Berlin: Bargeldlos ÖPNV-Tickets kaufen – mit Maulkorb?

In Berlin kann man jetzt im Nahverkehr auch über ein Smartphone Tickets lösen. Das macht es vielleicht etwas einfacher, Tickets zu kaufen, aber dafür wird in einer Datenbank auch detailliert gespeichert, wo man wann in eine Bahn eingestiegen und wo und wann man wieder ausgestiegen ist.

Interessant ist aber eine andere Sache, die sich auf Seite 29 der Teilnahmebedingungen von Touch & Travel (PDF) findet. Dort gibt es nämlich eine „Maulkorb-Regelung“, dass man sich nicht öffentlich über das Verfahren äußern darf. Also Vorsicht beim twittern, wenn die Technik mal nicht funktioniert:

Der Teilnehmer verpflichtet sich – unabhängig von einer eventuellen vorzeitigen Vertragskündigung – über die gesamte Laufzeit des Piloten nach § 8 bis einschließlich 6 Monate nach Pilotende, schriftliche Veröffentlichungen oder anderweitige öffentliche Stellungnahmen über die im Projekt gewonnenen Erkenntnisse zum Verfahren Touch&Travel ausschließlich nach Rücksprache und mit Einverständnis der DB zu tätigen. Ausgenommen hiervon ist eine Kommentierung der Smartphone Applikationen, jedoch nicht über das Verfahren selbst, im Apple App Store bzw. im Google Android Market.

Es gibt aber keine festgelegte Vertragsstrafe, die löschen dann sicher nur die App und die Zugangsdaten.

Die Teilnahmebedingungen gelten ab dem 1. Juli 2011 und sind daher aktuell.

Ganz groß ist auch die Erklärung in der FAQ zur Frage „Ist der Datenschutz gewährleistet?“

[…]Der Kunde wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen über den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten informiert, akzeptiert diese bei der Anmeldung zum Verfahren und erklärt bei der Registrierung sein Einverständnis zur Verarbeitung der erhobenen Daten.

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21 Ergänzungen

  1. Und wer sich nicht daran hält, der muss zur Strafe 30 Stunden Dienst in einem Fahrkartenautomaten übernehmen.

    1. zur Info, das AGBG gilt schon seit Ende 2001 nicht mehr -> Schuldrechtsreform.

      Zur Klausel: da das offensichtlich noch die Pilotphase ist, macht eine solche Klausel durchaus Sinn. Der §8 auf den verwiesen wird beendet den Vertrag, und wohl auch die Pilotphase, am 31.10.11.

  2. Es steht doch im Zitat das es sich um einen Piloten handelt. Quasi ein Betatest. Dass Teilnehmern am Betatest ein Maulkorb auferlegt wird ist doch nun wirklich nichts außergewöhnliches, schließlich will man das System damit testen um letzte Schwachstellen auszumerzen. Und natürlich will man nicht dass diese Schwachstellen gleich wieder in aller Munde sind und das System damit tot bevor es überhaupt richtig gestartet wurde.
    Sehe da kein Problem.

  3. Sicher das es nicht nur eine vergessene Klausel aus der Pilotphase des Projekts ist? Klingt mir sehr nach Testphase – da macht so eine Klausel Sinn.

    Heise schreibt ja auch, dass die App jetzt aus einer Testphase mit begrenzten Nutzerkreis rauskommt „Die BVG öffnet damit das bisher von einem begrenzten Nutzerkreis getestete „Touch&Travel“ für alle Kunden.“

    Kann mir gut vorstellen, dass die Klausel ein Überbleibsel ist und so gar nicht geplant war. Mal beim BVG angefragt?

    1. @Simon: Das hab ich mich auch gefragt, weil bei Heise steht, dass die Beta-Phase beendet ist. Da steht aber deutlich in den Teilnahmebedingungen, dass diese (zumindest der zweite Teil) ab dem 1. Juli 2011 gelten. Das war vor 14 Tagen.

      1. Also ich kann mir durchaus vorstellen, dass diese Klausel einfach nicht abgeändert wurde nach Beendigung der Testphase. Und da man für den Start ja „aktuelle“ Teilnahmebedingungen braucht hat man nur das Datum geändert….

        Mich würde eine Stellungnahme der BVG interessieren…

        Auf jedenfall ist es ziemlich ungeschickt….

      2. es gab bereits zwei test-phasen von touch & travel (gilt deutschlandweit, ist ein bahn projekt, die bvg macht da mit) auf basis von nfc-fähigen telefonen, ich habe an beiden mitgemacht. ich gehe davon aus das die jetzt begonne dritte testphase erstmalig für smartphones konzipiert ist, was ein „völlig“ neues konzept ist (bei nfc musste ich das telefon an bestimmte touch-points halten, mit dem smartphone sollte die lokalisierung über gps funktionieren, wobei ich nicht sicher bin, wie das in der u-bahn funktionieren wird). in jedem fall ist die teilnahme im moment noch auf kunden mit t-mobil oder vodafone verträgen beschränkt.
        daher denke ich, dass das immer noch betaphase ist und daher wäre wie oben angemerkt der maulkorb auch zumindest verständlich.

  4. Berlin ist da nichtmal die erste Stadt. Bei uns in Bielefeld gibts das schon seit dem Frühjar. Ich verzichte aber auch aus ähnlichen Gründen. Außerdem ist die Stadt ja um den Faktor 10 kleiner, da schaft man das meißte eh zu Fuß ;)

    Bei uns heißt es: „Personenbezogene Daten werden 6 Monate nach Abschluss aller Transaktionen gelöscht.“

    Sehr schön ist aber auch, wenn das Handy mal gerade keinen Saft hat, gelte ich als Schwarzfahrer. Bei den Akkulaufzeiten modernern Smartphones ist das extrem unglücklich…

    1. Oh, wo wir gerade dabei sind: Stimmt, man muss immer genügen Akkulaufzeit haben. Andernfalls gibt’s Ärger. Aber wo sie gerade „Blitz“ sagen: kann mal jemand das MMS- vs. Onlineticket-durcheinander der DB erklären? Onlinetickets müssen ausgedruckt vorliegen, Displays darf das Zugpersonal nicht akzeptieren. Am Lesegerät kann es also nicht liegen. Ich also den Zugchef gefragt: Warumwieso? Er:

      „Ich darf Ihnen das nicht sagen. Tut mir leid.“

      – „Ach, wie, sie wissen, warum? Aber die *dürfen* es nicht erzählen?“

      „Das ist wie in anderen Bereichen, wenn es um die Sicherheit von
      Einkäufen geht.“

      Ich hab dann da einen Einwand erhoben, so à la: Äh, aber technisch macht das doch keinen Unterschied. Ob ich das Ding jetzt nun auf’s Smartphone geschickt bekomme oder auf’s Notebook, oder sogar auf’s Tablet: ich kann das Ticket auf jeden Fall von einem Gerät auf’s andere kopieren. Und wenn sie’s einlesen, sehen Sie doch, ob es schon entwertet wurde.
      Er:
      – „Wenn sie eine MMS auf ein anderes Handy schicken, dann merkt die Zentrale das sofort. Und dann wird’s teuer für Sie. Steht in den Geschäftsbedingungen drin, und wenn Sie dagegen verstoßen,
      dann leiden Sie als Kunde darunter. Und mehr darf ich dazu wirklich nicht sagen.“

      m(

  5. Zum Thema Datenschutz: Ist das von einem Politiker geschrieben worden? Die Antwort zielt ungefähr in Richtung der Frage, geht im Endeffekt aber komplett daran vorbei.
    Eine konkrete und passende Antwort wäre z.B. „Alle Daten werden anonymisiert und pseudonymisiert erhoben. Nach Beendigung der Fahrt wird die Zuordnung zum jeweiligen Mobiltelefon gelöscht.“
    Aber das Gewäsch da? Absolut nichtssagend.

  6. Mal eben die Meinungsfreiheit per AGB aufheben?

    Geniale Idee!

    Daß da die ganze anderen Firmen noch nicht drauf gekommen sind.

    Einfach jede Kritik verbieten.

    Ist ja auch sicher total Grundrechtskonform. ;-)

  7. Habe mir gerade mal die touch&travel-App im Android-Market angesehen. Dort steht:
    „Die Touch&Travel App kann in der Pilotphase bis 31.10.2011 von Nutzern ab 18 Jahren mit einem Telekom oder Vodafone Vertrag genutzt werden.“
    Daraus geht ja sehr deutlich hervor, dass die Pilotphase bis Ende Oktober läuft. 6 Monate später (1. Mai 2012) kann man dann anfangen, über seine Erfahrungen zu berichten.

  8. Typisch Deutschland, Google Analytics, Facebookbuttons und AddThis verbieten (der gute alte Datenschutz), aber neben Telefon- und Internetdaten jetzt auch noch sowas einführen. Das sollte man pressewirksam verbieten, natürlich wegen dem Datenschutz, um auch mal den analogen Bürgern dieses Landes mal die Schwachsinnigkeit deutscher Datenschutzbestimmungen vor Augen zu führen.

    1. Ja, der Datenschutz ist schon ein schlimmes Hindernis. Diese ganzen verbote, von denen ich noch genau gar nichts mitbekommen habe, weil überall noch gefühlt 42 Like-, Tweet- und Add-this-Buttons kleben, auch auf deutschen Webseiten.

      Und wieso schreibst du eigentlich als Verfechter der Datenfreiheit unter diesem tollen, eindeutigen Pseudonym? Ist es die Sorge, man könnte deinen Klarnamen im Mitarbeiter- oder Großkundenverzeichnis einer Werbeagentur finden?

  9. Viel sinnvoller als Touch&Travel wäre eine App die zeigt, wo gerade kontrolliert wird… *räusper*

  10. Wirklich praktisch ist daran doch vor allem das:

    “ Am Ende des Tages berechnet die BVG den für den Fahrgast jeweils günstigsten Preis – ob Einzelfahrscheine, Kurzstrecke oder Tageskarte.“

    Nie wieder Tageskarten kaufen, die sich später doch nicht gelohnt haben

  11. Der Teilnehmer verpflichtet sich (…) öffentliche Stellungnahmen (…) ausschließlich nach Rücksprache und mit Einverständnis der DB zu tätigen.

    Die Lösung scheint mir relativ einfach: Jedes Mal wenn man berichten möchte fragt man eben nach und wird es einem verwehrt berichtet man eben darüber.
    Das ist in den Medien doch geübte Praxis „Firma XYZ sagte kurzfristig das ursprünglich zugesagte Interview ab, als sie von unseren Recherchen erfuhr“.
    Mittelfristig wird sich die DB dann wohl überlegen welche Meldung negativer ‚rüberkommt und dann bekommt man von Zeit zu Zeit ggf. auch mal die Genehmigung.

    Mal eben die Meinungsfreiheit per AGB aufheben?
    Geniale Idee!
    Daß da die ganze anderen Firmen noch nicht drauf gekommen sind.

    Meinen darf man ja noch alles, was du meinst ist die Redefreiheit (ggf. Pressefreiheit). Und tatsächlich sind NDA ja nicht soooo ungewöhnlich, haben aber in der Tat immer einen komischen Beigeschmack. Wenn sie wie hier aber zeitlich begrenzt sind (und einigermaßen kurz) finde ich das absolut erträglich. In anderen Situationen soll man nie nie nie über was reden dürfen (oder die üblichen 50 Jahre).
    In solchen Fällen sollte man ggf. auf die Unterschrift verzichten oder sich von vorn herein anonyme Wege suchen Informationen zu leaken.

    PS: Was ist eigentlich aus der Vorschaufunktion geworden? Wenn ich Tags benutze hätte ichs schon gerne nochmal überprüft dass da keine Tippfehler drin sind :)

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