Schon GEZahlt?

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat bestätigt, dass für internetfähige Rechner Rundfunkgebühren zu bezahlen sind – schließlich KÖNNTE man damit ja einen öffentlich-rechtlichen Live-Stream empfangen. Wie mit einem Fernseher. Damit KÖNNTE man das ja auch. Dass es immer weniger Anreiz dazu gibt, das auch zu tun, spielt keine Rolle.

Das gleiche gilt also wie selbstverständlich für UMTS-Handies und „Server, wenn sie ohne besonderen technischen Aufwand an das Internet angeschlossen werden können“ – was auch immer das bedeuten mag.

Wer wie das Kraftfuttermischwerk von sich behaupten kann

ist also längst nicht aus dem Schneider. Aber ab 2013 soll ja auch das wohl nicht mehr reichen.

So lange aber kein unbeschränkter Zugriff auf das ganze Archiv – in freien Formaten – für mehr als 7 Tage gewährt wird, wird es der GEZ aber wohl auch in Zukunft schwer fallen, für Verständnis zu werben.

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19 Ergänzungen

  1. naja, da es eine Zweitgerätebefreiung gibt wenn man bereits GEZ für seinen Fernseher zuhause zahlt, werden sich die Auswirkungen dieser hirnrissigen Entscheidung in der Praxis nicht unbedingt bei jedem bemerkbar machen.

    Wie das dann gebührenmäßig aussieht wenn z.B. eine mittelgroße Design-Agentur zwei Dutzend internetfähige Rechner betreibt und vielleicht sogar einen eigenen Webserver bei sich stehen hat, das ist wiederum eine ganz andere Frage.

  2. Wo ist der Aufreger? Bisher wird das GEZ-Schutzgeld ja auch für das BEREITHALTEN eines Empfangsgerätes berappt und nicht für den tatsächlichen Empfang. Die Rechtssprechung ist in diesem Falle einfach nur konsequent.

    Ich stoße mich weniger an einer Gebühr für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk (von allen schlechten Zahlungsmodellen noch das beste) sondern vielmehr daran, wie wenig man als Zangszahler auf diesen Einfluß hat. Siehe parteigesteuerte Rundfunkräte oder Begrenzung der online-gestellten Inhalte oder Mutantenstadl statt wirkliche Grundversorgung.

  3. Verstehe die Aufregung nicht. Es ist nur konsequent Smartphones GEZ-pflichtig machen, da PCs das schon heute sind. Und Smartphones sind nunmal nichts anderes als kleine Computer für die Hosentasche.

    (Mal ganz davon abgesehen, dass man mit fast(?) allen Smartphones auch ganz normales Radio hören kann…)

  4. Also mich stört das Urteil nicht im Geringsten, denn 1. habe ich wie denke ich 99,99% aller Menschen einen Fernseher zu Hause stehen und dann betrifft einen diese Entscheidung eh nicht und 2. will ich Sender wie Phoenix und Arte nicht missen die fast meinen kompletten Fernsehkonsum ausmachen.

  5. Ganz ehrlich? Ich zahle gerne dafür, denn meiner Meinung nach bekommt man dafür auch qualitativ was geboten von den öffentlich rechtlichen. Wenn ich da nur schon and das Angebot bei den Mediatheken denke. Wenn man gut und richtig informiert werden will und keinen billigen „Schund“ wie auf den Privaten (ich denke da nur an Tatort Internet“ auf die Ohren bzw. Augen bekommen möchte, sollte man auch bereit sein dafür zu zahlen. Ich würde es begrüßen, wenn man die Privatsender endlich verschlüsselt, denn qualitativ und „Närwehrt“ bieten die Privaten in keinster Weise, ausser die „Volksverdummung“ voran zu treiben.
    Oder man macht es umgekehrt, wer GEZ zahlt kann nur ö.R. TV empfangen. Das ist meine Meinung und stehe dazu, ich weis das viele Internetuser das gewiss anders sehen.
    Bitte bedenkt, wer Werbefinanziert ist unterliegt auch immer einer Lobby…

  6. >99,99% aller Menschen einen Fernseher

    Hallo Sebastian?! Wo lebst Du?

    Wer sich im Netz informiert und zur Unterhaltung digitale Speicher-Medien nutzt, braucht weder Rundfunk noch TV.

    Genau deshalb wurde ja die Gebührenpflicht ausgeweitet und müssen zukünftig alle zahlen – wobei ich mich frage, was mit denen ist, die durch die Gebührenbelastung unter das Existenzminimum rutschen würden…

    1. Praktisch alle Leute die ich kenne und die wie ich sich etwa nachrichtentechnisch heutzutage online informieren haben trotzdem noch einen Fernseher zu Hause und sei es nur zum DVD/BluRay sehen oder für Videospiele.

      Denke mit 99,99% liege ich auch heute noch sehr gut.

  7. „wobei ich mich frage, was mit denen ist, die durch die Gebührenbelastung unter das Existenzminimum rutschen würden…“

    Personen die eine GEZ Befreiung erhalten können:

    Personen, die mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, können sich von der Pflicht zur Zahlung der GEZ Gebühren befreien lassen:

    * nicht bei den Eltern lebende
    o Empfänger von BAföG
    o Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
    o Empfänger von Ausbildungsgeld nach § 104 SGB III (behinderte Menschen)

    * Personen die Hartz IV bzw. Arbeistslosengeld II erhalten sowie Sozialgeld Empfänger. Hierzu zählen auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II. Ausgenommen sind aber Leistungen, die als befristeter Zuschlag nach dem Arbeitslosengeld gezahlt werden (§ 24 SGB II)

    * Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) erhalten (Sozialhilfe) sowie ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27 a BVG sowie Leistungen als Hilfe in besonderen Lebenslagen für Beschädigte und Hinterbliebenenach § 27 d BVG

    * Personen die die Grundsicherung im Alter erhalten (nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes II mit Vollendung des 65. Lebensjahres) sowie Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung

    * Empfänger von Leistungen aus der Sonderfürsorge (Leistungen der Kriegsopferfürsorge) nach § 27 e BVG

    * Blinde sowie dauerhaft Sehbehinderte, deren Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60% auf die Sehbehinderung zurückzuführen ist

    * behinderte Antragsteller mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80%, die aufgrund ihrer Behinderung ständig nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Hierzu zählen:

    o Personen mit schweren Bewegungsstörungen, auch verursacht durch innere Leiden wie schwere Herzleistungsschwäche, Lungenleiden etc. denen auch mit Begleitpersonen oder Hilfsmitteln wie einem Rollstuhl ein Besuch von öffentlichech Veranstaltungen unzumutbar wäre

    * Gehörlose und Gehörgeschädigte, die sich auch mittels Hörhilfen nicht ausreichend verständigen können

    * Asylbewerber, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten

    * Empfänger von Hilfen zur Pflege nach dem SGB XII (Pflegegeld nach den landesrechtlichen Vorschriften)

    * Empfänger von Unterhaltshilfen nach § 267 Abs. 1 Lastenausgleichsgesetz (LAG) sowie Berechtigte zum Freibetrag nach § 267 Abs. 2 Nr. 2 c LAG

    Quelle: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/gez-befreiung.html

    Ich denke durch die GEZ kann keiner unter sein Existenzminimum kommen. Manch einer gibt pro Tag für Zigaretten ca. 5 Euro aus, das mal 30 Tage, da sind wir schon bei 150 Euro im Monat an Ausgaben. Ich denke das Rauchen bringt einige Bürger mehr oder weniger um Ihren Sommerurlaub, aber gewiss nicht die GEZ. ;-)

  8. Ich verstehe nicht, warum das eine Nachricht wert ist. Denn schon immer war klar, daß ein Empfangsgerät die GEZ notwendig macht.

    Es ist doch schon seit Jahrzehnten bekannt, daß jemand dann zahlt, wenn der Fernseher im Wohnzimmer steht, auch wenn der Besitzer schwört, er nutze ihn nicht.

    Beim Rechner anders? Welcher Depp hat denn da geklagt? Doofkopp! Hat anscheinend zuviel Geld für Gerichtsverfahren.

    Witz komm raus.

  9. @Silvie
    >Beim Rechner anders?

    Ganz einfach: Internet ist eben kein Rundfunk. Die ÖR können ihre Streams, wenn die schon unbedingt online sollen, an kostenpflichtige Accounts knüpfen und nur die zur Kasse bitten, die das wirklich sehen wollen.

    Ein Grundversorgungsauftrag für das Internet dürch die ÖR ist einfach nur lächerlich.

    Leider ist sowas digitalen Analphabeten eben schwer zu vermitteln.

    @Subix

    Ja, sehr lustig, 150 Euro für Zigaretten. So viel gebe ich nicht einmal für Lebensmittel aus.

    Es gibt auch Menschen mit niedrigem Einkommen, die nicht Hartz-IV gegen ihre Bürgerrechte eintauschen wollen und lieber asketisch aber frei leben.

    Außerdem sind die zukünftigen Ausnahmen noch vollkommen unklar.

  10. Wenn rechtlich keine Handhabe besteht, bleibt noch eine Form des zivilen Ungehorsams:

    Ein BOYKOTTAUFRUF für alle Web-Aktivitäten der ÖR.

    Wenn deren Web-Präsenzen wirklich kaum noch jemand nutzt, auch niemand mehr verlinkt etc. wird das Gebühren-Alibi der Grundversorgung im Internet in sich zusammenfallen!

  11. Reinhard:

    Der Empfang von TV durch das Internet ist dauerhauft möglich, wie das Gericht festgestellt hat.

    Live-Übertragung/Streams von allen ö.r. Sendern werden angeboten und sind frei verfüglich zu sehen. Und weil das so ist, wird GEZ fällig, auch wenn Dir das nicht passt.

    Wer dagegen klagt, hat einfach zuviel Geld.

    Schön, daß der Kläger jetzt auch noch alle Gerichtskosten etc. tragen muß.

    Dummheit wird eben immer bestraft.
    Typisch juristische Laien. Hatte der Kläger einen Anwalt zur Rate gezogen? Sicher nicht.

    Ein seriöser Anwalt hätte abgeraten.

    Erst fragen, dann klagen.

  12. >>Subix
    >>Okt 27th, 2010 @ 19:02

    >>Ganz ehrlich? Ich zahle gerne dafür, denn >>meiner Meinung nach bekommt man dafür auch >>qualitativ was geboten von den öffentlich >>rechtlichen. Wenn ich da nur schon and das >>Angebot bei den […]

    eigenartig, der selbe text ist im ZEIT forum zu finden. selbes thema. da wird doch wohl niemand copy/pasta gegen geld machen?

  13. Der Hinweis auf die Löschregeln bei den Mediatheken ist nicht fair, da diese ja durch die von uns gewählten Politiker eingeführt wurden, d.h. indirekt durch uns, denn irgendwer muss die ja gewählt haben. Vor allem bei den vielen FDP-Wählern wird man sich hier bedanken können.

  14. „eigenartig, der selbe text ist im ZEIT forum zu finden. selbes thema. da wird doch wohl niemand copy/pasta gegen geld machen?“

    @loboto:

    Nix für ungut, aber das was ich dort geschrieben hatte war und ist mein geistiges Eigentum gewesen, zumindest noch gestern Abend. Ich habs nicht kopiert ;-) Geld verdienen mit Kommentaren? Das wäre auch mal eine lukrative Idee :-) Nein, wie schon oben erwähnt meine Meinung und mein geistiges aus Hirnschmalz eigenverbocktes Textwerk.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.