Demo-Überwachung: Anwohner & Dresden-nazifrei wehren sich

Dass die Mobiltelefon-Überwachung eines gesamten Stadtteils im Rahmen des Naziaufmarsches am 19. Februar ein gerichtliches Nachspiel haben würde, war wohl auch jenen klar, die das Grundgesetz nur vom Hörensagen kennen. Die Daten, angeblich zur Aufklärung erheblicher Straftaten gesammelt, finden sich ja bereits in Verfahren gegen harmlose Sitzblockierer wieder.

Das Demo-Bündnis Dresden Nazifrei stellt fertige Formulare für Auskunftsverlangen an Polizei und Staatsanwaltschaft zum Download bereit.

Um einer derartigen Einschränkung der Demonstrationsfreiheit entgegenzutreten ist es notwendig, diese polizeiliche Maßnahme nicht nur politisch kritisch zu hinterfragen sondern auch gerichtlich überprüfen zu lassen. Daher bitten wir insbesondere die AnwohnerInnen des betroffenen Gebietes an Hand des anliegenden Musterschreibens eine Benachrichtigung über die Erhebung und Speicherung ihrer Daten bei der Staatsanwaltschaft Dresden zu beantragen.

Alle, deren Daten gespeichert wurden, sollen dann die Speicherung gerichtlich prüfen lassen – was ohne Zweifel notwendig ist. Die allumfassende Funkzellenauswertung bildet eine höchst unheilige Allianz aus Bewegungsprofilen, Vorratsdatenspeicherung und Rasterfahndung. Das Ganze mit dem Beigeschmack einer Gefährdung von GG Art. 8 ist schon ein starkes Stück, dem entschieden entgegengetreten werden muss, wenn wir und unsere demokratischen Vertreter hier zukünftig noch über die unhaltbaren Zuständen in den Schreckens-Regimes Irans, Chinas, Ägyptens etc. lamentieren wollen.

Hier geht es zu den Formularen.

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7 Ergänzungen

  1. Darf ich fragen was das bringen soll?

    Am Schluss steht irgendein Polizeichef vor dem Richter und kann ein Gähnen nicht unterdrücken wenn der Vorsitzende den Zeigefinger hebt und sagt „Sie böser Junge, was Sie da vor 2 Jahren gemacht haben war nicht nett. In Zukunft unterlassen Sie das bitte.“

  2. nein, der richter sagt:

    „psst, kommen sie mal an den richtertisch……..wir haben doch jetzt demokratie…da darf man das offenbar nicht. ich weiss dass das bei uns mal anders war, aber das müssen wir wohl schlucken, ne woar, ey verbibbsch““

    1. @johndoe
      Oh man, als ob darüber noch jemand nach knapp 22 Jahren lachen würde. Wie alt bist Du? 21 Jahre? Meinungsfreiheit hin oder her, Deine Äußerung ist geschmacklos. Studiere mal die Deine Geschichte, Du wirst profundes Wissen finden.

      1. Auch mein erster Gedanke als ich davon erfuhr war, dass in Dresden anscheinend noch Richter/Staatsanwälte oder wer auch immer die Entscheidung zur Totalüberwachung getroffen hat, dem Vermächtnis der Stasi nachhängen.

        Es scheint eher zu sein, dass es Verantwortliche bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft gibt, bei denen nach 22 Jahren das Vergessen eingetreten ist. Das ist geschmacklos. Diese Art der Überwachung mit Stasimethoden zu vergleichen, sicher nicht.

      2. Zu Glauben das sowas im Osten geschieht weil es da die DDR gab ist schon bedenklich naiv. Dies ist nur ein weiterer Mosaikstein im Bild das die bundesweite Überwachungspolitik der letzten Jahre zeichnet.

  3. Mit dem Auskunftsverlangen ist das so eine Sache… Die Erfahrung zeigt, dass die jeweiligen Behörden sehr viel auskunftsfreudiger sind, wenn das Ersuchen über einen Anwalt vermittelt wird. Da kann es schonmal vorkommen, dass plötzlich Sachen in den Akten stehen, die bei einem früheren „privaten“ Ersuchen noch nicht herausgegeben worden. Von daher wäre wohl dazu zu raten, sowas mit anwaltlichem Beistand zu machen

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