Netzaktivisten fordern „Urheberrecht für das 21. Jahrhundert“

Wikimedia Deutschland, Digitale Gesellschaft und Open Knowledge Foundation Deutschland haben ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht, das ihre Kritikpunkte am heutigen und Kernforderungen für ein neues Urheberrecht enthält. Anlass war die Rede der EU-Digitale-Agenda-Kommissarin Neelie Kroes, über die wir berichtet hatten: sie meinte, Urheberrecht sei zu einem „Hasswort“ verkommen.

Pressemitteilung von Wikimedia Deutschland e.V., Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. und Digitale Gesellschaft e.V.

Positionspapier von Wikimedia Deutschland e.V., Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. und Digitale Gesellschaft e.V.

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9 Ergänzungen

  1. Ich versuche mal, zu den Fragen des Positionspapier öffentlich Anregungen zu machen+

    Frage 1
    Komponistinnen  fragen  sich,  warum  sie  schon  bei  einer  einfachsten  Tonfolge
    Gefahr laufen können, die Rechte anderer zu verletzen.

    Leider völliger Quark, dieser Umstand wurde in unzähligen Prozessen bis Ins letzte Detail durchleuchtet und seit Jahrzehnten umfänglich geklärt.Musiker, die diesbezüglich zu Strafzahlungen verurteilt wurden, haben stets in unmittelbar erkennbarer und in ERHEBLICHEN Umfang das Werk
    Eines anderen  kopiert.
    ( bitte entsprechenden Urteile nachlesen, es wurde noch nie jemand
    Zu Strafzahlungen verurteilt, der irgendwelche austauschbaren Melodien nach trällert.)
    Zudem kommt, dass tatsächlich  verurteilte Musiker, wie z.b im populären Fall Bushido, wohl schlicht zu geizig waren,
    entsprechende Royalties ( so nennt man das ) , an die Urheber abzugeben,
    Das ist im Umgang mit Musiker untereinander ebenso einfacher wie formloser Standard, gang und gebe,und führt
    Nur selten zu Streitigkeiten.
    Es gibt aber sehr wohl auch Urheber , die wollen einfach nicht, dass Ihr Werk für bestimmte Zwecke benutzt ( mißbraucht ) wird, und Ihr Schaffen zweckendfremdet wird.
    Zb. Kann der Verlag von Rio Reiser sofort dagegen vorgehen, wenn sein Song „ König von Deutschland“
    Von der irgendeiner Naziskinband als Anheizsong verwendet wird.
    Der Urheber, kann sich dann nicht mehr dagegen verwehren.
    Mit sehr wenig persönlicher Fantasie, kommt man da auf tausende  unschöne Ideen.
    Ein Werbespot der EADS, donnernde Eurofighter mit Top Gun Musik, zwischengeschnitten  mit J. Fischers Kosovo Rede auf der damaligen Grünen BDK ?
    Netzaktivisten möchten das möglich machen, und nennen das positiv belegt „Remixen „. ( man sagt ja auch Street Kids, das klingt so schön positiv, anstatt kindlicher Obdachlose). Um ein leider besonders perfides Beispiel komme ich nicht umhin, um die drastischen Auswirkungen zu zeigen. Formulierungen wie im Leitantrag D 02 der Grünen zum Thema “ remixen“ zu lesen sind, würden es möglich machen, dass z.b der menschenverachtete Zusammenschnitt der rechten Mörder der nsu, mit Paulchen Panther Filmen und der Stimme von Gert Günther Hoffmann legal wäre. Hoffman´s Stimme verbinde ich mit “ Ben Hur“ Der schwarze Pirat“ und „James Bond“ und zig anderer toller filme.
    Das jetzt all für alle mal sein Andenken nicht mehr damit verbunden wird, sondern zukünftig als Stimme der Nazimörder herhält, ist unerträglich.
    Ebenso Paulchen Panther , ungefragt werden die Filme zukünftig immer mit Nazis verbunden werden.
    Mir wird übel vor Wut.
    Jetzt kommen bestimmt die Rufe “ na das will doch aber keiner“, aber dann seit Euch in klaren, dass es nicht nur nette Musik Nerds gibt, die ganz lustig mit Ihren Kumpels bei Club Mate kleine Musik Tracks remixen, und formuliert exakter, und denkt wieviel Tausende von Einzelfällen möglich sind, die dann jeweils im Einzelfall ausgeschlossen sein müssen. Viel Spaß beim texten…..

    Frage 2 Lehrer  und  Lehrerinnen  verzweifeln  an  den  Einschränkungen,  die  ihnen  bei  der
    Herstellung und Verbreitung digitaler Unterrichtsmaterialien begegnen.

    Kann sein, könnte aber auch ursächlich eine zu geringe finanziellen Ausstattung der Schulen
    Sein, so dass die Lehrer gezwungen werden, das Material sonstwie zu besorgen.
    Sollte man nicht da ran ? Bessere Ausstattung der Schulen ?
    Wenn Farbe für die Renovierung des Klassenraum fehlt, soll dann die Lehrerin zukünftig im Baumarkt klauen gehen dürfen?

    Frage 3 Kindergärtner  müssen  Urheberrechtsexperten  sein,  wenn  sie  mit  ihren  Kindern
    Lieder bei der Weihnachtsfeier singen möchten.

    man kann von Erzieherinnen(er) ( immerhin 3 Jahre Ausbildung nach Abitur, das unterscheidet diese
    Von Kindergärtner ) Wirklich nicht erwarten Urheberrechtsexperte  sein zu müssen
    Müssen sie aber auch nicht.
    Sie können einfach jedes verlegte Gesangsbuch nehmen, und mit den Kindern trällern.
    Was Sie nicht dürfen, sind diese Lieder selbst zusammenstellen, und dieses Liederbuch
    Dann eigenmächtig verkaufen. Aber das wollen Sie ja auch nicht.
    Über den Unsinn, das Kitas Gema Gebühren zahlen sollen, ärgern sich Musiker
    Gewaltig, am besten . einfach einen Antrag zur nächsten Hautversammlung dazu stellen,
    das ist das schnell vom Tisch. Die GEMA ist ein Verein, das Antragsverfahren einfach.

    Frage 4 Überlange  Schutzfristen  führen  zu  einem  stetig  anwachsenden  Pool  verwaister
    Werke, die weder kommerziell verwertet noch von der Allgemeinheit genutzt werden
    können.

    Das lese ich nun wiederholt. Wo finde ich diesen Pool denn ?
    Das erscheint mir eine Floskel, die hin und her wiederholt wird, bis diese irgendwie
    Allgemein belegt klingt, jedoch ohne Fundament darunter ist .

    Frage 5 Gebührenzahler  frustriert  es,  die  Erstellung  von  Inhalten  durch  den  Öffentlichen
    Rundfunk  zu  finanzieren,  ohne  diese  Inhalte  selbst  zum  Zeitpunkt  ihrer  Wahl
    konsumieren oder nachnutzen zu dürfen.

    Da sind auch nicht die ( ebenfalls diesbezüglich frustrierten ) Urheber daran schuld, sondern die Sendeanstalten, da Sie den
    Kreativen der Werke kein Geld für die digitale Verwendung Ihrer Arbeit bezahlen wollen.
    Die Urheber finden eine digitale Verwertung prima.
    Man sollte wissen, wie ÖR Verträge gestaltet sind. Z.b der Drehbuchautor hat im Regelfall
    Eine Wiederholungsgage vereinbart, und diese wird in die Honorarvereinbarung eingepreist.
    Nun kommt es aber durch die Mediatheken nicht mehr zu Wiederholungen. Für diesen Fall ( Mediathek )
    Bekommt der Autor aber keinen Cent.
    Wer einen unbeschränkten Zugang fordert, muss in einen Atemzug den ÖR für seine
    Praxis verurteilen, und eine Honorierung nach Clickraten für die Macher der Werke fordern.

    ●Frage 6 Verbraucher  fragen  sich,  warum  sie  teuer  bezahlte  digitale  Werke  nicht  wieder
    genauso wie gebrauchte Bücher auf dem Flohmarkt verkaufen dürfen.

    Das stimmt, und ist eine Aufgabe für Techniker, Software so programmieren,
    dass es ein Unikates Gut wird . Sollte irgendwie machbar sein.

    ●  Archivaren fehlt die klare urheberrechtliche Grundlage, ihrem gesellschaftlichen und
    gesetzlichen  Auftrag  für  die  Sammlung,  Bewahrung  und  öffentliche
    Zugänglichmachung nachzukommen

    Welche Archivare sind denn mit diesen Auftrag ausgestattet?
    Bestimmt nicht die Archivare von VW und Deutscher Bank.
    Mir wurde bereist geantwortet, damit sind die Archive des Bundes und der Länder gemeint. Das diese die Aufgabe haben, wahllos alles sammeln zu wollen, ist mir zumindest neu, und ich frage ich auch, wozu ?

    Frage 7 Jugendliche,  die  sich  an  Medienkonsum  vor  dem  Internet  nicht  erinnern  können,
    müssen damit leben, dass sie schon deshalb als “Raubkopierer” gelten, weil sie die
    Grundstruktur  des  Netzes  befolgen:  nämlich  das  Teilen  von  Informationen  und
    Kopieren von Daten.

    Jugendliche sind nicht blöd sondern wissen im Regelfall ganz genau,
    was sie kopieren dürfen, und was nicht. Also bitte nicht mit geborener Unzulänglichkeit+
    argumentieren…
    Dennoch, das ist klar etwas, wo man anders gestalten muss. Auch ich bin der Meinung,
    dass nicht hundertausende Kriminalisiert werden können, sondern dass man die
    Kopierung von Urheber Inhalten zur Nutzung ohne Strafverfolgungszwang
    organisieren muss. Dazu kann eine „ Flatrate“ ein richtiger Schritt sein.
    Das Problem ist, das richtige und notwendige Schritte, durch andere , völlig
    Krude Vorstellungen und nachweislich schlichtweg falsche Behauptungen, blockiert werden.

    Frage 8 Selbst  Fachpolitikerinnen  und  Fachpolitiker  können  das  Urheberrecht  heute  in
    seiner Komplexität oftmals nicht mehr verstehen  – geschweige denn, einem Bürger
    dieses erklären.

    Das stimmt, offensichtlich können selbst Antragsschreibende Politiker  zum Thema Urheberrecht , die
    Immerhin hundertausende Künstler Ihrer Lebensarbeit entziehen wollen, können
    Nicht zwischen Nutzungsrechten, Kopierechten, Lizenzrechten et. etc. unterscheiden.
    Deshalb schreiben Sie auch allgemein von Urheberecht, obwohl dieses Recht auf
    Geistiges Eigentum
    Nicht einen einzigen Cent an Umsatz generiert.
    Erst recht nicht können Sie  Werk abrechnende Institutionen wie z.b die GEMA ( verein ) nicht von
    Verteil abrechneten Einzelvertraglichen Körperschaften ( z.b GVL ) unterscheiden,
     die GVL z.b zahlt an die Urheber keinen Cent, verteilt aber Milliarden aus
    Erlösen der Leistungsschutzabgabe auf kopierfähige Datenträger den Erbringern kopierfähiger Leistungen,
    also explizit NICHT an die Urheber. . Da stimmt’s hinten und vorne nicht.
    Aber so schwer ist das nun auch wieder nicht zu durchschauen. Wer sich tatsächlich selbst Fachpolitiker nennt, und die Zusammenhänge wirklich Nicht versteht, sollte sich schon überlegen, ob er sich da nicht besser raushält. Ich glaube eher, da ist überhaupt kein Wille dazu da, sich einzuarbeiten.

    Es ist völlig klar, die digitale Zeit benötigt eine neue Form des Umgangs mit Inhalten.
    Die Verwertungsgesellschaften sind eine oft unnütze Verwaltungskosten Monster  ( da habt Ihr übrigens die Urheber mit an Bord ),
    hier Bedarf es direkten Abrechnungsformen mit den Urhebern.
    Es gibt riesen Chancen einer modernen zukunftsweisenden Netzpolitik, und da sind
    Die Urheber durchaus bei den Modernistendes Netzes mit dabei.
    Direkte Abrechnungsstrukturen sind im Sinne der Kreativen.

    Das große ABER
    Für all das ist es zwingend notwendig, dass das Schaffen von geistigen Werken ein Eigentum darstellt, welches der Staat schützen muss, und nicht willkürlich enteignen kann. Wenn man das akzeptieren kann, wird sich alles andere drumherum finden.

    1. „Mit sehr wenig persönlicher Fantasie, kommt man da auf tausende unschöne Ideen.“ -> ja, schon anstregende diese ständige Freiheit, in der Leute einfach Dinge tun können, gell? Wir sollten sie unbedingt abschaffen!

      Auf den Rest möchte ich gar nicht antworten – die Annahme, ein Verstoß gegen das Urheberrecht stelle eine Form der „Enteignung“ dar macht bereits deutlich, worum es Ihnen geht: wer hat, dem wird gegeben – so soll es Ihrer Meinung nach bleiben.

  2. Sorry, ich nerve,
    lt. JA Abschluß der wikimedia wurden 1.162.553.- € erzielt.
    Davon ca. 1.100.000 € durch Spenden, und ca. € 100.000 durch eine Render Förderung, was auch immer das sein mag. Nur € 22.570 selbst erwirtschaftet durch Beiträge.
    Die wikimedia, welche sich massiv für die Abschaffung des Anspruchs auf geistiges Eigentum einsetzt, wird zu fasst 100 % von Spenden fremdfinanziert.
    Aber ich finde dazu keine Liste. der Spendernamen.
    Das wundert mich, ich finde, wer über transparent redet, sollte schon ohne Nachfrage einfach hinreichend transparent sein.
    However, stellt die Spender Liste doch einfach ins Netz,

    1. „Abschaffung geistigen Eigentums“? Verehrter Adriano, wo liest du das hinaus? Hast du das Positionspapier überhaupt in Gänze gelesen? Und möchtest du das geneigte Publikum mal über deine berufliche Tätigkeit aufklären? Nix für ungut, aber ich bevorzuge Klarnamen und offenes Visier.

      Notabene: Spendernamen und deren Motivation sind bei WMDE öffentlich einsehbar. Soviel zur geforderten Transparenz.

    2. Wenn überhaupt arbeitet die Wikimedia Foundation daran, dass jeder Mensch _trotz_ des Urheberrechts kostenlosen Zugriff auf Wissen hat und die Freiheit es für seine Zwecke zu verwenden.

  3. Das Urheberrecht schütz ja nicht wirklich die Urheber, sondern leider mehr und mehr nur noch die Anwälte, die deren Rechte vertreten. Das ist doch Schwachsinn!
    Es geht auch nicht um die Abschaffung des Urheberrechts, sondern darum es zu reformieren und den Anforderungen des 21. Jahrhunderts anzupassen.

  4. Da ist auf jeden Fall dringendst Handlungsbedarf. Mit das nervigste am derzeitigen Urheberrecht sind diese zerhackstückelten Videos von Nachrichtensendungen in z.B. der ZDF-Mediathek, nur weil irgendwelche Fussbalbilder oder diverses anderes zwar im TV, nicht aber im Internet gezeigt werden darf. Aber ob ich mir nun abends die Tagesthemen im TV ansehe, oder am nächsten Morgen die Aufzeichnung, das ist doch im Prinzip das gleiche. Das hier das Urheberrecht derartige Einschränkungen verursacht, das ist echt eine Blamage.

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