Prof. Dr. Susanne Baer über die Frage „Braucht das Grundgesetz ein Update?“

Das Highlight auf dem netzpolitischen Kongress der Grünen am vergangenen Wochenende war eine Rede der neuen Richterin am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Susanne Baer, über die Frage „Braucht das Grundgesetz ein Update?“

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12 Ergänzungen

  1. Sie haut aber auch mit Buzzwords um sich. Aber schöner kleiner Vortrag. Hier mal ein bisschen Inhalte rausgepflückt, total ohne Gewähr auf Richtigkeit (wird mal Zeit, dass Youtube deutsches speech-to-text implementiert :().

    * Urheberrecht ist überholt
    * Digital divide ist ein Problem
    * Grundgesetz ist eigentlich gerüstet, denn der Anspruch auf kommunikative Grundversorgung besteht
    eGovernment darfs nicht ohne eCitizenship geben (jeder muss Internet haben)
    * Netzneutralität: Verfassungsrechtlich schwierige Frage.
    Rundfrunkfreiheit wird anders geregelt (reguliert) als Meinungsfreiheit. Wenn man nicht neutral sein möchte, müsste man (Gesetzgeber) sehr gut argumentieren, um es durchzukriegen. „Insgesamt aber ist das Grundgesetz präpariert, Fragen zu rahmen. Details gibt es ohnehin nicht vor.“
    * Medialität und Anonymität kann dazu beitragen, dass Leute weniger nett miteinander umgehen -> in Technisierung liegt auch Gefahr (nicht „Verfall der Sitten“) .. Rassismus, Sexismus, etc.; „das Entweder Oder aller Zensur – oder Sozialdarwinismus – ist ebenso schlicht wie ideologisch populistisch erfolgreich, aber völlig unproduktiv. Der angeblich rechtlose Raum ist nämlich dann der Raum, der Regeln macht und Gewalt.“ Daher Frage, *wer* Regeln setzen soll: Grundgesetz gibt hier klare Antwort.
    * Selbstbestimmung der eigenen Person: Möglich ja, aber Subjektivität ist technologisch unterfüttert und diskursiv überformt. Selbstbestimmung muss immer ins Programm passen.. cool sein, schnell und neu … Foucault hätte sich gefreut
    * Grundgesetz hilft bei der ökologischen Frage, ungleichen Ressourcen (Netzprekariat), markiert Grenzen, fordert zur demokratischen Debatte auf, sichert Kommunikation, Teilhabe und Respekt, steht für gleiche Möglichkeiten und Rahmenbedingungen und zwingt die Verfassung, den Staat das Tolle und Wunderbare am Internet zu gewährleisten (Vielfalt, Kreativität etc.) …
    * Fazit zum Grundgesetz: Training schadet nicht, kritische Methodenreflexion schadet nicht. Aber fit genug fürs 21. Jahrhundert.

  2. Wir halten jedenfalls fest: Sie denkt.

    Und das kann nicht schaden.

    Ich jedenfalls freue mich über die „jungen“ Richter/Richterin. Ein wenig frischer Wind kann nicht schaden, vor allem dann nicht, wenn Herr Schaar, der oberster Datenschützer sein soll, mal wieder einknickt.

    Wenn der wenigstens, wie seit Jahren, NICHTS tun würde, dann wäre man schon zufrieden. Aber er wollte sich ja mit Müll ins Gespräch bringen und OHNE JEDE NOT der bisher standhaften Ministerin ins Kreuz springen.

    Zum Kotzen! Und dann noch von den Grünen.

    Kein Wunder, daß man immer grün aussieht, wenn man sich übergeben muß.

  3. @#1 Danke!

    Aber warum wird das Video nicht direkt im Beitrag kommentiert? Zu einem Qualitätsmedium, zu dem ich netzpolitik.org zähle, gehört mehr als dieses \Friss oder Stirb\ – 3 Zeiler Geschreibsel.

    Setzt euch mal ein bissl mit den Themen auseinander, die ihr hier bringt. Das tut euren Lesern und damit euch selber gut.

  4. Was auch sehr gut ist und einen entscheidenden Unterschied zu den anderen Medien aus macht. Was aber trotzdem nicht den Wert eines ausführlicheren Artikels schmälert. Ganz im Gegenteil. Warum nur eine gute Sache nutzen, wenn man beides haben kann? ;)

  5. Mir wäre ein altes Fahrrad lieber als gar keines.
    Ich kann über inzwischen fast sieben (!) Jahre nachweisen, daß unsere Grundrechte seit Jahren ignoriert werden. Nur weil die Habgier Bevorrechteter befriedigt werden soll!
    Da wird dieses GG 2009 regelrecht angehimmelt und in Wirklichkeit tritt man es mit Füßen!
    Es sollten sich alle viel mehr bemühen, hinter die Kulissen zu blicken, denn es wird ungeheuer unverschämt gelogen.
    Eigentlich sollten wir ja längst eine Verfassung haben, die vom Volk gebilligt worden ist!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.