Urheberrechts-Abmahnungen: Zypries empfiehlt Papierkorb

Bei Abmahnungen in Sachen Urheberrecht, die immer fleißiger von Anwälten im Umfeld der Rechteindusrie als neues Geschäftsmodell entdeckt werden, hat unsere ehemalige Justizministerin Brigitte Zypries laut der Hannoversche Allgemeine einen pragmatischen Vorschlag gemacht:

…aber auch auf Auswüchse wie Abmahnfirmen, die für die zugegeben unlautere Nutzung fremder Katzenfotos auf der eigenen Homepage Abmahnungen und Anwaltskosten dafür in vierstelliger Summe verschicken. So etwas solle man stets wegschmeißen, sagte Zypries, reagieren müsse man erst auf einen Mahnbescheid.

Die Frau muss es wissen, denn immerhin hat sie die Urheberrechtsgesetzgebung und ihre Durchsetzung zu verantworten, die die Basis für diese Massen-Abmahnugen sind. Aber bevor das jetzt unbedarfte Opfer einer Abmahnung auch machen – Was sagen die mitlesenden Juristen zu diesem neuen Vorschlag? Sollte man Frau Zypries vertrauen oder bringt das Ärger?

Update: Nico Lumma weist in den Kommentaren daraufhin, dass der HAZ-Artikel in mehreren Stellen fehlerhaft sei und auch dieser Abschnitt nicht stimmen würde. Zypries habe Rechnungen gemeint, die man zugeschickt bekommt, obwohl man keine Dienstleistung genutzt habe. Ich habe das Büro von Brigitte Zypries mal angemailt und nachgefragt.

Update: Stand 17 Uhr hab ich immer noch keine Antwort auf meine Mailanfrage, die ich gegen 9 Uhr abgeschickt habe.

Und nochmal Update: Der Autor hat in einen Kommentar auf den schon von Nico Lumma hingewiesenen Fehler korrigietrt und sich entschuldigt. Von Brigitte Zypries Büro habe ich auf meine Anfrage bezüglich des Artikels leider nichts gehört.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

56 Ergänzungen

  1. Anwälten wird dieser Vorschlag sicherlich nicht gefallen, da sie dann weniger verdienen. Anwälte raten immer, einen Anwalt zu konsultieren.

    Der Vorschlag ist aber mit Sicherheit nicht neu. Ich verfahre mit diversen Abmahnungen bereits seit Jahren so. Scheine dafür allerdings ein Händchen zu haben, da bei denen auch nie wieder etwas kam.

    1. Hallo David,
      Du hast vollkommen Recht.
      nicht das Urheberrecht ist das Problem, sondern die Anwälte mit der Rechtssprechung zusammen.
      Aus welchen Gründen wird ein Mensch zu Anwalt.
      Gewiss nicht aus Menschenliebe. Wo zwei streiten, da wird gleich ein Anwalt empfohlen, und zwar von den Anwälten selbst. Ich kenne persönlich mehrere von dieser Sorte. Man sollte sie hören, wenn sie untereinander sind. Hauptsache sie „ergaunern“ sich die Vollmacht und das Geld ist schon verdint. Wie bei den Politikern. ( Vor und nach den Wahlen )Sie hören zuerst zu, dann machen sie dir Angst,dann machen wieder HOffnung, dann bitten um die Vollmacht und Anzahlung, und mit der Rechnung und dem Urteil kommt dann die kalte Dusche, mit der Begründung, „der Vorsitzender hat nicht verstanden worum es geht, aber wir gehen in die Berufung“ Zum Schluss zahlt man entweder den eigenen oder den gegnerischen, und die Gerichtskosten dazu, aber dein geld ist so oder so weg. Was bleibt ist der Stress und die Erfahrung. Rat geben ist genauso problematisch, wie das ganze System, der dazu da ist, um den mit Angst befüllten Büreger auszunehmen. Und der Mensch ist so gestrickt, dass er lieber gleich zahlt um Ruhe zu haben, oder zum Anwalt zu rennen, weil er in dem den Helfer sucht. und das nutzen sie sofort aus. Das gibt der Brange natürlichen Schub in die Abmahnabteilung umzusteigen, denn bekanntlich mit der Angst kann man gut Geld machen.

  2. Wegschmeißen ist bei sowas grundsätzlich schlecht.

    Es stimmt, man muss erst auf eine Mahnung reagieren, doch die Kosten werden steigen, und die meisten Abmahner sind bereit das ganze vor gericht auszutragen, solang es nichts illegales ist.

    Somit: Anwalt fragen. Das ist immer die günstigste Lösung.

  3. Keine Ahnung wie das bei Katzenfotos läuft, in Filesharing-Angelegenheiten folgt auf die Abmahnung meist eine einstweilige Verfügung. Da wird von Ignoranz dringend abgeraten.

  4. Die meisten Urheberrechtsverletzungen dürften ohnehin nur Bagatellen sein. Ich kenne das selbst aus meinem Umfeld, da bekommen die Eltern Post vom Abmahnwahnanwalt, weil ihre Kinder (meistens Jugendliche) sich das eine oder andere Album/Lied heruntergeladen haben, nach dessen Kauf sie in spätestens drei Jahren glücklich wären, es losgeworden zu sein.

    Hier werden nicht die wirklich großen Fische gejagt, weil das anstrengender ist, weil sie schwieriger zu kriegen sind, besser ihre Rechte kennen und sich womöglich noch wehren. Da krallt man sich lieber einen Jugendlichen oder eine kleine Familie, den/die man dann bis zur Bewusstlosigkeit melken kann. Außerdem macht es sich besser, wenn man mehr von diesen hochkriminellen Urheberrechtsterroristen vorweisen kann. Bei den paar professionell organisierten Urheberrechtsverletzern sähe die Sache ja noch lange nicht so dramatisch aus.

  5. Ich bin zwar kein Anwalt und möchte ungern einer ehemaligen Justizministerin widersprechen, aber der Tipp, Abmahnungen zu ignorieren, ist nicht empfehlenswert! Mit etwas Pech droht eine einstweilige Verfügung oder eine (teure) Unterlassungsklage. Kurz: Gar nicht zu reagieren kann schnell teuer werden.

    Ich empfehle nach einer Abmahnung a) Ruhe zu bewahren und b) die Lektüre der einschlägigen Foren und des Ratgebers Wegweiser Abmahnung (PDF).

    Anschließend kann man immer noch entscheiden, ob man mit dem Schriftverkehr einen auf Urheberrecht & Internet spezialisierten Anwalt beauftragt. Für eine so genannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ (deren Abgabe sich in der Regel empfiehlt, ist das nicht unbedingt nötig. Die der Abmahnung beiligende originale Unterlassungserklärung sollte man in der Regel nicht abgeben!

    Auf der anderen Seite kursieren Gerüchte, dass eine anwaltliche Vertretung die Chance, nichts mehr von der Gegenseite erhöht. Das unterstellte Geschäftsmodell entsprechender Dienstleister funktioniert am besten bei „Opfern“, mit denen man möglichst wenig Aufwand hat.

  6. @David: Oh, auch als Nichtanwalt rate ich Betroffenen, die unsicher sind, in der Regel dazu, einen Anwalt zu konsultieren.

    Man kann sich das Wissen, wie man reagieren sollte, zwar auch anlesen, aber das liegt – gerade unter Stress – ja auch nicht jedem.

    Bei einem spezialisierten Anwalt bekommt man für weniger als 100 Euro (Erstberatung & ModUe) jemand der sich auskennt und die Gegenseite (durch den Schriftwechsel) die Ansage, dass es leichtere Opfer gibt.

    So schlecht angelegt ist das Geld also nicht.

  7. Es kommt darauf an, ob man eine Urheberrechtsverletzung begangen hat oder nicht. Im zweiten Fall: Kein Problem. Im ersten Fall ist irgendeine Reaktion Pflicht. Zumindest sollte man die Urheberrechtsverletzung beseitigen, indem man beispielsweise das Foto von der Homepage entfernt, sonst kann es teuer werden.

    Was die Abmahnung selbst angeht: Wenn die Werte wirklich extrem hoch sind, kann man über eine modifizierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung nachdenken. Aber damit wäre ich extrem vorsichtig, weil man sich damit eben tatsächlich verpflichtet, in Zukunft eine solche Verletzung nicht mehr vorzunehmen. Beim nächsten unüberlegten Handeln wirds dann teuer.
    Daher: Eine solche modifizierte Unterlassungserklärung sollte wirklich nur dann abgegeben werden, wenn die Rechtsverletzung absolut eindeutig ist und man keine andere Möglichkeit hat, aus der Sache herauszukommen (bei unklarer Rechtslage: Der Anwalt ist die beste Option). Und die sollte dann unbedingt insofern strafbewehrt sein, als dass man sich verpflichtet, eine „angemessene Vertragsstrafe“ zu zahlen, die „nach billigem Ermessen“ von der Gläubigerin festgesetzt wird. So hat man immer noch die Möglichkeit, später zumindest gegen die Höhe gerichtlich vorzugehen.

    Alles in allem ist das Wegwerfen der Abmahnung verbunden mit keiner Reaktion die denkbar schlechteste Option, wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.

  8. Tja, wenn die Abmahnung innerhalb der Dringlichkeitsfrist (ca. 2-4 Wochen nach der angeblichen Urheberrechtsverletzung) eingeht, sollte man sie nicht ignorieren, denn die abstrakte Gefahr einer einstweiligen Verfügung besteht. Ob die Möglichkeit auch genutzt wird, hängt von der Arbeitsbelastung der Abmahnanwälte und der internen Order der beauftragenden Rechteinhaber ab. Gar nicht reagieren ist also ziemlich das Schlechteste. Besser eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und nicht zahlen. Wer sich das selbst zutraut braucht nicht zum Anwalt, wenn er die recht guten Vorlagen und Anleitungen im Netz liest. Wer dazu keine Zeit hat, oder sich unsicher ist bzw. kein Risiko eingehen möchte, der sollte zu einem spezialisierten Anwalt gehen und den Anwalt beauftragen eine modifizierte Unterlassungserklärung zu fertigen und an die Abmahnkanzlei zu übermitteln. Auf jeden Fall einen Pauschalpreis vereinbaren! Nicht dass die Rechnung des eigenen Anwalts außer Verhältnis zu der Forderung der Gegenseite steht. Es wird von „Spezialisten“ berichtet, die bei Massenabmahnungen sogar schon Schutzschriften hinterlegt haben sollen *kopfschüttel*.

  9. @ Snuff

    Auch wenn man nichts gemacht hat, sollte man reagieren. Im Rahmen der Störerhaftung kommt es nicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit (Verschulden), also darauf ob man „was“ gemacht hat, an. Allein entscheidend ist, ob man alle zumutbaren technischen Sicherungsmaßnahmen getroffen hat.

    Bei Filesharing-Abmahnungen kann man die Nachteile einer modifizierten Unterlassungserklärung (drohende Vertragsstrafe!) dadurch auskontern, dass man den Anschluss auf eine andere Person ummeldet. Das machen die meisten Telkos problemlos auch während der Vertragslaufzeit mit. Dadurch kann die Vertragsstrafe de facto nicht mehr eingreifen. ;)

    1. Bei Filesharing-Abmahnungen kann man die Nachteile einer modifizierten Unterlassungserklärung (drohende Vertragsstrafe!) dadurch auskontern,

      Aber der ganze Sinn einer modifizierten Unterlassungserklärung ist doch gerade, diese drohende Vertragsstrafe auszuhebeln, die in den originalen Schreiben immer aufgepresst werden soll! Man sollte hier auf alle Fälle versuchen, dass dann komplett aus der Welt zu schaffen. Denn um die ursprünglich geforderte Summe wird es in den darauf folgenden Vergleichsverhandlungen sowieso meistens noch gehen…

  10. Wenn man sich bei Abmahnungen wenigstens grob selbst auskennt, ist es sowieso zu überlegen ob man sich (immer/vollautomatisch) an einen Anwalt wenden sollte, weil es leider in vielen Fällen nur zu diesem Ergebnis führt: Am Ende _zwei_ Anwälte statt einen Anwalt bezahlen zu müssen. Ist leider so.
    Habe ich selbst schmerzlich lernen müssen, als mir eine Abmahnung über ~650 Euro ins Haus flatterte. Da dachte ich noch das es sicherlich das beste wäre, gleich zum Anwalt zu gehen, bevor ich eventuell einen Fehler machen würde, der mir zum Nachteil gereichen könne. Um nicht zu sehr zu langweilen überspringe ich mal paar Schritte – letztlich war es so das ich 500 Euro zahlen musste für meine Vertretung, für die der Anwalt nichts tat als seinen Serienbrief auszudrucken (in miserablem Deutsch mit peinlicher Orthographie) und mir den Rat zu geben zu zahlen (kein Witz), also letztlich das gleiche was die Gegenseite auch wollte. Durch Briefe die ich selbst schrieb (!) und die mein Anwalt nur weiterreichte, gelang es mir die 650 auf letztlich 250 zu drücken. Dank Gang zum Anwalt zahlte ich also 750 statt der ursprünglich geforderten 650, die ich auch allein hätte drücken können bzw. sowieso allein gedrückt habe. Nur so hätte ich es dann aber tatsächlich geschafft, _insgesamt_ unter die Anfangssumme zu kommen.
    Was die Zypries sagt (wen wundert es), ist aber trotzdem Bullshit. Normalerweise ist es für den Empfänger der Briefe nicht ersichtlich, ob die Drohung nur Angst machen soll (gibt es), oder ob die Abmahner wirklich ernst machen mit hässlicheren Methoden (=noch höhere Kosten für den Abgemahnten).
    Auf jeden Fall sollte man sich nach Empfang erst mal ruhig hinsetzen und entspannt nachdenken (trotz der knapp gesetzten Fristen). Alles andere bringt nichts. Ist es ein Abmahner, der dafür bekannt ist, zu klagen? Dann wird es am besten sein zu reagieren… Wenn es einer der typischen Fälle ist, in denen eine Unterlassungserklärung gefordert wird und man weiß wie eine modifizierte Unterlassungserklärung verfasst werden muss (weil man andernfalls meist eine 30-jährige Vertragsstrafe eingeht), macht man das. Danach steckt man dann in den Vergleichsverhandlungen, in denen man ohne eigenen Anwalt einen viel größeren Spielraum hat, da man selbst bei einer kleineren Senkung noch viel mehr spart, als wenn man diesen auch noch bezahlen muss.

  11. @snuff:

    Daher: Eine solche modifizierte Unterlassungserklärung sollte wirklich nur dann abgegeben werden, wenn die Rechtsverletzung absolut eindeutig ist

    Sorry, nein. Mit „eindeutig“ oder gar einen Schuldeingeständnis hat so eine Unterlassungserklärung wenig zu tun. Es geht schlicht darum, das eigene Kostenrisiko zu minimieren (tatsächlich auch unabhängig von der eigenen Schuld).

    Allerdings sollte man sich natürlich auch der Folgen bewusst sein (z.B. die 30 Jahre Gültigkeit, Details dazu in den zitierten FAQs).

    @RA_Dury: Schutzschrift? Ernsthaft? ,)

  12. @Peter: Wie gesagt, den „Serienbrief“ inkl. ModUE sollte man deutlich günstiger bekommen. Sicher, dass in deinem Fall nicht noch eine Menge andere Dinge schiefgelaufen sind?

    Ob es clever ist, die Forderung der Gegenseite zu „verhandeln“ hängt sicher auch vom Einzelfall ab (Für einen Großteil der Szenarien bezweifle ich es).

    Wenn ich die Abmahnstudien richtig in Erinnerung habe, ist nach Abgabe der ModUE und einem weiteren Mahnschreiben in vielen Fällen Ruhe. D.h. der abgemahnte hätte allenfalls die Kosten der Erstberatung zu tragen (oder das Risiko selber eine ModUE zu formulieren).

    1. Wie gesagt, den “Serienbrief” inkl. ModUE sollte man deutlich günstiger bekommen

      Also typischerweise kosten die Pauschalen bei den einschlägigen, darauf spezialisierten Anwälten für diesen einfachsten Fall zwischen 250 und 650 Euro. Also nein, man bekommt den Serienbrief _nicht_ unbedingt deutlich günstiger.

      Sicher, dass in deinem Fall nicht noch eine Menge andere Dinge schiefgelaufen sind?

      Nein, ich habe mir einfach nur in der Eile (die berühmten knappen Fristen eben) offenbar einen wirklich schlechten Anwalt ausgesucht (ich fand ihn übers Web, als ich nach „meinem Brief“ suchte und es sah alles „okay“ aus, seine Texte waren aber wohl doch nichts als Kundenfang). Da der Anwalt schlecht und teuer war, weiß ich jetzt wenigstens das eine gute Vertretung nicht immer vom Geld abhängen muss. Anfangs dachte ich auch noch, dass der Anwalt dafür dann wenigstens gut sein müsste und das ich außerdem weiter nichts zahlen müsste. Hätte ich gleich gewusst, dass es trotzdem weitere Zahlungen (an die Gegenseite) nach sich zieht, hätte ich mich wahrscheinlich nicht darauf eingelassen.
      Zukünftig wäre ich auch klüger und würde diverse Anwälte anschreiben, um Preise zu vergleichen – vielleicht sogar verhandeln. Trotz der 2-3 Tage die man nur hat, bis die gesetzte Frist um ist, sollte man das nicht unterlassen…

      1. Mal so als Frage formuliert: Wie wäre es, wenn man kollaborativ so ein Musterantwortschreiben erstellt und kostenfrei zum Download anbietet? Gibt es das schon, bzw. wäre das aufwendig?

  13. hm…ich bekomme den Eindruck, dass LHSch nicht genau informiert ist.

    Genauso wie Aigner, Schäuble, Merkel….Liste wird immer länger.

    Wer hat eigentlich Ahnung von dem was er/sie da in die Welt setzt?

    Wer eine Abmahnung bekommt, sollte schleunigst dagegen anstänkern. Ansonst heisst es – Pech gehabt.

    1. @17 / markus

      Ja sowas gibt es schon, das Problem ist auch eher, dass der Surfer ja immer noch erkennen muss, ob er jetzt etwas korrektes herunterlädt, oder Schwachsinn, der ihn eventuell noch mehr in Schwierigkeiten bringt. Hier ist IMHO der Haken an der Sache.

      1. @Peter: Das ist schon klar. Aber man könnte so etwas auch aus einer Vertrauenswürdigen Quelle anbieten. Wir haben hier einen ziemlich guten Pagerank und kommen mit den richtigen Wörtern im Titel bei Suchmaschinen ziemlich weit nach oben. Und wenn viele Augen vorher drauf schauen und eine detaillierte Anleitung mit Links zu weiteren vertrauenswürdigen Quellen dabei ist, könnte das vll vielen helfen.

  14. Meinte ich doch Zypries. Der Anfang war noch Rohmaterial ( ist ne Microsoft Tastatur mit Japanese Schriftsatz ).

    Die Verbraucherzentralen haben wie auch andere Institutionen Info Material vorliegen, wie Betroffene umgehend reagieren sollten. Soweit meine Info aus der HHVZ.

    Also lieber nichts wegwerfen und sich zurücklehnen.

    captcha: nicht von dieser Welt-

  15. „Die Frau muss es wissen.“

    Ach ja? Man denke mal an ihre Interpretation von „informationelle Selbstbestimmung“, Google-SMS oderihre Vorschläge zum Zensurgesetz.
    Für mich hat sie keine Ahnung von ihrem Ex-Fach und auf Tips von ihr gebe ich herzlich wenig.

  16. soweit ich die diskussion erinnere, hat frau zypries gesagt, dass man nicht auf irgendwelche rechnungen reagieren sollte für dienstleistungen, die man niemals bestellt hat. Erst bei mahnbescheiden müsse man reagieren.

    der artikel ist stellenweise ungenau, auch mein zitat habe ich so nie gesagt auf dem podium.

  17. Hab mir mal ein paar Gedanken zur Vorgehensweise spezialisierter Anwaltskanzleien in Abmahnfällen gemacht. (link)
    Vielleicht hat ja jemand schon solche Erfahrungen gemacht.

  18. @Peter:

    Also typischerweise kosten die Pauschalen bei den einschlägigen, darauf spezialisierten Anwälten für diesen einfachsten Fall zwischen 250 und 650 Euro. Also nein, man bekommt den Serienbrief _nicht_ unbedingt deutlich günstiger.

    Sorry, aber das stimmt einfach nicht. Und ja, ich kenne mehrere konkrete Fälle. Letztendlich sind auch Pauschalen immer vom Einzelfall abhängig, aber, für 250 Euro oder mehr sind bereits weit über den üblichen Tarifen für den „ersten Level“ (nach dem oft bereits Ruhe ist).

    @Markus: Ich habe oben bereits solche Muster (inkl. Anleitung!) verlinkt.

    http://abmahnwahn-dreipage.de/ bietet sich als etablierte und gut vernetzte Anlaufstelle an.* Grundsätzlich sollten wir imo auch davon Abstand nehmen konkrete bzw. verbindliche Tipps zu geben.

    Eigentlich ist es auch einfach: Wer mit den allgemeinen FAQs auf den einschlägigen Seiten nicht klarkommt, sollte schon aus eigenem Interesse einen Anwalt konsulieren (und nicht etwa „auf Netzpolitik.org“ vertrauen.). Mmh, vielleicht wäre es eher was für irights.info (Special, Kollaboration, etc?).

    *Mir fallen neben den dort genannten Anwälten noch RA Udo Vetter (ja, eigentlich Strafrechtler) in Düsseldorf und RA Thomas Stadler in München ein. Beide verfügen über weitreichende Erfahrungen in diesem Bereich. Es gibt sicher noch einige mehr.

  19. wie ist das ueberhaupt mit der zustellung solcher abmahnungen?

    kommen die per normaler post? post geht bei mir zumindest oft unter. auch pakete und allerlei. kommt sicher auch darauf an in welchem ghetto man wohnt.

    soweit meine bescheidenen juristischen kenntnisse ausreichen, habe ich gelesen, dass man in deutschland nur dann 100% etwas sicher zustellen kann und das vor gericht haelt, wenn man einen gerichtsvollzieher bestellt, der stellt dann dokumente zu, unterschriften etc….

    selbst einschreiben oder sonstiges anderes muss nie bei der angedachten person ankommen, kann also nicht zwangsweise kenntnis davon haben.

    wovon ich keine kenntnis habe, ist nicht passiert. da kann auch keiner argumentieren du haettest nicht reagiert oder sowas.

    das muessten die erstmal nachweisen dass ich abmahnungen bekommen haette.

    gibts da genaue infos? ich lasse mahnbescheide (geldfoderungen etc) bei grossen betraegen immer per gerichtsvollzieher zustellen. das ist das einzige aus dem man sich nicht herauswinden kann, und das wird auch nur direkt der person zugestellt.

    ist zwar nicht guenstig aber wenns um grosse summen geht und alles korrekt lauffen soll.

    weiss jemand genauere details?
    mfg.

  20. Ob du dich darauf berufst, dass du die Abmahnung erhalten hast oder nicht, spielt letztlich keine Rolle, da der Abmahner so oder so, dann eine Einstweilige Verfügung beantragen kann. Ich glaube nicht, dass es nützlich ist den Empfang zu bestreiten, wenn man das im Widerspruchsverfahren der Einstweiligen Anordnung tut. Dann ist das Kind ja schon in den Brunnen gefallen.

  21. Von dem Vorschlag halte ich herzlich wenig: Hier werden von Fr. Zypries „Abmahnungen“ und „Mahnungen“ durcheinander gewürfelt, ich habe den Eindruck auch von manchem Kommentator hier. Jedenfalls bei Abmahnungen sollte man dem Rat nicht folgen – was (entgegen Kommentator 1) aber nichts mit dem zwang zu tun hat, einen Anwalt zu konsultieren. Man kann genauso gut bei Verbraucherzentralen erste Hilfe bzw. Information suchen

    Zusammengefasst ist das ganze oben unter 30 im Trackback von http://www.ferner-alsdorf.de/2010/04/abmahnungen-gehoren-in-den-mulleimer/

  22. ähem, hat niemand meinen kommentar gelesen? Es ging um abzock-rechnungen, auf die man nicht reagieren solle.

    Zypries hat nie gesagt, was hier aus der haz zitiert wird. Ich sass neben ihr auf dem Podium.

    1. @Nico: Ich bemühe mich ja, die Kommentare hier zeitnah zu lesen, aber manchmal muss ich auch schlafen. Aber danke für den Hinweis, hab das in dem Artikel nochmal untergebracht.

  23. @28: es kommt nach der Rechtsprechung des ersten Zivilsenates des BGH auf den Zugang der Abmahnung nicht an.

    @Markus: FAQ wäre löblich, aber man kann über Filesharing und die damit verbundenen rechtlichen Implikationen stunden- und tagelang diskutieren. Ich habe bei einer Veranstaltung ca. 30 Min mit einem Anwalt aus einer der Abmahnkanzleien um den Zeitpunkt der Entstehung etwaiger Prüfpflichten diskutiert – und da haben wir eigentilch nur die Grundlagen angerissen und keine Details.

    Das Thema (obschon eigentlich überschaubar) ist trotzdem sehr vielschichtig und auch im Fluss und eine im Nebensatz erwähnte Kleinigkeit kann die Aussichten uU extrem verbessern oder auch zunichte machen.

  24. Die Gefahr zwei Anwälte bezahlen zu müssen, besteht natürlich in diesen Fällen. Denn der Anwalt, den man nach Zugang einer Abmahnung um Rat bittet, wird seine Dienstleistung natürlich abrechnen.

    Wie hoch die Rechnung sein wird, hängt primär davon ab, was man mit dem Anwalt vereinbart hat. Wenn der Anwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnet, ist das in Filesharingfällen in der Tat teuer, wenn er z.B. den Gegenstandswert von EUR 10.000,- den die Abmahnkanzlei für die Unterlassung gelangt hat, als Grundlage der Abrechnung heranzieht.

    Es geht aber in den typischen Filesharing-Fällen auch deutlich günstiger, in der Größenordnung von 150 – 250 EUR.

  25. Merke ich mir, wenn das nächste Mal sowas kommt. Obwohl, bei mir ging es damals nicht um Katzenfotos. Trotzdem waren die Gebühren für den Abmahnanwalt höher, als die Summe, um die es ging.

  26. Ich habe generell noch nicht verstanden, auf welcher Grundlage man beim Filesharen eigentlich abgemahnt werden soll. Die behaupten, meine IP mitgeloggt zu haben. So what. Ich schreibe ein Lied und nuckele mir dann IPs aus den Fingern und mahne Leute ab. Tolles Geschäftsmodell. Letztlich steht Aussage gegen Aussage. Warum sollte ich also als Abgemahnter auch nur einen Pfennig zahlen? Vielleicht übersehe ich was, aber kann mir das jemand erklären?

  27. @11 (Jörg-Olaf Schäfers):

    Natürlich hat die Unterlassungserklärung nichts mit einem Schuldeingeständnis zu tun, sie wirkt sich nur auf zukünftige Verletzungen aus. Aber der Punkt ist: Wenn eine Rechtsverletzung nicht eindeutig ist, gibt es andere Möglichkeiten, gegen die Abmahnung vorzugehen. Wenn die Rechtsverletzung dagegen eindeutig ist, kommt man – sofern der Gegner die Verletzung ernsthaft verfolgen will – um eine Unterlassungserklärung dagegen nicht herum, es sei denn, man will die Kosten für sich selbst massiv in die Höhe treiben. Dementsprechend war mein Kommentar in der Hinsicht schon richtig, wenn auch möglicherweise etwas missverständlich.

    @9 (RA_Dury):
    Ich hatte bei meinem Beitrag das Beispiel von Zypries vor Augen (Katzenbilder auf der Homepage); Aber du hast natürlich recht, dass man grade in Filesharing-Fällen die Mitstörerhaftung berücksichtigen muss. Wobei man das – fasst man meine Aussage ganz weit – auch noch unter „die Urheberrechtsverletzung begangen“ fassen kann, immerhin hat man daran mitgewirkt. Ich gebe aber zu, dass ich das nicht im Sinn hatte und daran auch nicht gedacht hatte.

  28. @Christian:
    Weil das bescheuerte Abmahnrecht in Deutschland ein Freibrief zum (kriminellen) rechtmäßigen Abzocken (Geld drucken) ist.
    Wenn Dich jemand Abmahnt, brauch dieser nicht einmal richtige Beweise. Es reicht das er behauptet Du hättest etwas getan, was ihn in seinen Rechten verletzt. dafür darf er dann Abmahngebühren verlangen. Wenn Du meinst daß würde nicht stimmen, kannst Du zwar gerichtlich (mit Anwaltlichem) Beistand dagegen vor gehen – DAS wird Dich in aller Regel aber mehr kosten als die geforderte Summe des Abmahners. DSo machst Du halt folgende Rechnung auf (beispielhaft):
    Abmahnkosten 450,-EUR zahlen ohne sich zu wehren.
    Anwaltskosten und Gerichtskosten (wenn Du gewinnst) mind. 450,-EUR

    Da die Kosten im zweiten Falle sehr warscheinlich über denen im ersten Fall liegen kannst Du auch gleich zahlen (Geld den vermeintlich kriminellen Abzockern in den A… schieben).

    Einziger (langfristiger) Ausweg: eine Änderung der Gesetze mit ziel unberechtigte Abmahnungen zu verhindern. Gesetztesänderungsvorschlag: jeder 1. Abmahnung ist für den Abgemahnten zu 100% kostenfrei zu gestalten.

  29. @43 (Bhristian):

    Der Vorschlag ist insofern bedenklich, als dass der Rechteinhaber in vielen Fällen tatsächlich berechtigterweise abmahnt und in den Fällen ggf. auch Kosten hat. Zudem sind die Abmahnkosten in der Regel nicht so unverschämt, weil es keine Rechtsverletzung gibt; Sondern weil der Streitwert jenseits von gut und böse angesetzt wird.
    Im übrigen muss es dem Rechteinhaber möglich sein, auch komplexe Fälle effektiv durchzusetzen. Was würde denn passieren, wenn man dort die Erstattungsfähigkeit komplett aufgibt? Kein Anwalt ist bereit, kostenlos zu arbeiten. Im Endeffekt bliebe der Rechteinhaber also entweder auf den Anwaltskosten sitzen oder er müsste eigenständig eine Abmahnung auf das Risiko hin verschicken, dass diese Abmahnung nicht berechtigt ist, was er mangels Rechtskenntnissen in dem Bereich jedoch nicht prüfen kann.

    Daher ist eine kostenfreie Abmahnung nicht zielführend. Man kann höchstens die Abmahngebühren begrenzen. Bei 50-100 Euro in einfacheren Fällen nimmt man Abmahnanwälten den Wind schonmal etwas aus den Segeln.

    Abgesehen davon ist die unberechtigte Abmahnung auch so eine Sache: Kann man als Anwalt machen. Wenn der Gegner klagt, darf man in der Regel dessen Kosten übernehmen. Und man riskiert natürlich – sofern man so etwas regelmäßig macht – seine Anwaltszulassung.

  30. Bhristian, abgesehen davon, dass ich mich dann frage, warum ich eigentlich noch nicht reich bin, sondern noch etwas arbeite, kann die Lösung ja nicht sein, dieser Masche nachzugeben. Zumal die Gerichtskosten in so einem Fall ja auch von der Partei zu tragen sein dürften, die unterliegt. Es ostet mich im Endeffekt also doch nichts, ich muss nur vorschießen.

  31. @Nico: Ah, Zypries meinte die „Abo für nix“-Abzocker? Gut, da stimmt es natürlich. Wobei die üblicherweise ja Rechnungen (und Mahnungen schicken), keine Abmahnugen.

    Siehe dazu auch: http://www.nw-news.de/owl/3511335_Abzocke_im_Internet_nimmt_zu.html

    Oder http://www.inside-megadownloads.blogspot.com/

    Der Autor Claus Frickemeier war GF bei einem „Abo-Anbieter“ hier aus der Region. Inzwischen hat er die Seiten gewechselt und kämpft als „Online-Journalist“ gegen die „Nutzlos-Branche“ (So nennen Frickemeier und seine Mitstreiter die Abzocker).

    Mit Journalismus hat das alles zwar weniger zu tun (eher mit einem persönlichem Feldzug). Sein Blog ist aber, vor allem zwischen den Zeilen und mit etwas Abstand/Skepsis, recht interessant zu sein.

  32. Ich denke, da hat einfach der Mensch von der HAZ „Mahnung“ und „Abmahnung“ verwechselt. Für Leute ohne Vorkenntnisse hört sich das ja auch erstmal relativ gleich an.

    Wer sich Zypries im O-Ton anhören will, kann das z.B. hier tun:

    http://detektor.fm/politik/der-dreck-muss-raus-aus-dem-netz-brigitte-zypries-im-interview/

    Es mag sich jeder selbst ein Urteil bilden, wie wirr oder nicht wirr ihre Ausführungen dort sind. Ich finde es jedenfalls extrem schräg, dass ausgerechnet die Frau, die als Justizministerin den Schlamassel (mit) angerichtet hat, nun großangelegte Reformen fordert. Aber dass die SPD nicht mehr will, was sie in der letzten Legislatur selbst eingeführt hat, ist ja kein Einzelfall. ;-)

  33. Ich habe generell noch nicht verstanden, auf welcher Grundlage man beim Filesharen eigentlich abgemahnt werden soll.

    41 / Christian

    Das funktioniert auf Basis des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs, den lustigerweise Brigitte Zypries höchstpersönlich bewusst für die Rechte-Lobby eingeführt hat, weil die Abmahner davor nur an die Adressen der Opfer herangekommen sind, indem sie eine Strafanzeige stellten und Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaften nahmen. So sollte eine Überlastung der Staatsanwaltschaften vermieden werden.
    Und ja, es ist so das es völlig reicht, zu sagen sie haben deine IP in einer TXT Datei stehen und bitten dich jetzt zur Kasse. Mehr ist es praktisch nicht.
    Im Zivilrecht ist es jedoch so, dass es die sogenannte Störerhaftung gibt, was nichts anderes bedeutet, das du immer dran bist, auch wenn du es nicht warst. Es gibt zwar Fälle, wo der Richter entschied, dass man die Störerhaftung nicht über Gebühr hierfür heranziehen darf, aber das ist dann eben pure Glückssache. Im Klartext passiert im Rahmen der Abmahnungen nichts anderes, als das man Schuldig ist, bis man überzeugend seine Unschuld beweisen kann (im Zivilrecht fällt dem Abgemahnten die sogenannte sekundare Beweislast zu, anders als im Strafrecht, wo im Zweifel für den Angeklagten entschieden werden soll). Dafür gibt es aber keine Garantie, da man nie weiß an welchen Richter man geraten wird. Die Abmahner wissen das und verstehen es mit diesen Umständen zu spielen. Geht man vor Gericht und verliert dort, wäre man froh, nur die ursprünglich geforderte Summe zahlen zu müssen.
    Ich will hier keinesfalls Panik verbreiten, dass ist immer falsch, besonnen handeln ist Pflicht – aber wenn ich mir hier so manche Beschreibungen anhöre, die so klingen als müsse man nur den richtigen Brief schicken und alles sei gegessen, bin ich echt baff. Auf mich macht es fast den Eindruck, als hätten da manche einfach bloß Glück gehabt.

    Sorry, aber das stimmt einfach nicht. Und ja, ich kenne mehrere konkrete Fälle.

    […]

    *Mir fallen neben den dort genannten Anwälten noch RA Udo Vetter (ja, eigentlich Strafrechtler) in Düsseldorf

    25 / Joerg-Olaf Schaefers

    Witzig, die 250-650 die ich nannte, stammen ausgerechnet von Udo Vetter, der dies so in einem Interview mit Holger Klein, in einer von dessen Nightline Sendungen, als typische Preisspanne nannte. UV war aber so fair dort gleich zu sagen, dass man es sich bei den Preisspannen aber natürlich gleich überlegen kann, ob sich der Gang zum Anwalt überhaupt noch lohnt (und er deutete auch an das er selbst nicht so viel dafür nimmt, ohne konkret zu werden).

    Offenbar bin ich der einzige Idiot, der 500 statt 150 für einen solchen Fall gezahlt hat. Gut das wir verglichen haben. ;)

  34. Ich bin der Autor des HAZ-Artikels. Frau Zypries bezog sich auf Rechnungen und Mahnungen von Abmahnfirmen, die ein Modell daraus machen, so etwas zu verschicken, und die davon profitieren, wenn nur zwei oder drei Prozent der Angeschriebenen wie von ihnen gewünscht reagieren. Aufpassen müsse man, wenn man einen Mahnbescheid bekommt, dann werde so etwas leicht rechtskräftig. Sonst solle man so etwas (also Rechnungen und Mahnungen) wegschmeißen. Die entsprechende Formulierung im HAZ-Text haben wir korrigiert. Entschuldigung für das Missverständnis.

  35. Das ist ja erschreckend, wie wenig dies offenbar noch ein Rechtsstaat ist, wenn die Unschuldsvermutung nicht mehr gilt. Kann ein Betroffener denn wenigstens den Spieß umdrehen und den Abmahnenden auf Unterlassung verklagen, damit der dann beweisen muss, dass seine IP-Liste nicht aus dem Zufallszahlengenerator stammt (was er ja unmöglich tun kann)?

  36. Zum Thema Zufallsgenerator bei der Ermittlung der IP-Adressen – Ich halte dies für unwahrscheinlich.
    Einfach mit der Gegenüberlegung: Warum sollten denn Logg Firmen IP Adressen künstlich generieren, dadurch im Auskunftsanspruch Kosten verursachen, wenn die Tauschbörsen (leider) immer noch voll sind mit Anschlussinhabern, die nicht wissen, was über Ihren Anschluss geschieht.

    Es ist betriebswirtschaftlich günstiger „echte Ermittlungen“ durchzuführen, wie zuverlässig die Ermittlung im Einzelnen dann wieder ist, dass ist ein ganz anderes Thema.

  37. man muss hier unterscheiden zwischen mahnungen wegen abofallen und abmahnungen wegen filesharing. bei ersteren gtrost papierkorb, bei zweiteren im netz schlau machen oder noch besser ab zum anwalt. aber da muss man halt nochmal blechen. wenn man sich ein bißchen reinliest in die materie, kann man die geschichten meines erachtens auch selbst abwickeln. hilfe gibt in den einschlägigen foren, z.B. unter http://www.abmahnung-wegen-urheberrechtsverletzung.de

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.