Piraten wollen lange Urheberrechtslaufzeiten

Die Piratenpartei hat auf ihrem Bundesparteitag in Offenbach neben vielen anderen politischen Themen auch etwas zu Netzpolitik beschlossen: Zumindest einen Antrag zu Änderungen im Urheberrecht. Nach den Grünen haben die Piraten es auch geschafft, bei den Urheberrechtslaufzeiten einzuknicken und man fordert jetzt statt 70 Jahre nach Tod des Autors nur 10 Jahre nach Tod des Autors. Sollte ich noch 65 Jahre weiter leben, dann wird dieser Text nach dieser Forderung erst in 75 Jahren gemeinfrei. Wirklich progressiv ist das nicht, von radikal kann man da gar nicht schreiben, selbst die Grünen fordern weniger.

Auch wenn viele sinnvolle Forderungen in dem Papier stehen, so verwirren mich die zahlreichen unterschiedlichen Laufzeiten für unterschiedliche Werkformen. Filme sollen 50 Jahre geschützt werden, Software nur 20, Leistungsschutzrechte sollten 25 Jahre gelten und dann neu verhandelbar sein und um das Problem der verwaisten Werke zu lösen, sollen Werke von „anonyme und pseudonyme“ Künstlern nach 30 Jahren gemeinfrei werden. Wahrscheinlich habe ich nicht alles aufgezählt.

Aber es gibt auch sinnvolle Forderungen wie Legalisierung des Tauschens von urheberrechtlich-geschützten Werken zu nicht-kommerziellen Zwecken (Im Gegensatz zu den Grünen ohne Kompensierung der Künstler durch Kulturflatrate-Modelle), eine Ablehnung von DRM, eine Stärkung der Privatkopie und viele kleine Details, die der Großteil der Mitglieder wahrscheinlich gar nicht verstanden haben werden. Vielleicht hab ich es überlesen: Aber wo finde ich was zu transformativen Werken (Recht auf Remix)?

Ansonsten gilt wie bei jeder anderen Partei: Schön, wenn etwas beschlossen wurde, man muss es aber auch offensiv vertreten (wollen). Und als nächstes könnte man mal die unterschiedlichen Laufzeiten abfragen, das merkt sich sicher kaum jemand.

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81 Ergänzungen

  1. Dann möchte ich dich bitten als leuchtendes Beispiel voran zu gehen und alle Inhalte dieser Webseite in einem Jahr unter einer CC-BY-Lizenz zu veröffentlichen.

    Man kann wirklich alles schlecht reden.

    1. @Der Yeti: Ich befürworte die Forderung 5-20 Jahre Laufzeit (Nicht nach Tod, sondern nach Schaffung) plus Möglichkeiten zur Opt-In-Verlängerung (Nicht ewig).

      1. sie sollten mal den urheberrechtsverweis im footer entfernen. oder bessere beispiele erfinden, ganz wie’s beliebt.

        .~.

      2. @Markus: Naja, gerade noch etwas Katerstimmung und das bisschen Piraten-Bashing passt ganz gut zu meiner aktuellen Selbstgeiselung :D

  2. Also ich denke das eine Begrenzung auf die Lebenszeit durchaus Sinn macht. Dafür dann aber auch die legalen Möglichkeiten der Privatkopie zu nutzen. Bleibt nur die Frage wie man die Urheber entlohnen will wenn P2P legal wird ?

    1. Die Grünen wollen zwar auch nicht-kommerzielles Filesharing legalisieren, dafür aber unter dem Motto „Vergüten statt Verfolgen“ als Ausgleich die Kulturflatrate bzw. Kulturwertmark.

      1. Sorry, aber die Kulturflatrate ist noch lange keine beschlossene Sache, allenfalls eine diskutierte bei Grünens. Und die Kulturwertmark ist nicht einmal ernsthaft in den einschlägigen Kreisen diskutiert worden.

      2. @regressiver Holznerd:

        Ich weiß zwar nicht welche „einschlägigen Kreise“ du meinst, aber beim geplanten Kulturflatrate-Pilotprojekt von Volker Grassmuck wird neben dem „klassischen Modell“ mit Verteilung über eine Verwertungsgesellschaft auch die Idee der Kulturwertmark getestet werden…

    1. Beinhaltet doch gar nicht nur Bashing. Und mir als Piratenwähler gefällt die genannte Forderung auch nicht.

    1. Jemals drüber nachgedacht, dass eine kürzere Laufzeit freie Software schwächen könnte? Das Problem ist dass man insbesondere freie Software schwächt, weil deren Quellcode zur Verwendung verfügbar wird. Kommerzielle Software hat dieses Problem nicht! Selbst bei 20 Jahren Laufzeit wäre ein Linuxkernel in der Version 1.0 demnächst gemeinfrei.

      1. Ja, und? Wer will denn irgendwas mit Linux 1.0 anfangen? Oder wo ist bzw wo siehst das eigentliche Problem?

      2. TeX/LaTeX ist sehr wohl noch aktuell. Und beim Gedanken an einem Microsoft Word Science-GUI für 200 € wird mir jetzt schon schlecht.

  3. Ich hab das Blog bis vor gar nicht langer Zeit wirklich gern gelesen. Seitdem es zum Transportvehikel für grüne Parteipolitik verkommen ist, ists damit vorbei. Und das ist überaus schade…

    Die offensichtliche Angst vor den Piraten in gewissen Kreisen schadet allerdings gar nicht. :-)

  4. Ich glaube gegen lange Urheberrechtslaufzeiten hat ja nicht wirklich jemand was. Die ganzen Probleme machen doch die Verwertungsrechte.

  5. Hi Markus,

    Wir Piraten haben gar nicht den Anspruch, radikal zu sein. Zumindest ich als derjenige, der diesen Antrag eingereicht hat, habe ihn nicht.

    Du hast Recht. In dem Text stehen fürchterlich viele Zahlen. Und keine davon ist in Stein gemeisselt. Das wirklich entscheidende daran, ist dass er das Gleichgewicht im Kräftedreieick Urheber-Verwerter-Nutzer neu setzt und dabei ganz klar die Rechte der Urheber gegenüber den Verwertern und der Nutzer gegenüber den Urhebern stärkt.

    Er beschäftigt sich mit so ziemlich allen Paragraphen des Urheberrechts und beinhaltet auch Punkte wie die Weiterleitung von Kabelsendungen in Wohnanlagen mit mehr als 75 Anschlüssen. Diese werden heute als Sendeanstalten gewertet..

    Kulturflatratemodelle sind auch aus dem Grund komplett ausen vor gelassen. Alleine schon der Name ist grundlegend falsch, denn es geht um eine Pauschalabgabe auf Internetzugänge. Diese wäre mit dem Antrag übrigens auch weiterhin möglich.

    Wir werden in den nächsten Wochen die Inhalte in noch leichter verständlicher Form aufarbeiten, aber dafür fehlte erstmal die Zeit.

    Ich fand es beeindruckend, mit welcher Mehrheit der Antrag angenommen wurde – und auch dass sich fast alle anwesenden Urheber dafür ausgesprochen haben.

    1. „Kulturflatratemodelle sind auch aus dem Grund komplett ausen vor gelassen. Alleine schon der Name ist grundlegend falsch, denn es geht um eine Pauschalabgabe auf Internetzugänge. Diese wäre mit dem Antrag übrigens auch weiterhin möglich.“

      Das liest sich im Antrag aber anders:

      „Auch muss bei einer Reform berücksichtigt werden, dass man niemandem bestimmte Geschäftsmodelle oder Verwertungsmethoden aufzuwingen darf. Eine Reform muss sowohl diejenigen berücksichtigen, die gerne alles unter freien Lizenzen veröffentlichen, aber auch diejenigen, die von sich aus eher den klassischeren Vertriebsweg gehen möchten. Hier sei darauf hingewiesen, dass, nur weil die wenigen größeren Labels und Verlage oft ein raubtierartiges Verhalten an den Tag legen, das nicht auch für die vielen Kleineren gelten muss.
      Über alternative Verwertungsmodelle, wie dynamische Schutzfristen, eine Kulturflatrate oder dergleichen, wurde ebenfalls viel diskutiert. Dabei konnte jedoch kein System gefunden werden, das aus sich selbst heraus funktioniert oder eine einfache und wirklich faire Verteilung zulässt.“

      1. Das ist die Einleitung und dient vor allem der Abgrenzung. Im eigentlichen Text steht kein Wort zu einer Abschaffung oder einem Verbot von Pauschalabgaben. Nur weil _noch_ kein Konsens für ein Vergütungsmodell gefunden werden konnte heisst das ja nicht, dass wir uns nicht noch auf eines einigen können. :)

  6. Liebe Kommentarpiraten,

    habt Ihr das Posting eigentlich gelesen, bevor Ihr hier Transportvehikelei für grüne Parteipolitik wittert? Im Text kommen die Grünen absolut nicht gut weg.

    „selbst die Grünen“ heißt doch offensichtlich, dass sogar die es ausnahmsweise mal hinbekommen haben.

    Die Rechthaberei der Piraten kann einem ja schon mächtig auf den Zeiger gehen, das mimosenhafte Gejammer und die Anti-Piraterie-Paranoia ist allerdings noch schlimmer.

    1. Ich bin zwar kein Pirat, aber wenn die Überschrift “Piraten wollen lange Urheberrechtslaufzeiten”, dann weiß ich, wo die Musik spielt.

      Ich schreibe hiermit folgenden Bewerb aus: Wer eine noch tendenziösere Überschrift findet, kriegt die Große Goldene Journalisten-Anstecknadel. Den Rest diskutieren wir nach der Verleihung weiter. ;-)

      1. @markus: Und das würde die Überschrift weniger tendenziös machen? (Sofern es denn stimmt; ich weiß das nicht.)

      2. Natürlich ist die Überschrift tendenziös Piratenkritisch bzw. drückt sie eben die Verwunderung aus, die einen befällt wenn man die angestrebten Zahlen liest, denn gerade in diesen Fragen erwartet man von den Piraten in der Tat „radikale“ Forderungen mit dem Ziel wirklich etwas zu ändern; wenn das Urheberrecht gar keiner solch starker Änderung bedarf und man die derzeitigen Spannungen anders zu lösen gedenkt, schön und gut, dann erklärt das hoffentlich der Antrag (alternativ wär es nat. schön, wenn das in den Kommentaren geschähe); diese kritische Haltung bzw. Aufzeigen des (vermeintlichen?) Widerspruchs macht sie noch lange nicht Grünenfreundlich.

      3. @thaniell: Ja ne, is klar, der Spruch drückt „Verwunderung“ aus, kleine Kinder bringt der Storch und zur Not fabulieren wir halt irgendeine Verbindung zu den schwedischen Piraten herbei.

        Die Überschrift ist genau eines: nämlich die übliche 08/15-Schlammschmeißerei, derer man sich in in Parteien bedient, um den politischen Gegner möglichst gut anzupatzen. Wenn der erst schmutzig genug ist, dann braucht man sich auch selber nicht als völlig sauber darzustellen, um als Gewinner dazustehen.

        Und, bitte, zur Klarstellung: Es steht wirklich jedem frei, Parteipolitik hier oder in allen möglichen anderen Blogs zu betreiben. Aber bitte nicht auf die unschuldige Google-Lobbying-Tour (siehe netzpolitik.org von 3.12.2011) sondern offen und transparent.

    2. Das wird dann nur ncoh von den Piraten übertroffen, die hier aufschlagen und auf herablassende Weise auf „Erklär mir die Welt“ machen.

  7. Ernstgemeinte Frage:

    Was ist denn so schlimm an langen Laufzeiten oder Schutzfristen, wenn das Urheberrecht im Sinne der Urheber und Nutzer reformiert werden sollte?

  8. Ich bin zwar kein Pirat, aber wenn die Überschrift „Piraten wollen lange Urheberrechtslaufzeiten“, dann weiß ich, wo die Musik spielt.

    Ich schreibe hiermit folgenden Bewerb aus: Wer eine noch tendenziösere Überschrift findet, kriegt die Große Goldene Journalisten-Anstecknadel. Den Rest diskutieren wir nach der Verleihung weiter. ;-)

  9. Wie bitte 10 Jahre nach dem Tod? Wovon haben die sich inspirieren lassen? Von der Convention Nationale? Okay, die Verwertungsrechte sind entscheidender, aber das ist irgendwie ein bisschen enttäuschend. Ich könnte sogar verstehen, wenn ein Urheber einen Teil seiner Urheberpersönlichkeitsrechte bis zum Tod behält, aber zehn Jahre danach? Für den Fall, dass er nochmal aufsteht oder was?

    1. Nicht für den Fall, dass er nochmal aufsteht, aber was ist mit Hinterbliebenen? Denk mal für einen Moment nicht an die großen Major Labels sondern an z.B. Künstler, die ihren Kram selber vertreiben. Es sind ja nicht gleich alle automatisch Millionäre, nur weil sie Musik machen.

      1. Ich habe schon an die eigentlichen Urheber gedacht, nicht an große Verwerter. Die Interessen der Hinterbliebenen können durch einen an der Erstverbreitung des Werkes orientierten Schutzzeitraum in den relevanten Fällen ähnlich gut geschützt werden. Etwa um zu verhindern, dass die Musik eines jugendlichen Künstlers, der verunfallt, direkt am nächsten Tag als Gemeingut gilt. Jahrzehnte später sieht aber anders aus und schließlich soll das Urheberrecht den Urheber schützen und nicht seine Angehörigen.

    2. X Jahre nach dem Tod kann sinnvoll sein, wenn die Kuenstler ihre Rechte verkaufen wollen. Dann waere es fatal, wenn die Rechte sofort mit dem Tod des Kuenstlers erloeschen wuerden, denn kein Kaeufer weiss, wie lange der Kuenster noch lebt.
      Allerdings waere ich auch eher fuer Y Jahre nach Schaffung/Erstveroeffentlichung eines Werkes (wobei persoenlich waere mit Y+1 lieber, dann kann der Rechteinhaber noch das Jubilaeum mitnehmen).

  10. 20 Jahre für Software sind schon derb viel. Aber andererseits sind 10 Jahre im Hinblick auf die Computersicherheit problematisch. Weil es dann wohl häufiger zum Aufbau und Betrieb von VMs mit sehr alter und noch unsicherer Software kommt – das kann eigentlich keiner wollen.

    1. Was hat die Urheberrechtslaufzeit auf Software mit der Sicherheit von darauf basierenden Computersystemen zu tun?

      Nur weil die Schutzfrist abläuft, wird der Hersteller im Allgemeinen nicht den Quellcode rausrücken oder andere Handlungen unternehmen, die die Kompromittierbarkeit der Software erhöhen.

      Der einzige Unterschied ist doch, dass der Einsatz der Software nicht mehr an den Erwerb von Lizenzen gebunden ist.

      1. Das Problem ist doch, dass die Lücken ja schon längst beim Ablauf der schutzfrist bekannt sind. Es ist in etwa so, als würde man heute Windows 95 Lizenztechnisch freigeben und hoffen, niemand würde die Software angreifen, weil sie zu alt ist. Wenn veraltete Software recycelt wird, ergeben sich sicherheitstechnisch Herausforderungen, die man schon längst als gelöst erhofft hat. Insofern ist eine Lizenzfreigabe für propritäre Software eher kontraproduktiv. Es wird dazu führen, dass in der 3. Welt die Software nach 20 Jahren einzug hält , die wir schon längst nicht mehr benutzen. Die Probleme, die sich dadurch ergeben wollen wir nicht noch einmal lösen. Es hat Milliarden gekostet, Windows 2000 und Windows XP abzulösen. Es ist etwa so, als würde man freiwillig einen ungepatchten Kernel von vor 8 Jahren einsetzen, die Exploits von damals und den 8 jahren danach, funktionieren auf dem Kernel immer noch. Außerdem bitte ich zu bedenken, dass ungepatchte Software verwendet werden mus, weil die „Updates“ natürlich ebenfalls urheberrechtlich geschützt sind. Das heißt auch die Patchlevel hinken um die Schutzfrist für die Software hinterher.

  11. Ich war nicht dabei, aber ich würde vermuten, dass bei dem Antrag erst mal auf möglichst breiten Konsens gesetzt wurde. „Radikale“ Anträge haben die Angewohnheit, keine Mehrheiten zu bekommen – und dann passiert gar nichts. So haben wir schon mal etwas dastehen, und wenn sich für weitere Verkürzungen immer noch Mehrheiten finden, kann man das auch später noch machen.
    Meine Haltung ist auch wesentlich radikaler (ich fände 1 Jahr, unabhängig vom Erhaltungszustand des Autors, angemessen – und eine Entkriminalisierung von nichtkommerziellen Kopien versteht sich von selbst), aber da die Piraten wegen ihrer Angewohnheit über alles immer wieder und wieder zu diskutieren (eigentlich eine tolle Sache, aber es nervt schon manchmal…) lange für fertige Beschlüsse brauchen bin ich für jeden kleinen Schritt froh.
    Insbesondere, weil zu Urheberrecht (im Gegensatz zu diversen Angriffen auf unser Grundgesetz in letzter Zeit) auch stark divergierende Positionen noch legitim sein können.

    1. Was genau hat man dann aber von einer Partei, die schon nach dem ersten Wahlerfolg „einknickt“ in einer ihrer Hauptthemen (siehe Parteiname) und auf „Realpolitik“ macht? Man kann sich nur vorstellen was davon noch übrig bleibt, wenn sie evtl. mal was zu sagen haben.

  12. @Markus
    Ich bin kein Pirat, finde das ständige Piraten-basing hier aber langsam nur noch peinlich. Es mag sein, dass du den Ansatz präferierst die Netzpolitik in die bestehenden Parteien zu tragen, anstatt sich mit einer neuen erst in jeder erdenklichen Weise zu blamieren, bevor man messbare Ergebnisse vorweisen kann. Mit deinem Vorgehen hier – was ich nicht mehr als sachliche Kritik erkennen kann – schwächst du aber nicht nur die Piraten, sondern auch unser aller Anliegen einer liberaleren und zeitgemäßen Netzpolitik.

  13. Ich will bestimmt kein Erbsenzähler sein und ich suche auch kein Haar in der Suppe! Allerdings ist es m.E. nicht zu viel verlangt, wenn man auch ‚mal endlich anfängt etwas genauer (und richtiger) zu sein, wenn es schon um derartige Anträge geht. Denn wenn man dann auch noch zum Thema nach wie vor immer noch solche Sätze lesen „darf“ bzw. „muss“, dann ist es wohl doch noch ein laaaanger Weg!? Siehe dazu folgende, zufällig rausgepickte Beispiele:

    1. Aus Markus‘ Eintrag zitiert:
    Aber es gibt auch sinnvolle Forderungen wie Legalisierung von Tauschbörsen
    2. Aus Beitrag #2 (Hubbenstüber) zitiert:
    Bleibt nur die Frage wie man die Urheber entlohnen will wenn P2P legal wird ?
    3. Aus Beitrag #10 (Action_Boo) zitiert:
    Was ist denn so schlimm an langen Laufzeiten oder Schutzfristen, wenn das Urheberrecht im Sinne der Urheber und Nutzer reformiert werden sollte?

    @Markus (zu 1.):
    Weshalb sollte etwas gefordert werden, das bereits so ist? Sogenannte „Tauschbörsen“ sind NICHT illegal!
    Und wenn wir schon einmal dabei sind, folgende Frage an dich mit der Bitte um Beantwortung: Wie definierst du „Tauschbörse“?
    Ich denke du weißt, daß mir schon klar ist was gemeint ist aber ich würde mich dennoch freuen, wenn du mir diese kleine Frage kurz beantworten würdest. Vielleicht macht es ja dann ‚mal *KLICK*…!?

    Am Rande: Ich persönlich weiß zwar nicht, wer den Begriff „Tauschbörse“ ‚mal hier eingeführt hatte aber dieser Begriff ist von demjenigen äußerst unglücklich vom Englischen Begriff „filesharing“ ins Deutsche übertragen worden und trägt m.M.n. evtl. unterbewusst ein bißchen dazu bei, daß viele Menschen andauernd die verschiedensten Dinge durcheinanderschmeißen…

    -~-~-~-~-= kurze Klugscheiß-Unterbrechung =-~-~-~-~
    „filesharing“:
    -> file = Die Datei
    -> sharing -> to share sth. = etwas gemeinsam benutzen / etwas (ver-) teilen
    tauschen (dt., Verb):
    -> je nach Zusammenhang z.B.: to change, to interchange, to swap, to trade…
    -~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~
    @Hubbenstüber (zu 2.):
    Siehe oben. Weshalb ist deiner Meinung nach „p2p“ denn derzeit nicht legal? Wie kommst du darauf, daß die Art zu kommunizieren (hier: peer-ro-peer) verboten sei? Übrigens sind auch clients legal und auch Protokolle, wie z.B. das Bittorrent-Protokoll ist legal! Skype (z.B.) ist übrigens auch legal! Und das die EU z.B. Projekte z.B. zu Peer-to-Peer-Internet-TV fördert ist auch kein Geheimnis!

    @Action_Boo (zu 3.):
    Du gibst dir zwar die Antwort direkt selbst hinterher, scheinst aber dennoch nichts „Schlimmes“ in langen Schutzfristen zu sehen (ich weiß, daß du das nicht direkt so formulierst – ich interpretiere es lediglich aus deiner Frage). Gestatte bitte eine Gegenfrage: Was rechtfertigt deiner Meinung nach überhaupt eine lange Schutzfrist? Sagen wir (um es etwas konkreter zu gestalten) über den Tod des Urhebers hinaus (Achtung! Urheber ungleich Inhaber verwandter Schutzrechte)? Danke!

    @all, am Rande (als persönliche Meinungsäußerung):
    Die Möglichkeit jedwede Informationen/Dateien (unabhängig von Größe, Format etc.) dezentral zum Beispiel (! nur als Beispiel) mittels p2p-Netzwerksystemen mit anderen teilen zu können, sollte meiner Meinung nach sogar streng geschützt sein. Ganz ehrlich: Mir persönlich ist es diesbzgl. scheißegal, ob die Content-Mafia den Hals evtl. nicht voll bekommt oder was irgend so’n dahergelaufener Medien-Futzi meint vermelden zu müssen. Das sollen die -wie in jeder anderen Branche auch- gefälligst unter sich klären. Stichwort: Gewerkschaften. Die können sich auch schließlich alle Nase lang selbst feiern, beweihräuchern und nutzlos über rote Teppiche wackeln … sei ihnen auch alles gegönnt, aber dann bitte ohne dabei zu jammern. Außerdem gibt es selbstverständlich wichtigere Dinge in der Welt, als irgendein vermeintliches „Werk“, welches unserer Unterhaltung dient und bereits nach ’n paar Wochen oder wenigen Monaten im Wühltisch von discountern landet und spätestens dann im Grunde die Verwertungsphase im Großen und Ganzen bereits hinter sich hat. „Werk“ setzt übrigens eine gewisse schöpferische Höhe voraus! Ich denke im Moment eher an Dateien / Informationen von Menschen in Regionen, wie z.B. Nordafrika, China u.s.w….und wenn es so weitergeht auch Nordamerika und Europa! Paranoia? Kann sein, kann aber auch nicht sein – überlegt (!) es euch doch einfach selbst. Ich wollte nämlich eigentlich nur verzweifelt versuchen, den Ein- oder Anderen evtl. zum (Selbst-)Denken anzuregen….

    In diesem Sinne eine gute Nacht, Baxter

    1. @Baxter: Mach doch nicht so einen Wind um die Formulierung. Es wusste doch jeder hier was letzten Endes damit gemeint war.

      1. Genau deshalb hatte ich einleitend extra betont, daß ich normalerweise nicht der Typ bin, der Korinthen kackt!
        Da ich das Thema allerdings schon seit Jahren intensiv verfolge und dazu auch regelmäßig „Begründungen“ zu entsprechenden Gerichtsurteilen lese, war es mir spontan einfach ein Bedürfnis in Besserwisser-Manier darauf hinzuweisen.
        Daß „wir“ hier direkt wussten, was gemeint war ist auch mir klar (auch das betonte ich bewusst), aber glaub‘ mir bitte:
        Diejenigen, die es angeht wissen es einfach nicht. Zum Beispiel die Judikative (für das LG Köln ist zum Beispiel die Übertragung von Daten mittels bittorrent-Protokoll „peer-Piraterie“).
        Da dieses Klientel meines Wissens nach auch schon ‚mal hier mitliest handelte ich also nach dem Motto: „Die Hoffnung stirbt zuletzt“! OK? ;-)

        Tschüß, Baxter

    2. Der Begriff „Tauschbörse“ wird so im Argumentationspapier selbst erwähnt, Markus ist hier eigentlich nichts vorzuwerfen.

  14. Ich war anwesend.
    Ich hatte den Eindruck, das der konkurrierende Antrag von herrn Popp, der eine maximale Laufzeit von max. 25 Jahren(abgestuft) mit Anschließendem Vergütungsrecht nicht wirklich verstanden wurde.
    In den Redebeiträgen wurde des öftern als Kritikpunkt genannt, das der Urheber beim anderen nichts verdienen könne, wenn zB. der Erfolg erst nach Ablauf kommt. Hier hat herr Popp auch zu recht den Kopf geschüttelt. Insbesondere, da er es auch nochmal erwähnt hatte. Leider konnte er diesen Sachverhalt nicht mehr ausräumen.
    Ich schätze, dass dies der Hauptgrund war, wieso dieser Antrag nicht mal annähernd so beliebt war wie der andere.
    Es schien mir, als ob hier der Antrag nicht gelesen/verstanden wurde. Eine absichtliche Falschunterstellung seitens der Musikpiraten möchte ich aber nicht unterstellen.

    Ich bin insofern etwas enttäuscht, dass es so klar ausgefallen ist. Wenn es eine knappe Entscheidung gewesen wäre, wäre es nicht ganz so tragisch

    Ich wünschte mir, dass man die Laufzeiten noch diskutieren würde und gegebenfalls ändern würde, ich ertrags nicht, dass das urheberrecht bis 10 Jahre nach dem tod besteht und auch die „Leistungsschutz“rechte verdammt lang sind und vor allem total unterschiedlich. Bei dem Antrag von Herrn Popp wäre das alles wesentlich besser gelöst worden.

    Der jetzige Antrag sellt mehr eine gute Weiterentwicklung dar als eine Revolution des Urheberrechts. Da dies das eigentliche Kernthema der PP ist, bin ich dahingehend enttäuscht.
    Leider ist es nun erstmal so wie es ist.

    1. Lass dir nochmal vom Papa weiter oben erklären, dass die Piraten ja garnicht den Anspruch haben, radikal zu sein!

      1. @Andi: Das ist doch immer noch so. Die Grünen und die Linke wollen die Kulturflatrate/Kulturwertmark, während sich die Piraten für die Freigabe von nicht-kommerziellem Filesharing urheberrechtlich geschützter Werke direkt ohne Kompensationszahlung ausgesprochen haben.

      2. @Mat11001 Und dennoch haben wir uns dafür ausgesprochen, dass z.B. ein Autor bis zu 10 Jahre nach seinem Tod die Verfilmung seines Buches verhindern kann. Das ist ein Rückschritt in unserer bisherigen Position zur Public Domain.

  15. @Mat1101:
    Streng genommen gibt es auch bei ’ner Privatkopie durch filesharing Kompenstionszahlungen – nämlich durch die Hersteller-Abgaben auf diverse Peripherie-Geräte, welche m.W.n. durch die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) entsprechend verteilt werden sollen.

    1. Diese sind aber eben nur dazu da die persönliche Privatkopie zu legalisieren (+ eventuelle Weitergabe an maximal 7 persönliche Freunde/Bekannte), nicht den Download sämtlicher digitaler Werke aus Tauschbörsen!

      1. ***************
        @ Mat11001 :
        ***************
        Soll ich dir sagen, was wohl eher dein Problem ist?
        Entweder du weisst wirklich nicht wovon du sprichst, oder du warst wohl auf der suche nach einem Platz und denkst jetzt, du könntest hier mal eben so deine schwachsinnigen Trollkommentare ablassen.. — oder was soll das anderes darstellen ?

        Nochmal zu dem was der Baxter sagt: Wo genau, im welchem Gesetz etwa, soll explizit drinn stehen, dass eben diese Kompensationszahlungen, von den Werken, die auch über Tauschbörsen getauscht werden, ausgeschlossen sind?

        Desweiteren noch: Wer sagt, dass es sich bei einem Download von digitale Werke aus Tauschbörsen für den reinen Privatgebrauch und für nicht-kommerzielle Zwecke, nicht auch um eine Privatkopie handeln könnte? — Wenn die Musikindustrie es nicht so sieht und vorallem die niedrigen Instanzgerichte auch noch meinen, sie müssten auf so eine erbärmliche Art und Weise die Musikindusrie auch noch in den Arsch kriechen, heisst es noch lange nicht, dass es auch tatsächlich so der Fall sein muss. Mitnichten ist das so. Eher wohl ganz im Gegenteil: Nämlich ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass wenn ich jetzt 100 Nutzer die Frage von eben gerade gestellt hätte, was die darüber denken, geh ich jetzt schon davon aus, dass ungefähr 90 bis 95 der Nutzer davon, die Sache für eine „legale Privatkopie“ gehalten hätten ..

        ***************

        .. Also was? Aber ne, wie ja eben gerade noch oben schon erwähnt, scheinst du ja eher so einer von diesen Content-Industrie-Trollen zu sein, wie man ja auch schon an deinem trottelmässigen Kommentar zu dem Artikel ‚SPD-Kompromiss zur Vorratsdatenspeicherung‘ feststellen konnte:

        – Mat11001 schrieb am 04.12 – 22:57.Uhr:
        “..man möchte verhindern, dass die Daten für Bagetellfälle wie Urheberrechtsverletzungen eingesetzt werden.‘ Und wie will die SPD dann gegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen vorgehen?“

        Seit wann brauch man denn dafür die Vorratsdatenspeicherung?
        Oder was wolltest du mit deine dumme Spammerei da ausdrücken?

      2. @sascha:

        „Nochmal zu dem was der Baxter sagt: Wo genau, im welchem Gesetz etwa, soll explizit drinn stehen, dass eben diese Kompensationszahlungen, von den Werken, die auch über Tauschbörsen getauscht werden, ausgeschlossen sind?
        Desweiteren noch: Wer sagt, dass es sich bei einem Download von digitale Werke aus Tauschbörsen für den reinen Privatgebrauch und für nicht-kommerzielle Zwecke, nicht auch um eine Privatkopie handeln könnte?“

        § 53 UrhG in der zu diesem Zweck extra überarbeiteten Fassung gültig ab dem 1. Januar 2008.

        ““..man möchte verhindern, dass die Daten für Bagetellfälle wie Urheberrechtsverletzungen eingesetzt werden.’ Und wie will die SPD dann gegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen vorgehen?”

        Seit wann brauch man denn dafür die Vorratsdatenspeicherung?
        Oder was wolltest du mit deine dumme Spammerei da ausdrücken?“

        Genau, man könnte ja auch einen Hellseher damit beauftragen die IP Anschlussinhaber Korrelation herauszufinden… Zur Zeit läuft das mit den P2P-Abmahnungen auch nur, weil Provider weiterhin eine inoffizielle Vorratsdatenspeicherung (Telekom z.B. 7 Tage) fahren.

        Und deine impertinenten Kommentare kannst du dir in Zukunft sparen, wenn du keine Ahnung hast.

  16. Komm‘ das kann doch noch nicht alles sein; das geht noch viel bissiger, also die Überschrift. Wie wär’s mit „Piratenpartei outet sich als Handpuppe der Content Mafia“ ?

  17. Lesen hilft! – Remix:

    12 – Bearbeitung und Remix von geschützten Werken zu nicht kommerziellen Zwecken. (§23)
    Bearbeitung, Umgestaltung und Weiterentwicklung von geschützten Werken sollte zu nicht kommerziellen Zwecken jederzeit erlaubt sein. Dies sollte für alle Werksarten gelten, sofern mit der Veröffentlichung kein finanzielles Interesse verfolgt wird.

    1. Wobei das immer noch hinter die US-amerikanische Fair Use-Regel zurückfällt, in der kommerzielle Zwecke kein expliziter Ausschlussgrund sind, lediglich ein Anhaltspunkt, dass der Rahmen von Fair Use überschritten sein könnte.

      Wenn man in Betracht zieht, dass viele Remixe letztlich auf kommerziellen Plattformen wie Youtube gehostet werden oder auch Produktion zum Selbstkostenpreis als kommerziell betrachtet werden könnte, ergeben sich mit der Einschränkung „nicht-kommerziell“ sofort neue Angriffspunkte.

  18. Ist überhaupt jemandem klar, dass ein Roman oder ein Bild oder ein Musikstück Produkt von gelieisteter Arbeit ist? Wieso sollen die unmittelbaren Nachkommen der Produzenten ein künstlerisches Produkt kostenos der Allgemeinheit überlassen? Darf dann in geerbten Häusern nach zehn Jahren auch jeder einziehen, de mag? Werden Firmen und Fabriken zehn Jahre nach dem Tod des Besitzers sozialisiert?

    1. ah, schön, ein klassiker ;-) :
      sollten immaterialgüter und häuser einmaln in etwa gleichviel währung verschlingen und festplatten in die nähe des preises einer fabrik kommen (wer weiss..) müssten wir das ganze nochmal neu diskutieren – momentan allerdings kann man immaterialgüter und häuser einfach deshalb überhaupt nicht vergleichen, da sich immaterielle kunstwerke beliebig oft und billig verfielfältigen lassen, wohnraum jedoch nicht.

      1. Mag ein Klassiker sein, versteh ich aber noch nicht ganz:
        Wenn jemand 1000 Arbeitsstunden in irgendein Werk steckt, dass „immateriell“ ist und ein anderer die gleiche Zeit in eines, das materiell ist, soll der eine die Einnahmen daraus nicht an seine Erben weitergeben dürfen, der andere aber schon?
        Auch der Festplatten-Fabrik-Vergleich leuchtet mir nicht ein. Der Wert eines Gutes bemisst sich nicht nach den Kosten, sondern nach seinem Preis, den es am Markt erzielt. Eine Fabrik kann nichts wert sein, wenn dort etwas hergestellt wird, dass keiner mehr kaufen mag. Kommt Umweltverseuchung hinzu, wird der Preis negativ.
        Und wäre es nicht wesentlich gerechter, Häuser statt Immatieralgüter, die z.B. der Unterhaltung dienen, nach dem Tod der Eigentümer an die Allgemeinheit zurückzugeben, weil Wohnraum knapp und ein Menschenrecht ist?

      2. Uffi hat schon Recht.
        Mit den Einnahmen kann der Künstler gerne machen was er will, so auch zum Beispiel sich ein Haus kaufen und es seinen Enkeln vererben. Da der Künstler sich aber im Gegensatz zu der Baufirma die sein Haus baut kostenlos bei der Gesellschaft bedienen kann und darf und es auch macht (wird Inspiration od. Einfluss genannt(beides ist unendlich verfügbar)) ist es durchaus legitim dass er seine Rechte spätestens nach seinem Tod verliert um somit dieses Gut wieder der Gesellschaft einzuverleiben.

        Der Bauunternehmer bzw. der Käufer dieses Hauses hat diesen Luxus nicht, er muss sich seine Ressourcen erst teuer erkaufen/erarbeiten.

      3. Heißt das, dass ein Künstler nur Ansprüche vererben können sollte gegenüber Menschen aus Kulturen, die keinen Einfluss auf ihn hatten? Solten Loriots Erben Einnahmen aus dem asiatischen, afrikanischen, amerikanischen Raum weiter haben dürfen, aber nicht aus dem deutschspachigen, europäischen? Und was ist, wenn ein Vietnamese, der hier lange wohnt, in Deutschland eine Loriot-DVD kauft? Dann wären die Erben wieder einnahmeberechtigt?

      4. Nein, wieso auch? Die Zugehörigkeit zu einem Kulturkreis ändert nichts an der Tatsache dass die Ressource des Künstlers unendlich verfügbar ist.

        Sie könnten mir ja mal ihre Sicht der Dinge aufzeigen, warum der Künstler die Rechte an seinem Werkt auch nach seinem Tod behalten sollte.

    2. Der Unterschied ist der, dass Exklusivrechte für Immaterialgüter sich stark auf andere Personen und deren Eigentum auswirken. Obwohl ich einen Datenträger mit der Werk einer anderen Person besitze, er also mein Eigentum ist, habe ich nicht alle Rechte daran, Dinge wie Vervielfältigung und Veränderung können mir verboten sein. Ich glaube, genau an dieser Unvereinbarkeit von Rechtsgütern brechen Immaterialgütermonopole. Für juristische Personen kann man sich auf andere Spielregeln einigen, aber natürliche Personen müssen die volle Verfügbarkeit über ihr Eigentum haben.

      Was bleibt ist ein soziales Problem, sowie ein Problem von Unterhalts- und Anreizstrukturen. Das kann aber meines Erachtens nach nicht über die Einschränkung grundlegender Rechte natürlicher Personen gelöst werden.

      1. Zwischen Besitz und Eigentum gibt es einen Unterschied. Wenn du Besitzer einer Festplatte bist, heißt das noch nicht mal, dass du auch tatsächlich Eigentümer dieser Festplatte bist und schon gar nicht, dass du Eigentümer der Werke auf dieser Platte bist, höchstens der Besitzer einer Kopie. Und selbst wenn du Eigentümer wärst, hieße das noch lange nicht, dass es keinerlei gesetzliche Beschränkung bei der Nutzung dieses Eigentums geben dürfte. Und schließlich: Selbst das Recht auf Lebenserhaltung durch Nahrung findet seine Einschränkung im Eigentum.

      2. Es geht darum, dass die Festplatte mein Eigentum ist. Es gibt ein paar Szenarien unter denen nun Inhalte auf der Platte nicht mein Eigentum sein sollten, zum Beispiel wenn jemand seine nicht-öffentlichen Daten bei mir ablegt, sollten sie sein Eigentum bleiben. Genauso wie ich nicht automatisch das Eigentum an einem Gegenstand erwerbe, der in meiner Wohnung abgestellt wird.

        Aber bei einer Kopie veröffentlichter Daten, deren Übertragung auf meine Platte nichts an ihrer Verfügbarkeit ändert, hindert mich nur ein Immaterialgütermonopol daran diese Instanz der Informationen legitim als mein Eigentum zu betrachten. Diese Schranke ist nicht nur virtueller Natur, ein Kopierschutz, den ich ebenfalls nicht umgehen darf, kann auch physisch implementiert sein. Hier sollte die volle Verfügbarkeit über mein Eigentum aber nicht durch die darauf befindlichen, verbreiteten Daten oder unantastbare technische Maßnahmen zu ihrer Sicherung beschränkt sein.

        Letztlich geht es darum, dass eine Instanz von Informationen, die mir in einer Kette vom Urheber her freiwillig überlassen wird, in meinen Besitz übergehen sollte, mit Ausnahme des Falles, dass sie mir nur zur Betreuung überlassen wird. Ich glaube das spiegelt auch die allgemeine Rechtsauffassung wieder.

        Natürlich gibt es Grenzen für das, was man mit seinem Eigentum tun kann, diese Grenzen scheinen mir aber keine Eigenschaft des Eigentums als solches zu sein, insofern ist „volle Verfügbarkeit“ nicht anders gemeint als bei einem Fahrzeug, dessen Eigentum an ihm mich natürlich auch nicht berechtigt Menschen umzufahren.

        Zum letzten Punkt, will ich nur anmerken, dass wenn man in der Wüste der Eigentümer des einzigen Brunnens ist, ändern sich unter diesen Bedingungen der Knappheit auch die Regeln für Eigentum.

      3. Der Unterschied zwischen materiellem und immateriellem Eigentum ist also der: Bei materiellem Eigentum kannst du dein Eigentum nur weiter geben, wenn du selbst darauf verzichtest. Bei immateriellem Eigentum gibt es die technische Möglichkeit das Eigentum weiterzugeben, ohne selbst darauf zu verzichten. Und was technisch möglich ist, sollte nicht eingeschränkt werden?

      4. Wie gesagt, die Unterscheidung ist komplizierter als nur nach materiell und immateriell. Vorallem komme ich aber aus einer anderen Richtung: Informationen sind für die Entwicklung eines Menschen sehr bedeutsam. Und eine Ausgliederung von Unterhaltung halte ich in dem Zusammenhang nicht für sinnvoll, da die Grenzen fließend sind. Es sollte also ein Menschenrecht sein, öffentlich verfügbare Informationen, ein defacto Gemeingut, zu kopieren. Die sozialen Probleme für die Urheber der Informationen müssen gelöst werden, aber die Lösung kann nicht durch die Kriminalisierung des einzelnen Kopierers erfolgen.

  19. Dass man für jeden Furz andere Laufzeiten einrichten muss, könnte übertrieben sein. Eine wirklich gute Regelung zeichnet sich auch durch Einfachheit aus. Wie wäre es mit ein paar einfachen, eher abstrakten Kategorien. Nicht mehr als vielleicht 3 oder 4. Und diesen Kategorien können dann beliebige Werke zugeordnet werden.

    Es ist schon schlimm genug, dass man überhaupt verschiedene Laufzeiten braucht, aber das ist wohl unvermeidlich, sonst wird es wohl wirklich ungerecht. Aber bitte nicht komplizierter als unbedingt nötig. Abstraktion und Modularisierung sollten einem ITler doch geläufig sein.

  20. Ich finde die Diskussion um Verkürzung von Schutzfristen zum größten Teil schwachsinnig. Meine Erfahrung als Urheber ist, dass 99% der Leute, die etwas kopieren und woanders veröffentlichen möchten, dies ohne zu fragen tun. Denen ist weder mit den aktuellen Schutzfristen noch mit dem Irrsinnsvorschlag bei den Grünen (5 Jahre nach Entstehung) zu helfen. Wer ganz eindeutig von verkürzten Schutzfristen profitieren würde, sind professioneller Vermarkter wie Verlage und Plattenfirmen. Die haben die Möglichkeite, Werke mit schöner neuer Verpackung an den Mann zu bringen, ohne dem Urheber oder seinen Erben dann etwas zahlen müssen.

  21. Welches gesellschaftliche Problem stellt denn die Tatsache dar, dass obenstehender Artikel erst in 75 Jahren gemeinfrei ist, zumal er ohnehin unter CC Lizenz steht?
    Ich kann auch nicht verstehen, warum die unterschiedlichen Laufzeiten für die unterschiedlichen Werksarten so verwirrend sein sollen . Damit wird lediglich der Tatsacherechnung getragen, dass die sozialen und ökonomischen Bedingungen bei der Produktion der verschiedenen Formen urheberrechtlich geschützter Werke auch verschiedene Formen gesetzlichen Schutzes bedürfen.

    Ich persönlich jedenfalls bin sehr froh, dass in der von der Piratenpartei verabschiedeten Grundlagenpapier eben nicht durch die pauschale und radikale Verkürzung der Laufzeiten eine Reform des Urheberrechts versucht wurde, bei der man das „Kind mit dem Bade“ ausschüttet, sondern dass nun eine Arbeitsgrundlage vorliegt mit der man die Reform des Urheberrechts auf der Grundlage eines breiten gesellschaftlichen Konsens (bei dem man nämlich die Kreativen mit ins Boot holt) möglich und damit auch wahrscheinlich wird.

  22. Ich halte es fuer falsch, die Schutzfrist auf 10 Jahre nach dem Tod des Urhebers zu legen. Das bedeutet einen Ausstieg aus der Berner Konvention und wuerde dazu fuehren, dass in Deutschland erstellte Werke im Ausland schutzlos sind. Was das fuer ein gefundenes Fressen fuer Microsoft, Oracle, und Apple waere, mag sich jeder selbst ausmalen.

  23. Das Problem, dass wir hier hatten: Einerseits ein visionärer und wirklich bahnbrechender Antrag, der aber leider nicht nach Werkarten unterscheidet. Andererseits ein vom piratigen Anspruch schwacher, aber realpolitischer Antrag, der 2013 tatsächlich umgesetzt werden könnte, wenn die Piraten es in den Bundestag schaffen.

    Die Wahl der Qual.

  24. Auch mich würde Interessieren was an langen Schutzfristen so schlimm sei soll, solange wir ein Urheberrecht im Sinne der Verbraucher/Konsumenten haben?

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