Standortdaten: Wir speichern das!

Auch wenn das ambitionierte Ziel von 50.000 Mitzeichnern für die Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung bis zum 14.9.2011 im Moment etwas unerreichbar aussieht, kann man es ja trotzdem versuchen. Hier ist ein weiterer Mobilisierungsbeitrag, der uns von Alexander Svensson zugeschickt wurde. Wie immer gilt: Das Bild kann gerne weiterverwendet werden, um z.B. andere Menschen auf die Petition hinzuweisen.

Wer sich fragt, warum auf der ePetitionsseite ein anderes Datum steht: Das ist eine ziemlich dämliche Sache vom Deutschen Bundestag. Und zwar läuft eine Petition in dem System für sechs Wochen. Um eine Audienz im Petitionsausschuss zu bekommen, muss man allerdings 50.000 Mitzeichner in drei statt der sechs Wochen Laufzeit organisieren. Das steht irgendwo im Kleingedruckten und verwirrt nur. Bitte ändern!

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23 Ergänzungen

  1. Ihr regt Euch über die Handy-Ortung auf – was ist mit der Speicherung von Kennzeichen in den Mautbrücken? – Hab aber trotzdem mitgezeichnet

  2. Wie kann ich die Petition unterzeichnen ohne ein Benutzerkonto auf der ePetitionsseite vom deutschen Bundestag?

    1. Man kann da ja nen Psudonym als Usernamen nehmen. Für die Mitzeichnung braucht man aber den Real Name, damit die Stimme gilt?

    2. Fax sollte auch gehen — ging zumindest früher. Für die Adresse mal etwas auf der Webseite suchen — momentan gibt es dort aber „503 Service Unavailable“.

      Am besten mal hier posten falls die Möglichkeit noch besteht.

  3. Also das mit der de facto halbierten Frist für ePetitionen höre ich zum ersten Mal. Wenn das so stimmt – und daran habe ich eigentlich keinen Zweifel – dann ist das aber eine mehr als unschöne Art, den Petitionsausschuss zu entlasten. Bleibt denn jede Unterzeichnung in der zweiten Fristhälfte dann ohne jeden Einfluss oder kann man mit Unterschriften nach sechs Wochen auch noch irgendwas erreichen ?

    1. Wenn eine öffentliche Petition ein besonders grosses Echo findet – eben die mehr als 50.000 Mitzeichnungen in drei Wochen – trägt der Bundestag diesem gesteigerten Interesse Rechnung, indem der Petitionsausschuss eine öffentliche Beratung durchführt, auf der die Petenten selbst auch noch einmal zu Wort kommen können.

      Bei Petitionen, die diese Marke nicht erreichen, gibt es keine solche öffentliche Sitzung. Das ist aber auch schon der ganze Unterschied. Petitionen mit vielen Mitzeichnungen sind natürlich besonders eindrucksvoll, aber auch Petitionen mit wenigen oder gar keinen Mitzeichnungen werden ganz normal bearbeitet, das heisst die Mitglieder des Petitionsausschusses werden sich damit befassen und der Bundestag letztendlich darüber abstimmen.

      1. Wers glaubt glaubt auch an den Wheinachtsmann. Natürlich werden die fristen halbiert, dann müssen sich die Politiker nicht so viel mit der Meinung des Volkes herumärgern und sie haben nicht soviel Papier das sie in den Müll werfen müssen. Denn dahin gehen alle erfolgreichen Petitionen.

        Bürgerbeteiligung scheint von den Politikern wohl einfach nicht erwünscht zu sein. Genausowenig wie die demokratie welche zunehemend durch die Volksverräter in den Parlarmenten abgeschafft wird.

  4. Man muss dazu wissen, dass der Petitionsausschuss anteilsmäßig so zusammengesetzt ist wie derBundestag. Insofern sollte niemand denken, dass dort wesentlich anders entschieden wird als im Bundestag.

    Ein Möglichket den Volkswillen auszudrücken ist eine Petition aber allemal. Besser als nichts.

  5. Wo liegt denn das Problem bei der VDS? Die SPD-Cracks haben sich mit vielen wichtigen Leuten getroffen und finden sie doch auch gut.

  6. Das ist so eine Sache mit Ortung und Vorratsdatenspeicherung. Zur Aufklärung von Straftaten oder zur Prävention ist es eine gute Sache. Aber nicht, wenn alles gesammelt und gespeichert wird. Es geht ja schließlich niemanden was an, wo ein unbescholtener Bürger an irgendeinem Tag wo war. Oder wo ich im Internet so surfe. Das hat ja alles schon was von „Big Brother is watching you!“ oder Orwell’s „1984“.

  7. Das Urteil des BVerfG bezüglich VDS ist sehr interessant und kann hier

    nachgelesen werden.

    Ab Punkt 204 wird es spannend.

    Punkt 223 behandelt die
    revisionssichere Protokollierung des Zugriffs auf die Daten und deren Löschung sowie der Einsatz von automatisierten Fehlerkorrektur- und Plausibilitätsverfahren
    CDU, CSU, SPD, GRÜNE, LINKE, Ministerialbeamte etc. wären nicht in der Lage ein Datensicherheitskonzept zu entwickeln, dass den hohen Ansprüchen des BVerfG genügen würde, welches in Punkt 222 auf die Problematik des Kostendrucks als Sicherheitsrisiko eingeht.

    Nun hätten CDU, CSU und FDP die Lobbyisten von der Kernkraft-Lobby einladen müssen, die sicher ein unglaubliches starkes Interesse hatten, potenzielle NUKE-TERRORISTEN schon im Internet vorsorglich dingsfest zu machen, und sicher bereit gewesen wären, den Kostendruck von den Schultern der Internet-Provider zu nehmen, was sie später problemlos über eine Strompreiserhöhung hätten kommpensieren können.

    Das ist natürlich nicht passiert womit bewiesen ist, dass VDS niemals zum Schutz vor Terrorismus gedacht war, sondern der Einschüchterung von Journalisten, Priestern, aufmüpfigen Bürgern, usw. dienen sollte.

    Es wird kein VDS geben, weil man viel Geld und vereidigte Beamte für ein sicheres VDS bräuchte. Bund und Länder haben für alles mögliche Geld, können sich aber keine unbestechlichen Beamte leisten, die die 5 großen und mehrere tausend kleine Provider regelmäßig mehrmals pro Jahr überprüfen müssten.

    Spätestens wenn Angelas und Schäubles Bürgschaften fällig werden, ist VDS für immer gestorben, weil jeder Cent dann zweimal umgedreht werden muss.

  8. Irre ich mich oder gab es vor nicht allzu langer zeit nicht schon einmal eine online-petition dagegen? die hatte doch weit über 50k mitzeichner. was ist denn aus der geworden?

    geile taktik: einfach bei petitionen nichts machen und immer wieder versuchen, bis irgendwann keine petition mehr kommt, weil die leute nicht alle drei wochen eine petition zum selben thema zeichnen wollen.

    das ist mal echte politik 2.0. wie eh und jeh.

    1. Du meinst vermutlich die Unterschriften-Aktion von campact!.

      Ne Bundestags-Petition ist da nochmal ne formalere Geschichte.

  9. Ich finde die Bilder etwas verwirrend. Es wirkt so, als würde die „DIGITALE GESELLSCHAFT“ die Daten erheben und speichern.
    Okay, ICH weiß, worum es geht bei der VDS und was die „DIGITALE GESELLSCHAFT“ ist. Wem das aber unbekannt ist, verbindet den Namen nun aber vielleicht mit „warum überwachen die mich?“. Zwei „nicht Computerleute“, denen ich die Bilder gezeigt habe, haben den Eindruck bestätigt.
    Auch der Satz „VDS stoppen“ im unteren Teil reißt das nicht wirklich wieder raus.

    1. Bekanntermaßen beinhaltet Kommunikation immer das Risiko des Missverständnisses. Aber Missverständnisse kann man ausräumen, z.B. durch Nachfragen, sich informieren, etc.

      Stellt sich für mich die Frage: Haben die 2 Leute, denen du die Bilder gezeigt hast, dann nachgefragt oder es irgendwie geschluckt? – „weil man ja eh nix machen kann….“

  10. Oh ne neue Petition. Ganz fein. Hilft vielleicht gegen die Langeweile oder das schlechte Gewissen, aber sonst kaum.
    Skeptikern sei das Thema „Wahlcomputer“ ( http://de.wikipedia.org/wiki/Wahlcomputer#Gerichtliche_Verfahren.2FPetitionen_.282005-2008.29 ) empfohlen. Da kann man sehr schön sehen, was passiert wenn man massenhaft Leute zum Zeichnen findet und dann sogar noch den Petitionsausschuss überzeugt: nix. Diese Einrichtung ist unseren Volksvertretern nämlich so derart scheissegal…

    1. Was denn? Die Wahlcomputer-Petition hat doch genau ihren Zweck erfüllt: Der Bundestag hat sich gesondert mit dem Thema beschäftigt und es als ausdrückliches Anliegen der Bürger den Fraktionen und der Bundesregierung zur Kenntnis gegeben.

      Eine Petition ist keine Volksabstimmung. Sie dient entweder (meist bei Einzelpetitionen) als Hilferuf bei einem persönlichen Problem, wo es oft schon helfen kann, wenn sich der Bundestag Dritten gegenüber fragend einschaltet und dabei womöglich von einem allgemeinen Problem erfährt. Oder sie dient (meist bei öffentlichen Petitionen) als so eine Art schriftliche Demonstration.

      Beim Bundestag gibt es eine ausführliche Broschüre zu dem Thema, als PDF hier herunterzuladen:
      https://www.btg-bestellservice.de/pdf/20201500.pdf

      1. Ja und dann ist ganz genau gar nichts passiert. Das Bundesverfassungsgericht musste es wieder richten. Wo genau hat jetzt die Petition was geholfen?

  11. Wenn Campact so viele Leute hingekriegt hat, kann man sich da nicht dranhängen, z. B. um Verlinkung bitten o. ä.?

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