BVerfG: Beschwerde gegen Zugangserschwerungsgesetz abgewiesen

Schlechte Nachrichten aus Karlsruhe. Wie mir die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts gerade bestätigte, wurde die vom AK Zensur initiierte Verfassungsbeschwerde gegen das Zugangserschwerungsgesetz (1 BvR 508/11) als unzulässig abgewiesen. Zu den Gründen heißt es in der (von mir anonymisierten)* Entscheidung vom 29. März (PDF):

Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht den Begründungsanforderungen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 und § 92 BVerfGG genügt und ihr der Grundsatz der Subsidiarität gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG entgegensteht. Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.  Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Bleibt zu hoffen, dass das angekündigte Aufhebungsgesetz der Bundesregierung baldmöglichst seinen Weg ins Parlament findet und dort beschlossen werden kann.

PS: Parallel zur Entscheidung der Bundesregierung, das Zugangserschwerungsgesetz zu beerdigen, haben die Fraktionen von SPD und Grüne eine kleine Anfrage zum ihrer Ansicht nach „verfassungswidrigen Zustand der Aussetzung des ZugErschwG“ und zur Evaluation des Versuchs „Löschen statt Sperren“ auf den Weg gebracht. Ralf Bendrath hat den Link zum Dokument (PDF) gestern Nacht bereits bei Twitter gepostet, ich will ihn euch nicht vorenthalten.

Nachtrag: Die Pressestelle des BVerfG bat mich um Korrektur der Passage, ich hätte die Entscheidung anonymisiert. Richtig ist natürlich, dass die Beschwerdeführer bereits in der mir zugeschickten Fassung des Beschlusses anonymisiert waren (Das ist bei gerichtlichen Entscheidungen auch üblich).

Ich habe lediglich noch die Bevollmächtigen anonymisiert, die, so die Pressestelle „grundsätzlich mit vollem Namen mit angegeben“ werden, „es sei denn es liegt beispielsweise ein Widerspruch hierzu vor“. Sorry für das Missverständnis.

Update, 18:00 Uhr: RA Thomas Stadler, der die Verfassungsbeschwerde gemeinsam mit RA Dominik Boecker für vier Beschwerdeführer aus dem Umfeld des AK Zensur erhoben hat, hat in seinem Blog eine erste Stellungnahme gepostet.

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35 Ergänzungen

    1. Den Satz verstehe ich nicht. Was heißt „dem gegenüber abgenommen“?

      Gab es eine Organklage? Wurde sie abgelehnt?

      1. Natürlich ANgenommen. Sorry. Entschieden ist noch nicht. Der Bundestag (Lammert) hat das ordnungsgemäße Zustandekommen des Gesetzes behauptet. Ich bestreite dies.

      2. Spannend – haben Sie ein Aktenzeichen, dass man mal in Karlsruhe nachfragen könnte, was aus der Sache wurde? Lammert hatte ja zuletzt ganz andere Bedenken.

  1. und was heisst das jetzt oder den juristen und parapraphenkauderwelsch. ist es also verfassungsgemäss oder was.

      1. danke dir.

        aber die rubrik „unangenehm“ dürfte dann nicht so ganz stimmig sein. das hätte man doch auch vorher schon wissen müssen, vor allem von seiten der „einreicher“. dort ist doch juristischer sachverstand vorhanden, denke ich…vielleicht sollte man das im thread angeben, bevor millionen auf die strasse gehen und protestieren….grins

      2. Ich bin dennoch dankbar, dass es gemacht wurde. Die Chance stand immerhin mindestens fifty-fifty für eine Annahme. Besser wäre es natürlich gewesen, ein echter Zugangsprovider hätte geklagt. Dann wäre die Nichtannahme kaum möglich gewesen. Aber die Feiglinge trauten sich nicht bzw. waren selbst in einer ungünstigen juristischen Position, weil sie nach dem Vorpreschen von vodafone und den Zensursula-Drogungen ja schon bereitwilligst die Verträge mit dem BKA unterzeichnet hatten. Gegen seine eigene Willensentscheidung zu klagen ist immer schwierig.

      3. Ich versuche es mal vorsichtig zu formulieren: Das Risiko war bekannt, mit einem betroffenen (Zugangs-)Provider als Beschwerdeführer wäre es wohl etwas einfacher gewesen. Die Entscheidung überrascht in dieser Form vermutlich trotzdem.

        Aber dazu sollen die mitlesenden Juristen etwas schreiben, ich verlinke es dann gern oben als Nachtrag.

    1. Es heißt: die Klage war nicht gut genug begründet und die Kläger hätten erst vor anderen Gerichten klagen müssen. Über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes wurde deshalb gar nicht erst nicht entschieden.

  2. und was heisst das jetzt „ohne“ den juristen und parapraphenkauderwelsch. ist es also verfassungsgemäss oder was.

  3. Die Verfassungsbeschwerde wurde wohl formal abgewiesen, weil sie a.) nicht hinreichend begründet war und b.) das BVrfG die Dringlichkeit in der Sache nicht so hoch einschätzte, dass man hätte nicht den Weg durch die Vorinstanzen gehen können. In der Sache ansich hat das BVrfG nichts entscheiden.

    1. danke dir. dachte schon wir können die stoppschilder wieder rausholen. naja, warten wirs ab.

  4. Das heißt nur, dass das Gesetz nicht vom Bundesverfassungsgericht überprüft wurde, weil bereits die Anforderungen für eine Beschwerde nicht erfüllt wurden.

    In Bezug auf § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 und § 92 BVerfGG fehlt die Begründung, welches Recht verletzt worden sein soll und die Nennung der Handlung bzw. Unterlassung des Organs, durch die der Beschwerdeführer sich verletzt fühlt. Gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG sei außerdem der Rechtsweg nicht ausgeschöpft worden.

  5. Schon seltsam…

    § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BVerfGG: „Sie sind zu begründen“ – damit sind gemäß Abs. 1 Satz 1 „Anträge, die das Verfahren einleiten“ gemeint.

    § 92 BVerfGG: „In der Begründung der Beschwerde sind das Recht, das verletzt sein soll, und die Handlung oder Unterlassung des Organs oder der Behörde, durch die der Beschwerdeführer sich verletzt fühlt, zu bezeichnen.“

    § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG: „Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung.“

    – – –

    Also entweder findet das BVerfG demnach daß die Verfassungsbeschwerde total schlampig formuliert war. Das kann aber doch nicht sein… ich gehe doch davon aus, daß wegen der Wichtigkeit der Sache die Beschwerdeführer darauf geachtet haben, solche Formalia einzuhalten…

    Oder ist es eher so, daß das BVerfG meint daß ein ausgesetztes Gesetz keine Grundrechte verletzen kann?? Wenn ja, dann sehe ich schlimme Zeiten auf uns zukommen. Denn gegen ein Gesetz kann man soweit ich weiß nur ein Jahr lang ab Inkrafttreten vor das BVerfG ziehen. Das Zugangserschwerungsgesetz ist ja in Kraft getreten vor über einem Jahr, es wird nur nich angewandt. Durch diese Konstruktion würde man aber dem Bürger jede Möglichkeit nehmen, gegen ein Gesetz vorzugehen das seine Rechte verletzt. Einfach ein Jahr warten, und dann sagen „ätsch, Pech gehabt!!“ und die Nichtanwendung wieder zurücknehmen.

    Darüber hinaus – ist das nur mein Eindruck, oder nimmt das BVerfG eine immer laschere Haltung zu Bürgerrechten ein? Das VDS-Urteil war ja im Grunde auch kein echter Sieg für die Bürgerrechte, auch wenn dadurch erst einmal die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt wurde… und hier bügelt man die Beschwerde dann gleich völlig ab, ohne weiter Stellung dazu zu beziehen??

    1. will mich ja nicht zu weit aus dem fenster lehnen, aber was sind denn in diesem europa noch grund- und bürgerrechte wert. sie werden täglich von herren wie schünemann, bosbach etc mit füssen getreten und von der grossen EU und den dort abgestellten politdummies noch weiter malträtiert.
      ich sagte ja, vor 5 oder 10 jahren hat das ausser den heise und netzpolitik-lesern kaum jemand interessiert (gabs da beckedahl schon?lol). aber die zeiten sind vorbei, nicht alle sind BLÖD-leser und verfallen einer neuen adligenhysterie. man wird wieder auf die strasse müssen, vielleicht können wir ja joschka fischer mobilisieren, der weiss wie man steine schmeisst, auch wenn er nicht kanzler werden will.

      1. ich sagte ja, vor 5 oder 10 jahren hat das ausser den heise und netzpolitik-lesern kaum jemand interessiert (gabs da beckedahl schon?lol).

        Sicher doch: „netzpolitik.org wurde in einer Vorläuferversion 2002 gestartet und ist seit 2004 in der jetzigen Form online.“

        In Markus privatem Blog und in der Wikipedia erfährt du noch mehr, z.B., dass er von 1999 bis 2004 In der Grünen Jugend das „Fachforum Neue Medien“ koordinierte hat. Ist also wohl schon etwas länger dabei, scheint mir.

        Bitte, ich helfe gern.

  6. @Andreas

    Na ja – ich denke, viele neigen dazu, das BVerfG bei Entscheidungen, die sie gutheißen, als tolle letzte Bastian vor dem Faschismus zu feiern, bei Entscheidungen, die nicht dem eigenen Empfinden zu sprechen, aber wahlweise von Verschwörung, Unfähigkeit, Korruption oder was auch immer zu sprechen.

    Ich kann auch viele Urteile nicht nachvollziehen, andererseits wurden andere wieder weit büer das, was ich erwartet hatte, gesprochen.
    Insofern arbeitet das BVerfG eben wie jedes Gericht – mal kann man etwas nachvollziehen mal nicht.

    Mich würde allerdings auch interessieren, ob die Tatsache, dass das Gesetz derzeit nicht angewandt wird, eine Rolle spielt(e). Denn dann hätten wir den von dir bemängelten imho untragbaren Zustand.

    1. Ich finde trotzdem, daß man sich hier hinter dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz versteckt. Daß das Urteil nicht begründet werden muß, ist ja gem. § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG so wie ich es sehe eine „Kann“-Vorschrift, d.h. man MUSS es nicht begründen, KANN es aber. Und es hat ja bei diversen abgelehnten Verfassungsbeschwerden schon relativ ausführliche Begründungen für die jeweilige Ablehnung gegeben.

      Ob nun Verschwörungstheorie oder nicht – ich hätte mir schon gewünscht, daß das BVerfG hier wenigstens die Ablehnung eingehend begründet. Denn jetzt bleibt in der Tat der fahle Beigeschmack, daß man vielleicht doch meint, ein ausgesetztes Gesetz berührt keine Grundrechte. Mit den von mir bereits erwähnten Folgen.

      1. @andreas
        Sicher, ich schätze, diejenigen, die die VB finanziert, erstellt, formuiert usw. haben hätten sich auch eine umfangreiche Begründung gewünscht, aber es ist wie überall: mal verliert man, mal gewinnt man.
        Bei der Petition gegen die TKüV hieß es damals auch nur lapidar: nö – alles Wichtige wurde bedacht (sinngemäß) und wir hatten jede Menge Arbeit usw. investiert. Damit muss man leben.

        Im Endeffekt ist es etwas, was man auch den providern anlasten kann – dass sich hier niemand getraut hat, mal Flagge zu zeigen, war schon traurig.

  7. Bitte, keine Verschwörungstheorien. Siehe dazu auch, was Twister und andere ein wenig weiter oben bereits geschrieben haben: Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die anderen.

    Das Risiko, dass die VB nicht angenommen würde, war den Initiatoren im Vorfeld bewusst. Nur eine (andere) Begründung hätten sie sich sicher gewünscht.

    1. Was mir in diesem Zusammenhang die meisten Sorgen bereitet ist vielleicht nicht einmal, daß das BVerfG juristisch korrekt die Beschwerde abgewiesen hat. Das kann man ja vielleicht noch – zähneknirschend – hinnehmen.

      Nein, viel wichtiger ist, was die Sperrenbefürworter und die Boulevardzeitung mit den vier Buchstaben daraus machen werden. Wird man da so differenziert berichten, daß deutlich wird daß das BVerfG sich nicht zuständig gefühlt hat und die Beschwerde nicht ausreichend begründet fand? Ich denke nein. Union, Bild-Zeitung und diverse „Kinderschützer“ werden sagen, seht her, das BVerfG hat nix dagegen, also legt endlich den Schalter um!!1!

  8. @Andreas
    das ist aber eine Frage der Kommunikation – und die gilt immer. Bei jedem Urteil eines Gerichtes besteht die Gefahr, dass der Boulevard oder Feinde usw. das urteil verdrehen bzw. seine Aussage. Damit muss man leben.

  9. instanzenweg nicht eingehalten?

    am besten die budesrepublik wegen telekommunikationsgesetzen vor dem OLG hamburg verklagen. da wird ihnen geholfen.

    ja, das sind die richter, die ihren sektretärinnen noch in den stenoblock diktieren……..

  10. Sorry, aber das kann und will ich so nicht stehen lassen. Die beiden Juristen kennen sich aus und wussten auch, was sie taten. Zudem wurden sie von weiteren Fachjuristen auf einer gemeinsamen Mailingliste unterstützt.

    Das Risiko ist der AK Zensur bewusst eingegangen, nachdem sich kein Provider fand, die Beschwerde tragen wollte.

  11. Sortiere mal Dein Blog und gehe danach in ein Kloster.

    Du bist ausgebrannt. Merkst DU nicht, was jeder Externe feststellt?

    Bete und tue Buße.

  12. Ich habs schonmal bei Internet-Law.de geschrieben, aber hier gehört es auch hin:

    Beim BVerfG war es schon immer inoffiziell so, wie es beim US Supreme Court offiziell ist: das Gericht entscheidet die Fälle, die es entscheiden möchte und die anderen halt nicht. Ganz einfach. Diesen Fall mochte das BVerfG eben nicht entscheiden.

    Man hätte die Verfassungsbeschwerde auch annehmen können. Das BVerfG legt immer den Maßstab an die Zulässigkeit an, der ihm gerade in den Kram passt, um einen Fall an sich ziehen zu können oder eben abzuweisen.

    Gerade im Hinblick auf die Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze ist es mal strenger, mal großzügiger. Im Ergebnis kaum abzusehen.

  13. lustige bei kipo ist , das bilder anschauen bestraft wird,auch wenn schon 30 jahte alt, oder gezeichnet, oder kipo -roman , der computer-generierte bilder – und am ende ist dadurch ptaktisch kein kind weniger mißbraucht–bei wort kipo setzt oft verstand aus. —kindesmißhandlungen (ohne sex-gründe) stehen dagegen wenig auf dem radar

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