Tauss-Urteil: 15 Monate auf Bewährung, Verteidigung will Revision einlegen (5. Update)

Nach dem dritten Verhandlungstag am letzten Freitag sah es noch so aus, als ob die Entscheidung im Tauss-Prozess erst in der nächsten Woche fällt. Letztendlich mussten wir doch nicht so lange warten. Heute Mittag wurde in Karlsruhe das Urteil verkündet:

Ein Jahr und drei Monate auf Bewährung: Das Karlsruher Landgericht hat den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen Besitzes von Kinderpornos verurteilt. (Quelle: Zeit Online)

Erste Details gibt es unter anderem in bei der Zeit und im FAZ.net. Ob die Verteidigung Rechtsmittel einlegen wird, ist derzeit noch unklar.

Update, 14:10 Uhr: Laut „ZDF heute“ will die Verteidigung Revision einlegen.

Tauss und sein Anwalt Jan Mönikes haben nun angekündigt, in Revision zu gehen.

Update, 16 Uhr: Laut Golem.de will die Verteidigung mit der Entscheidung, ob Revision eingelegt wird, warten bis die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.

Tauss-Anwalt Jan Mönikes sagte Golem.de: „Es gibt die Möglichkeit, wegen der Rechtsfrage vor den Bundesgerichtshof in die Revision zu gehen.“ Dazu könne aber solange keine Entscheidung getroffen worden, bis die schriftliche Urteilsbegründung vorliege.

Update, 18 Uhr: Simon Möller hat für Telemedicus eine lesenswerte Analyse des Urteils aus juristischer Perspektive verpasst. Im Blog von Jörg Tauss findet sich derweil eine persönliche Erklärung. Zum Verbleib in der Piratenpartei schreibt Tauss:

Ob ich die Partei zu deren Schutz verlasse mache ich davon abhängig, wie die schriftliche Urteilsbegründung lautet, wie darauf aufbauend die Revisionschancen eingeschätzt werden und mit welcher Wirkung die mediale Hetze von SPIEGEL & Co weitergeht. Ich habe mich heute beispielsweise geweigert, dem SPIEGEL ein Interview zu geben. Es reicht.

Ungeachtet dessen bedanke ich mich bei allen Piraten, die sich bis hin zur “Kinderfickerpartei” wegen mir angreifen lassen musste und die dies unter rechtsstaatlichen Erwägungen ausgehalten und Paroli geboten haben.

Update, 18:45 Uh: Prozessbeobachter Rainer Kaufmann (ehemaliger Journalist und persönlicher Bekannter von Jörg Tauss) hat auf bruchsal.org seinen Bericht zur mündlichen Urteilsbegründung veröffentlicht.

Update, 20:15 Uh: Das Pressestatement von Tauss-Anwalt Jan Mönikes liefert noch einmal eine kompakte Zusammenfassung. Mönikes spricht folgende Punkte an:

  1. Ausschluss der Anwendbarkeit des §184 b Abs. 5 StGB auf Abgeordnete durch das Gericht.
  2. Das Gericht hat Tauss kein sexuelles Interesse attestiert.
  3. Nach Ansicht des Gerichts habe ein Prominenter die verfehlte Öffentlichkeitsarbeit einer Staatsanwaltschaft hinzunehmen
  4. Die Verteidigung prüft Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Während Punkt 2 und 3 für vor allem von persönlicher Bedeutung für Tauss sind, könnte Punkt 1 in Verbindung mit Punkt 4 durchaus noch interessant werden.

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87 Ergänzungen

    1. Das Urteil ist ein Skandal. Zu SpOn: Gerade, dass er die Dienstnummer und eben nicht ein anonymes Prepaid-Handy verwendet hat, stärkt aus meiner Sicht Tauss‘ Argumentation doch erheblich.

  1. Echt schade, da geht einer der besten deutschen „Internet“-Politiker…
    Aber wenn er wirklich die Sachen zum privaten Gebrauch sich beschafft hat, dann ist die Strafe ok oder sogar zu gering.

    So richtig glauben mag ich das aber immer noch nicht.

  2. @Tarik: Ja, da ist massiv Spin drin, gerade bei Spiegel Online. Da kollidiert die öffentliche Wahrnehmung unweigerlich mit dem evtl. eigenen Hintergrundwissen.

    Ich habe ja recht frühzeitig geschrieben, dass ich Tauss‘ „Ausrede“ der Beschaffung im dienstlichen Interesse für glaubhaft und möglicherweise auch legitim halte. Dabei bleibe ich. Zumindest die Legitimität scheint das Gericht nun anders bewertet zu haben.

    Eigentlich sollte man mit Bewertungen nun warten, bis die (schriftliche) Urteilsbegründung vorliegt. Das geht in unserer Medienwelt natürlich nicht.

    Ob ich überrascht bin? Nunja, man konnte spekulieren, dass das Gericht die eigentliche Entscheidung in die nächste Instanz schiebt. Wirklich aus dem Rahmen fällt das Urteil aber auch nicht. Schaun‘ mer mal.

  3. Schlagzeile große auf SPON zu sehen, bei den anderen News-Seiten ähnlich. Wie war das nochmal, als letztens der eine CSU-Politiker wegen Besitzes von Kinderpornographie verurteilt wurde? Da ging fast nichts durch die Presse. – Es sind halt manchne gleicher als der Rest.

  4. Hab doch neulich schon gesagt, ich nehm Tauss nicht ab daß er quasi Undercover-Ermittler gespielt hat und „zu naiv“ war um zu begreifen was er da tut. Aber selbst wenn dies wirklich so war, das Verschaffen und der Besitz von KiPo ist nun mal aus gutem Grund strafbar und in diesem Fall auch nicht durch dienstliche Privilegien gedeckt, und diese Straftatbestände hat Tauss nun mal erfüllt nach Ansicht des Gerichts.

    Gut, die Strafe ist nun nicht besonders hoch, ein Privatmann hätte mglw. eine deutlich härteres Urteil erfahren… aber alles andere als ein Schuldspruch hätte für mich keinen Sinn in dieser Geschichte ergeben.

    Sicher war er nicht der Anführer eines internationalen Kinderporno-Rings, sicherlich hat er wohl nicht selbst Kinderpornografie hergestellt oder Kinder vor der Kamera vergewaltigt… aber auch das berücksichtigt ja das Strafmaß. Ich halte es für gerechtfertigt.

    Ab jetzt sollte sich auch die digitale Bürgerrechtsbewegung lieber Parolen wie „Freiheit für Tauss“ verkneifen… deren Anliegen sind nach wie vor richtig und wichtig, aber man muß trotzdem so viel politisches Gespür haben, bestimmten gesellschaftlichen Strömungen keine Angriffsfläche zu geben die die Bürgerrechtler gern pauschal in die Kinderschänder-Ecke stellen (ich sag nur Zensursula, Censilia, Herr und Frau Guttenberg etc).

  5. @Andreas:

    nun mal aus gutem Grund strafbar und in diesem Fall auch nicht durch dienstliche Privilegien gedeckt

    Steile These (auch wenn sie durch das Gericht nun offenbar bestätigt wurde). Das in § 184b Abs. 5 StGB gewährte Privileg ist aus gutem Grund nicht so eng gefasst, wie du es darstellst:

    „(5) Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.“

    Ohne diese Freistellung könnten zum Beispiel Ermittlungsbehörden schwerlich ihrer Arbeit nachkommen.

  6. Frage mich was die PiratenPartei jetzt machen wird, war es nicht so das sie sagten falls er verurteilt wird schmeißen die Ihn wieder raus?

  7. @Watwatwat: Ich nehme an, dass die Piraten das „politische Gespür“ aufbringen und mit einer Entscheidung warten, bis das Urteil rechtskräftig ist (Alles andere wäre aus Sicht der Piraten auch inkonsequent).

    Da ich davon ausgehe, dass die Verteidigung Rechtsmittel einlegt, dürfte diese Entscheidung als noch länger auf sich warten lassen.

    Das ist soweit aber alles pure Spekulation meinerseits.

  8. @Jörg-Olaf Schäfers:

    Ich meinte damit, daß das GERICHT entschieden hat daß der Besitz und die Verschaffung IM FALL TAUSS nicht durch seine dienstlichen Privilegien gedeckt sind und daß es eben nicht zur Überzeugung gekommen ist daß alles nur im rein dienstlichen Rahmen geschah. Die relativ vage gefaßte Formulierung im §184b wurde somit für Fälle wie diesen konkretisiert.

    Für Tauss und seine Unterstützer mag das bitter sein, aber seien wir doch mal ehrlich – für verdeckte Ermittlungen sind Polizei und vielleicht LKA und BKA zuständig… mir ist jedenfalls nicht wohl bei dem Gedanken daß Bundestagsabgeordnete auf eigene Faust tiefgreifende Ermittlungen in illegalen Milieus anstellen, auf welche Weise die auch immer illegal sein mögen (Drogen, Menschenhandel, Links- und Rechtsradikalismus etc pp).

    Und es gibt nun mal für die Bürgerrechtsbewegung nichts dabei zu gewinnen, ihn jetzt noch zu verteidigen. Für die breite Öffentlichkeit ist er ab jetzt, so überspitzt es klingen mag, ein verurteilter Sexualstraftäter, ob man es nun wahrhaben will oder nicht. Wer Bürgerrechte fordert und nicht in die Kinderschänder-Ecke gestellt werden will, das ist vielleicht das Absurde an unseren Zeiten aber gleichwohl zu berücksichtigen und zur absoluten Bedingung geworden, der muß selbst über jeden Zweifel erhaben sein. Was glaubst du denn, was die „Gegenseite“, also Websperren-Befürworter und all jene die immer noch schärfere (Überwachungs-)Gesetze fordern, daraus machen werden wenn jetzt Tauss immer noch weiter in Schutz genommen wird? Das ist Wasser auf deren Mühlen und eine Steilvorlage um alles zu diskreditieren wofür Netzaktivisten in den letzten drei vier Jahren gekämpft haben.

    Auch für die Piratenpartei würde es einen Kampf ums politische Überleben auslösen, ihn jetzt noch zu behalten. Politik ist nun mal nicht fair, sie verlangt ein gutes Gespür, und das haben auch die Piraten nicht mehr. Die Quittung dafür gab’s bei der NRW-Wahl.

  9. SWR
    „Die Gesamtschau ergibt, das Tauss nicht aus politischen Gründen und der ordnungsgemäßen Erfüllung seines Mandats, sondern aus privaten Gründen in der Kinderpornoszene virtuell unterwegs war“, sagte der Vorsitzende Richter Udo Scholl.
    http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=6398466/11euk0j/index.html

    Golem.de
    Tauss-Anwalt Jan Mönikes sagte Golem.de: […] Das Gericht habe klar festgestellt, dass kein Abgeordneter sich auf den Ausnahmetatbestand berufen könne. „Ein Journalist ja, aber kein Abgeordneter“, sagte der Anwalt. Zugleich sei in der mündlichen Urteilsbegründung extra hervorgehoben worden, dass Jörg Tauss kein sexuelles Interesse an den Abbildungen gehabt habe.
    http://www.golem.de/1005/75427.html

  10. Die relativ vage gefaßte Formulierung im §184b wurde somit für Fälle wie diesen konkretisiert.

    Mit Verlaub: Erstinstanzlich, von einem Landgericht. Das ist nicht gerade eine Art der Konkretisierung, wo man von Rechtssicherheit sprechen kann.

    Für Tauss und seine Unterstützer mag das bitter sein, aber seien wir doch mal ehrlich – für verdeckte Ermittlungen sind Polizei und vielleicht LKA und BKA zuständig…

    Ich sehe mich nicht als Unterstützer und bin ehrlich: Man muss sich nicht im Detail mit der politischen Entwicklung beschäftigen, um zu sehen, dass das BKA nicht die neutralen Expertisen liefert, die Politiker zur Entscheidungsfindung eigentlich erwarten dürfen. Da reicht bereits ein kurzer Blick in den Presseverteiler des BKA.

    Ansonsten: Würde die „digitale Bürgerbewegung“ nun tatsächlich so populistisch agieren, wie du es dir offenbar wünschst, wäre sie schlicht überflüssig.

    Kann es sein, dass es dir eigentlich um ganz andere Dinge geht, als um Bürgerrechte und das „politische Überleben“ der Piraten? Nein, dann denk nochmal über deine Argumentation nach und was du – pardon, „die breite Öffentlichkeit“ – forderst.

  11. Es war klar, daß der Straftäter verurteilt wird. Und es kann auch nicht sein, daß Leute an bestimmten Stellen meinen, sich nur deshalb der Strafverfolgung entziehen zu können, weil sie angeblich oder tatsächlich mit dem Thema zutun haben. Nach dem Motto: War ja alles nur dienstlich! Von wegen!

    Gleichsam ist es aber wie immer offensichtlich, daß die Justiz ihre eigenen Büttel schützt. Bei Polizei, Staatanwälten und Richtern kommt höchstens eine Geldstrafe dabei heraus, wie man kürzlich zur Kenntnis nehmen durfte. Man kann sich im Übrigen auch dienstlich an den Fotos „bedienen“. So ganz gemütlich am Schreibtisch.

    Das ist nicht nur unschön, sondern gibt ein Bild ab über die deutsche Justiz.

    Diese schützt ihre Büttel. Ständig und immer.

    Was Tauss betrifft, so wird er nicht aus der PP geworfen, sondern wird ggf. selber ausscheiden.

  12. „Die relativ vage gefaßte Formulierung im §184b wurde somit für Fälle wie diesen konkretisiert.“

    Abwarten – so lange die Urteilsbegründung nicht vorliegt, halte ich das erstmal in der jetzigen Äußerung für gewagt. Es könnte – je nachdem, wie sehr sich der Richter dem Plädoyer der Staatsanwältin angeschlossen hat, noch immer ein Konflikt mit dem GG vorliegen. Wohlgemerkt – könnte. Und das ist auch völlig losgelöst von Tauss betrachtet – es könnte auch jede andere Person, egal ob männlich oder weiblich, egal welcher Partei, dort vor Gericht stehen und meine Bewertung wäre die selbe, denn es geht nicht um die Person an sich, sondern um teilweise verfassungsrechtliche/staatsrechtliche Fragen -> die Rolle der Abgeordneten und ihrer Freiheiten. Klar kann man argumentieren, daß Abgeordnete dies nicht zu tun haben bzw. dies nicht in ihren Rechten als Abgeordnete verbürgt ist, dann stellt sich allerdings die Frage, warum wir diesen schwammigen Paragraphen haben und ihn nicht endlich mal vernünftig konkretisieren. Wenn er nicht vernünftig konkretisiert ist -> Verbotsirrtum, so zynisch das auch sein mag und so sehr man, wenn man so argumentiert, sich auch der Gefahr aussetzt, sich mit (potentiellen) Straftätern gemein zu machen.

    Bemerkenswert finde ich beim Spiegelartikel ja folgendes: „[…] Tauss als Opfer der zweifellos missglückten Öffentlichkeitsarbeit der Karlsruher Staatsanwaltschaft darzustellen.“ Fehlt nur noch der ergänzende Teilsatz, daß man sich dieser mißglückten Öffentlichkeitsarbeit ganz ungeniert bedient hat – Selbstkritik Fehlanzeige.

    Was im übrigen diesen Verschwörungskram angeht: ich hab schon an anderer Stelle darauf hingewiesen, daß man diese Etikettierung nicht so inflationär benutzen sollte – auch wenn es viel kruden Mist im Netz gibt. Ich für meinen Teil würde nicht auf die Idee kommen, daß dies ein von vornherein inszenierter Vorgang gewesen wäre, um Gegner der VDS/Netzsperren mundtot zu machen – dafür waren die parlamentarischen Mehrheiten viel zu deutlich und die Resistenz gegenüber Sachargumenten viel zu ausgeprägt.
    Ich glaube aber durchaus, daß nach Bekanntwerden mit viel politischem Kalkül und meinethalben auch Intrigantentum zugespitzt, ausgelassen und manipuliert wurde, um eine – legitime! – Sichtweise stark in den Fokus zu rücken, während andere – ebenso legitime! – Sichtweisen in den Hintergrund gerückt wurden.
    Es gibt in diesem Fall so viele unschöne Begleiterscheinungen – sei es der Immunitätsausschuss, sei es die Lancierung von bestimmten Ermittlungsdarstellungen in die Presse, seien es die Verbindungen der Staatsanwältin (die erstmal an sich auch legitim sind – dennoch hinterfragenswert, bspw. warum man das Verfahren unüblicherweise auf eine höhere Ebene zieht, sich dann aber über diese Flanke angreifbar macht). Das alles wären Recherchefelder der Presse und würden einer unabhängigen, differenzierten Sichtweise gut tun. Recherchieren, prüfen, was an den Begleiterscheinungen dran ist, gegebenenfalls verwerfen, aber dies auch so in den Artikeln darstellen. Ansonsten kommt es zu einer einseitigen Darstellung und Informationsverknappung und genau sowas führt letztlich erst zu abenteuerlichen Verschwörungstheorien.

    Alles in allem war dieser ganze Prozeß in meinen Augen kein Ruhmesblatt für diese Republik und diese Einschätzung bezieht sich ausschließlich auf die Verfahrensweise.

    Ich seh grad, Jörg-Olaf Schäfers hat schon Einwände erhoben, ich laß das dennoch, auch wenns evtl. doppelt, so stehen.

  13. @piercyha: Au weh. Für Journalisten (Anführungszeichen bitte selber denken) soll der Ausnahmetatbestand gelten, für – zudem mit dem Thema beschäftigte – Abgeordnete nicht? Na, wenn da mal nicht jemand die Büchse der Pandora geöffnet hat ,(

    Den ein oder anderen selbsternannten Kinderschützer würde eine solche Quasifreigabe sicher freuen (Dort wird ja gerne mal im „Interesse der Kinder“ eigenständig ermittelt).
    Ob es dem Kinderschutz förderlich ist, möchte ich aber bezweifeln.

  14. Hat Jörg Tauss eigentlich irgendwann einmal erklärt, weshalb er nicht .. Nee, anders: Hätte Tauss vor seinen Recherchen dritte darüber informiert, was er plant, hätte ihn das vor Gericht überhaupt retten können?

    Angenommen, ich ginge zu einem Notar und hinterlegte ein schreiben, dass ich lediglich zu Recherchezwecken beachsichtige, Material über Kindesmissbrauch zu beschaffen, als MdB. Hätte das irgendwas geändert?

  15. Was Tauss betrifft, so wird er nicht aus der PP geworfen, sondern wird ggf. selber ausscheiden.

    Ja, die freundlich verklausulierte Bitte in der vorbereiteten Pressemitteilung der Piraten scheint mir diesbezüglich wenig missverständlich:

    »Deshalb haben wir allen Grund, darauf vertrauen zu können, dass Jörg Tauss nun auch die richtige Entscheidung für sich und die Piratenpartei treffen wird, soweit es um seine weitere politische Zukunft geht.«

  16. @Tharben

    Eben nicht. Ich kann auch nicht zum Notar wandern, dort beglaubigen lassen, daß ich nur aus Recherezwecken vergewaltigen werde. Aus rein dienstlichen Zwecken.

    So einfach ist es dann doch nicht.

  17. Gerade bei Futurezone entdeckt:

    „‚Es gelten die gleichen Befugnisse für alle Abgeordneten. Diese Statusgleichheit verbietet Sonderrechte für einzelne Abgeordnete‘, sagte Scholl. ‚Der Angeklagte wusste, dass das, was er tat, verboten war und dass für ihn keine Ausnahme galt.'“

    Na ich weiß ja nicht – von der Leyen führt die Filme/Bilder der Presse vor (in meinen Augen auch rechtlich einwandfrei). Hieße wohl, da keine Statusungleichheit : Alle Abgeordneten dürften. Aber woraus leitet sich die Legitimation ab, wenn nicht aus 184b? Und falls aus 184b, warum dann kein Verbotsirrtum?

  18. @Jörg-Olaf:

    Ich sehe nicht daß meine Überlegungen etwas mit „Populismus“ zu tun haben. Aber man muß nun mal seine Positionen auch als Bürgerrechtsbewegung intelligent vertreten. Und erkennen, daß es trotz bereits beachtlicher Erfolge im Kampf um Bürgerrechte politische Gegebenheiten gibt, die man als immer noch relativ kleine Bewegung (daran haben auch 135.000 Unterschriften nix geändert) nicht so schnell beeinflussen oder ändern kann. Die „große Politik“ wird nicht müde die Kinderporno-Keule zu schwingen gegen alles was ihre unendliche Weisheit bei Themen wie Netzsperren, Vorratsdatenspeicherung etc etc in Frage stellt. Vielleicht im Moment nicht (mehr) so sehr in Deutschland, aber aus Europa droht uns doch schon wieder neues Unheil. Wenn man nun also gegen VDS, Netzzensur und alles andere wirklich etwas ausrichten will, und das ist meine Argumentation, dann muß man jeden Verdacht entkräftigen, daß man in Wirklichkeit ein Anlaufpunkt für Pädophile ist. Nicht komisch gucken bei dieser Formulierung – das ist genau die Ecke, in der Personen wie Zensursula, Censilia, Guttenberg und auch z.B. Herr Ziercke die Protestbewegung am liebsten sehen würden. Und da kommt ihnen die Verurteilung von Tauss gerade recht.

    Daß dem eben nicht so ist, daß Netzaktivisten und Bürgerrechtler alles verkappte Kinderschänder sind, das haben zwar inzwischen auch einige größere deutsche Parteien begriffen und sich z.B. vom Zugangserschwerungsgesetz weitgehend wieder distanziert. Aber an Tauss nun festzuhalten, wäre ein Schritt zurück in die falsche Richtung und würde mit Sicherheit zu einem argumentativen Bumerang werden.

  19. @Reo (#22)

    Vielleicht hätte es zu seiner Verteidigung beigetragen. Das mit dem Notar und dem Schreiben ist wirklich keine gute Idee; man könnte so vieles im Nachhinein rechtfertigen. Anders vielleicht mit vertrauten Personen, die entsprechend vor Gericht aussagen könnten.

    Aber: Wenn man mit Material über Kindesmissbrauch niemals in Kontakt kommen darf, so können Interessengruppen, bspw. BKA-Clown Ziercke, doch alles mögliche behaupten, meinetwegen: „Deutschland versinkt in der Flucht kinderpornographischen Materials!“ Und das würde sämtliche Sperrgesetze und Internetkappungen rechtfertigen, egal wie unsinnig diese Behauptung ist. Niemand könnte es überprüfen, oder?

  20. @Andreas

    Die Verurteilung des Herrn Tauss ändert nichts an der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes.

    Man solle dieses Urteil bezüglich des Herrn Tauss nicht so wichtig nehmen. Es gammelt aber leider durch alle Toilettenblätter.

    Viel mehr hätte ich es mir gewünscht, daß sich das Augenmerk der Presse bevorzugt auf ein Urteil bezüglich eines Staatsanwaltes gerichtet hätte, welcher zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, obwohl er auf seinen Privatrechnern nette Bilder inne hatte.

    Tauss steht hier für ein Versagen der Justiz in den eigenen Reihen! Der eine Haftstrafe auf Bewährung, der Staatsanwalt einen Strafbefehl unter Ausschluß der Öffentlichkeit. Geldstrafe für die Justiz, Haftstrafe für alle, die keinen Dr. jur. besitzen.

    Das ist ein Manko.
    Eine Ohrfeige für den Rechtsstaat.

  21. @Andreas

    Was meinst du, wie viele Unterschriften die E-Petition bekommen hätte, wenn es sich nicht um Kinderpornographie, sondern um Glücksspiel oder Urheberrechtsverletzungen gehandelt hätte?

    Das Ganze hat gezeigt, dass die KiPo-Keule bei bestimmten Bevölkerungsschichten und Parteien immer noch wirksam ist, aber gleichzeitig eine Menge Leute, trotz des latenten Verdachts mit ihrer Unterschrift Kinderpornographie zu unterstützen, ihre eigene Meinung öffentlich zeigen.

  22. @Andreas: „Intelligent vertreten“ ist selten mehr ein Euphemismus für Populismus. So auch hier.

    Die Piratenpartei zeigt in ihrer Pressemitteilung sehr schön, wie’s geht. Dass sie dabei grundlegende Prinzipien verrät, scheint den Autoren entweder egal oder nicht bewusst zu sein.

    Wie RA Stadler bei Twitter schreibt, war eine erstinstanzliche Verurteilung ja zumindest nicht unwahrscheinlich.

    http://twitter.com/RAStadler/status/14904233533
    http://twitter.com/RAStadler/status/14904588584

    Das sollte soweit auch bei den Piraten bekannt gewesen sein. Somit ist der Quasi-Rausschmiss – noch bevor das Urteil rechtskräftig wird, – nicht nur inkonsequent, sondern eben auch populistisch.

    Wie auch immer, wenn du vor „Schritten in die falsche Richtung“ und einem „argumentativen Bumerang“ sprichst, verkennst du elementare Prinzipien der „digitalen Bürgerbewegung“. Natürlich mag die klein sein. Aber wenigstens war sie bisher konsequent (und hat sich z.B. von Guttenberg nicht einschüchtern lassen).

  23. @Tharben

    Es ist sicherlich nicht nötig, daß sich Staatsanwälte einfach so auf diesen Seiten befinden. Es wird offiziell durch die Polizei ermittelt, gesurft und in der Tat werden solche Seiten aufgesucht. Das ist in Ordnung. Das ist deren Job und täglich Brot. Wenn diese Leute behaupten, Deutschland versinke in irgendwelchem Sumpf, dann ist das nicht durch private „Untersuchungen“ von Einzelpersonen zu beweisen, sondern dann wird gezielt und rechtlich abgesichert ermittelt. Es kann doch nicht sein, daß ein Beamter hingeht, einen auf „Einzelkämpfer“ macht, sich diese Dinge runterlädt, diese Dinge weitergibt und sich danach auf seinen Job beruft. Schimanski gibt es nur im Film.

    Wir leben in einem Rechtsstaat.

    Und da geht eben kein Jurist, Politiker oder Ermittler hin und macht sich strafbar als Rächer der Enterbten.

    Ggf. in China und Russland, aber nicht hier.

    Tauss ist zu Recht verurteilt worden.

  24. @piercyha/Raidri: Vor allem hat UvdL das Material nicht selber gezeigt/beschafft, sondern durch einen (skandinavischen?) Polizeibeamten vorführen lassen.

    Update: UvdL hat auch BKA-Beamte mehrfach einschlägiges Material vorführen lassen. Danke für die Hinweise.

    @piercyha: beim Freitag liest sich das anders:

    Sollte Tauss nicht von sich aus austreten, schloss Lange auch einen Parteiausschluss nicht aus: „Das werden wir dann sehen. Im Moment vertrauen wir auf Tauss selbst.“

  25. Inwiefern in dem Urteil gegen Tauss eine Konkretisierung des Tatbestandsausschlusses des §184b Abs. 5 StGB vorgenommen wurde, wird die Urteilsbegründung im Einzelnen zeigen.

    Wenn das Gericht – wie auf div. Newsseiten nachzulesen – von einem rein privaten Interesse bei Tauss ausgeht, hat es die Ausnahme gerade nicht konkretisiert, sondern vielmehr als nicht einschlägig abgelehnt. Die Frage, ob sich ein MdB überhaupt auf §184b Abs. 5 StGB berufen kann, wäre in diesem Fall weiterhin offen.

    Es wird in der Revision also vor allem darauf ankommen, ob der BGH die Beweiswürdigung des Gerichts hinsichtlich des „privaten Interesses“ für fehlerhaft hält oder nicht, mithin ob sich aus den von der StA vorgelegten Beweisen ein solches privates Interesse ableiten lässt.

  26. Dieses Urteil hinterlässt ein ratloses Gefühl. Alle Beteiligten wurden hier gleichermaßen verunsichert. Wurde hier wirklich Recht gesprochen oder nicht? Hat der Ruf der Piraten gelitten oder nicht? Wurde hier die Würde der Kinder, die auf den Dateien zu sehen waren, wiederhergestellt oder wurden sie erneut missbraucht? Und wenn ja, von wem, von der Justiz, von der Politik, von Tauss?

    Tauss ist gut beraten, in Revision zu gehen.

  27. @piercyha Danke für den Hinweis. Also quasi Statusungleichheit zwischen MdB und Ministern, wenn ich das richtig nachvollziehe.

    @Jörg Olaf Ich sagte ja auch ausdrücklich, daß ich vdLs Vorgehen für strafrechtlich nicht relevant halte :) Mir gings nur darum nachzuvollziehen, wo die Grenze gezogen wird und vor allem, wo diese Grenze auch für den Laien offen erkennbar ist.

    Bzgl. PP: Auf Twitter geht zumindest die Nachricht rum, daß die PM so mit Tauss abgesprochen wäre. Sofern das quasi ein Gespräch auf Augenhöhe war (also ohne Zwang, Druck), das freier Konsens aller Beteiligten ist _und_ die Entscheidung wirklich frei von Zwängen getroffen werden kann, egal wie sie ausfällt, sieht mir das eher nach der neutralsten Möglichkeit aus. Mir persönlich wärs lieber, er bliebe bis zu einem rechtsgültigen Urteil und wäre auch von Seiten der Piraten willkommen – dann wär die Linie stringent durchgehalten.

  28. @Schäfers

    Die PP hat sich bereits vor Monaten mit Herrn Tauss geeinigt, daß er aus der Partei austritt, sollte es zu einem Schuldspruch kommen.

    1. @Reo: Ja, mag sein. Das betrifft die Art und Weise der Pressekommunikation gerade aber nur bedingt. Zumal auch ein Schuldspruch erst zu eben diesem wird, wenn ein Urteil Rechtskraft erlangt – Was die Piraten freilich in ein argumentatives Dilemma stürzt: So lange kann/wird man nicht warten wollen, auch wenn man es gegenüber der dpa beteuert.

  29. @Jörg-Olaf Schäfers: Angesichts des Umstands, dass es auf die Frage, ob §184b Abs. 5 StGB für ein MdB einschlägig sein kann, für das Urteil eigentlich nicht mehr ankommt, sollen die ergänzenden Anmerkungen (sog. „obiter dictum“) m.E. als Rückversicherung gelten, falls in der Revision wider Erwarten doch ein „Handeln in Erfüllung beruflicher Pflichten“ angenommen wird. Es würde dann vermutlich nicht zu einer Rückverweisung und Neuverhandlung kommen, sondern nur zu einer Richtigstellung durch den BGH.

    Interessant erscheint mit im Übrigen, dass das Gericht die Frage, ob Tauss nun pädophil ist oder nicht, ausdrücklich offen gelassen hat. Er ist also gerade nicht wegen irgendwelcher perverser Neigungen verurteilt worden, sondern schlicht wegen der Erfüllung eines Straftatbestandes, welcher nicht auf die Tatmotivation abhebt. Genau der Umstand scheint mir bereits jetzt in der Berichterstattung auf zahlreichen Newsseiten (zB SpOn)- und damit erst recht in der nun folgenden öffentlichen Wahrnehmung – unter den Tisch zu fallen.

  30. @Bazukacho: Danke, so langsam ergibt sich auch für juristische Laien wie mich ein halbwegs rundes ein Bild.

    Zum zweiten Absatz: Offenbar hat das Gericht durchaus eine entsprechende Wertung vorgenommen. Siehe das Zitat von Golem.de weiter oben:

    Zugleich sei in der mündlichen Urteilsbegründung extra hervorgehoben worden, dass Jörg Tauss kein sexuelles Interesse an den Abbildungen gehabt habe.

  31. @Schäfers

    Die PP wollte Herrn Tauss gar nicht aus der Partei werfen. Dieser hat sich freiwillig bereit erklärt, den Schritt zu nehmen!

    Die PP wirft niemanden hinaus.

    Und das ist auch gut so!

    Hast Du Probleme damit?

  32. @Jan-Olaf Schäfers: Das Zitat von Golem.de ist – soweit ich es verstanden habe – nur die Wiedergabe der Einschätzung von Mönikes (Tauss‘ Anwalt).

    In dem Bericht des SWR -> http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=6398466/11euk0j/index.html klingen die Direktzitate des Richters durchaus so, als habe man seine Motivation offen gelassen. Wie gesagt, endgültige Klarheit wird vermutlich erst die schriftliche Urteilsbegründung bringen.

  33. Man sollte mal überlegen, welche Kriminellen sich in anderen Parteien befinden. In Ministerämtern!

    Schäuble, Kohl früher (mit seinem Ehrenwort) und weitere Konsorten.

    Tauss ist verurteilt worden, er tritt somit aus der PP aus.

  34. Sorry, es musste natürlich „Jörg-Olaf“ heißen – Dein Name hat eine Sprachmelodie, die „Jan Josef Liefers“ nicht unähnlich ist. ;-)

  35. @Schäfers

    Lol. Junge, die PP ist nicht Deine Partei, das merke ich schon.

    Herr Tauss tritt aus der Partei aus.

    Das hätte jeder Pressehammel bereits in den Blogs auf der Startseite der PP nachlesen können. Es wurde mehr als publik gemacht.

    Und wenn er nicht austritt, dann ist es auch in Ordnung. Die Piratenpartei ist wie die CDU, da kann auch ein Straftäter wie Schäuble im Amt bleiben und Minister werden. Egal, in welchem Amt, Hauptsache irgendein Minister. Außen, Finanzen oder Totalüberwachung. Der miese Kriminelle ist immer da, dank der CDU.

    Herr Tauss wird selber entscheiden, was er macht. Er ist der Entscheidungsträger.

  36. Ps. Und was die PP als solche betrifft, so gebe ich denen noch ein Jahr, dann sind sie das, was man eine politische Gruppierung nennt. Das Parteivorhaben ist gescheitert.

    Sie haben sich durch Dummheit, Faulheit und der miesen eigenen Klientel selber in das Abseits geschossen. Sie werden in Zukunft nicht mal unter „ferner liefen“ laufen, sondern als Kegelverein, aber „förderungswürdig“.

  37. Ich habe mir den Fall und die bisherige Berichterstattung mal angeschaut (siehe Post bei Telemedicus) und würde wie folgt spekulieren:

    Das Gericht hat in der mündlichen Urteilsbegründung offen gelassen, ob Tauss pädophil ist, sich aber insofern festgelegt, dass er nicht aus „beruflichem Interesse“ gehandelt hat. Es hat § 184b Abs. 5 StGB somit nicht auf rechtlicher, sondern auf tatsächlicher Ebene verneint. Die Einlassung von Tauss, das Gericht habe ihm „ausdrücklich bestätigt“, er habe kein sexuelles Interesse verfolgt, wäre dann falsch. Was genau der Vors. Richter in der Verhandlung gesagt hat, weiß ich aber nicht.

  38. @Reo:

    Lol. Junge, die PP ist nicht Deine Partei, das merke ich schon.

    Nein, das merkst du nicht. Schlicht und ergreifend, weil meine Einschätzung der PM nichts mit meiner Meinung zur PP zu tun hat.

    Herr Tauss wird selber entscheiden, was er macht. Er ist der Entscheidungsträger.

    Nicht mehr. Genau das ist der Punkt. Völlig unabhängig von dem, was ich oder „Pressehammel“ in irgendwelche Blogs oder Wikis nachlesen könnten.

  39. Eine etwas ausführlichere Berichterstattung über den Prozeß und das Urteil gibt es auf http://www.bruchsal.org – die waren wenigstens auch immer anwesend und schreiben das nicht nur von einer Presseagentur ab, wie die meisten großen Zeitungen.

  40. Um Gottes Willen, da sind die wieder, die Spekulanten.

    Tauss ist verurteilt.

    Jetzt geht es los, die polcor Laienjuristen sind online.

    Grauenvoll!

  41. @Schäfers

    Was möchtest Du denn jetzt? Was möchtest Du der Allgemeinheit sagen?

    Das Tauss freiwillig geht oder nicht freiwillig???

    Ich habe Dir dazu klare Aussagen gemacht. Tauss geht freiwillig.

    Was möchtest Du jetzt bewirken, was willst Du von mir wissen???

    Wo sind Fragen offen?

    Schildere bitte ernsthaft Dein Problem!

  42. Es gibt neben Laienjuristen auch Parteienspekulanten, die meinen sie könnten die Zukunft voraussehen ;)

    Kommt alle mal runter. Hier sollte weder der Richter, noch der Staatswalt, Tauss oder die Piratenpartei gebashtt werden. Auch sind Vergleiche nach dem Motto „andere sind viel schlimmer“ nicht wirklich angebracht.

    Alles andere als die schriftliche Urteilsbegründung nehme ich nämlich eh nicht ernst :D

  43. Tauss verschwindet aus der Erinnerung und die PP ist sowieso ein Thema von gestern.

    Das haben sie sich selber eingebrockt.
    Und damit Ende im Gelände!

    Was sollen eigentlich diese Diskussionen?
    Ein Straftäter ist verurteilt worden.
    Das kam heute mehrere Tausend mal vor!
    Hört endlich auf, ein paar Urteile in den Himmel zu heben. Das wirklich Wichtige geht an den BGH.

    Fertig ist der Lack.

  44. “ Das Landgericht Karlsruhe sah es als erwiesen an, dass sich der Beschuldigte kinderpornografisches Material aus privatem Interesse und nicht wie von Tauss beteuert zu Recherchezwecken beschafft hatte. „Punkt.

    Also ist das Urteil gerecht! Er ist kein Ermittler. Das muss doch klar sein. Ermittlungen sind rein Sache der Behörden mit entsprechender Ausstattung und Befugnissen.

    Damit möge die PP sich bitte von Tauss distanzieren und sich dann auflösen. Für Tauss alles Gute und lass es sein mit Recherchen.

  45. @Herr Schlau aka Reo
    Tauss sagt: „Dennoch nehme ich dies zum Anlass, bis auf Weiteres auf meine Rechte aus der Mitgliedschaft in der Piratenpartei zu verzichten.
    Ob ich die Partei zu deren Schutz verlasse mache ich davon abhängig, wie die schriftliche Urteilsbegründung lautet, wie darauf aufbauend die Revisionschancen eingeschätzt werden und mit welcher Wirkung die mediale Hetze von SPIEGEL & Co weitergeht.“
    http://www.tauss-gezwitscher.de/?p=989

  46. @Reo (#31)

    Sorry, aber wenn ich Sätze mit „rechtsfreier Raum“ oder wie bei dir den Bosbach-Sprech „Es kann doch nicht sein“ lese, sinkt meine Leselaune schlagartig auf Null.

    Außerdem war ich gerade Abendessen, soll heißen: Futtertüte leer.

  47. Rainer Kaufmann gibt auf bruchsal.org aus der mdl. Urteilsbegründung wieder bzw. interpretiert: „Einen kleinen Erfolg kann Jörg Tauss aus der mündlichen Begründung der Großen Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe heraushören: Das Gericht hat seine persönliche Reputation nicht angezweifelt. […] Die Kammer unterstellte dem Angeklagten eine reine Neugierde, als er sich auf die verbotene Reise in die Kinder-Pornografie-Szene machte. Tauss habe eigentlich nur sehen wollen, was da los ist. Und das wurde nicht als sexuelles Interesse gewertet, aber auch nicht als dienstliches Interesse, es sei aber dennoch ausschließlich als privates Interesse zu werten. Vom Vorwurf der Pädophilie also kann er sich mit Recht als entlastet ansehen. […]“
    Kaufmann schreibt weiter: „Und, so der Richter in Anerkennung der Persönlichkeit von Jörg Tauss, er habe dem Bundestag einen kritischen Abgeordneten entzogen, ein „Abgeordneter, wie er sein soll, und nicht einer der vielen Mitläufer“.
    http://www.bruchsal.org/story/tauss-urteil-mündliche-begründung

    Die PM des LG Karlsruhe ist IHMO zweideutig: „Die Kammer hat allerdings nicht festgestellt, dass der Angeklagte die Taten aufgrund eines sexuellen Interesses begangen hat; dies war für die Tatbestandsverwirklichung auch nicht erforderlich.“

  48. Wieso ist die PM zweideutig? Es sagt aus, dass du kein sexuelles Interesse an Kinderpornographie haben musst, um für den Besitz oder den Handel damit verurteilt zu werden.

  49. Herr Tauss hat zwei Jahre Kinderpornografie gesammelt und getauscht. Und mit dem Tausch weiter verbreitet.
    Das weiterverbreiten von Kinderpornografie ist grundsätzlich strafbar. Das ist auch nicht aus dienstlichen Gründen erlaubt. NIEMANDEN.
    Und wenn Her Tauss, aus dienstlichen Gründen kinderporografische Bilder/Filme gesammelt hat, hätte er dieses zeitnah der Polizei melden müssen. Zwei Jahre sind ja nicht zeitnah.

  50. @Tharben

    Habe ich den Bosbach zitiert? Ich glaube nicht. Der steht an zweiter Stelle auf meiner Liste mit den unterirdischsten Populisten.

    Ich halte diesen Mann für den letzten schwarzen Dreck unter dem Daumennagel der miesen, braunschwarzen Jünger der CDU/CSU.

    Alles klar? Ich bin nicht links, ich bin nicht rechts, ich bin im freien Fall. Aber dabei auffangen lasse ich mich lieber von links, als von rechts. Tja…! Ich muß meine eigene Partei gründen. Aber nicht mehr heute.

    So, jetzt möchte ich Schäfer nicht länger belästigen, denn es ist dessen Blog. Er soll hier glücklich werden in seiner Dunstglocke.

    Schönen Abend allerseits.

  51. @Reo: Ich finde es ja eigentlich ganz süß, wie du dich aufplusterst, aber das Problem ist wohl nicht auf meiner Seite ,)

    @RipperThe: Auch wenn du mit dem Fuß austampfst und gerne einen Punkt setzen würdest: Es ist eben nicht so klar, wie es der Medienboulevard darstellt.

    Ohne Kenntnis der schriftlichen Urteilsbegründung bei einem erstinstanzlichen Urteil von Gerechtigkeit zu sprechen ist im übrigen eher – nun – sportlich ,)

    Nun sei dir deine Meinung unbenommen, vielleicht solltest du aber trotzdem mal schauen, wie das Urteil juristisch zu bewerten ist.

  52. @Jörgilein

    Siehst du ein, dass es nicht nur auf der Seite der Piratenpartei sondern auch auf der Seite ihrer Gegner ein paar Leute gibt, die auf eine etwas fragwürdige Art und Weise ihre Meinung äussern? Um es mal nett auszudrücken :)

    Ich denke das das Medium Internet ein einfaches Mittel ist um Kritik,sollte sie noch gerechtfertigt sein oder nicht, zu äussern. Ich finde dies jedoch auch gut, denn auch wenn man Artikel von Journalisten liest, es bleibt doch nur eine Einzelmeinung und eine subjektiv beeinflusste Auswahl von Fakten. Gerade diese Kritik und die schwierige Bewertung der einzelnen Äusserungen erhöht die Medienkompetenz. Es ist halt nicht alles wahr, nur weil es eben in BILD steht :D

  53. @KinNeko (61)
    a) Kammer hat festgestellet, dass Tauss kein sexuelles Interesse hat
    b) Kammer hat gar nichts festgestellt, bezüglich sexuellen Intresses von Seiten Tauss‘, sprich die Frage offengelassen, da für die Strafbarkeit unerheblich

    s.a. Telemedicus

  54. Ähm.. also ich lese da, dass die Kammer nicht festgestellt hat (also nicht eindeutig belegen kann), dass Tauss sexuelles Interesse hat

    Gut.. das mag wegen der Nicht-bijektiven Abbildung nicht ganz das Gleiche sein. Aber ich glaube, dass in der PM nicht drinsteht, dass das Gericht sich damit nicht befasst hat.

  55. @Reo: Wie wäre es mal mit einem Kommentar, der gänzlich ohne Pöbeltonfall und Geringschätzung, sondern einfach nur mit sachlichen Argumenten auskommt? Würde der Überzeugungskraft Deiner Beiträge sicherlich zuträglich sein.

    Ich weiß natürlich nicht, wie es um Deine Qualifikation in juristischer Hinsicht bestellt ist, aber nach meiner Einschätzung als seit ca. 10 Jahren tätiger Volljurist ist die Beurteilung von Simon durchaus zutreffend.

  56. @KinNeko: Ich bin zwar nicht dein Jörgilein,
    versuche den meinungsstarken Kommentatoren da oben aber genau das zu erklären:

    Ja, letztendlich sind journalistische Einzelmeinungen. Manche fair, manche bemüht und manche schlicht böswillig formuliert. Ich habe zunächst ganz bewusst nur die Meldungen von Zeit Online und FAZ.net verlinkt und nicht den „Kommentar“ von Simone Kaiser bei SpOn.

    Natürlich darf jeder (Kommentator) seine Meinung äussern. Nur sollte man – gerade als juristischer Laie und Boulevard-Zitierer – nicht darauf beharren, die Wahrheit gepachtet zu haben.

  57. @Andreas
    „für verdeckte Ermittlungen sind Polizei und vielleicht LKA und BKA zuständig…“

    Das ist grober Unsinn. Zum einen dürfen auch alle Dienste verdeckt ermitteln (BND, Verfassungsschutz, MAD, …). Zum anderen sind die grössten Erfolge bei der Bekämpfung von Kinderpronograife durch Journalisten erfolgt. In Zandvoort an Zee (Tauss fragen, der kennt den Fall, weil er sich damals gegen den nun vorbestraften Manfred Kanther aufgespult hat, der den Bürger dirgned geraten hat, keine BEwiesmittel zu Polizei zu bringen). In Mayen ist ein Kinderschänder durch einen Journalisten aufgedeckt worden, der den Täter im Internet gefunden hat, während die Kripo trotz Strafanzeige zwei Jahre vorher den weiter Kinderficken hat lassen.

    Es gibt kein Gesetz, dass den §184b,5 auf bestimmte Berufsgruppen einschränkt. Aber seit Filbinger wissen wir, dass die Justiz in Ba-Wü sich mit unseren Gesetzen schwer tut. Keine Bange: wir kriegen sie alle. Und die Täterschutzkonzeote der REchten werden nicht aufgehen, selbst wenn Rom noch so lange seine Mäntel über Kinderschänder deckt.

  58. Jau!!!!!!!! Kopie:

    Bazukacho
    Mai 28th, 2010 @ 19:05
    @Reo: Wie wäre es mal mit einem Kommentar, der gänzlich ohne Pöbeltonfall und Geringschätzung, sondern einfach nur mit sachlichen Argumenten auskommt? Würde der Überzeugungskraft Deiner Beiträge sicherlich zuträglich sein.

    Ich weiß natürlich nicht, wie es um Deine Qualifikation in juristischer Hinsicht bestellt ist, aber nach meiner Einschätzung als seit ca. 10 Jahren tätiger Volljurist ist die Beurteilung von Simon durchaus zutreffend.

    Kopie Ende!

    Tja, komischer Vogel mit dem komischen Nick. Du als Volljurist (räusper), wo hast Du eigentlich DEINE Meinung geschrieben? Ich sehe nichts. Was ich allerdings sehe, ist ein vorlautes Maul, um sich in`s Gespräch zu bringen. Nichts weiter. Ein Fan von mir.

    Volljurist? Dein einziges Thema bin ich.
    Mach mal weiter so. Gründe einen Fan-Club.

    Das ist sehr schön.
    Bussi!

  59. @Reo: Merkst du eigentlich nicht, wie sehr du dich mit deinem substanzlosen Gepöbel blamierst?*

    Falls nicht, der freundliche Hinweis „Halte Dich bitte an die üblichen Benimmregeln!“ über dem Kommentarfeld gilt auch für dich.

    *Mit Blick auf deine IP möchte ich fast „schon wieder“ schreiben, aber das ist sicher nur ein blöder Zufall …

  60. Ich kann mich angesichts der Turbulenzen um das Zugangserschwernisgesetz im Fall Tauss nicht zu einem persönlichen Urteil durchringen.
    Was mich bei der gesamten KiPo-Verknüpfung der Argumentation „pro Internetsperren“ am meisten geärgert hat waren Populismus und offensichtliche Lügen aus Politikermund und „Polizeilobby“. Es reichte von nicht nachweisbaren Statistiken und offensichtlichen Falschaussagen über rethorische Tricks und gezielten Pressemanipulationen bis zu eben diesem Fall Tauss.
    Ich habe schon oft nachgedacht, ob unsere Vertreter überhaupt noch nachdenken beim Armheben. Die Partei/Fraktion sagt Hü, und alle (bis auf ein paar, damit’s nicht auffällt) heben die Hand. Bei Hott bleibt sie eben unten.
    Den Aussagen des BKA und der Polizei kann ich nicht trauen, denn diese sind förmlich gezwungen soviel an „Arbeitsentlastung“ wie möglich zu fordern um überhaupt noch rund zu laufen. Eine Sperre hätte solch eine Entlastung sicherlich dargestellt.
    Ist Tauss einer der „Idealabgeordneten“ gewesen, die es genau wissen wollten?
    Hat Tauss schon vor den ersten offiziellen Plänen von Internetsperren gewust dass es zu offensichtlichen Falschaussagen hinsichtlich Verbreitungsweg kommt und wollte ein eigenes Bild davon?
    War er wirklich so naiv zu glauben, er werde bei der „Verbreitung“ straffrei ausgehen bei Entdeckung?
    War Tauss im Weg für das Opfer der SPD zugunsten der CDU Familienministerin und wogegen wurde es dann eingetauscht?

    Im Zweifel für den Angeklagten … tja … auch dazu kann ich mich jetzt noch nicht durchringen.

  61. Interessant sind die diversen Kommentare auf den Webseiten. Kaum ein User kann sich verdrücken, wie sehr er oder sie diesen Politiker abstossend findet.

    Schliesse mich da an. Im übrigen, wie auch woanders zu lesen, ist es für das eigene Image besser, sich umgehend von der PP zu distanzieren.

    Auslösung dieser merkwürdigen Partei sollte schnellstens erfolgen.

  62. Ist Tauss einer der “Idealabgeordneten” gewesen, …

    Ich glaube nicht, dass es sowas wie Idealabgeordnete gibt oder in unserem politischen System geben kann. Da ist bereits die Fraktions-Disziplin vor. Christiane Schulzki-Haddouti beschreibt es bei Kooptech ganz gut:

    „Tauss hatte sich seit 1997 mit dem Thema befasst – am erfolgreichsten war er in Oppositionszeiten im Zusammenspiel mit dem bündnisgrünen Abgeordneten Manuel Kiper […] In Regierungszeiten der SPD agierte Tauss eher glücklos aus der zweiten Reihe, musste sich durch zahllose Absprachen mit den Fraktionskollegen, aber vor allem mit den Ministerien fesseln lassen.“

    … die es genau wissen wollten?

    Ja, das definitiv.

    Hat Tauss schon vor den ersten offiziellen Plänen von Internetsperren gewust

    Die Frage stellt sich so nicht. In Deutschland wird seit Anfang/Mitte der 1990er über Sperren, Löschungen bzw. Internetregulierung diskutiert. Auslöser war spätestens der „Fall Compuserve“ 1995:

    http://web.archive.org/web/19971024130736/www.fitug.de/ulf/zensur/96.html

    Laut Wikipedia beschäftigt sich Tauss seit dem Anfang der 1990er Jahre mit diesen Themen („Kryptographie im Internet, Informationelle Selbstbestimmung, Überwachung von Informationsströmen im Internet“). Ich bin noch nicht ganz so lange dabei, kann mich aber an Tauss Unterstützung gegen Netzsperren in NRW und Suchmaschinenfilter erinnern. Das war so um 2001.

    Schon damals galt Tauss als einer der wenigen kompetenten Politiker und wurde selbst von den Altnetzlern akzeptiert (Also denen, die schon mit Konrad Zuse Röhren poliert und Kernel gehackt haben).

    Die Argumentationsmuster („Falschaussagen“) der Befürworter waren damals wie heute die gleichen. Aufhänger waren damals Naziwebseiten, letztendlich wollte Büssow aber alle „illegalen Inhalte“ (mp3, 64kB) sperren können.

    … dass es zu offensichtlichen Falschaussagen hinsichtlich Verbreitungsweg kommt und wollte ein eigenes Bild davon?

    Bei der Verbreitung von Kinderpornographie wird es ein wenig komplexer. Kurzfassung: Webserver im herkömmlichen Sinne spielen dort kaum eine Rolle. D.h. im Kampf gegen die Verbreitung sind „Websperren“ ziemlich unsinnig.

    Die „Szene“ nutzt direkte Kontakte und kurzlebige Dropboxen bzw. Mobilfunkdienste (MMS und co) und inzwischen wohl Internet und UMTS-Zugänge (Da können aus technischen Gründen keine einzelnen User ermittelt werden). Dass Tauss die Bedeutung dieser alternativen Verbreitungswege ergründen wollte, scheint mir glaubhaft.

    War er wirklich so naiv zu glauben, er werde bei der “Verbreitung” straffrei ausgehen bei Entdeckung?

    Dazu hatte er selbst etwas geschrieben, oder? Ansonsten: Ja, offenbar.

    War Tauss im Weg für das Opfer der SPD zugunsten der CDU Familienministerin und wogegen wurde es dann eingetauscht?

    Die Affäre hat die SPD sichtlich gelähmt und für die Sperrbefürworter einiges einfacher gemacht. Ich glaube trotzdem nicht an eine Verschwörung. Der Fall kam passend und wurde maximal ausgeschlachtet, ja. Mehr aber nicht.

  63. Am meisten erschüttert mich fast schon, wie der geifernde Mob im SpOn-Forum darüber diskutiert, wenn man das über eine Diskussion nennen kann.
    Die meisten der dortigen Gutmenschen würden Tauss vermutlich gerne am nächsten Galgen sehen oder gleich selbst Lynchjustiz präferieren. Das zeigt wieder einmal, was man mit gezielter Berichterstattung seitens der Presse ausrichten kann.
    http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=16301
    Erschreckend, wirklich sehr erschreckend.

  64. Das Plädoyer wirkte so, als seien seine Verteidiger nicht wirklich an der juristischen Klärung interessiert. Dabei ist das die interessante Frage, nicht die Schuld und Neigungen des bürgerlich ruinierten Experten der SPD.

    Der Skandal liegt meiner Ansicht darin, dass der Bundestag einfach die parlamentarische Immunität von Jörg Tauss aufgehoben hat, und die Indemnität von Abgeordneten in Deutschland so schwach ausgestaltet ist. Dabei ist gar nicht so sehr die Schuldfrage entscheidend, sondern wie eine Staatsanwaltschaft Öffentlichkeitsarbeit macht bei einem so sensiblen Thema gegenüber einem Abgeordneten, der aus gutem Grund gegen den Zugriff der anderen Gewalten zu schützen ist.

    Art 46(2) u. Art 47 GG lesen.

    Die Vorstellung, dass ein Abgeordneter solche Recherchen nicht machen dürfe, scheint mir fragwürdig. Ein Abgeordneter steht auch für sich autonom und braucht sich mit niemanden abzustimmen.

    Durch den Fall besteht nun die Chance einmal die Grenzen des Abgeordnetenstatus höchstrichterlich klarzustellen. Wenn wir bedenken wie weit journalistische Immunität zu reichen hat, siehe Spiegelaffäre, siehe Cicero, dann muss ein Abgeordneter erst Recht frei sein.

    [Ironie] Vielleicht sollte man jetzt mal beim Spiegel eine Hausdurchsuchung machen um die Informanten zu ermitteln, die Details der Ermittlungen an das Nachrichtenmagazin weitergaben. Der Aufschrei wäre natürlich groß. Andererseits darf es einfach nicht sein, dass Behörden Tathelfer beim Rufmord werden. Nur weil man Journalist ist darf man sich vertrauliche Dienstangelegenheiten verschaffen? Wie kann ein Journalist nur auf eine solche Idee kommen sich über Recht und Gesetz hinwegzusetzen… [/Ironie]

    Der Spiegelartikel war in jedem Fall unter der Gürtellinie. Hin und wieder gibt es diese merkwürdigen Exekutionen oder Laudatien in dem Magazin. Bei den Exekutionen erinnere ich mich an einen Bericht über Brüderle, damals gerade im Gespräch als Wirtschaftsminister. Bei den seltsamen Lobeshymnen an einen Bericht über unseren damaligen Oberstadtdirektor. Tauss war auch so ein Fall, wo es irgendwie nicht stimmte. Es gab z.B. keinen ersichtlichen Grund angebliche homosexuelle Neigungen des Abgeordneten aufgrund von Ermittlerindizien zu enthüllen. Und das ist gerade das Besondere vom Prinzip Verantwortung, wenn schon das Thema so pikant und existenzvernichtend ist, warum geht man damit so journalistisch verantwortungslos um?

    Ich hoffe, dass Tauss „ehrlos, aber nicht wehrlos“, um mal Otto Wels Diktum auf den Kopf zu stellen, die Sache weiter durchficht und sich etwas engagiertere Juristen zulegt.

  65. @Jörg-Olaf Schäfers: Danke, deine Aussagen und Quellhinweise haben geholfen. Ich gehe für mich nun davon aus, dass er ernsthaft an den Verbreitungswegen interessiert war.

    Wenn dem so ist, hoffe ich auch auf eine Klärung in juristischer Hinsicht, ob Abgeordnete zumindest die gleichen Recherche-Rechte haben, wie Journalisten. (stimmt @Rebentisch zu in dieser Klärungsfrage)

    Der §184b Abs.5 StGB hätte im Nachhinein betrachtet definitiv bei der Staatsanwaltschaft Bedenken gegen eine so öffentliche Ausschlachtung und Vorgehensweise gesprochen. Das man „hie“ und „da“ von Verschwörung spricht, ist definitiv dem Umstand der rabiaten vorgehensweise der Staatsanwaltschaft zuzusprechen. Was damit tatsächlich bezweckt werden sollte, wäre eine Untersuchung wert…

  66. Nachdem ich mich mit der Geschichte von Thomas Wüppersaal beschäftigt habe (Vorsitzender der Kritischen Polizisten, wurde angebliche Planung eines Raubüberfalls zur Last gelegt, er wollte aber seine illegale Observation beweisen), halte ich alles für möglich.
    Ich halte es sehr gut für möglich, dass Jörg Tauss beweisen wollte, dass sich Kinderpornografie auch über das Handy beschaffen lässt und somit Netzsperren sinnlos sind. Das er das aleine gemacht und niemanden eingeweiht hat, hat eher was mit Überheblichkeit zu tun. Jedenfalls versucht die Polizei ihren Gegnern immer was anzuhängen, um die Polizei öffentlich zu kritiseren muss die Weste völlig rein sein. Es ist daher auch kein Wunder, dass solche Leute wie Schäuble (Schwarze Koffer) oder Schily (RAF-Anwalt) alles gemacht haben. was die Polizeiverbände wollten.

  67. Ich finde es einfach alles nur eine schande!
    Politiker sein darf kein freifahrtschein sein!

    er hatte nie einen auftrag sich damit zu beschäftigen! selbst wenn das so gewesen wäre muss man nicht erst autos klauen um gegen autodiebstahl anzugehen!

  68. @Patrick: Wie stellst du dir einen solchen Auftrag vor?

    „Herr Tauss, wg. dem geplanten Gesetzes von der Uschi – schauen’se sich das doch bitte mal selber an …“? Erteilt vom, ja, von wem? Vom Bundespräsidenten?

    Fakt ist: Tauss war als Obmann seiner Fraktion und Vorsitzender der entsprechenden Fachausschüsse u.a. für das Problemfeld zuständig.

    Wie bitte soll ein Fachpolitiker seinen Aufgaben nachkommen, wenn er sich bei Zweifeln nicht auf die entsprechenden Ausnahmeregelungen berufen kann?

    Genau dafür sind diese Regelungen doch da (In Absatz 2 und 4 geht es um die Strafbarkeit von Beschaffung und Besitz), oder?

    (5) Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.

    http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html

    Wohlgemerkt: Nach Ansichts des Gerichts können sich möglicherweise sogar Journalisten auf diese Regelungen berufen (Was ich persönlich durchaus absurd finde).

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.