0zapftis: Der Staatstrojaner zwischen Grauzone und Nachladefunktion

In der Union gibt es wohl unterschiedliche Interpretationen, ob die Staatstrojaner in einer rechtlichen Grauzone eingesetzt worden sind. Die These mit der rechtlichen Grauzone vertritt momentan Hans-Peter Uhl:

„Wir haben die Ministerin immer wieder darauf hingewiesen, dass die Ermittler beim Einsatz von Spionagesoftware in Strafverfahren in einer gesetzlichen Grauzone arbeiten.“ Geschehen sei aber „absolut nichts“, sagte Uhl.

Währenddessen sagt unser Innenminister Friedrich:

Für die Quellen-TKÜ gibt es eine rechtliche Grundlage.

Weiter erklärt Friedrich in einem Interview mit der FAZ:

Der CCC hat nichts aufgeklärt, sondern dem Chaos in seinem Namen alle Ehre gemacht. Da sind viele Missverständnisse entstanden. Die Landesbehörden haben völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass sie die Grenzen dessen, was rechtlich zulässig ist, nicht überschritten haben.

Also bis auf die bayrischen Sicherheitsbehörden, was ja vor Gericht bewiesen wurde, auch wenn die Landesregierung das gerade wieder etwas leugnet und mal schauen, was jetzt noch so rauskommt… Übrigens will Friedrich von den illegal eingesetzten und gerichtlich dokumentierten Staatstrojanern in Bayern ebenfalls nichts wissen, sondern erklärt:

Es stand die Behauptung im Raum, die Länder hätten eine Software eingesetzt, die mehr kann, als sie durfte. Das darf natürlich nicht sein. Es gibt jedoch nach meinem jetzigen Kenntnisstand keinerlei Hinweise, dass gegen Recht und Gesetz verstoßen worden ist.

Die Lösung ist übrigens laut Friedrich:

Das Landgericht Landshut hat zu den Möglichkeiten der Quellen-Telekommunikationsüberwachung eine andere Rechtsauffassung vertreten als die bayerische Staatsregierung.

Aber kann mal passieren.

Aktueller Stand ist derzeit übrigens, dass deutsche Behörden offenbar in hundert Fällen Computer mit Hilfe eines Staatstrojaners ausspioniert haben. Wieviele Einsätze davon legal oder illegal waren, wird vielleicht noch aufgeklärt.

Der aktuelle Print-Spiegel meldet heute, dass DigiTask Behörden den Sourcecode zur Kontrolle vorab gezeigt habe. Wenn das so war, dann klingt das wie Verfassungsbruch mit Vorsatz.

Und dann war da noch der Vorwurf mit der Nachladefunktion des entdeckten Staatstrojaners. Dafür gibt es jetzt eine Erklärung von Innenminister Friedrich:

„Wir brauchen diese Nachladefunktion, um uns den normalen Updates auf dem Zielcomputer anpassen zu können.“

Man mag sich gar nicht ausmalen, wieviele Steuergelder in die Finanzierung von Krisenkommunikation diese Woche geflossen ist, um sich so eine Ausrede zusammen zu basteln, warum Erkenntnisse des Ermittlungsverfahrens durch den Staatstrojaner-Einsatz damit laut Vorgaben des Bundesverfassungsgericht nicht mehr gerichtsfest sind. Diese Woche könnte noch spannend werden, da Sitzungswoche im Bundestag ist und die Debatte dort weiter geht.

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36 Ergänzungen

  1. Hat sich das BVerfG ausdrücklich geäußert, dass nicht nachlgeladen werden darf? Wo finde ich den genauen Wortlaut?

      1. Da sehe ich den Bezug nicht. Laut Friedrich ist die Nachladefunktion ja eine technische Vorkehrung zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Funktion.

        Gibt es da keine klareren Aussagen des BVerfG?

      2. Das IST eine klare Aussage des BVerfG. Eine Nachlade-Funktion, mit der du die Möglichkeit des Trojaners beliebig erweitern kannst, ist das Gegenteil einer technischen Vorkehrung zur Beschränkung auf den erlaubten Teil der Überwachungsmaßnahme (die TKÜ).

        Im Übrigen ist die Begründung von Friedrich nicht schlüssig, wie du bei Prometheus weiter unten nachlesen kannst.

      3. Na, Torsten stellt sich das vielleicht so vor:

        Wenn der Überwachte nach so zwei bis sechs Jahren von Windows XP 32 bit auf Windows Vista / 7 64 bit updatet, darf die Möglichkeit, alle 30 Sekunden Screenshots zu machen, nicht verloren gehen.

        Und das stimmt natürlich. Spätestens nach zehn Jahren muss jeder Windowsuser mal seine Windowsversion wechseln. Okay, vermutlich hat jeder nach spätestens drei Jahren einen komplett neuen Rechner, wenigstens eine neue Festplatte, aber hey, man sollte das nicht so genau nehmen. Logisches Denken strengt nur unnötig an. ,)

        Übrigens, todsicheres Vorgehen gegen (Staats-) Viren: Wöchentlich das Backup der Systempartition zurückspielen. Je nach gewünschten Aufwand auch täglich. Dann müssten die Sicherheitsbehörden ständig einen neuen Trojaner aufspielen. Und bei den Preisen von Digitask müsste man so manche Bankenrettung hintenanstellen. Das will doch sicher niemand.

      4. Meine simple Frage ist: wo konkret kann ich eine juristisch verbindliche Aussage zum Verbot einer Nachladefunktion finden.

        Ich hab keine Ahnung, was Du da beantwortest, meine Frage war es jedenfalls nicht.

  2. Die Update-Begründung ist schwach. Denn wenn das OS, die Firewall oder der Virenscanner ein Updated einspielt und den Trojaner aus/einschliest dann kann man auch keine Trojaner-Updates als Gegenmassnahme mehr einspieln. Und sollte mit dem Updates die von Skype gemeint sein dann ist die Ausrede auch schwach da der Trojana ja auf die Skype-API zugegrifen hat. Wenn man denn Trojaner dann Updated muss der Nutzer (welcher ja nichts mitbelkommen soll) aber erstmal den Zugriffserlaubniss des Trojanes auf die Skype-API mittels Dialoge bestätigen.

    Daher nicht anlügen lassen.

    Zur frage des BVerG und dem Nachladen. Nein Das BVerG hat das Nachladen nich verboten abder serwohl jedliche nicht forenzischen Kriterien genügende Manipulation der Informations-Technischen Anlage. Also Wenn ein Trojaner Code Nachladen kann erfühlt er die Forenzischen Kriterien nicht da er Beweissmittel-Manipulationen ermöglicht.

    1. Wo genau steht das mit den forensischen Kriterien im Urteil?

      Ich würde gerne klar verständlich für Laien erklären: dies und jenes hat das BVerfG gesagt und das und das verstößt dagegen. Momentan verstehe selbst ich teilweise nur Bahnhof.

      1. Ohne das Urteil zuhande zu haben, kann man dies aus dem Kontext des Urteil ableiten. Denn wenn die Quellen TKÜ zulässig ist bzw.. sein kann für die Abwehr von Gefahren für den Staat und seine Bürger oder die Aufklärung/Abwehr von schwerster Straftaten dann kann dies nur Gerichtsfest geschehen wenn die strengen Regeln der Forensik Anwendung finden. Man stelle sich mal vor: Ein Mitglied der Exekutive steht unter dem Verdacht Drogen zu konsumieren und hilft bei einer Haus-Durchsuchung im Drogen Umfeld. Jeder Rechtsanwahlt kann nun mit leichtigkeit Zweifel an der Durchsuchung und den gefundenen Beweisen nachweisen. Und damit ist das Verfahren hinfällig.

        Hier ist es das gleich. Wenn eine Software Schreibenden Zugriff aus die HardWare hat können schon nicht mehr Gerichtsfeste Daten erhoben werden, denn die Daten könnten ja von der Software erstellt oder Manipuliert worden sein. Zwar könnte eine Analyse der Software zeigen das sie das im aktuellen zustand nicht kann/konnte, da sie aber ja „Update“ fähig ist kann keine Aussage getroffen werden ob sie es je war oder sein wird. Ergo Zweifel und Nichtigkeit der Beweisketten.

      2. @Prometheus

        Du vermischt Quellen-TKÜ und heimliche Online-Durchsuchung.

        (1) Quellen-TKÜ soll das Äquivalent zum Telefonabhören sein, also auch schon bei vergleichsweise harmlosen Verdacht angewendet werden.

        (2) Die heimliche Online-Durchsuchung darf nur angewendet werden, wenn ein überragend wichtiges Rechtsgut wie Leib, Leben und Freiheit der Person oder der Fortbestand des Staates in Gefahr ist.

        Für (1) wurde einfach die gesetzliche Regelung für das normale Abhören eines Telefons oder Handys herangezogen, wie es zehntausendfach pro Jahr in der Bundesrepublik praktiziert wird. Weswegen einige von einer „Grauzone“ sprechen.

        Dessen ungeachtet kann der Trojaner nicht nur mehr als für die Quellen-TKÜ (1) erlaubt ist, er kann sogar mehr als für die heimliche Online-Durchsuchung (2) erlaubt ist. Nämlich erstens die Manipulation und das Unterschieben von Beweismittlen. Und zweites können unbeteiligte Dritte mit dem infizierten Rechner über das Netz machen, was sie wollen, weil der Staatsschädling als Vehikel zum Fernsteuern des befallenen Rechners genutzt werden kann. Somit können Kriminelle, genauso wie Sicherheitsbehörden, ohne weiteres Dateien manipulieren und Beweismittel unterschieben.

        Der Staatstrojaner ist also gleich auf mehreren Ebenen (und pro Ebene an mehreren Stellen) ein Griff ins Klo.

      3. Tharben: Das ist das Problem. Das BVerfG hat Onlinedurchsuchung und Quellen-TKÜ unter Auflagen genehmigt.

        Wenn man jedoch die ganzen Interpretationen des Urteils sieht — die ich anhand der Lektüre des Urteils nicht nachvollziehen kann — dann hat das Gericht durch die vielen Auflagen im Grunde die Quellen-TKÜ verboten.

        Das jedoch ist eine Verdrehung des Urteils, die es den Verantwortlichen ermöglicht, zu Behaupten, dass alles *irgendwie* korrekt gelaufen sei.

  3. Jede einzelne Antwort von Friedrich im FAZ-Interview ist entweder eine Lüge oder eine grobe Irreführung. Jede einzelne.
    Nichts ergibt ein konsistentes Bild mit dem, was bisher bekannt oder von anderen geäußert wurde bzw. widerspricht eindeutiger Faktenlage oder er ist sich mit sich selbst nicht einig (bspw. vom CCC als Chaostruppe zu Fachleuten mit Expertise).
    Friedrich hat sich in diesem Interview um Kopf und Kragen geredet.

    Man kann jedes einzelne Satzstückchen herausnehmen und hat jedesmal ein Money Quote für ein satirisches Theaterstück.

    1. Zwischenfrage: Worin besteht der Unterschied zwischen einer groben Irreführung und einer Lüge ;-) Die Lüge besteht doch schon im Passus der angeblichen Updatefunktion: Wenn eine Software nicht länger als drei Monate im Einsatz sein darf ist wohl kaum glaubwürdig das sie in diesem Zeitraum rettungslos veraltet und eines Updates bedarf oder wechseln sie den Code und damit die Funktionen wie andere ihre Hemden? Oder soll ein Update die Sicherheit der PCs verbessern?

      Ich will es aber mal anders sehen und so fragen:
      So eine Malware ist doch Eigentum der LKA, BKA, Zoll usw. und damit Staatseigentum. Welche Rechtslage tritt überhaupt ein, wenn ein solches Dings vorzeitig entdeckt , als Beweismittel auf CD gebrannt und danach auf der Festplatte vom Anwender gelöscht wird. Bin ich danach verpflichtet diese Dateien auf der nächsten Polizeidienststelle als Fundsache abzuliefern und bin ich berechtigt eine Strafanzeige wegen Verdacht eines Einbruchs zu erstatten?

      Wie muss ich mich zukünftig überhaupt verhalten, falls ich eine Malware auf meinem PC finde? Wen muss ich vom Fund in Kenntnis setzen? Könnte es etwa passieren, das ich strafrechtlich belangt werde, falls ich mal aus Versehen so en Dings lösche? Immerhin kann ich als Otto Normalo ;-) nicht unterscheiden, ob diese Malware von Kriminellen oder Kriminalen stammt. Meiner Ansicht ist es deshalb zwingend notwendig eine Verordnung zu erlassen, welche das Verhalten des Bundesbürgers im Fall eines Fundes einer Malware verbindlich regelt.

    2. Friedrich hat sich in diesem Interview um Kopf und Kragen geredet.

      Egon, was redest Du da? Ganz im Gegenteil! Durch sein konsequentes und mutiges Beharren auf bereits widerlegten Behauptungen hat er bewiesen, dass er das Konzept politischer Meinungsmache hervorragend beherrscht und bestens weiß, wie man mit dem dummen Wahlvolk umgeht. Auf diese Weise hat er sich eher für die nächste Unions-Kanzlerkandidatur empfohlen.

  4. Eine verfassungskonforme Nachladefunktion ließe sich theoretisch realisieren. Sie ist aber technisch und logistisch aufwendig: es müssen Zertifizierungsinstanzen her, die die entsprechenden Public Keys in den Trojaner injizieren, es muss sichergestellt sein, dass exakt dieser Trojaner mit diesem Binärcode eingesetzt wird und überhaupt muss das Kommunikationsinterface und die Kommunikation selbst so abgesichert sein, dass sie sicher und nur über den C&C-Server geht. Der wiederum muss gerichtsfest nachvollziehbar jedes mit dem Zielrechner gesprochenes Byte protokollieren…
    Sollte ein Update des Trojanercodes nötig werden, muss dieses per Signatur erfolgen. Diese Signatur erstellt ein Richter. Erst diese Signatur lässt den Trojaner dieses das Updatepaket akzeptieren.
    Und weil alle Vorgänge deutlich und klar sein müssen, muss der Quellcode offengelegt werden, die Richter müssen verstehen, was sie da abnicken usw usw.
    Fazit: theoretisch ja, praktisch nahezu ausgeschlossen.

    1. Das Wiki ist leider nicht besonders… übersichtlich.

      @Jochen & @markus:

      Wie wäre es mit einer Tabelle? Zitat mit Quelle auf der einen linken Seite. Und daneben rechts: „Richtig ist: …“ mit Link zu entsprechender Rechstprechung bzw. technischem Hintergrund. Einfach formuliert, kompliziertes hinter Links verstecken.

      Mal ein ROTFL am Rande: Macht es so, daß ich es Muttern schicken kann – die rief mich nämlich neulich mal entsetzt an und meinte, da sei ja jetzt ein Trojaner entdeckt worden, der könne die Kamera an ihrem Rechner einschalten. Ich kapier ja einfach nicht, warum die Piraten daraus so wenig machen. *kopfschüttel* Wenn meine MUTTER schon anruft, dann ist die Beunruhigung wirklich schon groß in der restlichen Bevölkerung. (Sie hat früher immer versucht, ihrern Rechner mit der Auswurftaste vom Floppy einzuschalten.) Mütter sind da sowas wie Sozialseismographen. Wenn Mütter anrufen, dann muß mindestens ein Minister zurücktreten. QED Guttenberg.

  5. Aus der Aussage bzgl. der „anderen Rechtsauffassung“ zwischen Landgericht und Staatsregierung spricht exakt der Geist, der die gesamte 0zapftis-Geschichte – und generell seit längerem die meisten staatlichen Handlungen – durchdringt: Regierungen stehen über Recht und Gesetz.

    Daher wird auch nonchalant das BVerfG-Urteil zur Online-Durchsuchung ignoriert und deshalb können all die Wortführer von Friedrich zu Uhl überhaupt nicht verstehen, was all die Aufregung soll.
    Sie sind die Guten, wollen das Beste — wo ist das Problem?
    Die meinen das alles vermutlich tatsächlich nicht böse — wer will auch schon „der Böse“ (TM) sein?
    Für all diese durch ihre Tätigkeit deformierten Menschen ist der Staat und damit auch die Staatsdiener per se gut. Kann gar nicht anders sein. Unmöglich. Nicht im Horizont.

    Gerichte haben daher entweder die Haltung der Regierung zu bestätigen oder, wenn sie eine abweichende Meinung vertreten, kann diese — eben bloße, nicht bindende Meinung — ignoriert werden.

    Deshalb hilft es auch nichts, auf Gerichtsurteile, klare Rechtslage etc. zu verweisen. Sollte tatsächlich bei einem der oben genannten Vertreter ankommen, daß es da eine Diskrepanz gibt, dann ist diese das Problem und muss gekittet werden bspw. durch eine Gesetzesänderung.

    Ich weiß auch nicht, wie wir aus diesem Dilemma rauskommen sollen.

    1. Dem Dilemma entkommen? In Zeiten, wo das Wort „Gutmensch“ negativ besetzt ist, wird das nicht einfach.

      An hohen politischen Positionen bräuchten wir Menschen mit einem anderen Staatsverständnis, ehrliche Menschen, Menschen, die nicht von Eigeninteressen oder Machtgefühlen beherrscht werden usw. Solche Menschen kommen da oben aber nicht an. Entweder werden sie auf dem Weg dorthin verbogen, oder von Polemikern, Dampfplauderern und nicht sich selbst reflektierenden Ämterstürmern verdrängt.

      Der Grieche Platon träumte schon vor 2000 Jahren von einem idealen Staat, von Philosophen regiert. Hauptprinzip: die Gerechtigkeit. Ok, da mag man heute müde drüber lächeln, ist auch nicht ganz unproblematisch. „Philosoph“ – im ursprünglichen Sinne – war aber derjenige, der die Wahrheit, das Schöne und das Gute liebt und sich diesen Prinzipien selbst unterordnet.

      Heute zählt die Wahrheit nichts mehr, das Schöne wird vermarktet, das Gute belächelt. Der neue Gott ist die Ökonomie. So gesehen steht der heutige Staat dem Ideal des Platon frontal gegenüber und grinst ihm höhnisch ins Gesicht. Heute werden Kritiker des Staates sofort als Feinde identifiziert, nicht als notwendige korrigierende Stimmen, die dem gemeinsamen Ziel von mehr Wahrheit und Gerechtigkeit überhaupt erst eine Kontor geben.

      Es bleibt schwierig. Für Friedrich aber auch. Der sollte mal nicht damit übertreiben, den deutschen Bürger für dumm zu verkaufen.

      1. […]Entweder werden sie auf dem Weg dorthin verbogen, oder von Polemikern, Dampfplauderern und nicht sich selbst reflektierenden Ämterstürmern verdrängt.[…]

        Drum hatten die Griechen auch das Scherbengericht…..das dafür sorgte, das so Leute auf dem Teppich bleiben, weil sie sonst in die Wüste geschickt werden….

        Andere Ideen: http://www.heise.de/tp/blogs/foren/S-Re-Wie-saehe-eine-Alternative-fuer-Dich-aus/forum-197811/msg-20098104/read/

        bombjack

  6. Friedrich: „Die Landesbehörden haben völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass sie die Grenzen dessen, was rechtlich zulässig ist, nicht überschritten haben.“ Und: „Es stand die Behauptung im Raum (…) Es gibt jedoch (…) keinerlei Hinweise, dass gegen Recht und Gesetz verstoßen worden ist.“

    Ist das die übliche Argumentationsstrategie von Unionspolitikern?

    1. Wir stellen uns in den Raum und verkünden selbstbewusst und autoritativ, dass das, was evident und nachweislich passiert ist, nicht passiert ist.
    2. Alles andere wurde nur „behauptet“.
    3. Das leiern wir bei jeder Äußerung zum Thema gebetsmühlenartig runter und bügeln jede Nachfrage ab, die das in Frage stellt.

    In dieser Technik war ja schon sein Amtsvorgänger de Maizière ganz große Klasse. „Je dümmer die Propaganda, desto besser ist sie.“

    PS. Letztens dieses Bonmot gehört: „Wenn man in meiner Jugend gegen die Verfassung war, konnte man nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt werden. Heute ist das die Grundvoraussetzung dafür, Bundesinnenminister zu werden.“

  7. Als böser Bulle brauche ich keine Quellen-TKÜ Software mit Updatefunktion. Ich spiele die Vollversion einfach so ein, wie es schon beim ersten Mal (Quellen-TKÜ Software) geklappt hat.
    So viel ist durch das Verbot der Update-Funktion nicht gewonnen.

    Ob dadurch „technische Grenzen“ verletzt werden ist damit fraglich.

    Die Polizei macht Screenshots um den PGP verschüsselten E-Mailverkehr zu überwachen. Technisch ist dies tauglich.
    Das LG Landshut kritisiert, dass beim Fertigen von Screenshots beim Eintippen noch kein Kommunikationsvorgang vorliegt. Man könne nicht sicher sein, ob die E-Mails noch geändert würden.

    Es ist aber nur ein Landgerichtsbeschluss. Letztendlich müsste der BGH sich damit befassen.

    Meiner Meinung nach wird es darauf hinauslaufen, dass keine Screenshots gefertigt werden, aber der Datenverkehr am Gerät mitgeschnitten wird. Das ist jedoch technisch anspruchsvoller, da man direkt vom Browser (hier bin ich mir unsicher) abgreifen muss (um HTTPS zu umgehen) und damit teurer für den Steuerzahler.

    1. […]Es ist aber nur ein Landgerichtsbeschluss. Letztendlich müsste der BGH sich damit befassen.[…]

      Mag sein…aber der springende Punkt ist, dass die Staatsregierung den Beschluss des Landgerichts missachtet; der Staatsregierung stünde da auch der Rechtsweg vor den BHG offen um eine Klärung beizuführen….man stelle sich mal vor ein Bürger macht dies…..was mit dem wohl passieren würde?

      bombjack

  8. Tja, hat wohl nichts genutzt, Friedrich nach Afghanistan zu schaffen, damit er nichts Dummes sagt. Sobald er zurück kommt, lässt er einen Schwachfug, der jede Karnevalsrede in den Schatten stellt. Offenbar hat man ihn nicht gut genug gebrieft :)

    1. Andererseits: Was soll Friedrich auch anderes machen? 0zapftis hat die Union mit runtergelassenen Hosen erwischt. Die müssen jetzt beteuern, dass das Schwänzchen, das jeder sieht, in Wahrheit viel länger ist. Und es muss immer wieder wiederholt werden, bis es der Blödzeitungsleser glaubt und seinen eigenen Augen nicht mehr traut.

      Anstand und Ehrgefühl findest du bei diesen Leuten schon lange nicht mehr.

      1. Du fragst zurecht was die lieben Damen und Herren jetzt machen sollen.

        Sie sollen ihr verbrieftes Recht auf AUSSAGEVERWEIGERUNG warnehmen!!!

        Es ist nur gut das um sich zu Schützen ein Angeklagter das Recht hat Fehlinformationen zu streuhen. Ansonten müsste er ja noch mit ansehen wie jemand „chaotisches“ Ihm/Ihnen Verfassungsbruch bzw. Beihilfe nachweist.

    2. Ich würde sogar sagen: um SOLCH ein hanebüchenes Interview zu geben, reicht selbst die Kombination „Inkompetenz“ + „Böswilligkeit“ + „Hardlinertum“ nicht aus, da muss jemand den HJF MIT VOLLER ABSICHT nicht korrekt gebrieft haben, damit er die Gelegenheit hat, sich selbst so desolat abzusägen…

      Tja, HJF, hättste halt mit dem CCC gesprochen, dann wär dir DAS nicht passiert…

  9. was sieht denn der gesetzgeber für sowas vor?
    verfassungsbruch mit vorsatz?

    wundert mich soweiso das in der ganzen dieskussion noch nie strafrechtliche konsequenzen erwähnt wurden

  10. „Wir haben die Ministerin immer wieder darauf hingewiesen, dass die Ermittler beim Einsatz von Spionagesoftware in Strafverfahren in einer gesetzlichen Grauzone arbeiten.” Geschehen sei aber “absolut nichts”, “
    Das ist jetzt das wiederholte mal, dass diese Argumentationsschiene gefahren wird….
    „Wenn man uns vom Justizministerium nicht endlich alles erlaubt, was wir machen wollen, ist das Justizministerium auch schuld, wenn wir gegenein paar bestehende Gesetze verstoßen, wenn wir machen was wir wollen…“
    Ich probier das auch mal irgendwann..
    „‚Tschuldigung Herr Wachtmeister, wenn mir die Regierung nicht endlich erlaubt, Vor schulen 100 zu fahren, dürfen sie sich echt nicht wundern, wenn ich das tempolimit überschreite!“

  11. Ich mache hiermit erstmal alle Strafverteidiger darauf aufmerksam, alte Verfahren zur Wiederaufnahme zu bringen. Die Beweismittelkraft ist vollständig nichtig. Wer das hier liest, sollte seinen Anwalt anrufen, falls mittels Trojaner ermittelt wurde. Akten durchsehen! Wiederaufnahmeverfahren ist sofort einzuleiten.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.