Mit Quick-Freeze in den Orwell-Staat?

Spiegel-Online hat ein irrewitziges Interview mit dem „Cybercrime-Experten“ Dieter Kochheim zum Thema Quick-Freeze statt Vorratsdatenspeicherung. Kochheim ist gegen Quick-Freeze, weil er nicht in einem Orwell-Staat leben will. Deshalb ist er für die Vorratsdatenspeicherung. Ich spar mir eine detaillierte Exegese des Interviews, weil Fefe das schon gemacht hat.

Update: Die Gegenmeinung hat Joerg-Olaf Schaefers in den Kommentaren vertreten.

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39 Ergänzungen

  1. Wir können zur Kenntnis nehmen, daß markus die wichtigen Blätter liest. Ist wenigstens etwas, jedenfalls mehr, als ich erwartet habe.

    Euer Sponti

  2. Wie üblich verpasst Fefe den Punkt meilenweit.

    „Das Argument bisher ist also: Quick Freeze reicht nicht, weil wir Staatsanwälte zu lahmarschig und inkompetent sind, um zeitnah zu ermitteln.“

    Die Grundannahme dahinter ist: Staatsanwälte erfahren quasi immer in Echtzeit von Straftaten – und falls nicht, machen Sie ihren Job nicht. Damit ist er mindestens so weit von der Realität entfernt wie Dieter Kochheim.

  3. Wo finde ich die Exegese bei Fefe? Ich sehe nur die übliche Polemik auf CDU-Kosten.

    Tatsächlich ist Kochheims Argumentation halbwegs schlüssig, auch wenn uns das Ergebnis nicht gefällt:

    http://www.netzpolitik.org/2010/fdp-fraktion-konzeptpapier-zur-kriminalitatsbekampfung-im-internet/

    Natürlich kann man eine Vorratsdatenspeicherung ablehnen. Das tue ich auch. Man sollte aber nicht so tun, als sei „Quick Freeze“ ein adäquater bzw. „bürgerrechtskonformer“ Ersatz.

    Kochheims Szenario, dass Überwacher bei einem klassischen „Quick Freeze“ ohne Vorratsdaten regelmäßig präventiv auf den „Aufnahme-Knopf“ drücken, finde ich gar nicht so abwegig (Bei der Telefonüberwachung haben wir _exakt_ dieses Szenario. Dort steigt die Zahl der überwachten Gespräche bekanntlich seit Jahren).

    Fakt ist: Klassisches „Quick Freeze“ funktioniert gerade bei den typischen Internet-Delikte nicht (Ob VDS funktioniert, ist eine andere Debatte. Und nein, der AK Vorrat argumentiert da löblich, aber mit Nebelkerzen).

    D.h. wir reden entweder über ein Stück Verhandlungsmasse (Auch wenn die FDP den Vorschlag ernst meinen sollte) oder über einen Euphemismus für eine bedingte Vorratsdatenspeicherung aka „Quick Freeze Plus„.

    1. Fefe mag auf dem Holzweg sein, aber JOS ist es genauso. Quickfreeze funktioniert sehr wohl, aber eben nicht bei billigen Einmaldelikten, sondern wenn man langfristig und nachhaltig ermitteln muss. Das dürfte bei Terrorismus und organisierter Kriminalität regelmässig der Fall sein.

      Das Drücken auf den Aufnahmeknopf ist trotz des relativ wirkungslosen Richtervorbehalts höchstwahrscheinlich wenigstens noch so aufwendig, dass man ihn nicht wegen jeder Lappalie drücken werden wird. Das ist gerade der Sinn der Sache.

      Dass Quickfreeze selber nicht harmlos ist, dürfte jedem klar sein. Deswegen ist Quickfreeze auch schon als heftiges Zugeständnis an die Überwachungsfreunde zu werten sein. Man muss also nicht einen Kompromiss zwischen Quickfreeze und voller VDS suchen, wie Schaar das gemacht hat, sondern einen Kompromiss zwischen garnicht speichern (wie anno 1970) und voller VDS. Da ist Quickfreeze eben der Kompromiss.

    2. @Jörg-Olaf Schäfers

      Fakt ist: Klassisches “Quick Freeze” funktioniert gerade bei den typischen Internet-Delikte nicht

      Für die „typischen Internet-Delikte“ war die Vorratsdatenspeicherung doch ohnehin nie vorgesehen, und ihr Einsatz für diese Zwecke zu Recht unmittelbar vom BVerfG verboten worden. Ich dachte wir reden hier nachwievor von einem Instrument zur Verfolgung von Terroristen.

    1. VDS plus Quickfreeze ist problematischer als VDS pur. Man kann hier nicht von VDS light sondern eher von VDS plus sprechen.

      Dass Schaar die Eckpunkte begrüßt, ist ein weiterer peinlicher „Verrenner“ unseres Bundesdatenschutzbeauftragten in dieser Angelegenheit

  4. Ihr diskutiert über die Rülpsereien einiger selbsternannter Parteisprecher. QF wird nicht eingeführt.

    Man muß nicht alles ernstnehmen, was Pressesprecher von Gernegrößen so in die Tüte pusten. Sie möchten eben auch mal in die Presse kommen.

    Gar nichts wird es geben.

    Schon deshalb nicht, weil die Verfassungsklagen bereits in der Schublade liegen.

  5. Die VDS ist doch nur eine technische Krücke, die ich sehr leicht mit einer anderen umgehen kann. Anstatt immer nur die Symthome zu bekämpfen, sollte man sich endlich einmal mit den Ursachen beschäftigen.

    Warum misstraut der Staat seinen Bürgern und warum der Bürger dem Staat?

  6. @Thorsten

    Du vertrittst aber auch die irrige Annahme, dass alle Vergehen immer aufgeklärt werden müssen.

    Hier muss ganz klar eine Abwägung getroffen werden, welche Werte und Regeln wichtiger sind. Das Gros der Delikte im Internet sind Vermögensdelikte im kleinen Bereich. Es ist einfach nicht sinnvoll, Strukturen zu schaffen, die weit mehr kosten als die Schäden die verursacht werden und ein hohes Potential haben, missbraucht zu werden.

    Dieser Missbrauch ist aber auch nicht mehr theoretisch, sondern vielfach bewiesen in anderen Dingen die eingeführt wurden und wo gesagt wurde es wird nur in sehr engen Grenzen benutzt ….

  7. Man kläre mich doch zur Vosicht nochmal auf:

    Neben VDS müsse doch auch Quick Freeze auf die besonderen Seltenheiten im Netz beschränkt sein, oder nicht?
    Also jene Fälle, die – rein aus meiner Annahme heraus – durchaus nicht aus Spontanität passieren, wie zitierte:
    „Betrügereien, Verunglimpfungen und Alltagsstraftaten im Zusammenhang mit dem Internet“.

    Warum müsse man dann dauernd auf Record drücken und dann halt doch alles mitzeichnen, wie Jörg Olaf oben und der Herr aus dem Spiegel meinen?

    Ich hielt fefe für detailliert genug, den Kern zu treffen.
    Aber ich lern noch. :|

  8. Sollen sie machen, selbst der Eilantrag auf einstweilige Verfügung ist in petto. Das Datum fehlt noch. Das sollte kein Problem sein.

    Ich jedenfalls werde dagegen klagen.
    So oder so.

    Daher habe ich auch kein Interesse an einer Debatte. Es wird QF nicht geben. Fertig und aus.

  9. Wo du recht hast…
    Eigentlich solte es gar nichts geben und dass man überhaupt über VDS oer QF debattiert (bzw. debattieren muss), ist eine Farce. :/

    Ich zieh mich zurück in die Stille Reserve.

  10. Andragon:

    „Du vertrittst aber auch die irrige Annahme, dass alle Vergehen immer aufgeklärt werden müssen.“

    Nein, die Annahme vertrete ich ganz und gar nicht. Wie kommst Du darauf?

  11. Zunächst möchte ich festhalten, dass ein Großteil der Leute nicht ansatzweise wissen, was VDS überhaupt ist. Bei Quick Freeze sind sie allein bei der Wortschöpfung schon überfordert. Man kann das sehr schön in den Kommentaren auf SPON betrachten. Dort weicht man ständig von eigentlichen Thema ab und dort diskutieren sogar noch halbwegs netzaffine Leute. Vom Rest möchte ich gar nicht erst reden…

    Die Argumentation ist allerdings vollkommen falsch, aber gut vorbereitet. Wenn man zurückdenkt, woher und weshalb diese übertriebenen Sicherheitsgesetze überhaupt stammen, bleibt man beim 11. September 2001 lange hängen. Mit der Terrorabwehr hat man das Fahndungsgebiet systematisch auf Kleinstkriminalität ausgeweitet. Was evt. einen Nutzen hätte bringen können, würde durch und in der Masse erstickt, ohne dabei auf die „anlasslose“ VDS zu zielen. Ohne „anlasslos“ unterscheidet sich Quick Freeze kaum noch von VDS. Dass es schließlich zum Misserfolg wurde, bescheinigen die Vergleiche der Kriminalstatistiken.

    „…regelmäßig präventiv auf den “Aufnahme-Knopf” drücken“ Das ist lächerlich. Woher sollte man denn das ganze Fachpersonal für die Auswertungen hernehmen? Genau damit haben sich die Fahnder einst bei den Auswertungen von tausenden Festplatten aufgrund der Überprüfung auf KiPo lächerlich gemacht. Wegen klassischen Taschendiebstahl in Fussgängerzonen, hat man ja auch nicht die Polizeipräsenz verdreifacht.
    Man hat die Leute schlicht über die Medien sensibilisiert, etwas besser auf Hab und Gut aufzupassen – Ende. Nepper, Schlepper, Bauernfänger hieß damals eine aufschlussreiche, informative Sendung, die sicher zur besseren eigenverantwortlichen Handlungsweise verholfen hatte. Das könnte man heute auch bei Internetbetrug tun, sodass nicht 90% der Benutzer auf billig gemachte Phishingmails reinfallen würden. Sowas würde ich unter der Rubrik „Pech gehabt, lern daraus“ abhaken. Was bleibt übrig? Nicht mehr viel und größtenteils Straftaten, die sich zu Verfolgen lohnen. Dass dazu auch keine VDS nötig ist, habe ich Markus per Email anhand eine Analyse von BKA- Fallbeispielen gemailt. Was davon noch übrig bleibt, macht eine VDS allein des Aufwandes wegen schon überflüssig. Der moralische Hintergrund des Generalverdachts aller Bürger ist bis hierhin noch gar nicht als Gegenargument eingeflossen. Schönen Diskussionsabend wünsche ich noch,
    J.D.

  12. SG: Das Prinzip QuickFreeze sagt nichts über den Anwendungsbereich. Das muss man dann im Gesetzestext nachlesen.

  13. @Johannes Döh:

    Danke. Die mit Abstand beste Argumentation zum Thema, die ich seit langem gelesen habe.

  14. Kochheims Szenario, dass Überwacher bei einem klassischen “Quick Freeze” ohne Vorratsdaten regelmäßig präventiv auf den “Aufnahme-Knopf” drücken, finde ich gar nicht so abwegig

    Es mag faktisch korrekt sein, aber die indirekte Drohung, dass sich der Staat einfach verfassungswidrig verhalten wird, kann doch nicht als Rechtfertigung für die Einschränkung von Grundrechten dienen.

    Ganz im Gegenteil: einzig valide ist daraus die Forderung abzuleiten, Quick Freeze eben nur zusammen mit genügend starken Instrumenten zur Einschränkung des Missbrauchspotentials seitens des Staates einzuführen.

    1. Und selbst wenn die Ermittler immer auf den Quick Freeze Knopf drücken würden, hätten wir maximal die VDS. Insofern ist Quick Freeze niemals schlimmer als VDS, wie Kochheim uns weismachen will.

  15. Irgendwie scheint ihr zu vergessen, dass man ja auch erstmal eine IP-Adresse haben muss, für die man die Quick Freeze-Anweisung gibt. Die muss erstmal anfallen. Da kann man schon davon ausgehen, dass der Nutzerverkehr von einer enormen Zahl von Nutzern praktisch nie von Quick Freeze erfasst werden wird, ganz im Gegensatz zur Vorratsdatenspeicherung.

    Und da wir hier vermutlich überwiegend von dynamischen IP-Adressen sprechen, ist es nicht mal wahrscheinlich, dass die Ermittler eine Liste anlegen, so nach dem Motto, da rufen wir jetzt regelmäßig Quick Freeze, wenn es beim ersten Mal nicht klappt, dann vielleicht mal später.

    Es lohnt sich durchaus über Missbrauchsszenarien für Quick Freeze nachzudenken, weil ich schon großzügige Aussagen à la da könnte man dann auch umfangreicher speichern als bei der Vorratsdatenspeicherung gehört habe, aber der Spiegel Online-Artikel ist einfach nur beschränkt.

  16. „Die muss erstmal anfallen“
    Ja? Eindeutige Nutzeridentifizierung ist doch nur eine Frage des Aufwands(Nutzerprofile&Analyse) .. Und der dürfte sich in Grenzen halten.
    Quickfreeze ist inakzeptabel, der spOn kotzt rum, fefe ranted drüber und jos arbeitet die trockene Argumentationsstruktur auf. Qualitätsinernet meine Damen und Herren!

  17. Ich hab jetzt nicht alle Kommentare gelesen. Aber ich hatte dem guten Herren eine email geschrieben und gefragt wo er denn den Unterschied zwischen dem kontinuierlichen Quick Freeze und der VDS sieht.
    Und habe ihn gefragt ob er irgendwie Quellen hat das in Laendern die QF machen das in ein Dauer QF ausartet. Leider hat er beides nicht explizit Beantwortet sondern nur geschrieben das Interviews iimer verkuerzt und Plagativ seien und hat mich auf eine Vollständige mit Quellen hinterlegte Argumentation auf seiner HP verwiesen:
    http://cyberfahnder.de/nav/news/wwwiww-10.htm#t020
    Bin noch nicht dazu gekommen mir das durch zu lesen. Falls jemand Lust hat kann er ja mal schauen ob das Sinn macht. (Vor allem in Bezug auf die beiden Fragen die ich explizit gestellt habe.)

    1. Hihi. Ich wollte mir die Seite mit der merkwürdigen Domain cyberfahnder.de gerade genauer durchlesen, um dem guten Mann eine Chance zu geben. Ich war auch etwas erstaunt, dass Martin hier seinen Fragen nicht selber weiter nachgeht. Sowohl Layout als auch Leserlichkeit haben mich dann aber einfach erschlagen…

  18. QF versus VDS ist irrelevant.
    Wir benötigen ein Medium das es seinen Benutzern erlaubt die Meinung zu sagen ohne Sanktionen fürchten zu müssen. Punkt.
    Zum ersten Mal in der Geschichte haben wir diese Möglichkeit. Wird die verspielt (Drama Baby), ist es aus mit der Freiheit.

  19. @Anon: Entscheidend ist doch erstmal nicht die Identifizierung von Nutzern, sondern ob es ein wie auch immer geartetes straffälliges Verhalten gibt, dem eine IP-Adresse zuzuordnen ist.

    Weder werden Ermittler komplett ohne Anfangsverdacht irgendwelche IPs abgreifen. (Hier gibt es zwar ein Missbrauchspotential, aber dennoch ist es unwahrscheinlich, dass davon ein größerer Teil der Bevölkerung betroffen wäre.) Noch werden irgendwelche Websiten-Betreiber einfach so IPs weiterreichen, wenn nichts vorliegt. Diese enorme Zahl von unauffälligen Verbindungen kommt also nicht in die Gefahr eines Quick Freeze. Die Vorratsdatenspeicherung dagegen erfasst alle diese Informationen.

    Klar, ich persönlich würde auch ein vollverschlüsseltes und durch onion routing anonymisiertes Internet bevorzugen.

    1. > Weder werden Ermittler komplett ohne Anfangsverdacht irgendwelche IPs abgreifen.

      Tja, und da habe ich schon eine andere Ansicht. Erst mal hängt das davon ab, wie einfach das ist, wenn das erst mal läuft, stelle ich mir ein Tool vor, wo ich als einfacher Polizist die IP und den Zeitpunkt eingebe und dann bekomme ich einen Anschluss mit Adresse geliefert. Ich komme mit Google und im Web erreichbaren Tools bei unverschleierten IP’s bis zum Provider, und damit auch bis zum Herkunftsland.

      > Noch werden irgendwelche Websiten-Betreiber einfach so IPs weiterreichen, wenn nichts vorliegt.

      Der Fall Twitter -> Wikileaks-Abfrage ist vorbildlich, aber wohl leider die Ausnahme, es steht die unbewiesene, aber wahrscheinliche Vermutung im Raum, das Facebook und Co ähnliche Anfragen beantwortet haben. Lt. den Infos von Law-blog ist das in Deutschland nicht anders, teilweise haben die Provider extra Faxe nur für die Polizei reserviert.

      > Diese enorme Zahl von unauffälligen Verbindungen

      Angesichts des Abmahnwesens, Vorgänge, die noch nicht mal strafrechtlich (da geht es erst mal um Zivilrecht und aussergerichtliche Einigung durch Zahlung der Mahngebühr) relevant sind, ist halt die Frage, was unauffällig ist.

      Ich habe den Eindruck, das auch jetzt schon Möglichkeiten (Abhören z.B.) missbraucht werden, und wie schnell jemand als Terrorist abgestempelt ist (G8-Proteste, usw.) um eine Begründung zu finden, finde ich erschreckend. Und der Richtervorbehalt? Siehe die Anzahl an Abhör-Vorgängen (prozentual deutlich mehr, als z.B. in den USA), das ist nur ein Feigenblatt zur Sicherung.

      Was die Befürworter mal einsehen müssen: weder VDS noch QuickFreeze sind Wundermittel.
      Ich sehe auch nicht, wie z.B. Terroranschläge wie 9/11 damit ernsthaft verhindert werden können. Und nur dafür sehe ich eine Rechtfertigung der Anwendung.

  20. Also wie immer, die ewig gleiche Diskussion …
    1.) Wenn ich 100% Chance der Aufklärung aller Straftaten will, brauch ich 100% Überwachung. Chip einpflanzen und Aufnahme drücken mit allem was dazugehört.
    2.) Auf den ersten Blick erscheint es toll durch Bewegungsprofile und Kommunikation Indizien zu haben. Wenn dass aber dann die einzigen Beweise bleiben, kommen ganz schnell eine Menge Menschen unschuldig in das Gefängnis, weil die Indizien nicht widerlegt werden können, sondern nur das Motiv einer Tat passend konstruiert wurde (Nebelfahndung).
    3.) Habe ich begründeten Verdacht, bekomme ich auch einen richterlichen Freischein zur Überwachung.
    4.) In der „Offline- aber auch in der Online-Ermittlung“ habe ich das Problem, dass ich nicht mehr weiß nach 10 Tagen ob „offline“ neben einem Opfer ein weißer Ford geparkt hat oder „online“ die IP-Adresse des Hackers. Dieses Schicksal in der Strafverfolgung habe ich also immer. Wollen wir jeden Quadratzentimeter Boden mit Kameras zupflastern?

    Fazit: Es gibt keinen Grund für staatliche Zwecke Verbindungsdaten und Kommunikation verdachtslos zu speichern. Punkt.

  21. „wurden 2010 dramatische Schadenssummen durch Phishing und Skimming bekannt: Rund 50 Mio. € in 2009“, entnommen von der Cyberfahnder Page (weiter oben verlinkt).

    Man kann sowas nicht gut heißen, aber es muss doch der Bürger dafür sensibilisiert werden, dass er vermutlich doch keine 20 Millionen im Kongo geerbt hat? Und 50 Millionen Euro an Schaden im Jahre 2009, wow, wenn ich bedenke dass die Weltwirtschaftskrise pro Tag im Jahr 2010 DEUTLICHST mehr gekostet hat als Skimming / Phishing, bin ich mir nicht ganz sicher, was da wirklich wichtiger ist.

    Ich mein, wenn ich zu dämlich bin, und mein PC infiziert ist, bin ich doch irgendwo selber schuld?
    Schliesslich lacht mich die Polizei doch auch nur aus im real Life wenn ich sage ich bin mit offenem Rucksack in ner dunklen Strasse betrunken nachts um 2 Uhr gelaufen, und habe nicht reagieren können / nichts gesehen. Die schicken mich doch auch mit einem „Selbst schuld“ nach Hause.

    1. Interessantes Timing! Der BGH hat gerade die Speichererlaubnis für 7 Tage aufgehoben, da kündigt das BMJ an, die 7 Tage verpflichtend einzuführen.

  22. @Durden:

    Ich dachte wir reden hier nachwievor von einem Instrument zur Verfolgung von Terroristen.

    Nun, wie soll ich es sagen, ohne missverstanden zu werden? Ach, ich werde ja ohnehin missverstanden: Entweder du bist du da ein wenig naiv oder ich.

    @Lukas: Ähm, das _ist_ „Quick Freeze Plus“ (oder eben „VDS light“) und genau das, was ich Anfang November/oben angekündigt hatte:

    D.h. wir reden entweder über ein Stück Verhandlungsmasse (Auch wenn die FDP den Vorschlag ernst meinen sollte) oder über einen Euphemismus für eine bedingte Vorratsdatenspeicherung aka “Quick Freeze Plus“.

    Mit „Quick Freeze“ nach der reinen Lehre (die ja eine VDS verhindern sollte! Ein „bisschen schwanger“ geht halt nicht) hat das nicht zu tun.

    Es ist _Vorratsdatenspeicherung_. Meiner Meinung nach gut vergleichbar mit „Sperren bis Löschung“ in der Debatte um das Zugangserschwerungsgesetz. Also Errichtung einer Infrastruktur, bzw. eines Brückenkopfes. Auch wenn betont wird, dass man die nie niemals nicht missbrauchen oder ausbauen wird …

    Verdammt, wir hätten wetten sollen. Naja, ok, einen Abend mal keinen Fisch bei Twitter wäre mir auch schon recht ,)

  23. Achso, da war noch was:

    Für die “typischen Internet-Delikte” war die Vorratsdatenspeicherung doch ohnehin nie vorgesehen, …

    Das stimmt so nicht.

    Das vom BVerfG teilweise kassierte Gesetz von 2007 sah eine Speicherung für jegliche im Internet begangenen Straftaten vor.

    … und ihr Einsatz für diese Zwecke zu Recht unmittelbar vom BVerfG verboten worden.

    Das BVerfG argumentierte allerdings, dass 6 Monate Frist allenfalls für schwere Straftaten in Betracht kämen.

    Ich in ernsthaft gespannt, wie der Gesetzgeber beim neuen Anlauf argumentieren wird. Insbesondere mit Blick auf eine kurze Speicherfrist.

    1. @Jörg-Olaf Schäfers

      Nun, wie soll ich es sagen, ohne missverstanden zu werden? Ach, ich werde ja ohnehin missverstanden: Entweder du bist du da ein wenig naiv oder ich.

      Naivität spielt hier sicher eine Rolle. Und zwar dahingehend, dass die Bürger immer wieder naiv genug sind zu glauben, dass die Maßnahmen, die einst zur „Terrorbekämpfung“ oder „Kinderschänderjagt“ eingeführt wurden, am Ende nicht für jedes drittklassige Eierklauvergehen herangezogen werden.

      Das vom BVerfG teilweise kassierte Gesetz von 2007 sah eine Speicherung für jegliche im Internet begangenen Straftaten vor.

      Ja, aber dieses Gesetz hatte den nicht unwesentlichen Makel der Verfassungswidrigkeit.

      Das BVerfG argumentierte allerdings, dass 6 Monate Frist allenfalls für schwere Straftaten in Betracht kämen.

      Und wie weiß man bei der Speicherung der Daten, dass sie dereinst für die Aufklärung „schwerer Straftaten“ gebraucht werden könnten?

      Ich halte es hier mit der Neuen Richtervereinigung.

  24. @Jörg-Olaf Schäfers
    Ich zitiere:
    „Leutheusser: Sobald der Polizist einen Verdacht auf eine Straftat hat, kann er einen Sicherungsantrag stellen. Dann wird das festgehalten, was an Daten bei den Telekommunikationsunternehmen vorhanden ist.“

    Da wird nur gefroren wenn ein Antrag gestellt wurde und gesichtet wenn ein Richter dann letztendlich zustimmt und ist auf einen benennbaren Kreis beschränkt. Das heißt die Personen/Firmen/Organisation als Einheit kann ab dem Zeitpunkt des Sicherungsantrags gespeichert werden. Wenn danach kein Richter zustimmt, würden die Daten nicht untersucht werden dürfen.

    Was im Interview nicht zur Sprache kam, war wie schwerwiegend die zu untersuchende Straftat sein muss für den Sicherungsantrag.
    Ich ging immer noch davon aus, dies gilt bei schweren Straftaten.

    Naja, mal sehn. Für jeden Plumperquatsch verwendet, wäre es natürlich auch VDS Light.
    Dann habe ich das wohl zu euphorisch positiv beurteilt.

  25. Die Gesetze werden vor allem nicht nur für jedes illegale Delikt genutzt werden, sondern die dazugehörige Infrastruktur wird vor allem auch für die Erfassung aller regierungskritischen Äußerungen und Handlungen genutzt werden. Wenn nicht von der Polizei, dann von Verfassungsschutz und BND. Wie die Oberen das Verfahren nun nennen ist dabei völlig wurscht, denn BND und Verfassungsschutz scheren sich nicht um richterliche Beschlüsse.

    An dieser Stelle muss man auch nochmal auf die rechtliche Grauzone des Begriffes Terrorismus hinweisen.

    Zitat #7:
    „Warum misstraut der Staat seinen Bürgern und warum der Bürger dem Staat?“

    Die Antwort ist leicht auszumachen – beheben lässt sich das nur durch mehr politisches Engagement der Bürger.

  26. @Ingo Lembcke

    Ich glaube hier gibt es ein gewisses Missverständnis, worauf ich hinaus will: Eine unauffällige Verbindung ist letztlich alles, was nicht im Rahmen einer Strafverfolgung aufgefallen ist, also weder irgendwelchen Ermittlern noch Webseitenbetreibern. Bei der Vorratsdatenspeicherung werden die zu diesen Verbindungen gehörigen Daten erfasst, beim Quick Freeze, weil das auf Zuruf funktioniert, eben nicht. Es ist schon ein bedeutsamer Unterschied, ob jede Kommunikation protokolliert wird oder nur dann, wenn jemand, ob gerechtfertigt oder nicht, den Quick Freeze-Alarm auslöst.

    Und nochmal zum Anfallen von IP-Adressen: Ohne Anfangsverdacht werden sich keine Ermittler wahllos IPs besorgen und dafür Quick Freeze anordnen. Zumal sie die Freigabe der Daten ja auch immer noch unter Darlegung der Hinweise auf straffälliges Verhalten absegnen lassen müssen. Man stelle sich vor ein Chat wird beobachtet und es gibt ein strafrechtlich völlig belangloses Gespräch zwischen auch sonst unverdächtigen Chat-Teilnehmern. Warum sollten Ermittler hier ein Quick Freeze anordnen? Genauso wird auch keine normale Webseite IPs an die Strafverfolgungsbehörden melden, wenn sie keine Straftat vermutet. Wenn ich also in einem Online-Shop etwas bestelle oder eine Nachrichtenseite lese, werden die entsprechenden Seitenbetreiber mich nicht an die Polizei melden, weil es dazu einfach keinen Anlass gibt.

    Selbst bei Missbrauch des Quick Freeze ist es doch unwahrscheinlich, dass so alle deutschen Internetnutzer irgendwann auf der Überwachungsliste landen, wie es bei der Vorratsdatenspeicherung immer der Fall ist.

    @Lukas Fledermaus

    Der Knackpunkt ist die Forderung nach siebentägiger Speicherung der Zuordnung zwischen IP-Adresse und Nutzer. Das sind zwar nicht mehr die Verbindungen, aber immerhin die Identifikation welcher Anschluss zu einem bestimmten Zeitpunkt hinter welcher IP-Adresse steht.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.