Automatische KennzeichenfahndungVorratsdatenspeicherung jetzt auch von Autos

„Wir wissen wo dein Auto steht“ gilt jetzt nicht mehr nur für den Schiri, sondern potentiell die gesamte Bevölkerung. Das nennt sich „Kennzeichenfahndung“ und ist anscheinend gängige Praxis bei deutschen Polizeibehörden.

Screenshot der Software TraffiDesk

Am Freitag hat Fefe darauf hingewiesen, dass eine private Firma in Kalifornien durch die Gegend fährt und Kfz-Kennzeichen inklusive Standort des Autos speichert und schon 550 Millionen Datensätze hat:

Police around the country have been affixing high-tech scanners to the exterior of their patrol cars, snapping a picture of every passing license plate and automatically comparing them to databases of outstanding warrants, stolen cars and wanted bank robbers. […]
When a license plate is scanned, the driver’s geographic location is also recorded and saved, along with the date and time, each of which amounts to a record or data point. Such data collection occurs regardless of whether the driver is a wanted criminal, and the vast majority are not.

Doch wie so oft lohnt auch der Blick vor die eigene Haustür und siehe da: das gibt es auch hier. Das „Forschungsprojekt“ Public Intelligence hat einen 184-Seiten starken Bericht und eine Präsentation (beide PDF) veröffentlicht, welche die polizeilichen Maßnahmen „Verkehrsdatenabfrage, Mobilfunkortung, Kennzeichenfahndung“ im Auftrag des Landtag Brandenburg untersuchen. Der Autor Dr. Michael Kilchling hat gegenüber netzpolitik.org die Echtheit der Dokumente bestätigt. Beide Dokumente sind auch offiziell auf der Seite des Landtag Brandenburg veröffentlicht, als Teil des Protokolls einer Innenausschuss-Sitzung vom Oktober 2011.

In den Dokumenten wird ausgeführt, wie mit einer Kamera (beispielsweise an Brücken oder auch in Autos) Fotos aller vorbeifahrenden Autos geschossen werden. Eine Software extrahiert aus den Bildern die Kfz-Kennzeichen. Diese können dann mit einer Liste abgeglichen werden, zum Beispiel einer Fahndungsliste gestohlener Fahrzeuge. Laut Seite 12 der Präsentation verfolgen andere europäische Staaten damit sogar „unnötiges Herumfahren“.

Auch hier ist die Industrie wieder mit im Boot, ein Anbieter solcher Systeme ist der Jenaer Konzern Jenoptik, dessen „intelligente Lösungen“ in Hard- und Software „vielfältige, kundenspezifisch einstellbare Anwendungen“ ermöglichen. Darunter natürlich die Bearbeitung von Verkehrsverstößen, aber auch ein Abgleich von Kennzeichen mit einer White List (z.B. für Zutrittskontrollen).

Patrick Breyer hat bereits eine lesenswerte Analyse der Dokumente verfasst:

Mithilfe dieser Technik rasterte die Brandenburger Polizei im Jahr 2009 545 mal den Fahrzeugverkehr, 2010 schon 2.479 mal. Die Einsatzhäufigkeit habe „nahezu kontinuierlich von Monat zu Monat zugenommen“, so der Bericht. Im Vergleich von Januar 2009 zu Dezember 2010 hätte sich die Zahl der Einsätze mehr als Verzehnfacht. Inzwischen gebe es „praktisch keine völlig überwachungsfreien Tage mehr“.

Susanne Nolte erwähnte in einem Bericht auf heise online eine „Rasterfahndung“. Der Herausgeber, das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht konterte eben mit einer Pressemitteilung, dass man eine Rasterfahndung gar nicht untersucht habe. Zudem attestiert man den Behörden einen verantwortungsvollen Umgang mit den Befugnissen:

[So] wird die automatische Kennzeichenfahndung in Brandenburg ausschließlich anlassbezogen durchgeführt. Dabei werden, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung entsprechend, die Kennzeichen von nicht gesuchten Fahrzeugen, die an einem Lesegerät vorbeifahren, gerade nicht automatisch gespeichert, mögliche Fehltreffer sofort wieder gelöscht.

Der Bericht beschreibt auf den Seiten 26-27 aber auch einen „Aufzeichnungsmodus“:

In Brandenburg und einigen anderen Bundesländern wird die zur automatischen Kennzeichenfahndung verfügbare Technik neben dem Einsatz zu Fahndungszwecken auch in einem Aufzeichnungsmodus betrieben. Dabei werden ebenfalls die Kennzeichen aller die Kontrolleinrichtung passierenden Fahrzeuge erfasst und eingelesen. Sie werden aber nicht mit einem konkreten Fahndungsbestand abgeglichen. Zweck der Maßnahme ist vielmehr die längerfristige Speicherung der erfassten Fahrzeugdaten, um sie je nach Bedarf ermittlerisch weiterverarbeiten zu können.

Bisher war der Vergleich der IP-Vorratsdatenspeicherung mit einem Kfz-Kennzeichen ja unpassend. Damit kommt es aber hin: Eine Kfz-Vorratsdatenspeicherung! Laut Dr. Kilchling passierte das bisher in Brandenburg in „einer handvoll Fälle“. Diese waren alle von der Polizei Berlin beantragt und die Brandenburger Polizei leistete Amtshilfe. Diese Fälle haben die Forscher aber gar nicht bewertet:

Eine rechtliche Bewertung dieser Einsatzform würde den Untersuchungsauftrag allerdings überdehnen.

Tja, die können wir gerne liefern:

Eine automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen zwecks Abgleichs mit dem Fahndungsbestand greift dann, wenn der Abgleich nicht unverzüglich erfolgt und das Kennzeichen nicht ohne weitere Auswertung sofort und spurenlos gelöscht wird, in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) ein.
Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden.

So beginnt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts „gegen polizeirechtliche Vorschriften in Hessen und Schleswig-Holstein, die zur automatisierten Erfassung der amtlichen Kennzeichen von Kraftfahrzeugen ermächtigen“ vom 11. März 2008.

Warum macht Brandenburg das trotzdem noch? Nun, die Urteile des Bundesverfassungsgerichts haben zwar theoretisch Präzedenzwirkung, unmittelbar für nichtig erklärt wurden aber nur die konkreten Paragrafen in den genannten Bundesländern. Gegen diese Praxis des Landes Brandenburg und die ihr zugrunde liegenden Vorschriften müsste demnach noch einmal extra geklagt werden. Also: Freiwillige vor!

25 Ergänzungen

    1. Die gibt’s schon seit Einführung der LKW-Maut nicht mehr. Was die damit für umfassende Bewegungsprofile erstellen können und auch nach leidvoller Erfahrung aus meinem nähren Umfeld tun, willst du, glaub‘ ich, gar nicht wissen.

      1. Wenn es aus näherem Umfeld weißt, dann hast du ja wahrscheinlich auch ein paar „Beweise“ oder Indizien und könntest mal bisschen Action machen.

      2. Gab‘ sogar einen Gerichtsprozess darüber, entsprechend müsste das dokumentiert sein. Ging darum, denjenigem Mautprellerei nachzuweisen, obwohl nie in einer Kontrolle (ob über Brücke oder per Polizei) aufgefallen. Man hat die gesamte Fahrtstrecke des Fahrers dafür rekonstruiert.

        Wie ist das eigentlich? Ist jeder Prozess irgendwie öffentlich zu machen oder nur die ganz großen? Sonst würd‘ ich mal bei Gelegenheit nach der Aktennummer fragen.

  1. Na da bin ich dann aber mal froh, dass Fahrräder in Deutschland (noch) kein Kennzeichen brauchen. Uns droht derzeit allenfalls die Pflicht zu Sicherheitsplazebos aka. Fahrradhelmen.

    1. Wenn das Auto auf einem abgeschlossenen Gelände steht, dann ja. Auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen: nein.

      Gruß
      Christoph

  2. sie (gängige politik meines heimatlandes und anderer verbündeter) schafft es doch immer wieder, mir die kinnlade herrunterzuklappen, obwohl ich es doch schon längst gewohnt und inzwischen auf alles gefasst sein müsste..

  3. 4. Versuch, einen Kommentar zu schreiben: mit NoScript-Erlaubnis für die NutzerTracking-Seite ivwbox

    1. öhm, lag das jetzt daran? (Wenn nein, dann müsste dieser Kommentar geblockt werden: ivwbox wieder gesperrt)

      1. @Mithos: Wir haben irgendeinen komischen Bug, den unsere Admins aber auf kaputte SSL-Infrastrukturen schieben und der bei manchen Browsern manchmal (aber nicht immer) vorkommt. Vielleicht ist es auch nur ein Cache-Problem.

  4. Wieder einmal ein interessanter Beitrag!
    So langsam dreht sich mir der Magen um denn anscheinend kommt mein Magen mit diesem Datensammel-Wahn nicht zurecht und immer wieder damit zu argumentieren das man nichts zu befürchten hat wenn man nichts zu verbergen hat klingt langsam auch schon wie so eine Nazi-Floskel.
    Entschuldigt das ich das jetzt auf dieses Niveau hinunter ziehe aber so sehr regt mich das langsam auf, das anscheinend die Bürger dieses Landes und zwar alle, Objekte sind die man katalogisieren, erfassen oder einordnen muss und vor denen man sich schützen muss (wer auch immer „man“ ist).
    Es ist traurig zu sehen das der Staatsapparat unglaubliche Anstrengungen unternimmt um Verfahren, Techniken und die nötigen Gesetze zu entwickeln und zu verabschieden um den Bürger unter Generalverdacht zu stellen und ihn auch nach Möglichkeit in diesem Zustand zu halten.

    Zum Schluss schließe ich mich der Frage von Martin an:
    Darf ich bei einem geparkten Auto die Kennzeichen überdecken?

    Gruß, cyriagen

  5. Yeah, die ’kleine DDR’ wird wohl langsam erwachsen!

    Und ich hätte jetzt ernsthaft gedacht, zu solchen Maßnahmen braucht es unbedingt einen Schönbohm, aber es scheint wohl auch ganz gut ohne ihn zu gehen.

  6. mich würde ja interessieren was der ADAC dazu sagt – so nach dem Motto ‚freie Fahrt für freie Fürger‘ – Fürger wegen 5F weil das schöner klingt als 4F1B – und man könnte es noch umwandeln in freie Führer wenn es dann wieder soweit ist

  7. Nach bald vier Jahren könnte mal ein Update kommen.
    Wie steht es um die KFZ-Kennzeichenerfassung im Jahr 2015??
    Gibt es eine aktuelle Liste stationärer Erfassungsgeräte?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.