Vergleich: Wer macht die beste Broschüre zum Urheberrecht?

Als ich für die neue Folge des Podcasts Logbuch:Netzpolitik zum Thema Schultrojaner Copyrightscanner recherchierte, stolperte ich über die schöne Kopierbroschüre der Konferenz der Kultusminister, die Lehrer darüber in Kenntnis setzt, dass ihnen seit 2008 die digitale Kopie von für den Unterricht bestimmten Materialien verboten ist.

Kann ich eine Tabelle aus einem Schulbuch einscannen und meinen Schülern via Laptop und Beamer zeigen?
Nein. Durch das Einscannen entsteht eine digitale Kopie. Eine digitale Kopie aus Unterrichtswerken für den Unterrichtsgebrauch ist nicht gestattet.

Schade zwar, dass jede digitale Kopie verboten ist, aber insgesamt bietet der Vertrag nur Vorteile:

Die Lehrkräfte profitieren von dem neuen Fotokopiervertrag in zweifacher Hinsicht: Die Regelungen sind für den Unterrichtsalltag praktikabel. Und: Lehrerinnen und Lehrer erhalten Rechtssicherheit.

Pralle sechs Seiten Aufklärung bietet die kostenlos erhältliche Broschüre – und erinnert in ihrer Einseitigkeit an die bis vor kurzem auf den Seiten des Justizministeriums als Unterrichtsmaterial angebotenen Infoheftchen.

Diese haben allerdings ernste Konkurrenz von iRights.info. Dort wird ein ohne subjektive Färbung fachlich sauber recherchiertes und ansprechend aufbereitetes Unterrichtsmodul zum Urheberrecht angeboten. Es steht unter Creative-Commons-Lizenz und kann bei klicksafe kostenlos bestellt oder direkt als pdf heruntergeladen werden.

Ebenso kostenlos von iRights erhältlich: Urheberrecht im Alltag und die Broschüre zu Rechtsfragen im Netz, sowie eine ganze Reihe weiterer Unterrichtsmaterialien – alle unter CC-Lizenz, und somit „Schultrojaner“-sicher.

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19 Ergänzungen

  1. Dann ist auch das Fotokopieren auf Overheadfolie verboten, denn moderne Fotokopiererer sind Kombinationsgeräte aus Drucker und Scanner. Analoge Kopierer gibt es AFAIK keine mehr.

    Das erkennt man unter anderem daran, dass viele dieser Geräte Kopien direkt per Email verschicken können.

    1. Lol, das ist die streaming-Lücke!
      Es gibt übrigens auch schon haufenweise digital-Projektoren, die das Teil abfilmen und via Rechner auf den Projektor schicken. Dabei wird sicher lokal gebuffert, wetten?
      Bei uns kopieren Leute den Kram auf die HD im Kopierer, dann werden verschiedene Kopien zusammengestellt und der Kram ausgedruckt und geheftet. Und natürlich hat der Kopierer auch eine Serverfunktion für’s lokale Netz. Ich kann die Sachen auch am Platz abrufen. Oder vom Platz aus Daten auf den Kopierer schicken.

      Mannmannachim, diesen Internetausdrucker sollte man mal auch was auf den Kopierer schicken… Ich gehe ja nicht davon aus, dass die IT bei denen fähig ist. Vielleicht kommt da ja mal jemand auf eine Idee, und demnächst ist der ein oder andere Ministeriumsflur geflutet mit Flugblättern… Bis das Papier alle ist…

  2. Auch wenn der Börsenverein es gern so hätte: Digitale Kopien für den Schulunterricht sind nicht verboten. Verboten sind nur digitale Kopien aus Schulbüchern. Aus allen anderen Werken darf im Rahmen des §52a UrhG durchaus kopiert werden, auch digital. Jedenfalls noch bis Ende 2012. Da läuft die entsprechende Regelung nämlich aus, wenn sie nicht entfristet wird. Langfristig sollten die Lehrenden vielleicht lieber auf frei lizenzierte Lehrinhalte umsteigen.

  3. Huch? – Wieso die Abkehr vom Begriff Schultrojaner?

    Ich begrüße es absolut, bin aber doch neugierig :-)

      1. Gnah. Es gab Mal Zeiten, da war ich der einzige Torsten im ganzen weiten Internet. Immer diese Kulturfolger :-)

      2. @Markus
        Du könntest Dir viel Arbeit ersparen, indem Du einfach mal die Leute vor dem Absenden der Antwort fragst, was ist 3+3. Ich wundere mich, warum hier keine diesbezügliche Software eingesetzt wird. Dann bist Du die Bots jedenfalls los.

        Dani

  4. Vorschlag: Macht es doch einfach als Diktat. Denn deutsche Schüler sind zu blöde, die Rechtschreibung zu lernen, wie man online bewundern darf. Also alles in einem Abwasch! Nicht kopieren, sondern diktieren.

    Dani

    1. Ist ein Diktat nicht prinzipiell auch eine „Zugänglichmachung“, einschließlich der Anfertigung von Kopien. Bräuchte man dafür nicht auch eine Lizenz?

      Fragen über Fragen!

      ag.

  5. Mich würde mal interessieren auf welcher Basis ein Lehrer ein bestimmtes Urheberrecht verletzt. Es ist ja nicht so das die Verlage die Geschichts oder Mathebücher erfunden hätten bzw die Inhalte dieser Bücher nicht auch anderswo zu finden wären. Das Wissen ist frei,
    und was in einem Schulbuch steht, steht doch so ähnlich oder umfangreicher frei zugänglich in der Wikipedia. Ich finde die Verlage bewegen sich auf sehr dünnem Eis.

    1. Eben… Schon in meiner Schulzeit (mittlerweile auch 8 Jahre her) hat unser Physiklehrer (damals 65!) sich schon nur noch auf Java-Applets und Onlinematerial verlassen.
      Das Wissen ist nicht nur frei, sondern online meist auch viel schöner und verständlicher aufbereitet (Stichwort Khan Academy).
      Einfach keine Schulbücher mehr kaufen und die Verlage mal verhungern lassen. Das würde allerdings bedeuten, dass die Lehrer da auch irgendwie mit dem Internet umgehen können… Und das ist glaub ich das wahre Problem…

  6. Wieso kauft überhaupt jemand das Zeug, wenn man es dann im Unterricht nicht zeigen darf? Das ist doch absurd.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.