ARD-Kontraste: Unberechtigte Internet-Abmahnungen

Die Sendung ARD-Kontraste hat gestern über „Unberechtigte Internet-Abmahnungen – Millionengeschäfte mit ahnungslosen Nutzern“ berichtet.

Illegale Downloads von Musiktiteln oder Filmen aus dem Internet verursachen Millionenschäden. Verstöße werden von Anwaltskanzleien verfolgt. Doch immer öfter geraten auch unbescholtene Internetnutzer unter Verdacht. Der Gesetzgeber hat bei der Reform des Urheberrechts den Datenschutz vernachlässigt.

Die Sendung gibt es in der Mediathek und bei Youtube:

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35 Ergänzungen

  1. Mal jenseits des eigentlichen Beitrags ist der allererste Satz
    Illegale Downloads von Musiktiteln oder Filmen aus dem Internet verursachen Millionenschäden.
    leider mal wieder 1:1-Übernahme der bisher immer noch nicht belegten Behauptungen der Rechteinhaber.

    1. im gegenteil! die behauptung ist durch eine eigens von der content-mafia in auftrag gegebenen studie sogar widerlegt worden. das passt aber ja nicht zur boesen-raubkopierer-kampagne der rechteinhaber:

      Studie der GfK: Raubkopierer gehen weit häufiger ins Kino und sie geben auch überdurchschnittlich viel Geld an der Kinokasse aus. Der Knaller ist: Die GfK arbeitet für die Medienkonzerne. Also haben sie die Studie im „Giftschrank“ verschwinden lassen.
      /VIA: http://blog.fefe.de/?ts=b0d8938e

      cheers,
      chris

      1. @chris: Das Ergebnis glaub ich ja gerne und ich würde die Studie auch gerne lesen: Nur ist die Quellenlage derzeit etwas mau, was die Verifizierbarkeit der Aussage anbelangt. Daher haben wir bisher darüber nicht berichtet.

      2. Studien sind halt Studien..
        Es gibt immer einen Auftraggeber und sie sind selten Unparteiisch und selbst wenn sie es wären würde man es nicht wissen weil man es gewohnt ist das sie sich nach ihrem Auftraggeber richten.

        Leider werden Studien gerne als „Fakten“ benutzt also muss man manchmal wohl oder übel auch mal so eine Gegenstudie aus der Schublade ziehen um mit solchen Leuten argumentieren zu können.

      3. Jemand der gerne Filme schaut, nutzt kino.to o.ä. und geht auch oft ins Kino. Umgedreht geht Oma Müller nie ins Kino und nutzt auch kein kino.to.
        Mehr sagt die Studie nicht aus. Wo ist denn da der Knaller?

  2. Leider insgesamt etwas oberflächlich geraten. Das wäre zu verkraften, wenn die Zielgruppe ein wenig internetaffines Publikum ist und man nicht alles in Details erklären kann. Dann werden aber die betroffenen Songs mit youtube-Videos gezeigt, so dass für den unbedarften Zuschauer der Eindruck entstehen kann, youtube sei Teil der Problematik.

    Interessant wäre auch z. B. zu wissen gewesen, ob die Dame über ein (möglicherweise sogar ungesichertes?) WLAN ins Internet geht.

    Es wird auch überhaupt nicht klar, dass die gute Dame keineswegs nur aufgrund der Glaubhaftmachung der Musik-Industrie zu irgendwelchen Zahlungen verpflichtet wäre. Sie kann das verweigern und die Rechteinhaber müssten dann Klage erheben und sehr wohl beweisen, dass sie die illegalen Down- oder Uploads getätigt hat. Bei einem Streitwert von >4000 € kann man sich das schonmal überlegen…

    1. Stellt sich in dem Zusammenhang die Frage: Was ist, wenn der WLAN-Router gar nicht gesichert werden kann, weil sich eine Freifunk-OpenWRT-Firmware darauf befindet?

      Dann müsste der Rechte-Inhaber doch zwingend den Beweis führen, dass ich die Verletzung begangen habe oder?
      (Gab es so einen Fall eigentlich schon überhaubt einmal?)

      1. Nein, Du wirst bei einem unzureichend oder gar nicht gesicherten WLAN meines Wissens in Störerhaftung genommen. Laut ct genügt der Nachweis, dass die Sicherung Deines Netzes nicht dem aktuellen techn. Stand entspricht.

  3. Spannend finde ich ja den Spin, der im Mittelteil versucht wird. Dort wird darauf verwiesen, dass IP-Adressen ja beim Provider nicht gespeichert werden und daher die Betroffenen ihre Unschuld nicht beweisen können. Kritische Geister könnten hier eine sich anbahnende neue Argumentationslinie für die Vorratsdatenspeicherung erkennen. Denn dann könnten sich Betroffene endlich gegen allerlei Schindluder im Netz (u.a. Abmahnungen) zur Wehr setzen und ihr Internetverhalten anhand der gespeicherten Daten beim Provider belegen. Ich glaube, das schmeckt mir nicht.

  4. Hallo,

    ich habe dem Justizministerium heute einen Brief geschrieben. Denn die fälle von Abmahnungen häufen sich inzwischen in meinen Umfeld. Nun mein Opa wurde nun auch abgemahnt. Er habe ein Album geladen oder so. Er fügt über kein W-Lan usw.
    Diverse Anwälte haben ihm aber geraten dies nicht vor Gericht zu verhandeln. Sondern die Forderung zu reduzieren.
    Durch den freien Gerichtsstand suchen sich die Anwälte entsprechende Häuser aus, die entsprechende Urteile im Sinne der „Abmahnindustrie“ fällen.

    Ich denke wenn das mehr Leute machen würden, würde es auch in den Fokus dieser Intuition rücken.

    mfg

    1. Ich fürchte, dass dein Schreiben ohne Reaktion bleiben wird. Im BMJ weiß man wohl, dass das gegenwärtige Geschäftsmodell der „Abmahnindustrie“ zu einem ganz wesentlichen Teil auf Shock and Awe, sowie auf dem Umstand beruht, dass die allermeisten Abgemahnten respektive Abmahnopfer aus Unwissen lieber zahlen – weil sie rechtliche Konsequenzen fürchten. Aber aus Krähenkollegialität (à la: ein Jurist hackt dem anderen kein Auge aus) lässt man deren Geschäftsmodell unangetastet, vermutlich hat man sich einst davon „überzeugen“ lassen …

      IANAL, kenne selbst auch keine Betroffene, aber wenn überhaupt, müssten sich eine Menge Leute zusammentun um dem BMJ ihren Unmut zu artikulieren – am besten mit anwaltlicher Unterstützung; ein einzelner Brief dürfte umgehend in der Ablage P enden …

  5. Im (jetzt abgesetzten) c’t Magazin lief eine Reihe von Beiträgen, in denen gezeigt wurde, wie jeder, der einen Netzzugang hat, von der Musikindustrie wahllos abgemahnt werden kann.

    Zum Beispiel Senioren, die sich bestenfalls über das Fernsehprogramm und die Wettervorhersage informieren, sollen kommerziellen Gangster-Rap in Tauschbörsen ohne Lizenz angeboten haben.

    Das Problem ist: den Behauptungen der Musikindustrie wird bei Gericht pauschal geglaubt. Die Beklagten müssen ihre Unschuld beweisen, was natürlich unmöglich ist.

    Dazu folgende Videos:
    # c’t Magazin – Spielt die Abmahnindustrie mit falschen Karten? youtube.com/watch?v=sAzsVQkqudw

    In Deutschland ist das YouTube-Video mit folgenden Hinweis gesperrt:

    Dieser Content ist in deinem Land nicht verfügbar, da er aufgrund einer Regierungsanfrage entfernt wurde.

    In dem Beitrag wird auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger genannt und die Stellungnahme eines Sprechers ihres Ministeriums vorgelesen.

    Man muss einen Proxy im Ausland verwenden (dann läuft es!) oder diese schlechte Kopie ansehen, die bislang noch nicht gesperrt ist: youtube.com/watch?v=O3Exf-YsJLE

    # c’t Magazin – Abmahnen statt Verlaufen
    http://www.youtube.com/watch?v=LkHOxQskICs

    Es gibt noch einen älteren c’t Magazin-Beitrag, in dem ein älteres Ehepaar gezeigt wird, dass von der Musikindustrie abgemahnt wurde, obwohl es im Leben keine Tauschbörse genutzt hat, auch nicht für illegale, kommerzielle Musik. Leider finde ich den Beitrag auf heise.de nicht mehr. Ursprünglich war er unter dieser URL zu finden: heise.de/ct-tv/artikel/Video-Vorsicht-Kunde-834225.html

  6. Das sind wirklich unfassbare Verhältnisse! Gesetzt den Fall einem flattert ein solcher Wisch in’s Haus: Wie handelt man? Das Schreiben ignorieren, oder Rechtshilfe suchen (die dann ja auch wieder Geld kostet)? Auch schlimm, dass die Gerichte mit solchen Anfragen zugeschüttet werden und Sachen mit Relevanz somit behindert werden. Da muss sich doch auch der Unmut in der Justiz regen.

    1. Nicht reagieren ist das schlimmste, was Du machen kannst. Eigentlich läuft alles darauf hinaus, den Anwalt des geringsten Misstrauens zu konsultieren.

      1. Kommentaren von Betroffenen zufolge, ist das eine Möglichkeit. Allerdings darf man nicht davon ausgehen, dass der erstbeste RA geeignet ist – man sollte sich bewusst sein, dass diese Option kostspielig (RA-Honorar) ist.

        Wer sich einen Überblick verschaffen will (und qua Fristsetzung der Abmahnung genügend Zeit zum Reagieren hat), kann sich zunächst an seine Verbraucherzentrale wenden. Ansonsten, so der vorherrschende Tenor, falls der Sachverhalt klar ist und es „nur“ um die Abgabe einer „strafbewehrten Unterlassungserklärung“ geht, muss nicht automatisch gleich ein RA hinzugezogen werden.
        Zwingend erforderlich ist ein RA erst wenn ein Gerichtstermin droht. Zu diesem Thema gibt es inzwischen sehr umfangreiche Informationen im Netz – verifiziert und kostenlos.

        In einschlägigen Foren berichten Betroffene, wie sie, häufig ohne anwaltliche Unterstützung, durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung (u.a. Streichung konkreter Kostennoten und des Schuldeingeständnisses) auf Abmahnungen reagiert (und ab dann ihre Ruhe) hatten. Wichtig sei hier die unbedingte Fristwahrung und Zustellung via Einschreiben (Zustellungsbeleg). Einige Betroffene berichten, dass mitunter einige Wochen danach der abmahnende Anwalt noch Bettelbriefe verschickt, um die ursprünglich veranschlagte oder auch reduzierte Kostennote einzutreiben, die Betroffenen diese Schreiben aber schlichtweg ignoriert haben. Zu einer Anklage sei es nie gekommen …

  7. -> „Illegale Downloads von Musiktiteln oder Filmen aus dem Internet verursachen Millionenschäden. Verstöße werden von Anwaltskanzleien verfolgt. Doch immer öfter geraten auch unbescholtene Internetnutzer unter Verdacht. Der Gesetzgeber hat bei der Reform des Urheberrechts den Datenschutz vernachlässigt.“

    Unbescholtene Bürger?? Was ist das denn? Wo hast Du das gelesen, in der BILD?

    Es gibt blöde UserInnen online. Das ist richtig. Aber Dummheit schützt vor Strafe nicht, schon gehört? Dein „unbescholtener Bürger“ ist ein Begriff aus der Nazizeit. Die Zeiten sind schon lange vorbei.

    Die Leute sind entweder blöde oder kriminell. Also nenne sie auch so.

    1. Damit ich bei dem getrolle hier nicht blöd bleibe: Gibt es eine Quelle für „“unbescholtener Bürger” ist ein Begriff aus der Nazizeit.“ oder ist das jetzt nur rechtschaffenes Empfinden?
      Unbescholten ist ein altes Wort, „unbescholtener Bürger“ erinnert mich nur an den Radikalenerlass von1972. Danke für sachdienliche Hinweise.

      1. Es ist hier immer und auch weiterhin die Unschuldsvermutung gegeben, welche eine Sachlage trägt oder nicht.

        Der Beschuldigte muß seine Unschuld nicht beweisen, sondern der Beschuldiger die Schuld.

        IP-Adressen werden als Beweismittel anerkannt, nur in Ausnahmefällen nicht. Die Schuldhaftigkeit wird mithilfe des Providers ermittelt, welcher diese sekündlich genau und exakt nachweisen kann.

      2. @Staatsanwaltschaft:
        Falsch, im Zivilrecht hat derjenige „Recht“, der die (vermeintlich) besseren Beweise (hier: Indizien) hat. Die Unschuldsvermutung aus dem Strafrecht existiert hier nicht. Das Problem ist hier aber gerade, dass deutsche Gerichte in solchen Fällen einer äußerst fragwürdigen Software vertrauen. Eigentlich steht eine solche Anschuldigung damit auf tönernen Füßen und bleibt nur deshalb möglich, weil der Beschuldigte meistens keine adäquaten Gegenbeweise heranziehen kann (wie Logdateien, wobei auch diese kein Garant sind), die die Glaubwürdigkeit der Indizien entkräften.

        Aber solange nicht mal ein RA ins Visier der Abmahnmafia gerät und eine gerichtliche Klärung anstrebt, solange wird sich in diesem Land am ausufernden Abmahnwahn nichts ändern.

  8. nichts zu sehen in dem c’t video was eine entfernung aufgrund einer regierungsanfrage rechtfertigen würde. was passiert da? irgendjemand irgendwelche informationen?

  9. So, ich hab nun schon die dritte Abmahnung und lade überhaupt nichts runter. Ich find in Deutschland wirds ja immer schlimmer. Die nehmen sich sachen raus, da könnt ich ausrassten. Was kann man machen?

    1. Im Prinzip ist das was die machen Betrug – es ist nur leider schwer nachzuweisen, daß sie ihre Abmahnungen auf „gut Glück“ verschicken. Trotzdem kann eine Strafanzeige nicht schaden, kostet ja nichts. Wenn genug von verschiedenen Orten reinkommen, wird die örtliche Staatsanwaltschaft nicht drumherum kommen, etwas zu tun – und selbst wenn der Gauner es schafft, sich da rauszuwieseln, macht der Job so deutlich weniger Spaß…
      (Alternativ gibt es natürlich auch noch, ahem, „außergerichtliche“ Methoden, sich dieses Problems anzunehmen, aber dazu möchte ich niemanden ermutigen.)

      1. im bericht wir dein „perter nümann“ erwähnt. ob er sich wohl noch lange darüber freut das seine kanzlei so einfach zu finden ist?

  10. Eine Analyse des HD-Bildmaterials der Sendung beweist, dass bei der Frau, die mit Sicherheit selbst keine Bushido-Songs je heruntergeladen hat, ein WLAN-Router des Typs Speedport W 503V oder 504V zwischen Drucker und Bildschirm steht. Da frage ich mich, warum die alte Dame einen WLAN-Router braucht, wenn man angeblich nur Solitär mit dem Rechner spielt, und das natürlich nicht online? Auch der Drucker und der Computertisch vor dem Drucker sind atypisch groß, so dass es danach aussieht, als würden die lieben Neffen oder Enkel gerne dort mal herumspielen. Mein eigener Neffe hat es mal geschafft, an seines Onkels großem Computer innerhalb kürzester Zeit über das 100 MBit-Netzwerk mehrere Hundert Songs runterzulassen, trotz aller Verbote und technischen Sperren. Und da war der gerade mal 12 Jahre alt. Also typisch mal wieder für die Berichterstattung in den Medien, egal ob privat oder öffentlich-rechtlich: nicht sauber recherchiert, aber das eigene Weltbild hat mal wieder eine Bestätigung erhalten. So einfach geht das aber nicht. Hoffe, dass die angeschwärzten Firmen und Anwälte eine Gegendarstellung erwirken, die sie auch mit Sicherheit erhalten werden. Ein besondere Witzbold war dann noch der Sachverständige, der gerne auch mal zu Rechtsfragen sich äußert, aber das weder darf noch qualifiziert kann.

    1. Wenn Ihre „technischen Sperren“ so gut waren wie Ihr Deutsch wundert mich das nicht ;-) Aber im Ernst, ist schon schön, wenn die dunkle Seite mitliest und sogar so schön postet :-)

      1. Dann wollen wir das Thema noch etwas ergänzen:

        Der Youtube-Hinweis bedeutet, dass die Inhalte aufgrund gerichtlicher Verfügung in Deutschland nicht gezeigt werden dürfen. Das ist auch kein Wunder, wenn man sich die Beiträge anschaut. Es wird einfach so behauptet, dass die Leute unschuldig sind, weil die Redaktion ihnen glaubt, und deshalb sind die Rechteinhaber und deren Rechtsanwälte Abzocker.

        Ich selbst habe damit übrigens, anders als hier angenommen, gar nichts damit zu tun, sondern habe mich nur gewundert, mit welchem Sendungsbewusstsein solche Beiträge unsauber recherchiert werden.

        Tatsächlich darf man doch wohl mal kritisch nachfragen: Der in dem Beitrag gezeigte Herr „Dicken“ ist jedenfalls weder Rentner, noch so ahnungslos, wie behauptet. Tatsächlich hat Herr Dicken doch eingeräumt, dass ein Filesharing-Download über seinen Anschluss erfolgt ist und auch die Abmahnung wurde bezahlt, was die c’t-Redaktion schon bei Ausstrahlung wußte. Ich habe dazu mal nachgefragt und diese Antwort bekommen. Bei dem Beitrag von Kontraste steht , wie gesagt, ein aktueller WLAN-Router direkt neben dem Bildschirm der Dame, die das Internet angeblich abgemeldet hat. So was macht mich halt stutzig.

      2. Bei so viel Hintergrundwissen sind Sie sicher ein „Sachverständiger“ mit einem etwas runden Namen oder einer der lieben Anwälte ;-) Na dann viel Spaß mit dem Erreichen der Gegendarstellung … wir freun uns alle drauf!

    2. @ Juncky

      Jetzt weiss ich, was Sie mit mit meinem angeblich schlechten Deutsch meinen :-) Natürlich sollte das „laden“ heißen und nicht „lassen“, aber diese verfluchten Korrekturprogramme ersetzen manchmal unbemerkt einen richtigen Text durch einen falschen. Ist mir leider nicht aufgefallen, daher bitte ich das zu entschuldigen. By the way: In Ihrem Beitrag fehlt meiner Meinung nach ein Komma zwischen „Deutsch“ und „wundert“ – nur, damit Sie nicht so lange suchen müssen wie ich gerade :-)

      Köstlich ist auch, gleich zur dunklen Seite zugehörig gesetzt zu werden, nur, weil man nicht die c’t für die Bibel der Neuzeit hält. Oder alles glaubt, was in Fernsehbeiträgen so unters Volk gebracht werden soll.

      Übrigens könnte der ganze Spuk sofort vorbei sein, wenn man sich endlich entschließen würde, nur noch feste IP-Adressen zu vergeben. Mit IPv6 gibt es für die nächsten zig Generationen genug davon. Es kommt ja auch kein Mensch auf die Idee, variable Telefonnummern zu vergeben oder variable Autokennzeichen. Das war und ist ein Geburtsfehler des Internets, der bei Einführung einer festen IP-Adresse heute jedoch neue Glaubenskriege auslösen würde. Aber früher oder später wird das kommen, weil die Kriminalität im Internet ständig zunimmt. Und selbst die helle Seite müsste daran ein Interesse haben, denn dann würde ja der „Abmahnmafia“ das Handwerk gelegt werden können, falls die tatsächlich willkürlich abmahnen würde. Ich befürchte aber, dass erst mal richtig was passieren muss, bis die Politik merkt, wie schnell und einfach man den größten Teil des Internetsumpfes trockenlegen könnte – wenn man nur wollte.

      1. IPv6 würde gerade eines der vielen offenen Probleme lösen. Aber glauben Sie im ernst, das wird ohne Anonymisierung eingesetzt?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.