Börsenverein geht mit Urheberrechtsverletzung gegen diese vor

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat heute zusammen mit der GVU und der Musikindustrie den Nachfolger der Brennerstudie vorgestellt. Darüber hatte bereits Linus kurz berichtet. Das Bündnis fordert u.a. die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, den Versand von Warnhinweisen an Urheberrechtsverletzer (2-Strikes) und zumindest die GVU fordert heute auch wieder die Errichtung einer Netzzensur-Infrastruktur. Weil Urheberrechtsverletzungen müssen streng bestraft werden.

Interessant ist aber ein anderes kleines Detail, auf das Heise zwischen den Zeilen verweist.

Um die eigene Pressemitteilung mit einem Smartphone e-Reader zu illustrieren und damit etwas hip zu wirken, hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels im Internet gesucht. Gefunden hat man ein Bild auf Flickr und den Urheber selbstverständlich verlinkt und genannt. Nur: Das mit der Creative Commons Lizenz und die Nennung dieser bei Verwendung des Fotos hat man offensichtlich nicht verstanden, sonst hätte man diese angegeben. Damit hat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels eine Urheberrechtsverletzung begangen.

Es ist schon ein wenig merkwürdig, wenn sich eine Lobbyorganisation für ein schärferes Vorgehen bei Urheberrechtsverletzungen einsetzt und dabei selbst diese begeht. Eine Vorbildfunktion ist das sicherlich nicht. Und es zeigt die Urheberrechtsproblematik: Wenn selbst die Profis vom Börsenverein mit dem Urheberrecht nicht klar kommen, ist dann das Urheberrecht nicht zu kompliziert und veraltert?

Update: Stellungnahme vom Börsenverein in den Kommentaren:

Da gibt es nichts zu beschönigen – hier haben wir aus Versehen die Lizenz nicht korrekt angegeben. Der Kollege hat zwar an Namens- und Linknennung gedacht, dabei aber die genaue Angabe der CC-Lizenz vergessen. Das ist insbesondere deswegen schade, weil wir in Absprache mit unseren Fotografen und deren Einverständnis vorausgesetzt stets versuchen, unsere Fotos auch unter CC-Lizenz online zu stellen.

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32 Ergänzungen

    1. @Torsten: Dann hätte man sicherlich eine andere Urheberangabe gemacht und z.B. den ganzen Namen genannt, wie das so üblich ist. Aber wir haben ihn mal angefragt.

  1. Keese-Style, sehr schoen. Wuerde das 2-Strikes dann auch gegen juristische Personen gelten? Ich faends witzig, wenn die GVU ploetzlich kein Internet mehr haette ;)

  2. Ist natürlich ein schönes Paradebeispielt, wie die von der anderen Seite in’s Fettnäpchen treten.
    Dein Text suggeriert aber, der Börsenverein wäre über das vermeintlich zu komplizierte gesetzliche Urheberrecht gestolpert – ist er aber nicht. Vielmehr war es die vom Bildpublizisten gewählte Lizenz, die der Börsenverein offensichtlich nicht verstand.

    1. Damit wird die dargestellte Unwissenheit dieses Vereins potenziert :)
      Hättest mal lieber ein iframe mit torrentsuche eingebaut und dann in fb breitgetreten :D

    2. Dumme Frage als Security-Laie:
      Was kann man dadurch jetzt anstellen? Hat das irgendwelche Sicherheitsrelevanten Auswirkungen?

    3. Inzwischen übrigens gefixt.

      Suche nach: „><img src=http://www.wired.com/images_blogs/epicenter/2010/04/tpb.png>

      Leider wurde kein Inhalt mit Ihrer Suche gefunden

      @Peter:
      Im „besten“ Fall kannst du darüber nur Inhalte auf der Seite anzeigen lassen, die dort eigentlich gar nicht hingehören. (Wobei ein Screenshot mit Torrentsuche auf der GVU-Seite schon extrem peinlich wäre.)
      Im schlimmsten Fall (wenn sowas beispielsweise im Login-Formular möglich ist) kannst du darüber in die Datenbank eindringen und z.B. Nutzerdaten abfragen.

  3. Da hilft nur eines: Konsequent mit allen juristischen Mitteln verfolgen. Denen muss man einfach mal zeigen, dass diese (nach ihrer eigenen Einschätzung!) kriminelle Heuchelei nicht akzeptabel ist!

    Da das ganze auf Heise und jetzt Netzpolitik.org verlinkt wurde, kann man davon ausgehen, dass das ganze gut eine Mio Leute zu Gescihct bekommen werden, nach dem Prinzip der Content-Mafia sagen wir mal fünf Mio. Das wird teuer: Fünfmillionenfache Urheberrechtsverletzung vor dem Hintergrund…

  4. ist kein smartphone sondern ein eReader. ist also auch nicht um hip zu wirken, sondern weil es in der PM um eReader geht…

  5. Also ist der böse Verein des deutschen Buchhandels eine verfassungsfeindliche Organisation!

    Das BVerfG hat längst geurteilt, das die Nutzung von Daten aus der Vorratsdatenspeicherung für solche Kinkerlitzchen nicht zulässig ist – auch nicht nach einer Wiedereinführung.

    Das finde ich wesentlich bedenklicher…

  6. Sorry, aber ich bin leider auch nicht schlauer als die Redakteure beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels, weshalb ich mich sehr freuen würde, wenn mir jemand erläutern könnte, warum die Nutzung des Bildes in der Form problematisch / widerrechtlich ist ?

    a) Liegt es der dem vom Fotografen gewählten Share-Alike-Variante ? Hätte also die gesamte Pressemitteilung ebenfalls unter eine freie Lizenz gestellt werden müssen – in dem Fall gibt es wohl tausende Fälle, bei dem Material z.B. von Wikimedia Commons, wo die Share Alike Klausel sehr häufig ist, im Netz widerrechtlich verwendet wird.

    b) Liegt es daran, dass die Linzenz nicht genannt ist, d.h. unter dem Foto nicht irgendwo CC BY-SA 2.0 steht ?

    c) Anderer Grund

    Vielen Dank

      1. Danke!

        Der ShareAlike-Zusatz wird also erst relevant, wenn das Bild nicht nur in der originalen Form genutzt wird, sondern durch Bearbeitung, Einbettung in eine größere Infografik oder Zusatz von z.B. Text ein abgeleitetes Werk entsteht ?

  7. Bißchen Off-Topic, ich weiß … aber viel mehr regt mich auf, dass dieser Börsenverein d. Buchhandels sich diesen widerlichen Leuten mit diesen widerlichen Ansichten anschließt.
    Aber was erwarte ich da. Irgendwie passt das zur GVU … ein überflüssiger Börsenverein der noch dazu 2011 buchhandelt.
    RESET PLEASE !!

  8. Da gibt es nichts zu beschönigen – hier haben wir aus Versehen die Lizenz nicht korrekt angegeben. Der Kollege hat zwar an Namens- und Linknennung gedacht, dabei aber die genaue Angabe der CC-Lizenz vergessen. Das ist insbesondere deswegen schade, weil wir in Absprache mit unseren Fotografen und deren Einverständnis vorausgesetzt stets versuchen, unsere Fotos auch unter CC-Lizenz online zu stellen.

    Wir werden Herrn Eslava, den Fotografen des Fotos, so schnell wie möglich kontaktieren und die Sache mit ihm besprechen.

    Alexander Vieß

    Redakteur Web & Social Media im Börsenverein

  9. „Wenn selbst die Profis vom Börsenverein mit dem Urheberrecht nicht klar kommen, ist dann das Urheberrecht nicht zu kompliziert und veraltert?“

    Deiner Meinung nach ist Creative Commons zu kompliziert und veraltet? Oder wie ist das zu verstehen?

    1. @milhouse: Creative Commons nutzt das Urheberrecht, um es wenigstens etwas einfacher zu machen. Dass es dann immer noch etwas kompliziert ist, liegt leider im System.

  10. Gibt es diese Studie eigentlich auch in lang? Die oben verlinkte 37 Seitenversion ist arg dünn (inhaltlich gesprochen). Wen das wirklich alles ist, dann muss der Name „Studie“ auch ausversehen gewählt sein.

    Allein der Methodikteil ist derart flach, da schämt man sich fremd, als jemand der wissenschaftliches Arbeiten gelernt hat…

  11. Internetbeschneidungen sind Menschenrechtsverletzungen.

    Vollkommen egal, welche Straftat dahintersteckt. Ob ich ein Album
    sauge, ein Lied, oder Rufschädigung begehe. Vollkommen irrelevant.

    Schlimmer noch: Wenn nicht jedes einzelne mal, wenn man eine Datei
    herunterlädt (wie will man hier zwischen Bildern einer Seite und
    Downloads unterscheiden???) sich nicht jeder Mensch in Deutschland
    identifiziert, gibt es keine Beweise.

    Wenn also ein Anschluss beschnitten oder gekappt wird, nur aufgrund
    einer IP-Namens-Zuordnung dann könnte jeder bei jedem für eine solche
    Beschneidung sorgen, man bräuchte ja nur eine „illegale Datei“
    herunterladen.

    Oder man bastelt einen kleinen Wurm, der genau dies tut. Und schon
    wäre es nicht mehr möglich zwischen Recht und Unrecht zu
    unterscheiden. Oder hat Jemand einen noch besseren Vorschlag?

    Also ihr Content-Banausen: Vergesst es!

    1. Naja ich denke mal wir reden vom Up- und nicht vom Download. Ansonsten ist die Idee schon witzig irgendein Bild ins Web zu stellen und jede geloggte IP anzuzeigen, die Gerichte würden sich freuen ^^
      Aber wie gesagt, bei den Abmahnwellen (und dem vorhergegangenen Anzeigen zur Ermittlung der Namen zu den IPs) geht es ja um Uploads.

      Ansonsten zum Beitrag selbst: Schön gefunden der Faupax! Und CC ist mitnichten zu kompliziert, es ist genauso simpel oder komplex wie der Rest des Urheberrechts auch. CC versucht laienhaft zu erklären was Sache ist, aber wenn man es wirklich verstehen will kommt man nicht umher den tatsächlichen Lizenztext zu lesen und in Details auch mit den Gesetzen gegen zu lesen. Und als Laie versteht man es immernoch nicht ganz (was ist mit resizing bei ND? Was ist mit resizing im print? Was ist kommerziell, was ist geschäfzmäßig und so fort…).
      Ein solcher Fehler bei einem entsprechenden Thema ist aber tatsächlich peinlich. Ob das bedeutet, dass man das Urheberrecht vereinfachen muss sei mal dahin gestellt (ich finde durchaus), aber es zeigt vielleicht, dass es sowas wie „Versehen“ gibt und man fünfe auch mal gerade sein lassen kann. Und das bedeutet, wenn man eine IP erwischt, die eine einzelne Datei shared, von der man auch nur annimmt ihr Inhalt gehöre einem Kunden… meine Güte vielleicht dachte der Uploader ja es sei CC.

  12. Wobei ich mich bei den CC-Lizenzen schon frage, wenn ich mit bei Wikimedia Commons Bilder anschaue, warum das so umständlich mit den CC-Lizenzen formuliert ist. Warum steht da nicht einfach, der Nutzer des Bildes hat z.B. folgenden Text dazuzuschreiben: „Foto: Otto Chrriek.Lizenz: CC BY-SA 2“?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.