Neue Luftnummer: BKA-Chef Ziercke redet Vorratsdatenspeicherung schön

DPA tickerte gestern Aussagen von BKA-Chef Ziercke zur Vorratsdatenspeicherung „BKA: Fehlendes Gesetz lähmt Internet-Ermittlungen“ . Da die Aussagen meist unkritisch übernommen wurden, hat Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung diese kritisch kommentiert:

a) In der DPA-Meldung heißt es: „Das Bundeskriminalamt sieht sich bei Internet-Kriminalität weitgehend hilflos, weil es seit einem halben Jahr kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mehr gibt. ’60 Prozent der Ermittlungen gehen ins Leere‘, sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke am Montag in Berlin.“


Richtig ist, dass vor Einführung der Vorratsspeicherung von Internet-Verbindungsdaten am 01.01.2009 80% der bekannt gewordenen Internetdelikte aufgeklärt werden konnten, nicht anders als heute. Dass gegenwärtig 60% der Ermittlungen ins Leere gingen, kann dementsprechend nicht zutreffen.

b) „Das Bundesverfassungsgericht hatte im März die bisherigen Regelungen zur Datenspeicherung gekippt. Nach Expertenangaben nimmt unterdessen die Internet-Kriminalität zu, vor allem im Online-Bankverkehr.“

Am meisten nahm die registrierte Internetkriminalität während der Geltung der Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2009 zu: Die Zahl der bekannt gewordenen Internetdelikte stieg von 167.451 (2008) auf 206.909 registrierte Internet-Straftaten (2009). Die Vorratsdatenspeicherung hatte keinerlei Einfluss auf diese Entwicklung. Im Übrigen lässt die Zahl der polizeilich registrierten Straftaten keine Rückschlüsse auf die Entwicklung der tatsächlichen Kriminalität zu.

c) „In bis zu 85 Prozent der Fälle könne seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die IP-Adresse eines Computers, der für eine Straftat benutzt worden sei, keinem bestimmten Nutzer mehr zugeordnet werden, sagte Ziercke.“

80% der Straftaten ließen und lassen sich auch ohne Vorratsdatenspeicherung aufklären, wie die Kriminalstatistik des BKA für die Jahre 2005-2008 belegt. Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung hat die Aufklärungsrate nicht ansteigen lassen.

d) „Bei mehr als zwei Drittel der 893 unbeantworteten Anfragen gehe es um Kinderpornografie.“

Im Jahr 2008, als keine Daten über Internetverbindungen auf Vorrat gespeichert wurden, wurden laut Kriminalstatistik 87,5% der bekannten Fälle der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet aufgeklärt. Heute kann dies nicht anders sein.

e) „Wenn sie Kraftfahrzeug-Kennzeichen haben, dürfen sie beim Kraftfahrtbundesamt anfragen, um den Inhaber des Fahrzeugs festzustellen“.

Die Identifizierbarkeit von Internetnutzern ist während der bestehenden Verbindung auch ohne Vorratsdatenspeicherung gegeben. Der Vergleichbarkeit von Internet und Straßenverkehr steht im Übrigen entgegen, dass Mitfahrgelegenheiten, Fahrräder und öffentlicher Personenverkehr identifizierungsfrei genutzt werden können.

f) „Das Bundesverfassungsgericht hatte im März das bisherige Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Allerdings erteilte es der Speicherung von Telekommunikationsdaten keine generelle Absage. Für ein neues Gesetz formulierten die Richter eine Reihe von Auflagen. Die schwarz-gelbe Koalition streitet noch immer über die neuen Regeln.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte über die Vereinbarkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit der EU-Grundrechtecharta nicht zu entscheiden. Dies wird der Europäische Gerichtshof nachholen. Die schwarz-gelbe Koalition streitet auch nicht über neue Regeln, sondern ist sich uneins, ob es überhaupt neuer Regeln bedarf. Der FDP-Bundesparteitag hat die Wiedereinführung einer verdachtslosen Erfassung aller Verbindungsdaten klar abgelehnt. Die EU-Kommission prüft gerade eine Änderung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.

Am Samstag kann man gegen die Vorratsdatenspeicherung und andere Überwachungsmaßnahmen in Berlin auf die Straße gehen und demonstrieren. Der Wettbericht kündigt bisher 22 Grad und Sonne an.

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24 Ergänzungen

  1. immer wieder krass wie leute keine ahnung haben, aber auf die kacke hauen. furchtbar. ansonsten: cool wäre noch ne kurze nennung der quellen, damit man nachvollziehen kann, wie du auf deine zahlen gekommen bist

  2. Die versuchen es echt immer wieder mit der alt bewährten Taktik: „Wiederhole eine Lüge nur oft genug und sie wird irgendwann geglaubt“.
    Problematisch sehe ich da eher, dass die ganzen Zeitungen die Meldung 1zu1 kopieren und veröffentlich und der 0815-CDU-Wähler fühlt sich wieder bestätigt, dass „es ohne Vorratsdaten halt net geht“.

  3. Eine Quellenangabe für den Nachweis der gelieferten Argumente wäre wirklich schön. Ansonsten kann man diesen Argumenten genauso glauben wie den Argumenten eines Herr Ziercke…

  4. Zu der Sache mit dem Bundesverfassungsgericht:

    Es wird in letzter Zeit ja gerne mal das ein oder andere verfassungswidrige Gesetz erlassen, die Klage abgewartet und dann kann man ja ein neues Gesetz im Rahmen der vom BVerfG gesteckten Grenzen erlassen.

    Das mag zwar so gehen, aber da kommt immer gedanklich was durcheinander: Was *möglich* ist, ist nicht unbeding *wünschenswert*. Wäre mir echt wichtig, dass sich das mal rumspricht (nicht nur in der Politik, sondern auch in der Protestbewegung als Argument). Überhaupt sollte ein demokratischer Rechtsstaat nicht unbedingt alle seine Möglichkeiten (bis in die Grauzonen) ausschöpfen, nur weil er es im Einklang mit dem Gesetz kann. Wenn er das tut, wird nämlich offensichtlich, dass er seine Bürger als Feinde betrachtet. Und spätestens da sollte auffallen, dass irgendwas nicht stimmt.

  5. Heute morgen im Radio in den Nachrichten: Ziercke möchte einen Radiergummi fürs Internet einführen oder so.

    Bezieht sich das auf diese Meldung oder ist da schon wieder eine neue Sau im Dorf?

    Greetz,
    GHad

  6. Was bei den Argumenten noch fehlt ist, daß eine laut den Karlsruher Vorgaben verfassungsgemäße VDS weder für die Aufklärung von KiPo-Handel (so es den denn tatsächlich überhaupt gibt), noch für die Verfolgung von Phishing & Co genutzt werden dürfte.

  7. Also bitte. Dieser Artikel basiert nicht auf validablen Zahlen, sondern auf der Mutmaßung, dass es heute nicht anders sein könne als vor der Vorratsdatenspeicherung. Meint ihr das Ernst?

    Es ist ja durchaus möglich, dass Ziercke Unrecht hat (Und wundern würde mich das im Übrigen nicht, ich halte es sogar für realistisch); Allerdings wurde die Vorratsdatenspeicherung bekanntermaßen erst vor wenigen Monaten gekippt. Erstens würde mich mal interessieren, ob für die Zwischenzeit schon vernünftige Zahlen vorliegen (Was ich bezweifle; In der Regel brauchen die ein paar Monate und sind wohl auch kaum vergleichbar, da andere Zahlen sich in der Regel auf Jahresergebnisse beziehen); Zweitens wäre es interessant zu erfahren, ob und ggf. wie die Provider inzwischen ihre Speicherungs- und/oder Auskunftspolitik geändert haben. Die Speicherung vieler Daten erfolgte schon vor der Vorratsdatenspeicherung in rechtlichen Grauzonen.

    In der Form bewegt sich der Artikel irgendwo zwischen BILD- und Kindergartenniveau (Ziercke hat aber Unrecht, weil ich das anders sehe!!!).

  8. Was für ein Quark. Jeder richtige Kriminelle kann sich so „verstecken“ dass eine Datenspeicherung auch der BKA nichts bringen würde. Den einzigen den man damit erwischen kann ist die 13 Jährige Tochter die unwissentlich geschützte mp3s runterlädt wo Mama dann für verklagt wird.

  9. Natürlich kann es sein, das 60% der Ermittlungen ins Leere zielen.

    Das kann auch heissen, das in 60% der Fälle, in denen Ermittlungen aufgenommen werden diese gar keine reale Straftat treffen. Und DAS halte ich wiederum für sehr wahrscheinlich…

  10. Na das ist ja Hammer!!!

    Es konnten „nur“ (sic!) 75kommairgendwas Prozent der Straftaten aufgeklärt werden…

    Wie ist denn die Aufklärungsquote bei Fahrraddiebstahl? Ich musste 10 jahre mein Rad am Bahnhof abstellen, 8 Fahrräder wurden mir in dieser zeit geklaut.
    Meine pers. Aufklärungsquote NULL!

    Wie ist die Aufklärungsquote bei Fahrzeugeinbruch, bei Raub („Abzeiehen“) usw.?

  11. Ich glaube mittlerweile das Ziercke hier um sein Erbe kämpft. Wie sich gezeigt hat ist das BKA ziemlich unfähig wenn es um das Löschen von Kinderpornographie geht. Wahrscheinlich muss er sich mit den Haushältern herumschlagen um überhaupt genug Mittel für seine eigentlichen Aufgaben zu erhalten. Und dann ist seine Behörde da dann auch noch suboptimal erfolgreich. Klar das man da dann jede irrwitzige Maßnahme herbei sehnt um die eigenen Defizite im Management zu kaschieren. Und VDS und ODS sind diese Maßnahmen.

  12. Die Vorratsdatenspeicherung hat also, durch 3 Monate mehr an Daten eine um 60% erhöhte Aufklärungsquote? Na dann haben wir die Lösung. Einfach das Personal verdoppeln dann reichen auch 3 Monate. Dafür braucht man keine Daten von Millionen Bürger auf Vorrat speichern.
    Denn das doppelte Personal verdoppelt die Geschwindigkeit mit der man die Fälle angehen kann. Und wenn der erste Schritt einer Ermittlung bereits das Ermitteln der Beteiligten ist, dann gibt es bei doppeltem Personal um 50% mehr Aufklärung also werden dann 90% aufgeklärt?
    Mit Zahlen Unfug treiben ist die Hauptbeschäftigung von Herrn Ziercke wie es scheint! Er sollte lieber sein Personal entsprechend den Anforderungen aufstocken an statt technische Verfahren zur „Personaleinsparung“ zu missbrauchen. Eine Kamera ersetzt keinen Polizisten. Auf Vorrat gespeicherte Daten verlängern nur und verhindern die Pflicht, schnell zu ermitteln ebenso, wie irgendwelche „Internetfilter“.
    Also nicht wie die Gerichte heute, den Prozessbeginn wegen „Richtermangels“ durch technische Mittel irgendwie verschleppen, sondern konkret personell aufstocken und sofort ermitteln. Technik ersetzt in Ermittlungsarbeit meist kein Personal, da im Verbrechen Intelligenz innewohnt, dem man nur mit menschlicher Intelligenz begegnen kann. Technik kann und wird bereits vom Verbrechen stets überlistet.

  13. Was bei den Argumenten noch fehlt ist, daß eine laut den Karlsruher Vorgaben verfassungsgemäße VDS weder für die Aufklärung von KiPo-Handel (so es den denn tatsächlich überhaupt gibt), noch für die Verfolgung von Phishing & Co genutzt werden dürfte.

    Das ist leider ein weit verbreiteter Irrglaube. Denn die Zuordnung IP-Adresse => Anschlussinhaber betrachtet das BVerfG als „nur mittelbare Nutzung“ der Vorratsdaten. Und die soll „ohne vorherige richterliche Anordnung für die Verfolgung von Straftaten aller Art und allgemein für die Aufgaben der Gefahrenabwehr und der Nachrichtendienste zulässig“ sein.

    http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html , Rn. 289

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