Volkszählung 2011: „Sie werden kommen“ – Stoppt die Vollerfassung!

Volkszählung 2011

Die Vorbereitungen zur von CDU, CSU und SPD beschlossenen Volkszählung 2011 („Zensus 2011“) laufen auf Hochtouren, die Befragungen haben bereits begonnen.

Aber auch auf der Seite der Volkszählungskritiker und -Gegner tut sich einiges: Neben der Online-Bundestags-Petition, die noch bis zum 16. Dezember mitgezeichnet werden kann, geht vor allem im Arbeitskreis Zensus, einer Initiative des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, die Arbeit weiter. Infomaterial wurde erstellt und kann nun bestellt werden – auch verschiedene Protest-Aufkleber sind mittlerweile erhältlich. Vorträge werden gehalten und können angefragt werden und auch weitere juristische Schritte werden geprüft nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde von 13.000 Menschen aus eher formalen Gründen nicht angenommen hatte.

Michael Ebeling, einer der Köpfe des Protestes gegen die Volkszählung, hat nun auch einen Infospot erstellt, der bei YouTube verfügbar ist:

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Wo liegt eigentlich das Problem bei der Volkszählung?

Die Volkszählung 2011 stützt sich, anders als 1987, vor allem auf die Zusammenführung der Datensammlungen der Meldeämter und der Bundesagentur für Arbeit. Diese werden gespeichert und mit Hilfe von vereinheitlichen Ordnungsnummern verknüpft und mit Daten aus dem gleichzeitig neu erstellten Wohnungsregister zusammengeführt.

Dazu müssen alle Eigentümer von Gebäuden und Wohnräumen detaillierte Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Größe und Ausstattung der Wohnungen und zu den Mietern machen. Ebenso werden etwa 10 Prozent aller Bürger nochmals ausführlich persönlich befragt.

Ein Widerspruch kann nicht eingelegt und die Auskunft darf nicht verweigert werden. Die Datensammlung geht weit über eventuelle Notwendigkeiten einer Volkszählung hinaus und verletzt wichtige Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts z. B. zur informationellen Selbstbestimmung.

  1. Ein Viertel bis ein Drittel aller in Deutschland ansässigen Personen werden zu Zwangsbefragungen aufgesucht und müssen im Einzelfall “Erkundigungen” im familiären und nachbarschaftlichen Umfeld dulden.
  2. Sensible persönliche Daten werden aus zahlreichen Quellen ohne Ihre Einwilligung zusammengeführt. Die Daten von Meldeämtern und Behörden werden somit zweckentfremdet.
  3. Die Zuordnung der zusammengetragenen Daten, also auch der Antworten aus den Fragebögen ist über eine jedem Einwohner und jeder Wohnadresse zugeordneten Nummer möglich. Eine eindeutige, gemeinsame Ordnungsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht 1983 ausdrücklich verboten.
  4. Die Erhebung ist nicht anonym, da Rückschlüsse auf Ihre Identität möglich sind, solange diese Daten existieren. Aus technischer Sicht betrachtet entsteht ein zentral verfügbares Personenprofil aller in Deutschland ansässigen Personen.
  5. Die zentrale Verfügbarkeit der Personenprofile weckt Begehrlichkeiten. Die Datenschutz-Skandale der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass das Missbrauchspotenzial einmal angelegter Datensammlungen enorm ist.
  6. Die Abfrage der Daten laut deutschem Zensus-Gesetz geht über den von der EU geforderten Umfang hinaus, z. B. das Merkmal der Religionszugehörigkeit und die (freiwillige) Frage zur Weltanschauung und zum Glaubensbekenntnis, die insbesondere muslimische Glaubensrichtungen besonders differenziert. So ließe sich zum Beispiel eine Liste von Muslimen in Deutschland erstellen, die ihre Religionszugehörigkeit angegeben haben.

Informieren und mitmachen

Wer ebenfalls nicht einverstanden ist mit der Volkszählung 2011, findet auf www.zensus11.de viele Möglichkeiten, sich weiter zu informieren und mitzumachen (Updates zum Thema gibt es auch auf Twitter unter @zensus11). Protest lebt nicht von stiller Zustimmung, sondern von aktiver Beteiligung. Stoppt die Volkszählung 2011!

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65 Ergänzungen

  1. Die „vereinheitlichten Ordnungsnummern“ sind eine Schimäre. Sie besteht lediglich aus der Zeilennummer der Datenbank, die nicht weiter verwendet wird und keine Rückschlüsse zulässt.

    Hätte das Bundesverfassungsgericht 1983 diesen Begriff so weit ausgelegt wie es der AK Zensus nun tut, hätte es kurzerhand jede staatliche Statistik verboten – das ist aber nicht passiert.

    Im Gegenteil: Volkszählungen sind nach dem Urteil ausdrücklich zulässig, wenn einige Vorgaben erfüllt sind. Der AK Zensus ist daran gescheitert einen Verstoß gegen diese Vorgaben auch nur nahezulegen, weshalb sie mit der Verfassungsklage gescheitert sind.

  2. Hallo,

    ich habe noch nicht viel über das Thema erfahren. Was passiert wenn man befragt wird und einfach keine Angaben machen möchte bzw. sich weigert. Geldstrafe? Wenn man diese nicht akzeptiert/wahrnimmt? Gefängnis?

    Danke sehr!

  3. @torsten und follow:

    theoretisch möglich sind bußgeld oder ein zwangsgeldverfahren.

    bußgeld lt. BStatG theoretisch bis 5000 euro – ja – aber die praxis wird sehr wahrscheinlich anders aussehen. es wird von bußgeldern in der höhe von etwa 150 bis 300 euro geschrieben – wenn überhaupt!

    das zwangsgeldverfahren ist fieser. kann aber durch das einlegen eines widerspruchs zumindest zeitweise verhindert werden.

    ein paar mehr infos dazu im wiki vom ak-vorrat:

    http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Volkszählung#Bußgeld_und_Verwaltungszwang

    und – na klar: das soll abschreckend wirken. und wirkt besonders abschreckend, wenn die mär vom 5000-euro-bußgeld so ungefiltert weiterverbreitet wird.

    -michael.

  4. Follow: Bis zum Gefängnis ist es ein weiter Weg. Zunächst Mal gibt es Pfändungen. Wenn Du dabei den Gerichtsvollzieher angreifst, ist eine Haftsstrafe schon Mal nicht unwahrscheinlich.

    Falls Du es nicht auf Gewalt und Märtyrertum anlegst, ist die Geschichte nach einer Pfändung höchstwahrscheinlich erledigt. BTW: „Bis zu 5000 Euro“ bedeutet nicht „auf jeden Fall 5000 Euro“.

  5. @torsten:

    schimäre = trugbild

    die ordnungsnummer ist in diesem sinne KEINE schimäre sondern wird als genau solche im §13 des zensusgeseztes (ZensG 2011) definiert.

    ich selber bin niemand, der diese ordnungsnummer als personenkennziffer im sinne des volkszählungsurteils bewerten würde.

    aber eine volkszählung, die bis zu vier jahre lang die persönlichen angaben und zusammengetragenen daten aller einwohner mit hilfe dieser ordnungsnummern miteinander verknüpft und zentral speichert halte ich für sehr riskant, um es mal vorsichtig auszudrücken.

    -michael.

  6. michael: Hier werden Ordnungsnummer und Personenkennziffer gleichgesetzt:

    „Die Zuordnung der zusammengetragenen Daten, also auch der Antworten aus den Fragebögen ist über eine jedem Einwohner und jeder Wohnadresse zugeordneten Nummer möglich. Eine eindeutige, gemeinsame Ordnungsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht 1983 ausdrücklich verboten.“

    Wie gesagt: das ist falsch. Und damit fällt letztlich das einzige legal verwendbare Argument gegen die Volkszählung in sich zusammen. Denn auch die potenzielle Rückverfolgbarkeit der Datensätze oder vermeintliche „Begehrlichkeiten“ sind bei keiner Statistik zu 100 Prozent zu vermeiden.

    Die Online-Petition ist viel zu spät — selbst wenn der Bundestag wollte, könnte er darauf nicht mehr wirklich reagieren, bevor es zu spät ist.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Der Kampf gegen die Volkszählung 2011 ist verloren. Man kann sich in einer Märtyrer-Rolle ausleben, oder an echten Verbesserungen arbeiten.

  7. Als Hausbesitzer scheint man ja grundsätzlich persönlich befragt zu werden. Ist denn irgendwo geregelt, dass dies unentgeltlich geschehen muss? Schließlich erbringt man ja eine gewisse Auskunftsleistung und wendet dafür Zeit auf.

    Ich stelle mir vor, dass man auf die Zusendung des Fragebogens mit einem Angebot reagiert, wo die einzelnen Fragen mit Preisen versehen werden. Je persönlicher, desto teurer. Dadurch widersetzt man sich ja ausdrücklich nicht der Befragung.

    Irgend jemand profitiert ja von den Daten, sonst würde man die Befragung nicht durchführen. Da kann man als Befragter natürlich auch mit profitieren wollen.

  8. Tobias: Lustige Idee. Klappt allerdings nicht. Wenn Du einen Beamten mit Humor erwischst, schickt er Dir ein Angebot für ein gleich hohes Bußgeld zurück. Ansonsten ist es wie beim Stimmzettel oder der Steuererklärung: Humor wird nicht gewürdigt.

  9. @torsten

    du hast recht, dass diese aussage von zensus11.de etwas anderes suggerieren mag. es gibt dazu – wie das in diesen fällen immer wieder mal vorkommt – nun mal keine einheitliche interpretation in der diffusen breite der leute auf der mailingliste vom ak zensus.

    ich selber sehe es so, wie vorher schon geschrieben.

    aber ich möchte darauf hinweisen, dass das bundesverfassungsgericht die inhaltlichen punkte der beschwerdedes ak zensus NICHT geprüft hat! die beschwerde wurde aus anderen gründen gar nicht erst zur entscheidung angenommen.

    alleine peter schaar hat auf einen anderen verfassungsbedenklichen punkt hingewiesen, der im beschwerdetext des ak zensus mangels fehlender betroffenheit noch gar nicht aufgetaucht ist: die fehlende anonymität bei den erhebungen der so genannten „sonderbereiche“:

    siehe z.b. wortprotokoll 90.innenausschuss-sitzung zum zensusgesetz, seite 15:
    http://www.zensuskommission.de/docs/Wortprotokoll_Innenausschuss.pdf

    (er hatte es auch einmal auf einer stellungnahme auf den seiten des bfdi geschrieben, der link dahin ist aber inzwischen nicht mehr funktionstüchtig.)

    falls dich weitere meiner persönlichen gründe für ein kritisches betrachten der volkszählung interessieren:
    http://vobo11.de/gruende%20gegen%20die%20volkszaehlung%202011.pdf

    -michael.

  10. Wenn ich mich bei der Petition registriere, dann bin ich doch auch wieder mit Adresse erfasst. Was macht man denn jetzt?

  11. michael: Bitte keine Legenden aufbauen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage nicht aus vagen formellen Gründen abgelehnt, sondern wegen offenkundiger Unbegründetheit.

    Die Richter haben die Beschwerde sehr genau gelesen und darauf den Schluss gezogen: „Dementsprechend beantragen sie auch, dieses Gesetz als solches, nicht einzelne seiner Regelungen, für mit den Grundrechten unvereinbar zu erklären.“ Oder anders formuliert: die Klage richtet sich nicht gegen die Volkszählung 2011, sondern schlichtweg gegen jede Volkszählung. Und zu dem Komplex hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1983 entschieden.

    Man kann an der Ausführung der Volkszählung sicher viele Details kritisieren, aber das Mittel der Volkszählung ist nun Mal legal und abgesegnet. Weder Peter Schaar noch Thilo Weichert haben im Endergebnis irgendeinen Zweifel gelassen, dass die Volkszählung an sich legal ist.

  12. Grundsätzlich habe ich nichts gegen eine Volkszählung, solange sie auch als solches durchgeführt und verwendet wird.
    Alles was diesen Rahmen sprengt ist keine Volkszählung mehr, sondern eine Verdummung der Bürger um an jede Menge Daten zu kommen. – Dagegen habe ich ganz entschieden etwas!!! –

  13. @torsten:

    „Bitte keine Legenden aufbauen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage nicht aus vagen formellen Gründen abgelehnt…“

    das habe ich nicht behauptet.

    wen’s interessiert: bitte die gründe des BVerfG genau lesen (punkte 1a und 1b):
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100921_1bvr186510.html

    „Weder Peter Schaar noch Thilo Weichert haben im Endergebnis irgendeinen Zweifel gelassen, dass die Volkszählung an sich legal ist.“

    zu peter schaar:
    siehe meine quellenangabe oben

    zu thilo weichert:
    zugegeben – als illegal hat er die volkszählung nie bezeichnet. er hält sie allerdings trotzdem für bedenklich.

    siehe z.b.
    http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=me&dig=2010%2F07%2F10%2Fa0017

    und um das klarzustellen (siehe auch meinen link vom vorigen posting):

    ich bin nicht grundsätzlich gegen eine volkszählung, gegen statistiken und schon gar nicht gegen die menschen, die damit zu tun haben oder diese umsetzen (müssen).
    aber eine volkszählung in der aktuellen form halte ich für schwer bedenklich bis falsch.

    und falls ich mit meiner derzeitigen einschätzung falsch liege, lasse ich mich (hoffentlich, wenn auch nicht gerne :) ) eines besseren belehren – sicherlich bin ich nicht der weisheit letzter schluss…

    -michael.

  14. michael: Dass Du den Zensus 2011 nicht für richtig hälst, bleibt Dir unbenommen. Aber die legalen Argumente sind jetzt ausgetauscht und das oberste Gericht hat entschieden.

    Was bisher schmerzlich fehlt: Alternativvorschläge. Regierungshandeln und unser gesamtes Zusammenleben beruht auf Daten. Gerade bei Großprojekten wie Transrapid oder Stuttgart21 sehen wir, wie fragwürdig die rein projektbezogene Datenerhebnung doch ist.

    Wie soll man einen vernünftigen Rahmen mit Rahmendaten schaffen? Wir wissen nun, was wir vor 20 Jahren nicht wussten: Mikrozensus und Co reichen dazu nicht aus, sie weichen immer weiter von der Realität ab. Was also tun?

    1. Torsten: Das BVerfG hat die Beschwerde wegen mangelhafter Begründung *nicht* zur Entscheidung angenommen. Das BVerfG hat inhaltlich nicht über die Volkszählung 20111 entschieden.

      Grüße,

      Werner

  15. Wenn man so einen informierenden Text schreibt, wäre es _evtl_ auch ganz sinnvoll, mal Belege für die aufgestellten Behauptungen zu liefern.

    Z.b. für die Aussage, dass das BVerfG in seiner Entscheidung von 1983 diese Ordnungsnummern ausdrücklich verboten hat. Ich hab dazu nur eine Reihe von Webseiten und Blogs gefunden, die diesen Satz fast wörtlich voneinander übernommen haben. Das mal so als Ansatzpunkt.

    Oder z.b. das ganze Prozedere, welche Datenbanken wie zusammengeführt werden. Woher kommen diese Informationen? Direkt aus dem Gesetz? Dann zumindest mal einen Link auf den entsprechenden Paragraphen setzen. Behauptungen aufstellen und den Leser dann hinterhergooglen lassen ist jedenfalls ziemlich schlechter Stil.

    Übrigens, Schlagwörter fett zu drucken trägt auch nicht gerade zur Neutralität eines Artikels bei.

  16. Michael, ich kann mich Deiner Meinung voll anschließen. Solange man die IT-Technik nicht im Griff hat und wirklich sicher ist, sie neuer Personalausweis, sind diese neuen Daten durch die sogenannte Volkszählung auch nicht sicher.

    Ich werde nur Daten preisgeben, die einer ordentlichen Volkszählung entsprechen. Allen anderen Daten verweigere ich mich – egal was kommt!

  17. @Seeräuberin
    Soll deine Kritik ein Witz sein?

    „Heteronormativität beschreibt eine Weltanschauung, die Heterosexualität als soziale Norm postuliert.“

    Es ist auch eine soziale Norm, sonst würde es keine Menschen geben. So ein Bullshit, sry aber gibt andere Probleme, als die Darstellung einer Standardfamilie auf irgendwelchen Bildchen, in diesem Lande. m(

    @Topic
    Mich würde ja interessieren, ob man „richtige“ Angaben machen muss.. und ich persönlich finde es wirklich bedenklich wenn der Staat in meine Intimstphäre eindringt.

  18. Ich bin ein Gegner von Vorratsdatenspeicherung, Sicherheitshysterie etc., aber eine Volkszählung steht unter ganz anderen Vorzeichen. Sie sorgt dafür, dass staatliche Planung (z.B. im Sozialsystem) eine verlässliche Datengrundlage hat und gibt damit die Möglichkeit, die Bevölkerung zielgerichteter zu versorgen und Steuergelder effektiver und gerechter einzusetzen. So lange die rechtlichen Einschränkungen zur Verwendung der Daten eingehalten werden, die u.a. vom BVerfG aufgestellt wurden, habe ich keine Bedenken bezüglich des Zensus.

    Ich ärgere mich eher über die polemische Art und Weise, in der Florian Altherr unter Bezugnahme auf den AK Zensus die Befragung darstellt. Über den Nutzen wird hier nicht im geringsten berichtet. Interessant, dass der Autor sich in seinem Blog als Social-Semantic-Web-Begeisterten darstellt (automatische Verarbeit- und Zusammenführbarkeit von persönlichen Daten!) und gleichzeitig ein Problem mit einem Makrozensus hat…

  19. @no0ne

    §18 ZensG definiert die „auskunftspflicht“.

    hier ist das zensusgesetz nachzulesen:
    http://www.zensus2011.de/uploads/media/Zensusgesetz_2011.pdf

    du musst demnach alle dir im rahmen der volkszählung gestellten fragen beantworten, vollständig und wahrheitsgemäß.

    einzige ausnahme: die „freiwilligkeit“ der frage zur weltanschauung, gemäß testfragebogen zur „haushalte-befragung“ unter
    http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Zensus2011FragebogenEntwurf.pdf
    ist das die frage nr. 8.

    wobei selbstverständlich auch die nichtbeantwortung dieser frage eine art information, ein datum darstellt. deswegen setze ich die „freiwilligkeit“ immer in anführungszeichen.

    -michael.

  20. no0ne: Natürlich ist man gesetzlich verpflichtet korrekte Angaben zu machen. Einige der Dinge, die Michael oben kritisiert dienen ja dazu Falschangaben auszusortieren.

  21. @Seeräuberin
    „Soll deine Kritik ein Witz sein?“
    Nein.

    „Es ist auch eine soziale Norm, sonst würde es keine Menschen geben.“
    Auch ohne Norm wären vermutlich die meisten hetero (und auch wer nicht hetero ist, kann sich mittlerweile fortpflanzen.)

    „So ein Bullshit, sry aber gibt andere Probleme, als die Darstellung einer Standardfamilie auf irgendwelchen Bildchen, in diesem Lande. m(“

    Ja danke, darüber bin ich mir mehr als im Klaren. Aber es gibt wenige Probleme in diesem Land, die sich so leicht lösen lassen wie so ein Bildchen.

    1. @Bernd Henneberg
      Was reden Sie da eigentlich? Natürlich ist es das nicht.
      Und was haben Sie davon? Woher soll ein planender Sozialstaat seine Bevölkerungsdaten bekommen? Aus der Zeitung? Oder sind Sie der Meinung, der Staat braucht rein gar nichts über seine Bevölkerung zu wissen – Hauptsache er kommt seinen Pflichten der sozialen Daseinsvorsorge nach.
      Solch eine Haltung wie die Ihre ist doch nur noch als infantil zu bezeichnen.

  22. Ich liefere Daten für eins der weltweit grössten Marktforschungsinstitute. Würden wir mit der gleichen Akribie antreten, wie die statistichen Ämter, die versuchen auch noch den letzten Sonderfall exakt zu erfassen, dann kämen wir nie zu einem Ergebnis. Selbstverständlich erheben wir auch nicht den kompletten Markt, sondern machen nur einen „Mikrozensus“. Was für die Privatwirtschaft reicht, soll auch für den Staat gut genug sein. Die Vollerfassung der Bevölkerung ist für den angestrebten Zweck vollkommen unverhältnismässig. Man muss sich bewusst machen: Es geht um Statistiken! Sicherlich geht es beim Länderfinanzausgleich um viel Geld. Wenn allerdings die statistisch zu erwartende Differenz am Ende für Statistikkosten draufgeht, war das auch nicht im Sinne des Erfinders.

  23. Ernest Over:
    Ja du hast recht, diese Daten sollen schon einem bestimmten Zweck dienen.. das Problem ist einfach, dass die Daten nicht wirklich anonymisiert sind. Du machst dich nackig vor dem Staat und der Missbrauch deiner Daten ist somit vorprogrammiert.
    Wenn es nur um Statistik geht, bzw eine Zählung, dann sollte es irrelevant sein wie man heißt oder wo man wohnt, etc.

  24. Ein Mensch: Es ist ein Unterschied ob man einem Kunden verkauft, was er gerne hören will oder ob man staatliches Handeln plant.

  25. no0ne: wie willst Du ohne Name oder identifizierende Daten Doppelzählungen verhindern? Und wie willst Du die Leute zählen, die nicht schon korrekt gemeldet sind?

    Diese Daten sind absolut notwendig um eine Volkszählung durchzuführen. Der entscheidende Punkt ist: wann werden sie von den übrigen Daten getrennt?

  26. Ich bin auch Kritker der Volkszählung, aber das Video finde ich unerträglich. Es setzt im Bild ein einziges gestalterisch-dramaturgisches Mittel ein, das Ein- und Ausblenden von Schrift mit stets gleichen Übergangseffekten, und fügt eine dramatisch klingende Musik-Geräusch-Mischung hinzu, die von Anfang an eine emotionale Reaktion auslösen soll, anstatt diese den Zuschauern nach Aufnahme der Inhalte zu überlassen. Und dazu diese fürchterliche, pseudo-hippe, Lesbarkeit verringernde Kleinschreibung. So erreicht man Bestätigung bei denen, die bereits die eigene Meinung teilen, aber man vermittelt wenig Inhalte (u.a. weil aufgrund der Länge die Aufmerksamkeit sinkt). Bitte mehr didaktische Bemühungen, mehr Ergebnisoffenheit und mehr Einfälle, anstatt so wenige Ideen so sehr in die Länge zu ziehen.

  27. Torsten: Man könnte z.B. die Steuernummer nehmen und sobald die Daten in der Datenbank sind, einfach die Spalte mit den Steuernummern löschen bzw. durch neue IDs von 1-x ersetzen. Die Steuernummer hätte noch den Vorteil, dass keine Verwirrung durch gleich lautende Namen (Peter Müller) entsteht.

    Nur das Problem bleibt meiner Meinung nach einfach, da die „Anonymisierung“ erst am Ende gemacht wird, gibt es ja vorher eine vollständige nicht-anonyme Datenbank, die auch garantiert irgendwo so bestehen bleibt und weggesichert wird, auch wenn man offiziell mit den anonymen Daten arbeiten wird. Ich denke zumindest der Verfassungsschutz und der BND werden eine Kopie der nicht-anonymen Datenbank bekommen. Zur Not auf dem kleinen Dienstweg über eine externen Datenträger oder so.

    Leider gibt es auch keine neutrale Instanz die die Herrschaft über diese Daten haben könnte um so die „wirkliche“ Anonymisierung der Daten sicherstellen zu können.

    Natürlich ist mir vollkommen klar, welche Vorteile der Zensus für den Staat und die Verwaltung usw. bringt, andrerseits sollte man auch die Sorgen der Bürger ernst nehmen. Gerade in diesen kritischen Zeiten und wo Datenschutz eher mit Täterschutz gleichgesetzt wird und das Datenschutzgesetz eher ein zahnloser Tiger ist.

  28. noOne: was wäre damit gewonnen: die Steuernummer ist noch invasiver als Name/Geburtstag und trägt die bereits vorhandenen Fehler mit sich, die die Volkszählung beseitigen soll.

    Zudem: wenn die Steuernummer als Zurodnungskriterium für jeden Zweck genutzt wird, dann ist sie endgültig die Personenkennziffer, die wir nicht wollen.

  29. noOne: PS: Was hält Bundesverfassungsschutz und BND davon ab schon heute die Datenbanken abzukopieren und selbst mit der GEZ-Datenbank zusammenzuführen? Wenn Du allen stattlichen Stellen per se Missbrauch unterstellst, dann sind Gesetze jeder Art sinnlos.

  30. torsten schrieb:
    \Dass Datenbanken zusammengeführt werden, ist das Grundprinzip der “registergestützten Volkszählung”.\
    und
    \Diese Daten sind absolut notwendig um eine Volkszählung durchzuführen. Der entscheidende Punkt ist: wann werden sie von den übrigen Daten getrennt?\

    genau.

    und das ist meiner meinung nach einer der großen fehler gewesen, dass man sich nämlich offiziell in 2006 (und durch das vorherige schaffen von fakten wahrscheinlich schon sehr viel früher) auf den \registergestützten zensus\ festgelegt hat. dann kommt man nämlich nicht mehr drum herum, die angaben auf eine gewisse zeit hin nicht-anonymisiert zu speichern und zu behandeln.

    dazu peter schaar:

    \Die Frage ist, inwieweit hier überhaupt nach Alternativen gesucht wurde. Mir ist eigentlich nicht zu Ohren gekommen, dass man hier versucht, mit anderen Erhebungsmethoden zu arbeiten, mit einer anonymisierten oder pseudonymisierten Zählung. Auch das wäre z.B. eine Möglichkeit gewesen. Eine Pseudonymisierung würde bedeuten, dass für die Zusammenführung der Daten generell nicht der Name verwendet wird, sondern ein Pseudonym, das durch ein mathematisches Verfahren erzeugt wird. Dann wäre die Möglichkeit der nachträglichen Korrektur auch sehr viel einfacher. Diesen Weg ist man nicht gegangen, sondern man ist den einfachsten Weg gegangen, indem man sagt, wir wollen dort eine namentliche Erfassung, dann allerdings mit einer frühzeitigen Löschung. Das ist der Weg, den man hier gehen will. Ich halte den für bedenklich.\

    quelle: wortprotokoll 90. innenausschuss-sitzung, seite 30

    http://www.zensuskommission.de/docs/Wortprotokoll_Innenausschuss.pdf

    -michael.

  31. Weil sich da mal wieder ein paar Luschen das Geld für einen fähigen Anwalt sparen wollten.

    Wie immer!

    Doch Geiz ist eben nicht geil.

    1. Sylvie: Einer der Gründe: Es waren nur noch zwei Wochen Zeit für die Erstellung der Verfassungsbeschwerde. Und ja, die Anwältin ist selbstverständlich für die Erstellung der Verfassungsbeschwerde angemessen bezahlt worden.

  32. und das ist meiner meinung nach einer der großen fehler gewesen, dass man sich nämlich offiziell in 2006 (und durch das vorherige schaffen von fakten wahrscheinlich schon sehr viel früher) auf den \registergestützten zensus\ festgelegt hat. dann kommt man nämlich nicht mehr drum herum, die angaben auf eine gewisse zeit hin nicht-anonymisiert zu speichern und zu behandeln.

    Ich sehe da keinen durchschlagenden Vorteil der nicht registergestützten Volkszählung. Dort müssen die Daten ja auch mal vorgelegen haben und im Zweifel müssen hier größere Eingriffe vorgenommen werden um die systematischen Mängel auszugleichen. Zudem: ohne Registerzugriffe wird es deutlich teurer.

    Pseudonyme Erhebungsmethoden sind ja ganz spannend, aber ein mathematisch erzeugtes Pseudonym ist auch wieder relativ einfach rückverfolgbar. Gibt es da irgendein Referenzmodell, das irgendwo auf der Welt mal erfolgreich ausprobiert wurde?

  33. @Werner

    Ob die Dame angemessen bezahlt wurde, war nicht meine Sorge.

    Vielmehr sollte man die Fähigkeit überprüfen.

    Ein guter Anwalt bringt eine Verfassungsklage wasserdicht auf den Weg. Gerade bei dieser Wichtigkeit und Eile sollte man als Anwalt doch die Krawatte festzurren. Klage beim Bundesverfassungsgericht und dann als Moorleiche enden??

    Und dann auch noch bezahlt werden????

    Aber Hallo.

  34. torsten schrieb:

    „Ich sehe da keinen durchschlagenden Vorteil der nicht registergestützten Volkszählung. Dort müssen die Daten ja auch mal vorgelegen haben und im Zweifel müssen hier größere Eingriffe vorgenommen werden um die systematischen Mängel auszugleichen. Zudem: ohne Registerzugriffe wird es deutlich teurer.“

    das ist beides so nicht richtig:

    die vollbefragung ohne registerunterstützung hat genau den vorteil, dass die daten nach der befragung sofort und unwiederbringlich anonymisiert werden können, z.b. in form einer blockweisen anonymisierung wie in den 80ern.

    ich will damit nicht unbedingt sagen, dass das eine tolle sache wäre und die probleme mit den heutigen technischen möglichkeiten, re-identifizierungen vorzunehmen, betrifft ebenfalls das eine wie das andere verfahren. aber es ist hinsichtlich der unmittelbaren anonymisierung eindeutig datenschutzfreundlicher.

    zu den kosten:

    seit anfang dieses jahrtausends (zumindest ab 2002) wird in statistischen zeitungen immer wieder behauptet, dass ein registergestützter zensus günstiger wäre.

    siehe z.b. artikel aus „wirtschaft und statistik“, ausgabe 8/2004, seite 814 und 829:
    http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikationen/Querschnittsveroeffentlichungen/WirtschaftStatistik/Monatsausgaben/WistaAugust04,property=file.pdf

    demnach würde eine volkszählung nach „bewährtem“ modell (vollbefragung) nunmehr 1.020 millionen euro kosten.

    dort heißt es auch, eine volkszählung nach dem jetzt tatsächlich angewendeten prinzip würde 315 bzw. 336 millionen euro kosten.

    die tatsächlichen kosten sind aufgrund verschiedenster gründe (z.b. anhebung der stichprobe von 7% auf 9,65%) auf bis jetzt (offiziell verkündete) 750 millionen euro angestiegen.

    quelle: http://gestern.nordbayern.de/artikel.asp?art=1249409&kat=30

    und dabei sind die vollständig entstehenden kosten in den kommunen nicht vollständig eingerechnet (siehe etliche diskussionen im rahmen der ausführungsgesetzgebungsverfahren allen 16 bundesländern).

    und ich glaube nicht, dass es dabei bleiben wird…

    -michael.

  35. Ihr seid unfähig, und die Volkszählung kommt.

    Dummheit und Unfähigkeit muß betraft werden.

    Hört auf zu jammern, das hat schon 87 nichts gebracht. Die Volkszählung kommt, ich bin da Realistin.

    Das Vorhaben war seit fünf Jahren bekannt.

    Wer jetzt jallert und dann auch noch eine unterirdische Klage beim Bundesverfassungsgericht einreicht, der hat es doch nicht besser verdient, als gezählt zu werden. Gibt es da auch Formulare für Deppen?

  36. michael: Und wo ist die Vergleichsgröße für die klassische Volkszählung? Ich spekuliere Mal, die Kosten wären auch auf das 1,5-fache angestiegen.

  37. Arm und verschuldet zu sein hat auch seine Vorteile: Sollte mein Schweigen beim Zensus mit einem Bußgeld belegt werden, dann können die sich bei meinen Gläubigern ganz hinten anstellen. Und wird mir mit Gefängnis gedroht: Na fein, denn das bedeutet ein bequemes Bett, mehr Sex und besseres Essen!
    WÄHLT!—MICH!!—AUS!!!

  38. Tach zusammen!

    Als ob der Mikrozensus etwas neues wäre.Ich habe in 2010 nach 2009 schon zum zweiten mal den Fragebogen bekommen.Offiziell nennt er sich „Stichprobenerhebung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt.“

    Zum ersten mal hörte ich davon vor 6 Jahren,als ein Bekannter ihn bekam.Und glaubt mal nicht,daß sie nur wissen wollen wer wie wohnt oder wer wiele Wohnungen hat.Da gibt es Fragen wie

    „Haben Sie in der vergangenen Woche von Montag bis Sonntag eine Stunde oder länger gegen Bezahlung oder als Selbstständige/-r gearbeitet?“

    „Aus welchem Grund haben sie vergangene Woche nicht gearbeitet?“

    „Auch wenn man nicht hauptsächlich erwerbstätig ist…..,kann man nebenbei etwas arbeiten um Geld hinzuzuverdienen.Haben sie in der vergangenen Woche eine bezahlte Tätigkeit
    oder einen Nebenjob ausgeübt?“

    Fragen zum früheren Arbeitgeber,zur Berufsausbildung,dem Verdienst,zur Arbeitssuche,warum man zur Zeit nicht arbeitet,etc… Erst ab Frage 168 geht es um Fragen zur Wohnsituation.Im beigelegten Gesetzestext steht,daß diese Befragungen „stichprobenartig“ bereits seit 1991! durchgeführt werden.Also gibt es bereits seit fast 20 Jahren regelmäßig eine „kleine Volkszählung“.Selbstverständlich muß man auch seinen Namen angeben.

    Zuerst habe ich es tapfer ignoriert,bis ich vorgestern per Postzustellungsurkunde einen Bescheid über eine Zwangsgeldandrohung über Euro 150;- bekam.Bei Nichtzahlung wird Pfändung bis hin zur Ordnungshaft angedroht.

    Tja,in den Knast würde ich ja gehen,aber 150 Euro sind ne Menge Geld für mich,und durch die Ordnungshaft wird diese Forderung ja nicht aus der Welt geschafft. Also werde ich wohl in den sauren Apfel beißen.Ich werde allerdings ein Zusatzblatt einkleben,in dem ich mein bevorzugtes Badegel,meine Abneigung gegen Oliven und Verblödungsfernsehen und weiteres angebe. Und ich klebe das so ein,daß sie es nicht einfach entfernen und wegwerfen können,ohne andere Daten zu zerstören.Ja,ich weiß,aber ein bißchen muß man sie schon ärgern.

    Eine kleine Anedote dazu noch. Ich kenne drei weitere Personen,die am Mikrozensus teilnehmen müssen. Daß alle Personen Hartz 4 beziehen muß reiner Zufall sein…

    AchimM

  39. Was regen wir uns auf, es wird gegessen was auf den Tisch…äh gemacht was gesagt wird…so sind wir Deutschen nun mal und das wissen unsere Politiker….!!
    Wir sind ein Volk…das war mal vor der Wende…;)

  40. @Daniel
    „Ich bin ein Gegner von Vorratsdatenspeicherung, Sicherheitshysterie etc., aber eine Volkszählung steht unter ganz anderen Vorzeichen. Sie sorgt dafür, dass staatliche Planung (z.B. im Sozialsystem) eine verlässliche Datengrundlage hat und gibt damit die Möglichkeit, die Bevölkerung zielgerichteter zu versorgen und Steuergelder effektiver und gerechter einzusetzen. So lange die rechtlichen Einschränkungen zur Verwendung der Daten eingehalten werden, die u.a. vom BVerfG aufgestellt wurden, habe ich keine Bedenken bezüglich des Zensus.“

    Im Prinzip sehe ich das mit zwiegespaltener Meinung.. Sicherlich ist es hilfreich, durch eine Volkszählung die Bevölkerung zielgerechter zu versorgen und Steuergelder anderweitig einzusetzen. Aber wenn es doch nur darum geht, sinnvoller und effektiver dem Bürger unter die Arme zu greifen (Sozialsystem), wieso muß ich dann meine persönlichen Eigentumsverhältnisse preis geben? Und ist es für eine Volkszählung wirklich wichtig, eine genauestens detailierte Befragung durchzuführen? Wo hilft das dem Sozialsystem, eine Lösung für Sozialprobleme zu finden?
    Wofür muss man ggf. Zwangsbefragungen durchführen, um das familien- und nachbarschaftliche Verhältnis zu durchleuchten? Was haben, lapidar gesagt, meine Nachbarn mit mir zu tun?
    Es mag durchaus sein, dass meine Meinung etwas laienhaft ist, aber eine „Volkszählung“ sollte sich auch genau so abspielen, wie es das Wort schon beschreibt…!! Als Zählung und nicht als Unterstützung des Vorhabens den „gläsernen Bürger“ zu erschaffen.

  41. Als transparenter (durchsichtiger) Mensch zu existieren hat auch irgendwie seine Vorteile. Gegenüber anderen und auch sich selbst
    hat mann / frau etc. irgendwie den absoluten Durchblick. Der Aus-
    tausch von Informationen zu seiner eigenen Person mit Ämtern,
    Ärzten, Arbeitgeben, etc. (die Liste läßt sich bis in´s unendliche
    fortsetzen), ist somit überflüssig. Für den anderen ist mann / frau,
    etc. ohnehin durchschaubar. Und last not least, die Sonnenstrahlen
    brechen physikalisch gesehen in den vielfältigsten Spektralfarben.

    Das macht doch optisch gesehen den gläsernen Menschen doch
    bei aller Transparenz noch ´was bunter. .

    1. Naja man sollte damit vorsichtig sein. Im Grunde ist das schon so eine Sache mit dem gläsernen Menschen. Klar sind heute fast alle durch das Internet etc. absolut durchleuchtbar geworden, aber deswegen muss das noch lange nciht gut sein. Wenn man in die Geschichte der Volkszählung schaut, sieht man dass früher viel mehr Menschen dagegen auf die Straße gegangen sind. Es liegt eben daran, dass man sich heute an wie du ja auch an den gläsernen Menschen gewohnt hat. Es ging früher aber auch ohne und man sollte nciht vergessen, dass hinter solchen Daten auch Macht steckt, jemanden sehr genau beurteilen zu können.

  42. die optimale volkszählung wäre die, wo wirklich NUR das volk gezählt wird

    bsp.
    wohnung A: 4 personen davon 2m und 2w davon 1w über 18 jahre 1w und 2m unter 18 jahre

    wohnung B: 6 personen davon 2m und 4w davon 1m und 2w über 18 jahre 1m und 2w unter 18 jahre

    alles was religion, bildung, migration, beruf und co. anbelangt hat in einer volkszählun (im sinne des wortes) nichts zu suchen

    aber egal wie wir uns heute drehen und wenden JETZT ist es viel zu spät dagegen auf zu begehren – den zug haben wir verpasst

  43. 1) Wie ist es eigentlich, wenn man in den Fragebögen falsche Angaben macht?

    2) Im Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung lautet eine Frage: „Geben Sie bitte Vor- und Nachnamen von bis zu zwei Personen an, die am 9. Mai 2011 in der Wohnung wohnen.“

    „bis zu zwei“ bedeutet: maximal zwei, also könnte ich auch die Angaben von NULL Personen machen und gar nichts eintragen, oder?

    3) Warum wird bei gemeinsamem Wohneigentum von (heterosexuellen) Paaren nur der Mann angeschrieben? Besteht Grund- und Wohnungseigentum für Frauen im 21. Jahrhundert auch dann nicht, wenn sie im Grundbuch eingetragen sind?

    4) Weiß jemand, ob die Fragebogen-Nr. und die Gebäude-ID irgendwelche Kennziffern zum Geschlecht der Person/des Eigentümers enthält? Laut Unterlagen handelt es sich jeweils um „frei vergebene“ Nummern. Stimmt das?

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