ACTA: Videosperrung war ein technisches Problem

Heute morgen verkündete das österreichische Nachrichtenportal „futurezone.at“, dass das Videoportal Youtube eine Fassung des (stark übertriebenen und mit vielen veralteten Facts ausgestatteten) ACTA-Aufklärungsvideos aus unbekannten Gründen für deutsche Nutzer blockiere. Sofort gab es im Netz viele Verschwörungstheorien, dass die GEMA dahinter stecke und unliebsame Informationen unterdrücken wolle.

Inzwischen liegt uns eine Stellungnahme von Youtube-Betreiber Google Deutschland vor, die besagt, die Sperrung des Videos sei auf einen Fehler beim Hochladen zurückzuführen. Das betreffende Video ist inzwischen auch wieder in Deutschland sichtbar und kann ohne Proxy-Tools angesehen werden.

 

„Bei einer massiven Menge an Videos auf Youtube und der steigenden Anzahl an Uploads – momentan 60 Stunden Videomaterial in der Minute – können auch bei dem Hochladen manchmal Fehler unterlaufen. Wenn dieses passiert und wir darauf hingewiesen werden, reagieren wir schnellstmöglich, um das Video wieder einzustellen.“

 

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18 Ergänzungen

  1. Mit diesem – quasi Freud’schem – technischen „Fehler“ hat sich doch sehr anschaulich gezeigt, was uns mit ACTA & Co. in Zukunft an Verdachtsschöpfung passieren könnte.

  2. nennt youtube dann auch den Weg, wie so ein Fehler gemeldet werden kann? Widerspruch kann meines Wissens nach nur gegen DCMA Takedowns erhoben werden. Und auch das nur als Uploader.

    Letzendlich zeigt das ganze doch, wie solche Automatismen auf ISP/Betreiberseite *falsch* entscheiden. Und jetzt ist die GEMA als Verfechter solcher Massnahmen mal mit „Opfer“ geworden.

  3. genial.
    modern journalism at its best…

    golem berichtet u.a. darüber, dass dass video vom musiker gorg kramm stammt:
    http://www.golem.de/news/gema-vermerk-youtube-sperrt-irrtuemlich-acta-video-von-bruno-kramm-1202-89748.html
    der laut selbstaussage mitglied der GEMA ist, und eigentlich unter einer creativ commons lizenz stehen soll.

    na…
    und?
    klingelts?

    hat vielleicht irgendwer in der redaktion bei netzpolitik auch diesen artikel gelesen:
    https://netzpolitik.org/2012/gema-gibt-neue-stellungnahme-zu-cc-lizenzen-ab/
    ?

    hui hui hui…
    abendland, ick hör dir trapsen…

    1. nur zur erklärung: kann irgendjemand hier noch eins und eins zusammenzählen (1 = Gema / 1 = Creative Commons / 1 = Youtube / 1 = usw.)?

      1. “Die Aufnahme stamme aus dem Studio von Kramm und sei nicht urheberrechtlich geschützt. Die Tasten habe seine kleine Tochter gedrückt.”

        …zitierte der Kommentator, der nicht zwischen Interpretation und Werk unterscheiden konnte…

  4. fehler beim hochladen kommt erst tage später zum vorschein,
    erklär das mal einer. klingt für mich ziemlich unglaubwürdig, ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

  5. Ich würde mir wünschen das auch mehr Menschen für die wirklich wichtigen Themen auf die Strasse gehen, wie: Rente, Arbeitslosigkeit, Euro, Lobbyismus u.v.m.

    Dieses Thema ist bei mir in der Rangliste eher im unteren Mittelfeld angesiedelt…

    1. Und weil es immer noch was Wichtigeres gibt, sollten wir am besten gar nicht mehr protestieren und alles brav mit uns machen lassen, was?

  6. Wenn YT beim Hochladen oder kurz darauf vollautomatisch einen vermutlichen Urherrechtsverstoß feststellt, bekommt der Uploader eine entsprechende Anfrage und muss eine begründete Erklärung abgeben, warum dies nicht gerechtfertigt ist. Erst danach wird das Video überhaupt freigeschaltet. Davor ist es schlicht und einfach gar nicht erst anwählbar.

    Ich hatte selbst mal das Vergnügen mit einem Video, das ich mit klassischer Musik aus dem Commons-Archiv unterlegt hatte (http://www.youtube.com/watch?v=RnvSA-ACyTo), was von einem Musikverlag beanstandet wurde. Ich habe damals verschiedene Versionen hochgeladen, die trotz Erklärung meinerseits jedes Mal angemeckert und erst nach meiner Copy&Paste-Antwort für andere sichtbar wurden.

    Der „Fehler beim Hochladen“ ist also eine Ausrede. YT/Google sagen da nicht die Wahrheit.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.