10 Jahre CC: Lizenzen werden bald auch für Laien besser verständlich sein

Die nächste Version der Creative-Commons-Lizenzen soll den „Hack des urheberrechtlichen Maximalschutzes“ weiter erleichtern. Ein Ausblick von John H. Weitzmann (zuerst erschienen bei Zeit.de).

Anders als oft kolportiert ist Creative Commons keine Alternative zum Urheberrecht und will das auch gar nicht sein. Die durch die Non-Profit-Organisation Creative Commons (CC) entwickelten Lizenzen würden ohne den Unterbau des Urheberrechts auch gar nicht funktionieren. Sie sollen vielmehr einen vertraglichen „Hack“ des urheberrechtlichen Maximalschutzes darstellen, der in Zeiten des Internets teils zu einer echten Belastung geworden ist.

Entsprechend hat sich CC seit seinem Start im Jahre 2002 auf die Fahnen geschrieben, einen möglichst laientauglichen Weg zu bieten, den ganz strikten urheberrechtlichen Schutz namens „alle Rechte vorbehalten“ loszuwerden, der automatisch eintritt, sobald ein Werk geschaffen ist. Wenn also gesagt wird, jemand „schütze sein Werk mittels CC-Lizenz“, dann ist das zumindest missverständlich. Geschützt wird das Werk stets nur durch die staatliche Rechtsordnung und ihre Gesetze. Wer ein Werk mit einer CC-Lizenz versehen veröffentlicht, fährt diesen Schutz bewusst zurück und kann dies zudem abgestuft in sechs verschiedenen Schritten tun.

Dafür gibt es sechs verschiedene CC-Lizenzen, die sich aus der Kombination von vier verschiedenen Lizenzelementen ergeben, von denen eines in jeder Lizenzvariante enthalten ist: Wo und durch wen das lizenzierte Werk auch genutzt wird, es muss immer der Name des Urhebers genannt werden. Letztlich sind CC-Lizenzen an die Allgemeinheit gerichtete Erlaubnisse, das betreffende Werk zu nutzen. Je nach Anwendungsfall kann der Urheber diese Erlaubnis durch Bedingungen einschränken, indem er die passende der sechs Lizenzvarianten einsetzt.

Da individuelles Aushandeln somit obsolet wird – man kann ja an der Standardlizenz erkennen, was man als Nutzer darf und was nicht – sollen die so lizenzierten Werke und Inhalte einfacher im Netz zirkulieren können. Die rechtlichen Transaktionskosten sollen den technischen angenähert werden, die im Internet nahe Null liegen.

Nun feiert CC mit zahlreichen Veranstaltungen weltweit die ersten zehn Jahre seiner Aktivitäten. In dieser Dekade ist viel erreicht worden. Hunderte Millionen Einzelwerke im gesamten Internet, die Zahl ist nicht genau ermittelbar, sind heute CC-lizenziert und damit – je nach konkret gewählter Lizenzvariante – mehr oder weniger freigegeben und nachnutzbar für jedermann. Sie machen die eigentlichen „creative commons“, also die „kreative Allmende“ aus, die CC im Namen trägt. Durch diese rege Verwendung seiner Lizenzen hat sich CC inzwischen zu einer Art universellem Hintergrunddienstleister für zahllose Initiativen entwickelt, die darauf setzen, dass Inhalte zugänglich und nachnutzbar sind, eben „Open Content“.

Die Spannbreite der Dinge, mit denen sich diese Initiativen beschäftigen, ist so groß, dass sie an dieser Stelle nicht einmal im Ansatz abbildbar ist. Sie reicht von der Wikipedia über viele wesentlich kleinere, spezialisierte Wissenssammlungen, geodatenbasierte Projekte, Metadatenaggregatoren, öffentliche Datenangebote, Videoportale, Bilddatenbanken, Webradios und Samplingverzeichnisse bis zu politischen und sozialen Initiativen, NGOs und Kampagnen und, nicht zu vergessen, einer immensen Zahl von Blogs.

Wie in jedem System gibt es natürlich auch im CC-Lizenzsystem immer wieder Schwierigkeiten. Das drückt sich nicht zuletzt darin aus, dass die CC-Lizenzen bereits dreimal „versioniert“ wurden, also überarbeitet, zuletzt im Jahre 2007. Derzeit steht die Version 4.0 kurz vor der Fertigstellung, die viele Jahre Bestand haben soll. Sie soll vor allem auch für Laien verständlicher sein.

Zudem regelt sie den Umgang mit Datenbankenrechten neu. Gemeint sind Schutzrechte, die an Datenbanken selbst dann entstehen, wenn deren Elemente selbst keinerlei schöpferische Qualität haben und darum auch nicht urheberrechtlich geschützt sind. Dennoch besteht dann ein Schutzrecht an der Datenbank selbst, welches nun mit Version 4.0 in die zentrale Gruppe der Rechte aufgenommen wird, die man mittels CC-Lizenz lizenziert.

Eine weitere Schwierigkeit liegt in der Definition des beliebten Lizenzbausteins „nur nicht-kommerzielle Nutzung erlaubt“ (abgekürzt NC). Diese Definition ist in den entsprechenden Lizenztexten relativ offen formuliert, was einerseits verschiedene Gruppen dazu nutzen, um ihre eigenen Vorstellungen von „kommerziell versus nicht-kommerziell“ zu entwickeln. Andererseits erhöht die unscharfe Formulierung aber auch die Rechtsunsicherheit für diejenigen, die versuchen einzuschätzen, ob sie selbst beziehungsweise ihr Handeln nun als kommerziell im Sinne der Lizenzen zu gelten hat oder nicht.

Und ganz allgemein besteht bei CC-Lizenzen – wie bei allen Open-Content-Lizenzen – das Problem, dass sie oft nicht eingehalten werden. Mitunter geschieht dies sogar bewusst, und die möglichen Konsequenzen wie Abmahnungen und gerichtliche Klagen werden als bloßer Kostenfaktor ins jeweilige Geschäftsmodell des Verletzers mit eingepreist. Gerade hier sind Weiterentwicklungen nötig und in Planung. Zukünftig sollen CC-Lizenzgeber die Möglichkeit bekommen, ihre Rechte bei Verletzungen der Lizenzen mit weniger Aufwand durchzusetzen. Mittelfristig wird dies voraussichtlich zu weniger Lizenzverletzungen führen und die entstehende kreative Allmende noch nachhaltiger werden lassen.

Besonders aktiv ist CC als Organisation derzeit im Bereich frei nutzbarer Bildungsressourcen (Open Educational Resources – OER). Auch nimmt CC mit seinem kürzlich neu gebildeten „Science Advisory Board“ die Fäden seines zwischenzeitlich eingestellten Projekts „Science Commons“ wieder auf und setzt sich dafür ein, dass Forschungsergebnisse und Materialien, die Grundlage für weitere Forschungen sein können, mit möglichst wenigen rechtlichen Beschränkungen belegt werden.

Dieser Text ist bei Zeit Online unter der CC-Lizenz BY 3.0 de lizenziert, hier bei netzpolitik.org werden alle Artikel unter der im Footer verlinkten CC-Lizenz BY-NC-SA 3.0 de veröffentlicht.

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11 Ergänzungen

  1. „Dieser Text ist unter CC BY 3.0 de lizensiert. […] Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA“

    Was stimmt? (und ich meine damit nicht den Schreibfehler „lizenSiert“)

    Und wie wird die neue Version denn das nc-Problem angehen?

    1. Das (hier) inzwischen korrigierte „lizensiert“ stammt von den Zeit-Onlinern. Es sei ihnen aber verziehen, denn der Fehler ist sehr verbreitet. Den scheinbaren Lizenzwiderspruch hat die/derjenige erzeugt, die/der meinen Text hier reinkopiert hat. Ansonsten gilt: Bei Parallellizenzierung werden beide Lizenzen angeboten und der Nutzer kann sich aussuchen, unter welcher er seine Nutzungen vornehmen will. Weil das aber niemand versteht werde ich auch das gleich mal korrigieren. Danke für die genaue Prüfung :)

    2. Ich komme irgendwie an kein WordPress-Feld dran, um die Lizenz im Footer des Artikels zu bearbeiten. Also hab ich die letzte Zeile des Artikels angepasst … das könnte man sich mit einem Copyright-Register alles sparen.

      1. @John Weitzmann: Problem ist bekannt. Die hier im Blo übliche CC-Lizenz ist per Plugin im Footer eines Artikels angegeben. Das hat den Vorteil, dass sie mit übermittelt wird. Problematisch ist hingegen in Einzelfällen (wie dieser), wenn ein Text mal anders lizenziert ist. Wir suchen noch eine optimale Lösung, vielleicht muss man das nur umformulieren a la (Wenn nichts anders angegeben ist, ist dieser ARtikel unter XY lizenziert)

      2. @Markus: Ja, das wäre eine Lösung … „Soweit nicht anders angegeben, werden alle Textinhalte dieses Blogs unter der Creative-Commons-Lizenz BY-NC-SA 3.0 de veröffentlicht, Namensnennung bitte so: [Autor] bei netzpolitik.org“ und dann Link möglichst auf /legalcode und nicht nur auf die Deed, aber das ist Geschmackssache. Wenn das Plugin das direkt als Drop-down-Menü im Backend anbieten würde, könnte man es auch (such)maschinenlesbar ausgeben.

      3. Entsprechende Software, welche die CC-Lizenz in die Metadaten (z.B. von Bildern) schreibt bzw. ein gut gemachtes WordPress-Plugin suche ich auch noch irgendwie vergeblich.
        (Das was ich gefunden habe, wird irgendwie nicht weiterentwickelt und ich selbst kann das leider nicht)

  2. Creative Commons ist gefaehrlich da es die Interessen der Urheber untergraebt. Je mehr kostenlose Inhalte im Internet sind desto schlechter lassen sich kommeryielle Inhalte verkaufen, darunter leidet die Wirtschaft und das kostet Arbeitsplaetze.

    Deshalb, NEIN zu Kostenlos Lizenzen !

    1. Schlechte Recht Schreibung auf Keyboard Layouts die man nicht beherrscht ist gefaehrlich da es die Interessen der deutschen Recht Schreibung untergraebt. Je mehr Inhalte mit schlechte Recht Schreibung im Internet sind desto schlechter lassen sich Wörter Bücher verkaufen, darunter leidet die Wirtschaft und das kostet Arbeitsplaetze.

      Deshalb, NEIN zu schlechte Recht Schreibung !

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