White IT Symposium: Immer noch kein Massenmarkt für Kinderpornographie

White IT: 150.000 Meldebuttons, nahezu keine Meldungen
White IT: 150.000 Meldebuttons, nahezu keine Meldungen
White IT Symposium 2010: Stillvolles Ambiente

November. Nieselregen. Und schneien sollte es in der Nacht auch noch. Kurz: So ziemlich das ideale Wetter für einen Trip nach Hannover. Dabei wollte ich doch zum „White IT Symposium 2010“, wo es erstmals belastbare Zahlen zum Thema „Milliardenmarkt Kinderpornographie“ geben sollte.

Zugegeben, meine Erwartungshaltung war hoch und konnte eigentlich nur enttäuscht wurde. Letztendlich hielten sich die Überraschungen aber in Grenzen. Überraschend – zumindest für mich – war allerdings, dass nur vergleichsweise wenige Fälle aus Niedersachsen präsentiert wurden.

Für das heute präsentierte Zwischenergebnis genauer gesagt 390, die die Staatsanwaltschaft Hannover im Jahr 2008 bearbeitet hat. In 81 der Fällen ging es dabei um Kinderpornographie, der Rest entfiel auf gewaltdarstellende und pornografische Schriften, inbesondere im Kontext von Filesharing („68% Urheberrechtsverletzungen mit einfacher Pornographie“).

Zwischenergebnisse

Lange Rede, kurzer Sinn: Auch in der Auswertung des Kriminalwissenschaftlichen Instituts der Uni Hannover war nur bei einem Bruchteil der Fälle Geld im Spiel. Genauer gesagt in 10 von 81 Fällen. Von einem „Milliardenmarkt für Kinderpornographie“ kann also offenbar einmal mehr keine Rede sein.

Interessant (und ebenso wenig überaschend) sind auch die dokumentierten Verbreitungswege. Das WWW liegt hier mit 18 Fällen auf Platz 2, recht deutlich hinter der Verbreitung über p2p-Netze (inkl. Instant Messenger und Bittorrent 32 Fälle) und fast gleichauf mit eMail / MMS (zusammen 22 Fälle).

68% Urheberrechtsverletzungen durch einfache Pornographie, 21% Kinderpornographie

Ich bin fast ein wenig überrascht, dass der Anteil des WWW so hoch ist. Eine mögliche Erklärung wäre, dass sich Täter, die ihr Material über das Web tauschen, einfach schneller/leichter erwischen lassen, bzw. auf Grund ihrer Vernetzung (Foren?!) leichter entdeckt werden.

Apropos erwischen lassen: Über 45% der Fälle waren so genannter „Beifang“. D.h. es gab keinen Anfangsverdacht in Richtung Kinderpornographie, bei den inkriminierten Dateien handelte sich schlicht um Zufallsfunde in anderen Ermittlungsverfahren.

Siehe auch:

# „Schünemann für härtere Strafen bei Kinderporno-Delikten“ (Holger Bleich, Heise Online)
# Nachtrag, 25.11.: „Auf der Suche nach den Verbreitungswegen der Kinderpornografie“ (Torsten Kleinz, Zeit Online)
# Nachtrag, 25.11.: „Keine Patentlösung gegen Kinderpornografie“ (Torsten Kleinz, Heise Online)

Dort gibt es auch noch ein paar Details vom Vormittag.

Hat sich gelohnt: Eine Niedersachsen-Stofftasche und ein Netzpolitik-Block von Microsoft ,)

PS: Falls jemand von der „White IT“-IT mitliest: Die Kampagnen-Webseite „jetzt-loeschen.de“, über die morgen diskutiert werden soll, funktioniert nicht. Zumindest nicht unter Firefox (Mac/Linux), mit dem IE scheint es auch Probleme zu geben.

Schon länger nicht mehr, wie es scheint. Ausser man benutzt diesen geheimen Deeplink.

Die Idee kann ich ja so schon einmal erklären: Über jetzt-loeschen.de soll ein „Lösch- und Meldebutton“ für etabliert werden. Ja, wir hatten das Thema hier schon einmal und fanden es nicht so prickelnd.

Mein Einwand war damals unter anderem,  dass ein solcher Button zu unqualifizierten Beschwerden führe, die dringend benötigte Arbeitskraft binden. Der Einwand mit den unqualifizierten Beschwerden ist nicht aus der Luft gegriffen.

White IT: 150.000 Meldebuttons, nahezu keine Meldungen
White IT: 150.000 Meldebuttons, nahezu keine Meldungen

Korinna Kuhnen dokumentierte bereits 2007 in ihrer Arbeit „Kinderpornographie und Internet“, dass in der polizeilichen Praxis nur rund 10% der Anzeigen auf tatsächlich relevantes Material verweisen.

Wie auch immer: Laut Pressemappe war das bei der Kampagne „jetzt-loeschen.de“ bisher nicht der Fall. 150.000 Downloads wurden laut Präsentation seit März 2010 registriert, gleichwohl gab es „nahezu keine Meldungen von kinderpornographischen Inhalten“. Nun denn.

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49 Ergänzungen

  1. s ja an der mangelnden Rechtschreibkompetenz des Webadmins von jetzt-loeschen…?

    Nur er wird wissen, wieso der Menüpunkt „Dokumentation“ als URL „Dokumantation“ heißt und in der korrekten Schreibweise ein 404 erzeugt…
    http://www.jetzt-loeschen.de/dokumantation.html

    Was die Erreichbarkeit angeht:
    Firefox 3.6 unter Win7 zeigt die Seite problemfrei an (ich hab mir aber den versuch der installation des meldeknopfes gespart).

  2. Es ist irgendwie widerlich, dass Personen so verantwortungslos mit einem solchen Thema umgehen, um des Effekts und profaner Interessen willen Ängste schüren, zynisch Kindesmissbrauch für ihre Ziele instrumentalisieren.

    Kann gar nicht verstehen, warum sich unser Innenminister in Niedersachsen dafür hergibt.

  3. Gibt es eigentlich irgendeine Aussage darüber, ob und wenn ja wie viele der gezeigten Kinder in den KiPo-Files identifiziert und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden? Oder gibt es Aussagen darüber, ob überhaupt erfolgreich in dieser Richtung ermittelt wird? Gibt es irgendwelche erfolgreichen Ansätze, Gewalt und sexuelle Gewalt gegen Kinder, die bekanntermaßen schon immer gang und gäbe ist, endlich im Ansatz (Schwerpunkt Familie) anzugehen, vielleicht sogar finanziell gut ausgestattet und wissenschaftlich begleitet?

    Es macht nämlich den Anschein als ob die Produktion freigegeben wird, während Handel und Konsum bestraft werden. Gerade bei KiPo stehen Schmerz und Gewalt ganz am Anfang

  4. Wichtige Fragen, ninjaturkey.

    Mich würde auch interessieren, ob die www-Fälle wirklich alle unterschiedlicher Natur und Herkunft sind. Ich hab mit dem Thema nicht viel am Hut, aber man stelle sich ein Forum auf einem vServer vor, das zusammen mit 5 anderen Kunden auf der selben IP läuft. Das Forum hat jetzt sagen wir 1 Unterforum mit dem Content „Porno“ und wiederum ein Thema „Teenager“. Jetzt setzt ein User ein grenzwertges Bild rein.
    Werden jetzt alle 5000 Aufrufe an die IP als „Fälle“ gewertet, obwohl evtl. nur 10 Leute wirklich in besagtem Unterforum das Bild ansehen oder runterladen?
    Oder ist jeder Fall wirklich herkunftstechnisch voneinander getrennt?
    Die nächste Frage: Handelt es sich wirklich um Kinderpornografie, also um Sex mit offensichtlichen Kindern, nicht um Jugend-Nacktheit oder Anscheinspornografie oder um Webcam-Bilder von Teenagern, die meinen ihre Brüste zeigen zu müssen? Wird da wirklich auch der (m.E.) wichtige Unterschied zu realer Pornografie mit Kindern gemacht?

    Ich frage deshalb, weil ich seit Jahren wirklich in den hintersten Winkeln des Netztes zugegen bin, auch auf „Porno/Warez-Seiten“ und mir noch nie das was ich mir unter Kinderpornografie vorstelle untergekommen ist. Das einzige über was ich stolperte sind sogenannte Non-Nude Bilder von irgendwelchen „möchte-gern Models“, die von ihrem Eltern in Kleidchen gesteckt und mit Lippenstift versehen werden.

    Grüße

  5. a) Es dürfte demnächst („in diesem (Kasperl)-Theater“) eine enorme Steigerung der Fallzahlen geben vgl. http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Gebt-Euch-das/forum-189690/msg-19483789/read/

    b) Laut einem Posting http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Re-Nix-neues/forum-189690/msg-19484168/read/ hat der geänderte §182 StgB vgl. http://schutzalter.twoday.net/stories/5007430/ zu einem Anstieg der in der PKS erfassten Fälle um 16% geführt; in den Jahren davor sind sie stetig zurück gegangen. Über Gründe für den Anstieg wurde in den nachfolgenden Postings von mir und der anderen Person spekuliert.

    c) Zusätzlich enthält der Vorschlag neben der Sperrungsklausel auch die Ideen der Quellenüberwachung, dem verdeckten Eindringen in Computersysteme und der Schaffung eines EU-weiten Dateiaustauschsystems, um in diesem Gebiet straffällige Personen auch in anderen EU-Ländern zu erfassen, damit sie z.B. keinen Job mit Kindern dort bekommen, allerdings kann, so wie bei den Sperren auch, diese Infrastruktur sobald sie erstmal etabliert ist, sehr schnell für andere Zwecke eingesetzt werden, etwas was meiner Meinung nach immer im Hinterkopf behalten werden sollte, bevor zu solchen Ideen ja gesagt wird.

    d) Was mich so etwas schockt, ist wie im Posting http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Re-Nix-neues/forum-189690/msg-19484089/read/ schon angemerkt, dass alle diese Argumente schon 2007/2008 auf den Tisch gekommen sind, wo es um die Einführung des Tatbestandes „Jugendpornographie“ ging. Warum wird also hier nochmals der gleiche Mist aufgetischt als hätte es diese ganze Diskussion nicht gegeben?
    Ist das Ignoranz, Beratungsresistenz oder eine Form der Salamitaktik und vor allem wer zieht da die Strippen?

    e) Zudem wäre die Frage interessant wie aktuell bzw. gravierend dieser Markt den wirklich ist, denn ich werde das Gefühl nicht los, dass sich bei den zuständigen Strafverfolgern Material ansammelt, was die Abgründe des Menschen zeigt vgl. die Begründung in http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Re-In-14-Jahren-Internetnutzung-ist-mir-noch-keine-KiPo-Seite-begegnet/forum-186621/msg-19205336/read/ nur dort stellt ich mir zumindest die Frage, ob man mit so einem „Extrakt“ für die Einführung diverser Überwachungsmaßnahmen argumentieren kann bzw. darf, denn durch die veränderte rationale Basislinie wird die Verhältnismäßigkeit und Abwägung zwischen Überwachung/Verfolgung und den Freiheitsrechten in Richtung der Überwachung/Verfolgung geändert. Mit diesem Extrakt kann so gut wie jeder Eingriff gerechtfertigt werden und ich werde da auch das Gefühl nicht los, dass bei den Strafverfolgern jede neu bzw. verschräfte Maßnahme zu einem „Appetit auf Mehr“ führt….

    bombjack

  6. Der Anteil im WWW ist ja echt ziemlich hoch?! Das wundert mich wirklich.

    These:
    Die erwischen die anderen einfach nicht, daher möglicherweise ein nicht nah an der Wirklichkeit liegendes Verhältnis?

  7. Hurra, Hannoverbashing jetzt auch auf Netzpolitik.org. Zwar nicht so schlimm wie in der Süddeutschen, aber dennoch. Willkommen in der Welt der etablierten Nachrichtenmagazinen…

  8. @Ninjaturkey: Die Identifizierung (im Sinne der Strafverfolgung/Ermittlung) ist wohl nicht Teil der Studie. Im Rahmen der Studie wird aber eine Differenzierung bzgl. der Schwere der Tat und des Alters der Opfer vorgenommen.

    Die erste Folie zeigt die Verteilung auf der COPINE-Skala (Schwere der Tat), die zweite die Alterverteilung:

    Folie 1: Schweregrad
    Folie 2: Altersverteilung

    Man sieht zwei Dinge: Einmal, dass 84% der Opfer weiblich und 71% der im Alter von 9 bis 13 Jahren sind. Schlimm genug, aber weit entfernt vom „Besenstiel“-Szenario von Ursula von der Leyen.

    Zum anderen, dass „schwere Missbrauchshandlungen“ tatsächlich 44% der untersuchten Fälle ausmachen. Das dürfte dadurch zu erklären sein, da es hier wohl um eine Auswertung der 81 Fälle ging, in denen tatsächlich wegen Kinderpornograpie ermittelt wurde.

    @Justus Römeth: Du meinst, wir haben es nach all den Jahren harter Arbeit endlich geschafft? Danke.

    Und sorry, vielleicht ist Hannover ja wirklich zauberhaft. Mir kam es einmal mehr vor wie eine Vorlage für „Need for Speed“ im Regen. Dummerweise stand ich im Stau.

    @Mayleen: Spannende Frage. Prof. Bernd-Dieter Meier hält seine Zahlen für repräsentativ (betonte gleichzeitig aber, dass es sich um Tendenzen bzw. Zwischenergebnisse handelt).

    Viel interessanter ist in diesem Zusammenhang aber die Frage, wie man der Täter habhaft werden kann, wenn eine Verfolgung der Geldströme nicht und nur in einem kleinen Teil der Fälle zielführend ist.

    Und da sind wir recht fix bei einem Ansatz, der auf das Scannen des Datenverkehrs und DPI hinausläuft. Entsprechende Technologien werden auf dem Symposium präsentiert.

    1. @ Jörg-Olaf Schäfers:

      Du kannst mir aber nicht erzählen, dass Berlin, München oder Amsterdam im Schneeregen von der Autobahn aus besser aussehen. Ansonsten: Imo ja, ihr habt es geschafft. Wäre schön, wenn solche nichtigkeiten in Zukunft nicht notwendig wären. Sonst komm halt zu Cebit und ich zeige dir mal die andere Seite meiner Heimatstadt.

        1. @ Marcus: Es gibt dann ja jeden Tag eine Zeit nach der Cebit ;-)

          @ Jörg: hast du aber ;-)
          Ist nicht so schlimm, man ist es ja gewöhnt… nur nicht von euch, deswegen mein Kommentar.

      1. @Justus: Berlin ist für Aussenstehende kalt und grausam (auch ohne Schneeregen), Amsterdam herzallerliebst (zumindest innerhalb des Ringwegs). In München war ich im Schneeregen noch nicht. Ansonsten bin ich durchaus ein Freund gut gepflegter Vorurteile. Das erhöht die Chance auf positive Überraschungen ,)

        Und sorry, ich wollte Hannover nicht beleidigen. Vielleicht ist es ja tatsächlich nett dort (Meine sonstige Erfahrungen beschränken sich auf ein Scooter-Konzert(!) bei einem Abschlussball(!) einer Tanzschule(!) im Kuppelsaal des HCC(!) vor gut 10 Jahren. Du siehst, wie sowas prägt!).

        Mir ist bisher halt nur die teilweise absurd/ kühl/ flächig/ leer wirkende Infrastruktur (Straßen, Rampen, Gebäude: z.B. Berliner Allee/Raschplatzhochstraße oder der Friedrichswall inkl. Maritim Hotel und Nord/LB-Bau) aufgefallen. Mag aber daran liegen, dass ich sonst auch nur die Messe und die Hauptverkehrsstraßen kenne.

  9. Pff… Nur weil der Milliardenmarkt Kinderpornografie noch nicht entdeckt wurde, heißt das nicht, dass er nicht existieren würde. Warum lassen sich diese widerspenstigen Netzaktivisten nicht von Schünemann und Co erleuchten? Ich meine: Die gehören zur CDU/CSU und sind internettechnisch auf dem Stand der Generation 60+. Wenn jemand Ahnung vom Internet hat, dann ja wohl solche Leute.

    Und im übrigen: Die Beweise fehlen, aber schon der gesunde Menschenverstand sagt doch, dass man etwas gegen Kinderpornografie tun muss. Und da helfen Internetsperren einfach ungemein. Denn nur schwer Pädokriminelle können eine DNS-Sperre umgehen. Und um die vor ungewollten Bildern zu schützen, kann man später immer noch die Deep-Packet-Inspection gesetzlich vorschreiben…

    1. Fals doppelt -> sorry, wohl Captcha-Probleme. ;)

      > Pff… Nur weil der Milliardenmarkt
      > Kinderpornografie noch nicht entdeckt wurde,
      > heißt das nicht, dass er nicht existieren
      > würde.

      Hä?
      Schonmal vom Primat der Vernunft und der Logik gehört? Auf diese Weise kannst du alles rechtfertigen: Nur weil blaue Einhörner auf der Rückseite des Mars noch nicht entdeckt wurden, heißt das nicht, dass sie nicht existieren
      Klar, ne?
      Wer eine Behauptung aufstellt, muss sie belegen, sonst funktioniert bald nix mehr auf diesem Planeten und alle Belege und Erfahrungen der letzten Jahre sprechen gegen deine These.

      > Und im übrigen: Die Beweise fehlen, aber
      > schon der gesunde Menschenverstand sagt
      > doch, dass man etwas gegen Kinderpornografie > tun muss.

      Widerspruch per se und völlig falsche Logik.
      Eben weil sämtlich Beweise trotz hartnäckiger Bemühungen fehlen, muss der Fokus umgelenkt werden, sonst tut man eben gar nix, ausser Leute kriminalisieren, die dieses Hentai-Zeugs ansehen oder halbbekleidete 17-jährige mit Zöpfen.
      Aus meiner Sicht (recht pauschal, zugegeben) ist der CP-Markt im gesamten Netz extremst überwertet. Die meisten Quellen bestehen aus Material, das aus den 70ern und 80ern ist und zu 70% in Honeypots steckt. Die wenigen wirklich schlimmen CP-Produkte der letzten 10 Jahre besteht aus nicht mehr als 70-100 Filmen und Sets, meist russischer und asiatischer Herkunft, die im www/usenet derzeit nicht auffindbar sind. Aber das wird mir wahrscheinlich keiner glauben.
      Es gibt keine Markt!

  10. @Karpatenhund: Über DNS-Sperren reden die Techniker auf dem Symposium (es ist ein klein bisschen wie eine Hausmesse für technische Dienstleister und ihre Lösungen) eigentlich schon gar nicht mehr.

    Diskutiert werden Filter auf Client-Seite (wo es spätestens beim Test gegen KiPo-Hashes und automatisierten Meldung rechtlich kritisch wird) und Scanner im Bereich „Provider und Netze“.

    Eigentlich zeichnet sich immer mehr ab, was ich in meiner Dystopie Anfang des Jahres schrieb: Filter/Scanner auf Providerebene, sicheres Login per ePass.

    Bis es soweit ist, müssen:

    a) Filtertechnologien entwickelt und etabliert werden. Da bekommen wir mit dem JMStV demnächst wohl die Grundlage für ein bundesweites Testfeld (ja, erstmal mit „nutzerautonomen“ Filtern), inkl. 3-jähriger Evaluation.

    b) Die gesetzliche Grundlage für DPI/Filterung fehlt noch. Wird nicht leicht, aber die EU arbeitet dran. U.a.

    c) Aufbau einer passenden Infrastruktur, nicht zuletzt was Datenbanken/Hashes „unzulässiger Inhalte“ betrifft. Das dürfte, gerade mit Blick auf die internationale Zusammenarbeit und unterschiedliche gesetzliche Regelungen, nicht trivial werden.

    Andererseits, man arbeitet dran. Wir erinnern uns:

    „Das Bundeskriminalamt unterhält die nationale Bilddatenbank mit Informationen zu identifizierten sowie noch nicht identifizierten Tätern und Opfern in kinderpornografischen Schriften. […] Diese Bilddatenbank befindet sich seit dem 05.03.2009 im Wirkbetrieb und ermöglicht online den weltweiten Austausch von Informationen zu bekannten und bisher unbekannten kinderpornografischen Bildserien zwischen den teilnehmenden Staaten.“

    Auf dem Symposium wird derweil ein „Child Abuse Media Metainformation Network“ (CAMnet) diskutiert. Das soll Datenbanken verschiedener Polizeibehörden mit kinderpornographischen Inhalten zusammenführen. Clients (beim Endnutzer) sollen Content über Hashes gegen CAMnet prüfen. In Unternehmensnetzen ist das rechtlich zunächst einfacher bzw. über Betriebsvereinbarungen zu regeln.

    d) Später/parallel dann die Filter/Scanner auf Providerebene.

    Und nein, ich bin nicht unter die Verschwörungstheoretiker gegangen. Und ja, es geht mir gut. Meine Prognose: 3 bis 5 Jahre noch.

    Die Beweise fehlen, aber schon der gesunde Menschenverstand sagt doch, dass man etwas gegen Kinderpornografie tun muss

    Das muss man und sollte man tatsächlich. Von der technischen Seite ist das Thema vergleichsweise trivial. Die meisten Teilprobleme kann man schlicht mit Rechenleistung (Hashes veränderter Bilder/Ausschnitte usw.) erschlagen. Der Haken: Die technischen Ansätze sind mit dem Grundgesetz nur bedingt zu vereinbaren.

  11. @Jörg-Olaf Schäfers: Man darf jedenfalls gespannt sein, was noch folgt. Mein Tipp ist auch, dass die „freien Zeiten“ des Netzes ihren Höhepunkt hinter sich haben. Gewisse Regulierungen und Maßnahmen des Staates sind sicher sinnvoll – Strafverfolgung sollte auch dann stattfinden, wenn Straftaten über das Netz begangen werden, wie etwa beim Phishing oder Online-Betrug – aber bitte nicht um jeden Preis.
    Da sehe ich ehrlich gesagt von Seiten des Staates leider grade die vollkommen falschen Schwerpunkte bzw. keine vernünftige Folgenabwägung.

  12. „In das Verbot einbezogen wurde auch Pornografie mit DarstellerInnen, die wie unter 18 Jahre aussehen.“

    Äh, ja, hmm… also alles mit asiatischen Frauen. Ist das nicht diskriminierend, wenn Frauen mit kleinen sekundären Geschlechtsmerkmalen und die nicht verbraucht aussehen, angegrenzt werden?

  13. @Jörg

    […]Die erste Folie zeigt die Verteilung auf der COPINE-Skala (Schwere der Tat)[…]

    und bei dieser Skala habe ich enorme Zweifel ob sie wirklich etwas über die Schwere der Tat aussagt zumindest wenn man die Schweregrade 1 bis 8 nimmt…sorry, wenn ich z.B. lese „partially clothed or fully clothed.“ frage ich mich was das mit Missbrauch zu tun haben soll….noch krasser (meiner Meinung nach) wäre der Term „involving digital touching,“ in der Stufe 8 zu sehen….sollte er das bedeutet, was ich meine d.h. wenn ein Bild digital erstellt bzw. verändert wird.

    […]Und da sind wir recht fix bei einem Ansatz, der auf das Scannen des Datenverkehrs und DPI hinausläuft. Entsprechende Technologien werden auf dem Symposium präsentiert.
    […]

    Das möchte ich sehen wie das z.B. beim Freenet funktionieren soll, wo nur Teile von Dateien um her wandern.

    […]Viel interessanter ist in diesem Zusammenhang aber die Frage, wie man der Täter habhaft werden kann, wenn eine Verfolgung der Geldströme nicht und nur in einem kleinen Teil der Fälle zielführend ist.
    […]

    Provokante Frage: Muss man das oder sollte man sich mit der Strafverfolgung eher auf die Produzenten konzentrieren und mehr Kohle in die Aufklärung, die Opferunterstützung (Therapieplätze) und niederschwellige Hilfsangebote für Opfer als auch Täter stecken, schließlich passiert immer noch das Meiste ohne Kamera und in der Familie.

    […]
    Scanner im Bereich “Provider und Netze”.
    […]

    Sprich PERKEO beim ISP….

    […]Aufbau einer passenden Infrastruktur, nicht zuletzt was Datenbanken/Hashes “unzulässiger Inhalte” betrifft. Das dürfte, gerade mit Blick auf die internationale Zusammenarbeit und unterschiedliche gesetzliche Regelungen, nicht trivial werden.
    […]

    Zudem wird es nicht allzu lange dauern, bis da Gegenmaßnahmen kommen indem Bilder verändert werden z.B. durch zufügen von Extra-Dateien (habe ich bei Archiven die über Torrent verbreitet wurden erlebt).

    […]Von der technischen Seite ist das Thema vergleichsweise trivial. Die meisten Teilprobleme kann man schlicht mit Rechenleistung (Hashes veränderter Bilder/Ausschnitte usw.) erschlagen.
    […]

    Wie tief kann die DPI eindringen? Was wenn das Ganze auf https/SSL aufgesetzt wird? Geht da die Inspektion noch? Wenn ja wie schaut es dann mit einer VPN Verbindung aus oder was wenn man GnuPG so modifiert, dass mit dem Public Key alles angeforderte verschlüsselt und mit dem Secret Key auf seinem Client entschlüsselt wird? Kann dieser Traffic (mal abgesehen von der Menge) noch mit DPI gescannt werden?

    bombjack

  14. wenn ich z.B. lese “partially clothed or fully clothed.” frage ich mich was das mit Missbrauch zu tun haben soll

    Für Missbrauch braucht es nicht zwingend Penetration. Das ist aber auch gar nicht der Ansatz der Skala, die versucht strafbewehrte Darstellungen und Missbrauch zu korrelieren.

    wenn ein Bild digital erstellt bzw. verändert wird.

    Wie gesagt, auch solche Darstellung können bekanntlich strafbewehrt sein.

    Das möchte ich sehen wie das z.B. beim Freenet funktionieren soll, wo nur Teile von Dateien um her wandern.

    Gar nicht, es sei denn, man eskaliert bis zum Cryptoverbot. Aber das war doch vorher klar, oder?

    Muss man das oder sollte man sich mit der Strafverfolgung eher auf die Produzenten konzentrieren und mehr Kohle in die Aufklärung, die Opferunterstützung (Therapieplätze)

    „White IT“ verfolgt eine ganzheitliche Strategie, allerdings (und das wird ja bereits durch die Projektpartner aus der Wirtschaft klar) mit einem eher technischen Fokus auf das Netz. Strukturell gibt es 5 Themenfelder:

    1) Recht
    2) Forensik
    3) Provider & Netze
    4) Client (Endnutzer, privat & Unternehmen)
    5) Prävention & Opferschutz

    Sprich PERKEO beim ISP….

    Vereinfacht gesagt, ja. Technisch denkt man deutlich weiter.

    Gegenmaßnahmen kommen indem Bilder verändert werden

    Die zu erkennen ist technisch inzwischen auch für online eher eine Frage der zur Verfügung stehenden Rechenleistung (steganografische Ansätze mal aussen vor).

    Wie tief kann die DPI eindringen? Was wenn das Ganze auf https/SSL aufgesetzt wird?

    Das ist zunächst auch eine rechtliche Frage, nicht nur in Unternehmensnetzen, wo eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung regelmäßig nicht möglich ist.

    1. @18 Jörg

      […]Für Missbrauch braucht es nicht zwingend Penetration.[…]

      Das ist mir klar….nur

      […]Das ist aber auch gar nicht der Ansatz der Skala, die versucht strafbewehrte Darstellungen und Missbrauch zu korrelieren.
      […]

      a) Welchen Ansatz hat sie dann?

      Für mich (meine Meinung) ist es ein Unding, wenn man z.B. aus einen komplett legalen Bild von z.B. Jock Sturges was der Stufe 2 (Nudist) entspricht alleine indem das Teil mit einem Bildbearbeitungsprogramm bearbeitet wird ein Bild der Stufe 6 (Explicit Erotic Posing) machen kann, indem man die Genitalien vergrößert und in ein neues Bild kopiert. Das hat für mich zumindest nichts mehr mit Missbrauch zu tun und wird spätestens dann relevant wenn eben mit diesen Zahlen argumentiert wird.
      Diese Einteilung macht nur Sinn, wenn sie „täterorientiert“ ist d.h. es interessiert nicht das vermeintliche oder reale Opfer, sondern das was der Sammler sich bei den Bildern gedacht hat bzw. ausdrücken wollte (z.B. bei computer-generierten Bildern), da ist man meiner Meinung nach nicht mehr weit vom „Gedankenverbrechen“ entfernt.

      b) Nimmt man mal Dein Bild http://www.netzpolitik.org/wp-upload/101124_IMG_0514.jpg und fängt an zu rechnen erhält man z.B. für die Summe der Stufen 1-6 immerhin schon 30% das sind praktisch Bilder die man sich selber herstellen kann ohne das irgendein Kind geschädigt worden ist, indem man z.B. die Bilder aus „Zeig mal“ aus dem Kontext reißt. Btw. „Zeig mal“ die Bilder darin wären nach der Copine scale als Stufe 4 bis 7 einzustufen (Kind alles was unter 18 Jahre ist und ohne die Einschränkung pornographisch) was nach dem Bild die Farben blau (Verboten seit 2008) und sogar Rot (Kinderpornographie) bedeutet (selbst wenn man die deutsche Schutzaltergrenze von 14 Jahren anwendet, wäre zumindest ein Bild relevant, da es eine kindliche Erektion abbildet).
      Nimmt man nun die Stufen 1-7 zusammen erhält man immerhin aus dem Bild schon die Summe von 43.5% und das ist immerhin fast der Wert der “schweren Missbrauchshandlungen”. D.h. selbst bei erwischten Konsumenten ist der Anteil der nicht so strafrelevanten Bilder entweder bei 30% (1-6) oder gar fast 50% (1-7).

      c) […]Gar nicht, es sei denn, man eskaliert bis zum Cryptoverbot. Aber das war doch vorher klar, oder?[…]

      Gretchenfrage: Will es der Staat bzw. LEA auf eine Eskalation ankommen lassen?

      Mir ist die Krypto-Disskussion und der Versuch der Krypto-Regulierung vgl. http://www.iks-jena.de/mitarb/lutz/security/cryptoban/kanther.jan.warnung.html eines Herrn Kanther noch in Erinnerung und meiner Meinung dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis das wieder auf der Tagesordnung steht, denn wenn es DPI und Co. gibt, wird Freenet einen Boom erleben und da dürfte es nur eine Frage der Zeit sein bis sich auch der Fokus darauf richtet.

      Oder anders gefragt, wäre es denkbar das die Benutzung von Freenet und Co. pönalisiert wird?

      d) […]Das ist zunächst auch eine rechtliche Frage, nicht nur in Unternehmensnetzen, wo eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung regelmäßig nicht möglich ist.[…]

      und vor allem ob Firmen da mitspielen, besonders wenn es sich um ausländische Firmen handelt, denn DPI ist ja vom Objekt der Suche aus, sehr flexibel d.h. dem Programm ist es egal ob es nach „Papa fickt seine Tocher-Bild“ oder „Angebot der Firma xyz zur Auschreibung x“ sucht.
      Zudem stellt sich die Frage auch nach der Tiefe des Eingriffs, denn eine andere Suche ist da auch recht leicht möglich….

      bombjack

  15. @JOS: Danke für den Bericht vom Symposium & die Photos der Folien.

    Und überhaupt mal: Danke fürs Engagement hier bei Netzpolitik (gilt natürlich auch für die anderen, die hier schreiben)!

  16. Korinna Kuhnen dokumentierte bereits 2007 in ihrer Arbeit “Kinderpornographie und Internet“, dass in der polizeilichen Praxis nur rund 10% der Anzeigen auf tatsächlich relevantes Material verweisen.\n
    Ja, nach der alten Rechtslage. Bis zu 90% der Hausdurchsuchungen liefen auch ins Leere, weil nur legale Pornographie gesammelt wurde.

    Dies war auch für die Polizei und Staatsanwaltschaft sehr unangenehm, denn der finanzielle Schaden für den unbescholtenen Bürger war beträchtlich. Vom Rufmord gar nicht zu reden. Rechtlich hatte man allerdings wenig zu befürchten, außer es wurden grobe Ermittlungsfehler begangen.

    Genau deshalb hat man ja die Definition der Kinderpornographie so ausgeweitet. Und wird sie nächstes Jahr abermals erweitern.
    Eine so geringe Erfolgsquote war einfach nicht länger hinzunehmen.

    Dann hat man auch endlich die hohen Fallzahlen und den Milliardenmarkt, zumindest weltweit.

  17. Dies wollte ich noch anfügen:
    http://www.itu.int/osg/csd/cybersecurity/pgc/2007/events/presentations/lunch-session-kaspersen2-C5-meeting-15-may-2007.pdf

    ( Der Prof. ist der Vorsitzende der Cybercrime Convention, die die Aufgabe hat dies weltweit gleichzu…äh zu harmonisieren. )

    Die obige Tabelle zeigt, wie das nationale (NL) Recht Stück für Stück \angepasst\ und in ein internationales Recht eingefügt oder besser umgebogen wird.

    Der Witz an der ganzen Sache ist aber, daß man hier nicht etwa das liberalste Sexualstrafrecht in Europa übernahm oder zumindest einen Kompromiss oder Mittelwert,
    sondern eben das strenge US Recht.

    Und noch absurder ist, daß ja das EU Recht dann noch strenger umgesetzt wurde als die US Vorgabe selbst.

    Hätte man bereits Mitte – Ende der 90er Jahre das heutige Gesamtkonzept präsentiert, dann hätten die Wände gewackelt.
    Deshalb robbt man sich hier zentimeterweise vorwärts, wie ein Guerillakämpfer.

    Was gestern ganz normal am Kiosk erhältlich war, z.B. die Tageszeitung mit 16jährigen Nacktmodellen, ist heute dann strafbewehrte \Kinder- und Jugendpornographie\.

    Zur COPINE Skala, sie erfasst ja auch (noch) ganz legale Abbildungen.
    Was die Alterseinstufung angeht, die sich oben auf bis 13jährige bezog:

    Nicht wenige niederländische Modelle, die zum Zeitpunkt der Film- und Fotoaufnahmen 16 oder 17 waren, sind in den USA nach der Tanner Skala auf 13 oder höchstens 14 geschätzt worden.

    Zumindest im angeblichen Altersbereich 13-17 wäre ich sehr vorsichtig, weil hier viele Gutachter, gerade in Nordamerika und GB, automatisch die Abgebildeten jünger einschätzen.

    Selbst der Gesetzgeber in D hat dies wohl erkannt, deshalb laufen seltsame Kopfvermessungsstudien an dt. Schulen und Unis, die das Alter von Jugendlichen und Jungerwachsenen fester eingrenzen sollen.

  18. Hier mal etwas zur nächsten Verschärfung: http://www.pornoanwalt.de/?p=5170

    Damit hätte man dann endlich einen Milliardenmarkt mit „Kinder“- „Pornographie“. Und auch der Anteil an Falschanzeigen deswegen würde zurückgehen, weil die plötzlich berechtigt wären.

  19. @Caroline Kaiser:

    Korinna Kuhnen dokumentierte bereits 2007 in ihrer Arbeit “Kinderpornographie und Internet“, dass in der polizeilichen Praxis nur rund 10% der Anzeigen auf tatsächlich relevantes Material verweisen.

    Ja, nach der alten Rechtslage.

    Die Zahlen stimmen aber immer noch. Das BKA nannte in seinem Begleitschreiben zur Anhörung vor dem Unterausschuss Neue Medien ähnliche Werte für die aktuelle „Evaluation“.

    @bombjack:

    und wenn es nach dem Willen der Ermittler gehen soll sowieso alles strafbar sein sollte

    Eine Tendenz in gewissen Bereichen zunächst einmal Fallzahlen zu schreiben, wird es immer geben. Insbesondere, wenn es darum geht den eigenen Einflussbereich zu erweitern. Als pauschale Unterstellung, gerade im Kontext einer wissenschaftlichen Untersuchung ist mir das aber zu billig.

    @Caroline Kaiser:

    Deshalb robbt man sich hier zentimeterweise vorwärts, wie ein Guerillakämpfer.

    Nun, Salamitaktik. Kennen wir doch spätestens seit Schily. Das ist doch, wovor wir hier andauernd warnen, wenn wir unermüdlich von „Brückenköpfen“ schreiben und auf die Einrichtung einer „Zensur-Infrastruktur“ hinweisen.

    blurs:

    Hier mal etwas zur nächsten Verschärfung: http://www.pornoanwalt.de/?p=5170

    Nun, den entscheidenden Punkt hat Dörre, der als „Pornoanwalt“ natürlich immer auch Lobbyist für seine Klienten ist, gleich selber erwähnt:

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht 2008 entschieden, dass, um Grundrechtsverletzungen zu vermeiden, nur Darstellungen mit Erwachsenen kriminalisiert werden dürfen, „wenn sie (fast) noch kindlich wirken“ und somit schon in die Nähe (Schein-) Kinderpornographie geraten (BVerfG 06.12.2008, 2 BvR 2369/08; 2 BvR 2380/08). Mit der neuen Richtlinie wird diese restriktive Rechtsprechung allerdings der Überprüfung und Korrektur durch den Gerichtshof der Europäischen Union unterliegen.

    Schaun‘ mer mal. Auf das Problem hatten wir iirc bereits im Sommer hingewiesen (nur nicht so differenziert formuliert, zugegeben).

  20. Nur weil der Milliardenmarkt Kinderpornografie noch nicht entdeckt wurde, heißt das nicht, dass er nicht existieren würde. Warum lassen sich diese widerspenstigen Netzaktivisten nicht von Schünemann und Co erleuchten? Ich meine: Die gehören zur CDU/CSU und sind internettechnisch auf dem Stand der Generation 60+. Wenn jemand Ahnung vom Internet hat, dann ja wohl solche Leute.

    Wenn einer keine Ahnung von Kinderpornographie hat dann ist es unsereins. Wir verkehren nämlich nicht in diesen Kreisen und kennen nicht den Milliardenmarkt für Pornographie.

    Ich bin sicher es gibt sichere Hinweise der Nachrichtendienste von Taxifahrern, Fakten, auf Grund derer die gewaltigen Behörden ihre Entscheidungen treffen. Das kann unsereiner gar nicht beurteilen, weil wir die schmutzige Seite des Netzes, wo Kinder vor laufender Kamera vergewaltigt werden, gar nicht ausreichend kennen.

    Alle Einblicke in die Ermittlungen oder Verhörstrategie gefährden Menschenleben.

  21. @Andre:

    Wenn einer keine Ahnung von Kinderpornographie hat dann ist es unsereins.

    Das mag für dich zutreffen.

    Das kann unsereiner gar nicht beurteilen, […]

    Du meinst, dass das Kriminalwissenschaftlichen Institut der Uni Hannover, Korinna Kuhnen (Uni Paderborn) und Ethel Qayle (COPINE Project, University College Cork) eigentlich gar nicht wissen, woran sie arbeiten? Gewagte These ,)

    Kannst du dir evtl. sogar vorstellen, dass auch hier Menschen mitlesen und schreiben, die zum Teil seit Jahren zum Thema arbeiten (Auch wenn _du_ sie vielleicht nicht sofort erkennst)? Gut.

    Fakten, auf Grund derer die gewaltigen Behörden ihre Entscheidungen treffen.

    Evtl. habe ich gerade ein Emoticon übersehen. Falls nicht: Könntest du dir evtl. vorstellen, dass es auf politischer bzw. polizeibehördlicher Seite Interessen gibt, die bei der Darstellung der Realität ein klein wenig verzerrend wirken (um es mal diplomatisch zu formulieren)?

    Nein, ich habe nicht behauptet, dass uns die „gewaltigen Behörden“ belügen. Verschwörungstheorien sind mir eigentlich auch fremd. Ich bitte lediglich darum, dass es man Behauptungen hinterfragen und belegen sollte. Genau das ist eines der Ziele von „White IT“. Zumindest auf der wissenschaftlichen Seite.

    „White IT“ – und damit im Grunde auch die Studie der Uni Hannover – ist übrigens ein Projekt des Niedersächsischen Innenministeriums. Das Innenministerium ist oberster Dienstherr der Polizei in Niedersachsen. Man hätte dort sicher gern Belege für den behaupteten „Milliardenmarkt“ erhalten. Die gab es – trotz intensiver Zusammenarbeit mit der niedersächsichen Polizei und div. Landeskriminalämtern – nicht. Es deutet auch nichts darauf hin, dass sich das bis zur Endauswertung noch ändern wird.

    Für die Ermittler ist die Nichtexistenz eines kommerziellen Marktes für „Missbrauchsdarstellungen im Internet“ noch aus einem anderen Grund eine nicht ganz so gute Nachricht. Zahlungsströme zu verfolgen, wäre nämlich ein vergleichsweise dankbarer Ansatz gewesen, um Tätern auf die Schliche zu kommen.

    Gleichzeitig zeigt die Studie aber eben auch, dass die „gewaltigen Behörden“, die die Notwendigkeit von Netzsperren bisher mit eben diesem „Milliardenmarkt“ argumentiert haben, nun, auch mal irren können

  22. @ Jörg-Olaf Schäfers:

    „Die Zahlen stimmen aber immer noch. Das BKA nannte in seinem Begleitschreiben zur Anhörung vor dem Unterausschuss Neue Medien ähnliche Werte für die aktuelle “Evaluation”.“

    Ein immer größerer Teil davon landet jetzt aber beim §184c. Die Fallzahlen steigen ja stark an, nur ist das Niveau noch niedrig, was kein Wunder ist, da es den Paragraphen ja erst seit Herbst 2008 gibt.

    Wenn es nicht Kinderpornographie ist, dann ist es jetzt eben JP.

    Zur Glaubwürdigkeit: Zumindest betrf. KP glaube ich dem BKA seit 2002 kein Wort mehr.

    Was soll man auch davon halten, wenn in Interviews immer weit höhere Zahlen genannt werden, als in der PKS selbst, die ja auf der Seite des BKA verlinkt ist ?!

    Noch 2001 hat sich das BKA kritisch über die US Gesetzgebung geäußert, die zu einer Explosion der Fallzahlen führte, die außerdem in der Statistik auch nicht gesondert aufgeschlüsselt worden ist.

    Nach 2002 sucht man diese Kritik vergeblich.
    Wohl kein Zufall, daß die Cybercrime Convention
    die neue Gesetzgebung im Oktober 2001 (!) vorlegte und durchpaukte.

    Prof. Dr. Philipp Jenkins geht ja darauf in seinen Auswertungen auch ein, der Großteil des enormen Zuwachses „Child Pornography“ ( in Nordamerika ) betrifft Pornographie mit 16/17jährigen, weniger kommerzielle als selbst angefertige Filmchen. („Sexting“).

    Was den Milliardenmarkt angeht, es ist nicht falsch, daß es in den 90er Jahren auch einen größeren kommerziellen Markt für KP gab.

    Milliarden ist sicherlich Unsinn, aber von einen Millionenmarkt weltweit kann man schon sprechen.

    Teilweise wurden erst sehr spät Gesetze gegen den Vertrieb von KP verabschiedet, z.B. in Japan und Russland. Oder die Behörden blieben bewußt untätig, z.B. in Moldawien, Belarus, Ukraine.

    Aber selbst in den letzten Jahren sind immer wieder Bezahlseiten aufgeflogen, z.B. in Flandern, Italien, UK, usw.

    Darüber wurde ja auch in der engl. und niederl. Presse berichtet. z.B. im NRC Handelsblatt und in der Daily Mail.

    Es ist also nicht so, daß es gar keinen kommerziellen Handel gegeben hätte.

    Bezahlseiten haben aber einen großen Nachteil für die Täter – und einen Vorteil für die Ermittler.
    Kreditkartentransaktionen sind immer verfolgbar. Ob dann der Besitzer der Kreditkarte auch der Nutzer ist, siehe Operation Landslide, ist wieder etwas anderes.

    Aber wenn hier missbräuchlich Kreditkartendaten abgefangen wurden, ist auch dies oft noch rekonstruierbar.

    Genau hier glaubt man wohl ein Argument für die Vorratsdatenspeicherung zu haben.

    Dies ist auch nicht völlig von der Hand zu weisen, das Gesamtproblem wird allerdings nicht gelöst, sondern immer weiter verschärft.

    Man wird die Datenflut und die stetig ansteigende Zahl von Ermittlungsverfahren nicht eindämmen, wenn man den Bereich der strafbaren Pornographie immer mehr erweitert.

    Auf weltweiter Ebene bräuchte man eine Generalrevision des Sexualstrafrechts.
    Die gibts zwar, aber die geht in die völlig falsche Richtung.

    Wenn in D „Purzel“ DVDs mit 18+19jährigen Modellen beschlagnahmt werden, während gleichzeitig Kinderpornosammlern die PCs unausgewertet ausgehändigt werden müssen, weil sich die Ermittler außerstande sahen dies in 2 Jahren (!) zu tun, dann ist dies doch völlig absurd. Mir unverständlich, daß es da von Seiten der Polizei, Justiz und Kinderschutzverbänden keine deutlichere Kritik gibt. Der zurückgetretende OStA Vogt, von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft KP in Magdeburg – dem ich ansonsten in fast keinem Punkt zustimme – war da eine der wenigen Ausnahmen.

    In den NL sind mit der letzten Strafrechtsreform auch “ sexuelle Handlungen mit Avataren u.ä. verboten worden, wenn sie jünger als 18 aussehen „.

    Man darf mit 16jährigen in den NL Sex haben – schon dieses hohe Mindestalter ist für die NL völlig absurd – aber wenn man mit jugendlich aussehenden Avataren spielt, kann man wegen „virtueller KP“ von einem Polizeirollkommando heimgesucht werden.

    Der JM der abgewählten Koalition, Hirsch Ballin, früher mal ein liberaler Christdemokrat, in den letzten Jahren nur noch Hardliner, der auch präventive Hausdurchsuchungen durchsetzte, meinte dazu:
    “ Das Gesetz ist Unsinn, aber die Richtung stimmt. Es geht uns darum ein Symbol gegen Kindsmissbrauch zu setzen. “

    Symbole helfen Opfern aber nicht. Genausowenig wie Stopschilder vor echten KP Seiten.
    Man muß sich doch um die realen Opfer eines sex. Missbrauchs kümmern, nicht um jugendlich aussehende Avatare.

  23. Ein immer größerer Teil davon landet jetzt aber beim §184c.

    Mag sein. Der war aber weder in Kuhnens Arbeit, noch in der nachgereichten Stellungnahme des BKAs Thema. Wir sind hier explizit bei §184b.

    Dass §184c in Zukunft noch für viele Probleme sorgen wird, ist unbestritten.

    Was den Milliardenmarkt angeht, es ist nicht falsch, daß es in den 90er Jahren auch einen größeren kommerziellen Markt für KP gab. Milliarden ist sicherlich Unsinn, aber von einen Millionenmarkt weltweit kann man schon sprechen.

    Halte ich zumindest nicht für unwahrscheinlich. Wir reden aber gerade nicht über die 90er und damit eine Zeit, wo das Netz im Bereich KP keine Rolle gespielt haben kann.

    Auf weltweiter Ebene bräuchte man eine Generalrevision des Sexualstrafrechts.

    Auch das, vielleicht, ja. Könnten wir trotzdem erstmal bei einem Thema bleiben (im Moment sind wir beim Zugangserschwerungsgesetz und §184b), bevor wir alles, was in diesem Bereich mal relevant war oder werden könnte in einen Topf werfen?

    Das hilft nämlich wirklich niemandem. Danke.

  24. Wovor mir graut, das ist, daß mit der EU-Richtlinie die Rechtsgrundlage für völliges Overblocking geschaffen wird.

    Laut Richtlinie soll ja jegliches Material mit Darstellungen sexueller Handlungen von Minderjährigen gesperrt werden, nicht bloß Jugendanscheinspornografie, was allein schon reichen würde um 80% aller im Web verfügbaren Erwachsenenpornografie zu sperren. (Beispiel: die meisten Tube-Seiten mit Pornovideos zum Beispiel haben ja bunt durcheinandergewürfelte Kategorien wo sich eben zwischen Filmen mit „eindeutig“ mindestens 25jährigen auch immer jede Menge bislang immer noch legaler Teenie-Kategorien befinden.)

    Da in Deutschland ja inzwischen auch selbst reine „Darstellungen“ in Wort und Schrift verboten sind, aber die neue Richtlinie nochmals die Begrifflichkeiten ausweitet und es bei den „sexuellen Handlungen“ nicht einmal auf einen pornografischen Zusammenhang ankommt, dürfte dies riesige Mengen sonstiger Webseiten betreffen. Schaut euch mal http://www.med1.de an und ähnlich medizinische Ratgeber-Seiten oder auch nur die Aufklärungs-Seiten der Bravo… wo regelmäßig Minderjährige (sexual-)medizinische Fragen stellen und dabei natürlich auch von ihren eigenen sexuellen Handlungen erzählen. Wenn die EU-Richtlinie so kommt und in deutsches Recht überführt wird, dann sehe ich eine gigantische Welle von Seitensperrungen auf uns zukommen.

    Tiefschwarz sehen kann man dann auch für jegliche Form der Sexualaufklärung. Zugleich wäre denkbar, daß per „Ausnahmeregelung“ der Staat ein „Aufklärungsmonopol“ bekommt, und wo dieses hinführt, das hat man zuletzt in den 50er Jahren gesehen, wo Aufklärung nicht nur Sache des Staates war, sondern extrem repressiv gehandhabt wurde, unter dem ständigen Verweis daß Sex vor der Ehe nicht sein darf.

    Nein, hier tut man Jugendlichen absolut keinen Gefallen. Die freie selbstbestimmte Sexualität mündiger junger Menschen wird vollständig ins Abseits gedrängt und bekommt einen latent illegalen Touch. Natürlich ist dies genau das, was konservative und feministische Moralapostel wollen – nur eben sind katastrophale Folgen zu erwarten.

  25. Naja, ob man das 1:1 auf die deutsche Textgesetzgebung übertragten wird, bleibt abzuwarten. Die Richtlinie selbst betrifft ja „nur“ sämtliche bildlichen Darstellungen sexueller Handlungen von (Schein-) Minderjährigen. Allerdings eben auch ohne erotischen Kontext. Wenn man das ernst nimmt, würde es jedenfalls auch eine ganze Reihe Spielfilme treffen, von diversen Teeniekomödien bis hin zur Blechtrommel.

    Man kann eben leider nicht darauf vertrauen, dass der EuGH die Scheinjugendkiste genauso entschärfen wird wie das BVerfG. Selbst wenn er das tut, wird es bis zu einer Entscheidung lange dauern. Wer sich bis dahin nicht strafbar machen möchte, muss aber dann schon längst seine Sammlungen gelöscht/ verbrannt haben. Eine Korrektur käme also zu spät.

    Außerdem finde ich auch schon ein generelles Verbot, gestellte sexuelle Handlungen tatsächlicher, echter Minderjähriger darzustellen, ungeheuerlich. Da kommt man mit der RL aber auf keinen Fall dran vorbei. Und allein das wird viel schönen Beifang für die Polizei/StA geben …

  26. Also ich hab da jetzt Probleme mit der Definition.
    Was wird denn jetzt alles unter Kinderpornographie verstanden?

    – Missbrauch von Kindern (klar).
    – Jugendpornographie? (manche definieren alle unter 18-jährige als Kind)
    – Anscheinsjugendpornographie?
    – Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen?
    – Erotische aber bekleidete Aufnahmen von Kindern und Jugendlichen?
    – gemalte Bilder?
    – Texte mit entsprechendem Inhalt?
    – FKK?

    Ich blicke da nicht mehr durch. Denn wenn das alles als Kinderpornographie durchgeht, gibt es auch viel mehr „Täter“ (deswegen in Anführungszeichen, weil man gerade bei Anscheinsjugendpornographie, wo tatsächlich Erwachsene Menschen vorkommen aber wie Jugendliche aussehen, nicht von Tätern sprechen kann).

  27. @ J. S. Hier mal eine Übersicht, noch etwas vereinfacht:

    1a. Derzeit Besitzstrafbarkeit:
    – Pornos mit minderjährigen Darstellern
    – Bilder von Kindern (unter 14) bei sexuellen Handlungen. Das erfasst zusätzlich realistische Zeichnungen/Fotomontagen etc. und Bilder von Personen, die so aussehen, als könnten sie auch unter 14 sein.

    1b. Derzeit nur Herstellung und Verbreitung strafbar:
    – Realitätsferne Zeichnungen, Texte etc. von all dem
    – Pornos mit Erwachsenen, die so aussehen, dass man sie sicher für minderjährig halten würde

    2. nach dieser RL geplant: Besitzstrafbarkeit für
    – Darstellung von Minderjährigen bei sexuellen Handlungen, auch wenn nur gestellt
    – Darstellung von Scheinminderjährigen bei sexuellen Handlungen, auch wenn nur gestellt
    – Abbildung der Genitalien von (Schein-)Minderjährigen für primär sexuelle Zwecke
    – Realistische Zeichnungen, Fotomontagen etc. von all dem

    Und nein, natürlich geht es da längst nicht mehr darum, Kinder vor irgenetwas zu schützen.

  28. @Vera: „Innocence in Danger“ ist selbstverständlich auch bei „White IT“ und „Dialog Internet“ dabei ;)

    Ich hatte das ja auch hin und wieder mal hier in den Kommentaren angedeutet: Eigentlich war es nur eine Frage der Zeit, bis die etablierten Organisationen zurückschlagen.

    Letztendlich geht es um’s Geld. Geld, das von Weiler recht aggressiv bei den wenigen Großspendern (insbesondere beim Ministerum) ein- bzw. wegsammelt.

    Bisher haben sich die anderen das mehr stillschweigend angesehen, in der Hoffnung, dass mehr Öffentlichkeit auch ein größeres Kuchen Stück vom Kuchen bedeutet.

    Und natürlich ist das nicht zuletzt auch eine Netzwerk-/Bussi-Bussi-Geschichte, wo niemand in Ungnade fallen mag (Übrigens einer der Gründe, warum beim Zugangserschwerungsgesetz aus der Richtung keine Kritik kam).

  29. @J.S.: Das Problem ist schlicht, dass es internationale recht unterschiedliche Definitionen und Straftatbestände gibt.

    Im Kontext des „Zugangserschwerungsgesetzes“ geht es dabei vor allem um §184b und §176 StGB (Kind = Person unter 14 Jahren) nach deutschen Recht.

    Die Kinderrechtskonvention der UNO geht einen Schritt weiter und definiert Kinder als Personen unter 18 Jahren. Auf EU-Ebene gibt es aktuell Bestrebungen diese Definition zu übernehmen, bisher war es den Mitglieder freigestellt.

    Jugend-, Anscheins- und virtuelle Pornographie sind dann noch einmal andere Themen, die das Problemfeld kompliziert machen

  30. Das Üble an virtueller und Anscheinspornographie ist doch gerade, dass sie immer wieder unter der Überschrift „KiPo“ auftauchen. Egal, ob es einem da nun um Kinder oder um Jugendliche geht: Solche Vorschriften sind doch gar nicht dazu gedacht, irgendeinen Minderjährigen vor irgendetwas zu schützen. Letztlich sind das reine Gedankenverbrechen. Sie werden aber mit dem Totschlagsargument, KiPo zu bekämpfen, gegen Widerstände durchgedrückt – und diskreditieren obendrein auch noch dieses an sich legitime Ziel. Diesen Punkt finde ich viel wichtiger als die Frage, ob das Mindestalter für Pornodarsteller bei 18 oder niedriger liegen soll.

    Das ZugErschG bezieht sich zwar auf § 184b. Diese EU-RL schreibt aber Websperren für „Kinder“-„Pornographie“ nach ihrer eigenen Definition vor, also für jegliche Darstellungen sexueller Handlungen von (Schein-)Jugendlichen. Wobei diese Sperren mMn immer noch ein kleineres Problem sind als die exzessive Kriminalisierung dadurch.

  31. Ich muss übrigens einen Punkt zum Anscheinsjugendgedöns korrigieren. Diese RL ist so formuliert, dass sie wahrscheinlich Sexszenen in Spielfilmen nur erfassen soll, wenn daran tatsächlich minderjährige Schauspieler beteiligt sind. Darstelungen von Erwachsenen mit jugendlichem Erscheinmungsbild fallen wohl nur dann darunter, wenn sie \primär sexuellen Zwecken\ dienen (Pornos/Erotik/Aufklärungsmaterial).

    Entwarnung also für Teeniekomödien, bei denen auf jung getrimmte Erwachsene mitspielen (Wird irgendjemand das jedes Mal recherchieren?). Die Blechtrommel fällt trotzdem darunter. Der Vorstoß ist nicht ganz so grauenhaft, wie ich erst dachte, aber er bleibt natürlich ungeheuerlich.

  32. @blurks: Für „Teeniekomödien“ dürfte die RL erst recht nicht relevant sein, da es dort auch regelmäßig an der pornographischen Intention fehlen dürfte.

    Da gibt es derzeit auf EU-Ebene deutlich problematischere Aspekte.

  33. Bei der Darstellung sexueller Handlungen tatsächlicher Minderjähriger verlangt diese Richtlinie auch keine bestimmte Intention. Art. 2 b (i) wird nirgends durch sexuelle Zwecke o.ä. eingeschränkt: „Jegliches Material mit Darstellungen eines Kindes, das an realen oder simulierten eindeutig sexuellen Handlungen beteiligt ist“, ist mit einer Besitzstrafbarkeit zu belegen, unabhängig von Zweck, Zusammenhang oder Art und Weise der Darstellung. Das erfasst jede Sexszene, an der Jugendliche beteiligt sind. Es werden nur im privaten Umfeld ein paar Ausnahmen zugelassen (Art. 8).

    Und selbst bei Scheinjugendlichen muss es nicht um Pornographie gehen. „Primär sexuelle Zwecke“ ist wesentlich weiter.

  34. @ blurks: Bei einigen dieser „Teenie Erotik“ Reporte sind auch die Schauspielerinnen minderjährig, von 12-17.

    Die pornographische Intention ist bei Filmen wie „Jungfrauen Report“, u.ä. durchaus vorhanden.

    Mir ist allerdings die Argumentation in vielen deutschen Blogs viel zu defensiv. Man kann
    ( und sollte ) sich immer über ein gewisses Mindestalter streiten, aber man sollte generell die erfolgte Kriminalisierung von „Jugendpornographie“ ablehnen, genauso wie es der deutsche Gesetzgeber bis Herbst 2008 ja auch getan hat. Einfach nur mit dessen Argumenten.

    Wenn man sich jetzt nur auf die Abgrenzung von strafbar/legal fokussiert, übernimmt man ja schon diese absurde Definition.

    Wenns so weitergeht, wird irgendwann der Kika abgeschaltet, weil sich Pädophile daran erregen könnten.

    Von solchen Konferenzen wie „White IT“ usw. halte ich (nichts) mehr. Da sitzen zwar diverse Vereine, die in der Zielrichtung aber völlig gleich sind. Das Ergebnis steht ohnehin schon vorher fest.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.