„Jeder, der das Internet aktiv nutzt, begeht Urheberrechtsverletzungen“

Vor einer Woche gab ich WDR5 im Rahmen des G8-Gipfels ein Radio-Interview. Dabei ging es u.a. auch um Sarkozy und seine restriktive Netzpolitik, die u.a. dazu führt, dass Nutzern für Urheberrechts-Verstösse bis zu einem Jahr das Internet weg genommen werden soll. Um die Problematik mit einem veralterten Urheberrecht und der Forderung nach einem zu verändernden Urheberrecht einem älteren Radio-Publikum zu erklären, sagte ich wohl u.a.:

„Jeder, der das Internet aktiv nutzt und Medienkompetenz zeigt, begeht die ganze Zeit Urheberrechtsverletzungen.“

Ich kann es nicht verifizieren, weil der Link zu dem Interview kaputt ist und ich es mir nicht mehr anhören kann. Aber der Satz macht ja Sinn, auch wenn er vielleicht überspitzt ist. Nachdem ich im Netz einige kritische Blog-Postings von vor allem Juristen gelesen habe, die sich von der Aussage distanzieren, würde ich den Satz anders (überspitzt) formulieren:

„Jeder, der das Internet aktiv nutzt und Medienkompetenz zeigt, begeht die ganze Zeit Urheberrechtsverletzungen. Ausnahmen sind wenige andere Menschen, die im Netz reisen buchen und Online-News lesen und/oder in der Regel Jura studiert haben“.

Simon Möller von Telemedicus hat die Intention der Aussage verstanden und unterstützt meine These, in dem er einige Beispiele aufgezeigt, wie zumindest Nutzer von sozialen Medien ständig bewusst oder unbewusst Urheberrechtsverletzungen begehen.

Die Beispiele von Simon Möller sind:

1. Kommentierte Links in Blogs
2. Das Einbinden von Videos aus Videoportalen
3. Passfotos im Internet
4. Unklare Lizenzbestimmungen bei „freien” Inhalten
5. Vervielfältigungen in der Cloud

Es gibt noch zahlreiche andere „gewöhnliche“ soziale Praktiken, die ebenfalls aufgezählt werden könnten. Unter dem Artikel gibt es eine lange Diskussion zwischen Juristen mit Pro und Kontra. Das lustige dabei: Bei vielen Beispielen sind nicht einmal alle Juristen der Meinung, dass es sich klar um eine Urheberrechtsverletzung handeln konnte, oder vielleicht, vielleicht auch nicht oder nur bei bestimmten Gerichten.

Wie soll das denn der normale Nutzer verstehen, der kein Jura studiert hat und einfach das Netz aktiv nutzt, um Medienkompetenz zu praktizieren?

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38 Ergänzungen

  1. Ich nutze das Internet aktiv.
    Ich habe Medienkompetenz.
    Ich begehe keine Urheberrechtsverletzungen.

    Schon ist die o.g. These hinfällig.

    1. Woher willst du denn so genau wissen, dass du bei deinen Aktivitäten im Netz nicht einmal doch das Urheberrecht verletzt?
      Da sind sich nicht mal die versiertesten Juristen und die höchsten deutschen Gerichte einig?

      Gruß oli

    2. Schau mal in den Artikel des Telemedicus, der ein paar (wenige) Punkte juristisch genauer beleuchtet. Der ist da anderer Meinung.

    3. > Schon ist die o.g. These hinfällig.

      Dem kann ich schnell abhelfen:

      Du nutzt das Internet aktiv.
      Du hast keine Medienkompetenz.
      Du begehst Urheberrechtsverletzungen.

      Belegen kann ich das ebensogut wie (offenbar) Du.

  2. „Jeder, der das Internet aktiv nutzt und Medienkompetenz zeigt, begeht die ganze Zeit Urheberrechtsverletzungen.“

    Lawrence Lessig hat genau das gleiche vor ner Weile in einem Vortrag so gesagt.

  3. Zum letzten Absatz. Das 2 Juristen mindestens 3 Meinungen haben, ist ja hinlänglich bekannt. ;)

  4. Was soll man sagen?
    Das Internet ist einfach weiter als das Recht welches noch für Bücher und Zeitungen geschrieben wurde.

    Wie wird das wohl weitergehen, wenn man jetzt nicht aufpasst und das Internet erhalten will? (Als wenn man es nicht schon wissen würde wie es weitergehen wird….)

  5. die kirche hat damals schon dem menschen verboten zu lesen, und ich denke das soll auch so bleiben. die urheberrechtsgesetze sind ein toller vorwand in der aufgeklärten zeit wenigstens schotter damit zu machen und es dem konsumenten, dem publizisten es zu erschweren an informationen gelangen bzw. zu verstreuen. echte demokratie unerwüschnt.

    1. Die Kirche hat Menschen das Lesen verboten? Diese Aussage kannst du doch bestimmt auch beweisen, oder?

      1. Wenn die Kirche der Meinung war, dass ein Buch ihrer Lehre widerspricht, kam es auf den Index Librorum Prohibitorum.
        Und jedem guten Katholiken, dem an seinem Seelenheil lag, war es auf’s Strengste verboten, diese Bücher zu lesen.
        Wurde man dabei erwischt, dass man trotzdem eines dieser Bücher im Haus hatte oder las, wurde man exkommuniziert.
        Und da die Exkommunikation lange Zeit gleichbedeutend mit dem Ausschluss aus dem Himmelreich war, haben die Leute sich natürlich daran gehalten.

  6. die kirche hat damals schon dem menschen verboten zu lesen, und ich denke das soll auch so bleiben. die urheberrechtsgesetze sind ein toller vorwand in der aufgeklärten zeit wenigstens schotter damit zu machen und es dem konsumenten, dem publizisten es zu erschweren an informationen zu gelangen bzw. zu verstreuen. echte demokratie, unerwüschnt.

  7. @Markus
    Als bald hoffentlich Jurist ;) stimme ich dir in der Aussage dem Grunde nach zu.
    Gewöhnliche Nutzung von Socialmedia geht sehr oft mit der ein oder anderen Urheberrechtsverletzung einher.
    Aber sicherlich gibt es auch den ein oder anderen, der keinerlei solche Verletzung begeht. Dennoch ist der Punkt der Aussage klar und macht meiner Meinung nach durchaus Sinn um auf die dahinter stehende Problematik aufmerksam zu machen.

    Dass sich Juristen von dieser Aussage distanzieren, war aber für meine Begriffe völlig absehbar ;) Erst recht, wenn sie die Aussage in ihrer Rolle als Jurist beurteilen.

    @2
    Dass die Aussage so auch von Herrn Lessig getätigt wurde ist also nicht nur mir aufgefallen :D

    Jetzt ist Markus also offiziell IP-Extremist, zu denen man in der deutschen Jurisprudenz Herrn Lessig wohl weitgehend auch dazuzählt :D
    GZ!

  8. Es ist wohl jedem „Normalbürger“, der sich mit dem Thema Urhebrrecht beschäftigt klar, dass hier eine große Diskrepanz zwischen Recht und Wirklichkeit besteht. Aber wie heißt es so schön: „Ihre Theorie widersprichrt der Wirklichkeit“ „Um so schlimmer für die Wirklichkeit!“
    Aber im Ernst: das gößte Problem scheint mir zu sein, dass diese Diskrepanz offenbar bewusst noch immer weiter vergrößert wird mit immer neuen „Gesetzeskörben“. Anstatt das Recht sinnvoll und verständlich zu machen, werden immer abenteuerlichere Forderungen aufgestellt (Leistungsschutzrecht z.B.)

  9. Ich distanziere mich davon, den oben veröffentlichten Artikel gelesen zu haben. Aus diesem Kommentar lässt sich auch nicht zweifelsfrei schließen, dass bzw. ob mir der Inhalt des Artikels tatsächlich bekannt ist. In Gefängnissen, Schulen und auf Bohrinseln darf mein Kommentar öffentlich verlesen oder in anderer, medial bearbeiteter Form zur Aufführung gebracht werden unter Anerkennung der Rechtsprechung der Vereinigten Staaten sowie anderer Länder.

  10. Dabei wäre es doch soo einfach. Wenn die Quelle genannt wird ist es Werbung, ansonsten Urheberrechtsverletzung. Und alles ist gut…

  11. Dieser Satz ist absolut richtig:

    Folgendes Beispiel:

    Jemand surft über eine Webseite, auf der ein unlizensiertes Bild ist. Dieses Bild wird im Cache gespeichert. Damit wurde ein unlizensiertes Bild vervielfältigt. Es gab gerade noch ein Urteil das ein Kipo Bild im Cache als Besitz dieses gewertet wurde, also muss man ebenfalls annehmen, dass dies bei einem geschütztem Bild der Fall sein muss.

    Dies entspricht natürlich jedweden Menschenverstandes, aber wenn der Staatsanwalt auf der festplatte nichts anderes findet, wird er damit bestimmt irgendwann mal seine Hausdurchsuchung rechtfertigen ;)

    1. Dies entspricht natürlich jedweden Menschenverstandes, […]

      Meinten Sie: widerspricht?

  12. Jeder begeht Urheberrechtsverletzungen? Ich glaube ich habe deine Aussage so einigermaßen verstanden, bin davon aber nicht überzeugt.

    Ich glaube, für die „älteren“ Zuhörer ging das ganz schön nach hinten los.
    Wenn ich das meinem Vater sagen würde, würde er das Internet nie wieder nutzen.

    1. So ist es nun mal… Unsere Regierung bringt es nur nicht auf die Reihe, die juristische Lage in die Realität zurück zu bringen.

    2. Ich glaube Dein Vater wird verstehen, dass man viele Dinge, die mit materiellen Dingen funktionieren, nicht einfach so auf digitale Dinge übertragen kann. So spielen zum Beispiel Verknappung und Material keine große Rolle mehr bei digitalen Medien. Überträgt man diese auf digitale Medien 1:1 (DRM) werde diese unbrauchbar und viele der digitalen Vorteile werden zerstört. Es geht hier nur um ein wirtschaftliches Problem, moralisch/ethisch (Urheber verdienen Geld, Anerkennung, saubere Zitate, etc,) dies ist eindeutig. Nun liegt es eher an uns dafür zu sorgen, dass die Leute die Medien erstellen (mehr als nur Lektor, Designer, Autor, Kameramann) auch einen Anteil bekommen. Dies geht besonders dann gut, wenn man auf die teuren Zwischenhändler = Content Industrie und Riesenverlage verzichtet. Es ist sogar so, dass dies meist für eine bessere Qualität sorgt. Gezahlt werden muss weiterhin, aber es kann billiger und besser werden. Flatter und andere Bezahlservices sind nicht so böse und blöd wie sie dargestellt werden. Die Menge macht es und ich würde lieber meine GEZ Gebühren einzelnen Themenbereichen oder Autoren spenden als mich über den Mist aufzuregen der mit diesem Geld (und dem Geld von Großverlagen und Großstudios/Filmindustrie) gemacht wird.

  13. Wieso zählst du denn in Punkt 1 kommentierte Links in Blogs dazu? Selbst wenn ich dazu zitiere, das ist ja grundsätzlich in Ordnung.

    1. @Henning: Das Zitatrecht deckt so um die 3 Sätze Zitat. Oftmals sind Zitate in Blogs länger und schon zieht das Zitatsrecht nicht mehr.

      1. Soweit ich weiß hängt die Länge der erlaubten Zitats davon ab, wie intensiv man sich mit ihm beschäftigt.

        Aber klar, wenn man einfach „Interessant:“ und dann den Blogeintrag von jemand anderem raushaut, dann ist das vom Zitatrecht nicht gedeckt.

        Für mich war aber nicht wirklich klar, dass du mit kommentierten Links Zitate meinst. Kommentieren tut man schließlich oft auch ohne Zitate.

  14. versteh die Aufregung nicht.

    klar stimmt der Satz. und die Reaktion MUSS sein, das Urheberrecht der Realität anzupassen und nicht Fortschritt mit veralteten Gesetzten aufzuhalten versuchen.

    URHEBERrecht statt COPYright.
    Geld und verdienst statt dem Vorgang des Kopierens.

    Nicht dass diese Meinung neu oder gar von mir wäre.. (siehe Lawrence Lessig)

  15. Darf ich eigentlich als Inhalteanbieter Content auf meiner Webseite platzieren, in der Erwartung, dass er nicht gesehen wird? Sprich: Ich veröffentliche ein Foto, gebe aber nicht explizit die Lizenz zur Vervielfältigung – dennoch wird das Foto beim Aufruf der Seite im Cache gespeichert (was eine Vervielfältigung darstellt)…

  16. die leute werden das wesen von „bits“ und „zeigern“ nie verstehen.

    ich habe festgestellt das unsere gesetzestexte genügend zufällige bits enthalten um daraus alle dzt bekannten urheberrechtlich geschützten werke extrahieren zu können. ich habe das programm dazu „evil bit“ genannt [DOWNLOAD HIER]

  17. man könnte auch sagen: fast jeder, der das netz aktiv nutzt, benutzt es um dumm rumzutrollen und sich total sinnlose diskussionen zu geben, darüber, ob jemand recht hat, oder nicht.

  18. Der Satz „Jeder, der das Internet aktiv nutzt und Medienkompetenz zeigt, begeht die ganze Zeit Urheberrechtsverletzungen.“ ist Humbug. Richtig ist allerdings: „Jeder, der das Internet aktiv nutzt und Medienkompetenz zeigt, läuft Gefahr Urheberrechtsverletzungen zu begehen.“

    Die Lösung ist einfach: Man verwende entweder
    1. nur Inhalte deren Urheber man selbst ist,
    oder
    2. Inhalte, bei denen man sich ü b e r z e u g t hat, indem man es geprüft hat, dass man sie benutzen darf. Im Zweifel: verzichten. Texte dann in eigenen Worten wiedergeben, Bilder: verzichten, verzichten, verzichten.

    zu „4. Unklare Lizenzbestimmungen bei ‚freien‘ Inhalten“ – wenn es Lizenzbestimmungen gibt, dann sind die klar. Klar sind jedenfalls alle CC-Lizenzen, auch GFDL.

    „Wie soll das denn der normale Nutzer verstehen, der kein Jura studiert hat und einfach das Netz aktiv nutzt, um Medienkompetenz zu praktizieren?“
    Jurastudium ist nicht Voraussetzung, die sog. „freien“ Lizenzen zu verstehen und den oben von mir wiedergegeben Grundsatz, nur eigene Inhalte oder auf die Verwendungsmöglichkeit geprüfte Inhalte zu übernehmen, umzusetzen. Alles, von der Abmahnung (was sie ist und wozu sie gut ist) bis zu manchem als „spitzfindig“ bezeichneten Argument darin ist nach meiner Erfahrung auch durch einfaches Nachdenken, gewissermaßen durch den eigenen Hausverstand zu verstehen. Wenn man nur will, und wenn man grundsätzlich anerkennt, dass es Menschen gibt, die ihren Lebensunterhalt beispielsweise aus Honoraren und Lizenz-Einnahmen bestreiten (müssen ?) und ähnlich giftig weden, wenn jemand mit Selbstbedienungsmentalität kommt, wie die Inhabe eines Bio-Ladens bei mir um die Ecke, bei denen Ladendiebstahl inzwischen so zugenommen hat, dass die guten Leute seit kurzem auch j e d e n Fall anzeigen, inkl. Polizei usw.
    Weil Sie sich gezwungen sehen.
    Geht vielen Wort- und Bildautoren auch so. Der eine macht’s selbst und ist nach 30 kostenlosen Abmahnunge so genervt, dass er doch lieber zum Anwalt geht, um nicht mehr Ausreden, Pseudo-Argumente und echte Verarschungen entgegen nehmen zu müssen. Der andere erspart sich das und geht gleich zum Anwalt.
    Ich verstehe beide.

  19. Ich muss mich tatsächlich korrigieren. Bzw. ich habe vergessen, dies noch anzumerkten:

    „Medienkompetenz“ – Also: Medienkompetenz schließt ja wohl ein, dass auch die Gefahr von Urheberrechtsverletzungen bekannt ist. Jemand, der in diesem Sinne kompetent ist, medienkompetent, der weiß um die Gefahr und wird sie umgehen. Er wird alles tun, um solche zu vermeiden, also Urheberrechtsverletzungen gerade nicht begehen.

    Insofern muss man wohl sagen dürfen: “Jeder, der das Internet aktiv nutzt und Medienkompetenz zeigt, kennt auch die Gefahr, Urheberrechtsverletzungen zu begehen – und wird solche nicht begehen.“ – Weil er ja Medienkompetenz hat.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.