Bundesregierung fühlt sich für SWIFT-Probleme nicht verantwortlich

Vor einem knappen Monat haben wir hier von Alexander Alvaros Erfahrungen mit den Datenschutz- und Auskunftsbestimmungen es SWIFT-Abkommens berichtet. Wir erinnern uns: Zur Terrorabwehr werden die Daten über internationale Überweisungen aus Europa den USA zur freien Verfügung übermittelt.

Der Spiegel schrieb über Alvaros Erfahrungen hinsichtlich der Auskunfts- und Dokumentationsvorgaben:

Den deutschen Behörden ist es bisher nicht einmal gelungen herauszufinden, ob Daten überhaupt verarbeitet wurden. Dadurch werden die Rechte der EU-Bürger auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung der Daten zur Makulatur.

Der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko hat sich heute mal in der Fragestunde bei der Bundesregierung erkundigt, wie sie das denn so finde.
Daraufhin ließ die Bundesregierung verlauten, dass sie selbstverständlich alle Verbesserungsvorschläge hinsichtlich des Datenschutzes unterstützt. Im Übrigen aber sei festzustellen…

…dass es Aufgabe der [EU-]Kommission ist, in Zusammenarbeit mit den USA Lösungen für mögliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Abkommens zu finden. Vertragspartei des Abkommens ist die EU, Deutschland ist nicht unmittelbare Vertragspartei.

In Zukunft ist also davon abzusehen, der Bundesregierung oder deutschen Behörden Vorwürfe zu machen, die das Ob und Wie der Übermittlung von Bankdaten ihrer Bürger ins Ausland betreffen. Die Regierung ist dafür nicht zuständig.

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16 Ergänzungen

  1. Wie war das damals mit Pontius Pilatus und der Schüssel Wasser? Ich bin dafür, unserer verehrten Kanzlerin eine Schüssel Wasser zu spendieren, damit sie ihre Hände in Unschuld waschen kann!

  2. Ja ja, wie immer, plötzlich will es keiner gewesen sein. Ich kann mich noch gut erinnern, daß die Bundesregierung die damals aufkommende Kritik im Vorfeld der Zustimmung abgewiegelt hatte und den Vertrag datenschutzrechtlich für gut befunden hatte. Da aber weniger die Umsetzung die Probleme macht, sondern viel mehr der Vertrag selbst, nicht zuletzt, weil er wohl viel Freiraum für die Interpretation läßt, trägt die Bundesregierung sehr wohl die Mitverantwortung.

    Aber was will man noch von dieser Regierung erwarten…

  3. Sry, es ist ein allgemein bekannter und leicht verständlicher Fakt, dass das SWIFT-Abkommen mit der EU geschlossen wurde, d.h. die EU-Institutionen sind zuständig. Insofern ist die Antwort der Bundesregierung richtig.

    Daraus am Ende dann so einen polemischen Vorwurf zu konstruieren ist peinlich und sinnlos und zieht in erster Linie die Qualität des Blogs runter. Insbesondere, weil die Bundesregierung mit den Details und der Umsetzung des Abkommens mal garnichts zu tun hatte.

    1. Im Übrigen will ich festhalten, dass die Bundesregierung auch für ein Foltern von Deutsch Staatsbürgern duch das CIA nicht zuständig ist, da das CIA eine US-amerikanische Organisation ist.

      Und wenn Herr Stumpf am Schwarzen Donnerstag seine Polizisten harmlosen Schüler und wehrlose Rentner zusammenprügeln lässt, so ist das selbstverständlich weder die Schuld von Herrn Stumpf noch die Schuld von Herrn Mappus.

      Und wenn sich einzelne CxU Politiker verfassungsfeindlich verhalten (durch die Forderung von Gesetzen, die unser Verfassungsgericht schon als Verfassungswiedrig erkärt hat), dann ist das selbstverständlich die Schuld des Verfassungsgerichts.

      Soll ich weitermachen?

    2. Outa: Vielen Dank für den Hinweis. Mein polemischer, die Qualität dieses Blogs herunterziehender Vorwurf bezieht sich genau darauf:

      […] weil die Bundesregierung mit den Details und der Umsetzung des Abkommens mal garnichts zu tun hatte.

      Als ich Politologie studiert habe, galt so etwas noch als problematisch. Aber Zeiten ändern sich ja bekanntlich.
      Ansonsten empfehle ich die Lektüre der verlinkten Artikel von Spiegel und Alvaro.

      1. Danke, den SPON-Artikel kenn ich schon. Man kann sich darüber streiten, ob es problematisch ist, dass die nationalen Regierungen in dieser Hinsicht keinen Einfluss bzw. keine Zuständigkeit haben.

        Das ist aber ein anderes Thema. Es ging hier um das SWIFT-Abkommen, und zu SWIFT kann die Bundesregierung halt nunmal nichts machen, außer ihre Meinung äußern und auf die EU verweisen. Daher ist ein Angriff gegen die Regierung in Verbindung mit SWIFT einfach völlig unangebracht.

        Wie gesagt, ob das ein guter Zustand ist, ist fraglich, aber wenn du das thematisieren wolltest, hättest du deinen Blogeintrag vlt auch ein bisschen mehr in die Richtung schreiben sollen.

      2. Nein, wir brauchen uns darüber nicht zu streiten. Die EU ist kein Bundesstaat, entsprechend steht die EU-Kommission nicht über der Bundesregierung, und die Bundesregierung bleibt für das gemeinsame Handeln mit den anderen EU-Staaten verantwortlich.

        Bei der gegenteiligen Aussage handelt es sich wohl viel eher um eine Notlüge.

        Die EU-Kommission ist ja auch gar nicht demokratisch legitimiert, die Bundesregierung zu ersetzen, siehe beispielsweise

        http://de.wikipedia.org/wiki/Demokratiedefizit_der_Europ%C3%A4ischen_Union#Sichtweise_des_Bundesverfassungsgerichts

        Viele Grüsse,
        VB.

  4. Hehe, war ja klar.

    Wir waren es nicht.
    So war das nicht beabsichtigt.
    Das konnte ja keiner ahnen.
    Wir sind dafür nicht verantwortlich.

    Wer wählt die egentlich noch freiwillig?

  5. nein, nur für

    ELENA, ACTA, websperren-nerverei, zensur, vorratsda….ääähhh ich mein natürlich mindestspeicherungsdauer…sorry herr dr. (?) friedrich…anti-terrorgesetze, uhl, bosbach, ziercke, jansen und mit verlau arschloch schünemann…oder da alles auch nicht?

    dann halten wir uns eben an nichts in zukunft, ist ja nicht für uns gemacht was unsere regierung beschliesst. ist eigentlich schon wieder karneval oder 1. april?

  6. Nun, bahnbrechend auf jeden Fall wie trivial die Bundesregierung das TFTP ausbuchstabiert: „Trivial File Transfer Protocol“…

  7. Zuständigkeit: Die Behauptung „nicht zuständig“
    soll irreführen und ist unzutreffend, kurz: FALSCH.

    Die oberste Adresse für Politik ist unsere Regierung
    – das föderale Beziehungsgeflecht ist beachtlich – für
    unsere Regierung ist außerdem die Europäische
    Kommission in Brüssel eine Einflusadresse.

    Die oberste Adresse für Kompetenz im rechtlichen Sinn
    sind die Wähler und die repräsentierenden Abgeordneten usw.

    Die rechtsstaatliche Kompetenz liegt bei der unabhängigen
    deutschen Gerichtsbarkeit, das sind das Bundesverfassungsgericht
    und der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, Bundesverwaltungsgericht
    in Leipzig usw. Europäische Kompetenz kann deutsche Kompetenz
    nicht brechen.

    Firmen, wie Banke, die in Deutschland sitzen oder in
    Deutschland tätig sind, unterliegen deutscher Rechtsstaatlichkeit.

    Die Behauptung, Deutschland könne SWIFT nicht bestimmen
    zeigt, dass hier das internationale Wirtschafts- und Politiksystem,
    am Beispiel der internationalen SWIFT-Betreiber zugunsten
    der USA, sich selbstbestimmt unterwirft. Die deutsche Regierung unterwirft sich, während der deutsche Souverän staunt.

    Was hätte der Souverän also zu tun?

  8. Dietmar hier?? Ach Gottchen…auch das noch. Was muß man ertragen als armer Onliner??

    Dauergast

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