Neues aus Absurdistan: Stellungnahme der FSM zum JMStV

Es gibt eine aktuelle „Stellungnahme der FSM zur Änderung des JMStV“ (PDF). Bei der FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter) handelt es sich um einen Verein, in dem vor allem Branchenriesen zwecks Selbstregulierung vertreten sind. Klingt komisch, ist aber Konzept des deutschen Jugendmedienschutzes („Regulierte Selbstregulierung“). Gabriele Schmeichel, die Jugendschutzbeauftrage der Telekom AG, ist z.B. in Personalunion Vorstandsvorsitzende der FSM.

Tja, und so liest sich das Paper beim ersten Überfliegen leider auch, als käme es direkt aus der Lobbyabteilung der großen Content-Anbieter. Eine meiner Lieblingspassagen:

Die – notwendigerweise – im Gesetz verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe können in der Tat eine Herausforderung für jugendschutzrechtlich nicht vorgebildete Personen darstellen. […] Diese offenen Begriffe müssen jedoch zwingend im Gesetz Verwendung finden, um die medienpädagogischen Maßstäbe, die den Kern der Vorschriften des JMStV bilden, zum Ausdruck bringen zu können.

Klingt für mich wie: “Das Internet ist halt nix für Amateure. Das Konzept/der JMStV ist alternativlos!“ Schade, ich hatte mehr erwartet.

Wenig überraschend auch, dass sich die FSM in ihrem Positionspapier für eine „Privilegierung der Alterskennzeichnung“ einsetzt. Eine entsprechende Regelung würde es den Anbietern ermöglichen, jugendschutz-relevanten Content (z.B. Spiele oder die Erotic-Lounge der Telekom) ohne weitere Restriktionen (Sendezeitenregelung oder Altersnachweis durch aktive Legitimation) anzubieten.

Ok, nochmal zum mitdenken. Damit eine (passive!) Alterskennzeichnung im Quelltext eines Online-Angebotes als Jugendschutzmaßnahme greift, sind eigentlich einige Grundbedingungen zu erfüllen (Vgl.: Holger Bleich, Joerg Heidrich: Altersfreigaben fürs Web, c’t 26/10):

    a) Es bräuchte eine Jugendschutz-Software, die diese Alterskennzeichnung auslesen könnte
    b) Es bräuchte überhaupt erstmal einen ratifizierten Standard zur Kennzeichnung (bisher gibt es lediglich einen Draft mit Stallgeruch)
    c) Idealerweise bräuchte es dann noch eine Übergangszeit von mehreren Monaten, damit zumindest eine theoretische Chance besteht, dass sich die Software bei interessierten Eltern verbreitet.

Soviel Zeit haben die Mitglieder hat man bei der FSM offenbar nicht – dafür aber eine Idee, um das „Henne-Ei-Problem“ zu lösen. Anbieter, die von sich aus eine Alterkennzeichnung vornehmen, sollen ihre Inhalte bitte auch ohne real verfügbare Schutzsoftware frei anbieten dürfen:

Um diese Blockade aufzulösen, müssen Anbieter also bereits vor der Anerkennung privilegiert werden, soweit die Kennzeichnung eine gewisse Qualität aufweist. Dies ist dann anzunehmen, wenn sie ein von einer Selbstkontrolle angebotenes Altersklassifizierungssystem korrekt genutzt und die Inhalte entsprechend gekennzeichnet haben. Die Anerkennung des Jugendschutzprogramms als Voraussetzung muss also entfallen, um dem System endlich zum Durchbruch zu verhelfen.

Ja, das steht wirklich in der Stellungnahme. Dazu muss man wissen, dass die Hürden für Schutzsoftware im Kontext des JMStV bereits mehrfach gesenkt wurden, da kein Programm den hohen Anforderungen der KJM (Kommission für Jugendmedienschutz) gerecht wurde. Und jetzt geht’s gleich ganz ohne? Das ist auch als politische Forderung bestenfalls ein Scherz, oder?

Immerhin soll das Altersklassifizierungssystem der FSM für den nichtkommerziellen Einsatz kostenlos zur Verfügung stehen. Für kleine Anbieter, die Einnahmen über ihr Angebot generieren (Partnerprogramme, Werbung, ggf. Flattr) soll es ein Kostenmodell geben, das die „Nutzung ohne Bauchschmerzen“ ermöglicht (Eine Vollmitgliedschaft im FSM kostet iirc ab 4000 Euro/Jahr). Ab wann die Henne das Ei das Werkzeug zu Verfügung steht, ist leider noch nicht klar (ursprünglich war es für das erste Quartal angekündigt). Zur Zeit befindet sich das Tool im Test bei den FSM-Mitgliedern.

Eine Veröffentlichung sei im Laufe des Jahres geplant, spätestens aber – Achtung, Treppenwitz! – wenn tatsächlich ein Jugendschutzprogramm die Anerkennung der Kommission für Jugendmedienschutz findet (was in Kürze der Fall sein soll …). Rechtssicherheit, z.B. bei Abmahnungen, kann das Altersklassifizierungssystem der FSM naturgemäß nicht bieten, zumindest eine Akzeptanz der Alterskennzeichnung seitens der KJM / Jugendschutz.net ist aber realistisch.

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18 Ergänzungen

  1. Jugendschutz geht nicht per Technik. Jugendschutz heißt sich mit Eltern/Kindern auseinandersetzen. Damit kann mal in D aber vermutlich kein Geld und auch keine Karriere machen …

  2. Wir sind alle noch ohne solche Maßnahmen groß geworden. Und hat es uns geschadet? Ein paar wenigen sicherlich, aber ich glaub den wäre auch nicht mit Filtern zu helfen gewesen, dazu hätte es mehr Aufmerksamkeit im Umfeld bedurft, und menschliche Einflussname. Aber ansonsten? Ein paar sind freigeistiger aus der ganzen Sache heraus gegangen, lehnen sich gegen Obrigkeiten auf, und schlucken nicht alles blind was ihnen die Presse und Politik vorsetzt, sondern informieren sich frei und unabhängig im Netz. Und andere verbreiten dazu sogar noch ihre eigenen Gedanken.
    Ganz klar, dass muss reguliert werden.

  3. Ähm, dass ich das richtig verstanden habe:
    Die FSM möchte, dass Anbieter, die ihre Seiten jetzt schon nach dem (nicht vorhandenen?) Kriterienkatalog in eine Freigabe-Kategorie einordnen, auch FSK(oder FSM oder was auch immer)-18-Material als FSK-0 anbieten dürfen bzw. von einem späteren Jugendschutzprogramm nicht mehr kontrolliert werden (was ja auf Gleiche hinaus liefe)?

    1. So in etwa. (18er) Material, das für Jugendliche generell ungeeignet ist, ist dabei erstmal aussen vor. Wir reden über Material, für das man sonst 16 Jahre alt sein müsste.

      Und wie reden grundsätzlich über eine freiwillige Kennzeichnung durch den Anbieter. Der darf allerdings nicht schummeln (was nicht einfach ist), sonst kann es teuer werden. D.h. es kann sinnvolll sein, seine Seite durch eine anerkannte Einrichtung der Selbstregulierung prüfen zu lassen. Pflicht ist es nicht.

      Sollte es irgendwann mal Jugenschutzprogramme geben, werden die die Kennzeichnung natürlich abfragen und berücksichtigen. Nur, bis dahin sollen die gekennzeichneten Inhalte nach Wunsch der FSM eben frei verbreitet werden können.

      Zur Verbreitung von Jugendschutzprogrammen: Seien wir doch mal ehrlich. „FragFinn“ hat 25.000 Visits pro Tag. Damit wäre die Zielgruppe umrissen bzw. grob abschätzbar. Ihr gegenüber stehen etwa 12 Millionen Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren (fix gegoogelt, don’t quote me on that).

      D.h. ohne Filterzwang hätten bei einer entsprechenden Freigabe faktisch alle Kinder und Jugendlichen freien Zugriff auf für sie ungeeigenetes Material.

      1. Zu FragFinn: Wow, doch so viele?
        Die Suchmaschine ist aber auch für den Eimer, kaum brauchbare Ergebnisse.
        Und meine Anfrage, ob man nicht mal deren Whitelist einsehen könne, wurde damit abgeblockt, dass diese

        ausschließlich über die Website fragFINN.de visualisiert [wird] bzw. […] die Kinderschutzsoftware (unter: http://www.fragfinn.de/kinderliste/eltern/kinderschutz/schutzsoftware.html) auf diese zurück[greift], d.h. sie kann nicht eingesehen werden.
        […] [Außerdem] greifen hier markenrechtliche und juristische Probleme. Wichtiger jedoch ist, dass unsere Whitelist eine dynamische Liste ist, die sich täglich verändert, weil Seiten hinzukommen oder von der Whitelist entfernt werden, so dass es schwierig ist, hier eine Liste zum Download oder Textdatei anzubieten.

        Ja nee, is klar. In Wirklichkeit will man sich doch nur nicht in die Karten schauen lassen, wer sich da alles in die Liste eingekauft hat.
        Technisch dürfte es absolut kein Problem sein, tagesaktuell einen Datenbank-Dump erstellen zu lassen und als txt zum Download anzubieten.
        Aber die Begründung mit Markenrecht und generellen juristischen Fragen finde ich sehr fragwürdig.

      2. @Nine of Thirteen:

        Mich wuindert es nicht, dass sie so handeln. Ich denke, in dem Fall faellt es eher unter Geschaeftsgeheimnis, da ja die Seite von dieser Liste lebt. Wenn sie die Whitelist herausgeben, kann jeder Trottel damit schnell eine aehnliche Suchmaschine aufbauen.

  4. Wie auch schon icke (#1) richtig formuliert hat: Jugendschutz reguliert man nicht durch die Technik, sondern dies fängt bei der Erziehung seitens der Eltern an. Dies ist die Grundlage worauf wir uns stützen müssen.

    Alles andere ist belanglos..

    1. AHRG! Ich habe den Fehler gemacht, andere Videos aus der Diskussion anzuschauen. Also die Meinungen von Sasha Lobos Gegner sind ja sowas von Stammtisch.

  5. Man, bin ich froh, wenn ich mein Studium hier rum hab. Dann such ich mir ein Land, dass nicht ganz soviele Punkte zum Verzweifeln anbietet wie Deutschland.

    Hat da jemand zufällig nen guten Tipp? Norwegen oder Schweden gefallen mir ganz gut, haben aber leider auch ihre ganz eigenen Probleme.
    PS: Für eine eigene Insel reichts leider nicht ganz.

    1. Naja, letztendlich klingt die Idee ja harmlos („Markieren“ für freiwillige Filter) und sie ist es ja auch.

      Aber man weiß ja, wie so was immer endet. Überall in der Öffentlichkeit (Bib, öffentliches WLAN) wird der Müll dann doch eingesetzt müssen, weil da ja irgendwie „Kinder“ seien könnten … und Abmahnwahn wird es sicherlich auch wieder geben, die die Leute nerven, die Ihre Seiten nicht ab 18 einstufen wollen.

      Wie viel Geld kostet wohl die „Entwicklung“ von diesem ganzen Müll eigentlich? Und womit verdienen diese Kinderschützer eigentlich ihr Geld?

      Als Sozialarbeiter oder Pädagogen hätten sie für diese Tätigkeiten eigentlich weder Zeit noch Geld.

      Okay, mal sehen welche Firma durch welche Personen und Hintergründe vertreten werden:

      Deutschen Telekom AG (Jura)
      E-Plus (PR)
      O2 (Jura)
      RTL (Jura)
      Sky (PR)
      Google (Jura)

      WTF — Zumindest ein paar Alibi Leute, die wirklich mit Kindern und Eltern zu tun haben, hätte man einstellen können. So ist es eine PR-Policy Fabrik. Nicht besser als, wenn Leute von Beraterfirmen gleich an Gesetzen mitschreiben.

    2. @icke: Vorsicht, das sind 2+ Problemfelder.

      1) Zunächst einmal ist da die Frage, ob man selber eine Alterskennzeichnugen anbringen kann und will und welche Folgen daraus resultieren.

      Da haben wir neben der Rechtsunsicherheit und der Frage, was mit ungelabelten Seite passiert, schlicht das Problem, dass manche Webseiten schon rein von Menge her nicht zu klassifizieren sind (und ein restriktives Label im root kann da wohl auch keine Lösung sein).

      2) Auf der anderen Seite, und das ist viel spannender, propagiert die FSM (eine Selbskontrolleinrichtung!) hier eine Lösung, die dem eigentlich Ziel des Jugendmedienschutzes in der Praxis diametral entgegensteht: Es soll jugendschutzrelevante Inhalte ohne weitere Sicherung angeboten werden können, sobald eine Alterskennzeichnung auslesbar ist. Man mag ja zum Jugendschutz stehen, wie man mag, aber das logisch ist das nicht (Auch das Argument der Privilegierung vorbildlicher Anbieter ist in diesem Kontext natürlich ein Witz. Wir privilegieren die „Schmuddelanbieter“, weil sie Label ohne realweltliche Wirkung anbringen, um ihren Content leichter raushauen zu können? Hallo?).

      Funktionieren würde das Konzept Alterskennzeichnung ja erst bei einer etablierten Filterbasis in der Fläche. Davon kann aber keine Rede sein, nicht einmal feuchtesten Träumen (sic!) der Jugendschutzschützer, es gibt ja nicht einmal Software.

      D.h. statt den Jugendschutz zu stärken (AVS, von mir Sendezeiten) schwächt man ihn um des Profits der eigenen Mitglieder willen. Das ist schäbig. Und das von einer Selbstkontrolleinrichtung?

      1. @Jörg-Olaf Schäfers: Klar, war ein dummer Rant. Sorry. Ich weiß schon was der FSM ist und wer da warum sitzt.

        Was ich mit „markieren“ meinte, ist nicht Rechtsunsicherheit, sondern die weitere Aufweichung durch die FSM.

        „Soweit der Anbieter ein solches System „korrekt“ [Die FSM weicht dies ja etwas auf, daher in “ „] einsetzt (…), sollten ordnungsrechtliche Sanktionen ausgeschlossen sein …“

        Letztendlich — egal wie aufgeweicht — bleibt für Private aber immer noch die Folge: Alles ab 18 machen.

        Daher werden dann auch Blogs/Twitter/Normalmenschenmedien, wenn man nicht einen eigenen Router zwischengeschaltet hat, gefiltert.

        Die „Förder-„-Dinge (s. o.) sehe ich als typische „Win-Win“ Approach Lösung — was soll man auch von einem Wirtschaftsthinktank anders bei einer solchen Farce erwarten? Zahnlos machen, Probleme auf Experten ohne Rechtsfolgen abschieben, fertig.

  6. Ich hatte lange Norwegen, Kanada und die Schweiz auf meiner Liste, mußte sie aber eins nach dem anderen streichen – da ist es auch nur marginal besser als hier. Frankreich ist auch ’ne interessante Option – die Gesetze sind zwar grauenvoll, aber niemand setzt sie zuverlässig durch (Belgien ist da ähnlich, und wenn einen etwas Unruhe und mangelhafte Infrastruktur nicht stören kommen auch Brasilien und Südafrika in Frage). Mal schauen, wie sich Island entwickelt, da habe ich noch am meisten Hoffnung.
    Aber im Endeffekt kommen wir nicht drum herum hier zu kämpfen. Wenn wir Deutschland verlieren, sieht’s finster aus.

  7. Was mich am meisten stört, ist:

    Hier wird ein Gesetz zusammengekloppt, das auf einer völlig unklaren Grundlage beruht. Wo sind denn die belastbaren Studien zu den kaputten Existenzen, ausgelöst durch Informationen, die per Internet rezipiert werden?

    Und wie kann man auf die Idee kommen, in einem Gesetz einen neuen Begriff zu etablieren („entwicklungsbeeinträchtigend“), der nicht normenklar beschrieben ist? Hat das vielleicht Methode? Man steht ja hierzulande auf schwammige Begriffe und unklare Rechtslagen.

    Solange diese beiden Punkte nicht zweifelsfrei geklärt sind, lautet mein Votum zu einem solchen Machwerk: nein.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.