Justizministerin präsentiert Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

Die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Dem AK Vorrat ist der Text als PDF zugespielt worden.

Zunächst berichtete und kommentierte Thorsten Jungholt auf Welt Online: Der Vorschlag kann Innenminister Friedrich nur missfallen.

Die Ministerin selbst bezeichnet das Verfahren als Quick Freeze.

Auf den ersten Blick sieht es jedoch so aus, als wurde das von uns kritisierte Eckpunkte-Papier vom Januar weitestgehend übernommen. So steht im Entwurf u.a:

§ 113a – Pflichten zur Speicherung von Daten
(1) Wer öffentlich zugängliche Internetzugangsdienste für mehr als [X] Endnutzer erbringt, ist verpflichtet, Daten, die von ihm bei der Nutzung seines Dienstes erzeugt oder verarbeitet werden, nach Maßgabe der Absätze 2 und 4 unverzüglich für sieben Tage im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu speichern.

Eine verdachtsunabhängige anlasslose Speicherung der „Daten, die bei der Internetnutzung erzeugt werden“ (o_O) bleibt jedoch eine Speicherung auf Vorrat und damit eine Vorratsdatenspeicherung.

Als erste Reaktion haben 14 Personen der „Netz-Gemeinschaft“ einen offenen Brief an die FDP-Fraktion verfasst:

Andererseits wird dann aber vorgeschlagen, Internet-Zugangsanbieter zu verpflichten, flächendeckend und ohne Anlass für die Dauer von sieben Tagen auf Vorrat zu speichern, wer wann unter welcher IP-Adresse mit dem Internet verbunden war. Solche Protokolle sollen es Staatsbeamten ermöglichen, schon bei dem Verdacht einer Bagatellstraftat die Identität des Nutzers einer IP-Adresse ohne richterliche Anordnung offenlegen zu lassen, voraussichtlich aber auch schon präventiv sowie für geheimdienstliche Ermittlungen (§ 113 TKG). Alleine die Deutsche Telekom AG musste 2010 täglich über 50 Staatsanfragen nach der Identität des Nutzers einer IP-Adressen beantworten.

Soweit ungewohnt in aller Kürze von mir. Eine weitere Analyse des Papiers gerne in den Kommentaren.

Update: Den Hardlinern der Union geht der Vorschlag natürlich nicht weit genug. SpOn:

Der Unions-Innenexperte Hans-Peter Uhl hat den von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegten Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung als völlig unbrauchbar bezeichnet. Der CSU-Politiker lehnt ab, den Entwurf als Grundlage für weitere Verhandlungen zu nehmen.

Wolfgang Bosbach:

„Auf dieser Basis wird eine Verständigung nicht möglich sein“, sagte er dem Kölner Stadt-Anzeiger. „Der Entwurf bleibt weit hinter der europäischen Richtlinie zurück. Er bleibt auch weit hinter den Erfordernissen der Verbrechensbekämpfung zurück. Das weiß sie selbst ganz genau.“ Zur Charakterisierung des Gesetzentwurfes, so Bosbach, „wäre selbst das Wort Placebo noch übertrieben“.

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17 Ergänzungen

  1. Im IP-Berich wird die Spiecherpflicht wahrscheinlich überflüssig. Wenn IPv6 eingeführt wird, werden mehrere Massenprovider wohl die Zwangstrennung aufheben und so IP-Adressen voraussichtlich über Monate stabil halten. Die Mindestspeicherfrist käme dann nur in den wenigsten Fällen wirklich zum Zuge.

    1. Wieso? Was hat das mit IPv6 zu tun? Man kann doch auch die IP4 Adresse nicht alle 24h ändern?!
      Es geht den Providern ja nur darum, dass niemand einen Server sich hinstellt.. Ohne dafür extra zu zahlen..

      1. Ja, man kann das im Prinzip schon heute so machen. Und einige Provider machen es auch schon so. Im Kabelnetz von Netcologne wechselt die IP-Adresse schon lange nicht mehr.

        Die IPv6-Einführung wird aber für Massenprovider voraussichtlich der Punkt sein, an dem sie ihre alten Gewohnheiten aufgeben werden. Der ständige IP-Wechsel macht einfach keinen Sinn mehr.

    2. Im mobilen Bereich bleibt sie schon relevant, da die Provider dort wohl kaum feste Präfixe vergeben werden.

      @Philipp: Die (kurze) Unterbrechung an sich ist eher irrelevant, der Wechsel der Adresse erschwert das Betreiben von Servern bzw. dauerhaften Diensten, wobei ADSL dafür sowieso je nach (Upstream-)Traffic-Aufkommen eher ungeeignet ist.

      1. @Torsten: Erleichtert das Routing, bzw. „ortsgebundener“ Präfix wäre dort vielleicht sinnvoller. Ansonsten müssten sie bei UMTS etc. für jede SIM-Karte ein Präfix vergeben.

        Bei WLAN-APs wäre die Benutzung geräte- bzw. vetragsbezogener Präfixe noch unsinniger.

      2. Das verstehe ich nicht: Wenn die Telefongespräche eh per Roaming weitergereicht werden, warum nicht auch die IP-Verbindung?

        WLAN-APs haben ein anderes Problem: es gibt keinen Anbieter, der die notwendige Dichte an APs hätte, um das sinnvoll in der freien Wildbahn auszunutzen. Aber hier kann es ja Services wie die 0700-Telefonnummer geben.

  2. “Auf dieser Basis wird eine Verständigung nicht möglich sein”
    Gut so! Solange es keine Verständigung gibt, gibt es auch kein blödes Gesetz.

  3. Bosbach: „Erfordernissen der Verbrechensbekämpfung“
    War da nicht ursprünglich mal was mit Terrorbekämpfung, so in der Begründung warum man die VDS brauche? Schön, dass unsere Politiker inzwischen etwas ehrlicher in dem Punkt sind. Denn auf dieser Basis würde ihnen das BVerfG ein neues Gesetz genauso zerpflücken, wie bei der ersten Entschärfung der alten VDS.
    Gutjahr hat recht (was man als aufmerksamer netzpolitik-Leser aber eh weiß): http://gutjahr.biz/blog/2011/05/die-anti-terror-luege/

    1. nomen: Nein, Vorratsdatenspeicherung war nie ausschließlich zur Terrorismusbekämpfung gedacht. Es gibt aber sehr wohl eine Beschränkung auf schwere Straftaten, die auch im BVerfG-Urteil steht.

  4. Daten, die von ihm bei der Nutzung seines Dienstes erzeugt oder verarbeitet werden

    Oh, toll! Klartext-Passwörter muss man also auf jeden Fall speichern: entweder direkt in der Datenbank oder, weil sie gehasht (und damit verarbeitet) werden!

  5. „Solche Protokolle sollen es Staatsbeamten ermöglichen, schon bei dem Verdacht einer Bagatellstraftat …..“ heißt es im Schreiben an die FDP. Hatte das BVerfG nicht die Nutzung der VDS ausschließlich für schwere Straftaten als akzeptabel angesehen!? Wenn die 14 – darunter auch U. Vetter und T. Stadler – mit dieser Einschätzung Recht haben (und ich befürchte das), dann wäre das doch schon wieder verfassungswidrig!
    Dann wäre das nächste Scheitern vorm BVerfG doch schon vorprogrammiert, und beim zweiten Mal werden die Damen und Herren in den roten Roben noch deutlicher werden! (Aber was kümmern Politiker schon BVerfGs-Urteile (s. verfassungswidriges Wahlrecht), geschweige denn die Verfassung selbst! Man desillusioniert an der Realität!)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.