Löschen statt Sperren: Monatliche Evaluierungsberichte des BKA

Nachdem gestern schon eine Excel-Tabelle mit Zahlen verschickt worden, kamen heute im Bundestag auf dem Postweg die Evaluierungsberichte des BKA zu den eigenen Löschbemühungen an (PDF). Sehr ausführlich sind diese auch nicht.

Wer Lust und Zeit hat, kann sich diese mal genauer anschauen und kommentieren.

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13 Ergänzungen

  1. Achja, man liest so einige Details:

    Die \Rückmeldezahlen\ um die USA Meldungen zu
    ergänzen sind, weil sie bei allen Fällen, wo sie ein Formualar ausgefüllt haben direkt von der Zustellung ausgehen, die Eingangsbestätigung aber nicht explizit erhielten.

    Wenn da also 14% Rückmeldung steht, sind mindestens 53% für die USA zu addieren.

    Darüberhinaus fehlt die Aufschlüsselung welche Seiten nach welchem Rechtsgrundsatz gemeldet wurden. Wenn ich auf die kanadischen Zahlen schaue, würde ich annehmen, es handelt sich fast vollständig um Comics.

  2. Man fasst es nicht.
    Es ist, wie ich gestern befürchtete. „Auf postalischem Wege“ heißt tatsächlich in Papierform.
    Bloß keine Rohdaten rausrücken, die man dann selbst vernünftig aufbereiten könnte.
    m(

  3. …werden diese…mit einem FUNKSPRUCH…auf dem Interpol-Weg an den betreffenden Staat gemeldet.
    Funkspruch? Wirklich?

    Das nicht nach gefundenen Inhalten geordnet wird (dokumentierter Missbrauch/fiktive Sachen) ist schlecht.

    Das das BKA kein Feedback bekommt, finde ich auch…sagen wir mal… etwas schwer zu glauben…

  4. Interessant dürfte u. a. sein, daß sich das Vorgehen des BKA im Laufe des Evaluierungszeitraums geändert hat.
    So werden

    Vorgänge,die die USA betreffen, […] seit dem 17.05.2010 via Internet unter Nutzung eines elektronischen Anzeigenformulars (CyberTip1ine) direkt an die halbstaatliche Institution National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) gemeldet (das NCMEC fungiert in den USA als Beschwerdestelle des INHOPE-Netzwerks). Zusätzlich wird IP Washington durch das Bundeskriminalamt nachrichtlich über die festgestellten kinderpornografischen Webseiten benachrichtigt.
    (Seite 11)

    Das ist zwar keine wirklich neue Erkenntnis, stellt aber die Aussagekraft der Evaluation in Frage, da es eben kein konsistentes Verfahren über den gesamten Zeitraum gegeben hat.

  5. Hallo,
    der Bericht ist nicht lesenswert weil es so nicht funktioniert.
    Wenn das BKA gegen eine Webseite ermittelt würden, würden sie auf Hinweis eines Ausländers auch nicht löschen lassen.

    P.S.
    Da ich für das Captcha die Scripte von Google.com aktivieren musste war es heute mein letzter Kommentar.

  6. Nun, letztendlich lagen die Gegner der Sperrung damit trotzdem richtig mit einem großen Teil der Aussagen. Der Großteil der KiPo Seiten (man kann aus der Statistik nicht ersehen welcher Art) liegt in sogenannten Rechtsstaaten.
    Traurig ist es allemal, wie dieses Amts(schimmel)-Verfahren abläuft. Ich sehe damit keinen Grund warum nach dieser Eavaluierung Sperren zu etablieren sind. Das Zugangserschwernisgesetz kann somit ersatzlos gestrichen werden. Aber die Zustände in der Zusammenarbeit zwischen den Ermittlungsbehörden sind aus meiner Sicht unerträglich. Wenn man einen Terroranschlag melden würde, dauert das auch mehrere Wochen bis das ankommt?
    Ich sehe mich vollends bestätigt in meiner Auffassung, das mehr qualifiziertes Personal im BKA aber auch in anderen Dienststellen notwendig sind. Man spart hier am falschen Ende und versucht die Mißstände \technisch\ zu kaschieren. Ich will keinen Polizeistaat, aber auch keinen Überwachungsstaat. Wie so oft liegt die Lösung in der Mitte. Die Lösung ist definitiv nicht das Verbergen und Kaschieren mangels Personal. Vorratsdaten braucht man auch nur, wenn man den Fällen hinterherläuft. Das ist ein Unding. Der Personalverantwortliche gehört zur Verantwortung gezogen, für die falschen Forderungen die an die Politik gestellt werden.

  7. Warum wird nicht aufgelistet was nach der Mahnung passiert? Ich würde gerne wissen, wieviel % 1 Woche nach der Mahnung noch erreichbar sind.

  8. Vielleicht kann man hier nochmal grundsätzlich erklären, was in Leuten vorgeht, dem BKA zum Beispiel, die meinen, sie können irgendwas im Netz sperren, oder gar löschen. Wobei das Sperren schon kaum geht, das Löschen schon gar nicht.

    Einfach mal für Laien!

    Wer sollte denn eine Datei löschen können, wenn sie einmal im Netz ist, von Millionen kopiert und weiterverbreitet. Den berühmten „Löschknopf“ hat doch niemand in petto. Auch das BKA nicht.

    Erklärt es doch einfach mal den Deppen, wie man schreiben kann, man könne etwas auf fremden Webseiten löschen, in allen Foren, auf allen Plattformen, beim jedem Anbieter auf den Hulahula-Inseln, den Anbietern, die keine Gesetze im eigenen Land fürchten müssen, den Schwerkriminellen, den richtigen Kennern und Könnern. Ich denke da zum Beispiel an Nazi-Seiten aus den USA, die dort vollkommen legal sind. Was möchte das BKA denn dort löschen??

    Danke!

  9. Nachtrag:

    Wann geht, lustigerweise, das BKA endlich gegen die Länder vor, in denen zehnjährige Kinder verheiratet werden?? Bei uns Kindesmißbrauch, woanders Usus.

    Das BKA kann da nichts machen. Genau!
    Und so sieht es eben aus.

    Löschen, sperren? Das BKA ist allmächtig?

    Nein. Ist es nicht. Daher ist die gesamte Diskussion lachhaft. Alle Maßnahmen, jeder Versuch, dummes Zeug. Das WWW ist eben nicht Deutschland. Sperren schon lächerlich, Löschen aber ist doch ein Ding der Unmöglichkeit. Den Maßnahmen sind Grenzen gesetzt. Im wahrsten Sinne des Wortes. Und damit hat man sich abzufinden.

    Es geht nicht. So einfach ist das.

  10. Wenn Löschen nicht geht, weil der Inhalt am Einstellungsort legal ist, dann greift bei uns Artikel 5 Grundgesetz mit der Informationsfreiheit, also dem Recht sich aus öffentlich zugänglichen Quellen ungehindert informieren zu dürfen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.