Abstimmungen im EU-Parlament: ACTA stoppen, jetzt aktiv werden!

Nach monatelangen politischen Spielchen geht jetzt das umstrittene ACTA-Abkommen im Europäischen Parlament in die entscheidende Phase. An diesem Donnerstag, 31. Mai, stehen wichtige Vorentscheidungen an, denn die ersten drei Ausschüsse stimmen über ihre Stellungnahmen ab: Der Industrieausschuss (ITRE), der Rechtsausschuss (JURI) und schließlich der Bürgerrechtsausschuss (LIBE). Jetzt können wir dafür sorgen, dass das totgesagte Abkommen auch vernünftig unter die Erde gebracht wird – die Abgeordneten zu kontaktieren ist essentiell.

Die einzelnen Stellungnahmen dieser Ausschüsse sind sehr bunt gemischt. Sie werden letztendlich vom federführenden Ausschuss für internationalen Handel (INTA) in einem Bericht berücksichtigt, der dann als Abstimmungsempfehlung an das gesamte Parlament geht. Die endgültige Entscheidung des EU-Parlaments ist für die Plenarsitzung am 3. Juli angesetzt.

Die größte Fraktion im Parlament, die konservative Europäische Volkspartei (EVP), sucht derzeit nach Wegen, ACTA noch irgendwie durchzubekommen: Manche EVP-Mitglieder fordern nichtssagende Zusicherungen der EU-Kommission und Nachverhandlungen oder behaupten, dass viele der fragwürdigen Bestimmungen in ACTA sowieso nur optional sind. Die Fraktionen der Liberalen, Sozialdemokraten, Grünen und Linken haben sich gegen das Abkommen ausgesprochen.

ITRE

Im Industrieausschuss empfiehlt Berichterstatterin und schwedische Piratin Amelia Andersdotter die Ablehnung des Abkommens. Diese Empfehlung könnte jedoch in der kommenden Abstimmung neutralisiert werden. Denn konservative Abgeordnete der Fraktionen EVP und ECR sprechen sich in Änderungsanträgen gegen eine strikte Ablehnung aus.

Der Brite Giles Chichester schlägt beispielsweise vor, dass das Parlament nicht vor dem Urteil des EuGH abstimmen solle. Und EVP-Mitglied Daniel Caspary (CSU) möchte mit einem weiteren Änderungsantrag die empfohlene Ablehnung gänzlich aus dem Bericht streichen.

Um den ursprünglichen Bericht zu unterstützen und ACTA zu stoppen, könnt ihr jetzt die Abgeordneten im ITRE-Ausschuss kontaktieren.

LIBE

Berichterstatter im Bürgerrechtsausschuss ist der griechische Sozialdemokrat Dimitris Droutsas. Seine Stellungnahme ist wirklich lesenswert. Sie kritisiert, dass die Kommission eine Folgenabschätzung nicht für nötig gehalten hatte und bezweifelt, dass das ACTA-Abkommen mit den Grundrechten vereinbar ist.

Einige konservative Abgeordnete fordern in Änderungsanträgen, dass die Mitgliedstaaten und EU-Kommission doch für eine “grundrechtschonende” Umsetzung des Abkommens sorgen sollen. Auch ist MdEP Alexander Alvaro (ALDE-Fraktion) in einem Antrag der Meinung, dass ACTA “due process ” (Recht auf ein faires Verfahren) gewährleistet, obwohl dieser Begriff im Text nirgends vorkommt.

Kontaktiert die Abgeordneten im LIBE-Ausschuss!

JURI

Die Stellungnahme des Rechtsausschusses ist ganz klar pro ACTA. Hier ist Urheberrechtsfundamentalistin Marielle Gallo Berichterstatterin. Sie weist alle Kritik an dem Abkommen zurück und bittet den federführenden INTA-Ausschuss, dem Parlament die Zustimmung vorzuschlagen.

Überzeugt Eure Abgeordneten im Rechtsausschuss, diese Stellungnahme abzulehnen!

Die Abstimmungen in den Ausschüssen können am 31. Mai ab 10:00 Uhr hier live verfolgt werden. Weitere Infos und Argumente gibt es auf unserer Kampagnenseite und hier in diesen FAQ zu ACTA.

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13 Ergänzungen

  1. Hier das ist interessant dabei : Aus der oben genannten Stellungnahme des Rechtsausschusses, dort ist eine Erklärung drin zu finden, was genau der Begriff „gewerbliches Ausmaß“ nach EU-Recht bedeuten soll. Demnach müsste das gleichzeitig also die derzeige Situation, die wir jetzt schon in Deutschland hier haben, so darstallen :
    ___________________________

    So soll das sein:
    Dort steht, das Urheberrechtsverletzungen im „geweblichen Ausmaß“ Handlungen wären: – die zumindest Handlungen einschließen, die der Erlangung eines mittelbaren oder unmittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils dienen.“ Da ausschließlich gegen das gewerbliche Ausmaß vorgegangen wird, kann infolgedessen keine Sanktion gegen einen Jugendlichen verhängt werden, der sich illegal ein Produkt herunterlädt.“ [..] Ferner ist die Begriffsbestimmung von „in gewerblichem Ausmaß“ nicht umfangreicher als die im Recht der Union gewählte. So werden in der Erwägung 14 der Richtlinie 2004/48/EG5 in gewerblichem Ausmaß vorgenommene Rechtsverletzungen als Handlungen definiert, die sich dadurch auszeichnen, „dass sie zwecks Erlangung eines unmittelbaren und mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils vorgenommen werden; dies schließt in der Regel Handlungen aus, die in gutem Glauben von Endverbrauchern vorgenommen werden“.

    Ich sag besser nichts dazu, ich denk mir nur meinen Teil ..

    1. Na toll, und ich mach mir die Mühe die alle einzeln raus zu kopieren und die zu posten. Tja, erst lesen…
      Danke trotzdem.

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