Schultrojaner: Schnüffeln statt Büffeln

Die Sendung „Computer & Kommunikation“ im Deutschlandfunk hat heute nochmal die Diskussion umd en Schultrojaner zusammengefasst: Schnüffeln statt Büffeln.

Seit Januar 2008 dürfen Kopien aus Schulbüchern nur noch mit Zustimmung der Autoren und Verlage angefertigt und für den Unterricht verwendet werden. Nun planen die Verlage, die Einhaltung dieser Regel zu kontrollieren – mithilfe einer Plagiats-Software.

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15 Ergänzungen

  1. das kostet alles geld, was unser staat ja eigentlich nicht übrig hat….
    ich verlange dass so ein scheiß nicht durgeführt werden soll.
    Man muss darauf vertrauen, dass die staatlichen und städtischen Schulen sich an gegebenes Recht halten.
    Bei Polizei oder BKA wird sowas auch nicht durchgeführt auf fordern einer „Software“-lobby

  2. Bei meienr Analyse des Vertrages habe ich mich ja schon gewundert, warum es ihn überhaupt gibt. Aber, nachdem:

    In einem Kommentar wurde auf § 52a hingewiesen, der die Ausnahmeregelungen für die Schulen enthält und am 31.12.2012 automatisch ausläuft (Regelung zu finden in § 137k).

    Damit ergibt der Vertrag mehr (perfiden) Sinn. Ich hatte mich ja bereits gewundert, warum die Länder etwas abschließen, dass sie eigentlich schwächt, wo sie doch das Gesetz auf ihrer Seite haben.
    Nun, mit dem Ablaufen des § 52a haben die Schulen das Gesetz eben nicht mehr auf ihrer Seite. Ab da wären die Kopien für den Unterricht verboten. Damit macht auch die steigende Summe (im selben Verständnis wie Abgaben auf Leermedien) Sinn: Denn dann dürfen die Schulen weniger kopieren, und es ist davon auszugehen, dass mehr “illegale” Kopien erstellt werden.

    Das eigentliche Problem aber ist folgende Logik: Die Länder können sagen, wir brauchen den Vertrag, weil der Ausnahme-§ abläuft.
    Wenn man aber eine Vertrag hat, können die Verlage sagen, dann braucht es keine Ausnahmeregelung. Denn dann gibt es schon eine Regelung, also warum noch ein überflüssiges Extragesetz verabschieden, die Politik hat doch echte Probleme zu bewältigen…
    Durch den automatischen Ablauf der gesetzlichen Regelung wird außerdem eine Debatte über den Sinn dieser Regelung – nämlich zum Vorteil der Bildung – unterdrückt.

    1. Der §53 Abs. 3 http://dejure.org/gesetze/UrhG/53.html ist auch interessant, hier ließt man:
      […] Die Vervielfältigung eines Werkes, das für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt ist, ist stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.
      […]

      Anscheinend wurde das 2008 eingefügt vgl. mein Posting http://www.internet-law.de/2011/10/plagiatssoftware-von-verlagen-auf-schulrechnern.html#comment-11021

      Mir stellt sich die Frage wie so etwas passieren kann? Warum wird da auf einmal Politik für Verlage gemacht und deren Position gestärkt?
      Schließlich sind die Kosten von 7 Millionen oder gar später 9 Millionen Euro nicht gerade klein…..

      bombjack

      1. Weil irgendwer in entscheidender Position einen Vorteil davon hat oder sich einen davon verspricht, nehme ich mal an.

      2. Hm…..da erinnere ich mich doch an einen Schrieb denn ich als TA (Laborratte) im öffentlichen Dienst bekommen habe…wo gewarnt wurde, dass die Flasche Wein oder das Pfund Kaffee was ein Vertreter der Bio- und Laborfirmen verschenkt hat, u.U. als Bestechung gewertet werden könnte…..da frage ich mich dann wie es sein kann, dass dort bei mir so scharfe Maßstäbe angelegt (bzw. angedroht) werden, während so ein Passus in einem Gesetz ja okay ist……ebenso (zwar andere Baustelle) die diversen (Aufsichtsrats)-Pöstchen praktizierender Politiker….

        Ein Schelm wer Böses denkt…..

        bombjack

  3. Es fällt auf, wie hier der Begriff „Plagiat“ umgedeutet und für eigene Zwecke genutzt wird. Der Schultrojaner soll nicht nach Plagiaten, sondern nach vermeintlichen oder echten Raubkopien suchen. Befände sich die Doktorarbeit von Herrn zu Guttenberg auf einem Schulrecher, würde der Schultrojaner sicher keinen „Plagiatsalarm“ auslösen, weil er nach echten Plagiaten gar nicht sucht.

    1. Auch Raubkopie ist ein Kampfbegriff der Verwertungsmonopolinhaber (genauso wie „gestiges Eigentum“, weshalb ich hier den treffenderen Begriff benutzt habe)

  4. Es wundert, dass Lehrer nur 12% bzw. 20 Seiten Kopieren dürfen, wenn in Universitäten – hier in Deutschland, aber auch überall sonst in der Welt – sich teilw. 200 Studenten ein einzelnes Buch teilen und in seiner mitunter 200-seitigen Stärke wegen prüfungsrelevanz vollständig durcharbeiten.
    Aber moment! Hier wird ja von Verlagen gesprochen: D.h. dass zukünftig neben Kindergärten und Schulen, nun auch Hochschulen und Bibliotheken allerorts eine Schutzvorrichtung gegen Abkupfern bekommen. Es handelt sich also um die Fortsetzung der Urheberrechtsdebatte. Was allerdings quasi als eine Firewall gegen Wissenserwerb nach chinesischem Vorbild beschrieben wird, ist eine Maßnahme zur Gewinnmaximierung. Diese ist für die Industrien der Unterhaltung wichtig als auch wenn es um Patente geht. Beim Allgemeingut Bildung und Recht (siehe Nomos-Verlag) ist Gewinnstreben aber nun mal nur zweitrangig.

  5. Ich weiß von Kindergärten, die massiven Ärger mit der GEMA bekommen haben aufgrund von Kinderliedern. Man hat sich nach Abmahnungen auf eine Flat geeinigt. Die Kindergärten zahlen jetzt ein paar Euro im Jahr an die GEMA, dafür dürfen sie Kinderlieder auf Zetteln für die Eltern kopieren oder bei Veranstaltungen verteilen. Dieses Thema ist für juristische Laien schwer durchschaubar, schnell hat man Post im Briefkasten. Aber die GEMA hat Recht bekommen. Daher ist es sinnvoll, nicht immer aus dem Bauch heraus zu argumentieren. Das Bauchgefühl spielt vor Gericht keine Rolle. Vor Gericht und auf hoher See…. na ja.

    Dani

    1. Naja, Verwertungsgesellschaften sind kompliziert und leben von Einschüchterungen (KIndergärten, Fanwebseiten) und Schrottschüssen — sie brauchen die, denn nur durch Verknappung kommt Geld hinein. Wie viel die Künstler davon bekommen, kann man teilweise nachlesen — Stichwort: Verteilungs-Schlüssel

      Mit dem Digitalen kommen diese Gesellschaften nicht nicht zurecht, da entweder alle Kommunikation ständig überwacht werden muss (Ein Traum für Verwerter, das es klappt sieht man an den digitalen Fingerprints bei youtube/google — einfach mal nach dem TED Vortrag suchen) oder gar nicht (Bürgerrechte und überall Raubkopien, Künstlersterben!).

      Und das dazwischen wird gerade ausprobiert — wie weit kann man gehen? Immer wieder und wieder, so lange noch genug Geld da ist.

      Am Ende wir wohl sowas wie DRM-frei beim Künstler kaufen, herauskommen — ohne Men-in-the-middle. Das Urheberrecht für Texte und Musik wird bestehen bleiben, mit hoffentlich kürzeren Fristen und weniger Rechten für Verwerter …

  6. Ups, da war doch noch was bei all dem Jammer! Was könnte es sein in Deutschland. Mh..mh…mh…..Wahlen? Ja, genau! Wahlen! Bei Landtagswahlen Beteiligung im Schnitt bei 40%, Bundestagswahlen im Schnitt bei 50%. Ist es nicht erstaunlich, wenn sich hier alle beschweren, was in diesem Land falsch läuft, aber nicht zur Wahl gehen, oder? Das faule deutsche Volk hat schon immer das bekommen, was es verdient hat. Und an Wahlsonntagen hier gerne wie heute, aber erst NACH dem AKT. Ihr steht doch auf Akte? Wählen gehen gibt den super Orgasmus. Vor allem um 18 Uhr, wenn den C-Parteien online und im TV die Kinnlade runterfällt. Macht Ihr es endlich, als hier einen auf Song „immer wieder Sonntags kommt die Erinnerung“… zu machen? Geht wählen!

    Dani

    1. Ehm… da stellt sich immer die Frage, wen denn bitte. Die wenigen Parteien, die nicht schon bewiesen haben, dass sie in der Regierung dieses System unterstützen, haben meist andere Probleme.

  7. Ich finde man sollte bei Schulbücher gleich das Recht „Mitkaufen“ diese kopieren zu dürfen. Ich meine immerhin geht es hier um die Bildung der Jugend und es gibt in Deutschland eh schon einen Fachkräftemangel außerdem kopiert man nicht das ganze Buch sondern nur eine Seite (ich weis dies ist laut Urhebergesetz auch verboten) aber man sollte wenigstens bei der Bildung nicht so versessen sein. Und dann noch einen Trojaner auf die Reise zu schicken ist ja der größte „Humbuck“ Kostet den Saat unnötig und der hat eh schon zu wenig Geld…
    also einfach bei Schulbüchern (Lehrerausgabe) des Kopierrecht in den Kaufpreis miteinbeziehen und gut is.

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