Londoner Polizei wurde beim fälschen von CCTV-Videos erwischt

In Großbritanien ist die Londoner Polizei beim fälschen eines CCTV-Beweisvideos erwischt worden: CCTV and police abuse of power. Der Anwalt eines Beschuldigten hatte sich die Originalaufnahmen beschafft und festgestellt, dass diese nicht identisch waren mit denen, die beim Prozess gegen seinen Mandanten verwendet wurden.

More worrying is the way in which CCTV is being used by the police. Demonstrator Jake Smith was charged with two counts of violent disorder. These charges were later dropped when Smith’s solicitor, Matt Foot, viewed the original CCTV footage and discovered that the police video had been edited to show events out of sequence, at one point implying another man was Smith while omitting footage showing Smith being assaulted by a police officer without provocation. Considering the potential for abuse of power, the control that the police have had over the use of CCTV is frightening. Foot warns, „We should be both curious and suspicious about how the police use CCTV footage in these cases.“

Wenn das nicht mal ein weiteres gute Argument gegen die ausufernde Videoüberwachung ist.

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25 Ergänzungen

  1. Ich liebe diese knallhart recherchierten, perfekt übersetzten und lückenlos nachvollziehbaren Berichte. Keine Quelle angegeben, keine Namen genannt, keine Hinweise auf sonstwas. Aber immer schön draufhauen.

  2. War irgendwie zu erwarten dass soetwas passiert.

    @haha: Ich liebe diese wahnsinnig scharfsinnigen Kommentare, die einfach weil keine Quellenangabe dabei ist \immer schön draufhauen\.
    Kennmst du diese Seite? Kennst du den Autor? Dann sollte dir bewusst sein, dass hier sicherlich (sobald mehr Wissen verfügbar) Infos wie Quelle und Statement der Presse / Polizei und und und folgen werden.

    Enttäusch mich nicht, Autor! ;)

  3. @haha: Der Name des Betroffenen wird doch im zitierten und verlinkten Guardian-Artikel genannt. Was erwartest du mehr von einem simplem Blogpost?

  4. „CCTV and police abuse of power“ (Titel des guardian-Artikels)

    Und:

    „Londoner Polizei wurde beim fälschen von CCTV-Videos erwischt“ (Titel des netzpolitik-Artikels)

    Das eine ist ziemlich fundamentale Kritik, das andere eher Kavaliersdelikt-umschreibend.

    Oder das Faelschen von Ueberwachungsvideos wird schon als alltaeglich angenommen, und das „erwischt werden“ ist die Nachricht.

    Interpretationsfreiheit ;)

  5. Wenn dann ist das doch ein Argument für die Videoüberwachung. Hätte es garkeine Bilder gegeben, so hätte Wort gegen Wort gestanden und der Polizei hätte man eher geglaubt. So hat es die Originalaufnahmen gegeben und man konnte der Gerechtigkeit genüge tun. Schlecht recherchiert und argumentiert.

  6. *kotz*

    Man stelle sich vor, das 3. Reich hätte die heutigen Möglichkeiten gehabt. Oder vielleicht lässt man’s auch lieber, wenn man schon leicht depressiv-suizidale Grundtendenzen hat.

  7. Jein, denn Aussage gegen Aussage ist eigentlich (!) eine Pattsituation, in der nach weiteren Zeugen gesucht werden sollte. Und mittlerweile sollte (!) man auch in Justizkreisen wissen, dass weitere Polizisten da alles andere als „unbefangen“ gewertet werden können.

    Wenn man allerdings mit einem Video konfrontiert wird, das manipuliert wurde, dann besteht eine gute Chance, dass man das als bare Münze nimmt, denn niemand würde erst einmal der Polizei Betrug unterstellen.
    In diesem Fall hat also nur ein sehr cleverer Anwalt seinen Klienten vor diesem Verbrechen bewahrt, indem er sich das Originalmaterial besorgt hat.
    Dass man so etwas bei „Stattsdienern“ überhaupt tun muss ist eigentlich Schande genug. Denn was hat der Staat davon, Unschuldige zu verurteilen? (in einem idealen Staatsmodell)

  8. Dass Videos gefälscht werden können ist aber doch kein Argument gegen Videoüberwachung sondern gegen kriminelle Polizeibeamte.

    Wenn es gar kein Video gegeben hätte, gäbe es ja auch keinen Beweis dafür, dass es ein Polizist war, der ihn geschlagen hat (wenn die sich gegenseitig decken).

    Also eher ein Grund für Videoüberwachung aber als Live-Stream, so dass nicht nur die Polizei das Material hat?

  9. Dieser Vorfall eigent sich besonders, um einen bisher in der Debatte kaum beachteten Kritikpunkt an (Video-)Überwachung zu beleuchten: die Asymetrie beim Zugang zu den gewonnenen Informationen. Information bedeutet Macht, und zwar um so mehr, je stärker die Information monopolisiert werden kann. Bei Videoüberwachung hat die Polizei nicht nur das Recht zu entscheiden, wo, wann und wie überwacht wird, sondern entscheidet auch ob und wie die Informationen verwendet werden. Alltägliches Beispiel ist etwa die Verwendung von Videomaterial bei Prozessen in Deutschland: die Polizei legt jenes Material vor, das den Beschuldigten belastet, und bringt es durch Schnitt und Zusammenstellung in eine für den Angeklagten möglichst ungünstige Form. Anders herum ist das nicht möglich, „Zivilisten“ können nicht entscheiden, welches Material in welcher Form präsentiert wird. Ein Zugriff auf die gesamten Originalaufnahmen ist nicht möglich. Richtig interessant wird das, wenn es auch um Straftaten von Polizisten geht. Dann werden von der Polizei nur entlastende, oder – falls es die nicht gibt – überhaupt keine Aufnahmen präsentiert. In den seltensten Fällen führt das zu Nachfragen von Richtern. Falls doch, ist das Material „schon gelöscht“ worden.

    Das sind jetzt alles keine ausreichenden Argumente gegen Videoüberwachung generell (dafür gibt es genügend bessere), sondern gegen ihre jetzige Form. Um die Missstände zu beheben, müsste Videoüberwachung aus der regulären Polizei ausgegliedert, und der Zugang zu den Aufnahmen demokratisiert und rechtlich besser abgesichert werden. Es braucht dann klare Regeln für die Löschung, die von Polizei und Staatsanwaltschaften nicht willkürlich umgangen werden dürfen. In einem Prozess müssten alle Seiten gleichen Zugang zum Orginalmaterial erhalten, usw.

  10. Ich denke auch, hier gibt es nichts zu mäkeln. Dennoch würde ich mir Original und Fälschung gerne ansehen. Gibt es die Videos irgendwo? Dank im Voraus für die Antwort!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.