GlüStV: Chefs der Staatskanzleien empfehlen Verzicht auf Netzsperren

Aus dem Haupt- und Medienausschusses des Landtags NRW gibt es erfreuliche Neuigkeiten zum Glücksspielstaatsvertrag. Konkret stand in der heutigen Ausschusssitzung neben einem Antrag der FDP-Fraktion zum Verzicht auf Netzsperren (PDF) auch ein Sachstandsbericht der Landesregierung (PDF) auf der Tagesordnung (HTML).

Spannend ist vor allem der Sachstandsbericht „Zukunftsperspektiven des Lotteriemonopols / Glücksspielstaatsvertrag“ der Landesregierung. Er fasst im Wesentlichen die Empfehlungen der CdS-Arbeitsgruppe „Glücksspielstaatvertrag“ (CdS steht für „Chefs der Staatskanzleien“) für die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zusammen (MPK).

Und die sind – zumindest mit Blick auf die durch den derzeit noch aktuellen Entwurf des GlüStV drohenden – Netzsperren durchaus erfreulich:

Die von der MPK in Bezug genommenen Empfehlungen der CdS-Arbeitsgruppe berücksichtigen einige wesentliche Resultate der parallel zum Notifizierungsverfahren durchgeführten Anhörung, die ungeachtet dessen zur Zeit noch weiter ausgewertet wird. Zu den bereits jetzt empfohlenen Änderungen zählen die […] Streichung der sog. Netzsperren als Mittel zur Bekämpfung illegaler Online-Angebote, […]

D.h. die umstrittene Klausel § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 dürfte damit Geschichte sein und wird ihren Weg wohl nicht in die endgültige Entwurfsfassung des Staatsvertrags finden. Weitere Änderungen, u.a. was die Zahl der Lizenzen für Glücksspielanbieter betrifft, dürften anstehen, wenn in den nächsten Tagen die Stellungnahme der EU-Kommission vorliegt:

Die Beratungen zur Umsetzung dieser Empfehlungen und zur Erledigung der erteilten Prüf- und Arbeitsaufträge sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Es ist davon auszugehen, dass das Resultat dieser Beratungen, wie auch eine etwaige Stellungnahme der EU-Kommission im Notifizierungsverfahren Grundlage weiterer Gespräche im Länderkreis sein wird, die voraussichtlich im September bzw. Oktober stattfinden werden.

Siehe dazu auch: „Neuregelung des Glücksspiels – 15 Bundesländer setzen auf’s falsche Pferd“ bei Legal Tribune. Anmerkung: Autor Dr. Wulf Hambach vertritt mit seiner Kanzlei zahlreiche Klienten aus der Glücksspielbranche.

(Dank an Matthi Bolte für die Dokumenten-Nr. des Sachstandsberichts)

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7 Ergänzungen

  1. original zitat dr. fansworth:
    „Eine gute Nachricht ! „…. :-)
    ihr liefert netzsperren nach hundehaufen 7 ;-p

  2. Klasse!

    Und erstaunlich bei einem Gremium, das fast komplett aus Leuten von CDU/CSU/SPD besteht. Da wären natürlich die Hintergründe interessant. Lag es an den befürchteten Widerständen in den Landtagen? Hat sich der Vertreter aus BW so engagiert eingesetzt? Hat da womöglich sogar bei anderen ein Umdenken begonnen?

    1. @Blurks: Es gibt wohl mehrere Ebenen.

      Netzsperren sind derzeit politisch nicht durchsetzbar. Nicht gegen den erklärten Willen der Grünen und die Koalitionsverträge in NRW, RLP und BaWü. Zumal sich ja auch FDP und Linke (Sondersituation in Berlin, da sind in der entscheidenden Phase Wahlen) gegen Sperren und weite Teile des Entwurfs ausgesprochen haben.

      Kurz: Der Preis ist zu hoch und im Moment braucht der Prozess Stabilität mehr als alles andere (Es gibt ja noch ein paar andere Punkte, wo es ganz gewaltig hakt). Und ja, sollte es tatsächlich so kommen, wäre dies ein guter Zeitpunkt sich auch einmal bei den kleinen Parteien zu bedanken ,)

      Offizielles Argument für den Verzicht auf Netzsperren ist, dass Spieler im Zweifel lieber legale Angebote nutzen. D.h. wenn man die großen Anbieter ohnehin lizensiert, verliert das Problem an praktischer Relevanz. Auch das scheint mir letztendlich eine Grenzwertdebatte: Der Aufwand Sperren durchzusetzen ist größer als der (politische) Nutzen.

      Erfreulich in diesem Kontext wäre freilich, dass man den GlüStV nicht als Hebel nutzen will, um Internetsperren generell als Instrument zur Netzregulierung zu etablieren. Andererseits: Zumindest in der Theorie geht’s es evtl. auch ohne Absicherung (bzw. „Präzisierung“, wie wir hier in NRW sagen …) durch den Staatsvertrag über das allgemeine Ordnungsrecht. Wir werden sehen.

  3. Wenn sich Websperren noch nichtmal mit dem Argument Kinderpornographie durchsetzen lassen konnten und der Widerstand trotz aller Verleumdungsversuche (Websperrengegener = Kinderschänderhelfer) Erfolg hatte, braucht man kein Genie zu sein, um zu sehen, dass das mit den Sperren bei deutlich weniger brisanten Themen auch nicht klappen wird.

    Meiner Meinung nach zieht man einfach die Reißleine, da selbst auf EU-Ebene die verpflichtenden Websperren gegessen sind. Jetzt tut man vor der Zielgeraden noch schnell fast so, als sei man ja schon immer dagegen und auf der Seite der Vernunft gewesen..

    Dabei muss man sich wirklich fragen, wie schmerzbefreit so Politiker sein können: Websperren keinesfalls gegen Kinderpornos einsetzen – aber gegen unversteuertes Glücksspiel selbstverständlich schon… Irgendwie fehlt mir da die sich fast schon aufdrängende Schmutzkampagne der Sperrgegner.

  4. Solange mein 9-Jähriger Neffe diese „Netzsperren“ in 5 Sekunden umgehen kann ist mir der Sinn oder Unsinn dieser Einrichtung eigendlich Wurst. :D

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