Internetzensur jetzt via EU-Kommission?

Zugegeben, Politik auf EU-Ebene ist ein durchaus komplexes Thema. Wer im Interessen- und Lobbyistendschungel zwischen Brüssel und Straßburg, bzw. zwischen EU-Kommission, EU-Rat und Europäischen Parlament auch nur halbwegs den Überblick behalten will, sollte keine anderen Hobbys haben (und idealerweise ein gut gefülltes Spesenkonto verfügen). Gerade, was die Prozesse in der Netzpolitik betrifft.

Aktuell beispielsweise, wird via Twitter und auf einschlägigen Mailinglisten ein Artikel aus der taz rumgereicht, nachdem „Internetzensur jetzt via EU-Kommission“ … ja, was eigentlich? Kommt? Droht? Unvermeidlich ist?

Wenn man den Artikel von Christian Rath in der taz lediglich überfliegt, bzw. nur den Einstieg liest (oder nicht einmal das, weil, es gab da ja diesen Retweet …) kann man tatsächlich den Eindruck bekommen, die von der Kommission geforderten Internetsperren seien bereits beschlossene Sache. Kommen jetzt halt per Richtlinie durch die Hintertür. Alternativlos, quasi. Wirklich?

Dem ist nicht so. Das steht übrigens auch in Raths Artikel. Nicht nur in der Überschrift, sondern noch einmal deutlicher etwas weiter unten:

Zwingende Websperren kommen nur, wenn auch das EU-Parlament zustimmt. Am 14. Februar wird es im Ausschuss für Bürgerrechte eine vorentscheidende Abstimmung geben.

Fakt ist: Der zur Debatte stehende Vorschlag der (konservativen) Berichterstatterin Roberta Angelilli sieht derzeit keine verpflichtenden Sperren vor, erlaubt den Mitgliedsstaaten aber eigenständig  zu entscheiden, ob sie im Rahmen nationaler Kompetenzen sperren wollen.

Das ist sicher nicht ideal, mit Blick auf den ursprünglichen Vorstoß (von Cecilia Malmström, EU-Kommission, wir erinnern uns) aber bereits mehr, als man realistisch erwarten durfte.

Davon, dass wir „Sperren durch die Hintertür“ bekommen, kann also erstmal keine Rede sein. Für weitergehende Forderungen, etwa ein pauschales Verbot von Websperren in Europa, gibt es derzeit allerdings auch im Parlament keine Mehrheiten.

Die gibt es vielleicht aber für einen Änderungsantrag, der von Abgeordneten der Sozialdemokraten (S&D), Grünen und Liberalen getragen wird. Jan Philipp Albrecht, Proponent des Antrags, erklärt die Situation in einem Blogbeitrag auf GrünDigital:

[Angelillis Vorschlag:] De facto würde sich also an der derzeitigen Rechtslage nichts ändern, aber die europaweite Verpflichtung wäre ausgebremst. Um zu verhindern, dass Angelilli in den Verhandlungen mit Rat und Kommission einknickt, muss das EP bzw. der federführende Innenausschuss nun möglichst präzise seine Position festschreiben.

[…] Nach schwierigen Verhandlungen ist es mir gelungen […] einen Änderungsantrag einzubringen, der gute Chancen auf eine Mehrheit hat. Er beinhaltet folgende Punkte:

  • # Websperren sind nicht verpflichtend für alle EU-Mitgliedsstaaten.
  • # Sie dürfen von den Mitgliedsstaaten nur auf Grundlage von Gesetzen eingerichtet werden. Damit wäre die derzeitige gesetzeslose Sperrsituation in UK und Skandinavien beendet.
  • # Gesperrt werden darf nur, wenn nachgewiesen ist, dass alle Löschversuche gescheitert sind. Damit ist klar, dass Sperren kein Ersatz für Handeln mehr sein kann und die Polizei sich nicht hinter Stoppschildern verstecken kann.
  • # Die einzelnen Sperrverfügungen brauchen einen Richterbeschluss. Das basiert auf allgemeinen Verfassungsprinzipien: Ein Eingriff das Grundrecht auf Informationsfreiheit muss von einem Richter angeordnet sein.
  • # Betroffene haben die Möglichkeit, sich gerichtlich zur Wehr zu setzen.

    Soweit der Stand der Dinge. Man sieht, entschieden ist noch nichts, es sah aber schonmal bedeutend schlechter aus.

    Tatsächlich wäre die aktuelle Situation, die nun vielleicht zu einer Mehrheit für den Änderungsantrag und damit zu einem hart erkämpften Etappensieg führen wird, ohne eine wahnwitzig aufwendige Lobbyarbeit auf NGO-Ebene im Hintergrund kaum denkbar gewesen. Danke Joe, danke Ralf, danke Christian, danke auch an alle anderen!

    Es gibt allerdings noch viel zu tun, wer sich einbringen will: Details gibt es bei EDRI (englisch) oder unwatched.org (deutsch).

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    15 Ergänzungen

    1. Es gibt noch etwas Bewegung im EP, bevor nächsten Montag Abend die erste Abstimmung stattfindet. Derzeit kursiert ein neuer Kompromissvorschlag, der den Richtervorbehalt und die Rechtsgrundlage abschwächen würde, aber dafür die Konservativen mit an Bord hätte. Noch ist also kein Grund zum Feiern. Außerdem kommen dann erst noch die Verhandlungen mit dem Rat, es ist daher davon auszugehen, dass alles am Ende schlechter wird als das, was das Parlament jetzt beschließt.

      Ich arbeite übrigens für Jan Philipp Albrecht im EP, daher bin ich kein Lobbyist. Aber ihm kann man hier auch mal danken. ;-)

    2. @Ralf: Danke nochmal für die Zusammenfassung. Ich fürchtete schon, ich hätte was übersehen (vom neuen Kompromissvorschlag mal abgesehen ,).

      Was mir einfach wichtig war:

      a) Aufzuschreiben, dass es noch keine Entscheidung gibt und die Ausgangsbasis besser ist, als man erwarten durfte.

      b) zu zeigen, dass es manchmal eben doch etwas bringt, auch auf zivilgesellschaftlicher Ebene Einfluss zu nehmen

      und last but not least
      c) mich bei denen zu bedanken, die das auch tun (oft im Hintergrund), und die sich nicht damit zufriedengeben, selbstherrlich Politiker zu beschimpfen.

      Danke (Auch wenn es dein Job ist ,)!

    3. trotzdem glaube ich daß ohne intensive Lobbyarbeit Netzsperren immer noch unumstößlich verpflichtend in den Richtlinien-Entwürfen stehen würden. Auch wenn noch viel zu tun bleibt, Dank an alle die bis hierhin daran mitgeholfen haben!

      Hoffe daß es auch bei anderen Punkten der Richtlinie noch ein Umdenken geben wird, man hat schon ein ungutes Gefühl was unsere Jugendlichen in Europa angeht wenn man sich bestimmte Passagen in den Entwürfen durchliest…

    4. „# Gesperrt werden darf nur, wenn nachgewiesen ist, dass alle Löschversuche gescheitert sind. Damit ist klar, dass Sperren kein Ersatz für Handeln mehr sein kann und die Polizei sich nicht hinter Stoppschildern verstecken kann.“

      Na, an dem Punkt reibe ich mich extremst! Wenn man die Erlaubnis zum Sperren geben will, dann muss man auch für die notwendige Infrastruktur sorgen. Egal wie hoch man die Hürden ansetzt.

      Sobald die Technik erstmal da ist, kann man sich ausrechnen, wie lange sie ungenutzt bleibt.

      1. \Sobald die Technik erstmal da ist, kann man sich ausrechnen, wie lange sie ungenutzt bleibt.\

        Die Technik ist längst da, die Hürden sind nur noch politisch.

        In diesem Kontext sollte man auch ganz scharf die aktuellen Choräle des Liedes vom Cyberwar beurteilen, das man unlängst in München angestimmt hat.

    5. Ich bin ein wenig verwirrt. Hat die gewählte URL eine Bedeutung? „netzpolitik.org/2011/netzsperren_auf_eu-ebene_arsch_huh_zaeng_ussenander“?

      1. @karpatenhund: Das versteht man wahrscheinlich eher, wenn man einen Bezug zum Rheinland hat. Übersetzung ins deutsche: „Arsch hoch und Zähne auseinander“, meint „Macht jetzt was“.

    6. @Patrick: Die Forderung ist es auf den ersten Blick kritisch. Allerdings muss man sie im Licht der aktuellen Situation sehen.

      Für eine Initiative, die den Mitgliedsländern das Sperren von Webseiten per Richtlinie verbietet, gibt es im Parlament keine Mehrheit.

      D.h. wenn Länder ohnehin sperren, dann sollen sie es bitte auf einer halbwegs rechtsstaatliche Basis und z.B. nicht auf Zuruf irgendwelcher Interessenverbände.

      @karpfenpeter: Siehe Markus, bzw. http://de.wikipedia.org/wiki/Arsch_huh,_Z%C3%A4ng_ussenander

      Ich hatte das ursprünglich in der Überschrift, fand aber, dass es missverständlich war. Auf der einen Seite eine Initiative gegen rechte Gewalt, auf der anderen Seite eine, die sich gegen das Sperren von Kinderpornographie ausspricht? Klar, der Vergleich ist Blödsinn, aber …

      Mir ging es vor allem um die Notwendigkeit, als Zivilgesellschaft auch mal auf EU-Ebene den A*sch hochzubekommen – und nicht nur rumzuflennen, wenn es mal wieder zu spät ist.

    7. Es ist wichtig, dass die Leute begreifen, dass es nicht immer nur eine Richtlinie oder was auch immer \aus Brüssel\ ist und damit oft alles in einen EU Topf werfen. Der faz Artikel ist, da muss ich Ralf recht geben, demnach nur halb richtig: Was das Parlament entschließt muss noch garnichts aussagen, der Rat kann immer noch alles blockieren!

    8. @Hendrik: Du meinst den taz-Artikel, richtig?

      Ok, nochmal: Das Initiativrecht liegt bei der EU-Kommission (also, vereinfach gesagt, von Kommissaren wie Frau Malmström):

      … das heißt, nur sie kann den formalen Vorschlag zu einem EU-Rechtsakt machen und diesen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament unterbreiten. Rat und Parlament können die Vorschläge der Kommission zwar abändern und erweitern, sie können aber nicht von sich aus ein Rechtsetzungsverfahren einleiten.

      Quelle: Aufgaben der EU-Kommission (Wikipedida).

      Soweit die Ausgangsbasis. Das bedeutet: Wenn das Parlament einen Vorstoß der Kommission (Hier: „verpflichtende Sperren!) mit einem von möglichst vielen Partei unterstützten Kompromissvorschlag kontert (Hier: „Keine verpflichtenden Sperren, Richtervorbehalt, wenn überhaupt …“), ist das grundsätzlich ein großer Schritt nach vorn.

      Und ja, damit ist die Nummer noch nicht durch. Bei den anschließenden Verhandlungen kann der Kompromiss leider verschlimmbessert werden. Dazu stand – völlig korrekt – in der taz:

      Es wird also keinen Durchmarsch der Sperr-Befürworter geben, eher einen Stellungskrieg. Denn wenn Rat und Parlament uneinig sind, folgen Verhandlungen. „Wir werden einen langen Atem brauchen“, sagt Jan Philipp Albrecht (Grüne), im EU-Parlament der Anführer der Sperrgegner.

      Den Beschluss des Parlaments nachträglich zu torpedieren, wird aber umso schwieriger, desto fundierter der Kompromissvorschlag ist und von desto mehr Parteien er getragen wird. Und genau da darf man gerade leicht optimistisch sein.

    Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.