Vorratsdatenspeicherung: Politische Einflussnahme auf unliebsame Forscher?

Im Jahr 2004 forderte der Bundestag die Bundesregierung auf, bis zum 30.06.2007 einen Erfahrungsbericht über die Nutzung von Telekommunikationsdaten zur Strafverfolgung vorzulegen. Im Juli 2007 lag der entsprechende Bericht des Max-Planck-Instituts für internationales und ausländisches Strafrecht dem Bundesjustizministerium vor, das damals wegen des Gesetzentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung massiv unter öffentlicher Kritik stand. Auf Wunsch des Ministeriums wurde der Bericht im September 2007 von den Forschern „nachgebessert“. Das Bundesamt für Justiz „prüfte“ die neue Fassung, versah sie mit „Anmerkungen“ und leitete sie an das Bundesjustizministerium weiter.

Im Ministerium wurde eine Vorlage an Ministerin Brigitte Zypries erstellt, welche einen „Vorschlag zum weiteren Vorgehen“ unterbreitete und die „Annahmefähigkeit“ des Berichts feststellte. Der Forschungsbericht wurde trotzdem erst nach Beschluss des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung am 9. November 2007 veröffentlicht – angeblich, weil „zum damaligen Zeitpunkt eine Abnahme des Gutachtens kurzfristig nicht zu finalisieren war“. In ihrem Bericht waren die Forscher zu einem politisch brisanten Ergebnis gekommen: „Doch weist die Aktenanalyse selbst unter den heutigen rechtlichen Bedingungen nur für etwa 2% der Abfragen nach, dass sie wegen Löschungen ins Leere gehen.“ Und: „Die Aktenanalyse führt somit zu dem Ergebnis, dass im Untersuchungszeitraum die Löschung im Zusammenhang mit der Ausführung der Verkehrsdatenabfrage jedenfalls keine erhebliche Rolle spielt.“

Welche „Nachbesserungen“ hat das Bundesjustizministerium damals von den unbequemen Forschern verlangt? Und warum wurde der „annahmefähige“ Bericht unseren Volksvertretern vorenthalten, als sie über das verfassungswidrige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung abstimmten?

Mit einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat ein AK Vorrat-Mitglied „Übersendung aller bei dem BMJ vorhandener Unterlagen bezüglich des Forschungsprojekts ‚Rechtswirklichkeit der Auskunftserteilung über Telekommunikationsverbindungsdaten nach §§ 100g, 100h StPO‘ des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht“ verlangt. Doch das Bundesjustizministerium, inzwischen von Frau Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geführt, lehnte den Antrag ab: Die ursprüngliche Fassung des Forschungsberichts sei urheberrechtlich geschützt. Und die Anmerkungen des Ministeriums dazu unterfielen dem „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“.

Der daraufhin eingeschaltete Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit fand dazu deutliche Worte: Die Befürchtung einer Urheberrechtsverletzung „kann ohne Belege von mir nicht akzeptiert werden.“ Es müsse näher geprüft werden, „ob hier tatsächlich ein vom Gesetz anerkannter Hinderungsgrund besteht“. Auch dass die Unterlagen „dem Kern exekutiver Eigenverantwortung zuzuordnen und deshalb nicht zugänglich zu machen sind, wird von mir nicht geteilt.“

Nach den deutlichen Worten des BfDI überprüft das Ministerium nun seit Wochen seine Position. Gleichzeitig schlägt es, nachdem das Bundesverfassungsgericht den damaligen Gesetzentwurf des Ministeriums für im Kern verfassungswidrig erklärt hat, bereits eine neue Vorratsdatenspeicherung vor.

(Crossposting vom AK-Vorratsdatenspeicherung)

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18 Ergänzungen

  1. Ich kann es echt nicht fassen!

    Ich mein, ich hab nicht gerade wenig gelesen und mitbekommen was die letzten Jahre da oben, besonders im Bereich der sog. Sicherheitsgesetzgebung, so abgeht aber das wird ja immer heftiger…

    Gerade die letzen Monate kommen da Dinge ans Licht. Wenn davon nur ein Bruchteil in unseren tollen Volksempfängern gesendet werden würde, dann wäre Deutschland wahrscheinlich der nächste beim momentanen Länderdomino.

    Da fehlen mit fast die Worte. Ausserdem schmerzen meine Zähne die letzte Zeit sowie schon und meine Tischkante hat auch schon bessere Zeiten gesehen…

  2. es klingt zwar abgedroschen, aber seit alles alternativlos ist, rechtsfreie räume existieren, die menschen mitgenommen werden müssen, reformen unvermeidbar sind und das ganze andere politikerdünnschiss-gelaber traue ich denen alles zu.

    und nun zu dem abgedroschenen teil:

    warum wundert mich das wirklich nicht?

  3. @ stachel
    Was ist jetzt die Überraschung? Wenn ich dem betreffenden Personenkreis immer in Gedanken das Übelste unterstelle, dann liege ich in den meisten Fällen nicht groß daneben. Neu? Ist seit etlichen Jahren so, mindestens seit 2001, vermutlich aber sehr, sehr viel länger.

    Und dann wundern sich dieselben Personen, die für die Situation verantwortlich sind, daß immer mehr Leute alles bis sonstwohin satt haben und die Wahlbeteiligung immer weiter sinkt? Aber da gibt es nichts zu wundern. Im Grunde hat man doch mit dem Staat und seinem Personal seit langem abgeschlossen. Nur die Höflichkeit und noch ein anderer Grund hindern mich, hier zu sagen, was ich von diesen Protagonisten halte.

    Wenn mich etwas aufregen kann, ist das die Tatsache, daß es immer noch mehr als genug Leute gibt, die weiterhin glauben, der Staat wird es schon richten bzw. vertritt ihre Interessen. Das tut er ganz eindeutig nicht (und hat er wahrscheinlich auch noch nie getan).

  4. Unglaublich, die Frage ist ehr rhetorisch gemeint: ‚Wollen die uns eigentlich nur verarschen?‘ Wenn es rechtlich d’accord ist, das unsere Vertretung in diesem Staat Geheimverträge mit privaten Anbietern abschließt, wenn es d’accord ist, dass aufgrund von Unterlagen entschieden wird, die wir nicht zu Gesicht bekommen sollen – wenn es rechtlich trotzdem nicht legal wäre und trotzdem gemacht wird – was unterscheidet dass noch von antidemokratischem Unrecht und Willkür?

  5. Das klingt wirklich sehr böse.

    Das heißt: All die Argumente, die jemals für die Datenspeicherung vorgebracht wurden, sind nahezu alle vorgeschoben.

    Tatsächlich geht es den Verantwortlichen um etwas anderes. Um was? Orwells 1984 endlich in die Tat umzusetzen? Jede illegale 0 und 1, die durch die Leitungen flitzt, zu sperren, filtern, löschen, abzumahnen?

    Kontrolle. Oder? Das ist es doch. Die wenigen Mächtigen wollen Information und Kommunikationen nach ihrem Gutdünken kontrollieren.

    Klingt paranoid, aber das scheint mir das einzige schlüssige Motiv zu sein.

  6. Politsiche Einflussnahme auf Gutachten – sowas ist doch in der BRD UNMÖGLICH!!
    Die Vorwürfe wiegen ja fast genauso schlimm, wie bei der Asse oder gar Gorleben.

    Dabei weiß doch jede/r, dass es bei heiklen Themen immer 110% korrekte Informationen für alle Betroffenen und erst recht für die EntscheiderInnen gibt!

  7. @Tharben: Ich lese das anders, inbesondere:

    Doch weist die Aktenanalyse selbst unter den heutigen rechtlichen Bedingungen nur für etwa 2% der Abfragen nach, dass sie wegen Löschungen ins Leere gehen.

    Gut möglich, dass die Passage aus dem Zusammenhang gerissen wurde. Ebenso gut möglich, dass ich sie missverstehe, aber:

    Das bedeutet doch, dass die damalige Praxis der IP-Speicherung (also Möglichkeit der Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Kunden) für einen Zeitraum von ~80 Tagen (z.B. Telekom/T-Online) in der Regel ausreichend war, bzw. die Ermittlungen nur in 2% der Fälle wg. Löschung „ins Leere gingen“.

    Im Originaldokument geht es übrigens um eine Speicherung von Verkehrdaten über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten, falls jemand am Kontext interessiert ist:

    V. Speicherungsdauer Verkehrsdaten

    Die Festlegung einer Speicherungsfrist von sechs Monaten und damit am Minimum der EU-Richtlinie ist nach den sekundaranalytischen Feststellungen und den Ergebnissen der empirischen Untersuchung begründet. Aus der Studie lassen sich keine Hinweise entnehmen, dass eine darüber hinausgehende Speicherung die Aufklärungsquote bedeutsam erhöhen würde. Zwar werden aus der Befragung von Staatsanwälten Interessen an einer Speicherungsdauer von bis zu zwölf Monaten sichtbar. Doch weist die Aktenanalyse selbst unter den heutigen rechtlichen Bedingungen nur für etwa 2 Prozent der Abfragen nach, dass sie wegen Löschungen ins Leere gehen.

    Das Problem – zumindest aus Sicht der Ermittler – ist nun, dass zur Zeit praktisch gar nichts gespeichert wird. D.h. der aktuelle Zustand ist gerade nicht mit dem vor der VDS vergleichbar.

  8. @Jörg-Olaf Schäfers: „Die Situation im Jahr 2008 [vor der VDS] ist mit der heutigen Situation vergleichbar, weil Internet-Zugangsanbieter nach einer Intervention des Bundesdatenschutzbeauftragten zugewiesene IP-Adressen nicht länger als 0-7 Tage speicherten und auch bereits 86% der Internetnutzer eine Flatrate nutzten.“

  9. @Jörg

    […]Das Problem – zumindest aus Sicht der Ermittler – ist nun, dass zur Zeit praktisch gar nichts gespeichert wird.
    […]

    Wobei ich immer noch meine Zweifel habe, ob das nun so ein riesiges Problem ist….denn bei richtig verfolgungswürdigen Straftaten, dürfte es immer noch genügend andere Spuren und Hinweise geben die auswertbar sind und wie im realen Leben auch, es muss nicht immer alles um jeden Preis verfolgbar sein, ansonsten könnte man auch die Kameraüberwachung von jedem Zimmer in der Wohnung fordern, einen Sender im Arsch jeder Person, von allen den gen. Fingerabdruck in einer Datenbank uns vieles andere mehr….

    bombjack

  10. @Jörg-Olaf Schäfers (#10) Meine Frage nach dem wahren Motiv für die VDS basiert darauf, dass der Bericht auf Wunsch des Ministeriums von den Forschern “nachgebessert” wurde, und dass er unter Verschluss gehalten wurde.

    Dass Ermittlungsbehörden jedes Werkzeug dankend annehmen, was man ihnen schenkt, liegt in ihrer Natur. Deswegen bleibt es für mich ein Rätsel, weshalb bspw. das BKA damit beauftragt ist, ihren eigenen Bedarf an dem Zensursula-Gesetz unabhängig zu überprüfen. Aber gut, das ist eine andere Diskussion.

    Du sagst, die 2% der Fälle, in denen die VDS hilfreich gewesen wäre, müsse man in einem anderen Kontext sehen, nämlich dem, dass zum Zeitpunkt des Verfassens des Berichts durchschnittlich 80 Tage Verbindungsdaten von Festnetztelefon, Mobilfunk und DSL gespeichert worden wären, hingegen aktuell nur noch 0 bis 7 Tage gespeichert würden.

    Du legst nahe, dass deswegen der Bericht im Grunde veraltet sei und eine VDS wieder in Erwägung gezogen werden müsse. Verstehe ich dich richtig?

    Dazu zwei Fragen:
    # Ist das wirklich so? Vor der VDS wurde aus Abrechnungszwecken und zum Nachweis bei Konflikten zw. Telco und Kunde 80 Tage gespeichert, heute gar nicht mehr oder max. 7 Tage? Falls ja, weshalb überhaupt?

    # Falls es wirklich so ist, muss die Antwort darauf zwingend die Vorratsdatenspeicherung sein?

  11. @Tharben:

    Du legst nahe, dass deswegen der Bericht im Grunde veraltet sei und eine VDS wieder in Erwägung gezogen werden müsse. Verstehe ich dich richtig?

    Nein. Der Bericht trifft – wenn ich das richtig sehe – eine Aussage zu den Möglichkeiten vor Einführung der VDS. Die Frage wäre also nicht, ob wir eine VDS brauchen, sondern ob wir den Stand von vor der VDS (also: IP-Speicherung für x Tage) wieder herstellen wollen.

    heute gar nicht mehr oder max. 7 Tage? Falls ja, weshalb überhaupt?

    Ich kann dir gar nicht mal sagen, wer derzeit noch speichert. Oder wie lange.

    Bei der Telekom sind es offenbar 7 Tage. Begründung: Quality of Service (Analyse von Fehlern/Angriffen und Störungen) und Abrechnungszwecke.

    Falls es wirklich so ist, muss die Antwort darauf zwingend die Vorratsdatenspeicherung sein?

    Das mit der Vorratsdatenspeicherung ist so eine Sache. Auch wenn man eine Speicherung letztendlich pauschal ablehnt, sollte man zunächst etwas differenzieren.

    Eine umfassende VDS, wie sie das BVerfG kassiert hat, ist sicher auch mit einer kürzeren Haltezeit kaum akzeptabel.

    Interessant wird es hingegen, wenn man zwischen Bestands- und Kommunikations- bzw. Verbindungsdaten unterscheidet.

    Eine Speicherung von Kommunikations- bzw. Verbindungsdaten, z.B. bei Telefongesprächen oder eMail, ist fast immer kritisch und sollte daher allenfalls unter strengen Regeln erlaubt sein.

    Eine Speicherung beim Zugangsprovider, welcher Kunde wann welche IP hatte, ist dagegen vergleichsweise unkritisch. Nicht harmlos, aber im Kontext der Strafverfolgung imo durchaus tolerierbar (Ich weiß, man kann das auch anders sehen).

    Sag es bitte niemandem, aber: Mit einer IP-Speicherung von 30 Tagen beim Provider kann ich notfalls leben. Mit Bauchschmerzen zwar, aber das wäre wohl ein Kompromiss, den ich eingehen würde.

  12. Interessant auch das hier:

    http://www.bild.de/BILD/news/2011/02/02/mirco-gefrath-handy/verriet-es-verhafteten-familienvater-killer-olaf-h.html

    Zitat 1:
    Haben die Ermittler bei den Mobilfunkanbietern nachgeforscht, welche Teilnehmer zum fraglichen Zeitpunkt in der Funkwabe am Entführungsort eingeloggt waren? Eine Expertin für Kapitalverbrechen: „Zwar sind die Anbieter zur sogenannten Vorratsdaten-Speicherung nicht mehr verpflichtet, aber die Telekom speichert weiter, bis zu 80 Tage. Wenn wir einen Gerichtsbeschluss erwirken, müssen die Daten an die Polizei

    Zitat 2:
    Geholfen haben könnte der Soko auch die Internetseite, die sie mit Fotos und Informationen zu dem Fall selbst ins Netz gestellt hatte. Ein Ermittler: „Bei solchen Fällen wird geprüft, wer häufig auf die Seite zugreift. Durch die IP-Adressen der einzelnen Computer werden die Internetnutzer ermittelt. Denn oft wollen Täter sich informieren, was die Ermittler schon herausgefunden haben.“

  13. @Gabi Roth: Das ist Unsinn. Und mit Verlaub, diese permanenten Nebelkerzen nerven ungemein. So langsam frage ich mich, ob es der AK Vorrat und seine Protagonisten es wirklich nötig haben, auf diesem FUD-Niveau Netzpolitik zu machen.

  14. @deekay: Zum zweiten Zitat: Das BKA ist diesbezüglich ja bereits 2007 auffällig geworden:

    Seit September 2007 war nach einem Bericht des Tagesspiegels bekannt, dass das Bundeskriminalamt seit 2004 die IP-Adressen der Besucher seiner Website speicherte und versuchte, diese Adressen bestimmten Kreisen zuzuordnen. Über die IP-Adressen wollte das BKA Besucher der „militanten gruppe“ ermitteln.

    Quelle: Heise Online

    Siehe auch:
    http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/der-falsche-klick/v_default,1057184.html

    Ich muss nicht betonen, dass ich – gerade als Journalist und Blogger – das Durchrastern von Webseitenbesuchern für indiskutabel halte, oder?

    Welche Daten Mobilfunkprovider speichern, und warum neben Daten, die für die Abrechnung relevant sind, auch gespeichert wird, in welcher Zelle ein Gerät eingebucht war, kann ich dir nicht sagen. Imo fällt das in Regulierungsbereich der kassierten VDS.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.