Soziale Netzwerke haben Verantwortung – auch wenn es „weh tut“

Die Skandale der letzten Monate haben den Datenschutz in Social Networks ins Blickfeld einer breiteren Öffentlichkeit gerückt. Auf der Social Media Week Conference diskutierte der CTO der VZ-Netzwerke Jodok Batlogg mit Verbraucherschützer Falk Lüke und Alexander Korth über „Plattform- vs. Nutzerverantwortung“. Das Gespräch passte durchaus unter das Motto „Streit“, dass die Veranstalter der SMW Berlin vorgegeben hatten.

Drei Nutzertypen identifiziert Korth: Privatsphäre-Fundamentalisten, Pragmatiker und „vollkommen Unbesorgte“. Die Pragmatiker, die zwischen Privatsphäre und Offenheit abwägen, machen dabei etwa zwei Drittel der Anwender aus. Besonders für sie gilt, dass sie zwischen diesen beiden extremen „hin- und hergerissen“ seien, wie Batlogg erklärte.

Auch als Betreiber wolle man einerseits Werbekunden etwas bieten und den Netzwerkeffekt maximieren, andererseits aber auch Anonymität ermöglichen. Es gebe „nicht nur 0 und 1“. Lüke kritisierte allerdings, dass die Betreiber von Social Networks sich allerdings Umsetzung nutzerfreundlicher Veränderungen viel Zeit lassen.

So musste Batlogg eingestehen, dass die Standardeinstellung in SchülerVZ zwar „zähneknirschend ‚unsichtbar'“ ist – aber erst seit drei Monaten. In anderen Bereichen zwingt die deutsche Datenschutzgesetzgebung die heimischen Anbieter zu Maßnahmen, mit denen beispielsweise Facebook sich nicht herumschlagen muss. Eine Tatsache, die später noch aus dem Publikum als „Wettbewerbsnachteil“ bezeichnet wurde.

Um seine Freundesliste Drittanbietern zugänglich zu machen, müsse man in Deutschland zuvor alle betroffenen Personen um Erlaubnis fragen, schilderte Batlogg einen Fall. Und um OpenSocial nutzen zu können, habe man „Visitenkarten“ eingeführt. So könnten Nutzer verschiedenen Identitäten anlegen und sich entscheiden, anstelle ihrer originalen eine „Fake-Identität“ weiterzugeben.

Auf die Frage von Falk Lüke, ob Eltern Nutzerdaten ihrer minderjährigen Kinder anfordern könnten, erklärte Batlogg das System von SchülerVZ. Dabei werden den Kindern die Informationen zugesandt, zusammen mit dem Hinweis, dass ihre Eltern diese angefordert haben. So umschifft das Unternehmen die unklare rechtliche Lage auf diesem Gebiet.

Die Betreiber von Social Network tun also etwas – einige mehr als andere, und alle nur auf äußeren Druck. Aber sollten erwachsene Nutzer nicht mündig sein und mit ihren Daten tun können, was sie wollen? – so eine Frage aus dem Publikum. Korth und Lüke erklärten einstimmig, dass auch ältere Nutzer eben nicht mündig seien. Lüke führte exemplarisch das Netzwerk wer-kennt-wen an, dessen (ältere) Zielgruppe ebenfalls „unbedarft“ sei.

Aber auch Batlogg gestand eine Verantwortung der Betreiber ein. Es sei ein „Problem, wenn ‚public‘ das neue ‚default‘ ist und nur ein Drittel der Leute wieder zurückrudern zu einem Punkt, wo sie sich wohlfühlen“, erklärte er mit Bezug auf die neuen Privatsphäre-Einstellungen von Facebook. Zuvor meinte er allerdings, es sei „nicht pragmatisch“, wenn „unsichtbar“ die Standardeinstellung sei.

Dafür wurde der VZ.net-CTO allerdings von Lüke zurechtgestutzt, der meinte, pragmatisch sei, wenn Nutzer nach dem Anmeldung zuerst einmal „unsichtbar“ seien und dann auch eine Einstellungsseite geleitet werde. Bei den üblichen Opt-in- / Opt-out-Lösungen würden nur wenige Nutzer ihre Einstellungen verändern. Vielleicht, weil es ihnen nicht wichtig sei, eventuell aber auch, weil sie sich nicht auskennen würde. Hier hätten die Betreiber eine Verantwortung, zu informieren.

Obwohl Batlogg verteidigte, dass die VZ-Netzwerke ihre Nutzer dazu auffordern, sich mit Klarnamen anzumelden, erklärte er gleichzeitig, bei SchülerVZ gebe es „einen Erziehungsauftrag“. Lüke hatte zuvor seinen Eindruck geschildert, dass es einen Mentalitätswandel gebe: Immer weniger Nutzer würden in dem Social Network ihre Klarnamen angeben.

Auch wenn sie im Titel der Veranstaltung keinen Platz fand, wurde auch der Politik eine Verantwortung zugeschrieben. Lüke beschrieb die Situation, dass sich die enge europäische und vor allem deutsche Sichtweise des Datenschutzes international weiter ausbreitet. Sogar in den USA sei ein Datenschutzgesetz im Gespräch, was angesichts der dortigen Vertragsfreiheit auffällig sei. Batlogg andererseits wünscht sich eine Anpassung der Datenschutzgesetzgebung, um die Übertragung von Daten an die „Cloud“ zu ermöglichen.

Letztlich sind die Interessen von Nutzern und Betreibern nich vollständig zu vereinbaren. Ein (aus Nutzersicht) perfektes Social Network, so Korth, würde den Netzwerk-Effekt derart untergraben, dass „nur ein altruistischer Provider“ es online stellen würde.

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6 Ergänzungen

  1. Mir ist bzgl. der Mündigkeit noch nicht ganz klar, welcher Mündigkeitsbegriff hier gemeint ist. Ist es der philsophische Mündigkeitsbegriff, in dem Sinne, Heer seiner Entscheidungen zu sein, quasi zu wissen, was man tut? Dieser passt in gewisser Weise zu aufgeklärten Menschen, unabhängig vom Alter, sondern abhängig von Erfahrung und Wissen, im Grunde also auch für z.B. 15jährige Minderjährige, die reichlich Erfahrung und Wissen sich über Social Networks angeeignet haben (ggf. gar mehr als ihre Eltern). Oder ist hier der juristische Mündigkeitsbegriff gemeint, im Sinne, rechtsverbindliche Entscheidungen (Verträge) schließen zu können? Insofern Letzteres gemeint ist, so spielt es keine Rolle, ob ich weiß, was ich tue, im Grunde spielt dann nur eine Rolle, welches Alter ich erreicht habe, mit 18 Jahren kann ich selbst entscheiden und bin für meine Taten selbst verantwortlich, Kinder und Jugendlich sind dies von 7 bis 18 Jahren nur im Rahmen des Einverständnis der Eltern, wobei es hier keine Rolle spiele, wieviel Erfahrung oder wieviel Wissen sie haben (oder wieviel Erfahrung oder Wissen die Eltern haben). Diese Unterscheidung ist mir im Gespräch zu wenig hervorgehoben worden, Ferner bleibt fraglich, ob ich nicht auch Minderjährige ein Recht auf Datenschutz gegenüber ihren Eltern haben. So haben Eltern kein Recht, die Briefe ihrer Kinder zu lesen, warum sollten sie dann ihre Tweets oder ihre Einträge bei Facebook lesen? Sicher, im Sinne des Kinderschutzes ist dies notwendig, hier ist aber abzuwägen. Schwierig. Es bleibt schwierig und ggf. lässt sich das Problem nur im Einzelfall klären, allgemeine Lösungen sind wohl nicht zu finden.

  2. Aber sollten erwachsene Nutzer nicht mündig sein und mit ihren Daten tun können, was sie wollen?

    Das Problem ist, das der Nutzer eines solchen Dienstes die Kontrolle über seine Daten abgibt bzw verliert, wenn er ihn nutzen wil. Er ist auf Gedeih und Verderb dem Wohlwollen des Betreibers ausgeliefert und selbst wenn er den Dienst nicht mehr nutzen möchte, kann er seinen Account nur m.o.w. inaktiv setzen, aber nicht erzwingen, dass seine Daten auch aus der Datenbank fliegen (siehe FB). So gesehen findet hier eine zwangsweise Entmündigung statt, ganz egal wie erfahren der Nutzer im Umgang mit digitalen Medien und Plattformen ist. Der wirklich mündige Netizen (der auch Herr über seine Daten bleiben will), hat nur die Möglichkeit, sich bewusst dagegen zu entscheiden, oder konsequent mit alternativen Identitäten auf solchen Plattformen zu arbeiten.

  3. Es gibt eine Möglichkeit, Herr seiner Daten zu werden: Das Web 1.0. Die ultmative Lösung ist das Basteln eigener Websites und das Hochladen eigener html-files auf ftp-servern, wie früher Ende der 90er. Diese kann man dann, will man sie wieder löschen, von den ftp-servern herunterlöschen! Google Cache und Webarchive sind dann nur noch das Problem aber man ist nicht mehr abhängig von WordPress, Facebook, Twitter und sonstigen Anbietern. Man ist dann wieder „Webmaster“, ein Wort, das längst in Vergessenheit geraten ist.

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