Viviane Redings EU-Datenschutzverordnung

Viviane Reding, die EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, hat gestern und heute zwei Reden gehalten, in denen sie auf das Verhältnis der Europäischen Kommission zu Datenschutzfragen eingegangen ist.

In der ersten Rede, die sie gestern bei der „2nd Annual European Data Protection and Privacy Conference“ in Brüssel hielt, ging es um Datenschutz und transatlantische Kooperation. Sie kündigte darin an, in einem nächsten Monat vorgestellten Gesetz den Zugriff jedes Nutzers auf die eigenen Daten zu erleichtern, die Spielregeln für Unternehmen beim Umgang mit Daten zu vereinfachen und zu vereinheitlichen und das „right to be forgotten“ einzubinden, also die Möglichkeit, Nutzerdaten spurlos zu entfernen.

Bei ihrer Rede von heute zum Thema „Data Protection and Security in Cloud Computing“ hielt, stellte sie die Hauptziele der Datenschutzreform vor. Unter anderem soll der Nutzer darüber informiert werden müssen, was mit seinen Daten passiert; beim cloud computing soll besondere Sorgfalt geübt werden und Nutzerdaten sollen portabel sein.

Praktischerweise ist im Internet bereits der Entwurf des Gesetzes aufgetaucht. Falk Lüke hat sich eingehend mit dem Dokument beschäftigt und stellt fest:

Tatsächlich scheint es so, als ob die Justizkommissarin ein erstaunlich durchdachtes Werk vorgelegt hat, das viele Facetten der Internationalisierung und Veralltaglichung von Datenverarbeitung durchdacht hat. Doch die Frage, ob das zweifelsohne an manchen Stellen innovative Gesetzeswerk sich in der Praxis als tauglich erweisen kann, kann es selbst nicht beantworten. Genau so wenig wie die Frage, wie am Ende des legislativen Verfahrens von diesem Vorschlag übrig bleiben wird. Denn viele der vorgeschlagenen Regelungen werden unter Beschuss aus verschiedenen Richtungen kommen.

Welche rechtlichen Folgen das Vorhaben haben wird, erörtern Johannes Marosi und Adrian Schneider bei telemedicus. Unter anderem merken sie an:

Eine Verordnung soll verbindliche Datenschutzregeln für die gesamte EU festlegen. Die Folge könnte nicht weniger als das Ende des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes sein.

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5 Ergänzungen

  1. Wie wäre es, wenn man die Leute erstmal auffordert, ihre Daten nicht auf irgendwelche Wolken zu schicken? Wäre das nicht mal die erste Maßnahme? Was nicht gesendet wird, muß auch nicht entfernt werden.

    Die Menschen sollen diese Angebote meiden!! DAS muß erklärt werden.

    Für Doofe: Wer nicht poppt oder sich auskennt, der bekommt weder HIV noch wird Frau schwanger. VERHÜTUNG ist also angesagt, nicht die Pille danach!

    AUFKLÄRUNG und VERHÜTUNG, nicht etwa SCHADENSBEGRENZUNG, die NICHT möglích ist!! Wie oft soll man es noch predigen?

  2. Das unsägliche „right to be forgotten“ hat es in den Entwurf geschafft.
    Das wird noch witzig (obwohl bereits der Entwurf anmerkt, dass persönliche Daten im Falle von historischem, statistischem oder wissenschaftlichem Interesse NICHT gelöscht werden dürfen.
    Trotzdem sehe ich sie schon brüllen, die deutschen Datenschutz-Michel: „Ich will aus dem Internet gelöscht werden!!“

    Besonders spassig wird dieser Teil des Gesetzentwurfes:
    „To strengthen the ‚right to be forgotten‘ in the online environment, the right to erasure should also be extended in such a way that any publicly available copies or replications in websites and search engines should also be deleted by the controller who has made the information public. „

    1. Ich sehe da schon den Wettlauf zwischen den Löschern und den Kopierern im Netz losbrechen.

      Und das wird dann am Ende wohl ausgehen, wie das Rennen zwischen Hase (Löschen) und Igel (Kopieren).

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