Regierungsinterne Unstimmigkeiten bei Geheimtreffen zum #JMStV

65130474Die Gefahr, durch schlechte Formulierungen im Jugendmedienstaatsvertrag, über die Hintertür Sperrverfügungen in Deutschland wieder zu bekommen, ist noch nicht vom Tisch. Deshalb sollte man weiter wachsam bleiben und vor allem Landtagsabgeordnete kontaktieren. Aber man kann auch kreativ sein und spielerisch damit umgehen. Wie z.B. diese Karikatur von marax79 zeigt.

„Aufgedeckt! Regierungsinterne Unstimmigkeiten bei Geheimtreffen zum #JMStV im Kanzleramt! #Kindernet“

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12 Ergänzungen

  1. Wäre es nicht deutlich einfacher, anstatt das gesamte Internet dem deutschen Jugendschutzgesetz anpassen zu wollen, Internetzugänge in Deutschland nur an Personen ab 18 zu vergeben? Zusätzlich könnte man für Eltern Programme mit effektiven Jugendschutzfiltern (z.B. whitelist) anbieten, die mit staatlichen Zuschüssen entwickelt werden. So etwas könnte gerne auch auf dem Heimrouter laufen. Dann stünde für alle Erwachsenen weiterhin das zensurfreie Internet zur Verfügung.

    1. Lieber derFritz,

      das ist wirklich eine kluge Idee, und ich finde alle Politiker sollten sich schämen, dass sie nicht von ihnen kommt.
      Trotzdem: Ich finde, Freiheit ist für alle da, nicht erst ab 18.
      Ein weiteres „ab-18“-Gesetz hat sicher nicht mehr Erfolg als das Jugendschutzgesetz beim Thema Alkohol.
      Besonders Erwachsenen (urspr. Def.) unter 18 Jahren, drückt man damit noch mehr repressive Gesetze auf den Hals.

  2. @derFritz:
    Das Internet in Deutschland IST ab 18. Wer unter 18 ist, kann keine Verträge mit Internetprovider abschließen.
    Wir brauchen keinen Jugendschutz im Netz, denn Kinder kommen nur unter 2 Voraussetzungen rein
    1. Die Eltern erlauben es
    2. Die Eltern verletzen ihre Aufsichtspflicht

    Was kommt als nächstes? Tempolimit 60 auf Autobahnen, damit fahrende Jugendliche (U18) nicht so schwer verletzt werden, wenn sie in einen Unfall geraden?

    1. @ AndreasA
      \Wir brauchen keinen Jugendschutz im Netz, denn Kinder kommen nur unter 2 Voraussetzungen rein
      1. Die Eltern erlauben es
      2. Die Eltern verletzen ihre Aufsichtspflicht\

      Was ist das denn? Verletzen Eltern ihre Aufsichtsplicht, wenn ihre Kinder / Jugendlichen in der Schule, im Jugendzentrum oder Internetcafé online gehen?

      Also manche machen es sich wirklich zu einfach…

  3. @AndreasA: Allgemeine Erziehungsmaßnahmen per Gesetz sind Zeitgeist!

    Hier in Baden-Württemberg kommt jetzt erst mal das Alkohol-Verkaufsverbot ab 22 Uhr. Natürlich wird dadurch nicht weniger gesoffen werden.

  4. Dei Verfassungsklagen sind doch schon in Vorbereitung.

    Nur schade, dass Karlsruhe ständig den Mist der unfähigen Politikdeppen ausbügeln muss.

    Ist irgendein Gesetz ohne Klage in den letzten 8 Jahren eigentlich durchgegangen?

    Ich frage mich nur, was die Heerscharen an Top-bezahlten B-Staatssekretären und Ministerialbeamten etc in den Ministerien tun, die sind doch massgeblich verantwortlich für die Entstehung und der Vorbereitung von Gesetzen.

    Wird Zeit, dass eine Regressanforderung an diese Herren und Damen eingeführt wird wegen Verschleuderung von Staatsvermögen und Ablösung wegen Unfähigkeit, und zwar o h n e Penionsansprüche…..

    Aber dieses Theme hat sich in 10 Jahren von selbst erledigt, wer soll den die Heerscharen von überbezahlten Pensionsempfängern, die auf uns einströmen, noch bezahlen wenn nicht mal Geld für ordentliche Familienpolitik da ist.

  5. @Tobias(7):
    1. Schule → Lehrer/Aufsichtspersonen haben Aufsichtspflicht
    2. Jugendzentrum → Betreuer haben Aufsichtspflicht
    3. Internetcafé → Betreiber haben Aufsichtspflicht (oder kein U18-Zugang)

    Wo ist das Problem?

    1. na ja, es kann ja auch sein, dass Eltern die Internetnutzung nicht erlauben, die Kids trotzdem in der Schule surfen. (Auch mit Aufsicht) Und wenn ein Schüler bei einer Online Recherche ungewollt ein Exekutionsvideo oder „Three Guys one hammer“ sieht, nur weil die Suchbegriffe auch passen, ist das ein Problem, welches auch nicht durch die Aufsichtsperson gelöst werden kann.

  6. @Tobias: Es kann auch sein, dass die Eltern ihrem Kind keinen Playboy erlauben und ihm in der Schule von einem Klassenkameraden trotzdem einer gezeigt wird. Ebenfalls trotz Aufsicht.

    Eine Aufsichtspflicht ist dazu da, solche Vorfälle zu minimieren – sie ganz unterbinden zu können ist utopisch. Und deswegen ist es auch Blödsinn, sowas auf Krampf gesetzlich regeln zu wollen.

    1. @neolith: Das ist genau was ich sage – Eine Aufsichtsperson kann nicht komplett verhindern, dass der Playboy gelesen wird. Daher ist es auch nicht die Schuld der Eltern (wie AndreasA sagt), wenn Kids ohne Erlaubnis online gehen.

      Daher bedarf es anderer Mechanismen, sofern gewünscht wird, dass die von mir oben genannten Inhalte nicht zufällig aufgerufen werden.

  7. Liebe Kinder, falls ihr euch nach der auffassung verschiedener vorredner und politiker heimlich hierher gemogelt habt, wie wäre es mit einem kleinen amoklauf gegen alle erwachsenen, die meinen: Kinder müssen doof bleiben oder geformt, zurecht gebogen und erzogen werden. mit sicherheit ist dies gerade hier geschriebene völlig illegal und wird früher oder später von irgend einem leistungstragenden superhirn wieder aus dem netz getilt. ich empfehle zur organisation von widerstand > i2p
    lg ostpole

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