Update zum Schultrojaner (1. Update)

Seitdem wir heute Morgen über den Schultrojaner berichtet haben, der genau genommen kein richtiger Trojaner ist, sondern eine Schnüffelsoftware für unheimliche Onlinedurchsuchungen von Schulrechnern (Was nicht ganz so griffig klingt), gibt es zwar hunderte Verlinkungen von Twitter, Blogs, Facebook und Google+, aber so gut wie keine Berichterstattung in klassischen Medien. Einer der Gründe für letzteres scheint zu sein, dass es im Moment schwer ist, überhaupt jemand Verantwortliches in den Kultusministerien zu finden. Wir haben auch diverse Kultusministerien per Mail angefragt, aber noch keine Reaktion erhalten. Aber wir sind ja auch ein Blog, und als solches wird man häufig von offiziellen Stellen nicht Ernst genommen.

Sonja Schünemann von ZDF-heute twitterte vor zwei Stunden, dass die Recherche schwierig sei:

#Schultrojaner-Recherche schwierig: KMK weiß nichts, Sprecher des Bayer. Ministeriums weiß nichts, einziger wissender Mitarbeiter in Urlaub

Anscheinend ist im federführenden bayrischen Kultusministerium der Verantwortliche für den Vertrag mittlerweile im Ruhestand und die einzige andere Person kommt am Mittwoch wieder rein. Andere Kultusministerien wissen erstmal von nichts.

Meine Vermutung ist ja, dass niemand richtig den Vertrag gelesen hat und/oder niemand in der Lage war, zu erfassen, was das Problem einer Schnüffelsoftware für unheimliche Onlinedurchsuchungen von Schulrechnern darstellt. Immerhin erlaubt man damit privaten Ermittlern, Razzien auf Schulrechnern durchzuführen, um dort kopierte Schulbücher zu suchen. Was alleine schon total absurd klingt, in dem Vertrag aber recht juristisch-abstrakt beschrieben wurde.

Die Taz berichtet nun als eines der ersten Medien, aber leider ohne uns als Quelle zu erwähnen, und hat ein Statement vom Verband der Schulbuchverlage (VdS Bildungsmedien):

Die Verlage halten den Einsatz einer solchen Spürsoftware dagegen für unbedenklich. „Vom heimlichen Ausspähen kann nicht die Rede sein“, meint Sprecher Bornhorn. Die Schulen seien ja informiert, außerdem handle es sich nicht um Privatrechner. Dass Lehrerinnen und Lehrer an ihren Arbeitsplätzen auch private Mails abriefen, hält Bornhorn für ausgeschlossen. Im Übrigen verweist er auf die Länder, die dafür zuständig seien zu kontrollieren, dass Datenschutzrechte gewahrt blieben.

Keine weiteren Fragen.

Thomas Stadler hat nochmal aus rechtlicher Sicht erklärt, was die Hintergründe des Vertrages sind und warum der Inhalt problematisch ist:

Ob der Staat Lehrer und Schüler überhaupt zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen von Privatunternehmern überwachen und ausspionieren darf, ist m.E. ganz generell zu hinterfragen. Denn eine gesetzliche Grundlage für diesen Grundrechtseingriff ist nicht ersichtlich. Ganz unabhängig davon, dass Lehrer und Schulleiter damit gezwungen werden, sich durch das unübersichtliche Dickicht des deutschen Urheberrechts zu schlagen und dabei auch noch ein persönliches Haftungsrisiko in Kauf nehmen müssen. Der ganze Vorgang zeigt sehr schön, wie wenig bildungsfreundlich unser Urheberrecht immer noch ist. Der Gesetzgeber hat das Urheberrecht in den letzten Jahren in verschiedenen Bereichen vielmehr immer wieder zugunsten der Rechteinhaber und zu Lasten der Allgemeinheit verändert. Und das geht gerade auch auf Kosten von Unterricht und Bildung, deren Bedeutung ansonsten in allen politischen Sonntagsreden gerne betont wird.

1. Update: Mittlerweile berichten einige Onlinemedien über die Geschichte.

Bild.de: Schnüffel-Programm soll Lehrer-PCs ausspionieren.

Bedenklich: Damit die Schnüffelsoftware die illegalen Kopien überhaupt aufspüren kann, muss sie die Schul-Computer komplett durchwühlen – Dokumente und E-Mails der Lehrer ebenso wie Hausarbeiten der Schüler.[…] Noch existiert der Schnüffel-Einsatz der Software nur auf dem Papier. Doch in einem BILD.de vorliegenden Behördenschreiben an die Länder wird bereits nach geeigneten Lehrstätten gesucht. Bis zum 14. Dezember soll die Auswahl stehen…

Spiegel.de: Verlage wollen Schulserver durchsuchen lassen.

Noch wissen die Lehrbuchanbieter zwar nicht, ob und wie viel urheberrechtlich geschütztes Material illegal auf deutschen Schulrechnern lagert, aber wozu vertrauen, wenn man genau nachschauen kann? […] Kritisch äußerte sich auch Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: „Die vorgesehene stichprobenartige Überprüfung von Rechnern und Speichersystemen der Schulen halte ich aus rechtlicher und technischer Sicht für völlig unhaltbar“, sagt Klingbeil. „Offensichtlich gehen die Verlage davon aus, dass die Schulrechner voll sind von unzulässigen digitalen Kopien, anders ist dieses Misstrauen ja kaum erklärbar.“

Golem.de: Verlage suchen auf Schulservern nach illegalen Kopien.

Wir sind von dem geplanten Einsatz eines Schultrojaners überrascht. Trojaner haben an Schulen nichts zu suchen“, sagte der Vorsitzende der Lehrergewerkschaft Ulrich Thöne. Damit würden die Lehrkräfte gezielt einer Ausforschung im Interesse Dritter ausgesetzt.

Zeit.de: Software soll Computer an Schulen durchsuchen.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar gibt zu bedenken, dass auf den Computern oft auch Daten über Schüler gespeichert sind. Datenschutzrechtlich unbedenklich könne die Durchsuchung höchstens dann sein, wenn sie nicht heimlich durchgeführt würde und entsprechende Ordner nicht betroffen wären. „Das Programmieren eines solchen Systems, zumal durch Privatfirmen, ist nicht unproblematisch, wie die Staatstrojaner gerade gezeigt haben“, sagt Caspar.[…] Josef Kraus, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, hat ebenfalls noch nichts von dem Vertrag gehört. In den Schulen sei nur eine Broschüre mit dem Titel „Das neue Fotokopieren in Schulen – Was geht, was geht nicht?“ aus dem Jahr 2009 bekannt. „Wir Lehrer erleben es hier zum wiederholten Mal, dass über uns in Gutsherrenart über unsere Köpfe hinweg entschieden wird“, sagte Kraus.

Heise: Geplanter „Schultrojaner“ sorgt für Wirbel.

Und die Piratenpartei hat jetzt auch was: Schulbuchverlage machen Schulleiter zu Hilfspolizisten gegen eigenes Kollegium.

Die Piratenpartei kritisiert diesen Vertrauensbruch zwischen Land und Lehrerschaft und fordert eine Umstellung auf Lehrmaterialien unter freien Lizenzen. „Es ist ein Skandal, wenn sich die Länder hier von Verlagen vorschreiben lassen, wie sie mit ihren Bediensteten umgehen sollen“, kritisiert Sebastian Nerz, Bundesvorsitzender der Piratenpartei. „Das ist ein offener Vertrauensbruch mit den Lehrerinnen und Lehrern. Schulleiter und Landesregierungen sind keine Hilfspolizisten der Verlegerlobby.“

Hier gibt es ein zweites Update in einem neuen Artikel.

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65 Ergänzungen

    1. @Johannes: Ich hab es ja immer als journalistische Fairness betrachtet, eine Quelle zu nennen, die erstmals und damit quasi exklusiv über etwas berichtet.

      1. Also soweit ich das in den verlinkten Artikeln lesen kann, erwähnen sie Netzpolitik schon in den ersten Absätzen. Interessant ist auch, dass ‚Schultrojaner‘ als Wort ein paar Mal verwendet wird. So werden am Ende die Begriffe besetzt und das ist ja auch nicht falsch. Das hat dann zwar nicht mehr viel mit dem alten Begriff des Trojaners zu tun, aber was solls.

  1. Das Statement ist ja echt hart. Das die Daten, die ein Lehrer oder eine Schule zu Ihren Schülern speichert extrem sensibel sind (ich würde das sogar in die Nähe der ärztlichen Schweigepflicht rücken) sollte doch wohl klar sein.

    1. Ich gebe aus Datenschutzgründen nicht einmal aufgestaffelte Notenübersichten heraus zu Arbeiten heraus. Von Fotos der Schüler oder anderen sensiblen Sachen mal ganz abgesehen.

      Eine Schule hat regelmäßig psychologische Diagnosen der Schüler in den Akten, und ja die sind heute auch manchmal digital.

  2. Ich empfehle noch mal:

    http://www.deutscher-lehrertag.de/

    Es spricht als Erster: Udo Beckmann, VBE-Bundesvorsitzender
    Wilmar Diepgrond, Vorsitzender des VdS Bildungsmedien
    Dr. Bernd Althusmann, Präsident der Kultusministerkonferenz (KMK)

    Evtl. geht ja jemand hin der mal ein paar Fragen stellt.

    Die Dreistigkeit ist der Absolutheitsanspruch mit dem man meint seine Rechte digital durchsetzen zu können. Wobei digital aus Sicher dt. Verlage auch noch bedeutet:

    Digital ist eh nicht und verboten. Und wenn dann genauso teuer und mit 3x DRM und unbrauchbar …

    Warum gibt es eigentlich noch keine Lehrer sind Raubkopierer Kampagne? Und wer leiht sich wohl ständig die Schulbücher aus Bibliotheken aus und kopiert deren CDs? Ich denke Lehrer sollte auch bald keine Büchereiausweise mehr bekommen. Viel zu gefährlich — Dealer Gefahr!

  3. Passiert nahezu jeden Tag bei einem Kollegium, das per Email kommuniziert und genau 6 Rechner für 60 Leute, aber aus Finanzgründen keinen dedizierten Mailserver für die Schule hat. Immerhin haben wir WLAN.

    1. Das ist glaube ich der Spin, dem man der Sache verpassen will „Plagiatssoftware“ — Dieser Begriff passt überhaupt nicht.

      Letztendlich hat man Angst vor PDF Schulbüchern in the wild. Wenn interessiert das schon wirklich? Niemanden. Aber so lässt prima Geld machen.

      Man betrachte diese Kampagne mal gegen den Strich — so aus ebook Reader Sicht:

      http://www.eigenes-schulbuch.de/flash/index.html
      (leider kein c&p möglich – flash only …)

  4. Ich finde das gar nicht überraschend. In der Spielebranche ist es ja schon länger klar, dass man nur durch den Betrieb eigener Server für Multiplayer Spielerlebnis ein effektives Mittel gegen illegale Spielekopieen hat. Das Reverse-Engineering über private, dedizierte Server erleichtert auch das Knacken des Kopierschutzes. Deswegen ist es auch nur Konsequent was EA da bei ihrer neuen Onlinespieleplattform macht. Und andere Urheber kommen auch auf diese Idee. Wenn ich meine Daten kontrollieren kann, kann sie keiner kopieren ohne das ich es mit bekomme.

  5. Frei nach *)

    Der junge Mensch ist besonders wehrlos dem Regime ausgeliefert. Um so spannender ist die entstehende Geschichte des aktiven Widerstands gegen die systembedingten strukturellen Gewalten gerade aus der Generation heraus, auf die ‚die Alten‘ ihre Hoffnung(Rente) setzen.

    Generation ohne Emanzipation ist De-Generationen

    .. selbst den Dümmsten erscheinen die Augen geöffnet, was im Namen der Freiheit zur Sicherung eigentümlichen Rechts in Europa und der ganzen Welt angerichtet und täglich neu angerichtet wird.

    *) http://www.georg-elser-arbeitskreis.de/texts/scholl-flugblatt.htm

  6. Völig überrascht musste ich nun nach intensiver Recherche feststellen, daß in heutigen Schulbüchern von den Schulbüchern aus meiner Schulzeit geraubkopiert wird! Damit hätte ich nicht gerechnet.
    So werden z.B. in aktuellen Mathebüchern ganz dreist die gleichen Formeln, Sätze und Nachweise kopiert wie zu meiner Schulzeit.
    In den heutigen Englischbüchern stehen die gleichen Vokabeln wie seinerzeit. „Cat“ heißt immer noch „Katze“. Mr. und Mrs. Smith have immer noch a nice car.
    Eine besonders dreiste Vorgehensweisen konnte ich bei Büchern feststellen, die scheinbar für den Religionsunterricht gedacht sind: Da werden zum Beispiel ganz dreist sogar ehemalige und aktuelle Fußballnationalspieler zitiert, ohne daß irgendwo ein DFB-Logo oder dergleichen zu erkennen ist. Neben dem Buch Matthäus oder dem Buch Lukas (Podolski) wird sogar Phil Collins‘ ehemalige Band (Genesis) schamlos wortwörtlich zitiert…
    ___________________________________________
    OK, Spaß beiseite. Mit obigem wollte ich eigentlich nur ‚mal hinterfragen, inwiefern ein Schulbuch überhaupt als „Werk“ im Sinne des Urheberrechtgesetz betrachtet werden kann. Immerhin wurde irgendwann ‚mal ’ne Auflage auf den Markt geschmissen an der jedes Jahr (oder so) einfach nur ’n bißchen Kosmetik betrieben wird. Oder um es etwas netzgerechter zu formulieren: Die („Standard“-)Schulbücher werden seit Jahrzehnten lediglich durch updates aktualisiert. Ein upgrade hat es m.E. zumindest für die „Standard“-Fächer schon ewig nicht mehr gegeben.

    Auf das Urheberrechtgesetz bezogen -> Im § 53 UrhG Abs. 3 Satz 2 heißt es ja wie folgt:
    Die Vervielfältigung eines Werkes, das für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt ist, ist stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.

    Und „Werk“ ist im UrhG genau definiert, siehe § 2 UrhG:
    (2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
    Und derjenige, der ein „Werk“ im Sinne des UrhG erschafft heißt „Urheber“! Siehe § 7 UrhG
    Urheber ist der Schöpfer des Werkes.

    Ich bin zugegebenermaßen kein Jurist, sondern „nur“ ’n Ingenieur. Aber für mich persönlich ist § 53 Abs. 3 Satz 2 in dem Zusammenhang nicht logisch. Oder netzkompatibel formuliert: Bei der von den Lobbyverbänden ins UrhG geschriebenen Krücke handelt es sich um einen bug -> Syntax Error!
    Deswegen sehe ich persönlich auch keinen Zusammenhang zwischen dem Schulbuchverlag und dem Recht auf die Erstellung einer Kopie gemäß § 53 UrhG.
    Desweiteren heißt es im § 1 VerlG (Verlaggesetz) wie folgt:
    Durch den Verlagsvertrag über ein Werk der Literatur oder der Tonkunst wird der Verfasser verpflichtet, dem Verleger das Werk zur Vervielfältigung und Verbreitung für eigene Rechnung zu überlassen. Der Verleger ist verpflichtet, das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten.

    So! Jetzt sind die Juristen gefragt…

    Tschüß, Baxter

  7. Also ich muss mich schon wundern, mit welcher Radikalität die Piratenpartei und einige weltfremde Blogger gegen die Urheber von Kultur und Bildungsgütern hetzt. Anscheinend herrscht hier nicht der geringste Respekt vor den Urhebern, welche im Auftrag der Schulen und Bildungsinstitutionen tätig sind.
    Das Recht auf Eigentum ist ein Menschenrecht (siehe UN Deklaration der Menschenrechte von 1948, sollten auch Piraten einmal lesen). Auch das geistige Eigentum ist ein Menschenrecht, der Urheber also der Eigentümer darf entscheiden, was mit seinen Werken geschieht. Wenn die Autoren von Schulbüchern nun bestimmen das diese nicht kopiert, verliehen oder weiter verschenkt werden dürfen dann haben sich die Lizenznehmer nunmal an diese Bedingungen zu halten. Alles andere wäre ein Verstoß gegen die geistigen Eigentumsrechte und somit Diebstahl!
    Dass an den Schulen und Kindergärten nunmal des öfteren geistiges Eigentum gestohlen wird, indem illegal Kopien von schul und Liederbüchern erstellt werden ist ein trauriger Fakt. Dem muss aber nun der Staat welcher nunmal die Aufgabe hat das Verbrechen zu verfolgen endlich mit ganzer härte und Entschlossenheit entgegen treten, um die Menschenrechte von uns Urhebern zu schützen.
    Da auf Schulrechnern oft illegale Kopien erstellt werden und diese sogar teilweise ins Internet gelangen ist es dringend notwendig das hier die Möglichkeit geschaffen wird diese PCs besser kontrollieren zu können.
    Wenn nun eine Kontrollsoftware auf den PCs installiert wird die automatisch alle Dateien, die urheberrechtlich geschützte Inhalte beinhalten löscht sowie an die Verlage meldet so das das Verbrechen kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Dann wird ein groß genuges Abschreckungspotential aufgebaut um auch die uneinsichtigen Lehrer davon zu überzeugen sich an geltendes Gesetz zu halten.
    Zudem sehe ich den Einsatz dieser Software in Schulen als einen ersten Testlauf, an der sobald dieser erfolgreich abgeschlossen ist, auch auf weitere Bereiche ausgedehnt werden muss. So finden wir es als sinnvoll, wenn in Zukunft der Computerhersteller Microsoft dazu verpflichtet wird, solche Filterprogramme in alle neu verkauften Computer zu integrieren. So wäre die Löschung und das kostenpflichtige Abmahnen von illegalen Dateien endlich einfach möglich und die Menschen ließen sich dazu erziehen die Eigentumsrechte der Verlagsfirmen endlich zu akzeptieren.
    Schließlich darf das Internet nicht länger ein Rechtsfreier raum sein. Zudem liese sich mit einer solchen Kontrollsoftware auch die Installation illegaler Tauschbörsenprogramme wie Piratebay unterbinden und illegale Weltnetzseiten die Jugendgefährdende und politisch extremistische Inhalte haben sperren.
    Es ist an der höchsten Zeit, dass die Regierungen endlich anfangen die Menschenrechte im Internet zu schützen. Dem milliardenfachen Raub von geistigem Eigentum muss endlich wirkungsvoll ein Riegel vorgeschoben werden. Des weiteren sollte die Piratenpartei endlich vom Verfassungsschutz beobachtet werden und die Öffentlichkeit muss unbedingt über die im Bezug auf das geistige Eigentum linksextremistische Ausrichtung der Piratenpartei aufgeklärt und gewarnt werden. Denn ansonsten steht zu befürchten das sich das Internet zu einer Gefahr für die Marktwirtschaft und Demokratie entwickelt, das sollten wir keinesfalls zulassen.
    Freundliche Grüße von einem Leistungsträger und Erfolgreichen Manager im Urheberrechts Business.

    1. @Eigentums Manager:
      „die urheberrechtlich geschützte Inhalte beinhalten löscht sowie an die Verlage meldet so das das Verbrechen kostenpflichtig abgemahnt“

      Löschen, melden und abmahnen? Du bist krank!?!
      Verbrechen? Du hast auch keine Ahnung!
      FOAD!

    2. Ja, lustig! Erinnert an altes römisches Eigentums- und Zinsrecht!

      Dass es mehr als 2000 Jahre dauerte, bis das letzte Fleckchen Erde und fast alle Menschen darauf zinsbelastetes Eigentum wurden, nun .. heute sind wir weiter und erkennen Das:“Radikal-extremistische Kapitalisten[] terrorisieren unser aller Haushalte und Leben – in allen Kulturen auf der ganzen Erde.“

    3. auch wenns nur ein Trollversuch war, hier ein paar Fakten
      1) Eigentum ist kein Menschenrecht im Sinne der EMRK, siehe https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000308. Aber natürlich ist es in der Regel ein Grundrecht. Geistiges Eigentum ist hinegegen beides nicht, das ist überhaupt nur ein Sammelbegriff, der für die diversen Immaterialgüterrechte steht, also Markenrecht, Urheberrecht usw… aber es ist ganz gewiss kein Menschenrecht
      2) Verbrechen sind ausschließlich Gesetzesverstöße, die durch das Strafrecht sanktioniert werden, also ganz sicher keine Urheberrechtsverstöße
      3) Ist es aber sicher nicht Aufgabe des Staates, die Einhaltung der Gesetze um jeden Preis sicherzustellen. Vielmehr sind hier die einzelnen Rechte (zb Privatsphäre, Datenschutz, Urheberrecht) gegen einander abzuwiegen und dies bei der Umsetzung von Durchführungsbestimmungen zu berücksichtigen.

  8. Höre davon zum ersten Mal, danke fürs drauf aufmerksam machen!Kommt gleich mit auf die lustige Liste der haarsträubenden Themen zum Weitererzählen..

  9. @markus: Kommen die Trolle „Och noe“, „Damian Duchamps“ und „Eigentums Manager“ aus dem selben Sumpf? Die scheinen mir wie eineiige Drillinge und Mama und Papa sind Geschwister!

  10. Nur so zur Info: Der Flattr-Button ist defekt. Und ueber die Suche bei flattr.com findet man diesen Artikel nicht. Habe den Vorgaenger-Artikel geflattrt. Der hat uebrigens offenbar Probleme mit dem Encoding (Umlaute werden nicht dargestellt).

  11. Das eigentlich skandalöse ist doch, dass mittels diesem Vertrag in erster Linie eine Vergütung für Kopien von Werken, die zu Unterrichtszwecken in Schulen verwendet werden, geregelt wird.

    Das Thema „Schranke im Urheberrecht für BIldung“ ist doch einmal wieder weit entfernt.

    1. Eigentlich noch schlimmer!
      Dieser Vertrag verbietet die digitale Speicherung komplett und lässt nur die klassische Kopie zu, na ja mit moderenr Technik.
      Siehe §3 des Vertrages.
      Das der unterzeichnende Beamte jetzt im Ruhestand ist, verwundert da jetzt wenig. Die digitale Wirklichkeit ist wohl im den Kultesministerien noch nciht angekommen.

  12. Hmm, so eine gewisse Ironie entbehrt das Ganze ja nicht. Wir praktizieren an unserer Schule seit knapp 2 Jahren eine automatisierte Plagiatsuche für Facharbeiten mit plagscan. Und jetzt werden wir als Lehrer selbst geprüft – fair and square. Was mich aber ein wenig erschüttert, dass man als sich informierender Lehrer, für den ich mich halte, so gar nichts von solch einschneidenden Aktionen mitbekommen hat.
    Wie schon hier auf netzpolitik bereits kommentiert bin ich mir mal so gar nicht sicher, ob man sich rein rechtlich einer derartigen Kontrolle aussetzen muss. Das wird geprüft! Von den Schülern brauche ich auch das Einverständnis für die Plagiatsuche.

  13. Was ich noch bedenklich finde, ist der Fakt, dass andere Daten (wie zum Beispiel Klausuren) damit auch übertragen werden könnten. Diese Funktion muss ja im Grunde für das Übertragen von Daten vorhanden sein. Sodass über einige Umwege vielleicht auch Schüler an diese Daten kommen könnten. Die Wahrscheinlichkeit, das so etwas passieren könnte, ist zwar gering aber vorhanden.

  14. Geistiges Eigentum hin oder her. Das muss im IT-Zeitalter sowieso neu definiert werden, und ist längs überfällig.
    Aber geht es hier nicht eher um Kopierschutz und den dadurch vermeintlichen Umsatzverlust der Schulbuchverlage? Ich stelle jedenfalls fest, dass die Schultasche meines 10-jährigen Enkels fast 6 kg wiegt! Gäbe man den Verlagen eine Entschädigung für die Digitalisierung sämtlicher (gedruckten) Lernmittel und die Kultusministerien könnten sich für eine Subventionierung von Tabletts PCs durchringen, hätten alle Enkel nicht nur eine leichtere Schultasche, sondern stets auch aktuelle Lernmittel parat und zusätzlich eine perfekte ‚Lernkurve’ für zeitgemäße Kommunikation.

    1. Full ACK. Meine Schultasche war an Tagen an denen ich Erdkunde hatte wegen dem Riesenatlas damals so schwer das ich davon längere Zeit echte Rückenprobleme bekommen hatte.

      Meinen eigenen Kindern würde ich das nie antun wollen. :|

  15. Es ist schon interessant, welche absurden Konstruktionen die Rechteverwerter so schaffen.
    Soweit ich mich erinnere kaufen die Eltern der Schüler in der Regel die geforderten Schulbücher. Nun, in diesem Moment haben Sie doch schon bereits für die Nutzungsrechte ihren Beitrag geleistet. Wie kann dann der gleiche Inhalt illegal sein?

    Grundsätzlich stellt sich aber auch die Frage, wie die Schulbuchverlage überhaupt auf den Gedanken kommen, das allgemein vorhandenes Wissen bei ihnen eingekauft werden muss?
    Bin ich etwa ein kriminelles Subjekt, wenn ich meinem Kind das Rechnen, Schreiben, Lesen beibringe, ohne bei dieser Mafia ein entsprechendes Lösegeld zu zahlen?

    Wer bitteschön hat denn diesen Pinseln ihr Wissen beigebracht?
    … und warum Wissen sie dann nicht, das Wissen Allgemeingut ist?

      1. Hallo Danny,
        ich habe einen anderen Ansatz gewählt.
        Mir „nichtverstehen“ zu unterstellen, nur weil du mir nicht folgen kannst ist dann doch sehr arrogant.

        Ich bezweifle die Rechtmäßigkeit, das die Verlage für Allgemeingut mehrfach abkassieren wollen!
        (Dort sitzen eben nicht die Kreativen, sondern die Parasiten.)
        Ergo:
        Gibt es kein Recht dazu, muss man sich über Möglichkeiten zur Durchsetzung dieses Rechtes keine Gedanken machen.
        Nur weil die Verlage behaupten dieses Recht zu haben, muss der Rest der denkenden Menschen ja nicht auch dieser Meinung sein!

      2. @Carlos
        Ich heiße nicht Danny, sondern Dani(ela). Ich finde Deine Wortwahl daneben. Mafia, Parasiten, Pinsel und so weiter. Geht einfach nicht. Null Verständnis und Ende.

        Dani

  16. wie ich zu diesem Thema immer zu erklären pflege (und diesmal trifft es den Nagel sogar wirklich auf den Kopf): Deutschland ist nur deshalb „Land der Dichter und Denker“ geworden, weil zu Guttenbergs Zeiten das Urheberrecht hierzulande nicht vorhanden war und munter kopiert wurde.
    Es ist vielleicht arg krass ausgedrückt, aber ohne das Urheberrecht hätten wir vielleicht schon längst bessere Bildung, weil sich Lehrer die Bücher nehmen, selbst remixen und auf ihren Unterricht anpassen und teilen könnten.

    Natürlich kann man Schulbuchautoren verstehen, die pädagogisch sinnvolle Aufmachung in modernem Stil mit komplett neuem Inhalt verkaufen wollen. Aber die meisten Bücher sind derzeit nur noch Remixes und Neuauflagen mit minimalen Korrekturen – warum soll eine Schule also für einen „Inhaltspatch“ so viel zahlen, wie für ein komplett neues Werk?
    Warum kann das Kultusministerium nicht denselben Weg gehen, wie die Universitäten und mit den Verlagen eine E-Book-Pauschale aushandeln? An meiner Uni kann ich jedenfalls die gängigen Lehrbücher alle online einsehen…

    wegen der privaten Daten: Es ist durchaus Praxis, dass Lehrer über die Schulrechner mit den Eltern und Schülern kommunizieren. Genauso werden an ihnen Stundenpläne gemacht, die Schulfinanzen geklärt, Unterricht betrieben und Öffentlichkeitsarbeit gemacht. Der Gedanke, dass dezidierte Rechner ausschließlich zur Erstellung von Arbeitsmaterial für Schüler verwendet werden, ist einfach realitätsfremd.

  17. So skandalös ein Einsatz solcher Software an Schulen auch ist, nicht minder skandalös, wenn auch nicht so spektakulär ist es, dass sich die Länder in dem Gesamtvertrag von den Verlagen und Verwertungsgesellschaften über den Tisch haben ziehen lassen und gebilligt haben, dass die Schulen weiter brav im analogen Zeitalter verharren sollen und die Verlage ihre obsoleten Gechäftspolitiken weiter verfolgen dürfen. SchülerInnen werden schon Wege finden, das nicht zu schlucken. Näheres unter: .

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.