Springer mahnt Bildblog ab

Die Anwälte des Springer-Konzerns haben das Bildblog gleich dreimal abgemahnt und eine Rechnung über 2407,36 Euro mitgeschickt, zur Erstattung ihrer Anwaltskosten. Das Bildblog hatte über eine Rüge des Presserates berichtet, die nicht offensichtlich zu finden war:

Am 9. April hatten wir darüber berichtet, wie schwer sich „Welt Online“ damit tat, eine Presserats-Rüge für einen Schleichwerbe-Artikel zu akzeptieren. Wir behaupteten dabei auch, dass „Welt Online“ diese Rüge immer noch nicht veröffentlicht habe. Das war falsch. „Welt Online“ hat es zwar seinen Lesern schwer gemacht, den entsprechenden Hinweis (siehe Screenshot rechts) zu entdecken: Der Deutsche Presserat hat in diesem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 7 des Pressekodex erblickt und diesen gerügtMan findet ihn nicht, wenn man in der „Welt Online“-Suchfunktion zum Beispiel nach „Presserat“ sucht, obwohl dieser Begriff im Text vorkommt. Und die Rüge verschwindet aus dem Artikel, sobald man ihn ausdruckt. Aber wenn man sich den Artikel auf dem Bildschirm ansieht, ist der Hinweis da.

Das Bildblog hatte den Fehler schnell korrigiert, aber trotzdem hat Springer dann seine Anwälte rausgeschickt. Das Bildblog soll nun bezahlen, weil durch die Meldung die „Unternehmenspersönlichkeitsrechte springers verletzt“ seien und das Bildblog nun den entstandenden Schaden ersetzen soll. Wer dem Bildblog eine Spende zukommen lassen möchte, kann dies gerne tun.

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32 Ergänzungen

  1. Wäre es nicht besser mit dem gesammelten Geld einen Lobbyisten zu bezahlten, damit dieses schwachsinnige Unternehmenspersönlichkeitsrecht endlich wieder verschwindet?

  2. Warum reden die Deutschen nicht erst einmal miteinander, bevor sie einen Anwalt einschalten? Ich werde es nie verstehen…

    1. @Fritz: Weil BILDblog schon lange die Lügen und Halbwahrheiten der Springerpresse (und seit nicht all zu langer Zeit auch von anderen Median) aufdeckt.
      Das ist ein Racheakt und der Versuch unliebsame Kritiker einzuschüchtern und hat mit dem ansonsten natürlich passenden Bild des „erst Anwalt, dann reden“ wohl nichts zu tun.

  3. „Dennoch sind uns durch die völlig unnötige juristische Auseinandersetzung bisher schon Kosten für unseren Anwalt in Höhe von über 2000 Euro entstanden.“
    Wäre vielleicht wichtig zu erwähnen, dass die Spenden erwünscht sind um die eigenen Anwaltskosten zu bezahlen und nicht die Forderung der Bild. ;)

  4. Ich denke mal wir brauchen da eine rechtliche Änderung, denn es kann ja nicht sein, dass so ein großer Konzern einen kleinen Blog einfach weg(beißen)klagen kann. Kennt man ja. Der Kleinere wird weggebissen. Ich habe mir den Bildblog zwar noch nie angeschaut, aber ich finde es auch unmöglich, dass die Internetcommunity in der Regel für die Verklagewütigkeit der Contentmafia aufkommen muss (aus sozialen Gründen)

    lg

    flshmb

  5. Das Bildblog wurde sechs Jahre von der Bildzeitung ignoriert. Nun hat der Axel Springer Verlag zum ersten Mal das Bildblog abgemahnt und zwar nicht wegen der Bildzeitung, sondern wegen der Tageszeitung \“Die Welt\“.
    Neulich hat sich Herr Niggemeier aufgeregt, weil Vorwürfe gegen einen jungen Journalisten veröffentlicht wurden, ohne dass seine Stellungnahme abgewartet wurde.
    Hat Herr Niggemeier vor Veröffentlichung seines Artikels die \“Welt\“ um eine Stellungnahme gebeten?
    Nein, er hat einfach etwas behauptet, was sich als falsch herausgestellt hat. Hätte sich ein anderer als er so nachlässig verhalten, hätte Herr Niggemeier ihm schlechten Journalismus vorgeworfen.
    Eine andere Sache ist das Abmahnwesen bzw. Abmahnunwesen. Hierbei handelt es sich um eine schöne Einnahmequelle für Rechtsanwälte.
    Eine große Rolle spielt aber auch eine ganz banale Rechthaberei, oft bei beiden Parteien.
    Warum hat sich das Bildblog geweigert, eine Gegendarstellung der \“Welt\“ zu veröffentlichen? Warum hat Herr Niggemeier die Anwaltskosten der Gegenseite in Höhe von fast zweieinhalbtausend Euro nicht bezahlt und als Lehrgeld abgebucht?
    Auch er will unbedingt Recht behalten und gibt dafür über 2000 Euro aus. Jetzt soll die Netzgemeinde seinen Rechtsanwalt bezahlen, den er aus reiner Rechthaberei engagiert hat.
    Dafür bemüht er das alte Klischee von \“David und Goliath\“. Der arme, kleine, gute Idealist gegen den bösen, raffgierigen, menschenverachtenden Konzern.
    Mit gutem Journalismus, den er den Kollegen predigt, hätte er sich das alles ersparen können. Nun muss Niggemeier halt seine vielen Preisgelder und FAS-Honorare anzapfen. So viel Stolz sollte er haben, dass er nicht bei zum größten Teil finanziell schlechter als ihm gestellten Netzbürgern um Geld bettelt.

  6. @Fritz: Eine möglichen Erklärung wäre, dass es gar nicht um die Lösung eines Problems bzw. Korrektur eines bereits korrigierten Fehlers ging, sondern darum, einen für die Betroffen durchaus eherblichen finanziellen Schaden zu erzeugen. Das kann ich mir bei einem seriösen Verlag aber eigentlich nicht vorstellen.

    @Tobias: Richtig ist, dass das Bildblog bzw. die betroffenen Autoren abgemahnt wurden, obwohl der Fehler zeitnah erkannt und korrigiert wurde.

    Hier geht es nicht um „Lehrgeld“ oder Ihre persönlichen Animositäten, sondern um einen prinzipiellen Fall:

    Da wir unseren Fehler noch vor der Abmahnung von uns aus korrigiert hatten, sehen wir aber keinen Anspruch Springers auf eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung. Auch die geforderte Gegendarstellung hätte Springer nach Ansicht unseres Anwalts gerichtlich vermutlich nicht durchsetzen können. Zudem sei die Berechnung der Anwaltskosten künstlich erhöht. Wir haben uns deshalb entschieden, die Forderungen nicht zu erfüllen.

    Sollte obige Darstellung korrekt sein, und daran habe ich keinen Zweifel, verdient das BILDblog die Unterstützung eines jeden Journalisten, Bloggers oder Lesers, der eine freie und unabhängige Berichterstattung unterstützen will.

    1. @ Jörg-Olaf Schäfer:

      Zitat:
      Eine möglichen Erklärung wäre, dass es […] darum [geht], einen für die Betroffen durchaus eherblichen finanziellen Schaden zu erzeugen. Das kann ich mir bei einem seriösen Verlag aber eigentlich nicht vorstellen.
      Zitat Ende.

      Da ist doch meiner Meinung nach schon das Problem. Ich meine den Teil mit dem ’seriösen Verlag‘.

  7. @ Jörg-Olaf Schäfers:
    Herr Niggemeier hat falsche Tatsachen ungeprüft als richtig hingestellt. Das ist der schlechte Journalismus, den er anderen so oft vorwirft.
    Hätte er ordentlich recherchiert, hätte es keine Abmahnung gegeben.
    Für seine Schlamperei soll er selbst die Verantwortung übernehmen, anstatt auf Betteltour zu gehen.

  8. „Weil trotz rechtzeitiger und eindringlicher Warnungen das Haus nicht geräumt worden ist, sind dabei 17 Menschen verletzt worden. Springer ging lieber das Risiko ein, dass seine Arbeiter und Angestellten durch Bomben verletzt werden, als das Risiko, ein paar Stunden Arbeitszeit, also Profit, durch Fehlalarm zu verlieren.“

    1. @Tobias: Ungeprüft ist nicht ganz richtig.
      Wenn die Gegendarstellung absichtlich versteckt wird (per Suchfunktion nicht zu finden) und das ganze auch noch sehr schnell korrigiert wurde hat das für mich nichts mit „Verantwortung übernehmen“ zu tun.
      Es war eben der erste Fehler den sie gefunden haben und der musste als Klagegrund herhalten, egal wie.

  9. Bildblog ist zweifelsohne eine wichtige Einrichtung, sitzt aber auch auf einem verdammt hohen Ross und unternimmt dort einen Ritt auf der Rasierklinge. Es war daher nur eine Frage der Zeit, bis der „Gegner“ die erstbeste Gelegenheit ausnutzt, denn wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Eben auch bei Bildblog.
    Wie oben schon geschrieben wurde, sollte man die Angelegenheit eher als Lehrgeld verbuchen können und auf Rücklagen zurückgreifen, die wohl angesichts der selbst gestellten Aufgabe zwingend erforderlich wären.
    Ich hab auch ne Berufshaftpflicht.

  10. „First they ignore you, then they laugh at you, then they fight you, then you win.“

    Schön zu sehn, wie die Bild nach all den Jahren doch noch Manschetten bekommt. Weiter so!

  11. Hätte Herr Niggemeier seinen Anwalt eine Abmahnung schreiben lassen, wenn die „Welt“ so eine Falschmeldung über ihn gebracht hätte?
    Mindestens eine Gegendarstellung hätte er verlangt, glaube ich.

  12. @9
    Das ist ein ziemlicher Unsinn. Dann müsste man ja alle Journalisten abmahnen dürfen, die mal etwas Falsches als gut recherchierten Journalismus ausgegeben haben. Die Folge wäre doch, dass kaum ein Journalist noch arbeiten könnte, weil die Anwälte ihn längst ruiniert hätten.

    Zweitens haben Niggemeier und Co. ihren Fehler korrigiert. Daher ist das Abmahnen irgendwie nicht ganz angebracht.

    Drittens erstaunt schon diese Härte, wenn man bedenkt, das die WELT selber eher vorsichtig mit den Korrekturen ihrer Fehler umgeht.

    Viertens ist es einfach unfair, freie Journalisten mit Anwälten in den wirtschaftlichen Ruin zu treiben, weil man sich das als großer Konzern leisten kann. Das ist einfach kein fairer Kampf.

    Wenn man der Meinung ist, Niggemeier betreibe Doppelmoral, weil er selber Falschmeldung produziert, dann kann man doch einen Text darüber schreiben. Dann würde wenigstens halbwegs Waffengleichheit herrschen. Aber so entstehen durch Abmahnanwälte ernsthafte wirtschaftliche Probleme für die Freien (siehe die Auseinandersetzung zwischen Weinreich und Zwanziger). Da stehe ich klar auf der Seite der Freien.

  13. @ Internetausdrucker:
    Man kann jeden Journalisten abmahnen. Davon lebt eine ganze Zunft: die sogenannten Medienanwälte.
    Ich halte diese Entwicklung in Bezug auf die Pressefreiheit für schädlich.
    Herr Niggemeier hat sich in diesem Falle das geleistet, was er bei anderen gerne als „schlechten Journalismus“ geißelt. Er hätte also die Abmahnung vermeiden können, wenn er ordentlich recherchiert hätte.
    Herr Niggemeier ist kein kleiner Blogger, den keiner kennt und der mit einer solchen Abmahnung in den Ruin getrieben würde.
    Die vom Axelotl Springer Verlag geforderten Anwaltskosten kann er locker aus seinen vielen Preisgeldern bezahlen. Das macht ihn nicht zum Roadkill. Die FAS überweist ihm regelmäßig ein hohes Honorar. Für seine Bettelei sollte er sich schämen.

  14. Meint Ihr nur, oder wisst Ihr schon? Die \Korrektur\ war ein durchgestrichener, aber weiter lesbarer Textteil. Weiter lesbar bedeutet juristisch: Inhalt wird weiter verbreitet. Und wenn der Inhalt falsch ist, haftet jemand dafür und zahlt, ggfs. eben die Anwaltskosten. Das gilt für Medienkonzerne wie für Blogs. Und das sollte man wissen bzw. darauf vorbereitet sein, wenn man einen der meistgelesenen deutschen Blogs betreibt. Insofer: \unnötige Auseinandersetzung?\ – allerdings. \Erheblichen finanziellen Schaden erzeugen?\ – Rücklagen bilden. \Absichtlich versteckt?\ – richtig hinsehen. Und nicht jammern.

  15. @Tobias
    Schlechter Journalismus wäre es nur hätte Niggemeier nichts zeitnah korrigiert. Recherchiert hat er ja, denn nicht der ganze Beitrag ist als solcher falsch. Ihm Doppelmoral vorwerfen ist daher lächerlich, hinzu kommt, Fehler passieren. Jedem. Aber nicht jeder korrigiert sie oder macht sie extra.

    @The Bud Das durchstreichen ist lediglich damit man die Korrektur sehen kann und ist in meinen Augen eine Form von Transparenz und deutet auf Korrektur hin. Wenn ich in der Schule eine Klausur schreibe und einen Absatz durchstreiche ist er immer noch da und sogar lesbar, kommt aber aus naheliegenden Gründen nicht in die Wertung.

  16. @ds Ist schon klar – juristisch aber irrelevant bzw. so relevant, als würdest Du zur Markierung eines sachlich falschen Inhaltes die vorhandene Schriftart durch, sagen wir, Times Roman ersetzen.

  17. @ ds:
    Es war „schlechter Journalismus“. Herr Niggemeier höchstpersönlich hat erst neulich im Fall Sebastian W. seinen Kollegen von „Meedia“ und „journalist“ vorgeworfen, eine Stellungnahme des Beschuldigten nicht abgewartet zu haben.
    Er hat aber bei der „Welt“ nicht einmal angefragt, warum sie die Rüge des Presserates nicht veröffentliche.
    Wer im Glashaus sitzt, soll sich nicht wundern, wenn er für eigene Schlampereien Abmahnungen erhält. Wie oft hat denn Niggemeier selbst Beschwerden über die Bildzeitung eingereicht und dann Berichte daraus gemacht?
    Die Krönung aber ist seine elende Bettelei. Unter den freien Journalisten in Deutschland gehört Niggemeier garantiert nicht zu den ärmeren.
    Hätte Herr Niggemeier richtig recherchiert, hätte er den Artikel gar nicht schreiben können, denn die Grundaussage war schlicht und einfach falsch. Sein Tunnelblick auf den bösen Springer-Verlag wird somit zum Bumerang für ihn.

  18. @23, @12: Wenn jedes Medium die Fehlerquote und das gleiche Maß journalistische Integrität wie S. Niggemaier hätte, wären Bildblog & Co. auf der Stelle überflüssig.

    Ich für meinen Teil habe 5 Euro überwiesen.

  19. Tobias,

    ich verstehe Deinen Furor nicht. Sicher hätte Niggemeier seinen Fehler vermeiden können und sicher sitzt er angesichts seiner Texte auch ein bisschen im Glashaus. Aber ist das ein Grund, jemanden abzumahnen. Nur weil man jemanden nicht mag oder dessen Attitüde nicht schätzt, soll jetzt diese Abmahnpraxis in Ordnung sein?

    Es geht hier doch um zwei verschiedene Dinge: einerseits um die Haltung von Niggemeier, andererseits um die Abmahnpraxis an sich. Beides muss man getrennt beurteilen. Und da finde ich, dass ein großer Medienkonzern mit viel Geld für viele Anwälte schon eine gewisse Übermacht gegenüber einem freien Journalisten hat. Angesichts dieser Übermacht darf man ruhig mal über höhere moralische Anforderungen an den Mächtigeren nachdenken.

  20. @ Internetausdrucker:
    Da gebe ich Dir Recht: Es geht um zwei verschiedene Dinge.
    1. Die Haltung von Niggemeier: Hätte er sich an seine eigenen Regeln gehalten, hätte er nichts Falsches über die „Welt“ geschrieben.
    2. Die Abmahnpraxis an sich: Ich bin für ein (erweitertes) Recht auf Gegendarstellung, aber dagegen, Rechtsanwälte zu subventionieren. Und grundsätzlich dagegen, Meinungsverschiedenheiten per Justiz auszutragen. Manchmal aber geht es nicht anders.
    Konkret: Ich würde dem Axelotl Springer Verlag empfehlen, seine Anwälte selbst zu bezahlen.
    Herrn Niggemeier würde ich empfehlen, besser zu recherchieren und sich nicht als bloggender Bettelmönch lächerlich zu machen. Er braucht das Geld der Netzgemeinde ebenso wenig wie Springer das Geld von ihm.
    Leider beansprucht keine der Streitparteien meinen klugen Rat, denn es geht ihnen auch um Ihr Prestige.

  21. Nur dass ich’s richtig verstehe: Für Veröffentlichungen soll also zweierlei Recht gelten? No way. Warum denn auch? Täglich werden aus juristischen Gründen Artikel aus Web-Angeboten entfernt, eben weil es nicht reicht, z.B. Passagen durchzustreichen o.ä. – schön zu sehen am Fall der Sedlmayr-Mörder. Und Blogs können (theoretisch) ebenso viele Lesern haben wie Websites von Medienmarken. Was auch bedeutet: Blogger sind Journalisten. Oder Verleger. Mit allem Zubehör.

  22. Es gibt in Deutschland wirklich unzählige Möglichkeiten gutes Geld zu verdienen. Unsere Anwaltskanzleien scheinen einen der dicksten Haufen Goldkacke für sich zu horten…

    wohl dem, der ohne die netten Leute im Anzug auskommt ;-)

  23. Ich habe sehr interessiert die Beiträge zu diesem Thema gelesen. Ist der Herr Tobias Wunderlich eigentlich ein Claqueur des Springerverlages?

  24. Hinter Tobias Wunderlich steckt ein „Journalist“, dem der Bildblog bereits mehrfach schlechten Journalismus und Falschaussagen nachweisen konnte. Es handelt sich schlicht und einfach um kindische und dümmliche Rachegelüste, die dieser Proll jetzt feigerweise im Internet verbreitet, statt in seinem Revolverblatt. Andererseits passt sein Niveau ja zur BILD-Zeitung, insofern kann man ihm keinen Vorwurf machen ;-)

  25. Wenn man mich fragen würde, dann wäre Springer in Null-Komma-Nichts weg vom Fenster. Aber 1. frägt man mich nicht und 2. erledigen die das schon selber :-)

    Übrigens haben wir im Moment eine Recherche am laufen. So wie es aussieht schreiben bezahlte Schreiberlinge die meisten Kommentare in der Welt-Online und bei Bild.de – Und streichen durch die „Anheizung“ zusätzlich Werbeeinnahmen ein. Tja wer es nötig hat ;-)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.