VZ-NRW: Irreführende Werbung für Flatrate-Angebote unzulässig

Endlich kümmert sich mal jemand um die irreführenden Werbebotschaften von Mobilfunkanbietern, die Flatrates suggerieren, aber nach einem bestimmten Volumen einfach mal auf GPRS-Geschwindigkeit mit ISDN-Feeling runterbremsen. Die Verbraucherzentrale NRW hat einstweilige Verfügungen gegen diverse Mobilfunkanbieter wegen irreführender Werbung erwirkt: Internet fürs Handy: Irreführende Werbung für Flatrate-Angebote unzulässig.

„Internet-Flat mit bis zu 7.200 kBit/s unbegrenzt surfen solange Sie wollen“, warb etwa die Firma 1&1 (gmx.de, web.de), die Telekom (t-mobile.de) kreierte den Slogan: „Flatrate zum Highspeed-Surfen und E-Mailen (mit max. 7,2 Mbit/s)“ und auch Vodafone versprach für die „SuperFlat Internet Mobil“: „Surfen Sie unbegrenzt im Internet“. Doch den Unterschied zwischen Werbung und Wirklichkeit zeigte – wieder mal – der Blick in die Tarifdetails oder ins Kleingedruckte. Dort behielten sich die vollmundigen Firmen vor, die Übertragungsgeschwindigkeit nach Nutzung eines Datenvolumens von 500 (1&1) bzw. 300 Megabyte im Monat (entspricht grob gerechnet Internetvideos in Spielfilmlänge) auf GPRS-Niveau (maximal 64 Kilobit pro Sekunde im Download) zu drosseln: ein dreister Leistungsschwund von 99,1 Prozent. Das bedeutet: Wo vorher auf dem Handy-Display ein Video ruckelfrei lief, brauchte es nach der Drosselung allein für das Öffnen einer Internetseite mehr als eine halbe Minute. Dieses Schnecken-Internet mussten Nutzer des Tarifs „Data-Flat“ beim Anbieter NetCologne („Ohne Limit Surfen und Mailen“) sogar bereits nach einem Datenverkehr von 200 Megabyte erdulden.

Diese sind wohl noch nicht rechtskräftig, aber laut Pressemitteilung untersagten Richter die monierte Flatrate-Werbung im Internet. Die Verbraucherzentrale NRW lässt momentan vor Gericht klären, ob Tarifbezeichnungen wie „UMTS-Flat“ und die „Flat Komplett 3G“ ebenfalls „dauerhaftes High-Speed-Internet“ suggerieren und dies „als irreführend zu bewerten ist“, wenn nach z.B. 200 MB auf GPRS umgeschaltet wird.

Dabei wünsche ich der Verbraucherzentrale viel Erfolg!

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13 Ergänzungen

  1. Ich wünsche der Verbraucherzentrale auch viel Glück!

    Freie Marktwirtschaft funktioniert nur, wenn Verträge auch eingehalten werden. Werbebotschaften könnte man im weitesten Sinne durchaus dazuzählen.

    Freie Bahn für ehrliches Wirtschaften!

  2. na hoffentlich klappt das
    Ich lach die Anbieter ja schon jahrelang deswegen aus und versuche verzweifelt sinnvolle Tarife zu bekommen, aber solange $Vollidiot da draußen das nicht bemerkt, gibt es natürlich keine.

  3. Jaja… 1&1-Vertreter: „Sie bekommen da auch eine Flat für Ihr Smartphone!“, ich: „Echt? Welchen Speed?“, „Bis 200 MB haben…“, „Stop, bei so nem Quatsch können Sie gleich aufhören zu erzählen…“

    Die Gesichter sind immer wieder super :)

  4. Richtig so. Die Konzerne versuchen immer via AGB zu tricksen, aber solche Werbebotschaften sind schlichtweg irreführend. Und leider gibt es genügend Deppen, die drauf reinfallen.

    Solche Werbung gehört verboten.

    Ähnlich perplex bin ich, wenn mich der postschlaterbeamte nach paketabgabe fragt, ob ich mit meinem stromanbieter zufrieden bin. Hallo? Ich möhte nicht umaufgefordert zu solchen theman befragt werden – erst recht nicht am postschalter…

  5. Als nächstes soll dann bitte die Klausel „VoIP ist nicht bestandteil des Vertrages“ fallen. Internet ist ALLES, nicht nur ein Subset von Features.

    1. Voip gehört zum Internet dazu. Wenn jemand Internet bewirbt, dann sollte er Voip nicht blockieren dürfen. Wenn jemand aber nur Web&Surf bewirbt, dann ist es zwar Anrüchig, aber keinesfalls so kriminell, als dass man die Voip-Klausel verbieten dürfte.

      1. Base z.B. (da wo ich eben bin)

        Das Ding heisst „Internet Flat“. Die Beschreibung ist… naja. Auf jeden Fall reden sie hier nicht von „Vollspeed Flatrates“ oder ähnlichem, sondern „ohne Volumenbegrenzung“.

  6. Das Problem ist natürlich nicht schwarz oder weiß, wie alles im Leben.

    Natürlich ist die Werbung so nicht in Ordnung und es ist gut was die Vz hier macht, allerdings sehe ich auch die Gründe, warum die solche Tarife machen.

    Solange die Telekom sich weigert eine 100% Abdeckung mit DSL zu liefern, nehmen die Nutzer halt das Mobile Netz. Handy mit USB Kabel an den Rechner ran und los gehts. Allerdings ist der Traffic über Handy durchaus sehr viel teurer als über DSL. Wenn ich mir dann diese super Anwendungen wie Entertain etc. anschaue, bei denen ich mit meinem DSL light (immerhin) fast nicht mal die Homepage ansehen kann, ist das nun mal zu verstehen, dass das Problematisch werden kann, wenn der Kunde halt geiz ist geil praktiziert und kein Geld für eine Leistung ausgeben will.

    Gut 200 MB ist ne Frechheit, aber eine 5 GB Drosselung ist ok in meinen Augen, wenn man es klar kommuniziert. So einen Vertrag hab ich und damit kann ich mobil alles machen was ich will.

    Problematischer finde ich allerdings, dass ich die beworbene Bandbreite eher selten bekomme. Ich stand da sogar mal im T-Punkt hatte 3,5G auf dem Display und meine eigene Webseite, die auf einer ISDN Verbindung in weniger als 1 Sekunde lädt, brauchte 5 Sekunden und alles was der Verkäufer sagte war: Ja hier gibt es UMTS Geschwindigkeit …

    Auf dem Handy gibt es zudem keine Netzneutralität, auch ein Punkt der große Probleme für mich aufzeigt, aber das geht hier jetzt wahrscheinlich zu weit.

  7. Wenn die Verbraucherzentrale schon dabei ist, sollte sie gleich auch noch überprüfen lassen, inwieweit die Netzneutralität und somit Vergleichbarkeit mit Festnetz-DSL-Anschlüssen aussieht. Gerade die Mobilfunk-Angebote sind ja eben nicht Netzneutral. Werden da nicht alle Daten mit „unbekannten“ Zielports geblockt? Beispielsweise VoIP?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.