Stefan Niggemeier erklärt „presseähnlich“

Stefan Niggemeier setzt sich mit dem Kampfbegriff „presseähnlich“ auseinander, den die Verleger-Lobby gerne nutzt, um die Öffentlich-Rechtlichen Sender weitgehend aus dem Netz rauszuhalten: Die Klage der Verlage.

Sein Fazit nach einem lesenswerten Artikel:

Ich bin kein Jurist, und die Definition von „presseähnlich“ ist vermutlich schwammig genug, um zu den unterschiedlichsten Gerichtsurteilen zu führen. Aber so, wie die Verlage in ihrer Klageschrift argumentieren, sollen ARD und ZDF im Netz einfach nur tun dürfen, was die Verlage nicht tun. Das Bundesverfassungsgericht, bei dem die Sache sicher irgendwann landen wird, hat die Rechte von ARD und ZDF aber bisher immer aus ihrer eigenen Legitimation abgeleitet und nicht als Negativdefinition dessen, was andere in einem bestimmten Markt nicht leisten können oder wollen. Es würde mich wundern, wenn das in diesem Fall anders sein sollte.

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31 Ergänzungen

  1. Das Problem ist, dass der Angriff auf die öffentlich-rechtlichen europarechtlich geführt wird – und nach herrschender juristischer Meinung geht das meistens auch dem GG vor – solange jedenfalls eine Kompetenz der EU vom deutschen Gesetzgeber ermächtigt wurde und das Bundesverfassungsgericht nicht doch von seiner Letztkompetenz Gebrauch macht. Und die EU-Kompetenz wird von Brüssel immer mit dem Totschlagargument „Binnenmarkt“ reklamiert – obwohl die Regierung Kohl seinerzeit immerhin eine Protokollerklärung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland herausverhandelt hat .
    Trotzdem wurde auch die Beschränkung der öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Webarchivierung von Beiträgen von der EU Kommission initiiert. Es zeigt sich wieder einmal, wie leicht Brüssel mangels demokratischer Kontrolle und einseitiger Marktideologie in den Verträgen instrumentalisierbar ist. Marktideologie, weil sie am Ende des Tages oft nicht mehr Markt, sondern faktisch oft private Oligopolisierung fördert.

  2. Das ist ja nett von dem Herrn Niggemeier. Ist das nicht der, der immer hin und weg ist, wenn der ESC stattfindet?

    1. Daraus folgt?
      Nichts. Zumindest nichts was auch nur im entferntesten mit diesem Thema zu tun hätte.

  3. Ich bin dafür, dass Rundfunkrecht so umzugestalten, dass es nicht mehr den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt, sondern öffentlich-rechtliche Medien, und im Gegenzug dafür den Auftrag der örM wieder auf die reine Grundversorgung beschränken.

    Die Verlage könnten sich dann auf den Mehrwert stürzen, z.B. wie der Weserkurier mit seinen Immobilienangeboten. Da dürften die örM selbstverständlich nicht konkurrieren.

    Und dann fällt dieser ganze Quatsch mit „presseähnlich“ weg.

    1. Und wie sieht diese Grundversorgung deiner Meinung nach aus? Aktuell machen die ÖR in meinen Augen nicht mehr als Grundversorgung.

      Wüsste auch nicht das die örM sich im Anzeigenmarkt(der mehr oder weniger in Print tot ist) engagieren.

      Presseähnlich wird erst dann wegfallen wenn die Verlage zufrieden mit ihrem Leistungsschutzrecht sind und keine Sekunde früher. Es ist halt auch nur ein weiteres Schlagwort der Print-Lobby.

      1. Im Moment machen die aber neben der Grundversorgung viel mehr das sie sich sparen könnten. Unterhaltung muss wirklich nicht über die Öffis laufen. Mir würde ein reiner Informations-, News-, Bildungsauftrag reichen. Musik, Fußball, Spielfilme und Serien muss da nicht laufen.

      2. ist das dein ernst? im tv soll es also nur musik, spielfilme und serien geben, von der sorte, wie sie rtl, pro7 und konsorten gerne verbreiten? na, dann gute nacht! ich würde dir ja recht geben, wenn es darum ginge, dass die ör nicht jeden quatsch von den privaten kopieren brauchen, und man auch nicht notwendigerweise in die ausgemusterten moderatoren von denen investieren brauch, aber ein programm zu gestalten, dass auch anderen ansprüchen als den kommerziellen genügt, halte ich für mit die nobelste aufgabe der öffentlich rechtlichen.

      3. Die Grundversorgung stellt sich wie folgt dar:

        Die Grundversorgung umfasst »die essentiellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik. Darin finden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine besondere Eigenart ihre Rechtfertigung«. Grundversorgung ist eindeutig nicht als Minimalversorgung zu verstehen, sondern schließt die gesamten Programmangebote in den Bereichen Bildung, Information und Unterhaltung ein, bestätigt damit den umfassenden »klassische(n) Auftrag« der Rundfunkanstalten.
        _______

        Da ist also etwas mehr drin als ein reines Informations- und Bildungsangebot. Wobei man selbst bei der Definition streiten kann ob „Kultur“ nicht ebenso zum Bildungsauftrag gehört was dann automatisch Musik, Sportübertragungen etc mit einschließen würde da diese zur Kultur gehören.

        Das Wort „Grundversorgung“ sagt meiner Meinung nach aus das hier das gesamte Spektrum angeboten werden muss und nicht nur ein Teil davon.

      4. Ja klar ist das mein Ernst. Schau dir z.B. mal den Fernsehmarkt in den USA an. Dort gibt es keine Öffis. Dennoch werden dort Qualitativ hochwertige Serien und Filme produziert.

        Klar gibt es da auch den Müll, aber an der oberen Qualitätskala geht da so einiges mehr als hier.

      5. zum einen stimmt es nicht, dass die usa kein öffentlich rechtliches fernsehen hat, zum anderen kann man den fernsehmarkt in den usa mit unserem nur schwer vergleichen. die ganzen tollen serien laufen vorwiegend im pay-tv. abgesehen davon gibt es immernoch reichlich bei den deutschen öffentlich rechtlichen, was man im amerikanischen tv vergebens suchen wird.

  4. Es ist mir unbegreiflich, wie man derartig blind sein kann. Die öffentlich-rechtlichen expandieren tatsächlich ständig. Und zwar massiv. Mit Zwangsgebühren von jährlich über 8 Milliarden (!) Euro im Rücken. Dass das notwendigerweise zu Lasten der freien Presse geht, dürfte doch ohne weiteres einleuchten. Zumindest ich möchte nicht in einem Land ohne freie Presse leben, in dem die Informationen nur von staatlichen Institutionen kommen (die sich im Übrigen einen permanenten Blödheitswettbewerb mit dem Privatrundfunk liefern).

    Es ist mir wirklich (ganz ehrlich) nicht begreiflich, wie gerade Menschen, die sich für Meinungs- und Informationsfreiheit einsetzen, diese Zusammenhänge derartig grob verkennen können.

    1. vielleicht würde es ja helfen, wenn man den unterschied zwischen „staatlich“ und „öffentlich rechtlich“ nicht ignorieren würde. im übrigen wäre es ja mal interessant zu hören, worin diese „expansion“ denn bitte genau bestehen soll (die tagesschau app zeigt auch nichts anderes, als der ganz normale webauftritt), und welches interesse hinter einer solchen stünde. die finanzierung hängt davon ja ganz offensichtlich nicht ab.

      1. wobei es natürlich öfter mal Grund gibt am Unterschied zwischen staatlich und öffentlich-rechtlich zu zweifeln. Man denke nur an die Rundfunkräte der Öffentlich-rechtlichen und deren Zusammensetzung… Zur Expansion: Ein Online-Budget von über 400 Millionen Euro ist schon beängstigend für Mitbewerber. Zweifelsfrei dürfte es für die Presse schwer werden das Angebot qualitativ zu überbieten. Und wenn die Presse überhaupt noch eine Chance hat, dann mit Qualität. Nur schade, dass sie das noch nicht begriffen haben.

      2. da stimme ich ja voll und ganz zu. trotzdem darf man nicht so tun, als ob es sich dabei um staatsfernsehen, bzw. -medien handelt. ebenso geben die privaten medienkonzerne in sachen „politsche verstrickungen“ nun wirklich kein besseres bild ab – doch eher ein deutlich schlimmeres, wenn man beispielsweise mal an den murdoch-skandal in england denkt.

        die öffentlich-rechtlichen haben den unschlagbaren vorteil, in ihrer berichterstattung nicht von der gunst von etwaigen werbe- oder anzeigenkunden abhängig zu sein. im gegenzug müssen die privaten verlage natürlich sehen, wie sie boden gewinnen können. das recht des bürgers auf information liegt dabei nicht in ihrem unmittelbaren interesse. in diesem zusammenhang muss man auch die lächerliche klage gegen die tagesschau-app sehen.

      3. Ob staatlich, oder nicht: für die Vielfalt auf dem Medienmarkt ist es sicherlich nicht förderlich, wenn sich dort in absehbarer Zeit nur noch die öffentlich-rechtlichen Tummeln.

        Meiner Meinung nach macht sich lächerlich, wer die Expansion ernstlich bestreiten möchte. Es ist doch ganz einfach: die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die Veranstaltung von Rundfunk. Ergo haben die im Internet überhaupt nichts zu suchen. Zumal die Rechtfertigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts darin besteht, dass im Rundfunk ohne sie keine Vielfalt möglich wäre. Das kann man für das Internet wohl schwerlich behaupten.

        Man sollte nicht vergessen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einer ständigen Rechtfertigung seiner Existenz bedarf. Als öffentlich-rechtliche Einrichtung existiert er eben nicht um seiner selbst willen, sondern nur, soweit und solange er notwendig ist, um die Meinungsvielfalt zu gewährleisten. Das sehe ich im Internet nicht.

        Und natürlich nimmt er den privaten Verlagen, die darauf angewiesen sind, Geld zu verdienen (ganz im Gegensatz zu den öff-rechtl. Sendern) Aufmerksamkeit weg, damit Klicks und damit letztlich auch Werbeeinnahmen.

        Solange die öffentlich-rechtlichen – ihrer Aufgabe entsprechend – nur „Rundfunk“ veranstaltet haben, haben sie eben keine Texte produziert. Heute bestehen ihre Webauftritte ganz überwiegend aus Texten. Das macht selbstverständlich den Zeitungsverlagen unmittelbare Konkurrenz. Das darf, wie ich finde, einfach nicht sein. Denn das greift letztlich die Verlage in ihrer Substanz an und gefährdet die Meinungsvielfalt, also gerade das, wofür der öffentlich-rechtliche Rundfunk einst erfunden worden ist.

        Pervers. Nichts weiter.

      4. jetzt wird’s aber aber abenteuerlich. zum einen steht, bei allen schwierigkeiten, die durch den kollabierenden anzeigenmarkt entsanden sind (was übrigens eher wenig mit den öffentlich rechtlichen anstalten zu tun hat) das ende der privaten verlage nun wirklich nicht zu befürchten. zum anderen halte ich es für eine abenteuerliche behauptung, der öffentlich rechtliche rundfunk bedürfe einer regelmässigen aktualisierung seiner daseinsberechtigung.

        im übrigen hatten die verlage in den 80ern schonmal gegen die öffentlich rechtlichen geklagt, als es um die einführung des videotextes (!) ging. wie kann eigentlich jemand ernsthaft sagen, dass irgendjemand oder irgendwas im internet nichts zu suchen hätte??? im rundfunkstaatsvertrag ist im übrigen von „telemedien“ die rede. das umfasst auch das internet.

        die inhalte die von den öffentlichen sendern ins netz gestellt werden sind ausschliesslich die, die vorher schon für fernsehen und radio produziert wurden, nur eben nochmal in textform. es ist quasi das recht des gebührenzahlers, dass die mittel so effizient wie möglich eingesetzt werden. das heisst eben auch, dass die gebührenfinanzierten beiträge auch bestmöglich verfügbar gemacht werden.

      5. Wenn Du das für abenteuerlich hältst, dann lies mal die Rundfunkentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bedarf selbstverständlich der Rechtfertigung. Schließlich wird er mit den zwangsweise vom Bürger eingetriebenen Gebühren finanziert. Rechtfertigung war zunächst die Frequenzknappheit, dann die fehlende Vielfalt. Und jetzt? Für das Internet tragen diese Begründungen nicht. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten existieren nicht um ihrer selbst willen, das kannst Du für abenteuerlich halten, wenn Du magst. Es ist einfach so. Und wenn sie in einen Verdrängungswettbewerb mit den Verlagen eintreten, dann ist das das exakte Gegenteil von dem, wofür man sie geschaffen hat.

        Und wenn Du meinst, den Verlagen ginge es ja noch ach so gut, dann ist Deine Informationsbasis offenbar fehlerhaft oder unvollständig. Überall in Deutschland müssen Zeitungen dicht machen, sich verkleinern, fusionieren. Dass das der Meinungsvielfalt nicht gerade dienlich ist, bedarf wohl keiner weiteren Begründung.

      6. @code

        für eine unterhaltung ist es nicht unbedingt förderlich, seitenweise text von verfassungsgerichtsurteilen zu verlinken. sinnvoller wäre es, aussagekräftige zitate einzufügen, aber sei’s drum. soweit ich die texte gelesen habe, sehe ich da eher den eindeutigen auftrag eine grundversorgung (nicht zu verwechseln mit mindestversorgung – steht da ebenfalls eindeutig) zu gewährleisten. diese leitet sich sogar aus dem grundgesetz ab. zu dieser gehören auch medien mit einer unabhägigkeit, die von kommerziellen anstalten einfach nicht zu leisten ist. wie medienlandschaften aussehen, denen ein adäquates, unabhäniges gegengewicht fehlt, kann man an zahlreichen ländern erkennen – verweisen kann man da zb. auf italien, in frankreich bahnen sich gerade ähnliche entwicklungen an. das dürfte nicht nur für jetzt, sondern praktisch für alle zeiten legitimation genug sein.

        die krise der verlage ist, wie vorher schon angedeutet, nun wirklich nicht auf die öffentlich rechtlichen anstalten zurückzuführen. allein dadurch, dass das internet als neues medium dazukam, hat die bedeutung von printmedien als anzeigenkunden geschmälert. aus der krise der verlage die notwendigkeit einer beschneidung der öffentlich rechtlichen anstalten abzuleiten, ist schon ziemlich verwegen.

      7. Du scheint das Regel-Ausnahme-Verhältnis einfach nicht verstehen zu wollen. Es geht nicht darum, jemanden zu „beschneiden“. Es braucht im Gegenteil eine Rechtfertigung, wenn sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten im Internet ausbeiten wollen. Die Rechtfertigung dafür ist nach der Rechtsprechung des BVerfG die Schaffung von Vielfalt. Dieses Argument trägt nun aber im Internet überhaupt nicht, denn hier ist die Vielfalt naturgemäß gegeben. Wenn die Ausweitung der Aktivitäten der Rundfunkanstalten die Vielfalt gefährden, dann spricht das m.E. definitiv dagegen, ihnen diese Ausweitung zu erlauben.

        Dass die Verlagskrise nicht alleine auf die öffentlich-rechtlichen zurückzuführen ist, mag sein. Aber sie machen die Lage jedenfalls nicht besser. Dies festzustellen ist überhaupt nicht verwegen, sondern völlig einleuchtend. Das bleibt auch so, wenn Du noch weitere zehnmal wiederholst, wie abwegig Du das findest. Argumente habe ich von Dir jedenfalls noch nicht gehört.

        Im Übrigen muss man die Verfassungsgerichtsurteile schon komplett lesen, um sie zu verstehen. Da helfen isolierte Zitate nicht weiter. Erstes Semester, Staatsrecht I.

    2. erstmal das formale: einer sinnvollen gesprächskultur ist es sicherlich auch zuträglich, kein bestandenes jura-staatsexamen vorauszusetzen. manche mögen es zwar unfassbar finden, aber tatsächlich gibt es auch nicht-juristen – manche behaupten sogar es sei die mehrheit. wie weit isolierte zitate weiterhelfen, da kann man geteilter meinung sein, seitenweise juristischer text sprengt den gegebenen rahmen aber mit sicherheit.

      inwieweit die verlagskrise durch öffentliche medien begünstigt wurde (verursacht wurde sie definitiv nicht durch diese), ist alles andere als erwiesen. unabhängig davon, haben die öffentlich rechtlichen anstalten einen eigenständigen auftrag, der in keiner weise vom zustand der privaten medien abhängig ist. printmedien, als älteste massenmedien, haben sicherlich durch jede mediale neuerung (radio, film, fernsehen, internet) an bedeutung verloren. nach deiner logik hätte es öffentliche rundfunkanstalten nie geben dürfen. das hiesse dann aber auch, dass das recht des bürgers auf eine informationelle grundversorgung vom wohl der kommerziellen medienanstalten abhinge, was mit unserer verfassung, mit recht, nicht in einklang zu bringen sein dürfte.

      für alles weitere kann ich mich nur noch wiederholen:

      der medienstaatsvertrag spricht von „telemedien“ und nicht von „rundfunk“.

      die netz-auftritte der öffentlich rechtlichen geben ausschliesslich aufbereitetes material wieder, welches zuvor für fernsehen und radio produziert wurde.

      es entspricht dem geist der informationellen grundvesorgung, die gebührenfinanzierten medien, den bürgern frei und möglichst unumständlich zur verfügung zu stellen. dazu gehört es eben auch, dass wenn ein signifikanter teil der öffentlichen aufmerksamkeit sich von einem medium zu einem anderen, neueren medium bewegt, seine kommunikation in angemessenen masse in dieses zu verlagern.

      1. Wer sich in der Diskussion auf die Verfassung und das Verfassungsgericht beruft, begibt sich selbst in die juristische Ebene und muss dann eben auch in der Lage sein, juristisch zu diskutieren. Sonst muss man es halt lassen. Ein juristischer Laie sollte im Stande sein, sich auch über seine Rechtsirrtümer belehren zu lassen. Wenn ich mit einem Arzt über Medizin spreche, halte ich mich auch nicht für schlauer als er, sondern lasse mich gerne belehren.

        das hiesse dann aber auch, dass das recht des bürgers auf eine informationelle grundversorgung vom wohl der kommerziellen medienanstalten abhinge, was mit unserer verfassung, mit recht, nicht in einklang zu bringen sein dürfte.

        Ganz im Gegenteil ist das der von der Verfassung vorausgesetzte Zustand. Der Staat hat keineswegs die Aufgabe, die Bürger mit Informationen grundzuversorgen. Dass es die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gibt, hat seinen Grund in den Besonderheiten des Rundfunks. Im Übrigen existiert kein „recht des bürgers auf eine informationelle grundversorgung“.

        Mit dem Rundfunkstaatsvertrag zu argumentieren, wenn die Diskussion sich gerade darum dreht, ob dieser mit der Verfassung im Einklang steht, ist natürlich methodisch nicht ganz sauber. Stichwort: Zirkelschluss.

  5. Ich lese hier immer „Meinungsvielfalt“. Hat jemand mal ein Beispiel dafür? Also eine politische Diskussion, wo Zeitung a Meinung 1 vertritt, Zeitung b Meinung 2, Zeitung c Meinung 3, usw? Nehmen wir zb. Wirtschaftspolitik. Oder den Atomausstieg. Oder Hartz4, etc. Wirkliche Vielfalt gibts doch da höchstens durch kleinere Publikationen an den politischen Rändern. In den Verlagen, die sich da so beschweren, erscheinen doch eher Blätter, die alle so eine ziemlich ähnliche Meinung vertreten in ihren Politik- und Wirtschaftsredaktionen. Also leicht rechtslastig-neoliberal, mit paar öko- und Kulturtupfern, wo im Feuilleton dann auch mal bischen was kritisches oder nachdenkkliches stehen darf, im Wirtschaftsteil aber, naja. Was geht gerade so in Politikteilen? An Merkel wird herumgemäkelt, und Steinbrückmeier schon mal als nächster Kanzler positioniert, unisono. Dazu ein großes hinundher-sowohlalsauch zur Finanz/Euro/Banken/CDO-Krise auf allen Kanälen. Und noch bischen Boulevard, aber auch dort recht ähnliche „Meinungen“.

    Also – wo finde ich nun die berühmte Meinungsvielfalt, hat jemand Tips? Wo fetzen sich SZ und Faz, wo drischt Dumont-Schauburg auf Springer ein, wo finde ich all das wieder, was ich, zb., im Netz an Meinungen lese? Bitte sagts mir.

    1. Meinungsvielfalt bedeutet nicht, dass man „aufeinander eindrischt“ (mag in der Blogosphäre anders sein). Meinungsvielfalt bedeutet z.B. auch, dass man sich unterschiedlicher Themen annimmt, dass man das Zeitgeschehen unterschiedlich kommentiert und einordnet oder schlichtweg unterschiedlich medial aufbereitet. Auch das unterschiedliche Setzen von Schwerpunkten ist ein Ausdruck von Meinungsvielfalt.

  6. Wer hat denn das Recht jemandem das Internet zu verbieten?

    Ab morgen keine Privat-Blogger mehr, die gefährden die Finanzierung der Berufspresse!

    1. zumal sich ja wirklich die frage stellt, was das internet zur natürlichen domäne der privatwirtschaft macht. das internet ist ebensowenig das klassische betätigungsfeld der printverlage, wie das der öffentlich rechtlichen anstalten. genau wie jeder andere geniessen auch kommerzielle anbieter im netz kein vorrecht.

      1. fragt sich nur von wem…
        wir können uns jetzt natürlich ewig weiterstreiten oder einfach mal die urteile abwarten.

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