Nutzerorientierte Ausrichtung des Urheberrechts

Der Hamburger Justizsenator Dr. Till Steffen (Grüne) hat heute ein Diskussionspapier für ein nutzerorientiertes Urheberrecht vorgestellt. Davon gibt es eine 2-Seiten verständliche Zusammenfassung als PDF (Die konkreten Vorschläge hab ich mal hier in den Text rein kopiert habe) als auch ein 19-Seiten langer ausführlicher Text in juristischer Sprache verfasst. Die Punkte sollen in den Bundesrat zur Diskussion eingebracht werden.

Vorschläge:
Reform des „Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“ (UrhG) und Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Umbenennung, Definition einer neuen Zweckbestimmung (§ 1 UrhG) und neue Inhaltsbestimmung des Gesetzes (§ 11 UrhG). An diesen Stellen sollten zukünftig die Rechte der Nutzer ausdrücklich genannt werden. Damit können die „Schranken“ des Urheberrechts nicht mehr als Ausnahmen aufgefasst werden. Eine Interpretation des Gesetzes muss damit den Interessensausgleich berücksichtigen.

Stärkung des Rechts auf Privatkopie. Durch klare Regelungen im BGB werden Einschränkungen dieses Rechts durch vertragliche Vorschriften rechtlich unwirksam, wenn sie in den AGB enthalten sind. Insgesamt sollen die Möglichkeiten zur rechtlichen Durchsetzbarkeit des „Schranken“-Katalogs im UrhG gestärkt werden.

Da die technische Entwicklung die Fotografie zu einer allgemein üblichen und einfachen Technik gemacht hat, ist der bisherige Schutz zu weit gehend. Der bisher umfassende rechtliche Schutz für einfache Alltagsfotografien soll reduziert werden, v. a. wenn sie uneingeschränkt zugänglich sind.

Diskussion über die Dauer des urheberrechtlichen Schutzes. Für viele Arten von Werken ist die bisherige Frist von siebzig Jahren nach Tem Tod des Urhebers zu lang.

Um den Urhebern zusätzliche Einnahmequellen zu verschaffen, muss eine Diskussion geführt werden, wie die Vergütungsrechte sinnvoll und durchsetzbar ausgestaltet werden können. Da es nicht immer möglich sein wird, direkte vertragliche Beziehungen zwischen den Rechteinhabern und denjenigen, die das Werk letztendlich nutzen, herzustellen, ist es notwendig, über andere Ansatzpunkte nachzudenken. Zur tatsächlichen und umfassenden Durchsetzung des bisherigen rechtlichen Rahmens wären unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe erforderlich. Darum sind Vorschläge sinnvoll, die an anderen Stellen ansetzen und etwa über Möglichkeiten einer Pauschalierung der Zahlungen nachdenken.

Da sich das Urheberrecht auch an sehr viele einfache Nutzer richtet, ist es in diesem Bereich besonders wichtig, den Gesetzestext transparent und verständlich zu formulieren.

Auch im prozessualen Bereich der Rechtsdurchsetzung muss die Nutzerorientierung umgesetzt werden. Dafür ist eine neue Regelung der Kostenerstattung bei Abmahnungen notwendig.

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12 Ergänzungen

  1. Hehe Ich finds lustig wenn die Grünen die Politik machen die man so eher von der SPD erwarten müsste. Das die SPD da mal nicht einen Rückstand bekommt den sie am Ende nicht mehr aufzuholen vermag.

  2. Was hier noch fehlt, bei heise online aber vorkommt: ‚Generell, betonte Steffen, wolle man den „nicht-kommerziellen Austausch“ geschützter Werke über das Internet „von der Verfolgung freistellen“.‘

    Das Ganze klingt sehr gut und wird in dieser Form sicher niemals Realität werden :-/

    1. @Geralt: Danke, Heise war wohl auf einem Pressegespräch heute morgen zu dem Papier, wozu ich leider keine Zeit hatte.

      Ob das mal Realität wird, ist die eine Frage. Ich finde es aber sehr gut, dass man diese Forderungen aufstellt und dafür kämpfen will.

  3. Bevor die Privatkopie gestärkt wird, würde ich gerne eine einfache und verständliche Definition davon haben.

    Nach einigen veralteten BGH-Urteilen darf man Kopien nur für Leute machen, zu denen man eine sehr enge persönliche Beziehung hat. Bekannte oder Freunde wären damit wahrscheinlich nicht abgedeckt. Das sollte man also auch ein bisschen weiter fassen.

    Allerdings bin ich dagegen, dass Werke einfach in Internetforen gestellt und dann von wildfremden Leuten tausendfach runtergeladen werden können. Das kann tatsächlich schädlich für die Urheber sein, und hat meiner Meinung nach nichts mehr mit Privatkopie zu tun, bei der ich Musik an Freunde empfehle oder mit Ihnen tausche.

  4. Warum gibt Steffen solche Luftnummern ab, die offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg haben? Wenn es ihm wirklich um eine bessere Netzpolitik ginge, dann würde er einen Präsidenten am Hamburger Landgericht einsetzen, der Richter Buske das Handwerk legt.

    Offensichtlich ist Steffen aber an derartigem nicht interessiert, sondern nur am Produzieren von Aufmerksamkeit und heißer Luft.

  5. Der Ansatz hört sich wirklich gut an. Mal schauen, was daraus wird. Ich hoffe, ihr bleibt dran? Vielleicht sollte man gerade bei einem solchen Vorstoß in die eindeutig richtige Richtung auch mal möglichst öffentlichkeitswirksam Zustimmung und Interesse signalisieren.

    Zu meinem Vorredner: Prinzipiell richtig, diese Art des breit gestreuten Tauschens *kann* schädlich für Urheber sein, vor allem für kleine, die kein finanzielles Polster haben. Man sollte aber in dieser Diskussion auch sehen, dass den aller meisten Nutzern solcher Foren eben das auch bewusst ist. Ist die Musik/Der Film/Das Hörspiel gut und hat mich begeistert und ich will zukünftig mehr davon, sollte ich es kaufen. Andernfalls kann ich mich auch nicht beklagen, wenn Künstler oder Verlag demnächst aufgeben oder das Produkt eingestelt wird.

    Ich will es noch einmal ganz deutlich sagen: Die meisten Nutzer dieser Foren oder Tauschbörsen haben selbst massenhaft der favorisierten Werke als Original zuhause stehen. Sicher, nicht alle, vielleicht sogar lange nicht alle, die sie im Archiv auf dem Rechner haben. Aber doch die, die ihnen am wichtigsten sind und die sie sich finanziell leisten können. Und der Anteil Nutzer, die nur sammeln und denen wirklich alles egal ist, heißt in solchen Kreisen Leecher und ist überhaupt nicht gern gesehen. Es gehört nämlich immer auch dazu, der Community etwas zurückgeben zu können und das kann man schlecht, wenn man nur das bieten kann, was man von dort bekommen hat.

  6. Dass diese Vorschläge nicht ernst gemeint sein können, sieht man schon daran, dass sie internationalen Vertragswerken und EU-Richtlinien widersprechen, insbesondere der Berner Konvention, dem TRIPS, dem WCT und WPPT. Stichworte: Drei Stufen Test, Dauer des Urheberrechts, Ausnahmen für bestimmte Werkgattungen und Vertragsgestaltung.

    Damit kann sich Steffens immer hinstellen und sagen, wir hätten zwar gerne ein besseres Urheberrecht, aber leider verbietet uns das die EU, die WTO etc. Für so was werden ja die internationalen Organisationen immer gerne genutzt.

    Wäre das ganze ernst gemeint, müsste diese Initiative mindestens auf EU-Ebene ansetzen.

  7. Steffen spricht hier endlich mal Ideen an, die im Netz schon länger kursieren.

    Ich gebe ihm eine Chance und warte auf weitere Schritte.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.