Wie ich lernte, Sondersicherzeitszonen zu lieben (Nun mit Bild!)

Unter dem Titel „Wie ich lernte, Street View zu lieben“ hat sich Kai Biermann heute bei Zeit Online in einem sehr intelligenten Text mit Google Street View auseinandergesetzt. Damit meine Leseempfehlung hier nicht nur aus einem Zweizeiler besteht, habe ich einen kurzen Kommentar verfasst (bei Zeit Online noch nicht freigeschaltet, die Links und die Illustration gibt es nur hier):

Vielleicht sollte ich es gleich zu Beginn schreiben: Ich habe nichts gegen Street View. Die meisten Überlegungen von Kai Biermann würde ich unterschreiben. Bei der Abgrenzung der „Sondersicherheitszone“ gegenüber dem „öffentlichen Raum“ hingegen kam ich ins Grübeln.

Anmerkung: Biermann argumentiert, dass eine „Sicherheits-“ bzw. „Sondersicherheitszone“, z.B. um das Kanzleramt, im öffentlichen Raum akzeptabel sei, „weil die besondere Bedrohung schwerer wiegt als unser Recht, diesen öffentlichen Raum so zu nutzen, wie wir es für richtig halten.“ Ich finde das Bild diskussionswürdig.

Und ja, im Zweifel würde ich gerne eine solche „Sondersicherheitszone“ für mich reklamieren können. Der Gesetzgeber sieht das ähnlich und stellt die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ in § 201a StGB unter Strafe.

Was ist nun ein „höchstpersönlicher Lebensbereich“, was eine „Sondersicherheitszone“ und was nur „Privatsphäre“? In § 201a StGB heißt es:

„(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt […]“

Zugegeben, das ist bereits das andere Extrem. Nehmen wir zwei typische Beispiele aus meiner direkten Nachbarschaft:

Da gibt es einmal den etwa 2m hohen Zaun direkt an der Grundstücksgrenze, ohne technische Hilfsmittel kaum zu überblicken. Wird mir hier ein Blick in den öffentlichen Raum verwehrt?

Illustration

Oder das Appartement der Mieterin unter mir. Vom Bürgersteig kein direkter Einblick. Es sei denn, man stellt sich hüpfend auf eine Kiste Wasser. Auch hier wird kaum jemand von öffentlichem Raum sprechen wollen, oder?

Das Google-Mobil mit seinen Kameras in 2,90m Höhe dürfte in beiden Fällen Einblick haben. Und es ist nicht das einzige, das in unseren Straßen knippst.

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51 Ergänzungen

  1. Die „Panoramafreiheit“ (s. Wikipedia) erlaubt das Aufnehmen von frei zugänglichen Wegen / Straßen.

    Wikipedia: „Der Aufnahmestandpunkt muss zudem allgemein ohne Hilfsmittel zugänglich sein. Eine Leiter – auch wenn sie nicht dazu dienen sollte, über ein Hindernis hinwegzublicken – ist demnach genauso wenig zulässig wie ein Hubschrauber.“

    Und hiergegen verstößt Steet View bei einer Aufnahmehöhe von 2.90 Meter.

  2. Ich empfinde auch einzig die Aufnahmehöhe bei Google Street View diskussionswürdig. Meiner Meinung nach sollte sie auf normale Körpergröße (.d.h maximal 1,90m) begrenzt sein. Dies würde meinem Verständnis von Öffentlichkeit/Privatheit entsprechen, weil so viel sehe ich auch beim vorbeigehen. Alles andere fällt für mich in die momentan ja sehr beliebte Kategorie Google-bashing.

  3. @Markus, Dirk, und einige andere:

    Ich empfinde auch einzig die Aufnahmehöhe bei Google Street View diskussionswürdig. Meiner Meinung nach sollte sie auf normale Körpergröße (.d.h maximal 1,90m) begrenzt sein.

    Mal abgesehen davon, dass bei vielen Fotos auf Augenhöhe die Häuser von parkenden Autos (teilweise) versperrt wären, was würde das ändern? Die ganzen hirnlosen Argumente, die von Panik-Ilse und Co. verbreitet werden („Google filmt SIE in peinlichen Situationen!!!11“, „Einbrecher können IHR Haus ausspionieren!!!!11elf“), wären doch damit nicht „widerlegt“ (wenn man es so nennen kann).

  4. Dieses schon tausendmal durchgekaute „aaaaber die Kamera ist zu hoch!!“ ist doch nur eines der vorgeschobenen Scheinargumente der Street-View-Kritiker. Eine Hecke, über die ein durchschnittlich großer Mensch gerade nicht rübergucken kann, ist noch kein besonderer Schutz vor Einblicken, denn auf Straßen sind ohnehin noch jede Menge andere, ähnlich hohe Fahrzeuge unterwegs.

    Zudem geht es in § 201a StGB nur um Fotos von Personen, nicht der Grundstücke an sich. Es ist zu bezweifeln, ob das angewendet werden kann, wenn Personen nur zufällig mit auf dem Bild sind. Das betrifft ja auch Luftbilder usw., es ist ja nicht so, dass Google absichtlich eine so hohe Kamera verwendet, _um_ über hohe Hecken gucken zu können. Und Personen macht Google zudem ohnehin unkenntlich. Auch die oft hervorgekramten Grenzen der Panoramafreiheit haben nichts damit zu tun, denn bei der Panoramafreiheit geht es ums Urheberrecht, nicht um Persönlichkeitsrechte.

    Und letztendlich sind diese Fälle arg konstruiert: Durch fast alle Hecken und Zäune in der realen Welt, über die Street View rübergucken könnte, kann man als Fußgänger auch irgendwie am Tor o.ä. durchgucken.

    Dieses Gezank um Street View ist gefährlich, denn eine „Lex Google“ würde Grundrechte einschränken, die uns alle betreffen. Und die gegen Google aufgebrachte breite Bevölkerung würde nichts dagegen tun. Wenn Ilse Aigner mit einem „Gesamtkonzept zur Regulierung des Internets“ droht (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-lehnt-Lex-Street-View-ab-1059106.html), ist das durchaus ernstzunehmen. Das Googlebashing wird von den selben „Internetfeinden“ vorangetrieben, denen wir auch die Bestrebungen zu Vorratsdatenspeicherung und Netzsperren zu verdanken haben.

  5. @Daniel:

    Dieses schon tausendmal durchgekaute “aaaaber die Kamera ist zu hoch!!” ist doch nur eines der vorgeschobenen Scheinargumente der Street-View-Kritiker

    Kannst du das auch irgendwie argumentieren, oder reicht dir die Behauptung? Mir geht es nicht um Kritik an Google, sondern um Praxen, wie wir in Zukunft den privaten vom öffentlichen Raum abgrenzen.

    „Googlebashing“, bzw. eine Reduzierung auf Google oder generell einzelne Firmen halte ich grundsätzlich für wenig zielführend, weil es vom Thema ablenkt.

    Auf der anderen Seite liefert Google regelmäßige ein Beispiele, an denen sich Probleme der digitalen Gesellschaft exemplarisch aufzeigen lassen (Beispiel zu sein bedeutet nicht, dass man alleine schuld ist).

    Offenbar brauchen wir (und Ilse Aigner) solche einfachen Bilder, wie wir gerade am weitgehenden Versagen der Medien (Street View vs. Netzneutralität) und der Verwunderung der nicht vernetzten Gesellschaft („Wie, man kann meine Gartenliege im Internet sehen?“) sehen können.

    Wenn das „heute journal“ fragt, warum sich die Bürger bisher nicht an den Luftbildkarten bei „Google Maps“ (Nokia Ovi, Bings Maps, Go Yellow, …) gestört hätten, ist das schließlich kaum mehr als eine journalistische Kapitulationserklärung. Gäbe es mehr Dokumentationen wie „Wer hat meine Daten“ (SWR, 2006) und „Der gläserne Deutsche“ (ZDF, 2009) müsste man diese Frage wohl nicht stellen.

    Wie auch immer, letztendlich ist auch Google nur ein Wirtschaftsunternehmen, das nach Gewinn und Größe strebt. Ein moralischer Leitsatz wie „do no evil“ ist da im Fall des Falles bestensfalls geeignet, antisoziales Verhalten etwas abzufedern (Scheint beim Thema Netzneutralität nur so mittelgut zu funktionieren …).

    Die Frage ist also nicht, ob Google böse ist, sondern wie man einen Ausgleich findet, der die Interessen von Bürgern und Wirtschaft berücksichtigt.

    Eine Hecke, über die ein durchschnittlich großer Mensch gerade nicht rübergucken kann, ist noch kein besonderer Schutz vor Einblicken, denn auf Straßen sind ohnehin noch jede Menge andere, ähnlich hohe Fahrzeuge unterwegs.

    Ja, und in Baumärkten könnte man notfalls eine Leiter kaufen. Sorry, aber auch das ist kein Argument. Weder mein Nachbar mit dem Zaun, noch die Mieterin unter mir, musste bisher doppelstöckigen Busse mit japanischen Touristen fürchten. Müssten Sie, würden sie mit einem höheren Zaun oder (anderen) Gardinen reagieren.

    Zudem geht es in § 201a StGB nur um Fotos von Personen, nicht der Grundstücke an sich.

    Ja, mir auch. Gleichzeitig kann ich nachvollziehen, wenn andere Menschen an ihre Grundstücke denken. Auch diese Sorgen und Bedenken sollte man in der Debatte zumindest berücksichtigen.

    Es ist zu bezweifeln, ob das angewendet werden kann, wenn Personen nur zufällig mit auf dem Bild sind.

    Ach, ein zufälliger Missbrauch geht schon in Ordnung? Kann die Maschine ja nix für, die achtet da ja nicht drauf? Sag mal …

    Und letztendlich sind diese Fälle arg konstruiert: Durch fast alle Hecken und Zäune in der realen Welt, über die Street View rübergucken könnte, kann man als Fußgänger auch irgendwie am Tor o.ä. durchgucken.

    Ich musste nicht lange konstruieren. Das eine Beispiel ist keine 2m, das andere knapp 20m entfernt. Dass man Sichtblockaden überwinden kann, beweisen Paparazzi jeden Tag. Eben dieser Umstand war der Grund für die Einführung von 201a StGB.

    Dieses Gezank um Street View ist gefährlich, denn eine “Lex Google” würde Grundrechte einschränken, die uns alle betreffen.

    Wir wissen zwar noch nicht, wie ein „Lex Google“ konkret aussehen soll, aber es wird ganz sicher Grundrechte einschränken? Und zwar nicht nur die der Digitalspanner, die alles zum öffentlichen Raum erklären wollen, sondern von „uns allen“? Gut gebrüllt, kleiner Löwe ,)

    Wenn Ilse Aigner mit einem “Gesamtkonzept zur Regulierung des Internets” droht

    … sollte das Punkt für Punkt diskutiert werden. Diskutieren bedeutet nicht, pauschal alles abzulehnen, was in das Ressort von Frau Aigner fallen könnte.

    Das Googlebashing wird von den selben “Internetfeinden” vorangetrieben, denen wir auch die Bestrebungen zu Vorratsdatenspeicherung und Netzsperren zu verdanken haben.

    Klingt fast wie ein Aufruf zur Hexenjagd. Wer nicht für uns ist, muss ein fuckin‘ Kommie sein. Holt die Fackeln! ;) Ist inhaltlich aber bereits in der Reduzierung der Debatte auf „Googlebashing“ schlicht Mumpitz. Siehe oben.

    @Tharben: Ich glaube zwar nicht, dass Biermann meiner Fürsprache bedarf, aber bei den meisten Themen der digitalen Gesellschaft, die er in den letzten Monaten in der Zeit beackert hat, dürften ix, ich und er uns weitgehend einig sein (Zumindest, wenn ich Felix richtig einschätze). Das Stück zum Leistungsschutzrecht habe ich allerdings noch nicht gelesen.

    @Durden: Wir sind uns vermutlich alle einig, dass Frau Aigner in ihrer Argumentation ein wenig über das Ziel hinausschießt. Das ändert aber nichts daran, dass durch Google, bzw. die Dimension, in der Googles Handeln auf die Gesellschaft wirkt, ein Problemfeld deutlich wird, mit dem wir uns auseinandersetzen müssen.

    Das Argument, dass eine niedrigere Kamerahöhe evtl. nicht mehr so tolle Bilder liefert (wurde btw. auch von Google-Sprecher Kai Oberbeck ins Spiel gebracht), kann dabei keine Lösung sein.

    PS: Sorry, wenn das jetzt etwas ausführlicher geworden ist. Die Zeichenzahl im Kommentarfeld der Zeit ist beschränkt, da konnte ich ein paar Gedanken nur anreissen ,)

  6. Bisher kommt diese ominöse ‚Leiter‘ immer nur aus einem Wikipedia-Artikel, es wäre schon schön die genaue Quelle zu haben, im Gesetz steht sie nämlich nicht. Handelt es sich um Gerichtsurteile, kommt es sehr genau auf Wortlaut und Fallgestaltung an; IIRC geht es nämlich spezifisch um die Verletzung der Privatsphäre durch Überwindung von [Sicht]Hindernissen, allerdings fallen Fassaden gar nicht unter Privatsphäre, auch wenn so manch „Besserverdienende“ das gerne hätte.

    Der Gesetzestext, der der so genannten Panoramafreiheit zu Grunde liegt – übrigens auch im Wikipedia-Artikel zu finden – ist ziemlich eindeutig:

    § 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen
    (1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
    „(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.

    Wesentliche Leitentscheidung des BGH zum Thema:

    BGH, Urteil vom 9. März 1989, Az.: I ZR 54/87, Verwertung der Fotografie eines Privathauses – Friesenhaus

    Vorinstanzen: OLG Bremen und LG Bremen

    Leitsatz

    Das ungenehmigte Fotografieren eines fremden Hauses und die gewerbliche Verwertung einer solchen Fotografie stellen dann keine Abwehr- und Zahlungsansprüche auslösende Einwirkung auf fremdes Eigentum dar, wenn die Fotografie – ohne daß das Hausgrundstück betreten wird – von einer allgemein zugänglichen Stelle aus angefertigt wird.

    Rechtlich gibt es nach gegenwärtiger Gesetzeslage überhaupt nichts an Street View auszusetzen. Es müsste eben tatsächlich ein Gesetz geschaffen werden, dass fotografische Aufnahmen im öffentlichen Raum verbietet. Dieses dürfte aus diversen Gründen nicht auf Google spezifiziert werden – und wäre höchstwahrscheinlich verfassungswidrig, auf jeden Fall aber unvereinbar mit einer offenen, freien, demokratischen Gesellschaft.

    Die immer wieder aufgeführten Argumente gegen die automatisierte, damit ohnehin zufällige, Fotografie durch Google sind albern. Sie alle basieren auf irgendwelchen undefinierbaren Bauchgefühlen, die vor allem damit zu tun haben, dass die genannte Firma recht erfolgreich zu einem Buhmann aufgebaut wurde – von Verlegern, die ein hohes Eigeninteresse treibt, sowie Politikern, die damit von ihren eigenen – echten! – Datenschutzaushöhlungen ablenken.

    – Einbrecher benötigen höchstens einen Stadtplan und ein paar Tage Zeit, aber garantiert keine Uraltfotos
    – Stalker kennzeichnen sich dadurch, dass sie vor Ort sind, nicht Uraltfotos im Internet ansehen
    – Makler, Hauskäufer und potenzielle Mieter kucken sich vor Ort um und fotografieren auf dem in Frage kommenden Grundstück [können sich allerdings eine ganze Menge Fahrerei sparen, wenn sie vorher grob wissen, wie’s da so aussieht]
    – Behörden brauchen nun wirklich nicht Jahre alte Fotos von Fassaden
    – Menschen, die zufällig bei möglicherweise peinlichem Verhalten in der Öffentlichkeit fotografiert werden, sind nicht zu finden; man trifft in den Karten nur zufällig auf sie
    – Adressen sind öffentlich und nicht privat
    – KFZ-Kennzeichen sind öffentliche Dokumente
    – Ratingagenturen benutzen schon lange das Wohnumfeld als Indikator für Bankwürdigkeit, Street View ändert daran gar nichts
    – Google verdient direkt gar kein Geld mit den Bildern [anders als Reportage-, Straßen- und Architekturfotografen], sondern mit der Marke ‚Google‘ an sich

  7. @Dierk:

    Bisher kommt diese ominöse ‘Leiter’ immer nur aus einem Wikipedia-Artikel,

    Wenn du das Beispiel nur aus der Wikipedia kennst, solltest du evtl. die Relevanz deiner Quellenauswahl überdenken.

    Ich habe hier z.B. schon häufiger auf die Aufsätze von RA David Seiler (fotorecht.de) und das ZAR-Gutachten verwiesen.

    Bei Seiler findet man weitere Quellen, u.a. auch zur von dir angeführten Entscheidung „Friesenhaus“ inkl. Veweisen auf Kommentaren in juristischen Fachzeitschriften. Zum Beispiel hier:

    http://www.fotorecht.de/publikationen/gebaeude.html

    Der Gesetzestext, der der so genannten Panoramafreiheit zu Grunde liegt – übrigens auch im Wikipedia-Artikel zu finden – ist ziemlich eindeutig:

    Offenbar ja nicht, schließlich hast du sie nicht verstanden (oder zumindest anders als die geltende Rechtsprechung). Das ist aber nicht schlimm, es gibt, siehe oben, auch abseits der Wikipedia genügend Literatur zum Thema.

    Für juristische Laien ist die Zusammenfassung in der Wikipedia allerdings gar nicht schlecht. Letztendlich wohl auch deshalb, weil der Komplex „Bildrechte“ seit Jahren ein umkämpftes Thema mit fachkundigen Opponenten ist (Such mal an „Klaus Graf“ ,).

    Es müsste eben tatsächlich ein Gesetz geschaffen werden, dass fotografische Aufnahmen im öffentlichen Raum verbietet.

    Nein, das ist nicht notwendig. Allerdings ist eben nicht alles „öffentlichler Raum“, was so mancher gerne hätte.

    Hier setzt übrigens auch das ZAR-Gutachten an.

    Sie alle basieren auf irgendwelchen undefinierbaren Bauchgefühlen, die vor allem damit zu tun haben, […]

    Man braucht wahrlich keine „irgendwelche undefinierbaren Bauchgefühle“, um Google zu kritisieren. Da gibt es genügend sehr konkrete Angriffspunkte. Und ja, die gibt es nicht nur bei Google (siehe oben).

    […] dass die genannte Firma recht erfolgreich zu einem Buhmann aufgebaut wurde – von Verlegern, die ein hohes Eigeninteresse treibt, sowie Politikern, die damit von ihren eigenen – echten! – Datenschutzaushöhlungen ablenken.

    Jaja, die große Anti-Google-Verschwörung … Du übersiehst, dass das Problemfeld bleibt, selbst wenn Google nicht als Beispiel heranzieht. Google ist derzeit lediglich ein scheinbar transparent erscheinendes Beispiel und daher ein guter Aufhänger für eine Diskussion.

  8. Übrigens:
    Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt […]
    Was heisst unbefugt? Wer „befugt“? Wann? Warum? Mit welchem Recht? Mit welcher Authorisierung?

    Bei Aufnahmen von aussen steht tatsächlich kaum Etwas dagegen. Anders sieht es aus, wenn der Einblick aus öffentlichen Räumen durch technische Maßnahmen (Zaun, Gardine, Hecke) verwehrt wird. Wenn Gogle diese technischen Maßnahmen aushebelt (durch z.B. eine höhere Kamera), dann ist die Grenze überschritten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Zaun (die Hecke) nur 1m hoch ist, oder 3m. Entscheidend ist hier der ausgedrückte Wunsch des Bewohners nach Privatsphäre. Na gut, bei einem üblichen Zaun…

    Das ist wie beim Kopierschutz: Die Umgehung eines noch so trivialen Kopierschutzes ist illegal. Wobei hier natürlich die Frage auftritt, ob dieses Gesetz so in der Form überhaupt legal ist. Aber das ist ein anderes Thema.

    Das heisst also, Google müsste darauf achten, nicht durch das Fenster in die Wohnung hinein zu fotografieren. Ebensowenig einen durch Hecken geschützten Garten. Oder, wenn Jemand sein Auto gerade in die Garage stellt, müssten die Knipser warten, bis die Garage wieder zu ist.

    Aber Bilder von aussen sind legal. Sonst wäre jede beliebige Postkarte illegal. Selbst auf Landschaftsbildern sind meistens irgendwelche Häuser mit drauf. Insofern geht vielleicht die Reaktion auf Streetview genauso ein Stück zu weit, wie Google z.B. mit dem Mapping von WLANs deutlich zu weit gegangen ist.

    Dass natürlich das systhematische fotografieren von öffentlich einsehbaren Räumen gewisse Sicherheitsbedenken auslöst, ist wieder eine andere Sache. So recht wohl ist mir dabei auch nicht. Aber sonst müsste ich eigentlich konsequenterweise jedem japanischen Touristen bei der Einreise die Kamera wegnehmen.

  9. Was heisst „unbefugt“? Wer “befugt”? Wann? Warum? Mit welchem Recht? Mit welcher Authorisierung?

    Ich bin mir sicher, dass es zum Thema tonnenweise Fachliteratur gibt. Wenig hilfreich scheint es mir, sich in fehlender Kenntnis der Regelungen eigene auszudenken.

    Dabei spielt es keine Rolle, ob der Zaun (die Hecke) nur 1m hoch ist, oder 3m.

    Ein 1m hoher Zaum dürfte in den meisten Gegenden zunächst eine nach dem Bebauungsplan übliche Einfriedung sein, die die Grenze zu einem Grundstück markiert.

    Entscheidend ist hier der ausgedrückte Wunsch des Bewohners nach Privatsphäre.

    Ich behaupte, dass ein Zaun, der einen Einblick vom Bürgersteig aus unmöglich macht, ein ziemlich klar ausgedrückter Wunsch nach Privatsphäre ist. Möchtest du widersprechen?

    Aber Bilder von aussen sind legal. Sonst wäre jede beliebige Postkarte illegal.

    Interessante Logik ,) Fakt ist: Bilder von aussen, Postkarten, etc sind solange legal, wie sie nicht die Rechte Dritter verletzen.

  10. Ich habe in anderem Zusammenhang ganz andere Erfahrungen mit dem Thema Privatsphäre gemacht. Nämlich, als ich nach Hause kam und beim Blick aus dem Fenster feststellte, dass der Nachbar gegenüber eine Webcam aufm Fensterbrett stehen hat, die – für mich sah es danach aus – anscheinend auf mein Fenster gerichtet war. Habe die Gardinen vorgezogen und bin später zur Polizei und habe Anzeige erstattet. Am nächsten Tag war die Webcam wieder weg und kam auch nicht nochmal auf die Fensterbank.
    Der Beamte, bei dem ich Anzeige erstatte, war sehr besorgt und verständnisvoll, kam sogar bei mir zu Hause vorbei. Leider hat er aber auch nich rausgekriegt, wer da die Webcam rausgestellt hat.

    Die Anzeige wurde dann nach ein paar Wochen eigenstellt. Mit der Begründung, dass meine Intimsphäre nicht verletzt worden wäre. Das wäre nämlich nur der Fall wenn man krank ist, gerade Sex hat oder wenn man sich gerade wäscht/duscht. Und davon könne in meinem Fall nicht ausgegangen werden, weil ich sofort die Gardine zugezogen habe.
    Es war zwar nicht klar, ob Bildaufnahmen gemacht wurden, aber die Polizei hat es auch nicht herausgefunden.
    Das jemand vielleicht versucht hat, in meine Wohnung, in meinen privaten Lebensbereich zu filmen, war unerheblich. Dass es mit einem Gerät geschah, dass die schnelle Verbreitung des Bildmaterials im Internet ermöglicht, auch.
    Nix mit § 201a StGB!

  11. Jetzt habe ich ganz vergessen, das Fazit zu ziehen: Wenn ich von dem beschriebenen Vorfall ausgehe, braucht sich Google überhaupt keine Sorgen machen, dass Street View verboten werden könnte..

  12. @Jörg-Olaf Schäfers

    Sicherlich ist es richtig, einen kritischen Dialog mit und über Google zu führen, allerdings sind die Argumente die nun bei Google, früher gerne mal bei Yahoo, Microsoft, angeführt werden wenig stichhaltig.

    Ja, ich interpretiere, wie viele andere, die gegenwärtige Rechtslage anders, als die von dir gewählten Juristen. Richtig ist auch, dass es Kommentare und Auslegung* der zugehörigen Gesetze, Verordnungen und Gerichtsurteile gibt; es ist ein nicht sonderlicher neuer, trotzdem zutreffender, Witz, dass 3 Juristen gleich 4 Meinungen ergeben. [An dieser Stelle entschuldige ich mich für den etwas missverständlichen Satz über die Leiter.]

    Ich halte das von dir angesprochene Gutachten für eine mögliche Interpretation, eine, die besonders auf Rechtsgüter abhebt, die m.E. peripher sind. Konsequent angewandt müsste jeder, der seine im öffentlichen Raum aufgenommen Fotos veröffentlicht [z.B. auf Facebook oder Twitpic], die Menschen und Autos unkenntlich machen, selbst wenn er bei einer Massenveranstaltung fotografiert.

    Was wir in den letzten Jahren erleben – so gesehen ist diese Diskussion um Street View sehr gut -, ist die zunehmende Vermischung zweier wichtiger Begriffe: Daten und Informationen. Die Datenschutzgesetze sind äußerst unglücklich nach ersterem benannt, was die Sache nicht einfacher macht, aber jedem, der irgendwie „Befürchtungen“ hat, in die Hände spielt, denn da alles Datum ist, ist alles schutzwürdig.

    PS: Ich habe nichts von einer Anti-Google-Verschwörung geschrieben, nur darauf hingewiesen, dass Google einen schönen Gegner abgibt [wie früher Microsoft], anders als, sagen wir, http://www.sightwalk.de.

    PPS: Vorhin den seltsamste Einwand vergessen – nein, Google wird auch weder Eigentümer noch Besitzer der Öffentlichkeit oder des öffentlichen Raums.

    *Ich halte die oft genannt 2-Meter-Einschränkungen, wie ich oben schon schrieb, für alles andere als absolut. Eine Feinheit, die Ihnen entgangen ist?

  13. Die Diskussion ist an den Haaren hergezogen und lässt sich auch leicht entschärfen – es gibt ja auch in Deutschland einige Menschen, die über zwei Meter groß sind und wenn diese sich etwas strecken, kommen sie auch in die 2,90m Höhenlage. Oder zumindestens nah dran.
    Auch die meisten anderen Argumente sind absurd: Natürlich können z.B. Einbrecher es zum Ausspähen von Zielen nutzen, es ist aber wohl deutlich erfolgsversprechender, einfach selbst mal in der Gegend vorbeizuschauen. In 95% der Gebiete in DE fällt das nicht auf, wenn einer über die Straße schlendert oder selbst aus dem Auto filmt. Und wer wissen will, wie jemand lebt, kann auch einfach vorbeifahren.

    Das furchtbare ist, dass in dieser Debatte die wichtigen Themen vom Tisch fallen – Scoring-Agenturen etwa, die nach Wohnort diskriminieren oder die Frage nach den viel wichtigeren Suchdaten Googles.

  14. Tolle Kommentare! Bin überwältigt von der Sachlichkeit und der gesammelten Kompetenz!

    Und jetzt lasst uns alle um ein Thema kümmern, das wirklich wichtig ist: Netzneutralität! Versprochen?

    Beste Grüße
    Kai Biermann

  15. Du meine Güte, was für ein Gejammer müssten denn bei dieser, auch durch ihre Beliebtheit nicht weniger hanebüchen werdenden, Fassaden-Gardinen-Hilfsmittel-Höhen-Diskussion die Bewohner von Tourismus-Zielen anstimmen.
    Fordern die Bewohner von Rothenburg odT ein Fotografierverbot, wenn die eine oder andere Fassade mal nicht rechtzeitig nachgekalkt wurde?
    Warum nur haben die Quedlinburger noch keine Panikhilfe für die Opfer von Gebäudeprivatsphärenverletzungen begangen mit dem Hilfsmittel der zahlreichen Anhöhen oder Wehrtürme gegründet?
    Sollte der Zugang zur Tecklenburger Altstadt generell beschränkt werden, weil die Strassen so viel höher liegen als die anliegenden Gebäude, die meist nur über Hauseingänge im ersten OG über einen Steg zugänglich sind?

    Oh, und wenn es tatsächlich um Schutzzonen und Privatsphäre ginge, dürfte sich das Thema ausserdem nicht bei Fotos oder Fotos im Internet erschöpfen; Der Logik folgend müsste dann ja jeder ein Einspruchsrecht haben, wenn am Nachbargrundstück ein Gebäude errichtet wird, von dem aus bisher uneinsehbare Teile seines Grundstückes einem Dritten offenliegen – Und für Berliner Hinterhofwohnungen wird dann eine Gardinenpflicht eingeführt?

    Privatsphäre bedeutet zwar sehr wohl „unbeobachtet“, das bedeutet aber noch lange nicht „ungesehen“.

  16. @Jo

    Kai Biermann hat lakonisch, etwas ironisch und mit viel Wille, ihn misszuverstehen, Arnd Hallers 10 Gründe gegen die ‚Presse-GEZ‘ „übersetzt“. Meiner bescheidenen Interpretation nach steht zwischen den Zeilen, dass das Presse-LSR nicht so schlimm sei und die Gegner sich mal nicht so haben sollen.

    Selbst (oder gerade) wenn ich Journalist wäre, könnte ich diese Haltung nicht nachvollziehen.

  17. @Dierk:

    Witz, dass 3 Juristen gleich 4 Meinungen ergeben

    Im konkreten Fall ist die Rechtssprechung bis hoch zum BGH eindeutig. Seit Jahrzehnten.

    Ich halte das von dir angesprochene Gutachten für eine mögliche Interpretation, eine, die besonders auf Rechtsgüter abhebt, die m.E. peripher sind.

    Dazu von der Seite der Staatskanzlei RLP:

    „In dem Gutachten haben sich die beiden Professoren unter anderem mit folgender Frage beschäftigt: Wie ist das Vorgehen von Google Street View nach geltendem Recht zu beurteilen, insbesondere unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, des Rechts am eigenen Bild, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Schutzes der Privatsphäre?

    Auch wenn ich längst nicht allen Argumenten folgen würde: Meiner Meinung nach sind das die zentralen Punkte der Debatte und auch alles andere als periphere Rechtsgüter.

    die Menschen und Autos unkenntlich machen, selbst wenn er bei einer Massenveranstaltung fotografiert.

    Auch in diesem Bereich ist die Rechtssprechung recht eindeutig („Personen als Beiwerk“).

    Wobei, wenn ich mich recht erinnere, fand das ULD Autokennzeichen in Verbindung mit Webcams bereits vor Jahren problematisch. Konsequenterweise fordert man daher auch die Unkenntlichmachung von Kennzeichen bei Street View.

    Ich halte die oft genannt 2-Meter-Einschränkungen, wie ich oben schon schrieb, für alles andere als absolut. Eine Feinheit, die Ihnen entgangen ist?

    Nein, aber auch nicht weiter relevant. Dass der Zaun meines Nachbarn etwa 2m hoch ist, ist ja mehr oder minder Zufall. Ansonsten scheint mir ein 2m hoher Zaun aber auch ein ziemliches gutes Beispiel für die Diskussion. Als besondere Sicherung dürfte wohl er hinreichend sein.

    @geheim

    es gibt ja auch in Deutschland einige Menschen, die über zwei Meter groß sind

    Niemand hat behauptet, dass 2,90m (entspricht der Höhe der Unterkante des Bretts beim Basketball, btw.) eine unerreichbar Höhe sind. Das macht solche „Höhenlagen“ aber weder zu einer Perspektive im Sinne der Panoramafreiheit, noch die Überwindung eines Sichtschutz/Einblicke in „besonders geschützten Räume“ akzeptabel.

    Einbrecher es zum Ausspähen von Zielen nutzen, es ist aber wohl deutlich erfolgsversprechender, einfach selbst mal in der Gegend vorbeizuschauen.

    Ja, einfach mal selbst vorbeifahren geht auch deutlich schneller. Gutes Argument ,)

    In 95% der Gebiete in DE fällt das nicht auf, wenn einer über die Straße schlendert oder selbst aus dem Auto filmt.

    Du warst noch nie in einer Zahnwalt-Siedlung oder irgendwo auf’m Land, stimmts? ,)

    dass in dieser Debatte die wichtigen Themen vom Tisch fallen – Scoring-Agenturen etwa

    Scoring war nie auf dem Tisch. Interessiert seit Jahren genau niemanden, ausser die blöden Datenschützer und ein paar Betroffene, wenn’s auf einmal keinen Handyvertrag/Kredit für die Waschmaschine (z.B. bei Rentnern) mehr gibt.

    In diesem Zusammenhang würde ich die Debatte um Google eher als Chance sehen, Bewusstsein für Datenschutzaspekte zu fördern. Zugegeben, so, wie die Debatte geführt wird, besteht da wenig Hoffnung.

    1. @Jörg

      Nein, aber auch nicht weiter relevant. Dass der Zaun meines Nachbarn etwa 2m hoch ist, ist ja mehr oder minder Zufall. Ansonsten scheint mir ein 2m hoher Zaun aber auch ein ziemliches gutes Beispiel für die Diskussion. Als besondere Sicherung dürfte wohl er hinreichend sein.

      Aber die Diskussion dreht sich doch in den Medien (wie neulich in der Tagesschau) überhaupt nicht um solche Spitzfindigkeiten.
      Ich denke in so einem Fall kann man sicherlich die rechtliche Lage diskutieren. Aber was hier in den (nicht Internet) Medien aufgebaut wird ist einfach nur Panikmache, Ängste schüren und Vorurteile aufbauen.

      Es wird fast ausschließlich der allgemeine Sachverhalt des Fotografierens aufgeführt. In Zeitungen und im Fernsehen hört man eigentlich nie das Wort „Panoramafreiheit“ und die rechtlichen Implikationen.

      Niemand hat behauptet, dass 2,90m (entspricht der Höhe der Unterkante des Bretts beim Basketball, btw.) eine unerreichbar Höhe sind. Das macht solche “Höhenlagen” aber weder zu einer Perspektive im Sinne der Panoramafreiheit, noch die Überwindung eines Sichtschutz/Einblicke in “besonders geschützten Räume” akzeptabel.

      Das ist jetzt deine Meinung. In dem verlinkten Text von dir wird auch nur das Wort „Leiter“ erwähnt ohne ein entsprechendes Urteil aufzuführen.

      Ich denke, hier gibt es eben keine klare Rechtssprechung und so eindeutig wie du es jetzt hier versuchst darzustellen, ist es mit Sicherheit nicht.

      Aber vielleicht kann man ja ein Verfahren finden, dass etwa Teile von Gebäuden die mit einem Zaun über 2m ausgestattet sind automatisch in dem Bereich der durch die andere Perspektive sichtbar wird unkenntlich macht. Technisch sicherlich nicht sonderlich problematisch.

      Leider bin ich mir sicher, dass so ein Kompromiss in den von dem Medien und unseren Politikern nicht angenommen werden KANN.
      Denn wie gesagt, die Medien schüren hier etwas und die Politiker feiern, dass sie das als perfekte Ablenkung ihrer eigenen großen Datenschutz und Bürgerrechtsverletzungen nutzen können.

      Die größte Farce an der Sache finde ich immer noch die „Rentner“ die sich in der Boulevardpresse vor ihrem Haus mit Namen ablichten lassen und ihre Ängste zum Ausdruck bringen.

  18. Der Logik folgend müsste dann ja jeder ein Einspruchsrecht haben, wenn am Nachbargrundstück ein Gebäude errichtet wird,

    Ich sehe da keine Logik. Wenn gegenüber ein Haus gebaut würde, das Einblick in meine Wohnung ermöglicht, habe ich Pech gehabt und kaufe mir Gardinen/Milchglasfolie oder Jalousinen.

    Allerdings muss ich wohl wohl kaum akzeptieren, dass jemand eine Leiter an meinen explizit als Sichtschutz errichteten Zaun anlegt, um Bilder aus meiner Privatsphäre zu machen.

  19. @schäfers: Nein, will ich nicht widersprechen. genau das ist es. Wenn ein Zaun einem Durchschnittsmenschen den Einblick verwehrt, ist das ein deutlich ausgedrückter Wunsch des Bewohners nach Privatsphäre.

    Ein Zaun allerdings, der nur den Zutrit, nicht aber den Blick verwehrt… (typischer Jägerzaun oder Maschendrahtzaun ohne Hecke)

    Postkarten: Klar, den Aspekt Rechte Dritter habe ich hier mal aussen vor gelassen.

    Aber wie sieht das denn aus, wenn ein Fotograf sich in die Lüneburger Heide stellt, und dort ein Bild macht für Postkarten. Und auf dem Bild ist dann beispielsweise ein Bauernhof zu sehen. Wer hat hier welche Rechte? Ist das legal? Illegal? Warum?

  20. Ach hört doch auf, alles viel zu logisch-sachlich. Wie wäre es mal mit Motivunterstellung?

    Hausbesitzer kämpfen um ihre Verstecke. Es melden sich ja schon ganze Verbände zu Wort. Klar, in Zeiten materiellen Ungleichgewichts zeigen die Fürsten dem gemeinen Volk nur ungern ihre Klunker. Wenn Schutzhecken plötzlich Blicke nicht mehr fernhalten, wenn nicht nur das Haus, sondern auch das Auto und am Ende noch das Pferd für alle sichtbar werden, dann beunruhigt das. Und mit jeder Hartz-IV-Kürzung vor den Hecken steigt die Unruhe dahinter.

    Das wird doch alles durch diffuse Verlustängste gespeist. Schon jetzt glauben Eigentümer, die Lacke der Graffiti-Sprayer zu riechen, die ihre Zielobjekte künftig elektronisch suchen. Verbesserte Einbruchsplanung? Ist Diebesvolk anwesend? Vielleicht können die uns ja mal erzählen, wie Einbrüche in der Regel geplant werden, alles andere bleibt Spekulation. Implizieren teure Fassaden nicht Alarmanlagen?

    Zur Ausgewogenheit aber noch ein gespieltes Argument für den Google-Kritiker:
    »Hier, Personalchef, die Akte.«
    »Ah, danke. Hmmm… Ein Bewerber. Mal sehen, wo der wohnt. Aha! Dreckloch! Nächster Bewerber.«

  21. Das Privatsphären-Problem ist nicht nur das Foto an sich, sondern die Verknüpfung mit anderen Daten, speziell der Adresse. Wenn Touristen ein Foto von meinem Haus machen, kann mir das herzlich egal sein. Wenn aber jede beliebige Person (Arbeitgeber, Geschäftspartner, Unternehmen, Kollegen, Bekannte usw.), die mich und meine Adresse kennt, mit zwei Mausklicks nachschauen kann, wie ich wohne (klar, die könnten auch alle vorbeifahren und direkt gucken, aber diese Schwelle ist in der Praxis schon recht hoch), dann kann man das mit Fug und Recht problematisch finden. Privatsphäre hat auch etwas mit einem geschützten Rückzugsraum zu tun. Meines Erachtens reicht es da schon, dass man mit Google Maps mehr oder weniger deutlich in Hinterhöfe schauen kann.

    Ich gehe gerade in fremden Städten gerne mal spazieren und schaue mir an, wie die Leute so wohnen. Die kenne ich allerdings alle nicht; das ist alles sehr anonym. Etwas anderes ist es, wenn ich sehr schnell und einfach nachschauen kann, wie Kollegin X oder Chef Y denn so wohnt; auf jeden Fall ist das schon einen deutlichen Schritt näher an eine individuelle Person heran.

    Sicher, das sind keine juristischen Argumente, aber bei der Debatte spielt die psychologische Seite ja auch eine grosse Rolle, wenn nicht sogar die grösste.

  22. Ich kann Andi (#28) nur zustimmen. Es ist nicht das Fotografieren selbst, sondern die Verknüpfung mit Daten, die eine mehr oder weniger eindeutige Identifikation zulassen.
    Genau hier sehe ich Handlungsbedarf. Meines Erachtens muss man wirklich überlegen, ob man neue Regelungen zu Geodaten erschaffen muss, denn wer hätte vor 5-10 Jahren schon gedacht, dass es sich EIN Unternehmen allein leisten kann, praktisch die Welt zu kartografieren, und das auf eine nie dagewesene Weise.
    Die größte Hürde ist natürlich der Spagat zwischen der Freiheit der Fotografen und dem Zurechtweisen von Google/Schutz der Privatsphäre.
    Mein Vorschlag hierzu wäre, dass man sich die Einverständnis des Hausbesitzers/Mieters holen muss, wenn man ein Foto des Hauses schießt, und vor hat, es mit präzisen Angaben wie Adresse oder Geografische Koordinaten, veröffentlichen will.

  23. IANAL (obwohl hierzulande sich jeder Jurist nennen darf) Die Panoramafreiheit ist eine Schrankenbestimmung für das Urheberrecht und in dieser Diskussion ein Honeypot, da sie das Recht des Architekten oder Erbauers des Hauses einschränkt.
    Ein Bereich wird übrigens durch seine Nutzung in der Annahme er sei gegen Einblick besonders geschützt zum höchstpersönlichen Lebensbereich. Sprich: nur wenn man sich nackig in seinem Garten sonnt oder ihn anders zum Teil der Intimsphäre macht, greift der 201a. (Das Urteil müsste ich raussuchen.)
    Dass Hecken oft bei 2m enden liegt an den (Baum-) Satzungen der Gemeinden. In sofern muss ich Streetview dankbar sein, denn bis das Streetview-Car \durch ist\ darf ich meine Hecke auf knapp 3m lassen.
    Durch Streetview wird auch von Leuten, die bewusst oder wegen mangelnder Mittel abseits kommerzieller und touristischer Zentren wohnen, verlangt, eine Ablichtung ihrer Lebensituation zu abzeptieren. Dieses Bild können sie nicht kommentieren ohne sich noch weiter öffnen zu müssen. Das Gefühl ohne Gewalt nichts gegen diesen Eingriff tun zu können erzeugt ein Gefühl der Ohnmacht und unbändige Wut, womit auch der teilweise blanke Hass in der Diskussion erklärt werden kann.
    Ich persönlich finde es schade, dass im Gegensatz zu Griechenland bei uns nur Papiertigergebrüll zustande kam. Die Debatte schwelt jetzt schon 8…9 Monate, aber außer zwei diametralen Gutachten ist nichts dabei herausgekommen. Wobei das Forgo-Gutachten im Wesentlichen nur bestätigt, das das BDSG ein Update nötig hat.
    Ich würde als Betroffener meine Klage in Hamburg einreichen und bei mir wird jeder Rückschlag für Schmeetview diebische Freude verursachen.
    Ich finde ein Opt-In wäre es gewesen, aber so: keine Gnade für E.E.Schmidt und Co..

    Falk D.

  24. Daniel (#8) schreibt:
    „es ist ja nicht so, dass Google absichtlich eine so hohe Kamera verwendet, _um_ über hohe Hecken gucken zu können.“

    1. Woher weißt Du das? Warum macht Google (und auch mir geht es nicht um Google, sondern das Problem kann auch abstrakt betrachtet werden – jeder andere Akteur würde von mir hier genau so hinterfragt wie G!) es denn dann? Irgendeinen Grund muss es ja haben. Kennst Du ihn? Machen Mutmaßungen Sinn? Ist der Grund überhaupt relevant? Denn:

    2. Es gibt (z.B. im Strafrecht) ja auch sowas wie einen Eventualvorsatz. (Ich als Nicht-Jurist verstehe darunter kurz zusammengefasst ein „billigendes Inkaufnehmen“.) Und man könnte doch sagen, dass ein Akteur, der (systematisch) in 2,90 m Höhe fotografiert, es zumindest in Kauf nimmt, optische Barrieren zu überwinden und möglicherweise Privatsphäre zu verletzen. Immerhin liegt das 2,90m-Niveau deutlich über einer „natürlichen“ Perspektive, die möglicherweise juristisch noch zu definieren wäre, sich aber sicher an Aughöhe eines 80%-Intervalls der Bevölkerung orientieren würde. Kurz gesagt: Jedenfalls nicht über ca. 2,00 m. [Der Reisebus ist sicher keine „natürliche“ Aughöhe.]

    Soviel inhaltlich zu der Frage der Abbildung von Straßenansichten im Internet.

    Jetzt der wichtigere (weil allgemeinere / weiter reichende) Punkt:

    Wie schon von Jörg-Olaf angesprochen, sollten wir (= alle, die sich um Netzpolitik, Bürgerrechte und/oder Demokratie kümmern und sorgen) dieses Thema und seine (fast schon überraschende) „Popularität“ einfach nutzen, um die grundlegenden Fragen einer breiteren Öffentlichkeit näherzubringen und ihnen aufzuzeigen, dass so Dinge wie Datenschutz etc. durchaus sehr wichtig für jeden Einzelnen sind. Anders ausgedrückt: Sehen wir es doch positiv, dass sich Leute (durch welchen Auslöser und in welchem Zshg. auch immer) auf einmal für ihre Daten (oder Häuserfronten oder Kennzeichen oder …) interessieren! Nutzen wir dieses Interesse, um ihnen aufzuzeigen, wo noch viel größere Gefahren lauern.

    Wenn man dann noch vermitteln kann, dass nicht nur das Gebaren von *Firmen*, sondern auch das von hoheitlichen Stellen kritisch (= ohne eine „Na die sind doch per Definition ‚gut'“-Haltung) hinterfragt werden sollte… nun, dann lässt sich vielleicht noch das Schlimmste (der sich abzeichnenden Entwicklung mit Elementen wie VDS, PNR, nPA/ePA, ELENA, Steuer-ID, Zensus11, etc.) verhindern.

  25. @Siegfried:

    Ein Zaun allerdings, der nur den Zutrit, nicht aber den Blick verwehrt… (typischer Jägerzaun oder Maschendrahtzaun ohne Hecke)

    Ist nur ein Zaun und hier erstmal nicht relevant.

    Aber wie sieht das denn aus, wenn ein Fotograf sich in die Lüneburger Heide stellt, und dort ein Bild macht für Postkarten. Und auf dem Bild ist dann beispielsweise ein Bauernhof zu sehen. Wer hat hier welche Rechte? Ist das legal? Illegal? Warum?

    Solange er sich an die Spielregeln der Panoramafreiheit hält (siehe oben), dürfte das regelmäßig auch zu kommerziellen Zwecken unproblematisch sein. Das ist soweit aber unstrittig.

    @Hadron

    Klar, in Zeiten materiellen Ungleichgewichts zeigen die Fürsten dem gemeinen Volk nur ungern ihre Klunker.

    Natürlich. Kann man ihnen aber auch nicht verdenken, oder? Also, jetzt mal von „Begründungen“ abgesehen, die es auch erlauben, fremde Autos abzufackeln. Da kann ich eher wenig mit anfangen. Auch glaube ich nicht, dass Google mit Street View eine transparente Debatte über soziale Gerechtigkeit und Umverteilung fördern will.

    @Andi: ACK. Es ist vor allem auch ein schleichender Prozess.

    @faraday:

    Aber die Diskussion dreht sich doch in den Medien (wie neulich in der Tagesschau) überhaupt nicht um solche Spitzfindigkeiten.

    Ja, das finde ich auch bedauerlich. Ist aber auch kein Grund, die Unkundigen jetzt mal fix über den Tisch zu ziehen. Davon ab, dass das Niveau im Netz auch nicht viel höher ist. Wenn ich mir die Links anschaue, die bei Twitter in den Ring geworfen werden, komme ich mir regelmäßig vor wie im Kindergarten.

    In dem verlinkten Text von dir wird auch nur das Wort “Leiter” erwähnt ohne ein entsprechendes Urteil aufzuführen.

    Ich denke, hier gibt es eben keine klare Rechtssprechung und so eindeutig wie du es jetzt hier versuchst darzustellen, ist es mit Sicherheit nicht.

    Bereits die von mir verlinkte http://www.fotorecht.de/publikationen/gebaeude.html ist voll von Verweisen auf Kommentaren zu Urteilen in den relevanten juristischen Zeitschriften. Du kannst das gerne alles ignorieren. Das würde eine Diskussion aber weitgehend sinnfrei machen.

    Die größte Farce an der Sache finde ich immer noch die “Rentner” die sich in der Boulevardpresse vor ihrem Haus mit Namen ablichten lassen und ihre Ängste zum Ausdruck bringen.

    Das macht mich jetzt wütend. Die Farce besteht allenfalls darin, dass man diese Menschen inkl. voller Namensnennung in die Zeitung und parallel auch ins Internet gezerrt hat. Warum sie da mitgemacht haben, ist nochmal eine andere Geschichte. Evtl. eine von Überforderung und einem Medium, das in ihrer Welt noch ein Lokalmedium und vertrauenswürdig ist.

    Freilich macht es immer noch einen erheblich Unterschied, ob so eine Geschichte bei RP-Online landet, oder in in einer weltweiten Megapixel-Datenbank. Sich an diesen Rentnern und ihren Sorgen hochzuziehen, finde ich trotzdem ziemlich erbärmlich.

    @c: Aus Googles Sicht ist die Höhe nachvollziehbar. Für halbwegs brauchbare Bilder müssen die Weitwinkel-Kameras zum Beispiel über am Straßenrand parkende Autos blicken (Den Unterschied erkennt man recht schnell, wenn man mit einem Standard-Objektiv (50mm KB) vom Beifahrersitz aus fotografiert) können.

    Laut Googlesprecher Kay Oberbeck befinden sich in 3m Höhe wohl auch relevante Informationen wie Schilder und Verkehrszeichen.

    Als betroffene Privatperson kann mir das natürlich egaler kaum sein.

    Immerhin liegt das 2,90m-Niveau deutlich über einer “natürlichen” Perspektive, die möglicherweise juristisch noch zu definieren wäre, sich aber sicher an Aughöhe eines 80%-Intervalls der Bevölkerung orientieren würde. Kurz gesagt: Jedenfalls nicht über ca. 2,00 m.

    ACK

  26. Was mich wirklich ärgert ist … dass Google mal wieder ein (zeitlich befristetet) Opt-Out Verfahren anbietet.

    Ich bin für ein Opt-In. Wenn jemand von mir Aufnahmen machen will, dann muss er mich für gewöhnlich auch um meine Erlaubnis fragen. Damit hätte man eine natürliche Grenze geschaffen, die auch so mache Datensammelwut unterbinden würde (z.B. einmal im Jahr muss man mich über gesammelte Daten informieren – wenns was kostet werden die Datensammler schon von alleine sparsam)

    Als überspitzte Visualisierung würde ich folgendes vorschlagen: Man suche sich einen geeigneten vehementen Befürworter von „Streetview“ und fotografiert jedenTag sein Haus und stellt es auf eine eigens dafür eingerichtetet Seite online und macht diese publik.

    Thomas

  27. Bereits die von mir verlinkte http://www.fotorecht.de/publikationen/gebaeude.html ist voll von Verweisen auf Kommentaren zu Urteilen in den relevanten juristischen Zeitschriften. Du kannst das gerne alles ignorieren. Das würde eine Diskussion aber weitgehend sinnfrei machen.

    Genau auf diesen Artikel bezog ich mich. Natürlich habe ich jetzt nicht jede Fachzeitschrift erworben und im Detail nachgelesen.

    Was zumindest an „relevanten“ Bezügen die ich herauslesen konnte aufgeführt wird ist:

    Es ist zulässig, den Straßenverlauf und die Gebäudeansicht mit einer automatischen Kamera aus einem Fahrzeug heraus in digitaler Form aufzunehmen und diese Daten zusammen mit einer Telefon-CD-ROM zu vertreiben, sofern dabei eine Verknüpfung einzelner Gebäudeansichten mit konkreten Einzelschriften der Eigentümer oder Bewohner nicht möglich ist. Es besteht weder ein Abwehranspruch wegen Eigentumsverletzung, da die Aufnahmen von einer öffentlichen Straße aus erfolgen, noch wegen Urheberrecht, da § 59 UrhG derartige Aufnahmen zulässt. Auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild, das Recht auf Schutz der Privatsphäre oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewähren einen Abwehranspruch.

    Es ist zulässig, den Straßenverlauf und die Gebäudeansicht mit einer automatischen Kamera aus einem Fahrzeug heraus in digitaler Form aufzunehmen und diese Daten zusammen mit den geografischen Daten auf CD-ROM zu vertreiben, sofern dabei eine Verknüpfung einzelner Gebäudeansichten mit konkreten Einzelschriften nicht möglich ist. Die Gebäudeansicht ist keine Einzelangabe über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person, so dass das Bundesdatenschutzgesetz nicht anwendbar ist. Die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit des Unternehmens genießt ebenfalls grundgesetzlichen Schutz, dem hier kein offensichtlich überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Betroffenen gegenübersteht.

    Ich bitte doch um etwas genaueren Bezug wenn immer schon das Beispiel „Leiter“ genannt wird. Welche Höhe, welcher Winkel , welcher Abstand zum Gebäude (von der Straße eine Höhe von knapp 3 Metern ist etwa was anderes als direkt vor dem Zaun mit 3 Metern).
    Wenn du schon so tief in der Materie steckst, bitte ich doch um genaue Verweise auf Urteile die den zumindest intuitiven Wortlaut der genannten Urteile und der Panoramafreiheit konkret widersprechen.

    Das macht mich jetzt wütend. Die Farce besteht allenfalls darin, dass man diese Menschen inkl. voller Namensnennung in die Zeitung und parallel auch ins Internet gezerrt hat. Warum sie da mitgemacht haben, ist nochmal eine andere Geschichte. Evtl. eine von Überforderung und einem Medium, das in ihrer Welt noch ein Lokalmedium und vertrauenswürdig ist.

    Eben das ist doch die Frace. Menschen die davon ausgehen, dass es einen relevanten Unterschied macht, ob das Bild ihres Gebäudes von der Straße aus als Teilmenge einer gewaltigen Bilderflut aufgeführt wird oder ob sie sich mit Namensnennung bereit erklären direkt ablichten zu lassen. Tut mir leid. Ich kann da nur den Kopf schütteln. Zumal das ja im Endeffekt der Tenor ist.

    Das ganze wird immer auf Google reduziert. Ich sehe das als allgemeine Freiheit an. Es scheint mir so, dass auch einige „netzpoltische Aktivisten“ gerne sehr selektiv in ihrer Wahl der Freiheit sind. Also rein subjektiv verabsolutieren, was jetzt Bürgerrecht ist und was denn nun Privatsphäre oder gar Urheberrecht (was im Endeffekt eigentlich die relevantere Frage ist in den meisten üblichen Auseinandersetzungen bei der Panoramafreiheit).
    Aber das liegt wohl in der Natur der Sache. Denn Google ist schlecht (ich selbst bin alles andere als ein Googlefreund…) und die eigenen Freiheiten und die wie auch immer geartete Privatsphäre sind wichtiger.

    Ich persönlich finde es jedenfalls wichtiger, Freiheit zu haben auch mal ein Bild aus einem Bus heraus machen zu dürfen. Denn was anderes ist es keinesfalls. Und meiner Ansicht sollte jeder der gegen Street View ist auch klar sagen, dass er dagegen ist, Bilder von Gebäuden aus dem Bus aufnehmen zu dürfen. Andernfalls fände ich das zumindest große Heuchelei.

  28. Was zumindest an “relevanten” Bezügen die ich herauslesen konnte aufgeführt wird ist:

    Die Relevanz dieses Beispiels erschließt sich mir jetzt nicht. Die kommerzielle Verwertung von fotografischen Aussenansichten ist ja nicht strittig.

    Ich bitte doch um etwas genaueren Bezug wenn immer schon das Beispiel “Leiter” genannt wird.

    Sorry, so funktioniert das nicht. Wenn dir konkrete Beispiele fehlen (Den Aufsatz zum Huntertwasserhaus hast du ja sicher gelesen), musst du in die juristische Fachbibliothek deines Vertrauens gehen und nachschlagen.

    Du kannst schwerlich erwarten, dass ich für dich gehe, oder? Hätte ich Zweifel, dass die von mir benannten Quellen Unsinn schreiben, würde ich das vielleicht tun. Dazu besteht aber keine Veranlassung.

    Das ZAR-Gutachten, ich hatte es nun schon mehrfach verlinkt, sprich in diesem Zusammenhang übrigens von einer „üblichen Augenhöhe“ und zieht die Grenze bereits bei 2 Metern.

    Denn Google ist schlecht […]

    Sorry, langsam wird’s langsweilig. Aber gut, du wirst deine Gründe haben.

    1. Die Relevanz dieses Beispiels erschließt sich mir jetzt nicht. Die kommerzielle Verwertung von fotografischen Aussenansichten ist ja nicht strittig.

      Doch ist sie. Genau darum dreht sich doch auch das Urteil des „Huntertwasserhaus“ welches nur bedingt Relevanz im Zusammenhang mit Street View bildet, da hier ein anderes Haus als Standort genutzt wird. Zudem geht es in der öffentlichen Diskussion ja nicht um das Urheberrecht sondern um die Privatsphäre – nicht umsonst ist ja eine spezielles Gesetztesanpassung extra für Google in der Diskussion.

      Hier nochmal der kontroverse Auszug aus dem Urteil:

      Darüber hinaus sind durch § 59 Abs. 1 UrhG nur Aufnahmen und Darstellungen
      des geschützten Werkes privilegiert, die den Blick von der öffentlichen
      Straße oder dem öffentlichen Platz aus wiedergeben. Die Schrankenbestimmung
      soll es dem Publikum ermöglichen, das, was es von der Straße aus mit eigenen
      Augen sehen kann, als Gemälde, Zeichnung, Fotografie oder im Film zu betrachten.
      Von diesem Zweck der gesetzlichen Regelung ist es nicht mehr gedeckt,
      wenn – etwa mit dem Mittel der Fotografie – der Blick von einem für das allgemeine
      Publikum unzugänglichen Ort aus fixiert werden soll. Ist ein Bauwerk für die
      Allgemeinheit lediglich aus einer bestimmten Perspektive zu sehen, besteht nach
      dem Sinn der gesetzlichen Regelung keine Notwendigkeit, eine Darstellung oder
      Aufnahme vom urheberrechtlichen Ausschließlichkeitsrecht auszunehmen, die eine
      ganz andere Perspektive wählt.

      Die Frage ist eben ob ein Bus oder etwa das Dach eines Autos das auf der Straße steht für das „allgemeine Publikum unzugänglich“ ist und eine „ganz andere Perspektive“ darstellt oder ob das eben nur für Fälle gilt in denen ein Hubschrauber oder das allgemein nicht zugängliche obere(!) Stockwerk eines anderen Gebäudes gemeint ist. Im Zweifelsfall müsste wohl der BGH das im Einzelfall klären.

      Du kannst schwerlich erwarten, dass ich für dich gehe, oder?

      Nein. Ich erwarte nichts. Ich habe auch nicht behauptet dass deine Quellen „Unsinn“ sind, nur eben bedingt das Thema reflektieren.

      Die Frage, ob du alle Fotos die aus dem oberen Teil eines Busses aufgenommen wurden verboten werden sollten, hast du allerdings nicht beantwortet. Bitte sei doch so konsequent und steh wenigstens dazu.

  29. So hat jedes Land seine eigenen Paranoia. In den USA gab es genau einen Einspruch gegen Google Street View, hier tun die Leute so, als würde das Abendland untergehen, wenn jemand auf Ihre Gartenzwerge schaut. Erinnert mich entfernt an den Alarmcode, den sie in den USA eingeführt haben. Wenn der auf orange gestellt wird, greift sich der Farmer in Alabama seine Schrotflinte und holt die Kühe rein. Könnte ja ein Terrorist vorbeikommen. Mit Angst und Paranoia kann man schön von wirklichen Problemen ablenken oder eigene Interessen vorantreiben.

  30. @Stefan:
    Gerade in dieser Hinsicht finde ich das Thema interessant: Ich frage mich nach den Gründen für die weltweit auffallend unterschiedlichen Reaktionen betroffener Länder. Ein ergiebiges Thema auch für Psychologen und Soziologen. Die Debatte wird „im Volk“ nach meinem Empfinden eher psychologisch geführt und gehört in die Problemklasse „Ich habe nichts zu verbergen!?“

    Ich will das nicht ins Lächerliche ziehen, aber das (juristische) Gerangel um Kamerahöhen und Neigungswinkeln von Leitern amüsiert mich schon etwas, muss ich zugeben. Das hat Potential für ein Endlosthema, nicht zuletzt, weil Google die Kamerahöhen theoretisch verändern könnte. Wäre bei 1,90m die Diskussion dann plötzlich vom Tisch und alle Kritiker zufrieden? Ohne ihn selbst genau fassen zu können: Das kann doch irgendwie nicht der Kern der Diskussion sein.

    Und überhaupt: Es gibt doch die „robots.txt“ für StreetView: Wenn sich der Einzelne per Opt-Out einer Erfassung entziehen kann, wo genau liegt dann das Problem?

  31. Nochmal als Nachtrag ein Beispiel:
    Wenn der Fotograf 4 Meter von einem 30 cm breiten Zaun in 3 Meter Höhe ein Haus das 3 Meter von dem Zaun entfernt ist fotografiert, ergibt das einen zusätzlichen Sichtbereich von unter 70 cm im Gegensatz zu einem Foto, dass aus 2 Metern Höhe aufgenommen wird.
    Am Ende klingt das für mich eher wie deutsche Gartenzaunzankerei.

    Illustration:
    http://i37.tinypic.com/xm8y0h.jpg

  32. Sorry, so funktioniert das nicht. Wenn dir konkrete Beispiele fehlen (Den Aufsatz zum Huntertwasserhaus hast du ja sicher gelesen), musst du in die juristische Fachbibliothek deines Vertrauens gehen und nachschlagen.

    Nun, wer etwas belegen will, sollte dies tun und nicht erwarten, dass andere den Belegen nachlaufen.

    Genau wie Sie, Herr Schäfers, sehe ich die Rechtslage ganz eindeutig, allerdings ziemlich konträr zu Ihrer Auffassung. Die Detaileinschränkungen, die gerne gegen Street View sophistisch aufbereitet vorgebracht werden – im wesentlichen die ominöse Leiter [bzw. ‚ohne Hilfsmittel‘] sowie die 2,90 Fotografierhöhe -, finden sich nur als Illustrationen zu Sätzen oder in ganz speziellen Fällen, in denen es gerade nicht um den öffentlichen Raum geht, sondern den Bruch der Privatsphäre.

    Die Leiter wurde als mögliches Hilfsmitte genannt, um einen besonderen Sichtschutz zu überwinden, nicht um dann die Fassade eines Hauses zu fotografieren, sondern um Paparazzibilder von Menschen zu erlangen. Tatsächlich verwandt wurde dabei übrigens ein [Mini?] Hubschrauber, was wiederum ein ganz neues Rechtsgebiet aufmacht, nämlich wie hoch der Schutzraum eines Grundstückes in den Himmel reicht. Die 2,90 Meter fand ich bisher nicht in einem Urteil; es wäre auch kaum vorstellbar, wie das geht, spätestens wenn ich von Eingangsportalhöhe des Michel in Hamburg aus die Häuser ringsum fotografiere, wäre es dann verboten.

    Da ich keine Lust habe, mich und andere [wie Anatol Stefanowitsch] zu wiederholen, verweise ich auf meinen eigenen Artikel zum Thema, aus dem April dieses Jahres, oben direkt verlinkt, und das Sprachlog: http://www.wissenslogs.de/wblogs/blog/sprachlog/allgemein/2010-08-14/pro-google-street-view .

  33. Nachtrag^2:

    Ich habe gerade nochmal geschaut. Es muss kein Doppeldecker-Bus sein um 3 Meter Höhe zu erreichen. In fast jedem durchschnittlichen Reisebus bekommt man wenn man steht locker auf 3 Meter Höhe.

    Konsequenz: Aufnahmen aus Reisebussen fallen demnach in die gleiche Kategorie wie die Street View Wagen – zudem sind sie noch ca. 1 Meter NÄHER an der Straße da die Google Kameras mittig am Wagen angebracht sind.

    Ist das jetzt wirklich die Forderung der „StreetView“-Gegner, diese Art von Aufnahmen aus Reisebussen zu verbieten?

  34. @Dierk:

    Die Detaileinschränkungen, […] finden sich nur […] in ganz speziellen Fällen, in denen es gerade nicht um den öffentlichen Raum geht, sondern den Bruch der Privatsphäre.

    Herrje. Das ist nicht nur falsch (Bei der Panoramafreiheit geht’s in der Regel um Urheber-/Verwertungsrechte), sondern auch Unsinn.

    Im öffentlichen Raum kann ich auch keine Privatsphäre nach § 201a StGB reklamieren. Öffentlicher Raum und höchstpersönlicher Lebensbereich schließen sich schlicht aus. Der Trick, der Einfachheit halber alles zum öffentlich Raum zu erklären, was man knippsen möchte, funktioniert nicht.

    [,,,] verweise ich auf […] das Sprachlog:

    Ui, ein Google-Fanboy! Sei mir nicht böse, aber spätestens bei ….

    „Auch GMX, Freenet, Strato und die Universitäten Rice, Hamburg und Bremen haben Back-Ups aller E-Mails, die ich jemals über meine jeweiligen E-Mail-Adressen verschickt habe“

    … habe ich nicht weitergelesen.

    @Faraday: Wenn man die Beispiel hinreichend sinnfrei konstruiert, kommt man zu merkwürdigen Ergebnisse, ja ,)

    Statt meine alten Tuschestifte rauszukramen (Der Auto dieser Zeilen ist gelernter Vermessungstechniker …), habe es mir einfach gemacht und mal geschaut, wie locker & flockig Google über parkende Autos und Zäune fotografiert. Schau dir mal Paris und London in Streetview an, den Bereich zwischen Zentrum und Aussenbezirken, wo man noch enge Gassen und ältere Wohnungen findet.

    @Faraday: Ich bezweifle, dass es unter den Street-View-Gegnern einen Konsens gibt, welche Bilder verboten werden sollten.

    Fakt ist aber: Bilder aus Reisebussen sind nicht durch die Panoramafreiheit gedeckt.

  35. Wenn man die Beispiel hinreichend sinnfrei konstruiert, kommt man zu merkwürdigen Ergebnisse, ja ,)

    Wie auch immer man es dreht, es handelt sich um ca. einen Meter zusätzliche Höhe, im Regelfall führt das jedenfalls zu deutlich weniger zusätzlicher Sicht auf Gebäude mit Zaun als dieser Meter. Wenn jetzt die Panoramafreiheit etwa auch den Fall deckt, dass man mit gestreckten Armen ein Bild macht wäre der Unterschied wohl nur noch wenige Zentimeter – ich kann aus dem Stand jedenfalls Locker Bilder in Höhe von 2,35 m machen.

    Schau dir mal Paris und London in Streetview an, den Bereich zwischen Zentrum und Aussenbezirken, wo man noch enge Gassen und ältere Wohnungen findet.

    Hier wäre ein Link nett, denn ich habe keine Lust jetzt Stundenlang durch Pariser Straßenzüge zu klicken.

    Fakt ist aber: Bilder aus Reisebussen sind nicht durch die Panoramafreiheit gedeckt.

    Würdest du das bitte mit einer Quelle belegen (am besten BGH Entscheidung). Ich habe versucht was zu finden aber nichts entsprechendes auftun können. Das das BGH-Urteil diese Interpretation möglicherweise zulässt halte ich natürlich nicht für ausgeschlossen.

    Trotzdem bleibe ich dabei, dass es im Endeffekt um wenige Zentimeter geht an denen man sich hier versucht hochzuziehen, wie es beim Kleingartenkrieg üblich ist. Bist du dir sicher, dass die mediale Meinungsmache im TV groß anders wäre, wenn die Kameras etwa auf 2,30 angebracht wären? Wohl kaum….

    Zumal es ja auch wieder um Absurditäten des Urheberrechts geht, was ja bei solchen spitzfindigen Grenzen wieder verachtenswert wäre wenn es denn tatsächlich greifen sollte.

  36. @faraday:

    ich kann aus dem Stand jedenfalls Locker Bilder in Höhe von 2,35 m machen

    Der Bezugspunkt ist wohl eher die „üblichen Augenhöhe“, weniger, wie hoch man mit ausgestrecktem Arm kommt (siehe ZAR-Gutachten).

    Ich habe mal eine kleine Illustration gebastelt, du findest sie oben als Nachtrag im Artikel.

    Ich bitte zu entschuldigen, dass der Astra eher aussieht wie ein Hummer. Die Maße passen aber soweit. Wie du siehst, werden bereits 2,8m hinter einer 2m hohen Einfriedung Objekte in 1m Höhe erfasst.

    Etwa 5m hinter der Einfriedung erfasst die Kamera bereits die komplette Frontfläche bodennaher Fenster/Türen (Die Kameras schaffen noch extremere Winkel, wie man bei Street View sieht).

    Für die Skizze habe ich mich an dem konkreten Beispiel hier aus der Nachbarschaft orientiert.

    Hier wäre ein Link nett, denn ich habe keine Lust jetzt Stundenlang durch Pariser Straßenzüge zu klicken.

    Konkrete Ansichten zu verlinken, geht leider nicht ohne weiteres. Welche Winkel erfasst werden, sieht man aber recht schnell. Der konkrete Standpunkt ist egal.

    Würdest du das bitte mit einer Quelle belegen (am besten BGH Entscheidung).

    Darüber, dass bei der Panoramafreiheit Hilfsmittel zur Standortverbesserung aussen vor sind, diskutieren wir nun seit knapp 40 Beiträgen. Leitern, Hubschrauber und gegenüberliegende Häuser hatten wir bereits, bzw. werden in der Wikipedia oder bei RA Seiler als Beispiel genannt. Ich drehe die Frage daher um: Warum, glaubst du, könnte ein Bus eine Ausnahme sein?

    Nachtrag, 18.08.: Tatsächlich habe ich noch etwas gefunden. BGH, Persönlichkeitsrecht UND allgemeingültig. Und zwar das „Promivillen“-Urteil des BGH, Urteil vom 9.12.2003, Az.: IV ZR 404/02. Aus der Urteilsbegründung, II 2 b bb 2:

    „Grundsätzlich muß niemand hinnehmen, daß seine Privatsphäre gegen seinen Willen unter Überwindung bestehender Hindernisse oder mit geeigneten Hilfsmitteln (z.B. Teleobjektiv, Leiter, Flugzeug) gleichsam „ausgespäht“ wird, um daraus ein Geschäft zu machen und die so gewonnenen Einblicke Dritten gegen Bezahlung zur Verfügung zu stellen. […] Danach ist ein umfriedetes Grundstück jedenfalls dann der Privatsphäre zuzurechnen, wenn es dem Nutzer die Möglichkeit gibt, frei von öffentlicher Beobachtung zu sein.“

    Und ja, da ging es um Luftbilder. Der BGH war netterweise aber so freundlich, mögliche Grenzen für Street View gleich mitzuformulieren.

    Trotzdem bleibe ich dabei, dass es im Endeffekt um wenige Zentimeter geht an denen man sich hier versucht hochzuziehen,

    Lass doch bitte die rhetorischen Nebelkerzen. Ich feilsche nicht um Zentimeter, sondern möchte über die Abgrenzung zwischen privatem und öffentlichem Raum diskutieren. Das wird nötig sein, auch abseits von der Google-Frage.

    Bist du dir sicher, dass die mediale Meinungsmache im TV groß anders wäre, wenn die Kameras etwa auf 2,30 angebracht wären? Wohl kaum….

    Nein, wäre sie nicht. Interessiert mich im Rahmen dieser Debatte aber erstmal auch nicht.

    Zumal es ja auch wieder um Absurditäten des Urheberrechts geht, was ja bei solchen spitzfindigen Grenzen wieder verachtenswert wäre wenn es denn tatsächlich greifen sollte.

    An der Panoramafreiheit ist zunächst wenig absurd (Es sei denn, man lehnt das Urheberrecht pauschal ab, oder billigt Bauwerken pauschal keinen Werkcharakter zu). Auch ist die Grenze „öffentlichen Weg“ (inkl. Ergänzung „ohne Hilfsmittel“) keineswegs spitzfindig. Im Gegenteil, sie ist von bemerkenswerter Klarheit.

    Ob die Regelung auch im Zeitalter des Internets und der Digitalfotografie noch sinnvoll ist, bzw. einen sinnvollen Ausgleich der Interessen gewährleisten kann, wage ich zu bezweifeln. Das ist aber nochmal eine andere Diskussion.

    Egal, belassen wir es dabei, ok?

  37. Mein letzter:

    Herr Schäfers, Sie beschäftigen sich in keiner Weise mit den Argumenten, kein Wunder, argumentieren Sie auch selbst nicht. Das macht es anstrengend. Sie lesen Stefanowitsch [und mich vermutlich auch] nicht, weil er sich dazu bekennt, Google nicht zu hassen. Er begründet das übrigens. Womöglich nicht besser, als Google-Hasser ihre Nicht-Liebe, aber beides ist zulässig.

    Sie tun die ganze Zeit so, als ob Sie alle Gerichtsurteile zum Thema kennen, aber verlangen von anderen, diese zu finden und nachzulesen; tun die es, wiederholen Sie Ihre eigenen Proklamationen, ohne in irgendeiner Weise auf Fakten bzw. existierende Rechtssprechung einzugehen. Die inzwischen recht umfangreiche Diskussion zu Street View quer durch Netz und Offline sollte hinreichend sein zu belegen, wie wenig fest bereits Ihre These ist, dass die Rechtslage eindeutig sei – zumindest ist sie dies nicht in Ihrem Sinne, den ich so interpretiere: Wir müssen Google [aber niemand anderem] verbieten Fotos zu machen*.

    PS: Ein Beweis, wie wenig Sie selbst sich mit den Urteilen und Kommentaren auseinandergesetzt haben, ist die ‚Unsinns‘-Feststellung über meine ‚Detaileinschränkungen‘. Immerhin haben Sie Urteile angeführt, die nichts mit dem Thema zu tun haben, ich weise nur darauf hin.

    *Wobei ich hier bewusst ‚machen‘ schreibe, nicht ‚veröffentlichen‘.

  38. Sie tun die ganze Zeit so, als ob Sie alle Gerichtsurteile zum Thema kennen, aber verlangen von anderen, diese zu finden und nachzulesen;

    Nein, ich schrieb sogar explizit, dass mir die verlinkten Zusammenfassungen und genannten Quellenangaben reichen. Sie haben bisher nicht geschafft, auch nur eine davon zu widerlegen.

    Die inzwischen recht umfangreiche Diskussion zu Street View quer durch Netz und Offline sollte hinreichend sein zu belegen, wie wenig fest bereits Ihre These ist

    Ja, dann finden sie doch sicher ratzfatz ein Beispiel, oder? BGH reicht mir, genau wie Ihnen. Ach, finden Sie nicht. Komisch.

    zumindest ist sie dies nicht in Ihrem Sinne, den ich so interpretiere: Wir müssen Google [aber niemand anderem] verbieten Fotos zu machen

    Die Unterstellung wird auch durch permanente Wiederholung und rhetorische Zuckerkringel nicht wahrer. Fakt ist: Mich interessiert die Abgrenzung zwischen privatem und öffentlichem Raum. Da müssen wir Spielregeln finden. (Ausserdem ist http://preview.local.live.com/ viel lustiger als Street View. Mit Geräuschen und Motorsound wär’s perfekt ,)

    Tatsächlich verstehe ich nicht einmal, was der Versuch, eine Debatte mit dem Hinweis „Es ginge nur um Google“ abzuwürgen, bezwecken soll?

    Amnestie, weil andere auch irgendwie, … oder zumindest könnten? Klingt hilflos, bzw. nach der Logik eine Dreijährigen, dem man sein Räppelchen wegnehmen will. *rabäääh, rabääh*

    Wobei ich hier bewusst ‘machen’ schreibe, nicht ‘veröffentlichen’.

    Tatsächlich ist die Frage, ob eine einzelne Firma eine entsprechende Bilddatenbank kontrollieren sollte, nicht uninteressant. Hier, bei der Frage nach der Abgrenzung zwischen privatem und öffentlichem Raum, war sie bislang aber kein Thema.

    Und nein, selbstverständlich möchte ich auch nicht, dass jemand unbefugt Bilder im privaten Raum macht. Macht mich das irgendwie verdächtig?

  39. Hier, bei der Frage nach der Abgrenzung zwischen privatem und öffentlichem Raum

    Eine Fassade ist kein Raum. Weder ein privater, noch ein öffentlicher.

    – Oh, Moment. Ich habe „Fakt ist:“ vergessen. Also nochmal:(*)

    Fakt ist: Eine Fassade ist kein Raum, weder ein privater, noch ein öffentlicher. Daher kann Google StreetView keine Räume verletzen, insbesondere keine privaten.

    Natürlich leicht geschummelt, Google fotografiert nicht nur Fassaden. Aber darum geht es meine Erachtens im Kern: Was genau ist „privater Raum“, was ist „öffentlicher Raum“, wo beginnt die Privatsphäre, wo ist die Grenze? Dringen Googles Straßenkameras wirklich dort ein, wo Privates ist? Wenn ich im Schatten einer Häuserecke meine Blase entleere, ist das dann ein privater Vorgang? Wenn ich auss’m Puff komme, genieße ich auf dem Bürgersteig dann so lange Schutz meiner Persönlichkeit, bis man nicht mehr nachvollziehen kann, aus welcher Tür ich soeben getreten bin?

    Kurz: Spielt hier nicht auch das dumpfe Gefühl eine Rolle, unbemerkt von einer anonymen Instanz beglotzt zu werden? Und möglicherweise über das Bildmaterial sogar einer öffentlichen Bewertung unterzogen zu werden?

    Wie beeinflusst das von Google angebotene Opt-Out die StreetView-Bewertung? Immerhin zielt das Opt-Out nicht auf die Psychologie, auf das Gefühl des Beglotzt-Werdens, sondern auf die technische Ebene der Datenerfassung. Redet vielleicht die eine Seite von Technik, die andere von Gefühl? Wäre zumindest eine Erklärungsansatz für die Meinungsspaltung und Aufgeregtheit.

    „Ich will nicht betrachtet werden“ – „Deine Daten können doch gelöscht werden.“: Da treffen sich die Seiten nicht, da redet man aneinander vorbei.

    Selbst bei einer technischen Höhe von 10 Zentimetern würden doch sofort die Dackelfreunde das Wort ergreifen und betonen, wie sehr privat doch die Hoden ihrer Lieblinge seien. Height doesn’t matter, die Kamerahöhe ist meines Erachtens nicht der wahre Streitpunkt.

    Fakt ist: Das sind alles schnell alternde, statische Schnappschüsse, singuläre Raum-Zeit-Punkte, keine Observationen.
    _____
    (*) Das mit dem „Fakt ist:“ soll kein Seitenhieb sein. Ich staune nur, wie oft mir diese Floskel in letzter Zeit begegnet, wo sie doch keinerlei argumentative Kraft besitzt. Es können auch Nicht-Fakten folgen. Auf mich wirkt dieses ewige „Fakt ist:“ sogar manipulativ. Erinnert mich irgendwie auch an das „Liebe ist:“ auf Schlafzimmerkissen, während sich die Eltern in der Küche streiten.

  40. @Hadron: Nun, offenbar (Ich muss „offenbar“ schreiben, weil ich ausser dem Hinweis im ZAR-Gutachten keine konkrete Quelle habe) ist die Perspektive des deutschen Dachshundes für die Entscheidungsfindung in Fragen der Panoramafreiheit ebenso irrelevant, wie die japanischer Bustouristen oder einbeinig hüpfender Basketballspieler mit ausgestrecktem Arm.

    Die Entscheidungen orientieren sich offenbar (gleicher Disclaimer wie oben) an der „der üblichen Augenhöhe (cirka zwei Meter, da Passagiere in Autos und Bussen diese Augenhöhe erreichen können)“

    (Oh wei, da steht Bus – Aber hee, evtl. gibt es in Rheinland-Pfalz ja nur Kleinbusse ,).

    Das macht ja auch Sinn, sonst wäre die gesammte Debatte über Hilfsmittel bei der Panoramafreiheit obsolet.

  41. Habe Jörg-Olaf einen Kommentar in Aussicht gestellt nachdem wir kurz twitterten…

    Ja, du hast recht:
    Auch der Krempel den „die Leute“ nicht sehen weil sie nicht 2,90m sind ist strenggenommen privat. Es geht ja nicht nur um Vorgärten sondern eben um die richtgen Gärten die in einigen Siedlungsgebieten die Strassen mit den Vorgärten der nächsten Reihe teilen.

    Ich kenne so ein Anwesen wo ich öfters „hinter dem Haus“ zum Rauchen gehe. Man könnte dort nackt auf der (öffentlchen) Strasse liegen und dabei tot sein. Es würde keinem auffallen. Entsprechend haben die Anwohner auch nur hüfthohe Hecken.

    Diese öffentlich zuänginge Sackgasse ist tatsächlich öffentlicher Raum, aber de facto eine Privatsphäre in der sich starren oder fotografieren nicht schickt.

    2,90m oder nicht, es gibt eine gefühlte Privatsphäre, Google dringt in diese ein.

    Aber moment!
    Das Internet bildet die Realität ab, und das soll ein Problem sein? Dann haben wir ein Problem.

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