Creative Commons – Lizenzen für das Internet-Zeitalter

Meike Richter

hat vor kurzem an der Universität Hamburg einen Einführungs-Vortrag über „Creative Commons – Lizenzen für das Internet-Zeitalter“ gehalten und davon gibt es ein Video (Auf der Seite kann man sich das auch herunterladen):

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Meike Richter: Creative Commons – Lizenzen für das Internet-Zeitalter from netzpolitik on Vimeo.

„Creative Commons“ sind Lizenzen, die speziell für die Veröffentlichung von Informationen im Internet entwickelt wurden. Urheber von Medien, wie Videos, Musik oder Texten können damit leicht bestimmen, was bei der Weitergabe bzw. Wiederveröffentlichung ihrer Werke beachtet werden muss, zum Beispiel die Namensnennung oder der Ausschluss einer kommerziellen Nutzung. Für Publizierende wird damit mehr Klarheit geschaffen. Die Frage ob und wie ich beispielsweise ein Bild eines anderen Urhebers auf einer beliebigen Webseite veröffentlichen darf, wird mit „Creative Commons“ beantwortet.

Meike Richter ist freie Journalistin und Dozentin und berät unter anderem den NDR bei der Lizensierung verschiedener Inhalte mit „Creative Commons“.

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27 Ergänzungen

  1. Was ich mich frage: Warum produziert der NDR die entsprechenden Sendungen doppelt, mit GEMA-Musik fürs TV und mit CC-Musik fürs Web?
    Ich würde eine Version mit CC-Musik produzieren und die dann für beides benutzen. Würde vielleicht auch mal zu einem Umdenken bei der GEMA führen (ha ha ha).

    Und was mir noch aufgefallen ist: Ich hatte SA so verstanden, dass der Bearbeiter eine beliebige Lizenz nehmen kann (also z.B. auch die angesprochene selbst geschriebene), die im Grundsatz das gleiche wie die gewählte CC-Lizenz aussagen muss; wobei er immer noch die Möglichkeit hat, die Rechte im Vergleich zur von mir gewählten Lizenz weiter einzuschränken.
    Würde also heißen, wenn ich für mein Werk CC-BY-SA wähle, kann der Bearbeiter für seines auch CC-BY-NC-SA nehmen. Liege ich da falsch? Oder hat Frau Richter sich nur missverständlich ausgedrückt?

    1. @Nine of Thirteen: Macht der NDR das? Ich hab bishe rnur mitbekommen,d ass die Autoren der Beiträge entscheiden können, ob sie freie oder GEMA_lizenzierte Musik verwenden, und in der Regel wird wegen Zeitknappheit auf bekannte Musik zurückgegriffen, weswegen die Beiträge dann eben nicht CC sind.

      ANsonsten dürftest Du richtig liegen: Die kommerziell nutzbaren Lizenzen sind „abwärtskompatibel“ Richtung nicht-kommerziell, aber nicht umgekehrt.

      1. Sie sagt ja selbst, dass es im NDR ein Projekt gibt, CC-Beiträge zu erstellen. Und da wird dann so verfahren. (Fragestunde ab Minute 39)
        Warum man den Autoren der Beiträge nicht von vornherein einen Mitarbeiter zur Seite stellt, der bei der Suche nach passender CC-Musik hilft, sondern das ganze nachträglich macht, verstehe ich nicht.
        Hätte ja auch den Vorteil, dass die Autoren feststellen, was es alles an CC-Musik gibt, die genauso gut oder sogar besser als GEMA-pflichtige Musik ist, häufiger darauf zurück greifen und der NDR somit weniger GEMA-Gebühren zahlen muss.
        Aber da denke ich vermutlich zu zukunftsorientiert.

      2. ANsonsten dürftest Du richtig liegen: Die kommerziell nutzbaren Lizenzen sind “abwärtskompatibel” Richtung nicht-kommerziell, aber nicht umgekehrt.

        Wie kommst du darauf Markus? Davon höre ich das erste Mal.
        Ich will nicht völlig abstreiten, dass dem so wäre, aber ich ging davon aus, sharealike ist sharealike.
        Anderfalls untergräbt das doch das Copyleft. Urheber a] möchte dass sein Werk kommerziell genutzt werden darf, aber er verlangt für diese Freiheit, dass Urheber b] dieses Recht auch gewährt.
        Es kommt mir komisch vor, dass man das Copyleft auf diese Weise verletzen können soll.

        Und ja natürlich ist das ein Problem, weil man in der Folge unterschiedliche -sa-Lizenzen nicht mischen kann (also mehrere Inhalte, die unter unterschiedlichen Lizenzen mit „share alike“ stehen).

        @Vortrag:
        Erm sorry war mir n bisschen zu oberflächlich, irgendwie nichts Neues erfahren.

        1. @Deus Figendi: Wenn Du Werk unter CC-BY-SA lizenzierst, kann jemand ein Teil des Werkes nehmen und Ergebnis unter CC-BY-SA-NC lizenzieren. Das SA würde dabei vererbt. Nicht möglich wäre ein neues Ergebnis ohne SA.

          Ansonsten: Ich hab Einführungsvortrag deutlich hingeschrieben. Daher ist er auch so oberflächlich, weil Einstieg ins Thema für Menschen ohne viel Vorkenntnisse.

      3. Ja hab wohl drüber hinweg gelesen :) Sollte auch kein Vorwurf sein, war ja dennoch interessant.

        Aber mit deiner Auffassung bin ich dennoch nicht so recht einverstanden, die Lizenz sagt (Beispiel: by-sa)

        You may Distribute or Publicly Perform an Adaptation only under the terms of: (i) this License; (ii) a later version of this License with the same License Elements as this License; (iii) a Creative Commons jurisdiction license (either this or a later license version) that contains the same License Elements as this License (e.g., Attribution-ShareAlike 3.0 US)); (iv) a Creative Commons Compatible License(…)

        Gerade auch ob der Betonung „same Elements“ würde ich nie nicht davon ausgehen, dass man den nachfolgenden Urhebern das Recht, was man selbst gewährt bekommen hat aberkennen kann (also am Original natürlich sowieso nicht ^^).
        Ich bin natürlich kein Jurist, aber ich würd‘ das so lesen und hab’s auch immer so verstanden.

        Aber gut, mögen sich Juristen darum streiten ^^ Wahrscheinlich würde es auch höchst selten zu Konflikten kommen.

        1. @Deus figendi: Sorry, Du hast Recht mit deiner Interpretation von der kommerziell inkompatibel zu Nicht-kommerziell Auslegung.

  2. „Für Publizierende wird damit [mit CC-Lizenzen] mehr Klarheit geschaffen. Die Frage ob und wie ich beispielsweise ein Bild eines anderen Urhebers auf einer beliebigen Webseite veröffentlichen darf, wird mit “Creative Commons” beantwortet.“

    Das ist pure Ideologie.

    Wie die Diskussion zum Beitrag wieder einmal gezeigt hat, wird durch CC keine Klarheit geschaffen. Im Gegenteil: CC-Lizenzen (so sinnvoll sie auch sind), sind ziemlich komplizierte Verträge.

    Gibt es inzwischen eigentliche eine brauchbare Definition, was eine „nicht-kommerzielle Nutzung“ ist bzw. wieviel Kommerz beim Gebrauch von CC-NC-Lizenzen gerade noch erlaubt ist? Danke!

  3. Gestern durch Zufall gesehen: Youtube bietet neuerdings zwei Lizenz-Modelle für hochgeladene Videos an.
    Zum einen die klassische Youtube-Lizenz (bei der mich interessieren würde, was sie eigentlich aussagt – habe bisher keine Informationen dazu finden können. Oder ist das Punkt 10 der Nutzungsbedingungen?), zum anderen eine CC-Lizenz – CC-BY. Weiß jemand, seit wann das angeboten wird? Ich habe im Blog einen Beitrag vom 02. Juni gefunden – da wundert mich aber ein wenig, dass Youtube das nicht groß auf der Startseite bewirbt, wenn das so neu ist.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.