Union korrigieren! – Aufruf des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

Nachdem CSU und CDU jeweils Forderungen nach einer neuerlichen Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungsdaten in Deutschland beschlossen haben, rufen Datenschützer zu Protest auf:

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert alle besorgten Menschen auf, den Beschluss zu korrigieren und an die Unions-Bundestagsabgeordneten des eigenen Bundeslands mit den Worten zu schicken: „Ich habe Ihre Position zur Vorratsdatenspeicherung korrigiert – bitte tun Sie das auch!“ Der Arbeitskreis stellt im Internet eigene Korrekturvorlagen bereits zur Verfügung. So heißt es in der korrigierten Fassung des CSU-Beschlusses: „Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert die unverzügliche Einführung einer verfassungs- und europarechtskonformen CSU-Landesgruppe, die erkennt, dass erst der EuGH und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) klären werden, ob eine Vorratsdatenspeicherung in Europa und damit auch in Deutschland überhaupt zulässig ist.“ Auf der Homepage http://www.vorratsdatenspeicherung.de finden sich die Kontaktdaten aller Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU nach Bundesländern sortiert.

Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärt: „Wir hoffen, dass möglichst viele Menschen bei Unionsabgeordneten gegen die Beschlüsse protestieren. Für ihre Extremforderung nach einer permanenten, flächendeckenden Erfassung aller unserer Verbindungsdaten hat die Union weder im Bundestag noch in der Bevölkerung eine Mehrheit. 70% der Menschen in Deutschland lehnen eine solche Totalprotokollierung ihrer Kontakte und Bewegungsdaten als völlig unverhältnismäßig ab.“

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat heute in einem ausführlich begründeten Schreiben auch an die Bundesjustizministerin appelliert, ihre neuerliche Idee einer einwöchigen Vorratsspeicherung aller Internetverbindungen aufzugeben und jeder verdachtsunabhängigen Speicherung von Kommunikations- und Verbindungsdaten, die der grundgesetzlich geschützten Sphäre privater Lebensführung zuzurechnen sind, unabhängig von der Dauer der Speicherung entschieden entgegen zu treten. Das Schreiben ist im Internet veröffentlicht.

Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärt: „Auch eine einwöchige, anlasslose Vorratsdatenspeicherung, wie sie von der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger in Betracht gezogen wird, greift völlig unverhältnismäßig in die Freiheitsrechte ein. Sie ist aus Sicht von Datenschützern und Bürgerrechtlern genauso inakzeptabel. Ohne Verdachtsmoment darf es in unserem Rechtsstaat keine Überwachung von Bürgerinnen und Bürger geben. Eine Verkürzung des Speicherzeitraums würde nichts an den fatalen Wirkungen jeder verdachtslosen Totalspeicherung ändern. Alle Statistiken belegen, dass eine Vorratsdatenspeicherung keinen Zuwachs an Sicherheit vor Kriminalität bedeutet, sondern absolut überflüssig tief in unsere Freiheitsrechte eingreift. Daher muss der Vorschlag nun endgültig vom Tisch. Das im FDP-Wahlprogramm verankerte Aus der Vorratsdatenspeicherung muss nun auch gegen den Widerstand aus den Reihen der Union durchgesetzt werden.“

Am Donnerstag will der Koalitionsausschuss über das weitere Vorgehen entscheiden.

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41 Ergänzungen

  1. Wie Ihr schön sagt: 70% der Menschen lehnen eine Totalprotokollierung ab.
    Jetzt sollte man nur mal ne Umfrage machen, wieviele % der Menschen eine Strafverfolgung im Internet komplett unmöglich machen wollen. Ausser Euch, meine ich.
    Ich sehe mich durchaus als Bürgerrechtler, aber die Panik vor der 7-tägigen Speicherung von IPs bei den Providern (auf die der Staat nur im begründeten Verdachtsfall Zugriff hat!) ist lächerlich.

    1. @Daniel: Auch vor der Vorratsdatenspeicherung war eine Strafverfolgung im Netz möglich und in anderen europäischen Ländern ohne Vorratsdatenspeicherungi st das auch möglich. Insofern verstehe ich jetzt nicht Deinen Vorwurf, wir würden eine Strafverfolgung im Internet komplett unmöglich machen wollen. Du kannst hier gerne weiter als FDP-Jubelperser auftreten, aber dann versuch doch mal eine vernünftige Argumentation, mit der Du auch überzeugen kannst.

  2. @Daniel
    (auf die der Staat nur im begründeten Verdachtsfall Zugriff hat!)

    das BVerfG hat doch deutlich ausgeführt, wann eine VDSangewendet werden könnte, nämlich zur gefahrenabwehr bei leib und leben etc. die schwarze pest will auch „enkel-trickbetrüger“ (die natürlich von ihrem eigenen handy ihre opfer anrufen, lol) da einfliessen lassen u.v.m.

    alleine schon deshalb sollte man der schwarzen pest das grundgesetz um die ohren hauen, biss sie endlich begriffen haben, wozu das grundgesetz da ist und was überhaupt bürgerrechte sind. das haben einige der schwarzen sheriffs total aus den augen verloren, wenn sie es überhaupt jemals gelesen haben. und einige von den typen sind auch noch juristen……

    1. @jonny: Deine Argumentation wäre lesbarer und würde auch Ernstergenommen, wenn Du auf Worte wie „schwarze Pest“ verzichtest.

  3. Wenn Du gleich mit nem Schimpfwort wie „Jubelperser“ kommst, erhöht das natürlich Deine Glaubwürdigkeit bei dem Ruf nach einer sachlichen Debatte. Ne?
    Vor der Vorratsdatenspeicherung sah Strafverfolgung im Netz üblicherweise so aus, dass der Täter über seine IP gefunden wurde. D’Oh.

  4. @all – wenn ihr euch dann mal von gegenseitigen Verbalscharmützeln distanzieren könntet, würde vielleicht sowas wie eine vernünftige Diskussion entstehen.

    „Vor der Vorratsdatenspeicherung sah Strafverfolgung im Netz üblicherweise so aus, dass der Täter über seine IP gefunden wurde.“

    Wenn dem so wäre, weshalb will man denn nun trotzdem eine VDS?

    Gruß,
    J.D.

  5. Zum Thema FDP: Ich bin im Landesvorstand der JuLis HH. Wir Julis machen Netzpolitik in der Regierung. Das mag den überwiegend linken und FDP-hassenden „Bürgerrechtlern“ im Netz nicht immer genug sein, aber angesichts der Tatsache, dass die Liberalen die einzige Regierungspartei seit Jahrzehnten sind, die in der Regierung etwas für die Bürgerrechte tut (und nicht nur in der Opposition darüber labert, um dann „Antiterrorgesetzen“ zuzustimmen und Passagierflugzeuge abschiessen lassen zu wollen), wünsche ich mir da etwas mehr Sachlichkeit anstatt „FDP-bashing-egal-was-die-machen“.
    Solche Beinahekatastrophen wie den JMStV hätte man weitaus souveränder abschmettern können, wenn sich Netzaktivisten, Piraten, JuLis, und JuSos zusammengerauft hätten, anstatt einander nicht die Butter auf dem Brot zu gönnen. Ist doch wurst, dass man wirtschaftspolitische Differenzen hat. Wollen wir was bewegen oder was?

    Und jetzt wüsste ich gerne noch, wie man aus IP-Zuordnunglisten von Providern ein Surf- und Bewegungsprofil erstellt. Vielleicht bin ich ja einfach zu doof, um das zu verstehen.

  6. „Ich sehe mich durchaus als Bürgerrechtler, aber die Panik vor der 7-tägigen Speicherung von IPs bei den Providern (auf die der Staat nur im begründeten Verdachtsfall Zugriff hat!) ist lächerlich.“

    Im begründeten Verdachtsfall können die Strafverfolgungsbehörden per richterlicher Anordnung bereits jetzt eine Überwachung von Telekommunikationsdaten erreichen. Hier soll aber anscheinend eine anlasslose VDS etabliert werden, was ein wesentlicher Unterschied für einen Bürgerrechtler darstellt, wobei die Dauer (7 Tage oder 6 Monate) unerheblich in der Sache ist.

    Gruß,
    J.D.

  7. @Johannes:
    „Wenn dem so wäre, weshalb will man denn nun trotzdem eine VDS?“

    Da mausst du die Union fragen. Die FDP will das nicht, auch wenn Ihr das hundermal so nennt, nur weil da Daten gespeichert werden. F
    akt ist, dass man einen Straftäter über seine IP nur dann finden kann, wenn man diese IP und die entsprechende Zuordnung hat (bestechend logisch, oder?).
    VDS wäre für mich anlasslose Speicherung beim Staat. Das geschieht hier eben nicht.

  8. @Johannes: „Im begründeten Verdachtsfall können die Strafverfolgungsbehörden per richterlicher Anordnung bereits jetzt eine Überwachung von Telekommunikationsdaten erreichen.“

    Das ist Überwachung eines Verdächtigung und ersetzt nicht das Aufklären bereits begangener Straftaten.
    Zwei unterschiedliche Instrumente für unterschiedliche Situationen. Apfel, Birne.

  9. kommt ja schon im „qialitätsfernsehen“ videotext ARD.

    herr dr. uhl…(kein kommentar, weil sich markus wieder auf mich stürzt) sagt, dass eine einigung unmöglich sei, weil dass was SLS vorschlägt, viel zu weich sei….

    nun denn….

    geniales captcha grad: „mannto“ ich ergänze „ll“ grins

  10. @Daniel
    Wie sollen denn mit „Quickfreeze“ per „Knopfdruck“ bereits begangene Straftaten aufgeklärt werden?
    Deine Argumentation zeugt von Unwissenheit und ist nicht schlüssig.
    Mal davon abgesehen: „Wenn Du gleich mit nem Schimpfwort wie “Jubelperser” kommst, erhöht das natürlich Deine Glaubwürdigkeit bei dem Ruf nach einer sachlichen Debatte.“ ->
    „Strafverfolgung im Internet komplett unmöglich machen wollen. Ausser Euch, meine ich.“,““Bürgerrechtlern”“

  11. Da muss ich Daniel recht geben. Keine Strafverfolgung als Alternative wäre doch ziemlich dumm. Ohne die Zuordung von IP-Adressen, können z.B. auch keine „anonymen“ Mord o. Amok-Androhungen mehr verfolgt werden. !11!
    Zu deiner Frage @markus: Früher gab es auch eine Vorratsdatenspeicherung, die von den Provider freiwillig ohne Gesetz gemacht wurde. Diese Praxis haben die Gerichte aber verboten, da dies geben den Datenschutz verstoßen hat. ;)

    1. @rocky: Du bist ja ein ganz schlauer, und wie erklärst Du dann, dass alleine bei der Telekom pro Monat Daten von 190.000 Kunden wegen Urheberrechtsvergehen an die Abmahnindustrie rausgerückt werden?

  12. Ja richtig „anonyme“ Kommunikation kann man somit erfassen.
    Anonyme Verbindungen jedoch nicht.

  13. Ein (mindestens) einwöchiger Speicherzeitraum für IP-Adressen ist sowieso bei allen Verbindungen, die nicht einer Festnetz-Flatrate zuzurechnen sind, schon allein wegen der Abrechnung nötig. Nur bei den Flatrates werden die Daten früher gelöscht – und diesen Zeitraum möchte Frau LS nun auf eine Woche erhöhen. Warum? Weil genau dieses frühzeitige Löschen das Hauptargument der Vds-Befürworter ist, dass Quick Freeze nicht funktioniert. Insofern ist ihr Vorschlag konsequent – und er wird bei einer möglichen Klage beim BVerfG garantiert als grundgesetzkonform durchgehen.

    Es macht wenig Sinn, eine 100%-Ablehnung zu fordern, weil im Bundestag nach wie vor eine große Koalition aus Internetausdruckern sitzt, die aber versteht, dass auch mit Quick Freeze eine Überwachung von Terrorverdächtigen auf Knopfdruck möglich ist – das finden sie gut.

    Mit einer 100%-Ablehnung spielt man nur Bosbach, Ziercke und Uhl in die Hände.

    1. @Frank Brennecke: Ähm, warum dürfen wir hier nicht fordern, dass unsere Grundrechte gewahrt bleibt – das verstehe ich jetzt nicht.

  14. „Die FDP will das nicht, auch wenn Ihr das hundermal so nennt, nur weil da Daten gespeichert werden.“

    Bitte lass endlich diese Verallgemeinerungen und die FDP aus dem Spiel!

    Es kommt übrigens darauf an, welche Daten „man“ speichert.

    „Fakt ist, dass man einen Straftäter über seine IP nur dann finden kann, wenn man diese IP und die entsprechende Zuordnung hat (bestechend logisch, oder?).“

    Genau, eine IP- Adresse allein ist wertlos. Man braucht Bezugswerte. Das wären z.B. Zeit und Ort. Doch werden bei der VDS größtenteils diese Bezugsdaten von ehrlichen Bürgern gesammelt, und zwar anlasslos und profilaktisch, falls aus dem braven Bürger plötzlich ein Gauner werden würde. Dann lautet das Motto: „Ich weiß, was du letzten Sommer getan hast“. Ein Bewegungsprofil läßt sich übrigens sehr einfach daraus erstellen…

    „VDS wäre für mich anlasslose Speicherung beim Staat. Das geschieht hier eben nicht.“

    Wo die Daten aufbewahrt werden, ist völlig belanglos. Der Staat in Form seiner Strafverfolger will auf Daten zurückgreifen, die von „allen“ Bürgern verdachtsunabhängig gespeichert werden.

    Gruß,
    J.D.

  15. @Wahlhammel:
    „Wie sollen denn mit “Quickfreeze” per “Knopfdruck” bereits begangene Straftaten aufgeklärt werden?
    Deine Argumentation zeugt von Unwissenheit und ist nicht schlüssig.“

    Zum ersten Satz: So, wie man es vor der VDS gemacht hat. Und das hat nach Aussage von allen Bürgerrechtlern funktioniert.

    Zum zweiten Satz: Immerhin hab ich eine Argumentation und stelle nicht nur Behauptungen über die Kompetenz anderer Leute in den Raum.

  16. Die Erwähnung der Mehrheiten gegen Vorratsdatenspeicherung würde ich nur insofern kritisch sehen, als dass es eben eine Grundrechtsfrage ist und keine Frage der Präferenz der Bevölkerung. Politisch, das verstehe ich wiederum, nimmt man, was man kriegt.

    Diese Einstellung „sieben Tage geht doch“ zeigt, dass man noch deutlicher machen muss, dass die Qualität des Eingriffs und nicht die Dauer seiner Anwendung entscheidend ist. Anlasslos für alle ist zuviel, egal wie lange. Wenn die technischen Gegebenheiten so sind, dass bei Telefonnummern, der Anschluss immer zugeordnet ist, bei dynamischer IP-Vergabe aber eben nicht, dann ist das zu respektieren. Der Staat hat kein Anrecht darauf, dass durch zusätzliche Maßnahmen die Daten jedes Bürgers über den Bestand abrufbar sind für den Fall, dass er verdächtig werden könnte. Denn ansonsten werden alle als potentielle Verdächtige behandelt. Im Gegenteil hat der Bürger ein Anrecht darauf, dass der Bestand so minimal wie möglich gehalten wird.

    Das Problem scheint mir insgesamt zu sein, dass der online disinhibition effect bei vielen Politikern anscheinend noch mehr zuschlägt als beim einfachen Internetnutzer. Während man für die Wohnung einen Durchsuchungsbefehl benötigt, gegen den man sich zumindestens rechtlich wehren kann, ist die geheime Onlinedurchsuchung doch gar kein Problem. Und die Vorstellung vom Überwachungschip im Körper der Bürgers, der alle seine Bewegungen aufzeichnet, ist auch Politikern ein Graus, aber die Aufzeichnung der virtuellen Bewegungen ist dagegen völlig
    unbedenklich.

    @ Daniel (8):
    > Und jetzt wüsste ich gerne noch, wie man aus IP-Zuordnunglisten von Providern ein Surf- und Bewegungsprofil erstellt.

    Aus den Zuordnungslisten selbst wohl nicht, aber diese ermöglichen ein Bewegungsprofil einem Anschluss zuzuordnen. Ich überlasse es deiner persönlichen Paranoia, ob die mit den Bewegungsprofilen und die mit den Zuordnungslisten zueinander finden können oder nicht.

  17. @Johannes: „Man braucht Bezugswerte. Das wären z.B. Zeit und Ort.“

    Falsch. Zeit und Anschlussinhaber.

    @Frank: Danke. Hier geht es um Realpolitik, die (zusammen mit einem Bürgerrechtsfeindlichen Partner) umgesetzt werden muss.

  18. @Avi (22)

    Selbstkorrektur: Der Staat hat kein Anrecht darauf, dass durch zusätzliche Maßnahmen die Daten jedes Bürgers über den Bestand [hinaus] abrufbar sind für den Fall, dass er verdächtig werden könnte.

    Nur damit keine Missverständnisse auftreten.

  19. @Avi:
    „Aus den Zuordnungslisten selbst wohl nicht, aber diese ermöglichen ein Bewegungsprofil einem Anschluss zuzuordnen.“

    Ja, nun.

    Deswegen sind wir ja alle gegen die Erstellung von Bewegungsprofilen.

    Aber dass Experten wie der CCC und Netzpolitik.org implizieren, aus den IPs liessen sich Bewegungsprofile erstellen, ist einfach völliger Blödsinn. Das hat dann nix mit Bürgerrechten zu tun sondern eben mit der Abneigung gegen eine nichtlinke Regierung. Behaupte ich mal.

    Deshalb frage ich gerne nochmal: Worum geht’s eigentlich? Sind Bürgerrechte nur ein Vehikel für linke Politik? Oder sollten wir damit nicht etwas ernster umgehen?

    1. @Daniel: Hier von eine „Ablehnung gegen eine nicht-linke Regierung “ zu schreiben, ist schon gewagt, dieselben Genannten waren schon gegen eine VDS, als noch rot-grün am Zug war.

      Wäre schön, wenn selbsternannte Liberale hier auch für mehr Bürgerrechte argumentieren würden, findest Du nicht?

  20. @Markus: Natürlich darf man auch eine hundertprozentige Nichterfassung von Daten fordern. Das wäre mir auch lieber, aber so wird es nicht kommen. Zumal ich auch nicht wüsste, wie ich gegen die Speicherung einer IP im Flatratefall sein soll, sie aber bei volumenbasierten Internettarifen (die ganzen Mobiltarife gehören dazu) schlechterdings nicht ablehnen kann. Weshalb sollte das eine ein Grundrechtseingriff sein, das andere aber nicht?

  21. @markus: „Hier von eine “Ablehnung gegen eine nicht-linke Regierung ” zu schreiben, ist schon gewagt, dieselben Genannten waren schon gegen eine VDS, als noch rot-grün am Zug war.“
    Damals war das ja auch das, was man unter VDS versteht. Der Otto-Katalog war eine Schande.
    Das ändert nichts an meiner Aussage. Die meisten Netz-Bürgerrechtler sind nun mal links und die schreiben fast alles in Grund und Boden, was die FDP gegen die CDU erreicht. Das ist dann immer Überwachungsstaat light oder Umfallen oder sonstwas. Oder böse Klientelpolitik, wenn Strafverteidiger geschützt werden. Facepalm.

    „Wäre schön, wenn selbsternannte Liberale hier auch für mehr Bürgerrechte argumentieren würden, findest Du nicht?“

    Liberalismus unterscheidet sich von Anarchismus durch das Einsehen der Notwendigkeit von (geringstmöglichen) staatlichen Strukturen und Befugnissen. Die Freiheit des einzelnen stösst eben an Grenzen. Das sieht jede politische Richtung so, nur die Grenzen liegen an unterschiedlichen Stellen. Hier fprdern einige, dass es in dem Fall keine Grenze gibt sondern komplette Freiheit und Anonymität.

    Ich würde gerne wissen, wie Strafverfolgung ohne die IP-Zuordnungen funktionieren soll. Am besten erklärt mir das einer von denen, die anführen, dass bereits vor der VDS Strafverfolgung im Internet möglich wahr. Ich stimme dem nämlich zu, aber das lief nun mal über die IPs.

  22. Ich um 13:45: „Die meisten Netz-Bürgerrechtler sind nun mal links und die schreiben fast alles in Grund und Boden, was die FDP gegen die CDU erreicht. Das ist dann immer Überwachungsstaat light oder Umfallen oder sonstwas. Oder böse Klientelpolitik, wenn Strafverteidiger geschützt werden. Facepalm.“

    netzpolitik.org um 14:11:
    „FDP kippt bei Vorratsdatenspeicherung um“

    QED

  23. @Daniel

    Du kannst mich korrigieren, aber war die Aufklärungsquote bei Internet-Delikten vor der VDS nicht bei knapp über 90%? Das kam doch sogar vom BKA.
    Dann fragt man sich doch, warum trotzdem die VDS bzw. Quick Freeze benötigt wird.

  24. @ Daniel, 12:56: Diesen bürgerrechtsfeindlichen Partner hat sich die FDP doch selbst ausgesucht. Sicher, SPD und Grüne sind auch keine Bürgerrechtsparteien, aber weit weniger schlimm als die CDU/CSU. Außerdem hat die FDP eine Ampelkoalition auch noch sehr frühzeitig ausgeschlossen und sich damit in den Koalitionsverhandlungen dieses Druckmittels beraubt. Sie hat sich freiwillig auf Gedeih und Verderb an die CDU gebunden und sich dabei auch noch über den Tisch ziehen lassen. Die Folgen daraus muss sie sich schon vorwerfen lassen.

    @ Daniel, 14:32: Was *hat* die FDP denn erreicht? Das Aussetzen des ZugErschG für ein Jahr? Die Idee einer VDS light? Was *möchte* sie überhaupt erreichen? Mir fehlen da schon die eigenen Vorstöße, das konstruktive Angehen gesellschaftspolitischer Projekte. Selbst r/g hat wenigstens eine halbherzige Homo-Ehe und eine Anerkennung von Prostitution hinbekommen. Von der FDP kommt dagegen nichts außer dem Versuch von Schadensbegrenzung. Und selbst die nur halbherzig, Priorität hat offensichtlich die Wirtschaftspolitik. Ich kenne nur einen einzigen Vorstoß, wenigstens einigen neuen Unsinn der letzten Jahre rückgängig zu machen (Korrektur von § 184c StGB), und der wird gerade unter Mithilfe des BMJ wieder einkassiert.

    Es ist übrigens wirklich schön, dass es in der FDP Leute gibt, die noch über „Lager“- Grenzen hinweg denken und sich nicht der „s/g gegen r/r/g“- Dogmatik der Parteispitze anschließen. Ich glaube aber, Du tust den Bürgerrechtlern aus anderen Strömungen Unrecht, wenn Du ihnen rein wirtschaftspolitisch motivierte Beißreflexe vorwirfst. Manche kommen aus einer linken Ecke, andere aus einer wirtschaftsliberalen, wieder andere sind wirtschaftsunpolitisch. Ich glaube, die meisten hier interessiert das weniger. Die FDP wird nicht deswegen kritisiert, weil sie Steuersenkungen fordert, sondern deshalb, weil sie deretwegen ihre gesellschaftspolitischen Positionen vernachlässigt. Das würde den Grünen ebenso vorgehalten werden. Und auch den Piraten, wenn die eine wirtschaftspolitische Linie hätten und dafür Bürgerrechte opfern würden.

  25. @J.S.: Ja, und zwar mit Hilfe der Zuordnung der temporären IP-Adressen zu den Kundendaten, basierend auf einem Gerichtsbeschluss.
    Und so soll es auch bei Quickfreeze geschehen. Wo ist das Problem?

    @blurks: Natürlich hat sich die FDP die CDU selbst ausgesucht. Und das Ergebnis ist eine durchweg bürgerrechtsfreundlichere Politik als unter rotgrün oder schwarzrot. Und es gibt jede Menge Erfolge der FDP in dem Bereich, über die wird halt oft nichtmal berichtet, oder sie werden zerredet. Das geht beim verbesserten Schutz von Informanten und Journalisten los (vor wenigen Tagen), über die Abwehr von „Antiterrorgesetzen“ bis hin zu den Internetsperren (die wir joffentlich ganz vom Tisch bekommen und gegen die wir auch auf EU-Ebene arbeiten). Wehrpflicht ist übrigens auch ein Bürgerrechtsthema.
    Natürlich ist aus Sicht einer APO alles ganz einfach, die FDP schnippst Eurer Meinung nach nicht laut genug mit den Fingern, sonst würde die CDU ja springen.

  26. @markus Das geht, weil die Telekom die Daten immer noch auf Vorat speichert und diese bei Nachfrage rausgibt. Dies macht Sie nach dem Fall von der VDS wieder ohne Gesetzesgrundlage und verstößt damit gegen den Datenschutz. VDS light ist daher auch besser als VDS ohne Gesetz. Wenn die FDP dies durchsetzt, ist das ein großer Erfolg für die Bürgerrechte…

  27. Jetzt wo ich mal eine Definition von Bestandsdaten gelesen habe, fällt mir auf, dass meine Verwendung von Bestand in (22) und (24) vielleicht irreführend ist. Mit Bestand meinte ich hier Daten, die technisch notwendig anfallen.

    Offensichtlich ist es bei der Debatte sehr wichtig, die Definition der einzelnen Begriffe zu kennen. Ansonsten redet man schnell aneinander vorbei, selbst wenn man das gleiche meint.

  28. @Thema: Ich bin übrigens selbst nicht grds. gegen eine VDS. Allerdings ist die zentrale Frage für mich nicht die Speicherdauer, sondern die Minimierung von Missbrauchsgefahren. Ich würde den Vorschlag von L-S sofort untersützen, wenn er in Sachen Transparenz ausreichend erweitert wird. Ungefähr so: Bei Anordnung eines Freezes wird sofort (vor der Herausgabe der Daten) der betroffene Bürger informiert, um welche Daten es geht, welche Behörde und welcher Sachbearbeiter die Speicherung angeordnet hat und mit welcher Begründung. Ermittlungen sind damit immer noch möglich, aber halt keine Geheimermittlungen mehr, außerdem würden Mauscheleien zumindest erheblich erschwert. Außerdem wäre dadurch ein ernstzunehmendes Rechtsschutzverfahren vor Herausgabe der Daten möglich. Einfache Richtervorbehalte neigen dazu, zu bloßen Formalien zu verkommen.

    @ Daniel: s/r ist der GAU, keine Frage. Für eine Einschätzung der jetzigen Regierung im Vergleich mit r/g möchte ich erst einmal das Ende der Legislaturperiode abwarten. Bisher sieht es mMn aber ziemlich mau aus. Die Gesetzänderungen zum Informantenschutz sind i.W. ein abgetipptes Urteil des BVerfG und ohnehin seit vier Jahren geltendes Recht. Bei Antiterrorgesetzen betreibt die FDP einen reinen Abwehrkampf. Mittlerweile hat die CDU das mitbekommen und kommt mit entsprechend hohen Mindestforderungen an. Viel Erfolg dabei (im Ernst), aber lieber wäre mir eine offensivere Herangehensweise.

    Das ZugErschwG ist nicht vom Tisch, sondern immer noch in Kraft und. Wenn der „Testlauf“ des BKA beendet ist, werden aus der CDU sicher Forderungen kommen, es auch anzuwenden. Ich habe eher den Eindruck, dass sich die FDP gerade auf solche Dinge konzentriert, die in der Öffentlichkeit stehen und eben nicht für Dinge hinter den Kulissen. Z.B. bekämpft sie mit großem Getöse diese Placebo- Web“sperren“ auf EU- Ebene, interessiert sich aber kaum dafür, dass mit derselben RL ein erheblicher Teil der normalen Mainstreampornographie kriminalisert werden soll.

    Auch mir ist klar, dass die FDP der kleinere Koalitionspartner ist. Das Problem ist, dass sie den Einfluss und die mediale Aufmerksamkeit, die sie als solcher immerhin hat, ganz überwiegend in ihre Wirtschaftspolitik steckt. Die Parteispitze fordert bei jeder Gelegenheit Änderungen an den Steuern, der Wirtschaftsförderung oder den Sozialleistungen. Auf dem gesamten Gebiet der Gesellschaftspolitik gibt es viel weniger Engagement (praktisch nur von L-S). Das wirkt auch noch orientierungslos. Ich sehe dabei keine anderen Ziele, als neue Überwachungsmaßnahmen zu verhindern. Wo sind da die Visionen? Wie soll nach Vorstellung der FDP eine liberale Gesellschaft aussehen?

    Ach so: Die faktische Abschaffung der Wehrpflicht ist ein wichtiger Punkt, begrüße ich sehr. Aber selbst der wurde nicht umgesetzt, weil sich die FDP da endlich mal richtig hinter geklemmt hätte, sondern, weil sie zu teuer wurde – und dann ausgerechnet auf Initiative eines CSU- Ministers.

  29. Avi Jan 17th, 2011 @ 12:54:
    „Und die Vorstellung vom Überwachungschip im Körper der Bürgers, der alle seine Bewegungen aufzeichnet, ist auch Politikern ein Graus, aber die Aufzeichnung der virtuellen Bewegungen ist dagegen völlig
    unbedenklich.“

    Das ist ein Punkt den ich echt gerne mal erklärt hätte. Wo sehen die Datensammler hier einen Unterschied? Weil das eine über die ISPs leicht zu haben ist, das andere aufwendige Infrastruktur braucht? Ich kann hier wirklich keinen großen Unterschied ausmachen.

    It’s a free country, isn’t it?

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