Will Bundesregierung die Privatkopie weiter beschneiden?

Auf Carta ist ein interesantes Interview mit unserer Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger erschienen. Vor allem beim Punkt Privatkopie ist das sehe interessant:

Zu den umstrittenen Entscheidungen des Ersten Korbes des Urheberrechtsgesetzes gehörte die Privatkopie. Sollte die Privatkopie weiter zulässig sein?

Ja, ganz eindeutig! Im Dritten Korb prüfen wir nur zwei spezielle Fragen, nämlich erstens, ob man die Privatkopien auf Originale beschränken sollte, und zweitens, ob weiterhin auch Dritten ein Vervielfältigungsrecht zustehen muss.

Unklar ist, ob sie generell bezogen auf den dritten Korb der Urheberrechtsreform meint, dass man nur über diesen Punkt bei der Privatkopie diskutiert oder generell auch über andere Themen. Ersteres wäre zu wenig. Immerhin sollte der dritte Korb eigentlich die Probleme durch das Urheberrecht für Wissenschaft und Forschung lösen. Durch Schwarz-Gelb haben sich aber die Akzente verschoben. Nun steht die Privatkopie weiter auf der Abschlussliste durch Einschränkungen, die seit Jahren von der Musikindustrie gefordert werden. Verbraucherrechte sollen wohl durch Schwarz-Gelb nicht gestärkt werden.

Wie wäre es mal mit einer durchsetzungsfähigen digitalen Privatkopie?

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7 Ergänzungen

  1. Ihr habt da einen kleinen Rechtschreibefehler im Titel.
    Will Bundesregierung die Privatkopie weiter bescheiden?

    Ich denke ihr meint beschneiden oder lieg ich damit falsch *kopfkratz*.

  2. Hoppla, da hat Frau Leutheusser-Schnarrenberger zwei ziemlich zentrale Punkte am Wickel. Um das vielleicht einfach nochmal zu erklären, einigen dürfte der Hintergrund sicher unbekannt sein (und den meisten dürfte es egal sein, ja):

    1) Ja, um eine legale Privatkopie zu erstellen, braucht man kein Original. Es reicht eine offensichtlich nicht rechtswidrig hergestellte Vorlage. Das kann auch eine legal erstelle Privatkopie sein. Zum Beispiel ein MP3- oder Vorbis-File.

    2) Das Vervielfältingsgungsrecht von oder für Dritte. Das ist in der Tat missverständlich.

    Ich glaube nicht, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger Copyshops verbieten will. Die dürfen bekanntlich auch gegen Bezahlung „Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren“ herstellen.

    Weit wahrscheinlicher scheint mir, dass es um die unentgeltlich Hilfe bei der Erstellung von Privatkopien für Dritte geht (§ 53 (1) UrhG).

    Worum es da geht? Nun, die Zahl von Kopien, die man für den Privatgebrauch anfertigen darf, ist nicht unbegrenzt (Auch wenn die Zahl der 7 erlaubten Kopien so erstmal Mumpitz ist. Die stammt aus einem antiken Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1978. Damals ging es um Zeitungskopien: BGH GRUR 1978, 474 – Vervielfältigungsstücke.).

    Vor allem aber darf man solche Kopien auch nur im privaten Bereich weitergeben. Die Weitergabe an eigene Familie und gute Freunde ist ok, die an flüchtige Bekannte oder gar Unbekannte nicht. Eigentlich.

    Anders schaut es aus, wenn mich flüchtige Bekannte oder Unbekannte bitten würden, ihnen bei der Erstellung einer Privatkopie unentgeltlich zu helfen. Das ist nämlich erlaubt.

    Ja, richtig gelesen. Wenn die Initiative von mir ausgeht, darf ich meine Privatkopien nicht weitergeben. Frag mich ein Dritter, darf ich ihm bei der Erstellung seiner Privatkopien unentgeltlich helfen. Zum Beispiel durch die Erstellung einer Kopie von meiner Privatkopie.

    Immer noch zu kompliziert? Ok, ich habe ein kompaktes Beispiel:

    In welchem Dilemma die Musikindustrie steckt, zeigt folgendes, von der Bundesjustizministerin in einer Rede auf der PopKomm in Köln im August 1999 erwähnte Beispiel zur risikofreien (und absolut legalen) Verlagerung der Tonträgerproduktion in die Privatsphäre: In einer Schulklasse kann mit einer einzigen Original-CD und einem einzigen CD-Brenner jeder Schüler mit Musik zur rein privaten Verwendung zum Preis eines CD-Rohlings versorgt werden (Weitergabe in Form von Tauschbörsen oder Verkauf an Dritte ist dagegen nicht zulässig).

    (Quelle: „Musikkopien – illegal?“, c’t 5/2000, S. 112)

    Und ja, das ist heute noch so (Solange man keinen Kopierschutz überwindet …).

    Lange Rede, kurzer Sinn: Zusammen mit der für den dritten Korb angedachten verbindlichen Obergrenze für Privatkopien, wäre ein Verbot der unentgeltlich Hilfe für Dritte und dem Verbot der Kopie von der Kopie ein massiver Angriff auf die Privatkopie.

    Ob das in der Praxis jemanden interessiert, ist natürlich nochmal ein anderes Thema. Eine entsprechende Regelung dürfte wohl vor allem dafür sorgen, dass sich Realität und Gesetz noch weiter voneinander entfernen.

  3. Eine Frage Die sich mir nach Jörg-Olafs Ausführungen stellt:

    Angenommen, ein Bekannter verehrt mir eine Privatkopie einer Musik-CD, deren Original mit Kopierschutz ausgestattet ist. Dann hat er die Kopie möglicherweise illegal erstellt. Ich selbst weiß davon aber vielleicht gar nichts.
    Wenn ich jetzt wiederum für Bekannte weitere Kopien erstellen wollte, müßte ich mich dann erst kundig machen, ob das Original mit Kopierschutz versehen war? Oder bleibt der schwarze Peter beim ursprünglichen Verbrecher?

  4. Die Meinung „Privatkopie ist nur die Kopie, die man für sich selber anfertigt“ wird u.A. auch von Edgar Berger, CEO von Sony Music Entertainment, sehr lautstark vertreten. Die Idee als solche mag ja ganz nett sein, hat nur einen Haken: Sie ist nicht durchsetzbar.

    Genauso könnte man auch versuchen, das private Backen von Kuchen zu verbieten, weil das den Bäckereien Umsatzeinbußen bescheert. Es geht nicht. Keine Chance.

    Ein entsprechendes Gesetz hätte aber einen riesen Vorteil: Es würde auch dem letzten endgültig klar machen, wessen von der Regierung vertreten werden, und wessen nicht.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.