#servergate: Durchsuchungsbeschluss geleakt

Bild: Piratenpartei

Zur Durchsuchung des Rechenzentrums in Offenbach vom Freitag den 20. Mai 2011, bei dem ein Großteil der Server der Piratenpartei beschlagnahmt und teilweise durchsucht worden war, wurde heute morgen offenbar der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Darmstadt vom 19. Mai geleakt. Die betroffene Firma bestätigte auf unsere Anfrage hin die Authentizität des Inhalts.

Der Beschluss bestätigt auch die bisherigen Berichte nach denen die Behörden versuchten, über die Beschlagnahme an Informationen über Verdächtige zu kommen, die möglicherweise an Angriffen auf die Webseite des französischen Energiekonzerns EDF beteiligt waren. Im Beschluss dagegen nicht genannt wird der von der Piratenpartei verkündete Sachverhalt, es sei nach einem SSH-Schlüssel gesucht worden.

Fehlendes Rechtshilfeersuchen, mangelhafte Rechtsgüterabwägung

Die Tatsache, dass es sich beim Betreiber der betroffenen Dienste um eine Partei mit besonderem Schutz nach Art. 21 Grundgesetz handelte, deren gesamte Kommunikationsinfrastruktur durch die Maßnahme für viele Stunden lahmgelegt wurde (und wohl für Wochen durch dauerhafte Server-Beschlagnahme ausgeschaltet worden wäre, wenn sie nicht vor Ort kooperiert hätte), spielte in der Abwägung des Grundrechtseingriffs offenbar keinerlei Rolle. Eigentlich kann dem richterlichen Beschluss attestiert werden, dass überhaupt keine entsprechende Rechtsgüterabwägung stattgefunden hat.

Rechtsanwalt Thomas Stadler weist in seinem Blog Internet-Law.de noch auf eine andere wichtige Tatsache hin, die in der bisherigen Diskussion ziemlich untergegangen ist: Durchsucht wurden ja nicht Räume der Piratenpartei, sondern ein Rechenzentrum in Offenbach, das lediglich IT-Dienstleistungen erbringt. Da dessen Betreiberfirma nicht Beschuldigte im Verfahren ist, wären für die Durchsuchung ihrer Räumlichkeiten eigentlich noch deutlich höhere Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung zu stellen gewesen. Stadler kommt insgesamt zu dem Schluss, dass der Beschluss des AG Darmstadt bereits „bei rudimentärer Prüfung evident unverhältnismäßig und rechtswidrig“ sei.

Entgegen der Aussage der Staatsanwaltschaft Darmstadt, es habe ein „justizielles Rechtshilfeersuchen“ vorgelegen, bestätigt der veröffentlichte Beschluss auch die Version der Piratenpartei, dass die Übermittlung eines solchen Ersuchens lediglich angekündigt worden sei. Nach Ansicht des Richters war die Beschlagnahme vorab dennoch „aufgrund der Flüchtigkeit von Daten im Internet“ zu rechtfertigen. Straftverteidiger Udo Vetter, schätzte den Vorgang auf Twitter spontan als „vorauseilenden Gehorsam deutscher Gerichte gegenüber der französischen Justiz“ ein.

Piratenpartei: „Beschluss war rechtswidrig“

Die Piratenpartei hat derweil Beschwerde eingelegt (Beschwerdeschrift, PDF) und beantragt, den Beschluss aufzuheben, sichergestellte „Gegenstände“ herauszugeben, gespeicherte Daten zu löschen und festzustellen, dass der Beschluss rechtswidrig war.  Der Beschluss verstoße „klar gegen das Übermaßverbot“, da er „im wahrsten Sinne des Wortes „maßlos““ und damit echtswidrig sei. Die Sache wird also noch ein interessantes juristisches Nachspiel haben.

(Der veröffentlichte Text enthält einen Schreibfehler im Wort „Darmstat“ im Seitenkopf und auch die Domain an einer Stelle genannte Domain „piraten-pad.de“ existiert nicht, was einerseits misstrauisch macht, allerdings auch auf OCR-Scan- oder Abtippfehler zurückzuführen sein kann. Das Aktenzeichen stimmt mit dem überein, das gestern bereits auf Twitter die Runde machte. [Update: Die Piratenpartei bestätigt, dass die Schreibfehler so auch im Original zu finden sind.])

Der veröffentlichte Inhalt des Durchsuchungsbeschlusses

Update: Da es verschiedene Aussagen gibt, ob die Veröffentlichung des Durchsuchungsbeschlusses jetzt legal (im Sinne der Pressefreiheit) oder illegal (eben nicht im Sinne der Pressefreiheit) ist, verlinken wir der Einfachheit halber auf die Quelle bei pastebin.

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59 Ergänzungen

  1. AFAIK: Die Sache mit dem SSH-Key ist durch die vor Ort anwesenden Beamten im Dialog gestreut worden ..
    Danke fürs Veröffentlichen und Bekanntmachen des Leaks :)

  2. Wtf? §103 StPO ist für Terroristen (bezieht sich auf §89 StGB und den berühmten Paragraphen §129a und b StGB)

    Die haben da eine DDoS als terroristische Tat eingestuft? Mein Schwein Pfeift … woah …

    1. Nach meiner Lesart geht es in § 103 StPO zunächst darum, dass Räume eines Dritten (hier: des Rechenzentrumsbetreibers) durchsucht werden, obwohl dieser nicht selbst einer Straftat verdächtigt ist.

      Dort heißt es „Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet.“

      1. Deine Lesart schließe ich mich an. Was wieder belegt das ich in der Juristerei zum Glück nicht zuhause bin :).

  3. Danke für die Informationen! Das macht aber leider immer noch nicht klar, warum man alle Server vom Netz genommen hat. Soweit ich mitbekommen habe, lag das Piratenpad mit der oben genannten Adresse in einer virtuellen Maschine (right?). Wenn über diesen Rechner auch die offizielle Homepage, Mailinglisten etc. liefen, wäre es schwierig gewesen, das Piratenpad isoliert „zu beschlagnahmen“. Auf http://wiki.piratenpartei.de/Servergate ist ja von einem „Beschlagnahmexzess“ die Rede.

    Oder lagen diese Sachen physikalisch auf einem anderen Rechner, der auch mit vom Netz genommen wurde? Jede Auskunft, gerne von den vor Ort anwesenden Piraten, ist willkommen.

    1. Da spielt aber eigentlich keine Rolle! Eine virtuelle Maschine hätte der Admin jederzeit auf einen anderen physikalischen Rechner umziehen können, wenn man ihn lässt. Das ist eigentlich nur Drag’n’Drop. Der kommt der Admin nicht mal annähernd ins schwitzen.
      Wenn es eine virtuelle Maschine war: umso schlimmer! Die kann man einzeln abschalten, den Container kopieren und gut ist. Theoretisch müssten sogar Backups existieren, sodass der Betrieb gar nicht hätte gestört werden müssen. Es ging ja schließlich um alte Daten.
      Der Vorgang zeigt eigentlich eher, was die Piraten bereits im Radio gesagt haben: „Die Beamten vor Ort hatten keinen Plan.“ – sprich, da wurden scheinbar mangels Sachverstand völlig ohne des je die Notwendigkeit bestand, einfach ganze Server mitgenommen.
      Ich gehe durchaus mit der Einschätzung konform, dass dies dann ein „Exzess“ war.

      1. @Tom: Es wurden nach Informationen der Piratenpartei keine Server mitgenommen, sondern nur die VM des PiratenPads-Servers kopiert und die (vermutlich zugehörige) Datenbank.

  4. Das ist tatsächlich der formale Beschluss, der zu dem bekannten Ergebnis — massiver Eingriff in die Kommunikationsinfrastruktur einer dt. Partei — geführt hat?

    Da wird ja *nichts* abgewogen. Gar nichts.
    Es wird nicht einmal erwähnt, daß es sich um eine Partei handelt.
    Oder um was es konkret geht. Es gibt „vermutete Daten“, es wird von „Flüchtigkeit von Daten im Internet“ gefaselt, es steht da was einem „Server (!) piraten-pad.de“.
    Die DDOS-Attacke wird angeführt, es ist aber völlig unklar, was die Server der Piraten damit zu tun haben sollen. Ja, wir wissen, da wurde angeblich die Attacke koordiniert, aber das taucht im Beschluss nicht auf.
    Wie sollen die durchführenden Beamten dann auch wissen, was sie eigentlich suchen und beschlagnahmen sollen.
    Eine „Unbekannte Anzahl von Festplatten mit unbekannter Speichergröße“. Na herzlichen Glückwunsch. Also am besten mal alles. Man weiß ja nie.

    Und was zur Hölle sind „sogenannte OpenSource-Recherchen“?

    Das ganze Dokument macht mich fassungslos.

    1. Wirklich „formal“ ist es nicht, aber:

      „konnte auf der Website zahlreiche links zu weiteren Webseiten gesichtet werden, die u.a. Erläuterungen zu der Gruppe der anonymen Täter, Darstellung zur Aufforderung eines Angriffes … enthalten. Danach besteht der Verdacht, dass auf dem Server “piraten-pad.de” Informationen vorhanden sind, die nur dem Täterkreis oder diesen nahe stehenden Personen vorliege können, da der Server von den Tätern genutzt wird und dieser Informationen (z.B. Logdateien) enthält, die zur Identifizierung der unbekannten Täter führen können.“

      Der letzte Satz ist wohl entscheidend. Aufgrund der auf dem Pad gefundenen links usw. wird davon ausgegangen, dass die Täter die Seite besucht haben und daher in Logdateien zu finden sind (IP Adressen o.ä.).

      Da es keine Logs gibt (nach Aussage der Piratenpartei) werden die Ermittler wohl nichts nützliches finden.
      Wenn aber links zu anderen Webseiten gefunden wurden, dann müssen ja noch mehr Hoster Besuch bekommen haben.

      Da es darum geht Spuren und Beweise zu sammeln war von einer vage Formulierung aus zu gehen. Ich frage mich nur wie sowas jurstisch standhält. Selbst wenn da was gefunden würde könnte man zumindest den vorauseilenden Gehorsam und den Shutdown der ganzen Netzports kritisieren. Vielleicht habe ich aber auch zu viele US Serien gesehen in denen Beweise ausgeschlossen wurden weil der Stift vom Staatsanwart die falsche Farbe hatte.

      Mal eine Frage: Wann bekommt man den die Info, dass noch mehr gemacht wurde? Es wäre ja möglich, dass schon eine Abhörmaßnahme (Trojaner o.ä.) gelaufen ist und davon müssen „Unbeteiligte“ dann irgendwann informiert werden. Ist doch so? Wenn ja, wie viel Zeit vergeht bis so eine Info kommt?

      1. Eine solche Info kann sehr stark verzögert werden, in der deutschen Justiz wird dann einfach weiter behauptet der Verdächtige könnte ja noch etwas tun.
        Ansonsten kann man nur sagen das die Server der PP einen Backroll mit Backup aufspielen bekommen haben um eine Veränderung des Systems auzuschließen

      2. @Nodachi

        danke für die Info.

        ich dachte mir schon, dass zumindest das Verfahren irgendwie beendet sein muss bevor ein „abgehörter“/“ausspionierter“ Unbeteiligter die Info bekommt (+ Bearbeitungszeit usw.).

        Der Shutdown der Netzwerkports war also eine Maßnahme der PP (zwangsläufig) und nicht der Polizei? Bzw. Es war eine Maßnahme der Polizei um ein System zu untersuchen das nicht mehr produktiv am Netz ist.

      3. Die deutsche Justiz hat die eigenwillige Regelung, dass auch unrechtmäßig erlangte Beweisstücke vor Gericht verwertet werden dürfen. Wer regelmäßig besagte US-Serien schaut oder ein rechtsstaatliches Empfinden hat wird davon zwar schockiert sein, aber entsprecende Entscheidungen gibt es oft genug.

        Die Piraten haben Backups aller betroffenen Systeme hergestellt, um den Einsatz von „Bundestrojanern“ ausschließen zu können, falls du das meintest.
        Die Anonymous-Aktionen liegen ja bereits über einen Monat zurück, da wäre denke ich ein Trojaner bereits aufgefallen. Außerdem, was willst du damit bei einem Stromerzeuger? Kundenprofile? Ich hoffe doch, dass diese entsprechend geschützt sind.

      4. @Lama
        Janaja, ich finde das nicht so eindeutig ob das gut oder schlecht ist. Illegal erworbene Beweismittel sind eben auch Beweismittel… wenn sie etwas beweisen wäre es eigentlich fahrlässig sie zu ignorieren, schließlich ist das Gericht dazu da die Wahrheit ™ herauszufinden und dann Recht zu sprechen.
        Die Kehrseite ist eben, dass der Anreiz/Druck Beweismittel ausschließlich legal zu erlangen dadurch recht gering wird.

        Als logischen Kompromiss sähe ich persönlich: Illegal erworbene Beweismittel zulassen und: Täter, die illegal ermitteln sehr schwer bestrafen. Und ich bin da auch jemand, der gerne persönlich wird, also nicht dass sich die Befehlsempfänger aus der Schlinge ziehen können, wer an einer illegalen Operation beteiligt ist wird bestraft, fertig.
        Ob diverser Polizeigewalt bin ich bspw. dafür entsprechende Beamte daran zu hindern diese Aufgaben wahr zu nehmen. Ich will die nicht gleich gekündigt sehen o.ä. einfach weil’s fies ist, du zerstörst jemandens Karriere, weil das nunmal der einzige Arbeitgeber in dem Beruf ist. Stattdessen: Wer Demonstranten verprügelt wird nie wieder auf Demos geschickt (weil er den Stress offensichtlich nicht ab kann), wer Durchsuchungsbeschlüsse quasi ungelesen abzeichnet wird keine mehr auf seinen Schreibtisch bekommen, denn er ist offensichtlich damit überfordert und wer „Gefahr im Verzug“ sieht bei einer Durchsuchung, wo dies nicht zutrifft möge nie wieder diese Entscheidung fällen müssen.
        Als Alternative sehe ich aber immer auch die Weiterbildung :) Wer den Stress auf Demos (oder Sportveranstaltungen…) nicht erträgt kann ja vielleicht ein Stressbewältigungs-Seminar machen, wer Durchsuchungsanträge nicht versteht kann ja nochmal ’n halbes Jahr in die Rechtspflege und wer Gefahr sieht weil jemand arabisch spricht braucht vielleicht mal einen Kurs in Menschenkenntnis. Wenn es nicht fruchtet siehe oben :)

        Aber ich schweife ab, Beweise sind Beweise sind Beweise und ich kann durchaus verstehen, dass deutsche Gerichte diese verwerten sollen. Ob ich das gut finde weiß ich selbst nicht, es ist eben zweischneidig.

      5. @Deus

        die Frage ist dann wer die illegale Handlung begangen hat. Wenn man das niemandem nachweisen kann hat man ein Problem und die Staatsanwaltschaft kann solche Situationen bewusst herbeiführen.

        Vielleicht muss ein Jurist das mal erklären.

      1. Der Anwalt setzt es auch in Anführungszeichen, kann jemand erklären was „open-source-Recherchen“ bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft sind?
        Whois-Abfragen?

  5. Dass das frz. Rechtshilfersuchen weder vorlag noch von den zuständigen Stellen geprüft worden war, ist jedenfalls nicht neu. Und die Berufung auf ein „angekündigtes Rechtshilfeersuchen“ belegt, dass die Ermittler mit der Beschlagnahme der Piraten-Daten einen Eingriff vorweggenommen haben, der der vorherigen sachlichen, juristischen und politischen Prüfung auf Ebene zumindest der Justizministerien bedurft hätte:

    http://berlin2011.wordpress.com/2011/05/21/rechtshilfe-in-der-wolke/

  6. Was bitteschön darf ich mir unter „sogenannten OpenSource-Recherchen“ vorstellen?

  7. Für mich verstärkt sich immer mehr die Vermutung, dass hier über die Staatsanaltschaft gezielt und böswillig versucht wurde die Webangebote der Piratenpartei zwei Tage vor der Bürgerschaftswahl in Bremen vom Netz zu nehmen.

    Ich frage mich was passiert wäre, wenn nicht die Piraten den Vorfall per Twitter sofort public gemacht hätte, ein Mitarbeiter der Piraten IT sich schnell vor Ort eingefunden hätte und der Polizei Kooperation zugesagt hätte, es nicht schon in den Morgenstunden ein internationales mediales Echo zu #servergate gegeben hätte?
    Vermutlich wären die Server wochenlang in einem Polizeikeller verschwunden.

    Inzwischen werden sehr viele internationale regierungskritische Proteste über wie IT Infrastruktur der Piratenpartei Deutschland abgrewickelt. Nicht zuletzt auch die in Spanien. Ein Motiv für diese Aktion ist für mich hier mehr als offensichtlich.

    1. @Beni: Warum sollte die Polizei in Darmstadt gegen die Piratenpartei vorgehen, um die Wahl in Bremen zu boykottieren? Zumal bremen.piratenpartei.de die ganze Zeit nicht betroffen war? Der Sinn erschließt sich mir einfach nicht.

      1. Ich sehe die Polizei hier nur als ausführende Kraft. Auch der zuständige Richter hat vermutlich den Vorfall, wie inzwischen üblich, kaum geprüft bevor er unterschrieben hat.
        Der Staatsanwaltschaft mag ich bei ihrem gewählten Vorgehen nicht glauben, dass man nur an der Aufklärung der noch formlosen Anfrage aus Frankreich interessiert war. Da der Antrag so allgemein formuliert ist, hat man zumindest die Entfernung der Webpräsenz der Piraten billigend in kauf genommen.

      1. Ach, lass mal.

        Die Piratenpartei muss Kritik aushalten können.
        Von allen.
        Auch die von Dilettanten.

    1. Ob man eine Partei für fähig hält hat aber nichts mit dem zu tun was wir hier diskutieren.
      Von daher Thema verfehlt. Es geht nicht darum ob die Piraten Profipolitiker, ein Haufen Studenten oder „Netzaktivisten“ sind.

      1. anders formuliert:
        Die Piraten sind eine politische Partei, daher sind die Politiker in gewisser Weise Profis.
        Es geht aber nicht darum ob sie sich wie Profis verhalten, bzw. ob sie sich so verhalten wie wir es von anderen Parteien kennen. Eine neue Partei kann seine Organisation ja ganz frei definieren, ohne Altlasten. Daher kann man auch Dinge machen die nicht üblich sind in anderen Parteien.
        Ob das funktioniert entscheiden am Ende die Wähler.

  8. Nachtrag:

    Da hat die PP noch Glück gehabt bezüglich des richterlichen Beschlusses. Bei „Gefahr im Verzug“ geht es bei Herrn Meier und Frau Schmidt nämlich auch ohne. Und das ganz flott morgens um 6 Uhr. Der richterliche Beschluß kann nachgeholt werden.

    Daher sind hier wohl die Angsthasen in der Justiz geradezu vorsichtig gewesen. Weil es sich um eine Partei handelt offensichtlich.

    Und der PP rate ich, ihrem „Alles ist möglich“-Fetisch mal abzuschwören. Es ist eben nicht alles möglich. Ich mag die PP (auch wenn es mir sehr schwerfällt), aber sie kann sich auch nicht alles erlauben. Es gibt keine Sonderkonditionen.

    Katja

    1. Toll! GiV geht auch nur solange gut, bis das BVG auch da einen Riegel vorschiebt. So wie bei Wohnungsdurchsuchungen geschehen.

      Und wenn Du eine gute Kritik hast, kannst Du Dich ja an die PP wenden, die freuen sich bestimmt. Wenn Du allerdings nur trollen wolltest…

    2. Wann war den „Gefahr im Verzug“?

      Die einzige Gefahr bestand darin, dass die Logs gelöscht werden. Ohne Informationen wann die französischen Behörden auf die deutschen zugekomen sind ist es schwer ab zu schätzen wie lange es gedauert hat den Beschluss zu bekommen. Und ob die franzosen nicht auch schon getrödelt haben.
      Es ist aber unwahrscheinlich, das die Logs (die es ja eh nicht geben soll) genau in dem Zeitraum gelöscht werden. Solange man nicht weiß wann Logs gelöscht werden bestünde natürlich immer die Gefahr, aber sie können auch zwei Tage vorher gelöscht worden sein oder eben erst in drei Wochen.
      Da hätte eine Zusammenarbeit die dafür sorgt, dass keine Daten vom Server gelöscht werden auch gereicht ohne gleich alles vom Netz zu nehmen.

      Aber die Partei wurde wohl als verfassungsfeindliches (weil Terrorismus unterstützendes) Organ gesehen. Ist jetzt noch die Frage welche Verfassung bedroht war.

      1. Die „Gefahr im Verzug“ bestand darin, daß Beweismittel hätten vernichtet werden können. Vor dem Zugriff.

        Ist Jura so schwer zu verstehen?

        Katja

      2. Sorry, bist du Jursitin?
        Soweit mir bisher bekannt bezieht sich „Gefahr im Verzug“ auf die Gefahr, dass ein Straftat begangen wird, ein Mensch zu schaden kommt o.ä. Die Vernichtung / der Verlust von Beweismaterial fällt nur darunter wenn man WEIß, dass Beweismaterial tatsächlich vernichtet wird. Nicht wenn die theoretische Möglichkeit bestehen (wobei die Beamten nicht einmal wussten ob Beweise vorhanden waren).

        So weit mir bekannt, aber wenn du es besser weißt….

    1. Und?

      „Das Vorliegen der Gefahr im Verzug muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind. Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrung gestützte, fallunabhängige Vermutungen reichen nicht aus.“

      Wo wird den eine Tatsache bezüglich „Gefahr im Verzug“ begründet. Es wurde angenommen, dass auf den Festplatten Daten über die „Täter“ zu finden sind. Und dann wurde spekuliert, dass die Daten evtl. gelöscht werden.

      Die Daten hat es nie gegeben weil nicht geloggt wurde. Und es gab auch keinen Grund zur Annahme, dass die Serveradmins gerade fleißig am Löschen waren.

      Ich erkenne da keine Begründung einer Tatsache.

      Vielen Dank für den Link, ich sehe mich bestätigt.

  9. Liebe Anonymer, vergiss es.

    Du bist nicht „bestätigt“, sondern hast von Tuten und Blasen keine Ahnung.

    Das sind diese Laien, die ich so liebe. Aus dem Bauchgefühl richten? Null Ahnung von irgendwas.

    Stöhn (aber lustlos). Surfe nächste Tage mal wieder vorbei.
    Bleibt bis dahin recht friedlich und niedlich. Vor allem hier.

    Katja

    1. Okay, das mit dem Bauchgefühl muss mir jetzt noch erklärt werden. Ich bin nur deinem Link gefolgt. Wenn du deswegen enttäuscht bist, finde ich das schade.

      Ein Argument warum in diesem Fall Gefahr im Verzug war hast du nicht geliefert. Die Definition des Begriffes hast du geliefert und ich habe argumentiert (anhand des von dir gelieferten Links), dass es keine begründete Tatsache gab.

      Es ist im Beschluss die Rede von:

      1. „Die von dem
      Server zur benannten IP-Adresse vermuteten Daten“

      2. „Aufgrund der Flüchtigkeit von Daten im Internet und der
      damit verbundenen Gefahr, dass Daten, die für die weiteren in Frankreich geführten Ermittlungen
      von Bedeutung sein könnten, verloren gehen, ist es jedoch notwenig, bereits jetzt vorab der
      Übermittlung des justiziellen Rechtshilfeersuchens eine Vorabsicherung vorzunehmen und die
      Speichermedien zu beschlagnahmen.“

      „Flüchtigkeit“ wird aber einfach als Spekulation angenommen und in keiner Weise für den konktreten Fall untermauert. (“Das Vorliegen der Gefahr im Verzug muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind.“)
      Keine Tatsache bezogen auf die gesuchten Daten, nur auf Daten allgemein.

      Das ist als wenn man annimmt, dass Häuser abbrennen können und daher „eine Vorabsicherung“ gerechtfertigt ist. Oder dass Menschen ihre Wohnung putzen und daher eine Vorabsicherung gerechtfertigt ist. Einzelfall bedeutet, dass ich weiß wann die entsprechende Wohnung geputzt wird und dass dann nicht genug Zeit für einen richterlichen Beschluss (bzw. die offizielle Anfrage aus Frankreich) ist.

      1. @Katja

        p.s. ich richte nicht, sowas maße ich mir nicht an.
        Bist du ein Profi? wenn du so allgemein von Laien schreibst.

      2. .oO(..trolls trolling trolls…)
        Hört jetzt auf ihr beide, denkt doch mal einer an die Kinder!!1!

      3. @anon

        Hattest DU Akteneinsicht? Nein! Überlasse daher bitte den Juristen die Beweismittellage zu beurteilen.

        Katja

      4. @Katja
        Ja Ja,
        danke fürs zurück rudern!
        Du hast auch nicht mehr Akteneinsicht als ich. Mehr als den Beschluss haben wir beide wohl nicht gesehen. Darauf habe ich mich bezogen und auf deine Quelle.

  10. @Deus Figendi

    Was unterscheidet einen RECHTSSTAAT von einem gewöhnlichen Kriminellen?
    Ein Rechtsstaat hat Unrecht von seinen Bürger fernzuhalten. Dazu darf er aber nicht selber kriminell werden!
    Der Ankauf von Hehlerware (Steuer-CD) und das verwenden von illegal erlangten Beweismitteln gehört m.E. in den Bereich kriminell.

    In ihren Fall wird man immer ein Bauernopfer finden wenn man aber von vornherein jegliche illegal erlangten Beweismittel nicht zulässt sind die Hürden sehr viel höher gelegt. Nicht nur bei den Beamten selber sondern auch bei Staatsanwaltschaft und Richter.
    In dem Fall hier kann ich mich des Eindruckes nicht erwehren das den Beschluss ein Beamter geschrieben hat und der Richter, warum auch immer, ungelesen unterschrieben hat. Dabei scheinen ihm weder die Schreibfehler noch (sein) falscher Name aufgefallen zu sein.

  11. Durchsucht wurden ja nicht Räume der Piratenpartei, sondern ein Rechenzentrum in Offenbach. Da dessen Betreiberfirma nicht Beschuldigte im Verfahren ist, wären für die Durchsuchung ihrer Räumlichkeiten eigentlich noch deutlich höhere Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung zu stellen gewesen

    Das Argument ist valide, aber von diesem Punkt absolut unabhängig, denn die Piratenpartei war genau so wenig Beschuldigter wie der Betreiber des Rechenzentrums. Auch wenn die Räume der Piratenpartei dazu durchsucht worden wären, wären die erhöhten Anforderungen zu beachten gewesen.

  12. Hmm. Schade, dass der Fehler mit der Domain nicht auch ganz oben, in der eigentlichen Durchsuchungsanordnung erscheint. Sonst hätte man sagen können, „Die Domain gibt es bei uns nicht, da müssen Sie den Domain-Squatter fragen, der die Domain hat oder hatte“.

  13. Man stelle sich mal vor, wie die Zukunft aussieht, wenn das so weiter geht.

    Beispiel: Jemand von Anonymous bestellt im Internet eine Maske, die er tragen will. Folge: Das Postunternehmen, das die Sendung befördert hat, wird durchsucht und alle Post vom betreffenden Händler wird beschlagnahmt.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.