Warnmodelle, Urheberrechte und die Buchmesse

Es ist wieder Buchmesse in Frankfurt und die Urheberrechtslobby nutzt diesen Event selbstverständlich, um für eine schärfere Durchsetzung von Urheberrechten und damit einer Einschränkung von Grundrechten zu fordern. Zum Auftakt der Frankfurter Buchmesse 2011 warnt Prof. Dr. Gottfried Honnefelder, der Vorsteher des Börsenvereins, vor dem Internet und fordert „Regeln“:

„Ich bin überzeugt: Bei der kriminellen Energie einzelner Internetplattformen gibt es jedes Buch, das es legal gibt, irgendwann auch illegal. Deshalb muss es genügend Leser und Mediennutzer geben, die sich legal verhalten.“

Und ich bin überzeugt, dass Plattformen nicht kriminell handeln, sondern dies nur Personen können. Für genügend Leser und Mediennutzer braucht es auch erstmal gute Angebote, aber das kommt noch:

Dafür brauche man nicht nur hervorragende digitale Angebote von Verlagen – die es auch bereits gebe, sondern ebenfalls spürbare Sanktionen für rechtswidriges Handeln. Noch habe das Thema einen zu geringen Stellenwert in Politik und Gesellschaft.

Vielleicht kennt der Börsenvereins des Deutschen Buchhandels ja andere „hervorragende digitale Angebote“ als ich. Was ich bisher von den Verlagen gesehen habe, entmündigt Nutzer und ist dafür auch noch vollkommen überteuert.

Wenn ich heute ein eBook kaufe, kann ich das Morgen vielleicht nicht mehr nutzen, die Kopierschutz-Standards wechseln ja oft und die nächste Generation hat dann einen neuen Kopierschutz. Ich kann eBooks in der Regel nicht auf allen meinen digitalen Geräten lesen, sondern nur auf manchen. Wenn sich die Buchbranche fragt, warum e-Books sich nach wie vor eher schlecht verkaufen, dann auch deshalb, weil die Nutzer oft nur mangelhafte, minderwertige Dateien bekommen. Weder kann man sich von den DRM-geschützten Büchern legale zukunftssichere Kopien machen, noch sollte man Unterhaltungsindustrie und Verlage für diese minderwertigen Produkte belohnen.

Und dann kaufen wir keine Bücher, sondern lediglich eine Nutzungslizenz. In einer langen AGB ist geregelt, was ich alles mit meinem eBook machen darf. Und das ist wenig: Verleihen und Verkaufen ist in der Regel verboten, lesen darf ich noch, solange der Verkäufer dies erlaubt. Diesem erlaube ich, bei mir zu Hause einzusteigen und meine Bücher wieder mitzunehmen. Dass das möglich ist, hat Platzhirsch Amazon ausgerechnet an Orwells „1984“ vorgeführt. Tausende Kunden hatten es bei Amazon erworben und wunderten sich dann, als das Buch verschwunden war. Schöne neue Welt.

Aber weiter zum Börsenverein. Der wünscht sich kein neues Urheberrecht, sondern „Regeln für die Freiheit im Netz“. Und meint damit ein Warnmodell, mit dem Providern in den Datenverkehr hineinschauen und bei Urheberrechtsverletzungen den Datenverkehr drosseln oder angebliche Verletzungen ganz ausfiltern sollen, die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und einiges mehr.

Er betonte, 81 Prozent derjenigen, die selbst Medieninhalte illegal herunterladen, glaubten, dass die Versendung von Warnhinweisen dazu führen würde, dass illegales Filesharing eingestellt werde. Ein solcher Ansatz könne also so falsch nicht sein. „Deshalb fordern wir von der Politik, die Internet-Provider verpflichtend in solche Maßnahmen einzubeziehen. Ohne sie ist ein Warnhinweismodell nicht umsetzbar.“

Falsch ist der Ansatz, weil für ein Warnmodell Grundrechte eingeschränkt werden. Außerdem widerlegen die Rechteinhaber inklusive Börsenverein in ihrer aktuellen „Digitale Content-Nutzung“-Studie selbst ihre Behauptung, dass „Raubkopieren“ Massenphänomen sei. Nach dieser Studie ist das Problem des illegalen Kopierens gar nicht so groß wie beschrieben. Nur fünf Prozent der Deutschen laden demnach überhaupt rechtlich umstrittene Werke im Netz herunter. Und für die Studienverfasser scheint jeder Download illegal zu sein, bei dem kein Geld bezahlt wird.

(Danke an Frederics)

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

22 Ergänzungen

  1. das Problem ist doch folgendes: so lange Neuerscheinungen oder gerade neue Taschenbuchversionen als Ebook nicht wesentlich günstiger sind, als die „handfesten“ Varianten und nicht zusätzlichen Inhalt bieten (z.B. in Form von Illustrationen oder Kommentaren), so lange wird kaum einer einen Ebook-reader für teuer Geld kaufen, erst recht nicht, so lange die Mißstände bestehen bleiben, von denen Markus berichtet.
    Es kann nicht sein, dass ich an einer digitalen Kopie weniger Rechte habe, als an einer analogen. Und gerade Bücher werden gerne verliehen/verschenkt/auf dem Flohmarkt verkauft.

    Hat zufällig jemand Daten darüber, ob es mit der Buchbranche in den letzten Jahren wirklich so sehr bergab geht, wie sie gern behauptet? Irgendwie bezweifle ich, dass so wenige Leute lesen…

    1. @DenkMal: Ich hab übrigens einen eBook-Reader, würde mir zu den derzeitigen Konditionen aber sogut wie kein Buch kaufen, sondern nutze diesen für freie Inhalte und PDFs.

    2. Ich denke ebenfalls, man muss am Preis oder an der Leistung etwas drehen.
      Wünschenswert wäre wenn ich als Mehrwert die Durchsuchbarkeit der Bücher erhalte (ggf. auch die Nachlieferung bei Verlust) und dafür fällt die Logistik und die Zwischenhändler weg. Wenn ich also (außer dem Heizwert) keinen Nachteil gegenüber der Printausgabe habe, ich das Buch also insbesondere veräußern kann und darf, dann – zugegeben mit Zähneknirschen – dann kann das auch mal fast so viel kosten wie die Printausgabe. Win-Win quasi, weniger Kosten für die anderen, gleiche/andere Leistung für mich.
      Also null DRM-Kram und voller Preis.

      Oder die andere Seite, meinetwegen darf ich das Buch nur auf dem einen Gerät lesen, für das ich es gekauft habe und dann höchstens noch löschen. Das geht auch, aber bitte zu 1/10 des Printpreises. Ich nehme schließlich massive Einschränkungen gegenüber dem toten Baum in Kauf, minderwertig => minderpreisig… das liegt doch auf der Hand.

  2. Interessanter Artikel, aber könnten Sie mir netterweise erklären warum die Grundrechte der Nutzer über den Grundrechten der Contentanbieter stehen sollten?

    Vielleicht verstehe ich das Thema ja auch nicht wirklich, aber es sind doch zwei verschiedene Geschäftsmodelle: Auf der einen Seite die Anbieter kostenfreier Inhalte (z.B. Blog, e-books,..) und auf der anderen Seite Rechteinhaber die diese auch als Ihr Eigentum OHNE UMWEG „versilbern“ möchten.

    Ich behaupte frech:
    Viele auf den ersten Blick kostenfreie Angebote von Content sind es letztlich nicht.
    Warum also sollte man gegen die Position der „Urheberrechtslobby“ sind? Beide Konzepte können doch auch nebeneinander bestehen und die Zeit wird zeigen ob wirklich nur eins davon überlebt.

    1. @Thomas Orth: Ich halte z.B. eine Vorratsdatenspeicherung für absolut nicht verhältnismäßig und Provider haben auch nichts in meinem Datenstrom zu suchen, analog wie die Post nicht in meinen Briefen schauen darf, ob ich einen kopierten Zeitungsartikel verschicke.

      1. @ markus: in diesem Punkten widerspreche ich auch nicht. :-)
        Mein Einwand bezog sich mehr auf die Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten oder der technischen Umsetzung von „Haltbarkeiten“ was ja auch nichts anderes ist als eine Leihe.
        Wie sollte man sonst digitale Werke „zurückgeben“?

        Es ist viel im Umbruch! Spannende Zeiten!
        Viele suchen vielleicht einfach auch noch ihren Weg?

        Nur kann ich leider auch einem völligen Verzicht von Urheberrechten in der online-Welt nicht zustimmen. Wer es möchte kann ja heute als Content-Anbieter selber andere Wege gehen.
        Das die Zukunft online anders aussieht als bestehendes 1:1 übertragen zu wollen ist klar. :-)

    2. 1. E-Books sind NICHT kostenlos
      2. freie Lizenzen sind auch NICHT kostenlos
      3. niemand redet von Urheberrechten, es geht um Verwertungsrechte
      4. Sie verstehen das Internet NICHT!

      Die Frage der „Verwertungsrechte“ wurde auf der W3C Printkonferenz und bei diversen anderen Gelegenheiten ellenlang diskutiert und wir haben es SATT!

      Trotzdem noch einmal die einstimmige Meinung aller entscheidenden Entwickler, welche an den wichtigsten Protokollen und Formaten des Internets arbeiten: Es wird KEINE technischen Änderungen hinsichtlich der Einführung eines Lizenz- oder Rechtesystems, oder Kopierschutzes in den Protokollen oder Standards geben.

      Wie Vertreter des W3C AUSDRÜCKLICH (!) erklärt haben: wem das nicht passt, der darf seine Sachen nicht ins Internet stellen. Das ist nicht verhandelbar.

      Das Internet ist keine Spielwiese für Verleger, sondern ein technisches System, dass wichtige Aufgaben erfüllt und nicht primär den Zweck hat, Autoren zu ernähren. Es dient der Vernetzung von Computern für lebenswichtige und lebensrettende staatliche, zivile und militärische Aufgaben. Eingriffe in diese unentbehrliche Infrastruktur aus rein egoistischen, kommerziellen Motiven lehnte das W3C daher bisher mehrfach ausdrücklich ab.

      Stattdessen ist es hilfreicher, sich mit der Materie mehr als nur oberflächlich zu beschäftigen und überhaupt erst einmal die Diskussion vom Kopf auf die Füße zu stellen, indem wir über „Verwertungsrechte“ reden. Dann sprechen wir nämlich über Lizenzmodelle. Urheberrechte sind hier völlig uninteressant.
      Und dabei sollte jeder Autor schnell merken, dass das Internet sogar wesentlich freundlicher gestaltet ist, als es der klassische Autorenvertrag, bei dem der Autor für einen Hungerlohn alle Verwertungsrechte an eine Firma abtritt, jemals war.

      Ich bin der Meinung: wer als Autor auf der Seite der „Verwertungsrechtelobby“ ist, der macht einen Fehler. Denn diese Lobby ist NICHT auf seiner Seite. Er sollte anfangen wie ein Geschäftsmann zu denken und nachrechnen, was im Vergleich zu anderen Publikationsmethoden bei den Vertretern dieser Lobby für ihn am Ende herauskommt. Das ist nämlich lächerlich wenig: und daran ist nicht das Internet schuld. Das schaffen die Verleger ganz alleine.

      1. @Tom:
        Meinten Sie mit Ihrer Antwort wirklich meinen Beitrag?????
        Falls ja,… also

        „1. E-Books sind NICHT kostenlos“
        Angenommen ich erstelle ein pdf mit mehreren Seiten und biete es kostenlos über meine Webseite zum Download an. Wieso ist es dann nicht kostenfrei für den Nutzer? (Machen zwischenzeitlich einige Fotografen mit e-Books)
        Oder wollen wir jetzt erst definieren wann ein e-book wirklich ein e-book ist???

        „2. freie Lizenzen sind auch NICHT kostenlos“

        „3. niemand redet von Urheberrechten, es geht um Verwertungsrechte“
        Doch! Ich habe von Urheberrechten geschrieben. :-)
        Verwertungs- bzw. Nutzungsrechte können nur durch den Urheber verteilt werden.
        Hier liegt vermutlich ja auch ihr Punkt.
        Wenn Urheber sich mit Verträgen an Verwerter binden die ihnen alle Nutzungsrechte exklusiv „abnehmen“ dann liegt es an den Urhebern darauf in Zukunft besser zu achten…
        Trotzdem ist/kann das Internet kein rechtsfreier Raum sein.
        (über die Verfahren und Methoden kann ja diskutiert werden, habe ich oben ja auch geschrieben)

        Gehen wir doch vom zukünftigen(?) Ideal aus, dass der Urheber im Internet selber auch der alleinige Verwerter/Verleger ist/sein wird.
        Es geht um den Schutz der Urheberrechte!!!!!
        Aus diesen resultieren die möglichen Verwertungsrechte. Eine Trennung, oder Abspaltung der Urheberrechte von den Verwertungsrechten mag für eine polemischere Diskussion förderlich sein, geht meines Erachtens aber am Thema vorbei.
        Wie kann der Urheber im Internet sicherstellen das seine Rechte gewahrt bleiben?
        („Wurscht“ ob diese über eine „Zwischenstation“ an den Markt gelangen oder direkt)

        „4. Sie verstehen das Internet NICHT!“
        Aha. Klären Sie mich auf! :-)

        Ach so, haben Sie ja:
        „Es dient der Vernetzung von Computern für lebenswichtige und lebensrettende staatliche, zivile und militärische Aufgaben. “
        Ach so…
        So war es vielleicht zu Beginn, aber heute?
        Amazon, Facebook, soziale Netzwerke, Marktplätze… sind also im Volumen für das Internet vernachlässigbar???
        Die Welt hat sich weitergedreht.

        Gut das Sie mich aufgeklärt haben. :-)

        (ich bin übrigens weder Autor noch Verleger, sondern ein Fotograf der nicht einsieht warum seine Bilder kostenfrei kopiert werden können und er dann keine Möglichkeit haben sollte diese im Netz aufzuspüren. Meine Konsequenz aus diesen mangelhaften Möglichkeiten sind diese fetten, ungeliebten Schriftzüge im Bild. )

      2. @Thomas Orth:
        Ich denke mit 1. und 2. meinte Tom vornehmlich das schöne Credo „frei wie in freier Rede, nicht wie in Freibier“. Das Recht mit einem digitalen Werk tun und lassen zu können und zu dürfen was man möchte geht nicht zwingend damit einher, dass es kostenlos ist.
        Die Software-Branche macht es vor, manche Musiker entwickeln auch entsprechende Konzepte… ich denke schon dass auch Autoren (und warum nicht auch Fotografen) Wege finden können beides zu erreichen, Verdienst und Freiheit für den Kunden.

        Ach so, haben Sie ja:
        “Es dient der Vernetzung von Computern für lebenswichtige und lebensrettende staatliche, zivile und militärische Aufgaben. ”
        Ach so…
        So war es vielleicht zu Beginn, aber heute?
        Amazon, Facebook, soziale Netzwerke, Marktplätze… sind also im Volumen für das Internet vernachlässigbar???
        Die Welt hat sich weitergedreht.

        In der Tat, das sind sie. Also… „vernachlässigbar“ sei mal dahin gestellt, aber verzichtbar allemal. Ich bin weder von Amazon noch von Facebook Kunde. In sozialen Netzwerken bin ich aber die kann ich auch selbst hosten und tue es auch teilweise. Und Marktplätze… ja, ich gestehe ich bin Kunde von ebay und azubo und hood, aber nichts davon ist unverzichtbar, ich kann auch ohne diese Plattformen handeln.
        Wohl aber unverzichtbar ist, dass ich auch weiterhin frei kommunizieren kann über dieses Medium und das ist was Tom hier schlicht sagt: Sorry, Sie sind unwichtig.
        Ich kann ihr Anliegen durchaus nachvollziehen, aber – so blöd das klingt – bewerte ich meinen Anspruch schlicht höher als den Ihren. Es ist völlig unangebracht technische Protokolle so anzupassen, dass sie einzelnen Interessensgruppen dienlich sind, insbesondere (aber nicht ausschließlich) wenn das die Rechte und Freiheiten und Möglichkeiten anderer Gruppen (bzw. „der Masse“) beschneidet oder potentiell beschneidet.

        Was die Schriftzüge auf den Bildern angeht… ach naja, je nach Motiv kriegt man die auch weg ^^ Ich persönlich verwende aber lieber frei lizenzierte Bilder und bevor freie Lizenzen so verbreitet waren habe ich die Künstler einfach gefragt ob ich ihr Werk für mein unkommerzielles Produkt verwenden darf und in der Regel bekam ich Zustimmung.

        Hmm was könnten Geschäftsmodelle für Fotografen sein? Also neben Auftragsarbeiten natürlich. Könnte man die Fotos nicht in hundsmiserabler Auflösung online stellen mit dem bösen Schriftzug und daneben ein flattr-Button und wenn dieser 100x geklickt wurde oder $angemessene_Vergütung reingekommen ist gibt’s das Bild in HiRes unter freier Lizenz? Die Gemeinschaft bezahlt es, die Gemeinschaft bekommt es.
        Das Modell lässt sich auch abstufen (mit steigender Auflösung bei steigender Klickzahl).
        Ähnliche Modelle kann man auch mit anderen Inhalten fahren, Heise verkauft seit Ewigkeiten seine alten Print-Artikel online. Wenn es nicht gerade um Top-Aktuelles geht wäre das meiner Meinung nach ein gangbares Modell. Als Benutzer hätte man das Gefühl ein Werk „befreit“ zu haben, ein positives Kauf-Erlebnis will ich meinen.

        Ach ich schweife ab ^^.
        Der Punkt ist: Ihr Anspruch auf Rechtsdurchsetzung mag gegeben sein, wiegt aber nicht genug um Dinge wie DRM und DPI zu rechtfertigen.

  3. Die sollen sich mal nicht ins Hemd machen. Der Börsenverein hat sich doch nie beschwert, dass durch kostenloses Leihen in Bibliotheken der Verkauf von Büchern zurückgegangen ist.
    Mittlerweile kann man in Bibliotheken auch eBooks ausleihen. Da frage ich mich doch: Geht da nicht auch viel Geld flöten? Denn die Leute leihen Bücher bzw. eBooks für einen Bruchteil des eigentlichen Buchwertes.

    Und ich bin noch recht altmodisch. Ich bevorzuge die Papiervariante. Das Buch habe ich dann in Händen und kann mir sicher sein, dass es auch morgen noch da ist. Des Weiteren ist es mir möglich fertig gelesene Bücher weiter zu verkaufen, zu verleihen oder gar zu verschenken. Ich bleibe also dabei. Und ich allein werde schon nicht verantwortlich sein, wenn es mit den eBooks nicht so klappen sollte.

  4. „Dafür brauche man nicht nur hervorragende digitale Angebote von Verlagen – die es auch bereits gebe“

    Hä? Also: ich habe da mal reingeschaut. Bei einem E-Book liegt der Minimalpreis im Selbstverlag bei ca. 5 Euro für 100 Seiten Buch. 7,50 im Printbereich.
    Wer zum Teufel soll das kaufen?

    Man sagt mir mittlerweile: „1 Euro sind für 100 Seiten ein angemessener Preis, 2 Euro sind zu teuer“. Komplette Romane sollten demnach nicht mehr als 3 Euro kosten. Das sind die aktuellen Marktpreise bei Amazon und Co.

    Trotzdem verdient ein Autor bei Amazon deutlich besser: 65% vom Verkaufspreis. Das macht bei 3 Euro im Verkauf fast 2 Euro.
    Der Buchhandel zahlt nur 1 Euro bei satten 5 Euro Verkaufspreis. Im Printsektor sogar nur 10-15 Cent!

    Obendrein kassiert der Buchhandel sämtliche Verwertungsrechte ein – bei Amazon und Co. bleiben alle Rechte beim Autor.

    Wisst ihr was ich als Autor bei so viel Dreistigkeit von den feinen Herren Verlegern denke? Zum Teufel können sie sich scheren!

    Diese Herren können so viele „hervorragende digitale Angebote“ aufbauen wie sie wollen: sie sind nicht konkurrenzfähig. Und wenn die Marktwirtschaft fair ist, befördert sie diesen überflüssigen Ballast namens „Verlage“ samt ihres überflüssigen Wasserkopfes in den Orkus der Geschichte.

  5. Was mich auch nicht unerheblich stört ist das offensichtliche Ansinnen der Verleger (sowohl der Druckerzeugnisse als auch der phonographischen Werke), füer jedweigen Konsum ihrer Artikel einen Anspruch auf Entlohnung zu haben – eben in dem sie jeglichen anderen Gebrauch der von ihnen vertretenen Produkte kriminalisieren wollen.

    Nein, der Verlag hat nicht automatisch Anspruch auf Geld, wenn jemand das Buch liest. Auch wenn man glaubt, man könne das mit eBooks jetzt so durchsetzen. Im Prinzip sind ebooks ja der Traum der Verlage: der lästige Umgang mit den physischen Artikeln entfällt – keine Auflagen, keine Lagerhaltung, keine lästigen Logistiker. Die Hoffnung, man käme auch ohne Zwischenhandel aus scheint sich schoin zu zerschlagen, aber eigentlich hoffen die Verlage auf einen höheren Deckungsbeitrag je abgesetztem Buch. Nur der doofe Leser, der steigt bislang nilcht darauf ein.

  6. Alle Jahre wieder die selbe Leier. Letztes Jahr durfte ich auf der Frankfurter Buchmesse einer Präsentation dieses Vereins beiwohnen, in welcher dieses (\Ironie an) pädagogisch äußerst wertwolle (\Ironie aus) Stück Software vorgestellt wurde: http://www.catprotect.de

    Ich fürchte, das Gekichere aus der hinteren Reihe hat dem guten Mann nicht sonderlich gefallen, zumal eh nicht viele Leute anwesend waren …

  7. Vor allem sollte man die kriminelle Energie der Leser nicht unterschätzen. Die Literaten und ihre Fans sind ja buchstäbliche Halunken.

  8. Eigentlich hatte ich in den letzten Tagen überlegt, ob ich mir nicht doch in Kürze den neuen „Kindle“ zulege.
    Dieser Artikel hat mir jedoch wieder — gerade rechtzeitig — vor Augen geführt, dass die aktuellen Verlags-Gepflogenheiten und die abstrusen Forderungen nach einem verschärften Rechtsrahmen letzten Endes Produkte (E-Books) zur Folge haben sollen und werden, die ich lediglich als armselige Crippleware zur schnellen und ungebremsten kommerziellen Auswertung dienen.
    Und das alles unter dem Deckmäntelchen einer bewusst missbrauchten Urheberrechts-Diskussion, wo es doch bloß um verlegerische Verwertungsrechte geht.

    Also konsequent kein Kindle und keine E-Books … :-(

  9. Die Verhältnismäßigkeit lässt grüßen.

    Er betonte, 81 Prozent derjenigen, die selbst Medieninhalte illegal herunterladen, glaubten, dass die Versendung von Warnhinweisen dazu führen würde, dass illegales Filesharing eingestellt werde. Ein solcher Ansatz könne also so falsch nicht sein.

    Ich betone, 99,9 Prozent derjenigen, die sich Kaugummis illegal beschaffen, glauben, dass das Abtrennen ihrer Hände dazu führen würde, dass illegale Kaugummibeschaffung eingestellt werde. Ein solcher Ansatz kann also so falsch nicht sein.

    So könnte ich argumentieren, wenn ich Lobbyist der Kaugummiverwertungsindustrie wäre. Wie? Bin ich nicht, denn eine Kaugummiverwertungsindustrie gibt es nicht? Stimmt. Aber die Rechteverwertungsindustrie ja vielleicht auch bald nicht mehr.

  10. Tja, vielleicht sollte doch tatsächlich mal die Preispolitik überdacht werden. Ein schönes Beispiel welches mir gerade begegnet ist:
    A Song of Ice and Fire. In der Originalausgabe vier Bände zu insgesamt 18 Euro im Schuber.
    Die deutsche Ausgabe hat acht Bände von welchen jeder 15 Euro kostet, was summa summarum 120 Euro macht. Ohne Schuber. Als ebook kostet jeder Band 9,90, was ich für sehr vernünftig halte – für ein Taschenbuch und nicht für eine reine Datei.
    Zwar ist es nun nicht mehr der zehnfache Preis der Originalausgabe, aber immernoch eine Unverschämtheit.

  11. Gedrucktes Buch kaufen und einen Code fürs e-Book entweder umsonst dazu oder auch für 2 € dazu kaufen. Was ist daran so schwer zu verstehen. So könnte es funktionieren.

    Aber im Moment muss man sich das gedruckte Buch fürs Regal und die Zukunft und das e-Book für unterwegs kaufen. Da träumen die Verleger von doppelten Einnahmen wie nach der Compact Disk.

  12. Liebe Verleger: Ihr werdet nicht mehr gebraucht. Geht nach Hause, beantragt H4, lasst uns in Ruhe und kommt verdammt nochmal klar!

    mfG das Internet

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.