„(Auf) uns könnt ihr nicht zählen!“ Demo gegen die Volkszählung am Samstag in Koblenz

Für den kommenden Samstag, den 30. April 2011, ruft ein Bündnis aus Grüner Jugend, Linksjugend [’solid], LandesschülerInnenvertretung (LSV), Piratenpartei, Bündnis’90/Die Grünen, Attac und Pax Christi zur Demonstration gegen die Volkszählung in Koblenz auf.

Kritisiert werden vor allem die massive Einschränkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung durch die Erhebung, Übermittlung und Verknüpfung vieler sensibler Daten sowie die Tatsache, dass die Daten der Betroffenen nicht anonym verarbeitet werden, sondern über mehrere Jahre hinweg im  Klartext gespeichert werden. Bis zu vier Jahre ist die Identität des Befragten eindeutig zurückverfolgbar. Auskunftszwang und mögliche Strafen bei Verweigerung stehen ebenso in der Kritik wie die mangelnde Transparenz und Aufklärung, die das Bundesverfassungsgericht eigentlich zur Auflage für die Verfassungskonformität einer Volkszählung gemacht hatte.

Niemand sollte dazu gezwungen werden können, sensible persönliche Informationen, wie z.B. Religionszugehörigkeit oder Familienstand, an andere weiterzugeben, sei es an den Staat oder die Industrie

Vielen Bürgerinnen und Bürgern scheine die Sensibilität im Umgang mit ihren privatesten Daten verloren gegangen zu sein, „das ist eine gesellschaftliche Entwicklung, die uns sehr erschreckt“ heißt es auf der Bündnis-Webseite. Die millionenschwere und breit angelegte Werbekampagne des statistischen Bundesamtes dagegen nutze diese Haltung aus, zeige nur sehr einseitig angebliche Vorzüge der Volkszählung auf und beschönige jede kritische Stimme. Die Organisatoren wollen das Thema daher ins öffentliche Bewusstsein zurückholen.

Auch wenn wir die Volkszählung nicht verhindern können, so wäre es doch ein Erfolg, ein Bewusstsein für die Problematik dieser staatlichen wie auch aller industriellen, wirtschaftlichen Datenerhebungen zu schaffen.

Die Demo startet am 30. April um 14 Uhr am Koblenzer Hauptbahnhof.

Weitere Informationen auf der Bündnis-Homepage: http://aufunskoenntihrnichtzaehlen.wordpress.com

Für den 8. Mai, den Tag vor dem Zensus-Stichtag ruft außerdem der AK Zensus zu einem bundesweiten Aktionstag gegen die Volkszählung auf.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

16 Ergänzungen

  1. Die Angabe der Religionszugehörigkeit ist kein Zwang. Man sollte nicht jeder „Anti-Propaganda“ ungeprüft aufsitzen.

  2. Die Angabe der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft („Welcher Religionsgesellschaft gehören Sie an?“) ist verpflichtend, wie man hier im Fragebogen auch sieht: http://www.zensus2011.de/presse/fragebogen.html

    Lediglich die weitergehende Frage nach dem Glaubensbekenntnis („Zu welcher der folgenden Religionen, Glaubensrichtungen oder Weltanschauungen bekennen Sie sich?“) ist freillig, sofern man von Freiwilligkeit bei dem Druck überhaupt sprechen kann.

  3. Ich frage mich immer noch, ob man für die Beantwortung der Fragen Geld nehmen kann.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Person. Gerne unterstütze ich Ihr Anliegen, die statistische Grundlage staatlichen Handelns zu verbessern. Anbei finden Sie eine preisliche Bewertung der einzelnen Fragen.

    Sollten Sie mein Angebot annehmen, kreuzen Sie einfach die gewünschten Antworten an und senden mir die Liste unterschrieben zurück. Die aufsummierten Einzelkosten überweisen Sie bitte bis zum … auf mein Konto [Bankverbindung angeben]. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich vor dem Zahlungseingang keine Fragen beantworten kann. Sollte ich bis zum … keine Rückmeldung erhalten haben, muss ich davon ausgehen, dass Sie kein Interesse an meinen Daten haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Anlage: Preisliste

    Preisliste
    Frage 1: 500 EUR
    Frage 2: 2500 EUR
    Frage 3: 750 EUR
    Frage 4: 15000 EUR
    [beliebig ergänzen und die Bepreisung gemäß den eigenen Vorstellungen vornehmen]

    Aus meiner Sicht gibt es so keine Handhabe für ein Bußgeld, da man sich ja offiziell dazu bereit erklärt hat, den Zensus zu unterstützen – nur halt nicht kostenlos (eine kostenlose Mitwirkungspflicht ist nirgends geregelt).

    1. japp, gut. aber aus welchem topf nehmen?
      BRD GmbH kann sichs zwar nicht leisten, aber einer Aufwandsentschädigung+Stundenlohn (Paket -Segmentpreis oder sowas) stimm ich vollkommen zu.

  4. „Niemand sollte dazu gezwungen werden können, sensible persönliche Informationen, wie z.B. Religionszugehörigkeit oder Familienstand, an andere weiterzugeben, sei es an den Staat oder die Industrie“

    Ach echt? Die Grünen wollen also die Kirchensteuer abschaffen? Und auch gleich alle steuerlichen Vergünstigungen für Paare? Oder gehören Finanzamt und Arbeitgeber/Arbeitsamt weder zu Staat noch Industrie?

  5. Wie mal wieder Schafzählung für die Personalunion BRD GmbH oder wie?
    Auskunftpflicht so so…:
    Die Auskunftspflicht ist ein grosses Thema und obwohl man das Zensusdurchführungsgesetz noch nirgendwo findet, ist zu bemerken, wie jetzt schon betont wird, dass jeder die Pflicht zur Auskunft trägt. Diese Pflicht ergibt sich als erstes aus dem Bundesstatistikgesetz, §15 BStatG und ist in §23 BStatG sogar mit einem Bußgeld bis 5000 Euro belegt. Doch die Auskunftspflicht dort muss erst durch ein entsprechendes Gesetz konkretisiert werden. Im Mikrozensusgesetz 2005 etwa waren alle (ob Volljährig oder Minderjährig) die einen eigenen Haushalt führen auskunftspflichtig, allerdings wurde im §9 auf die Erhebung eines Bussgeldes verzichtet. Hier handelte es sich also um eine Auskunftspflicht ohne Sanktionsmaßnahmen. Es bleibt abzuwarten wie es beim Zensus 2011 aussehen wird.
    http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/volkszahlung-2011-zensus-2011/
    http://www.buzer.de/gesetz/5085/a70414.htm
    http://www.gesetze-im-internet.de/bstatg_1987/__23.html
    MZG 2005 54 a
    § 9
    Nichtanwendung der Bußgeldvorschriften des Bundesstatistikgesetzes
    Die §§ 23 und 24 des Bundesstatistikgesetzes finden keine Anwendung.
    Na dann schauen wir mal…

  6. Bundestrojaner haaa lach
    Per Gesetzt Kommen die in dein Haus und durchsuchen dein leben und wehe du wehrst dich bäämmm

    Habe auch heute 05.02.2012 so ein Erbresser Brief erhalt. Ja ich sehe es als Erbressung und freiheitberaubung das ist mein Leben unfreiwilig niedergeschrieben wirt unwillig :(

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.