Textbaustein für Abmahnungen durch Axel-Springer-AG (Update)

Christoph Keese ist Konzerngeschäftsführer „Public Affairs“ der Axel Springer AG und tritt seit einiger Zeit als vehementer Verfechter eines einzuführenden Leistungsschutzrechts in der Öffentlichkeit auf. Seit einigen Wochen trollt bloggt er auch auf presseschauder.de. Dort hat er von Markus Hündgen (@videopunk) einen Artikel 1:1 übernommen und dabei ein Foto von Markus Hündgen eingebunden, das er im Netz gefunden hat. Der Urheber des Fotos ist Mario Sixtus, der wiederum das Bild unter einer CC-BY-NC-Lizenz auf Flickr gestellt hat.

Christoph Keese hat das mit der Creative Commons-Lizenz aber offensichtlich nicht verstanden und einfach mal den Urheber und die Lizenz vergessen. Daraufhin hat Mario Sixtus in seinem Blog einen offenen Brief an Christoph Keese geschrieben und die Verwendung des Bildes in Rechnung gestellt. Das führte wiederum zur einer Replik von Christoph Keese in Form eines offenen Briefes an Mario Sixtus, wo er anbietet, statt der veranschlagten 1070 Euro nur 50 Euro zu zahlen. Grund: Er sei ja nur ein privater Blogger. (Was natürlich etwas abenteuerlich klingt, weil Keese das Blog nur nutzt, um seine Konzernaufgaben in der Öffentlichkeit zu vertreten und auch erstmal das Impressum vergessen hatte.)

Also falls hier mal jemand in ähnlichen Fragestellungen Probleme mit der Axel Springer Rechtsabteilung hat, sollte man mit Verweis auf Christoph Keese auch erstmal 50 Euro anbieten. Hier ist ein Textbaustein:

Sorry, arrogont sollte es nicht klingen. 1070 Euro klingen arrogant, fnde ich. Mal sehen, vielleicht kann man sich ja einigen. Lizenzen: Bin sehr dafür, sie zu respektieren. Trete ja selber dafür ein. Verletze ich sie noch irgendwo in diesem Blog verletze, bitte Hinweis.

(Rechtschreibfehler kann man dann selbstverständlich auch korrigieren).

Christoph Keese hat nach dem offenen Brief erstmal den Hinweis auf Mario Sixtus als Autor ergänzt, aber wieder etwas übersehen. Daraufhin hab ich ihm gerade diesen Kommentar hinterlassen (Der noch auf Freistellung wartet):

Hallo Herr Keese,

darauf, dass das Urheberrecht etwas kompliziert ist, können wir uns mittlerweile sicherlich einigen. Leider verletzen Sie immer noch die von Mario Sixtus verwendete Creative Commons Lizenz. Es gibt davon sechs Lizenzen für den deutschsprachigen Raum. Sie müssen die verwendete Lizenz genau definieren, um den Lizenzvertrag auch zu erfüllen. Das macht man optimal neben der korrekten Bezeichnung durch einen Link auf die jeweilige Lizenz. Sonst ist es ja für andere Menschen nicht eindeutig, welche Nutzungsfreiheiten und Bedingungen der Urheber definiert hat

Kleiner Tipp für diesen Fall: http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/de/

Viele Grüße,
Markus Beckedahl

Update: Es gibt eine Einigung. Christoph Keese wird 1.000 Euro an Creative Commons Deutschland überweisen. Das freut mich als Public-Project Lead von CC-DE, endlich mal eine größere Spende mit der wir mehr Aufklärungsarbeit machen können.

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47 Ergänzungen

  1. Da sieht man mal wieder, dass Männer Kinder sind, Orgasmusprobleme haben und auch sonst zu nichts taugen.

    In diesem Sinne.

    1. Da sieht man mal wieder, dass Frauen Schwätzer sind, Einparkprobleme haben und auch sonst zu nichts taugen,

      In diesem Sinne.

  2. Vorschlag:

    Jeder zahlt dem anderen 50 Euro, Sandkastenförmchen werden ausgetauscht und einen Erziehungskurs im Kindergarten für ein Jahr von mir bezahlt. Dann sollte es gut sein.

    Ich betreue die Maßnahme gerne. Kontakt hier.

  3. Im Kampf gegen Leistungsschutzrecht bringt das alles vermutlich nichts, aber Unterhaltungswert hat die Geschichte auf jeden Fall. Und Spaß muss halt auch mal sein :)

  4. Polemik hin oder her. Markus will damit wohl andeuten: Die „Großen“ erlauben sich recht viel was Urheberrecht angeht. Die „Kleinen“ werden für dasselbe abgewatscht..
    Wie wäre es wenn das andersherum gelaufen wäre?
    Videopunk hätte einen kompletten Artikel als „Zitat“ übernommen, ein Bild kopiert und dann so eine Antwort auf die Abmahnung geschrieben?
    Der wäre wohl kaum damit durchgekommen. Oder?

  5. Im gewöhnlichen Geschäftsverkehr wird über solche Verstöße gar nicht geplänkelt. Der Delinquent erhält eine Abmahnung mit beiliegender Kostennote, in überraschender Höhe. Überraschend zumindest, wenn er Vorstellungen hegt, wie 50€ wären geeignet die Sache ausbügeln. Wenn er darauf einfach nur eine Antwort schickt, oder versucht die Sache in höflicher Form aufzuklären, kommt als nächstes eine Einstweilige Verfügung durch ein Gericht, die ungefähr nochmal soviel kostet wie die Abmahnung. … Und das „Spiel“ kann noch viel weiter gehen, wenn man keinen Anwalt zur Seite nimmt, der einem sagt, was als nächstes nötig ist. Ein einfacher Verstoß wie dieser, kann so viele, viele tausend Euro kosten.

    Es ist also durchaus angebracht, Menschen die für solche Vorgehensweisen mit die Verantwortung tragen und diese auch noch ausbauen wollen, die Folgen einmal am eigenen Leib erfahren zu lassen.

  6. Ein Impressum hat er inzwischen.
    Dort möchte er aber nicht seine Private Adresse angeben.
    Daraufhin habe ich ihm den folgenden Kommentar hinterlassen.


    Langsam wird es echt peinlich.
    Erst die Lizenz verletzt.
    Dann kein Impressum.
    Jetzt wollen sie ihre Private Adresse hier nicht angeben,
    welche aber für jedermann bei der denic einsehbar ist.

  7. Wenn es danach gehen würde, hätte ich schon zig Tausend Euronen einklagen können. Doch warum sollte ich es machen? Wenn meine Bilder gut sind, dann kann ich es mir leisten, daß ein Bruchteil davon unbezahlt und ohne Erlaubnis online sind. Wie kleinlich ist man? Das ist die Frage! Will man jeden vor Gericht zerren? Das finde ich daneben.

    Und wenn es um den oben genannten Mist geht, wo man einen Klüngel hat, dann sollte man sich sowieso mal bedeckt halten. Kinderkacke von Leuten, die sich kennen, anscheinend nicht mögen und den Mist jetzt über die Juristerei laufen lassen, von denen die sowieso keine Ahnung haben. Männchen! Impotente im Laufrad.

    1. Du hast entweder die Artikel nicht gelesen, den Sinn einer Lizenz nicht verstanden oder versuchst hier schlecht zu trollen.
      Ich geh mal davon aus, dass einer der ersten beiden Fälle vorliegt, daher fass ich mal kurz zusammen:
      Mario Sixtus verlangt kein Geld für die Verwendung des Bildes (kann er auch gar nicht, da es unter CC zur freien Verwendung freigegeben ist), sondern er veranschlagt eine Gebühr für die widerrechtliche Verwendung des Bildes oder auch Missachtung der CC-Lizenz, da die Angabe zum Urheber und der Lizenz fehlten. In diesem Fall ist Mario Sixtus mehr oder weniger gezwungen dagegen vorzugehen, da er sonst seine eigene Lizenzierung missachten würde. Hätte der Herr Keese einfach von Anfang an das Bild korrekt verlinkt, gäbe es gar keine rechtliche Basis ihn abzumahnen.
      Aber keine Sorge, das war mit großer Wahrscheinlichkeit kein Versehen, genau wie der immer noch fehlende Verweis auf die richtige Lizensierung, sondern reine Provokation.
      Vermutlich versucht Herr Keese gerade ein Reaktion vom ZDF und den anderen Personen zu provozieren um damit irgendeine Schmierenkampagne/Prozess oder ähnliches in Gang zu bringen.
      Wir dürfen also gespannt sein, was da noch kommt. Ich für meinen Teil bin momentan noch schwer hin- und hergerissen, ob das nun förderlich ist, um auf irgendeine Weise ein Problem zu klären, oder ob hier einfach nur ein paar Leute nen digitalen Schwanzvergleich machen wollen.

      1. €dith: Während ich dies schrub, hat Herr Keese den Hinweis von Markus gelesen und den fehlenden Verweis auf die richtige Lizenz eingefügt.
        Jetzt bin ich etwas ratlos, ich hatte eigentlich gehofft, Herr Keese hätte da was bestimmtes vor, aber scheinbar kennt er sich wohl einfach doch nicht so genau mit Creative Commons aus, wie er es in den Kommentaren behauptet.
        Hmm, muss ich jetzt das Popcorn schon wieder wegpacken?

      2. @kkanzler
        Tja, so schnell kann man sich selber in den Hintern treten, wenn man anderen vorwirft, sie haben und hätten nichts gelesen.

        Ich denke, die Jungs sollten sich schleunigst vertragen, denn sie sind durch die Bank peinlich. Sie sollten sich die Hand reichen und Schwamm drüber. Aber es sind Männer, das ist natürlich ein Manko bei solchen Lösungen, denn Männer sind blöde wie Scheiße und wirken nur durch ihre 2 cm.

      3. @Vogeltot vogelfrei:
        Also ich kann daran nicht erkennen, dass ich mich selbst in den Hintern getreten hätte, nur weil ein langsamer Schreiber bin ;) Offensichtlich hab ich mich ja recht schnell korrigiert.
        Das Ganze ändert aber überhaupt nichts an der ursprünglichen Sache, nämlich der missbräuchlichen Verwendung eines lizensierten Bildes. Würde Mario Sixtus in dem Fall auf eine Richtigstellung verzichten, könnte in einem eventuellen Rechtsstreit bezüglich eines anderen Bildes und/oder mit einem anderen „Nutzer“ des Bildes, ein Gericht dies zum Nachteil von Mario Sixtus auslegen. Wie vorher schon dargelegt, kann Mario Sixtus gar nicht anders, denn er muss isch an seine eigene Lizensierung halten.
        mfg kkanzler

        p.s.: wäre auch ganz schön, wenn du das generalisieren und vor allem die Beleidigungen in dieser Hinsicht gegenüber allen Männern unterlassen könntest. Danke.

      4. (Was geht denn bei Ihnen falsch, Vogeltot?)

        Ich glaube der Herr Sixtus würde einen gewöhnlichen Blogger, der sein Bild ohne Angabe der Lizenz und ohne Angabe seines Namens in seinen Blog einbindet, nicht direkt abmahnen. Er würde vermutlich einfach freundlich darauf hinweisen und darum bitten, den Fehler zu beheben. Im Fall von Herrn Keese ist das eben ein anderer Fall.

        Wenn ein Freund mir ein Gummibärchen aus dem Päckchen klaut würde das gedanken- und wortlos akzeptiert bleiben. Wenn ein Freund, der zufällig auch noch Polizist ist, das tun würde, würde ich schmunzeln und mit höchster Wahrscheinlichkeit einen sarkastischen Kommentar ablassen.
        (Der Vergleich ist irgendwie dürftig… aber ich denke ihr versteht, was ich damit sagen will ;) )

  8. nut jetzt mal zum Verständnis:
    Die einen benutzen die Lizensen um andere bei Nichtbeachtung ab zu mahnen und
    die anderen benutzen die Lizenzen um… genau …
    andere bei Nichtbeachtung ab zu mahnen.

    Wo genau ist noch mal der Unterschied?

    1. Im einen Fall werde ich abgemahnt, weil ich keine Lizenz gekauft habe,
      im anderen, weil ich die Lizenz nicht genannt habe.
      Im ersten Fall muss ich so oder so zahlen, im zweiten ist es für mich kostenlos, wenn ich keine Fehler mache. Dazu kommt noch, dass eventuelle Fehler im zweiten Fall auch Probleme für den Lizenzgeber bedeuten können, während im ersten Fall nur der Lizenznehmer Probleme bekommt.

  9. Nun gehe ich aber mal davon aus, das der Herr Kesse sich das Bild direkt von der Seite von Markus Hündgen genommen hat, und dort ist zwar in der Tat Mario Sixtus als Urheber genannt, aber schon hier gibt es keinen Hinweis mehr auf die Lizeznz unter der das Bild steht.

    Auch auf das Original bei Flickr ist nicht verlinkt. Wie soll denn der Herr Kesse wissen, unter welcher Lizenz es dann steht?

    Zugegeben, dann greift natürlich Regel 1 für den Umgang mit Bildern aus dem Netz. Wenn mir die Rechte nicht explizit gewährt werden (etwa durch CC-Lizenz) dann habe ich sehr wahrscheinlich auch keine Rechte.

    1. @Andy Drop: Mario Sixtus ist Urheber des Bildes und betreibt zusammen mit Markus Hündgen das Unternehmen Blikenlichten, das wiederum das Hyperland-Blog im Auftrag des ZDF betreut. Insofern steht es ihnen frei, das eigene Bild auch ohne Lizenzhinweis auf ihr Blog zu stellen.

  10. Offenbar stört es in dieser Gemeinde niemanden, dass „Videopunk“ Hündgen und andere für staatliche Medienlizenzen eintreten, für die es keinen technischen Grund gibt. Dabei ist das der wirklich bemerkenswerte Aspekt dieser Debatte. Hündgen, Sixtus und andere müssen sich fragen lassen, was sie von freier Presse (und freiem Radio, freiem TV und freiem Web) halten und ob sie im Ernst eine gesetzliche Medienlizenzierung befürworten, wie sie die Ministerpräsidenten im Grunde ohne öffentliche Debatte von den Landtagen genehmigt bekommen haben. Siehe auch hier</a

  11. Bisher war ich davon ausgegangen, dass Christoph Keese deswegen selten ernstgenommen wird, weil seine Argumente schlecht sind. Jetzt weiß ich: Es liegt auch an seinen Methoden.

    Das ist das Beste, das Axel Springer zu bieten hat? Dann bin ich beruhigt.

    Das Wissenswerte über Christoph Keese gibt es bei Stefan Niggemeier nachzulesen: http://www.stefan-niggemeier.de/blog/tag/christoph-keese/

    1. Jetzt weiß ich: Es liegt auch an seinen Methoden.

      Wieso, funktioinert doch prima? Viel besser kann man 1000 Euro in dieser Debatte kaum anlegen. Und das schreibe ich nun nicht nur, weil ich mich für Creative Commons freue.

  12. Viel schlimmer halte ich die Unterstellung von Herrn Keese, alle Gegner der „Leistungsschutzrechte“ für Verlage seien Gegner von Urheberrechten/Lizenzen. Also wenn es die „Leistungsschutzrechte“ nicht gibt, dann ist alles vogelfrei. Das die „Leistungsschutzrechte“ mehr oder weniger nur Verwertungsrechte sichern sollen und den Kreativen(Urhebern) gar nix oder nur Nachteile bringen, wird von Herrn Keese verschwiegen. Dafür gibt es für mich zwei mögliche Ursachen, Herr Keese ist entweder zu dumm das Urheberrecht/Lizenzmodelle zu verstehen oder er hat andere mehr oder weniger böse Beweggründe.

    1. Ich denke wir können davon ausgehen, dass Keese sehr genau weiß, was er da tut. Ihm Dummheit zu unterstellen wäre jedenfalls reichlich naiv. Eine gewisse moralische Flexibilität dürfte hingegen zu den Kernkompetenzen eines erfolgreichen Medienmanagers zählen.

  13. @Christoph

    Siehste? Und es hat auch nicht so weh getan.
    Bekommst ein Lob! Bist ein Guter! :-x

  14. Zum Thema Schreibfehler: lustig, dass ausgerechnet in der CC-BY-NC-Lizenz in deutscher Sprache (dem „rechtsverbindlichen Lizenzvertrag“, nicht der Zusammenfassung) ein solcher ist. Dort steht „VORAUSSETZUNGEIN“ statt „VORAUSSETZUNG EIN“.

    Ich würde auch „Namensnennung–nicht-kommerziell–Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0“ als Titel der Zusammenfassung wählen (oder gar noch Leerzeichen einstreuen), denn mit lauter gleich großen Bindestrichen sieht es so aus, als wären die vier Bedingungen 1. Namensnennung, 2. Nicht, 3. kommerziell und 4. Weitergabe unter gleichen Bedingungen.
    Oder wie Herr Keese es verstanden hatte: 1. Namensnennung-Nicht, 2. kommerziell, 3. Weitergabe … – damit wäre es ja völlig okay, dass er es kommerziell bei Nichtnennung des Namens weitergegeben hat. ;o)

  15. Ihr solltet ein wenig nachsichtiger sein:
    Von Springer-Mitarbeitern kann man keinen Charakter, sauberes Handeln oder gar Rechtschreibkenntnisse erwarten. Das ist nunmal ein Anforderungsprofil der Axel-Springer-Personalabteilung, deshalb bewerben sich Personen, die dem nicht entsprechen, schon gar nicht bei dem Verein.

  16. Glückwunsch zu der Einigung und dem unerwarteten Geldsegen Creativs commons Deutschland.
    Das war das einzig Richtige das Herr Keese tun konnte.
    Stellt sich aber immer noch die Frage, was jetzt aus der ganzen Geschichte wird. War das jetzt ernsthaft ein „Mein-Schäufelchen-Dein-Schäufelchen“-Streit? Da hätte ich dann zumindest vom Journalisten Keese mehr Professionalität erwartet.

    1. @kkanzler:

      War das jetzt ernsthaft ein “Mein-Schäufelchen-Dein-Schäufelchen”-Streit?

      Nö, überhaupt nicht (Markus Hündgens verdient sein Geld ja selber mit Videos-/Videojournalismus und dürfte allein daher an einer Klärung der Rechtslage interessiert sein. Mit dem ZDF oder gar einer Kampagne hat das nichts zu tun).

      Die Frage nach einer Rundfunklizenz für Livestreaming ist eine der interessanteren rund um den RStV derzeit. Natürlich geht es dabei auf Seiten der Verleger um die Erschließung neuer Märkte. Und da gelten Bewegtbilder im Netz als das ganz große Ding.

      Tja, und damit sind dann eben auch die Landesmedienanstalten als Aufsichtsbehörden für den privaten Rundfunk mit im Boot. Natürlich kannn man nun diskutieren, dass das eine Internet und das andere Rundfunk sei. Imo ist das Blödsinn. Wenn jemand Rundfunk über das Internet schubst, ist es eben genau das: Rundfunk im inhaltlichen Sinne (Ob über Sat, Klingeldraht, IP oder Avian Carrier sollte dabei sekundär sein).

      1. Meine erster Gedanke war eigentlich, dass Herr Keese durch seine Antwort mit Vollzitat von Herr Hündgen eine Reaktion provozieren wollte (vom ZDF, Herr Hündgen, den Gegnern des Leistungsschutzrechtes oder wem auch immer) . Mir ist nur nicht klar, welche. Es schien mir aber so, als ob er, bzw. der Axel-Springer-Verlag, sich da sehr sicher ist und ein Gerichtsverfahren anstrebt ums den „Anderen“ mal so richtig zu zeigen und das offiziell „klären“ zu lassen.
        Es wären ja durchaus verschiedene Szenarien vorstellbar, ich bin da leider nicht genug in der Materie um das zu überblicken. Tatsache ist aber, dass durch die missbräuchliche Verwendung des Bildes, die Diskussion in eine andere (nicht beabsichtigte?) Richtung umschwenkte und die Geschichte mit der Rundfunklizenz irgendwie verlustig ging…
        Der ursprüngliche Vorwurf steht da jedenfalls immer noch und Herr Keese hat bisher eher überheblich und sehr selbstsicher (Verlagssicher) drauf geantwortet. Vielleicht hab ich jetzt in dem ganzen Durcheinander auch was verpasst, auf jedenfall fehlt mir persönlich da ein abschliessendes Statement.
        Desweiteren find ichs ja wirklich sehr belustigend, dass Herr Keese in einem Kommentar zu seinem Post behauptet, er hätte sich „sehr lange mit CC beschäftigt“ und man ihm „dies doch glauben sollte“, dann aber von Markus drauf hingewiesen werden musste, dass seine Angabe _immer_noch_ falsch ist…

      2. P.S.: Ich sehe das übrigens genauso wie du, dass in diesem Fall Rundfunk und Internet dasselbe sind, was mich auch überhaupt zu den geschilderten Überlegungen gebracht hat.
        Nunja, ich harre der Dinge und bin gespannt was passiert.
        Wünsche hiermit eine gute Nacht.

    2. „Das war das einzig Richtige das Herr Keese tun konnte.“

      Genau, denn auf diese Weise spart er die 70 Euro Märchensteuer… das ist die billigste Lösung für ihn. Die Edelste wäre: 1070 Euro zu spenden… wie man nur so kleinlich sein kann.. arm dürfte er ja beileibe nicht sein.

  17. Euch ist schon klar was hier passiert ist?

    Hier hat die Axel Springer AG dem Herrn Kleese mal eben die Strafe bezahlt, weil Markus denen ja oben mal genau erklärt hat was passieren kann. 1000 Euro sind Peanuts für die, aber nicht für die ganzen kleinen die die Abmahnen …

    Das ist ein Pyrrhussieg, denn es wäre für die Masse sehr viel besser gewesen, die €50 anzunehmen, weil diese angemessen wären. Das hätte den Kleinen echt geholfen, mit Verweis auf diesen Fall.

    1. Kann sein, muss aber nicht. Selbst Gerichte sind nicht immer an Urteile in ähnlichen Fällen gebunden. Und sich hinstellen und sagen der andere hat es ja auch so gemacht, ist mehr oder weniger kindisch. Es kommt immer auf die konkreten Umstände an. Hier ging es außerdem IMHO mehr ums Prinzip als um die Lizenzverletzung. Und das war IMHO auch richtig.
      Wer so etwas bringt und dann ein viertel Jahr später pfuscht (*), darf sich nicht wundern:
      „Keese: Wir achten Persönlichkeits- und Urheberrecht. Wer sich darin verletzt sieht, führt Klage vor einem ordentlichen Gericht.“
      (aus http://www.presseschauder.de/geistiges-eigentum-muss-geschutzt-und-entgolten-werden/)
      (*) Was es auch immer war, es sollte in diesem Kontext nicht vor Strafe schützen. Der Kontext ist hier ein behaupteter/vorgeblicher Privatblog und eine Person , die ständig für ein „Leitungsschutzrecht“ jammert um Urheber zu erleichtern(Motto: Wenn wir das „Leitungsschutzrecht“ bekommen, brauchen wir die Journalisten/Fotografen nicht mehr beklauen, das ist ja dann Gesetz).

  18. Fassen wir den Artikel zusammen:
    Auch CC Lizenzen sind Fallen und wenn ich nicht bei jedem Bild viel Zeit investiere, um nach der Primärquelle zu suchen bin ich schnell mal 1000 Euro los. Ich kann mich auch nicht darauf berufen, dass eine Sekundärquelle die Informationen falsch zur Verfügung stellt.

    Die Großen zahlen 1000 Euro aus der Portokasse, die Kleinen müssen bei 1000 Euro um ihre Existenz bangen.

    War das Sinn der Aktion?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.