ZDF fordert Festschreibung der Netzneutralität

Das ZDF hat sich in der Netzneutralitätsdebatte auf unsere Seite gestellt und fordert eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität (PDF). Das Papier bietet auf vier Seiten eine gute Zusammenfassung, warum die Netzneutralität geschützt werden sollte.

Das sind die Zwischenüberschriften:

1. Netzbetreiber planen Eingriffe in die Netzneutralitaät
2. Neue Techniken eröffnen vielfaältige Diskriminierungspotentiale
3. Priorisierung von Diensten oder Dienstegruppen gefährdet die Meinungsvielfalt und den Pluralismus im Netz
4. Verhalten der Provider ist fuür die Kunden faktisch intransparent
5. Möglichkeit der Priorisierung setzt falsche Anreize
6. Netzneutralität muss aktiv geschützt werden

Und so liest sich das teilweise:

Blockierungen, Verlangsamungen und Manipulationen stellen eine erhebliche Gefahr für die Meinungsvielfalt und den Pluralismus im Netz dar und sind nicht akzeptabel. Eine Diskriminierung von Inhaltsarten oder gar eine Inhaltskontrolle durch Netz- betreiber muss deshalb ausgeschlossen werden, sofern sie nicht durch Gesetz im Einzelfall ausdrücklich bestimmt ist.

Das Papier findet sich leider nicht auf den Seiten des ZDF, sondern wurde von gruen-digital.de veröffentlicht.

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3 Ergänzungen

  1. @Markus: Äh, nein.

    Wenn man mal das angehängte Dokument liest entsteht zumindest bei mir nicht der Eindruck, das ZDF hätte sich da auf eure/unsere Seite gestellt.

    Denn (Zitat):

    schlägt das ZDF eine Regelung vor, nach der der Transport
    von Telemedien-, Rundfunk- und Telekommunikationsdiensten grundsätzlich
    diskriminierungsfrei zu erfolgen hat,

    heisst das im Klartext: Das Netz ist ein Rundfunkkanal und eine Telephonleitung. (Was Prinzipbedingt nicht stimmt). Daher ist der obige Kommentar nicht so richtig falsch…

  2. @philip:

    Zu klären ist, ob das ZDF Dienste (Nachfrager von Transportkapazität) durch die gewählte Formulierung (Telemedien-, Rundfunk- und Telekommunikationsdiensten) tatsählich ausgrenzen will. M.E. ist die Auflistung dieser „nachfragenden Rechtsgebiete“ so umfassend, dass wahrscheinlich keine Ausgrenzung beabsichtigt ist bzw. sich keine Nachfrager-Lücken ergeben.

    Wichtig erscheint mir noch die Forderung des ZDF, dass die „Darlegungs – und Beweislast für Einhaltung der Mindestanforderungen an die Dienstequalität“ bei den Netzbetreibern liegen muß.
    Dieser Punkt wird im aktuellen TKG-Kabinettsentwurf (abweichend vom Referentenentwurf) gerade teilweise wieder aufgeweicht und auf den Kunden zurückverlagert: „…oder Hilfsmittel entwickeln, die es dem Teilnehmer ermöglichen eigenständige Messungen anzustellen.“ (§43a Abs.3 TKG-E). Hier wandelt sich die Bringschuld in eine Holschuld…

    Gruss

    Robert

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