Viertes Update zum Schultrojaner

Die Geschichte um die geplante Schnüffelsoftware für unheimliche Onlinedurchsuchungen von Schulrechnern (aka Schultrojaner) geht weiter. Mittlerweile gibt es recht viele Stellungnahmen und Medienberichte. Mir gefällt, dass mittlerweile auch mehr die Zustände an Schulen in die Diskussion geraten, wo zuwenig finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen, um Unterrichtsmaterialien zu finanzieren. Wünschenswert wäre eine weitere Verlagerung hin zu einer Debatte, dass wir mehr freie Bildungsmaterialien (Open Educational Ressources) benötigen und wie man diese entwickeln könnte.

WDR.de berichtet über aktuelle Stellungnahmen aus NRW: Sorge um „Schultrojaner“ in NRW.

Es sei tollkühn, die Einführung einer derartigen Plagiatssoftware zu planen, ohne sich vorab mit Datenschützern oder Betroffenen rückzukoppeln. So kommentiert der Landesdatenschutzbeauftragte, Ulrich Lepper, Spekulationen um den Einsatz eines „Schultrojaners“ an Schulen in Nordrhein-Westfalen. „Ich erwarte, dass Schulministerin Sylvia Löhrmann eindeutig Stellung bezieht und dass die Einführung vorerst gestoppt wird, um das Vorhaben umfangreich zu prüfen“, empört sich auch Udo Beckmann, Landesvorsitzender der Lehrergewerkschaft Verband Bildung und Erziehung (VBE).

Pottblog.de sammelt Stellungnahmen aus NRW und hat (im Gegensatz zu mir) eine Antwort von Jörg Harm, der Sprecher des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, erhalten:

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um Schnüffelei handelt, sondern um eine angekündigte und kontrolliert durchgeführte Überprüfung von Schulrechnern. Die von den Verlagen zu erstellende Software zur Identifizierung von digitalen Urheberrechtsverletzungen liegt bisher nicht vor. Klar ist: Eine solche Software wird in Nordrhein-Westfalen nur dann eingesetzt, wenn sie technisch und datenschutzrechtlich unbedenklich ist – so ist es auch vertraglich vereinbart. Sobald die Software vorliegt und bevor sie eingesetzt wird, wird sie einer eingehenden Überprüfung unterzogen. In diese wird der Landesdatenschutzbeauftragte selbstverständlich einbezogen.

Man beachte die Semantik, dass es sich nicht um eine „Schnüffelei“ handeln würde, wenn die geplante Software Schulrechner nach unerlaubten Kopien durchsucht. Darauf muss man erstmal kommen.

Der Deutschlandfunk hat Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), interviewt: „Wir haben in den Schulen oft sehr veraltete Medien“.

Aber ich sage es noch mal ganz deutlich: Lehrerinnen und Lehrer generell unter den Verdacht zu stellen, dass das alles Raubkopierer sind, das halte ich für nicht hinnehmbar, und aus meiner Sicht müsste das, was zwischen KMK und VDS hier vereinbart worden ist, erst mal zurückgezogen werden.

heute.de hat u.a. ein Statement von Thilo Weichert vom Unabhängigen Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein erhalten: Software soll Schulrechner ausspähen.

„Hochproblematisch“ findet der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holsteins, Thilo Weichert, diese Vereinbarung. Auch, weil die Datenschutzbeauftragten in den Prozess nicht eingebunden wurden: „Wir sind genauso überrascht worden wie die Lehrkräfte“, sagt Weichert im heute.de-Interview. […] Die Datenschützer wollen jetzt abwarten, bis die Software entwickelt ist und dann handeln: „Bevor es zu einem Einsatz kommt ist klar, dass die auf ihre datenschutzrechtliche Vereinbarkeit hin überprüft werden muss“, sagt Thilo Weichert, „wir haben dem Bildungsministerium angeboten, eine entsprechende Auditierung vorzunehmen.“ Unter den jetzigen Rahmenbedingungen werde die Einhaltung des Vertrages nur sehr schwer möglich sein, befindet der Schleswig-Holsteinische Datenschutzbeauftragte.

Teltarif hat eine Antwort von der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung erhalten (Die mir nicht mal eine Mail zurück geschrieben haben). Unklar ist, warum in dem Text auf einmal die Rede von Innenministern ist:

Bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung in Berlin wusste man auf Anfrage von teltarif.de über den erwähnten Passus zum Schultrojaner im Vertrag Bescheid. Eine Sprecherin betonte allerdings, dass die Schnüffelsoftware noch gar nicht existiere. Diese werde – wie im Vertrag vereinbart – von den Schulbuch-Verlagen in Auftrag gegeben und bezahlt. Die Innenminister der Länder könnten also keinen Einfluss nehmen auf die Entscheidung, wie der Trojaner technisch funktionieren soll und von welchem Unternehmen er hergestellt wird.

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29 Ergänzungen

  1. Kann mal jemand hier erklären (Lehrer vor!) wie das mit den Schulbüchern überhaupt so funktioniert? Kann man alles benutzen? Gibt es Vorschriften? Kann ich nicht einfach auch die Schüler einen Ordner anlegen lassen („Mein Mathebuch“) und diese mit Kopien befüllen? Sei es von mir — oder auszugsweise mit Kopien inkl. Quellenangabe?

    1. liest du selbst im Vertrag:
      http://netzpolitik.org/wp-upload/20110615gesamtvertragtext.pdf
      § 3

      Oder in der Lobbyistenzusammenfassung: http://www.schulbuchkopie.de
      Auf letztere müssen die Länder in den Schulen übrigens per diesem Vertrag „hinweisen“

      Ich selbst sitze schon mehrere Stunden an dem Vetrag. Ist ziemlich interessant, wenn man sich genau damit befasst. Zum Beispiel: Warum erhalten die Rechteverwerter in den 4 Jahren, die der Vertrag gilt, pro Schüler inflationsbereinigt ein Viertel mehr Geld? Steigern sie den Output um ein Viertel, oder warum?
      Mit 9 Mio € (2014) könnte man stattdessen auch z.B. 200 Leute beschäftigen, die freie Unterrichtsmaterialien erstellen.

      1. Genau der Ansatz (9 Mio. in Entwicklung freier Inhalte stecken) scheint aber den Leuten, die das Geld herauswerfen, nicht einzufallen – Wer kommt da wie in solche Positionen? Haben die Abitur? Können die für 5 Pfennige weit denken? Oder sind das etwa „Voll-Politiker“ (die in meinen Augen eh nach privatem Geldbeutel entscheiden)…

      2. Danke, meine Frage ist eine andere gewesen. Ich möchte als potentieller Lehrer (unter dem ganz normalen Urheberrecht) zwei Dinge machen, die ich als legal empfinde:

        Einen „Reader“ (Uni-Deutsch) für sie „bauen“.

        a) Analog
        b) Digital als PDF

        Alle Quellen werden nur auszugsweise genutzt.

        Darf ich das für meine Schüler machen?

        PS: Warum nutzt man überhaupt Schulbücher jenseits der Grundschule? Es gibt soviel besseres.

      3. Hallo,

        200 klingt leicht uebertrieben. Grob geschaetzt duerften das Geld eher fuer 20-25 auf 2 Jahre reichen. Inkl. das Drumherum wie Rechner, Buero, etc. Da sind dann aber noch keine Druck-/Verteilkosten mit einberechnet.

        Ich arbeite im Bereich Mathematik Didaktik (nicht als Didaktiker, sondern als Mathematiker) und kenne hier ein paar Projekte, die freie Unterrichtsmaterialien fuer den Bereich Mathematik sammeln, z.B. das Intergeo Projekt (zu finden unter http://i2geo.net/). Ein anderes Projekt ist SMART, eine Aufgabendatenbank fuer die Faecher Mathematik und Physik (http://smart.uni-bayreuth.de/). Von heute.de bereits genannt wurde das ZUM Projekt (http://www.zum.de/). Etwas kleiner ist die Materialdatenbank des Sinus-Transfer-Projekts, dort wird allerdings wieder auf 4 andere Projekte verwiesen (http://sinus-transfer.uni-bayreuth.de/materialien/materialdatenbank.html).

        Es gab und gibt also bereits einige Projekte, die das Ziel haben, freie Unterrichtsmaterialien herzustellen und zu verbreiten. Im Bereich freier Buecher ist mir allerdings ausser Wikibooks nichts weiter bekannt.

      4. @icke:

        ad a): Einem analogen Reader steht nichts entgegen, denn für die analogen Kopien, die aber maximal nur 12% eines bereits veröffentlichten Buches umfassen dürfen, steht rechtlich nichts entgegen. (siehe http://www.schulbuchkopie.de ) De Facto ist die Qualität analoger Kopien (nur schwarz/weiß) aber miserabel, das Kopierbudget beschränkt und viele Kollegen bezahlen die Papierkopien für die Klassen aus der eigenen Tasche, weil das Kopierkontingent (sofern überhaupt vorhanden) bei Weitem nicht ausreicht. Zudem sind Bilder, farbige Grafiken, Karten usw. auf analogen Kopien meist nicht mehr lesbar.

        ad b): Digital geht nur mit komplett selbst erstelltem Material. Aus Schulbüchern darf nichts digitalisiert werden. Ein Reader als pdf würde die Schüler zwar gut auf das spätere Arbeitsleben vorbereiten, man könnte mit ihm am Smartboard arbeiten (sofern vorhanden) oder über einen Beamer zeigen und damit Kopierkosten für Overheadfolien sparen, aber derart modern wurden Verlags- und Ministerialmitarbeiter in ihrer Jugend auch nicht beschult und es ist ja trotzdem etwas aus ihnen geworden. Also braucht man das heute auch nicht.

        Das Digitalisierverbot geht ja sogar so weit, dass man, wenn man eine Klassenarbeit vorbereitet, noch nicht mal eine Grafik aus dem Buch in die Klassenarbeit digitalisieren darf. Man darf sie analog abkopieren, diese Kopie dann in das Aufgabenblatt kleben und das Ganze dann anschließend wieder kopieren. Ist zwar nichts mehr erkennbar, aber dafür bekommen die Verlage ja das viele Geld.
        Lehrer, die ihrem Bildungsauftrag gewissenhaft nachkommen wollen, stehen -wieder einmal- mit einem Bein im Gefängnis.

      5. Nur gibt es da ja noch einen klitzekleinen Unterschied zwischen Aufgabensammlungen und einem didaktisch sinnvollen und an den Lehrplan angepassten Schulbuch. Der Unterschied mag in Mathematik etwas geringer sein als in anderen Fächern, aber er lässt sich nicht einfach ignorieren.

        Der Verlag besorgt neben den Matheaufgaben das didaktische Konzept, die Illustration, die Überarbeitung, das Nachhalten von geänderten Rahmenbedingunen, die Regionalisierung und vieles mehr. Auch wenn man das unter freier Lizenz machen will, muss man es machen. D.h. es müssen Menschen daran arbeiten, viele mehr als nur die Autoren. Und das Ergebnis muss dann von den Ländern als gut befunden werden, da braucht es auch einen festen Ansprechpartner.

        Wenn man das alles schafft und das Ergebnis dann unter eine CC-Lizenz stellt, wäre das schon eine große Leistung. Dann ist aber das eigentliche Problem noch nicht gelöst: Warum sollten sich Menschen, die sich angeblich nicht ans Urheberrecht an sich halten, an eine CC-Lizenz halten? Die werden fröhlich weiter gegen die Bedingungen verstoßen und das Finanzierungsproblem ist immer noch nicht gelöst.

        Man muss das voneinander trennen. Es ist doch nicht schlimm, dass Schulbuchverlage mit Schulbüchern Geld verdienen wollen. Es ist aber unerträglich, dass sie (und Politiker) dazu rechtstaatswidrige Methoden einsetzen wollen.

        So zu tun, als ob unsere Grundrechte schon allein dadurch gewahrt würden, wenn nur einmal alles open source wäre, ist unerträglich blöd.

      6. @ m

        In Deiner Mathematik ist ein kleiner Rechenfehler. Allein im Jahr 2014 sind es € 9.000.000,-. Wenn man das an nur an 20 Leute verteilt, dann möchte ich dabei sein.
        Unter http://www.lennstar.de/gedanken/?p=156 werden noch ein paar wahrscheinliche Zusatzkosten aufgelistet.
        Der Vorschlag, mit dem Geld freie Unterrichtsmaterialien zu erstellen, ist durchaus sinnvoll.

      7. @Leines

        Habs nochmal nachgerechnet und in der Tat, da ist mir wohl unterwegs irgendwo eine 0 abhanden gekommen :/ Die 9 Mio inklusive der Gelder fuer 2011-2013 reichen locker fuer eine kleine Armee von Materialerstellern und Buchautoren. In von dieser Armee erzeugten freien Materialien waere das Geld auch wesentlich sinnvoller investiert.

    2. „wie das mit den Schulbüchern überhaupt so funktioniert?“

      Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
      Es gibt Bundesländer, in denen die Schulen festlegen, welche Bücher im nächsten Schuljahr benötigt werden, die Liste erhalten die Eltern, die die Bücher für ihre Kinder aus eigener Tasche kaufen müssen.
      In meinem Bundesland (Bayern) ist es so, dass die Schulen die Bücher kaufen und an die Schüler verleihen. Während der Geldmangel jahrelang verhindert hat, dass man Schulbücher auf aktuellem Stand zur Verfügung hat, hat die Einführung des G8 mit neuen Lehrplänen dafür gesorgt, dass wir derzeit vergleichsweise aktuelle Bücher haben, die auch noch recht gut in Schuss sind. Die Eltern bezahlen diese Bücher nur, wenn sie durch ihr Kind beschädigt wurden, dann dürfen sie die Bücher auch behalten, ansonsten gibt man sie am Schuljahresende zurück.

      „Kann man alles benutzen? Gibt es Vorschriften? “

      Nein, die Schulbücher müssen eine Zulassung vom Ministerium haben. Wenn ein Verlag ein neues Schulbuch herausgeben möchte, schickt er für die Zulassung ein paar Exemplare vorab ans Ministerium, das diese dann an Lehrkräfte des Faches weiterleitet und eine Stellungnahme einfordert (ist ein großer Arbeitsaufwand, der natürlich nicht extra bezahlt wird, gehört zu den Dienstpflichten). Die Lehrer überprüfen dann, ob das Lehrwerk den Lehrplan abdeckt (Vorschrift) und beurteilen den didaktischen Aufbau, die inhaltliche Richtigkeit usw. Spricht sich eine Mehrheit der Gutachter für eine Anerkennung des Buches aus, erhält der Verlag die Zulassung.

      1. Nina: Danke für die ausführlichen Antworten.

        Ich denke, ein digitaler Reader, den ein Lehrer selbst erstellt hat, den er regelmässig updated und aus dem er für schusselige Kinder im laufenden Jahr Seiten nachdrucken kann, ist momentan das Beste — aus meiner Sicht.

    3. Ich weiß nicht, ob icke das bezweckt hat, aber mir drängt sich gerade riesengroß der Bedarf nach „OpenSource“ Schulbüchern auf. Analog zu dem gemeinfreien Liederbuch für Kindergärten, mit dem die GEMA in die Schranken verwiesen werden kann. Die Hürde einer Zulassung scheint recht hoch zu sein, aber es sollte doch für Lehrer möglich sein, andere Materialien neben den offiziellen Schulbüchern zu verwenden, oder? Kann da mal ein Lehrer was zu schreiben?

      1. Ja, es ist natürlich möglich, andere Materialien zu nutzen. Das Problem hierbei ist aber weniger ein rechtliches, es scheitert schon viel früher an der hierfür notwendigen Infrastruktur. Diese gemeinfreien Materialien müssen ja irgendwie an den Schüler kommen, um benutzt zu werden. Als Printversion muss das irgendjemand bezahlen, als Digitalversion benötigt man eine Infrastruktur mit technischen Geräten, die ebenfalls nicht vorhanden sind.

  2. Der Vertrag ist schon beinahe sittenwidrig.
    Warum von Jahr zu Jahr mehr gezahlt wird, will sich auch mir nicht erschließen. Dass man von dem ganzen Geld auch freie Unterrichtsmaterialien erstellen könnte – um Gottes Willen nein, man kann doch den Verlagen nicht die Butter vom Brot stehlen.
    Wer weiß, wer hier wem einen Gefallen tut. Das alles wurde ganz sicher in netten Gesprächsrunden mit gutem Mittagessen in angenehmem Ambiente ausgehandelt. Und man wird die Vertreter der Länder gelobt haben ob ihrer die Weitsicht, die Gefahren welche den Verlagen von Schulen und Lehrern ohne Unrechtsbewusstsein drohen, zu erkennen und sich bereit zu erklären, den Abwehrkampf aktiv zu unterstützen.

  3. Hmm

    …wo zuwenig finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen, um Unterrichtsmaterialien zu finanzieren.

    Wenn ich es richtig verfolgt habe, springen hier doch die Unternehmen nur zu gerne unterstützend in die Bresche. Schon Grundschüler dürfen sich die Namen wohlwollender Institute einprägen. Es ist daher doch nur Legitim zu prüfen, ob die Zielpersonen auch die richtigen Botschaften empfangen und die Konkurrenz muß natürlich auch beobachtet werden. Warum also diese Aufregung?

    (Satire, für die, die es nicht verstanden haben)

  4. Aus der FAQ von schulbuchkopie.de:

    „Kann ich Seiten aus dem Internet herunterziehen, ausdrucken und in Klassensatzstärke kopieren?

    Ja. Sofern lediglich bis zu 12 % (max. 20 Seiten) des im Internet aufgefundenen Werkes ausgedruckt und kopiert werden und es sich dabei nicht um Inhalte aus Schulbüchern oder sonstigen Unterrichtsmaterialien handelt.“

    Ist ein Blog ein Werk? Oder jeder einzelne Beitrag? Oder bezieht sich das nur auf online verfügbare Bücher?

  5. Ganz nebenbei:
    Wieviel verdient eigentlich so ein Schulbuchautor?
    Wieviele arbeiten für die Verlage?
    Wie werden sie an den Umsätzen beteiligt?
    Könnte man die nicht für die € 32.600.000,- anstellen und freie Unterrichtsmaterialien erstellen lassen?

  6. Eine nette Diskussion hier. Eine Sauerei ist das, was die Verlage da vorhaben – einmal mehr. Ich kann mir gut vorstellen, dass sie früher oder später genau wie die Musikindustrie durch die Kriminalisierung der eigenen Kunden daran scheitern werden.
    Bei mir war es an der Schule so, dass jedes Jahr Lehrmaterialien für ca. 20€ gekauft werden mussten und der Rest als Leihexemplar von der Schule kam. Einige Verlage verwenden laut Lehrerangaben kopiergeschützte Bilder, die bei s/w Kopie entstellt sind.
    Aus eigener Erfahrung kann ich aber auch schreiben, dass einigen neueren Schulbüchern schon CDs oder Downloadcodes mit Zugang zum ganzen Buch als PDF dabei waren. Eine freiere Benutzung der Materialien darin wäre also sehr wünschenswert.

    Es gibt aber durchaus auch Lehrer, die sich ihre Materialien über die Jahre auch schon selbst zusammengestellt haben, weil auch Mathebücher zum Teil ganz böse Fehler enthalten und sie sich nicht dafür noch von den Verlagen gängeln lassen wollen.. Diese Lehrer müssten ihre Unterlagen nur frei zugänglich machen können

  7. Ich dachte immer, durchsuchen darf nur die Polizei und nur auf richterlichen Beschluss. Ist das geändert worden?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.